04.04.2025

 

Alles hängt mit allem zusammen

So auch der Verzicht auf die Komplettierung der Ortsumgehung Menden (Nordtangente) mit dem Nadelöhr Hönnenwerth.

 

Aus dem interkommunalen Verkehrsentwicklungsplan Hemer/Menden/ Iserlohn

vom April 2004::

Nordtangente Menden1. Bauabschnitt zwischen Unnaer Landstraße und Fröndenberger Straße

• Entlastung östliche Märkische Straße / Hönnenwerth / Werler Straße / südliche Fröndenberger Straße 

• Entlastung Straßennetz in Bösperde und Holzen mittelfristig.

Nordtangente Menden2. Bauabschnitt zwischen Fröndenberger Straße und Werler Straße (B7)

• Entlastung östliche Märkische Straße / Hönnenwerth / Werler Straße / südliche Fröndenberger Straße

• Entlastung Franz-Kissing-Straße langfristig

Herausgeber: Stadt Hemer, Stadt Menden, Stadt Iserlohn

 

.Der BUND schreibt zur Nodtangente:

BUND meldet Alternativplanung bei NRW- Auftragsverwaltung an: Regionale Netzlösung statt Neubau A 46 Hemer – Menden - Neheim Stand: 30.9.2013

S. 3:

„Um die Innenstadt weiter von Verkehr zwischen Iserlohn / Hemer und Wickede / Fröndenberg zu entlasten, könnte eine neue Ortsumfahrung statt Autobahn helfen. Hier könnte unter Einbeziehung der o.g. Verbindungsspange ab deren Anschluss an die B 515 folgende Möglichkeit geprüft werden: - Führung des verbleibenden Verkehrs (der nicht bereits zur AS Unna abließt) über die Provinzialstr. (B 515) bis zur Kreuzung B 515 / Bismarckstr. Für diesen Bereich müssten zusätzlich Beruhigungs- oder ggf. Lärmminderungsmaßnahmen eingeplant werden. - Bau einer neuen Straßenverbindung zwischen B 515 / Bismarckstr. und B 7 am / vorm Ortseingang an der Werler Straße inkl. Brücke über die Fröndenberger Str. (dies wurde zu früheren Zeiten schon als so genannte Nordtangente überlegt – inwieweit eine Umsetzung heute noch realisierbar ist, muss überprüft werden). Mit diesem Neubau würden Bräukerweg / Schmöle-Rondell / Werler Str. deutlich entlastet.“

 

Seitdem hat sich nichts verändert

Und was macht die Ratsmehrheit?

Beschließt die Aufhebung der Nordtangente.

Warum? Weil die Stadtwerke Menden den Teil „Franz-Kissing-Straße“ für ihre Photovoltaikanlage „Carl-Schmöle-Straße“ benötigen. (trotz Nachfrage vor Monaten bis heute nicht belegt!)

 

Wie hatten wir gesagt?

„Stadtplanung“ in Menden ist an Beliebigkeit nicht zu überbieten.

E. Heinrich

 

29.03.2025

 

Über den Wert von Konzepten in Menden

Sie erinnern sich?

Als die ITG ihr Kaufhaus am Nordwall plante, war der Spruch der Bauverwaltung zu jeder Planung von zusätzlichen Verkaufsflächen in Menden außerhalb der Innenstadt (wo immer das sein mag) „nicht zulässig, da es sich um zentrenrelevante Produkte handelt". Das Einzelhandelsentwicklungskonzept schloss das Vorhaben aus.

Aus unerfindlichen Gründen ist das nun Schnee von gestern.

 

Bauausschuss 27.03.2025:

Ausnahme vom Einzelhandelskonzept der Stadt Menden - BV LIDL- Märkische Straße (Ein Antrag gleicher Zielrichtung wurde abgelehnt)

Dieses Einzelhandelskonzept aus 2008 wurde 2020 fortgeschrieben.

.

Zitat aus der Vorlage:

„Die Auswirkungsanalyse des Gutachterbüros BBE Handelsberatung GmbH Dezember 2024 (Anlage 3) bescheinigt, dass die Auswirkungen ausgehend von der Verlagerung des Standortes und der Verkaufsflächenerweiterung sich im Rahmen üblicher Wettbewerbswirkungen bewegen und somit keine schädlichen Auswirkungen im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB auf zentrale Versorgungsbereiche Mendens sowie die umliegenden Städte zu erwarten sind.“

 

Das mag ja sein. Ansichtssache, kein Beweis. Zudem sollte es nicht primär die Frage, „passt etwas wo hin“ sein, sondern eine Frage der Stadtplanung.

 

 

„Darüber hinaus ist im Baugenehmigungsverfahren die gesicherte Erschließung nachzuweisen. Dazu soll im Baugenehmigungsverfahren in einem Verkehrsgutachten die verkehrliche Situation näher beleuchtet werden. Im Zuge dessen wird auch die Möglichkeit geprüft, ob die Fahrbahn am Hönnenwerth verbreitert und durch eine zusätzliche Linksabbiegerspur ergänzt werden kann, um so eine Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen.“

 

Die USF hatte im Juli 2018 den Vorschlag gemacht, den Hönnenwerth gegenläufig befahrbar zu machen und eine dritte Spur einzurichten.

(Antrag u. Skizze s. Archiv 25.07.2018)

Damals wurde von der gleichen Verwaltung dieser Vorschlag als abwegig dargestellt.

 

Aus der Ur- und Frühgeschichte: Als Peter Albert die Erschließung seines Vorhabens „Bahnhof“ über eine Zuwegung „untere Promenade Anschluss an die Märkische Straße vornehmen wollte, war das lt. Verkehrsgutachten nicht möglich, da die Kreuzung Märkische Straße/Hönnenwerth/Bodelschwingstraße dies regeltechnisch nicht zulasse.

 

Genau diese Anbindung haben wir heute.

 

Die Kreuzung Hönnenwerth/Märkische Straße/Bodelschwinghstraße ist schon jetzt ein Nadelöhr. Wir gehen davon aus, dass die Kreuzung den zusätzlichen Quell- und Zielverkehr durch LDL nicht verkraftet.

 

„Basierend auf dem Ergebnis der Auswirkungsanalyse kann eine Ausnahme vom Einzelhandelskonzept befürwortet werden.“

 

Da sich seit 2020 nichts geändert hat, stellt sich die Frage, was damals Sinn und Zweck des EHK war und welcher Hintergrund eine Ausnahme heute rechtfertigt.

 

„Stadtplanung“ in Menden ist u.E. an Beliebigkeit nicht zu überbieten.

(i. S. Stadtplanung verweisen wir noch einmal auf den Antrag v. 25.07.2018)

 

Die USF/UWG-Fraktion wird dieses Vorhaben daher auch aus städtebaulichen Gründen ablehnen.

E. Heinrich

 

 

 

 

 

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