21.07.2024

 

WOW!

WP: Die Auswertung des Statistischen Landesamtes offenbart den Schuldenberg Mendens. Umso verwunderlicher war es für viele Mendener, dass der Rat jüngst mit 26 zu 25 Stimmen (und zwei Enthaltungen) die Kanalnetz-Übertragung an den Ruhrverband mehrheitlich ablehnte. Die Stadt hätte dafür 108 Millionen Euro erhalten können, um den Mendener Etat mit einem Schlag zu einem Großteil zu entschulden.

Menden hätte mit dem Deal langfristig Kredite ablösen können, jährliche Zinsaufwendungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro wären weggefallen. Ohne ebendiese 1,4 Millionen Euro würde die Hönnestadt laut Kämmerer Uwe Siemonsmeier womöglich erst 2030 wieder schwarze Zahlen schreiben, hatte er damals in der entsprechenden Ratssitzung vorgerechnet.

Dazu:

-Menden hatte in den letzten Jahren so hohe Gewerbesteuereinnahmen wie noch nie.

-Gleichzeitig bekam Menden ca. 40 Mio. Euro an Hilfen vom Land NRW.

-Zudem waren die Sollzinsen auf dem niedrigsten Stand der Geschichte. Teilweise gab es sogar Minuszinsen.

Da sei die Frage erlaubt, warum sind die Schulden so immens gestiegen? Für was ist das viele Geld ausgegeben worden? Wo war der Kämmerer?

Zum verpassten Deal mit dem Ruhrverband und die durch die 26 Idioten (dieser Eindruck wird von der WP geweckt!) verhinderte Möglichkeit, Menden auf einen Schlag um 108 Mio. Euro zu entschulden:

Das ist die eine Seite der Medaille.

Die andere:

Im Jahre 2020 hatte die Stadtentwässerung einen Überschuss von 3.718.985,84 Euro.

2021 waren es 3.820.217.08 Euro und 2021 4.582.000,47 Euro.

Die Stadt Menden hätte zwar 108 Mio. Euro erhalten. Stimmt.

Sie hätte aber auch keine eigene Stadtentwässerung mehr. Die o.g. Millionen pro Jahr aus dem Überschuss der Stadtentwässerung wären weggefallen. (Tafelsilber)

Bemerkenswert ist auch die Fokussierung auf die 108 Mi. Euro.

Was ist eigentlich mit der Einflussmöglichkeit des Rates auf die Gebühren?

Die Gebühren der Entwässerung müssen kostendeckend und dürfen auch nur kostendeckend sein.

Aber, wie sich die Kosten in ihrer Höhe bewegen, bestimmt der Betreiber.

-Welche Maßnahmen wie in welchem Umfang durchgeführt werden, darauf hat die Stadt Menden dann keinen Einfluss mehr.

-Welche Eigenkapitalverzinsung für die Gebührenkalkulation kann in Ansatz gebracht werden und zu welchem Zinssatz?

Und schließlich: Selbst wenn die Stadt Menden die Stadtentwässerung hätte am

Ende der Vertragslaufzeit hätte zurückkaufen können, womit denn bitte?

Dass sich das Finanzgebaren, das zu diesem Schuldenberg geführt hat, in Zukunft ändern wird, ist mehr als unwahrscheinlich.

Besten Beispiel dafür ist die Miete von 500.000 Euro p.a. für die erste Etage im Siepmann-Haus (ohne Neben- und Folgeosten), für welchen Zweck auch immer.

Der Rat von Warren Buffet, spare dann, wenn Du das Geld dafür hast, kam in Menden nicht an.

Noch ein Satz unseres ehemaligen Bürgermeisters Ernst Eisenberg, der gegen den Verkauf spricht: Geld macht sinnlich.

Vom Geld zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Rates.

Mit diesem Verkauf der Stadtentwässerung wäre diese noch weiter eingeschränkt worden, siehe Immobilienservice Menden, siehe WSG, siehe Stadtmarketing und in Arbeit (ohne Ratsbeschluss!), die Vergabe eines Parkraummanagements an die Stadtwerke Menden und eine Wohnungsbaugesellschaft Stadt Menden.

