06.02.2025
War zu erwarten
Noch einmal zur Verfügung des Bürgermeisters „Verlagerung Schule, Sport und Soziales“ in seinen Geschäftsbereich.
Zitat aus der Vorlage:
„Der Rat kann nach § 73 Abs. 1 GO NRW im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Geschäftskreise festlegen. Von dieser Kann-Vorschrift hat der Rat der Stadt Menden (Sauerland) bisher keinen Gebrauch gemacht“.
Das konnte er auch nicht. Am 10.12.2024 fand eine Ratssitzung statt. Da hat der Bürgermeister nichts gesagt. Acht Tage später hat er die o.g. Verlagerung verfügt. Begründung –Null-Es war wieder einmal eine Entscheidung per ordre de mufti.
Diese Verfügung hat er den einzelnen Ratsmitgliedern per mail mitgeteilt, nicht aber dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Die USF/UWG hat in der gestrigen Ratssitzung die Rechtswidrigkeit dieser Verfügung dargelegt und eine Feststellungsklage beantragt.
Dieser Darlegung wurde nicht widersprochen.
Die Tatsache, dass der Bürgermeister nach Eingang unseres Antrags auf Aufnahme der Verfügung die Kenntnisnahme seiner Änderung der Geschäftskreise auf die Tagesordnung gesetzt hat, unterstreicht unsere Rechtsauffassung.
Genau das hätte er allerdings vorher tun müssen, hat er aber nicht.
Und zu Eingang der Beratung unseres Antrages kommt vom Bürgermeister in epischer Breite ein Monolog über die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen der Rat von seinem Recht Gebrauch machen kann. Völlig am Thema vorbei.
Darum ging es bei unserem gar nicht (s.o.).
Aber der Bürgersmeister hätte sich die Mühe gar nicht zu machen brauchen.
CDU, SPD und Grüne (mit 5 Ausnahmen, 2 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen) haben den Antrag der USF/UWG-Fraktion abgelehnt.
So viel zur Kontrollfunktion des Rates. Motto: Mach man ruhig. Wir tun Dir schon nichts.
E. Heinrich
Mal wieder kurz vor knapp
Antrag der Grünen und der SPD vom 26.01.2025: Kanalnetzübertragung zweiter Versuch.
Und wenn es auch diesmal nicht klappt, „the same procedure as last time“. So lange, bis es klappt.
Anträge sind fristgerecht, sofern diese spätestens am 14. Tag vor der Sitzung, 12:00 Uhr, über die genannte E-Mail-Adresse per E-Mail eingehen.
Die Ratssitzung ist am 05.02.2025.
Aus dem Antrag der Grünen und der SPD:
„Eine solche Übertragung hätte aber auch erhebliche finanzielle Auswirkungen: Durch die finanzwirtschaftlichen Effekte spart die Stadt jährlich mindestens 1,4 Mio. €.“
Dazu nachfolgend aus der Vorlage D-10/23/269/4, unterschrieben vom Kämmerer:
2023 2024 2025 2026
Höhe Jahresüberschuss 2.898.804,11 3.392.229,19 3.517.09015 3.486.438,35
Eigenkapital an Stadt 1.550,000,00 1.550.000,00 1.550.000,00 1.550.000,00
Abführung an die Stadt 1.400.000,00 1.900.000,00 1.900.000,00 1.900.000,00
Lassen Sie die Zahlen auf sich wirken.
Diese Einnahmen fallen weg.
Soviel zu Einsparung von 1,4 Mio. €
„Die Gebühren werden weiterhin nur kostendeckend erhoben…“
Nur, die Kosten werden vom Ruhrverband bestimmt. Und der Rat "darf" die Gebühren beschließen.
E. Heinrich
Besucherzähler: