14.09.2024
Wir haben uns gewundert,
warum Hagemann ausnahmsweise über einen Antrag der US/UWG-Fraktion berichtet.
Hier der Antrag:
Menden, 10.07.2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wie der neuesten Erhebung zu entnehmen war, gibt es in Menden 1229 Wohnungsleerstande.
Diese Erhebung konnte u.W. keine Beachtung im
Wohnraumentwicklungskonzept Menden finden, da die Ergebnisse der Erhebung erst nach dem Beschluss im Ausschuss für Planen und Bauen öffentlich gemacht wurden.
In diesem Zusammenhang ist auch die Unterbringung von Flüchtlingen zu betrachten. Ehe Mittel für die Neubeschaffung von entsprechendem Wohnraum verausgabt werden, sollte die Möglichkeit der Anmietung von Wohnungen aus den Leerständen untersucht werden.
Aus diesen Gründen beantragt die USF/UWG-Fraktion die Beratung einer Zweckentfremdungssatzung gem. § 12 Abs. 2 Ziff. 5 und Abs. 3 WohnStG NRW.
Und was macht Hagemann daraus?
-solle die Möglichkeit der Anmietung von leerstehenden Wohnungen über eine Zweckentfremdungssatzung untersucht werden.
Wir haben die Beratung beantragt und nicht die Untersuchung.
-Bürgermeister: Zahl der tatsächlichen Leerstände liegt viel niedriger
Woher hat der Bürgermeister die Zahlen? Die Erhebung ist also falsch? Warum hat der Bürgermeister das nicht bei Erscheinen der Erhebung gesagt?
-Selbst wenn jemand seine Wohnung aus welchen Gründen auch immer für eine Weile leerstehen lassen will, dann darf der das.“ Dr. Roland Schröder
Darum geht es nicht. Das sollte auch der Bürgermeister wissen. Wir haben auf § 12 Abs. 2 Ziff. 5 und Abs. 3 WohnStG verwiesen. Dort wird auf einen Leerstand von länger als sechs Monaten hingewiesen. Was also soll die belehrende irreführende Bemerkung?
-Wie die „Zweckentfremdung“ vom Gesetzgeber offenbar gemeint ist, googelte der Jurist Markus Kisler (Grüne) noch während der Sitzung, um sich dann zu Wort zu melden: „Das sieht hier so aus, als ginge es darum, dass die Stadt mit einer Satzung eingreifen kann, wenn eine Wohnung nicht zum Wohnen, sondern überwiegend zu gewerblichen oder beruflichen oder irgendwelchen anderen Zwecken genutzt oder überlassen wird. Das sage ich jetzt unter Vorbehalt. Aber sollte es so sein, dann wäre die Satzung mit Blick auf die Unterbringung von Flüchtlingen für uns eher keine Hilfe.“
Auch hier der Hinweis: Es geht um einen Leerstand von länger als sechs Monaten. (s.o.)
Nach Lesen des Artikels wundern wir uns allerdings nicht mehr.
E. Heinrich
12.09.2024
Jahre später
Es werden Erinnerungen wach.
14.10.2015
"die USF beantragt, die Aufgaben der o.g. Eigenbetriebe an die Stadtwerke Menden GmbH zu übertragen.
… Die Aufgaben des MBB können von Privaten ausgeführt werden. Bei Beauftragung der Stadtwerke werden die einzelnen Leistungen nachgefragt und entsprechend abgerechnet. Das Betriebsgelände der Stadtwerke lässt es zu, den Betrieb MBB dort unterzubringen. Das Grundstück des MBB an der Westtangente kann vermarktet werden.
Ebenso wie bei der Straßenbeleuchtung können bei der Übernahme SEM (Stadtentwässerung Menden) Synergieeffekte generiert werden. Zudem kann das Gebäude Westwall freigezogen und eventuell veräußert werden.
Der Antrag wurde, wie zu erwarten, abgeschmiert.
