17.05.2026

 

Rums

Da ist er wieder, der Papst in Sachen Mendener Kommunalpolitik.

Hagemann:

-Stefan Weige verliert das Maß

Der Vorwurf, die Abberufung von H. Krabbe sei „menschenunwürdig“ verlaufen, ist völlig „überzogen“.

Herr Weige sprach nicht von der Abberufung, sondern sagte, dass

H. Krabbe nach viereinhalb Jahren ohne Grund, ohne Gehör und ohne Würde aus dem Amt entfernt wurde.

Zitate aus dem Bericht Hagemann:

-Laut einer Pressemitteilung ging es nicht um eine Abwahl, sondern um eine Abberufung u. deren Ablauf regele die GO.

Das musste mal klargestellt werden, ist von immenser Bedeutung. Das Ergebnis ist aber dasselbe.

-Der Antrag sei Krabbe aber acht Wochen lang bekannt gewesen, in denen sie sich hätte äußern können.

Hat sie. Nicht öffentlich, aber gegenüber der Bürgermeisterin.

-Stattdessen sei ihre Wortmeldung „mitten im Entscheidungsprozess erfolgt“-zwischen Abberufung und Antrag auf sofortige Vollziehung.

Der Tagesordnungspunkt „Antrag auf sofortige Vollziehung“ fällt nicht unter das Verbot der Aussprache. Die Begründung der Bürgermeisterin greift nicht.

-Schmidt habe Krabbe nur unterbrochen, weil die GO keine Aussprache zulässt. Als Juristin müsse Krabbe auch wissen, dass davon nicht abzuweichen ist.

Als Juristin wusste Frau Krabbe, dass das Verbot aus § 71 Abs. 7 GO für ihre Wortmeldung nicht gilt. Was soll also die abwertende Bemerkung?

-Der Stadtrat, der die Beigeordneten wählt, könne diese auch abberufen, wenn das Vertrauen nachhaltig erschüttert sei, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Zur nachhaltigen Erschütterung der CDU Fraktionsvorsitzende Bernd Haldorn laut WP vom 19.03.2026:

-Die Initiative sei dabei allerdings nicht von Reihen der Politik ausgegangen, wie der CDU-Fraktionschef Bernd Haldorn auf Anfrage der WP erklärt.

Hintergrund seien demnach Aussagen des Personalrats gewesen, dem nach WP-Informationen mindestens zwei Beschwerden über die Erste Beigeordnete vorliegen. Gleichwohl hat es im politischen Raum bislang nur mündliche Schilderungen der Sachlage gegeben.

Zwei Beschwerden reichen also für die Antragsteller aus, einen solch folgenreichen Schritt zu gehen, die Abwahl einer Beigeordneten zu beantragen.

-Für das Gehalt hat die Erste Beigeordnete inzwischen einen überschaubaren Arbeitsbereich...  Eine amtsangemessene Beschäftigung liege mit der Verantwortlichkeit für das Kulturamt aus seiner Sicht nicht mehr vor.

Erst wird Frau Krabbe wegen der zwei Beschwerden (s.o.) der Geschäftsbereich Jugend u. Familie von der Bürgermeisterin entzogen, sodass nur der Bereich Kultur verbleibt und dann sieht der Fraktionsvorsitzende der CDU, Bernd Haldorn das als ausreichende Begründung für eine Abwahl an.

Wie schon erwähnt (s. Home Page 09.02.2026) ist dieses Vorgehen der Bürgermeisterin u.E. rechtswidrig. VG Köln 4 K 6829/19))

-Und während sich die Verwaltung zu vielen Vorgängen nicht öffentlich äußern dürfe, sei es Aufgabe des Rates, die getroffenen Entscheidung zu legitimieren und zu vertreten.

Wie oben dargestellt, hat der Fraktionsvorsitzende der CDU das laut WP am 19.03.2026 vorab getan. So viel zum Sinn des Verbots der Aussprache.

 

Kurz noch zur Sorgfalt des Papstes in Sachen Mendener Kpmmunalpolitik:

Einzelratsmitglied Eugen Heinrich hielt denn auch gleich „den ganzen Vorgang für unrechtmäßig“ und verließ vor der Abstimmung den Ratssaal.

-Abfällige Bemerkungen bin ich gewohnt. Aber, was kümmert es …

-Ich habe nicht vor der Abstimmung den Ratssaal verlassen, sondern vor der Abstimmung erklärt, dass ich an selbiger aus dem genanntem Grund nicht teilnehmen würde.

E. Heinrich

 

P.S.: Die Bürgermeisterin betont fortwährend, dass im Tagesordnungspunkt Abberufung Frau Krabbe keine Aussprache zulässig ist, macht aber in ihrer Vorlage u.E. nichts anderes.

1. Beschlussvorschlag

Die Erste Beigeordnete der Stadt Menden (Sauerland) Henni Krabbe wird abberufen.

Damit hat die Verwaltungschefin innerhalb des Tagesordnungspunktes öffentlich für die Abberufung ausgesprochen.

15.05.2026

 

Wenn wir schon mal am Fragen dran sind

In eigener Sache.

Ich hatte mich vor der geheimen Abstimmung zu Wort gemeldet und gesagt, dass ich an der Abstimmung nicht teilnehmen werde, da ich den gesamten Vorgang für unrechtmäßig halte.