Das Ganze soll dann gekrönt werden von einer Holding. Wie übersichtlich.

Was kommt als Nächstes? Eine Stadt Menden Verwaltungs-GmbH?

Der Rat kann demnächst mit seinem Allerwertesten zu Hause bleiben.

E. Heinrich

 

 

12.07.2024

 

Hätten Sie das gedacht?

Nach der neuesten statistischen Erhebung gibt es Menden 1229 leerstehende Wohnungen.

Daher hat die USF/UWG-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

„wie der neuesten Erhebung zu entnehmen war, gibt es in Menden 1229 Wohnungsleerstände.

Diese Erhebung konnte u.W. keine Beachtung im Wohnraumentwicklungskonzept Menden finden, da die Ergebnisse der Erhebung erst nach dem Beschluss im Ausschuss für Planen und Bauen öffentlich gemacht wurden.

In diesem Zusammenhang ist auch die Unterbringung von Flüchtlingen zu betrachten.

Ehe Mittel für die Neuschaffung von entsprechendem Wohnraum verausgabt werden, sollte die Möglichkeit der Anmietung von Wohnungen aus den Leerständen untersucht werden.

Aus diesen Gründen beantragt die USF/UWG-Fraktion die Beratung einer Zweckentfremdungssatzung gem. § 12 Abs. 2 Ziff. 5 und Abs. 3 WohnStG NRW.“

Hier der entsprechende Passus aus dem WohnStG:

                 § 12

Zweckentfremdungssatzung

(2) Eine Zweckentfremdung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken verwendet wird. Ohne Genehmigung verboten ist jedes Handeln oder Unterlassen Verfügungsberechtigter oder Nutzungsberechtigter, durch das Wohnraum seiner eigentlichen Zweckbestimmung entzogen wird. Als Zweckentfremdung gelten insbesondere

5.    das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen Zeitraum von länger als sechs Monaten.

(3) Verfügungsberechtigte haben die Verpflichtung, Zweckentfremdungen im Sinne dieses Gesetzes abzuwenden. Wenn Um- oder Neubaumaßnahmen geplant sind, und diese Maßnahmen durch ein unbefristetes Mietverhältnis erheblich erschwert würden, kann die Gemeinde in der Satzung nach Absatz 1 vorsehen, dass der Abschluss von Zeitmietverträgen (Zwischenvermietung) oder eine andere Zwischennutzung zu Wohnzwecken zur Abwendung von Zweckentfremdungen durch Leerstehenlassen grundsätzlich zumutbar ist. Eine Zwischennutzung ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn Belange der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen entgegenstehen.

E. Heinrich

Sie erinnern sich?

(s. Archiv 29.09.2023)

 

WP 26.11.2021:

Die Macher hinter dem Deal

Der Stillstand am Nordwall könnte ein Ende haben. Mit dem Kauf des Dieler-Gebäudes durch die Mendener Familie Siepmann soll es jetzt auf dem Gelände doch noch was werden

 

Die neu aufgestellte städtische Wirtschaftsförderung (WSG) kann mittlerweile einige Erfolge vorweisen. Den „gordischen Knoten“ am Nordwall zu zerschlagen (O-Ton), ist wohl der größte von Tim Behrendt . Der 36-Jährige leitet die städtische Wirtschaftsförderung seit 1. Mai 2020. Der FDP-Politiker aus Möhnesee bekam den Auftrag, ein Konzept zu entwickeln (von wem ist uns nicht bekannt), das die verfahrene Situation am Nordwall auflöst.. Fakt ist: Behrendt gelang, was zwei Bürgermeister und ganze Abteilungen der Stadtverwaltung nicht hinbekamen.

