November 2022

24.11.2022

 

Was, wenn nicht?

Aus der Vorlage „Umzug der Dorte-Hilleke-Bücherei in das neu zu errichtende Gebäude auf dem Dieler-Gelände-Nordwall-Areal“:

Es kann somit als gesichert gelten, dass alle Verwaltungsdienstleistungen ab 2025 im Gebäudekomplex Rathaus, Neumarkt 5, untergebracht und angeboten werden können.

… Daraus ergibt sich folgende Planung 2025 für den Gebäudekomplex Rathaus, Neumarkt 5:

Einheiten, die ab 2025 im Rathaus untergebracht werden:           Arbeitsplätze

Fraktionsgeschäftszimmer (die sieben Fraktionen, die zurzeit

ausgelagert sind, ziehen wieder zurück - pro Fraktion ein

Doppelbüro mit zwei Arbeitsplätzen)                                                            14

Westwall 21 - 23 (außer Archiv)                                  14                Kluse, Team Ambulante Hilfen, plus

Besprechungsräume                                                   13                Twiete, Schwangerschaftskonfliktberatung,

plus Beratungsraum                                                      2              Kulturbüro                                                                      5              Springer Hausmeister ISM                                            2

Gesamt:                                                                       50             Wir wiederholen unsere Frage aus dem Rat:

Wie kann es ein, dass sich die Personal/Raumsituation der Verwaltung innerhalb von 9 Monaten so grundlegend geändert hat?

WP 24.11.2022:

In seinem Konzept hatte er (der Gutachter) dargelegt, dass er für diese Neuausrichtung der Mendener Stadtbücherei eher bei einem Neubau bessere Chancen sehe, aber auch ein Umbau am bekannten Standort möglich sei.

Bis zum Abschluss des Mietvorvertrages war nach Darstellung der Verwaltung die Anmietung der ersten Etage im Neubau Siepmann die einzige Möglichkeit, fehlende Büroflächen im Rathaus zu ersetzen.

Klammheimlich, von Büroflächen war plötzlich keine Rede mehr, wurde auf einmal ein Umzug der Bücherei das absolute Non plus Ultra, da das alte Rathaus angeblich zu klein sei.

Beide eingangs zitierte Aussagen belegen, dass keine der Begründungen der Verwaltung, weder Büroflächen noch Bücherei, für die Anmietung von Flächen im Gebäude Siepmann zutrifft.

Auch der Beschlussvorschlag für den Rat ist bezeichnend:

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt für den Fall, dass sich der Kulturausschuss in seiner nächsten Sitzung auf der Basis des neuen Büchereikonzeptes für eine Verlagerung des Standortes der Dorte-Hilleke-Bücherei aussprechen sollte, die Verwaltung mit der Verlagerung der Dorte-Hilleke-Bücherei in das neu zu errichtende Gebäude auf dem „Dieler-Gelände-Nordwall-Areal“ zu beauftragen.

Neben der Frage, was, wenn nicht, tun sich einige andere Fragen auf.

Der Miet(vor)vertrag steht. Mit all` seinen damit verbundenen Kosten.

E. Heinrich 

 

P.S.: Warum „Dieler-Gelände-Nordwall Areal“?

 

 

 

 

 

20.11.2022

 

Keine Sorge!

„Stadt soll Essen für 512 Kinder zahlen“

Die Entscheidung soll in der kommenden Ratssitzung im Sinne der Eltern getroffen werden.

Zitat WPEs sei auch der Versuch, eine Entlastung auf den Weg zu bringen, „bei der unser Kämmerer nicht um den Schlaf gebracht wird.“

Wenn den Kämmerer ein mehr als langjähriger Mietvertrag von 2000 m² für eine Bücherei, deren Umzug noch nicht einmal beraten, geschweige denn vom Rat beschlossen und die Nachnutzung des alten Rathauses vom Rat noch nicht einmal angedacht wurde, nicht um den Schlaf bringt, wie sollte eine zeitlich überschaubare Ausgabe für das Essen für 512 Kinder dies tun.

Die Befürchtung ist also unbegründet.

E. Heinrich

 

13.11.2022

 

Was darf die WSG eigentlich?

Liest man Gesellschaftsvertrag, könnte einem schlecht werden. Da fragt man sich, was die WSG nicht darf.

Was die Einschränkung der Möglichkeiten in § 2 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages - „unter Beachtung der strategischen Vorgaben des Gesellschafters Stadt Menden“ -  wert ist, werden wir sehen, wenn die o.g. Frage auf Antrag der USF/UWG-Fraktion auf der Tagesordnung der ersten Sitzung des Rates im neuen Jahr steht.