In der WP heute:
Abwasserbetrieb vor der Auflösung Personalnot ab Januar: Aufgabe geht an Stadt oder Stadtwerke. Die Zeit drängt
Bernd Haldorn, gestern, Jahre später: „Die Union werde der Rückführung des Kanalnetzes in die Obhut der Stadtverwaltung aber nicht zustimmen, solange nicht klar sei, ob nicht auch die Stadtwerke Menden als 100-prozentige Tochter der Stadt diese Aufgabe übernehmen könnten.“
Gewisse Ähnlichkeiten zu o.a. der USF sind vorhanden.
Dazu die Stadtverwaltung (wer immer das auch ist):
„Genau das, also eine Übertragung der Aufgaben auf die Stadtwerke Menden GmbH, hat die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben längst überprüft. Die Antwort: Da die Abwasserbeseitigung eine hoheitliche Aufgabe ist, dürfe es keine Übertragung auf ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen geben“ ..
„Bürgermeister Dr. Roland Schröder zeigt sich von diesen Aussagen „wirklich überrascht“. Die Stadt Menden habe bei ihren Recherchen erfahren, dass die Auslagerung der Abwasserbeseitigung bestenfalls an eine „Anstalt öffentlichen Rechts“ erlaubt sei.“
Dazu: Deutsche Sprach sein schwere Sprach.
Es geht nicht um die Auslagerung der Stadtentwässerung, sondern um die Übertragung der Auftragsverwaltung Stadtentwässerung an die Stadtwerke Menden.
„Nun will man bis zur Ratssitzung am 24. September nochmals nachfragen, ob eine Übertragung an die Stadtwerke Menden nicht doch möglich ist.“
Das kann sich die Verwaltungsspitze sparen. Eine Übertragung der Stadtentwässerung ist nicht zulässig. Nur, darum geht es nicht.
Wir sind gespannt, was uns in der Ratssitzung erzählt wird.
E. Heinrich
11.09.2024
So kann man es auch sehen
Bernd Reichelt, ehemaliger Geschäftsführer der Stadtwerke Menden GmbH auf Facebook zu dem Bericht in der WP „Die WSG-Affäre: Ein Millionen-Projekt und viele Fragezeichen“:
„…Menschen und eine Stadt nachhaltig zu beschädigen –in Wort und Polemik – dies hast Du geschafft, lieber Tobias Schürmann
Der Prüfauftrag an das Rechnungsprüfungsamt „Auftrag zur Überprüfung der Vorgänge bei der WSG“ (Rat 23.04.2024) ist nach dieser Sichtweise auch eine „Beschädigung von Menschen und einer Stadt“.
Was sagt uns das für die Zukunft?
Lasst wen auch immer weiter wurschteln (gelinde gesagt). Der/die Wurschtler könnten sonst ja beschädigt werden und damit auch die Stadt.
Dass diese Wurschtler die Stadt nachhaltig schädigen, ist für Bernd Reichelt kein Thema.
E. Heinrich
07.09.2024
Große Schlagzeile: Alle wollen Nordwall-Parkhaus
Auch diejenigen, die das vormalige Parkhaus haben vergammeln lassen?
Für die Sanierung des damaligen Parkhauses waren Kosten in Höhe von 600.000 Euro angesetzt.
Das war angeblich zu viel des Guten. Drei Angebote, das Parkhaus zu kaufen, zu sanieren und weiter als Parkhaus zu betreiben, wurden abgelehnt, weil angeblich nach Europarecht eine europaweite Ausschreibung erforderlich war.
Da ergibt sich die Frage: Warum wurde nicht europaweit geschrieben?
-Glaubt man ernsthaft, dass eine Firma aus Frankreich oder sonst einem Land in Europa sich für ein Parkhaus in Menden interessiert hätte?
