Archiv März 2021

 

 

05.03.2021

 

Wie wahr, wie wahr

In Bezug auf die Menden App wird der Bürgermeister wie folgt zitiert:

"Es hat zuletzt viele Aktivitäten gegeben, was die App-Entwicklung angeht“. Diese „Eigendynamik“ habe dazu geführt, dass einige Dinge „an der Politik vorbeigelaufen sind“.

Wie wahr!

Doch diese Eigendynamik betrifft nicht allein die Menden App.

Auf diese Dynamik bezüglich der Innenstadtentwicklung haben wir bereits mehrfach hingewiesen. Auch hier dynamisiert die WSG, unzuständiger weise.

Diese Eigendynamik gibt es seit Jahren aber in allen Bereichen.

Nach der Gemeindeordnung ist der Rat „für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Zur Unterstützung der Ratsarbeit kann der Rat Ausschüsse bilden.

Das hat der Rat der Stadt Menden, wie alle anderen Räte auch, getan.

Seit einigen Jahren grassiert in Menden aber eine Unsitte.

Es werden zu den Ausschüssen für die Ausschüsse „Arbeitskreise“, „Workshops“ etc. gebildet.

Zum einen sieht die Gemeindeordnung diese nicht vor.

Zu anderen wird hinter verschlossenen Türen, entgegen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Ratsarbeit, nicht nur allgemein beraten, sondern in Wahrheit schon vorab „entschieden“.

Der Ausschuss darf nur noch abnicken. Und schließlich taucht der „Beschlussvorschlag“, wenn unbedingt notwendig, noch in einer Tagesordnung des Rates auf.

Das mag sich harmlos anhören, ist es aber nicht.

Der jetzige Rat besteht aus sechzig Mitgliedern.

Die (Vor)-Entscheidung treffen aber nur die Ratsmitglieder in den Arbeitskreisen. Der Rest des Rates bleibt außen vor.

Sie erfahren erst, was läuft, wenn formal der Ausschuss oder der Rat damit befasst werden muss.

Der immer noch gültige Ratsbeschluss, dass über die Sitzungen der Arbeitskreise Protokolle geführt werden müssen, liegt irgendwo unbeachtet in der Schublade. Gedacht waren die Protokolle zur Information der übrigen Ratsmitglieder. Doch weder die Ausschüsse noch der Rat bekommen dergleichen zu sehen.

Zurück zur App. Sie soll, so der Vorsitzende des Digitalausschusses, Stefan Weige (FDP), „zentraler Bestandteil künftiger Bürgerdienste“ sein.

Um welche Bürgerdienste soll es sich dabei handeln?

Die Marketing GmbH ist eine private Firma. Was sagt das Datenschutzgesetz dazu? Kann eine private Firma so ohne weiteres „Bürgerdienste“ leisten?

Sieht der Gesellschaftszweck der Marketing GmbH die Aufgabe „Bürgerdienste" vor?

Es besteht ein nicht geringer Klärungsbedarf.

E.Heinrich