08.12.2023

 

Es lebe das Chaos.

Fördermittel Innenstadt

Der Haupt- und Finanzausschuss als Rat 15.12.2020 Top 23:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Zuständigkeit zur Abwicklung des Förderantrags an den Ausschuss für Planen und Bauen übertragen wird. Zusätzlich wird der Rat der Stadt Menden (Sauerland) regelmäßig über den Sachstand informiert.

Aus der Niederschrift:

AM Heinrich befürchtet, dass mit der jetzigen Aufgabenwahrnehmung der WSG die Stadtplanung nicht beteiligt werde und bekräftigt seine Forderung zur Klarstellung der Frage nach den Zuständigkeiten des Ausschusses für Planen und Bauen und der WSG bezogen auf die Stadtplanung.

Dazu der Fraktionsvorsitzenden der SPD, Meisterjahn:

Ja Herr Heinrich, es macht es nicht besser, wenn man Unsinn drei Mal wiederholt.

TOP 11 der Ratssitzung v. 13.06.2023 Sofortprogramm Innenstadt NRW:

Die förderrechtliche Abwicklung sowie die Durchführung etwaiger Vergabeverfahren obliegt dabei der Stadt Menden (Sauerland). Das Zentrenmanagement wurde an die Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH (GMA) aus Köln vergeben. Die WSG Menden GmbH leistet die operative Koordination des Gesamtprojekts.

Von Bauausschuss ist nichts zu lesen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt wie folgt:

3. Die Entscheidungsbefugnis für die Fördermaßnahme „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ wird vom Rat der Stadt Menden (Sauerland) auf den Ausschuss für Planen und Bauen übertragen.

Aus der Niederschrift:

RM Heinrich fragt, was die Übertragung der Zuständigkeit unter Ziffer 3 genau bedeuten würde.

Herr Müller (Baudezernent) erläutert, dass die Förderanträge grundsätzlich ein Geschäft der laufenden Verwaltung seien, aber beispielweise die einzelnen Kriterien im Ausschuss beschlossen wurden.

BM Dr. Schröder verdeutlicht, dass der Ausschuss nur beteiligt wird, wenn eine Nachsteuerung nötig sei.

In der Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2023 lautet der Beschlussvorschlag wieder völlig anders:

Der Ausschuss für Planen und Bauen stimmt einer Anmietung des Ladenlokals … im Rahmen des Förderprogramms Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren zu und beauftragt die Verwaltung die dafür notwendigen Mietverträge, im Vorgriff auf die noch zu beschließende Umsetzungsstrategie des Förderprogramms, abzuschließen.

Noch Fragen?

 

E. Heinrich

 

01.12.2023

 

WP: Streit um soziale Hilfen: Wie arm ist Menden wirklich?

Arm kann Menden nicht sein, könnte es aber werden.

Allein die Miete der zukünftigen Bücherei im Haus der Küster Menden GmbH (immer noch nicht vom Rat beschlossen) beträgt bekannter Weise 500.000 Euro pro Jahr.

Hinzukommen die laufenden Kosten, die Kosten des Innenausbaus, die Einrichtung etc..

Damit Menden weiß, was insgesamt an Kosten auf die Stadt zukommt, hat die USF/UWG-Fraktion die untenstehende Anfrage an den Bürgermeister gestellt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die USF/UWG-Fraktion bittet für die kommende Ratssitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“ um Beantwortung nachfolgender Fragen hinsichtlich der Bücherei:

Wie hoch sind die Kosten für

den Innenausbau (Trennwände, Fußboden, Sozialräume etc.)

die Elektrik, Heizung, Lüftung?

Wie hoch ist daran der Eigenanteil der Küster Menden GmbH?

Wie hoch sind die Planungskosten?

Wie hoch sind die laufenden Kosten im Einzelnen?

Wurde ein Förderantrag gestellt?

Wie hoch ist der zu erwartende Förderbetrag in Summe und in Prozent?

Wir werden sehen.

E. Heinrich

 

 

 

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