Die WP war vertreten.

Warum wird das dem Leser nicht mitgeteilt?

 

Nach dem Theater um die Abwahl habe ich das erst Mal in 51-jähriger Mitgliedschaft im Rat demonstrativ eine Ratssitzung verlassen.

Warum wird das dem Leser nicht mitgeteilt?

 

Die Erste Beigeordnete hat keine silbernen Löffel geklaut. Ihr wurden auch keine fachlichen Fehler vorgeworfen.

Welche Gründe vom CDU-Fraktionsvorsitzenden der CDU für die Abwahl vorgebracht werden, dürfte der WP wohl bekannt sein. Sie ist ansonsten doch meistens besser informiert als der Rat.

Warum werden dem Leser die vorgebrachten Gründe für die Abwahl nicht genannt?

Die WP ist doch sonst nicht so zurückhaltend.

E. Heinrich

 

Verschrieben.

Beim Einwand Köhler muss es selbstverständlich geheime Abstimmung heißen.

 

13.05.2026

 

Zur Abwahl der Ersten Beigeordneten

ein paar einfache Fragen:

1. Bisher war Tagesordnungspunkt 1 einer Ratssitzung Fragen der Einwohner.

Warum wurde die o.g. Abwahl als Punkt 1 gesetzt?

2. Die FDP/FWG-Fraktion hatte schriftlich mit Begründung u.a. den Antrag gestellt, die Abwahl auszusetzen.

Diese Anträge wurden nicht, wie üblich und möglich, den Ratsmitgliedern über das Gremieninfoportal SessionNet  zugestellt.

Warum nicht?

3. Der Antrag auf geheime Abstimmung wurde vom Fraktionsvorsitzenden der FDP/FWG-Fraktion gestellt.

Über Anträge, die innerhalb einer Ratssitzung gestellt werden, ist abzustimmen.

Der Fraktionsvorsitzende der MI, Feuring erklärte daraufhin, dass seine Fraktion dem Antrag ebenfalls zustimme.

Dann kam der Einwand des Fraktionsvorsitzenden der Grünen, die Geschäftsordnung bestimme, dass auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates eine namentliche Abstimmung erfolge. Es lägen bisher aber nur 7 Ja-Stimmen vor.

Daher fragte die Bürgermeisterin bei den übrigen Fraktionsvorsitzenden ab.

Der Rat ist allerdings keine Aktionärsversammlung, in der von Aktionären Bevollmächtigte für sie stimmen dürfen.

Abgesehen davon, dass dieses Verfahren Fraktionszwang voraussetzen würde (das einzelne Fraktionsmitglied hat so seine                                                                                         

mögliche Ja- Stimme nicht abgeben können), heißt „Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates wird geheim abgestimmt“, nicht, dass dieses Fünftel  den Antrag stellt.

Vielmehr muss dieser Antrag zur Abstimmung gestellt werden und dann die erforderliche Stimmenzahl erreichen, hier das Fünftel der Ratsmitglieder.

Welche rechtlichen Folgen hat das somit falsche Verfahren zur geheimen Abstimmung?

4. Die Abgabe einer Erklärung der Ersten Beigeordneten an den Rat wurde ihr von der Bürgermeisterin mit Hinweis auf § 71 Abs. 7 S. 2 GO NRW untersagt.

Untersagt ist danach aber lediglich eine Aussprache innerhalb des Tagesordnungspunktes über die Abberufung.

Die Erste Beigeordnete wollte ihre Erklärung aber nach dem Beschluss der Abberufung abgeben, also außerhalb des Tagesordnungspunktes.

Welche Rechtsfolgen hat diese Untersagung durch die Bürgermeisterin?

E. Heinrich

 

 

9.30 h

Nanu!

Auf einmal liegen die von uns geforderten Anlagen vor.

05.05.2026

 

Zur Ratssitzung am 12.05.2026 nur folgende Fragen:

Bislang war Punkt 1 der Tagesordnung Fragestunde für Einwohner.

Am kommenden Dienstag ist das nicht so.

Da steht der „Antrag auf Abberufung der Ersten Beigeordneten Henni Krabbe gemäß § 71 Absatz 7 Gemeindeordnung NRW

- Antrag vom 17.03.2026, eingegangen am 17.03.2026

als Punkt 1 auf der Tagesordnung.

Das war’s.

Warum diese Änderung der Reihenfolge?

Warum keine Angaben zum Antragsteller, kein Text, nur die Angabe, dass ein diesbezüglicher Antrag Punkt 1 der Tagesordnung ist.

Warum wurde der Antrag dem Tagesordnungspunkt nicht, wie erforderlich und sonst auch gang und gäbe, beigefügt?

Diese Vorgehensweise schließt sich der Art der nichtöffentlichen Antragstellung in der vergangenen Ratssitzung, vorbei an den übrigen Ratsmitgliedern, an.

Warum werden nicht Ross und Reiter genannt?

Wir, und sicherlich auch die Öffentlichkeit, sind daran interessiert, zu erfahren, wer diesen, uns nur aus der Presse bekannten Antrag, unterschrieben hat.

E. Heinrich

 

 

 

 

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