Beispiele für Zweifel an der Wirksamkeit dieser Einschränkung:

Ratssitzung 15.12.2020

Der Rat der Stadt Menden beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung, dass die Zuständigkeit zur Abwicklung des Förderantrags an den Ausschuss für Planen und Bauen übertragen wird. Zusätzlich wird der Rat der Stadt Menden (Sauerland) regelmäßig über den Sachstand informiert.

Ergebnis und Siegerehrung: Der Ausschuss wurde bis heute in keinem Punkt damit befasst. Das macht(e) die WSG. Es liegt weder ein Auftrag des Rates noch irgendeines Ausschusses vor, im Gegenteil. Trotz Auftrag an den Bauausschuss wird allein die WSG tätig.

Dielergebäude:

In einer Mail vom 22.05.21 teilt der Geschäftsführer der WSG dem Arbeitskreis Nordwall (nicht dem Rat oder Bauausschuss!) mit,

„ich möchte Ihnen an dieser Stelle ein kurzes Feedback von unserem heutigen Gespräch bei der ITG in Düsseldorf geben. Neben mir und Herrn Dr. Bröckling, waren seitens ITG die Inhaber sowie die Geschäftsführung anwesend.

Um es an dieser Stelle kurz zu machen: Man hat die gewünschte Fortführung der Zusammenarbeit erneut bekräftigt und betont, dass man jedem wirtschaftlich tragfähigen Konzept gegenüber offen sei. Die gemeinsame Erarbeitung eines Konzepts der Gesamtfläche wird ausdrücklich begrüßt. …

Herr Dr. Bröckling wird jetzt mit seinen Mitarbeiterinnen, auf diesen Impulsen aufbauend, sowohl für die ITG Flächen, als auch die städtischen Flächen, insgesamt drei Konzeptvarianten erstellen. Ihre Anregungen aus dem letzten AK sowie die fachlichen städtebaulichen Rahmenparameter werden darin selbstverständlich einfließen.“

Einen Auftrag für diese Verhandlungen hat weder der Bauausschuss noch der Rat erteilt.

Schreiben des Stadtkämmerers an die Mitglieder des Ausschusses für Planen und Bauen vom 10.06.2022:

Weiteres Vorgehen:

Ein Investitionsvorhaben der Größenordnung, wie es der derzeitige Stand der Verhandlungen mit der ITG auf dem Grundstück des ehemaligen Dieler Kaufhauses, löst die Notwendigkeit zur Errichtung von Stellplätzen aus, die ohne Tiefgarage nur auf dem städtischen Grundstück nördlich der Gartenstraße realisiert werden könne.

Beschluss:

1.Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Investor (gemeint ist die ITG s. Ausführungen des Kämmerers) hinsichtlich der Ablösung der notwendigen Stellplätze für den Dieler Neubau und den Tausch gegen Grundstücksflächen im nördlichen Bereich in Vertragsverhandlungen zu treten und einen Vertragsentwurf (mit der ITG) vorzubereiten.

2. Der Ausschuss für Planen und Bauen ist mit einer entsprechend (für die drei Vorschläge Dr. Bröckling) erforderlichen Änderung, Aufhebung oder Anpassung des in Frage stehenden Bebauungsplans einverstanden.

Dazu die Ausführung von H. Schulte (CDU): Er erläutert, dass der Beschluss jetzt schon zu fassen sei, weil die CDU-Fraktion sich vorstelle, dass die entsprechenden Verhandlungen (des Kämmerers oder des Bürgermeisters) mit dem Investor über diese beiden Punkte während der Sommerpause so weit vorangetrieben werden, dass nach der Sommerpause die entsprechenden vertraglichen Voraussetzungen geschaffen werden könnten.

Er beantragt, mit der ITG zu verhandeln und nach den großen Ferien einen unterschriftsreifen Vertrag vorzulegen.

Dazu der Geschäftsführer der WSG: "Ich möchte anregen, den Beschluss um eine Kleinigkeit zu erweitern, wenn es drum geht, dass wir in die konkreten Verhandlungen eintreten, würde ich das ungern als Geschäftsführer der WSG machen. Eine Ausarbeitung ist mit Sicherheit sinnvoll. Ich würde gerne Bürgermeister oder Kämmerer mit an Bord nehmen an der Stelle um vielleicht da die Beauftragung letztlich zu platzieren, wenn ihr nichts dagegen habt."