-Und selbst wenn welcher private Investor auch immer das Parkhaus betrieben hätte, was hätte dagegengesprochen? Wenn jetzt die Stadtwerke Menden GmbH im Zuge des geplanten Parkraummanagements alle nicht öffentlichen Parkplätze, insbesondere das neue Parkhaus am Nordwall, betreiben soll, ist der Rat auch in jeder Beziehung genauso außen vor.
Stattdessen wurde das Gelände Nordwall inklusive Parkhaus an die ITG verkauft, ohne europaweite Ausschreibung.
Das Parkhaus wurde abgerissen.
Es begannen ca. 15 Jahre Planung, elf Planungsvarianten wurden erarbeitet mit mehreren tausend Arbeitsstunden der Verwaltung.
Durch die Planungsunsicherheit bzgl. des Kaufhauses Nordwall wurden und werden auch heute (Gebäude Siepmann) mögliche Interessenten für Ladenlokale in der Fußgängerzone abgehalten. Man wusste (und weiß immer noch nicht) was im Bereich Nordwall an Geschäften geplant ist.
Und was kommt jetzt?
Ein neues Parkhaus muss her.
Der Bebauungsplan muss geändert werden. Das kostet Zeit und Arbeitsstunden der Verwaltung.
Das neue Parkhaus muss errichtet werden. Das kostet Zeit.
Und was passiert derweil in der Fußgängerzone? Nichts!
Aber wir haben wieder, nach ca. 20 Jahren (eine magische Zahl in Menden), wenn alles gut geht, ein von allen gewolltes Parkhaus.
Dolle Leistung.
E. Heinrich
01.09.2024
WP 31.08.2024
Die WSG-Affäre: Tristesse im Gewerbegebiet Hämmer.
Das ganze Ausmaß der Missstände in der Mendener WSG offenbart sich dem Aufsichtsrat erst gut einen Monat nach den ersten Vorwürfen gegen Tim Behrendt. Am 25. Oktober 2023 ist klar: Nicht nur der Führungsstil muss hinterfragt werden, auch die Vermarktung des Gewerbegebiets Hämmer II ist unter dem früheren WSG-Geschäftsführer praktisch zum Erliegen gekommen.
Das las sich die Jahre über aber ganz anders.
Lobeshymnen ohne Ende. (auch von Bürgermeister u. Kämmerer!)
Eigenartig.
E. Heinrich
Engagierter Vertreter der Bürger und ehemaliges Ratsmitglied Bodo Richter verstorben
Die Unabhängige Soziale Fraktion trauert um einen engagierten Bürger: Bodo Richter, ein Sprecher für öffentliche Belange im Bereich Ordnung und Sicherheit, ist verstorben. Bodo Richter setzte sich besonders für soziale Gerechtigkeit ein und war seit Mai 2011 Mitglied der Unabhängigen Sozialen Fraktion (USF). Im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung brachte er sein Fachwissen als Sachkundiger Bürger ein und verfolgte die Prozesse intensiv und kritisch. Bodo Richter war ein engagierter Vertreter der Bürger von Menden im Bereich Ordnung und Sicherheit. Er setzte sich für soziale Gerechtigkeit ein und war Mitglied der Unabhängigen Sozialen Fraktion (USF). Sein Einsatz im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie als Vorsitzender des Betriebsausschusses für die Stadtentwässerung Menden im Rat der Stadt Menden prägte sein Wirken. Bodo Richter hinterlässt eine Lücke in der Mendener Gemeinschaft. Er war bekannt dafür, konsequent seine Meinung zu vertreten, wenn ihm etwas missfiel. In den sozialen Netzwerken fungierte er als Sprachrohr der USF und war vielen Mitgliedern der Mendener Facebook-Gruppen ein Begriff. Neben seinem Engagement für die Stadt Menden war Bodo Richter auch seiner Familie besonders wichtig. Sein Einsatz für soziale Gerechtigkeit und seine kritische Stimme werden in Menden fehlen.
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