28.04.2024

 

Wie schon in der Sondersitzung des Rates gesagt,

wurden nicht alle Fragen in Sachen Beratervertrag beantwortet und neue Fragen taten sich auf.

Laut Information des Bürgermeisters an den Rat vom 14.09.2023 hat Aufsichtsrat beschlossen, dass zwei Mitarbeiterinnen umgehend Prokura zu erteilen ist.

Ob zwei Mitarbeiterinnen tatsächlich umgehend Prokura erhalten haben, wurde vom Bürgermeister nicht gesagt.

Selbst wenn man davon ausgeht, dass dies nicht geschehen ist, hat also keine Eilbedürftigkeit zu Berufung einer neuen Geschäftsführung vorgelegen. Der Geschäftsbetrieb hätte durch Erteilen von Prokura auch ohne neue Geschäftsführung aufrechterhalten werden können.

Man hätte die Eilbedürftigkeit also selbst herbeigeführt.

Laut Maywald (16.09.2023), wurde. die Geschäftsleitung an Sara Schmidt übertragen.

Trotz mehrmaligen Nachfragens in der öffentlichen Sitzung wurde vom neuen Aufsichtsratsvorsitzenden nicht gesagt, wann Frau Schmidt Geschäftsführerin wurde.

Erst in der nichtöffentlichen Sitzung wurde das Datum genannt. Es war nicht im September 2023, sondern später.

Auf die Frage, wer den Vertragsentwurf erstellt hat und wann dieser von wem unterschrieben wurde, kam keine Antwort. Vielleicht erfahren wir es im RPA-Bericht.

Auf die Frage, wann der Bürgermeister und der Kämmerer von dem Beratervertrag wussten und dass Maywald. für seine Tätigkeit als Berater Geld haben wollte, antwortete der Bürgermeister: Ein Beratungsvertrag, eine daraus resultierende Zahlung sowie der Aufhebungsvertrag sind mir persönlich erst durch den gemeinsamen Antrag der Rats- und WSG-Aufsichtsratsmitglieder am 20. März 2024 bekannt geworden.

Diese Frage wurde vom Kämmerer dem Fragenden nicht beantwortet, sondern erst auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden der FDP.

Nach Aussage des Kämmerers ist der Beratervertrag am 20.02.2024 in seinen Geschäftsbereich gelangt. Am 23.02.2024 hat er selbst Kenntnis von diesem Vertrag erhalten.

Wir erlauben uns dazu folgende Feststellung:

Der Bürgermeister hat (s.o.) erst am 20.03.2024, also erst einen Monat später als der Kämmerer Kenntnis von diesem Vertrag erhalten, und dies nicht aus dem Geschäftsbereich des Kämmerers oder vom Kämmerer selbst, sondern durch einen Antrag der Ratsmitglieder Weige, Feuering und Kisler Was wäre gewesen, wenn …

Dass die Kommunikation zwischen Verwaltung und Rat nicht immer vom Besten ist, ist allgemein bekannt.

Was aber ist davon zu halten, dass in Sachen Beratervertrag der Bürgermeister erst einen Monat später und das von Ratsmitgliedern informiert werden musste?

In Sachen Kommunikation noch eine Bemerkung:

Der Gesellschafter Stadt Menden, vertreten durch den Rat der Stadt, erfährt aus dem Aufsichtsrat – nichts!

Auf die Frage, was Herr Bettermann wohl sagen würde, wenn ihm ein Aufsichtsratsvorsitzender (soweit ein Aufsichtsrat vorhanden) seiner GmbH auf eine Frage antworten würde, das darf ich Ihnen nicht sagen, kam vom neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der WSG:

„Herr Bettermann würde nicht im Fernsehen öffentlich einen Bericht des Aufsichtsrates einholen.“

Hören Sie sich die o.a. Frage im rats tv menden an.(ca. 36. Min.)

Von „öffentlich im Fernsehen“ war keine Rede.

E. Heinrich

 

 

25.04.2024

 

Die Krankheit der Ratsmehrheit in Menden, der Drang zur Nichtöffentlichkeit

Es geht um die Behandlung des USF/UWG-Antrages in der öffentlichen Sitzung des Rates, das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung des Vorgangs „Beratervertrag“ zu beauftragen. Dieser Beratervertrag wurde in der Öffentlichkeit in epischer Breite behandelt.

Wie schon des Öfteren haben wir auch in der Ratssitzung am 23.04.2024 dargelegt, hat die Öffentlichkeit von Sitzungen Verfassungsrang.

„Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“

(BVerfGE 40,296,327)

Doch was passiert im Rat der Stadt Menden?

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Peter Köhler, stellt in Frage, dass dieser Antrag in öffentlicher Sitzung beraten werden darf und beantragt, den Antrag der USF/UWG-Fraktion in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die Begründung ist umwerfend: Das haben wir bisher immer so gemacht.

Die Ratsmehrheit stimmt diesem Antrag dankbar (?) zu.

Davon, dass Aufträge an das Rechnungsprüfungsamt von der Öffentlichkeit ausgeschlossen sind, steht in § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates nichts.

Von er öffentlichen Sitzung auszuschließen sind „Angelegenheiten der Rechnungsprüfung. Zu „Angelegenheiten der Rechnungsprüfung“ (§ 6 Abs, 2 e)  wird ein Vorgang aber erst, wenn die Prüfung durchgeführt wird.

Mit diesem Antrag werden auch keine Geheimnisse verraten, es werden auch keine schützenswerten Interessen Einzelner berührt.

Was laut Bundesverfassungsgericht eine zu begründende Ausnahme sein sollte, wird hier, nicht zum ersten Mal, die Regel, die nichtöffentliche Behandlung.

E. Heinrich

14.04.2024

 

Ja wo war er denn, der IMW?

