30.11.2025
Wir ham’s doch
Ratssitzung 25.11.2025: Überplanung des Geländes des ehemaligen Sportplatzes an der Gisbert-Kranz-Straße
Teilnahme am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten“
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) billigt die Teilnahme der Stadt Menden (Sauerland) mit dem Projekt „Neubau eines Hallenbads“ am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ …
Es ist davon auszugehen, dass ein Hallenbad an diesem Standort ca. 20 Mio. € kosten dürfte.
Demgegenüber wird ein Gutachten kolportiert, das aussagen soll, dass das jetzige Hallenbad nach Investitionen in Höhe von 1,5 Mio.€ für ca. 10 Jahre weiterbetrieben werden kann.
Der Abteilungsleiter Schule/Sport/Soziales widersprach dieser Darstellung. Es handle sich lediglich um ein die Technik betreffendes Gutachten, die Aussage des Weiterbetreibens beinhalte lediglich die Zeit bis Inbetriebnahme des neuen Bades, nicht aber 10 Jahre. Außerdem sei das Gutachten noch nicht fertiggestellt.
Wenn aber die Technik für den Betrieb bis zur Fertigstellung des neuen Hallenbades für 1,5 Mio. € erneuert wird, heißt das im Umkehrschluss, dass auch das Gebäude bis zu diesem Zeitpunkt nutzbar ist.
Zurück zum Iststand:
-Dem Rat liegt kein Gutachten vor!
-Das Gutachten ist, laut Abteilungsleiter, noch nicht fertiggestellt und Menden geht in die Vollen?
-Wie lang ist erfahrungsgemäß der Planungszeitraum und die anschließende Bauphase?
-Was ist in 10 Jahren?
Menden steht bis zur Oberkante Unterlippe in den Miesen und hat es nicht nötig, den Ball erst einmal flach zu halten?
Laut Vorlage können über das Förderprogramm Bundesmittel in Höhe von maximal 8 Mio. Euro akquiriert werden, wobei der städtische Eigenanteil als Haushaltsnotgemeinde mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt.
Ausgehend von ca. 20 Mio. € für einen Neubau blieben für den städtischen Haushalt (Haushaltsnotgemeinde) 12 Mio. € zu finanzieren.
Erfahrungsgemäß wird nach Beschluss des Rates das Wunschkonzert eröffnet, X Nachträge kommen, und das Ganze wird um ca. 50 % teurer.
Aber: Wir ham’s doch. Was kost‘ die Welt.
Auch die vom Rechnungsprüfungsamt vorgebrachte Alternative, die Leitmecke zu einem Kombibad zu machen, war dem Rat keinerlei Betrachtung wert. Dabei ergäbe sich hier der immer wieder beschworene Synergieeffekt, zwei Bäder in einem, nur einmal die Betreuungskosten.
Zudem bliebe das Bürgerbad Leitmecke gesichert.
Für diese Variante könnte ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden. Das Interesse der Architekten dafür dürfte vorhanden sein. Die Kosten dürften niedriger liegen als bei einem neuen Hallenbad und die Frischluftschneise in die Innenstadt würde nicht tangiert.
Wenn wir schon Zeit haben bis zur Fertigstellung des neuen Hallenbades (s.o.)
können wir auch das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs abwarten.
E. Heinrich
22.11.2025
Das lässt die Haushaltslage nicht zu:
8000 Euro zusätzlich für den Mendener Sommer.
Geht nicht, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Meisterjahn: „Wenn ich 8.000 Euro nicht habe, dann habe ich auch 8.000 Euro nicht.“ (WP 22.11.2025)
Ca. 40.000 Euro Miete pro Monat seit April für 2000 m² nicht genutzten Kubikmeter umbauten Raum, für die erste Etage im Gebäude Siepmann, für nichts, das ist jedoch, wie sagte der frühere Stadtdirektor Meurer, eine Quisquilie.
Fünfmal zusätzlich 8.000 Euro für den Mendener Sommer, pro Monat! (wieviel Monate noch insgesamt steht in den Sternen)
Was soll’s.
