16.11.2025

Wie wahr

Tobias Schürmann: „Das Verkehrschaos dieser Tage spricht in Menden buchstäblich Bände. Auf den Hauptverkehrsstraßen staut es sich zu Stoßzeiten.“

Und was macht die Ratsmehrheit?

Sie beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes „Nordtangente, der Komplettierung der „Umgehungsstraße Westtangente/Nordtangente“, der Verbindung B 515 mit der B7. (s. dazu Archiv HP USF 10.2023)

Und warum?

Weil die Stadtwerke angeblich auch die vom Bebauungsplan Nordtangente erfassten Grundstücke an der Fröndenberger Straße für eine PV-Anlage benötigen.

Auf die Frage seitens der USF/UWG-Fraktion im Herbst letzten Jahres, ob diese Flächen definitiv erforderlich wären, haben wir bis heute keine Antwort erhalten.

Die Nordtangente ist die einzige noch bestehende Möglichkeit, um der Bezeichnung Umgehungsstraße gerecht zu werden. (s. dazu Archiv HP USF 03/2019)

Und wenn wir schon sowieso ein Verkehrschaos haben, warum soll es nicht noch vergrößert werden?

Diese Vergrößerung befindet sich in der Mache: LIDL auf dem Grohegelände. (vormals von der gleichen Planungsabteilung abgelehnt, ohne Begründung des Meinungswandels jetzt befürwortet))

Das Nadelöhr Hönnenwerth wird durch den damit verbundenen Ziel- und Quellverkehr noch mehr belastet.

Beratungen – wie immer bei solch wichtigen Entscheidungen – keine.

Aber bitte keine halben Sachen. Wenn schon Chaos, dann richtig.

E. Heinrich

 

 

 

10.11.2025

 

Warum kein Geld verdienen?

Die USF/UWG-Fraktion hatte die Überprüfung der Möglichkeit einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Menden in Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern u. Beteiligung Mendener Bürger beantragt.

 

Das stand dann in der Vorlage:

Antrag auf Bau einer Biogasanlage auf dem ehemaligen Gelände der Hofanlage Hämmer-Riekenbrauck durch die Stadtwerke Menden - Antrag vom 14.03.2022, Antrag der USF-UWG-Fraktion, eingegangen am 16.03.2022

 

Wir hatten also nicht den Bau beantragt, sondern die Überprüfung der Möglichkeit.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung dazu ist mehr als bemerkenswert.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, da der Bau einer Biogasanlage kein originäres Geschäft der Stadtwerke ist und somit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Menden (Sauerland) fällt.

 

Dieses Vorhaben kann aber jederzeit durch Ratsbeschluss zu einem Geschäft der Stadtwerke Menden gemacht werden.

 

Dass man mit einer solchen Anlage Geld verdienen kann, zeigt die Vorlage vom 16.05.2025: Darin bewirbt sich ein Privatunternehmen mit den nachstehen Ausführungen um ein Grundstück in Hämmer II:

 „Die (vom Unternehmen beabsichtigte) Biogutaufbereitungs- und-verwertungsanlage Menden ist ein herausragendes Beispiel für eine moderne und nachhaltige Bioabfallverwertung. Durch die Integration in eine effiziente Wertschöpfungskette werden ökologische Vorteile maximiert:-- Die Herstellung von hochwertigem Kompost fördert eine nachhaltige Landwirtschaft und schont natürliche Ressourcen. Die Erzeugung von Biogas trägt zur Energiewende bei, indem sie eine regionale und klimafreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen bietet.

 

Da nicht davon auszugehen ist, dass dieses Unternehmen Verluste machen will, dürfte es sich wohl um ein gewinnorientiertes Vorhaben handeln.

Der Vorschlag damals war also doch nicht ganz so abwegig.

 

E. Heinrich

 

 

 

 

 

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