Doch was passiert? Nach den großen Ferien kommt weder vom Bürgermeister noch vom Kämmerer auch nur die geringste Information (an den Bauausschuss).

Stattdessen kommt im November 2021 vom Geschäftsführer der WSG die Mitteilung (wieder an den Arbeitskreis Nordwall!) dass Sven Siepmann das Areal von der ITG gekauft habe.

„Ungern in die konkreten Verhandlungen eintreten“? Konkreter geht es wohl nicht.

Den Rest kennen Sie.

Tagesordnungspunkt „Umzug der Dorte-Hilleke-Bücherei“ in der letzten Ratssitzung.

Wer trägt zu der vom Bürgermeister unterschriebenen Vorlage vor?

Nicht die Verwaltung, sondern der Geschäftsführer der WSG. Warum wird das erwähnt?

Weil es sich beim Geschäftsführer der WSG um eine Privatperson handelt. Er ist nicht Teil der Verwaltung, auch wenn es immer den Anschein hat.

Unter „Möglichkeiten der Folgenutzung des Gebäudes Altes Rathaus“ ist zu lesen:

„Die Wirtschaftsföderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Menden GmbH (WSG) hat eine Stellungnahme zum Vermarktungspotenzial des alten Rathauses erstellt.“

Unter „Beachtung der strategischen Vorgaben des Gesellschafters Stadt Menden“?

Das alte Rathaus befindet sich im Sondereigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Immobilienservice Menden“ (ISM).

Warum trägt nicht der Betriebsleiter des ISM vor? Fehlen ihm die höheren Weihen oder wusste er gar nichts davon.

Unseres Wissens gibt es dazu auch keinen Auftrag aus dem Ausschuss ISM, dem Ausschuss für Planen und Bauen oder dem Rat.

Wer hat also hat den Auftrag dazu an die WSG vergeben?

Keiner. Das macht die WSG auch ohne Auftrag in ihrer vermeindlichen Allzuständigkeit.

Abschließend sei noch das „Innenstadtkonzept auf Basis der Ergebnisse der Master Thesis und Bürgerbefragung“ genannt.

Auch damit war der Ausschuss für Planen und Bauen bis heute nicht befasst.

Da permanent Rat oder Bauausschuss an der Innenstadtplanung nur insofern beteiligt werden, als sie Vorhaben der WSG in Sachen Innenstadtplanung abschließend absegnen sollen, hält es die USF/UWG für erforderlich, die Zuständigkeit der WSG unter einem entsprechenden Tagesordnungspunkt der ersten Ratssitzung im neuen Jahr am 07.02.2023 zu klären

E. Heinrich

 

10.11.2022

 

Wie gut,

dass der Rat beschlossen hat, seine Sitzungen weiter live zu übertragen.

Die USF/UWG-Fraktion hatte dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion nach seiner engagierten Rede zum Tagesordnungspunkt „Umzug der Dorte-Hilleke-Bücherei“… eingangs des eigenen Redebeitrages gesagt, dass sie die vorgetragenen Argumente in allen Punkten mitträgt.

Wir sind der Meinung, dass zumindest diese Übereinstimmung eine Erwähnung im „Lokalteil“ der WP wert gewesen wäre.

Dass die Ausführungen der USF/UWG in der WP nicht erwähnt werden, sind wir gewohnt. Wie immer, wurde auch diesmal die USF/UWG totgeschwiegen.

Aber dies ist nicht der einzige Punkt, der Dank WP den Bürger nicht erreicht.

Daher begrüßen wir ausdrücklich die Live-Übertragungen der Ratssitzungen.

Im Anschluss kann die Ratssitzung auch unter „Rats TV Menden“ als Aufzeichnung abgerufen werden.

So kann sich jeder Interessierte, unabhängig von dem, was der Leiter der Lokalredaktion der WP für mitteilenswert hält, selbst ein Bild machen vom politischen Geschehen in Menden.

E. Heinrich

 

08.11.2022

 

Tägliche Betriebsdauer der Straßenbeleuchtung

Ein letztes Mal.

Im Juli hatte die USF/UWG angeregt, die Straßenbeleuchtung morgens eine halbe Stunde früher auszuschalten und abends eine halbe Stunde später einzuschalten, wohl wissend, dass es ich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

Da sich nichts tat, haben wir es auf dem Antragsweg versucht.

Dazu kam von der Verwaltung der Vermerk, es handele sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Richtig.