Wo bleibt da der SPD-Fraktionsvorsitzende?
Und ward nicht mehr gehört.
E. Heinrich
16.11.2025
Wie wahr
Tobias Schürmann: „Das Verkehrschaos dieser Tage spricht in Menden buchstäblich Bände. Auf den Hauptverkehrsstraßen staut es sich zu Stoßzeiten.“
Und was macht die Ratsmehrheit?
Sie beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes „Nordtangente, der Komplettierung der „Umgehungsstraße Westtangente/Nordtangente“, der Verbindung B 515 mit der B7. (s. dazu Archiv HP USF 10.2023)
Und warum?
Weil die Stadtwerke angeblich auch die vom Bebauungsplan Nordtangente erfassten Grundstücke an der Fröndenberger Straße für eine PV-Anlage benötigen.
Auf die Frage seitens der USF/UWG-Fraktion im Herbst letzten Jahres, ob diese Flächen definitiv erforderlich wären, haben wir bis heute keine Antwort erhalten.
Die Nordtangente ist die einzige noch bestehende Möglichkeit, um der Bezeichnung Umgehungsstraße gerecht zu werden. (s. dazu Archiv HP USF 03/2019)
Und wenn wir schon sowieso ein Verkehrschaos haben, warum soll es nicht noch vergrößert werden?
Diese Vergrößerung befindet sich in der Mache: LIDL auf dem Grohegelände. (vormals von der gleichen Planungsabteilung abgelehnt, ohne Begründung des Meinungswandels jetzt befürwortet))
Das Nadelöhr Hönnenwerth wird durch den damit verbundenen Ziel- und Quellverkehr noch mehr belastet.
Beratungen – wie immer bei solch wichtigen Entscheidungen – keine.
Aber bitte keine halben Sachen. Wenn schon Chaos, dann richtig.
E. Heinrich
10.11.2025
Warum kein Geld verdienen?
Die USF/UWG-Fraktion hatte die Überprüfung der Möglichkeit einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Menden in Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern u. Beteiligung Mendener Bürger beantragt.
Das stand dann in der Vorlage:
Antrag auf Bau einer Biogasanlage auf dem ehemaligen Gelände der Hofanlage Hämmer-Riekenbrauck durch die Stadtwerke Menden - Antrag vom 14.03.2022, Antrag der USF-UWG-Fraktion, eingegangen am 16.03.2022
Wir hatten also nicht den Bau beantragt, sondern die Überprüfung der Möglichkeit.
Die Stellungnahme der Verwaltung dazu ist mehr als bemerkenswert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, da der Bau einer Biogasanlage kein originäres Geschäft der Stadtwerke ist und somit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Menden (Sauerland) fällt.
Dieses Vorhaben kann aber jederzeit durch Ratsbeschluss zu einem Geschäft der Stadtwerke Menden gemacht werden.
Dass man mit einer solchen Anlage Geld verdienen kann, zeigt die Vorlage vom 16.05.2025: Darin bewirbt sich ein Privatunternehmen mit den nachstehen Ausführungen um ein Grundstück in Hämmer II:
„Die (vom Unternehmen beabsichtigte) Biogutaufbereitungs- und-verwertungsanlage Menden ist ein herausragendes Beispiel für eine moderne und nachhaltige Bioabfallverwertung. Durch die Integration in eine effiziente Wertschöpfungskette werden ökologische Vorteile maximiert:-- Die Herstellung von hochwertigem Kompost fördert eine nachhaltige Landwirtschaft und schont natürliche Ressourcen. Die Erzeugung von Biogas trägt zur Energiewende bei, indem sie eine regionale und klimafreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen bietet.
Da nicht davon auszugehen ist, dass dieses Unternehmen Verluste machen will, dürfte es sich wohl um ein gewinnorientiertes Vorhaben handeln.
Der Vorschlag damals war also doch nicht ganz so abwegig.
E. Heinrich
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