Als wir vorgeschlagen haben, auf dem Schlachthofgelände ein zweites Parkdeck zu errichten mit der Zu- und Ausfahrt über die Brücke zur Oberen Promenade,

  • Vom IMW keine Reaktion.

Als wir vorgeschlagen haben, mit dem Nordwallgelände ebenso zu verfahren, ebenerdig als Parkplatz herrichten und ein zweites (o. drittes) Parkdeck drüber zu errichten mit Zu- und Abfahrt über den Nordwall,

  • Vom IMW keinerlei Reaktion.

Als wir vorgeschlagen haben, die Fußgängerzone zu einem „Kaufhaus Innenstadt“ (Antrag v. 11.05.201, s. Archiv 20.05.2021) zu entwickeln, vom IMW keinerlei Reaktion.

Und jetzt?

Zitat: „Das Hin und Her, das wir im Moment erleben, verhindert, dass wir in Menden schnellstens das dringend benötigte Parkhaus bekommen. …

Da die derzeitige Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung nach eigener Aussage im Moment die Themenbereiche Innenstadt nicht oder nur sehr eingeschränkt bearbeiten kann, möchten wir als IMW uns vollkommen diesen Themen widmen. Unsere Mitglieder sind sachkundig und wissen, woran es in Mendens Innenstadt fehlt und wo es hakt.“

Dazu:

Es hat auch beim vorherigen Geschäftsführer mehr als gehakt. Auch wenn der vorherige Aufsichtsratsvorsitzende im Dezember 2020 großkotzig verkündete, „Wir (pluralis majestatis ?) sind auf einem sehr guten Wege. Und dann entscheidet nicht anschließend der Bauausschuss über die Zukunft der Stadt, sondern zuständiger Weise macht das der Rat“ (der bis heute nichts entschieden hat), einzig der Weg war das Ziel. Haben Sie etwas an Attraktivitätssteigerung bemerkt? Wir auch nicht. Es war ein Holzweg.

Wir waren und sind nicht so vermessen, zu erwarten, dass unsere Vorschläge vom IMW mit fliegenden Fahnen angenommen werden.

Dass der IMW jetzt aber so tut, als hätte es bisher keine Bemühungen gegeben, ist nicht die feine Art.

E. Heinrich

 

12.04.2024

 

Öfter mal was Neues

Zitate WP 12.04.2024: steht die Wirtschaftsförderung im Moment ohne eine vertraglich verpflichtete Geschäftsführung da“, erklärt Wallentin, dass Sara Schmidt nicht über einen entsprechenden Arbeitsvertrag verfüge.

Der IMW kennt also den Status der „Geschäftsführerin“ der WSG, der Rat der Stadt Menden kennt ihn nicht.

„Frau Schmidt verfügt über einen Arbeitsvertrag, der die notwendigen Regelungen für die Ausübung ihrer Position enthält“, informiert Markus Kisler als Aufsichtsratsvorsitzender der WSG Menden.

Ist ja schön, dass Herr Kisler die Zeitung informiert. Wir hätten uns gewünscht, dass auch der Rat informiert worden wäre.

Aber vielleicht erfährt der Rat ja in der Sondersitzung am 23.04.2024, um welche notwendigen Regelungen für die Ausübung welcher Position es sich es sich bei Frau Schmidt handelt.

Wenn nicht, ist es auch nicht weiter schlimm. Dann erfährt es der Rat eben, wie üblich, auch aus der Zeitung. Zu entscheiden hat er eh`nichts.

E. Heinrich

 

11.04.2024

 

WP 11.04.2024: Um die WSG nachhaltig zu stabilisieren, hat sich der Aufsichtsrat zudem entschlossen, zum 1. Juli einen neuen Mitarbeiter einzustellen. Eine entsprechende Bewerbung samt Vorstellungsgespräch habe es … bereits gegeben (!).

Aus dem kommunalen Beratungskonzept v. 30.09.2011:

Angesichts der drohenden Überschuldung kann trotz der vom Geschäftsführer vorgelegten Arbeitsbilanz die Höhe der Bezuschussung keinen Bestand haben. Daher hält es die Arbeitsgruppe für zwingend geboten, den Zuschuss an die WSG innerhalb von 10 Jahren von derzeit 290.000 € auf höchstens 190.000 € im Jahre 2021 zurückzufahren.

Diese Rückführung der Bezuschussung soll in gleichmäßigen Schritten von jährlich 10.000 € erfolgen, um der WSG die Anpassung zu erleichtern. Da sich die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) nach den Ausführungen des Geschäftsführers in den kommenden Jahren ohnehin auf Null reduzieren werden, bleibt die Wahrnehmung derjenigen Aufgaben der WSG gesichert, die der Sicherung und Stärkung der Mendener Wirtschaft und damit mittelbar den Konsolidierungszielen dienen.

Die Kommunalaufsichtsbehörden regen an, dass die Stadt Menden als weiteren Schritt zur Senkung des Zuschussbedarfs der WSG ins Auge fasst, von der hauptamtlichen Geschäftsführung zu einer nebenamtlichen Geschäftsführung zu wechseln. Dies ist auch Praxis in anderen vergleichbar großen Städten.

Das genaue Gegenteil ist passiert. Über einen Zuschussbedarf in Höhe von 716.000 Euro hatten wir schon berichtet.

Zum Haushalt 2024/2025 musste der Rat der Stadt ein Haushaltssicherungskonzept beschließen.

Zuvor hatten vier Sitzungen eines Arbeitskreises zwecks Einsparungen stattgefunden.

Und der Aufsichtsrat hat nichts Eiligeres zu tun, als einen neuen Mitarbeiter einzustellen?

Was kost` die Welt.

E.Heinrich

 

 

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