 

Die Neuaufstellung der WSG war über Jahre hinweg ein Zankapfel. Am Ende setzte sich der Aufsichtsratsvorsitzende Peter Maywald (CDU) auch gegen Kritiker aus der eigenen Partei durch. Personalentscheidungen, angefangen bei der Abberufung des ehemaligen WSG-Chefs Stefan Sommer, Tim Behrendts Berufung und die Eingliederung des Stadtmarketings waren umstritten. Auch Maywald kann sich jetzt auf die Fahnen schreiben, Entscheidungen getroffen zu haben, die zum Erfolg führten.

 

Kämmerer Uwe Siemonsmeier

Ihn verbindet man wohl am wenigsten mit den aktuellen Entscheidungen. Aber alle Beteiligten haben viel Lob für ihn übrig. Kämmerer Uwe Siemonsmeier gilt als einer der Strippenzieher im Hintergrund. Er wird von allen Seiten als Vermittler geschätzt. Sven Siepmann lobt, dass Siemonsmeier „wichtige Impulse für das Projekt gegeben“ habe.

 

Da war es nur noch einer.

E. Heinrich

04.07.2024

 

Und sie bewegt sich -  doch nicht,

die „Politik“ der Ratsmehrheit.

WP 04.07.2024: Altes Rathaus: Was kommt nach der Stadtbücherei?

Leerstand im Herzen der Stadt wäre „ein Horror“: Grüne und CDU machen Druck. Neue Studie soll im Oktober vorliegen.

Doch schon?

Januar 2022 (!!!), Haupt- und Finanzausschuss: Abschluss eines Vor-Mietvertrages zur Anmietung von kommunalgenutzten Flächen, in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Dieler Gebäude / Nordwall-Brache“

Beabsichtigt war u.E. von Anfang an er Umzug der Bücherei in das Gebäude Siepmann, d.h., das alte Rathaus würde freigezogen.

Die notwendige Beschlussempfehlung an den Rat erfolgte, wie nicht anders zu erwarten.

Ratssitzung 15.02.2024 (es ist schließlich Eile geboten):

Abschluss eines Mietvorvertrages zur Anmietung von kommunalgenutzten Flächen

Man beachte die Feinheiten! Hier ist noch allgemein von Anmietung von kommunalgenutzten Flächen die Rede. (eine städtische Bücherei fällt selbstverständlich auch darunter)

Als Anlage im Mietvorvertrag gibt es allerdings eine Skizze der anzumietenden Etage, in der ganz dünn, unauffällig, „Bücherei“ steht.

Ab diesem Zeitpunkt war also definitiv klar, dass entgegen der vorherigen Begründung für die Anmietung, Verwaltungsräume, der Umzug der Bücherei geplant war.

Es wurde selbstverfreilich auch so beschlossen.

Dies vorab, nähere Einzelheiten später.

Und jetzt schon machen CDU und Grüne Druck? Zweieinhalb Jahre später?

Jetzt kommt man auf die Idee, „ein Planungsbüro zu beauftragen, das die vielfältigen Möglichkeiten einer Nachnutzung fachlich ausarbeiten, auflisten und der Politik vorstellen soll (im Oktober!)“.

Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten?

Ein Umbau des Gebäudes zur Modernisierung der Bücherei ist angeblich aus denkmalrechtlichen Gründen nicht möglich. Angeblich war nicht einmal ein Versetzen der Innentüren möglich.Der notwendige Umbau für gastronomische Zwecke aber schon?

(Das erinnert an Gut Rödinghausen. Ein Hospiz war angeblich ebenfalls aus denkmalrechtlichen Gründen nicht möglich, da hierfür ein Aufzug zwingend vorgeschrieben war. Dieser ließ sich aber angeblich nicht installieren.

Für das Industriemuseum gab es dieses Hindernis jedoch nicht. Man baute einfach  ein Aufzuggebäude an.)

Zeit ist Geld? Geld hat Menden nicht, Zeit aber scheinbar schon, und das nicht zu knapp.

Zurück zur Überschrift:

Es ist immer das Gleiche, erst entscheiden und dann schauen, wie man es hinkriegen soll, koste es, was es wolle.

E. Heinrich

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