Passiert ist aber immer noch nichts.

Zum „Geschäft der laufenden Verwaltung“ ein Zitat von Loriot:

„Ja wo laufen sie denn?“

Bodo Richter

 

05.11.2022

 

WP 05.11.2022 BIBBER-ERLASS

Mendener Rathaus verbietet Lüfter und Heizdecken im Büro

Richtig! Eigentlich selbstverständlich. Traurig, dass das angeordnet werden muss.

Doch wo bleibt die Stromersparnis bei der Straßenbeleuchtung!?

Seit Monaten bewegt sich nichts.

Noch einmal zur Erinnerung:

Die Straßenbeleuchtung verbraucht im Jahr 135.000  kwh.

Wir hatten die Kürzung der Betriebsdauer um eine Stunde pro Tag beantragt.

Passiert ist nichts.

Auch heute brannten die Laternen noch 7.30 h.

Es war taghell.

Der einzige Effekt der Beleuchtung war, dass man sehen konnte, dass die Lampen brannten.

B. Richter

01.11.2022

 

„Wunder gibt es immer wieder“

Als Begründung für die Anmietung der ersten Etage im Neubau des „Dielergebäudes“ wurde von Seiten der Verwaltung gebetsmühlenartig vorgebracht: Es fehlen Büroräume für die Verwaltung.

Dem Einwand der USF - im Erdgeschoss des B-Gebäudes des Rathauses stünden ca. 940 m² an Bürofläche zur Verfügung, wenn der Mietvertrag mit der Arge am 31.03.2022 zum 31.12.2022 gekündigt würde – wurde mit Nichtbeachtung begegnet. Es wurde damit der Eindruck erweckt, dieser Vorschlag sei nicht durchführbar.

Dann auf einmal kam von Seiten der Verwaltungsspitze die Mitteilung, dass ab 2025 eben diese Räumlichkeiten wieder für Mitarbeiter der Verwaltung vorgesehen seien. Eine Planungsgruppe beschäftige sich bereits mit Nutzung der einzelnen Räume.

Wir fragten uns, nicht ganz unberechtigt, warum ist dies denn jetzt auf einmal angesagt und möglich?

Dann kam die Erklärung.

Ratssitzung 08.11.2022 Tagesordnungspunkt 5 „Raumplanung 2025“, Umzug der Dorte-Hilleke-Bücherei in das neu zu errichtende Gebäude auf dem Dieler-Gelände-Norwall-Areal.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt für den Fall, dass sich der Kulturausschuss in seiner nächsten Sitzung auf der Basis des neuen Büchereikonzeptes für eine Verlagerung des Standortes der Dorte-Hilleke-Bücherei aussprechen sollte, die Verwaltung mit der Verlagerung der Dorte-Hilleke-Bücherei in das neu zu errichtende Gebäude auf dem „Dieler-Gelände-Nordwall-Areal“ zu beauftragen.

Abgesehen davon, dass hier ansonsten ungewohnte Eile an den Tag gelegt wird, hat es für uns den Anschein, also ob dies nicht jetzt auf einmal angesagt und möglich ist, sondern von Anfang an so geplant war.

Von der absouten Notwendigkeit, das Raumproblem für die Mitarbeiter der Verwaltung im neuen Gebäude "Dieler" zu lösen, ist keine Rede mehr.

Wir fühlen uns getäuscht.

Auch die für diesen Beschluss verfasste Raumanalyse  vom 2.September 2022 mindert nicht gerade unseren Eindruck.

Nach dieser Analyse sind 3180 m² für eine zeitgemäße Bücherei notwendig.

Die im alten Rathaus zur Verfügung stehende Nettofläche beträgt 1.1796 m².

Die im neuen Gebäude zur Verfügung stehende Nettofläche beträgt laut Mietvorvertrag 1.800 m².

Welch ein Unterschied!

Dem zu erwartenden Einwand (s. Raumanalyse)

<Man sieht von außen nicht, dass es eine Bibliothek ist, sie ist unsichtbar für Nicht -Mendener*innen; > Historisches Gebäude suboptimal; > Fehlende Barrierefreiheit; > Der Zugang zur Bücherei ist eingeschränkt, es gibt zu wenig Parkmöglichkeiten und Hinweise; > Das Gebäude ist sehr kleinteilig, wenig modern und nicht übersichtlich; > Die Veranstaltungsmöglichkeiten sind begrenzt,

halten wir entgegen: Es gibt in dieser Zeit wichtigere Dinge.

E. Heinrich