28.11.2024
Spät aber doch
Mit dem heutigen Tag liegt die Niederschrift der Bauausschusssitzung (s.u.) vor, vier Wochen nach der Sitzung.
Eine stramme Leistung, für einen Tagesordnungspunkt. Zudem eine Überziehung der Frist von einer Woche.
Und das bei einer Verwaltung, die bei Nichteinhalten der Frist bei Ratsmitgliedern von auch nur einem Tag den Antrag auf Behandlung in der entsprechenden Sitzung ablehnt.
Auf der einen Seite „Was kostet die Welt“, auf der anderen Seite „Erbsenzählen“, eben Menden.
E. Heinrich
26.11.2024
War es wirklich der Personalmangel??
Mail an den Baudezernenten:
Die o.g. Bauausschusssitzung hatte nur einen Tagesordnungspunkt.
Meinen Redebeitrag habe ich dem Protokollanten schriftlich zur Verfügung gestellt mit dem Hinweis, dass dieser Beitrag als Anlage zum Protokoll der Niederschrift beigefügt werden
kann.
In der Sitzung des Rates am 12.11.2024 war dieser Tagesordnungspunkt (geändert aus rechtl. Gründen) ebenfalls auf der Tagesordnung.
Der Rat hat mangels Niederschrift der o.a. Sitzung nichts über die im Ausschuss vorgebrachten Argumente erfahren können.
Es gibt eine Abmachung, dass Tagesordnungspunkte, die in Ausschusssitzungen umfassend behandelt wurden, im Rat nicht noch einmal in epischer Breite behandelt werden.
Ich pflege mich an Abmachungen zu halten. Daher habe ich meine Ausführungen in der Bauausschusssitzung nicht noch einmal in Gänze vorgetragen.
Ganz offen stelle ich fest, dass ich diese Vorgehensweise für suspekt halte.
E. Heinrich
Antwort des Baudezernenten:
"Hallo Herr Heinrich,
es wäre sicherlich im Hinblick auf die sachliche Diskussion besser gewesen, wenn zur Ratssitzung das Protokoll der Sitzung
des Ausschusses für Planen und Bauen … schon vorgelegen hätte. Eine kurzfristige Erstellung des Protokolls war aber leider in dieser Situation nicht zu leisten.
Aufgrund erheblicher Personalengpässe hat sich letztlich NN zur Verfügung gestellt und die Protokollführung selbst übernommen, da an diesem Tag keine
Sachbearbeiterin zur Verfügung stand. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass vor diesem Hintergrund keine so kurzfristige Erstellung des Protokolls erfolgen konnte, zumal die hierfür zur Verfügung
stehende Frist noch längst nicht verstrichen war."
Wenn ein Beschluss eines Ausschusses in der folgenden Ratssitzung (alldieweil es eilt) auf Wunsch des Bürgermeisters aufgehoben werden soll, ist es nicht nachvollziehbar, dass Personalmangel der Grund dafür sein soll, dass ein Protokoll zu einem einzigen Tagesordnungspunkt nicht ausgefertigt werden kann.
Unser Misstrauen bleibt nicht nur bestehen, es wurde vielmehr verstärkt.
Die Niederschrift liegt bis dato, 9.21h, noch nicht vor.
Soviel zur „noch längst nicht verstrichenen Frist“. (22.11.24)
E. Heinrich
21.11.2024
Auch in Menden gibt es fakenews
WP 21.11.2024: Bekanntlich hatten FDP und MI in einem gemeinsamen Antrag gefordert, den Kämmerer und gleichzeitig 1. Beigeordneten mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
1. Der Kämmerer ist nicht Erster Beigeordneter, sondern Zweiter Beigeordneter.
Das dürfte auch Tobias Schürmann bekannt sein.
2. Mit Schreiben vom 06.10.2024 hatten FDP und MI am Anfang ihres Schreibens den Antrag auf vorzeitige Abberufung des 2. Beigeordneten Uwe Siemonsmeier gestellt. Am Schluss allerdings den Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung des Rates.
Diesen Antrag hat die Verwaltung so interpretiert, dass es sich um einen Antrag auf Abwahl handelt und ihn als nicht zulässig dargestellt.
3. Mit Schreiben vom 30.10.2024 haben FDP und MI dann den Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes gemäß § 48 Abs. 1 GO NRW für die Sitzung des Rates am 14.11.2024 gestellt und nur darum geht es.
Zitat Tobias Schürmann: In der jüngsten Ratssitzung hatte CDU-Fraktionsvorsitzender Bernd Haldorn schnell klargemacht, dass MI und FDP mit ihrem Antrag recht isoliert dastehen. „Die Gemeindeordnung sieht für eine derartige Beratung eine Anzahl von Stimmen aus dem Rat vor – diese Anzahl ist nicht erreicht worden, deswegen sollte der Tagesordnungspunkt auch nicht auf der Tagesordnung stehen.
Und wieder wird die falsche Begründung des CDU-Fraktionsfraktionsvorsitzen zitiert. Warum!?
Zu dieser falschen Darstellung hatten wir schon Stellung genommen.
Archiv 13.11.2024: Die Gemeindeordnung schreibt für die Abwahl bei der ersten Beratung die Anzahl von 50 % + X der gesetzlichen Ratsmitglieder, hier 31, vor, nicht aber für die Beratung einer Abwahl.
Zitat Tobias Schürmann: Ob die Absetzung des Tagesordnungspunktes die Diskussionen um den Kämmerer beendet, bleibt abzuwarten:
Wir werden sehen.
Nun zu dieser Art der „Berichterstattung“:
Man kann erwarten, dass sich der Berichterstatter umfassend informiert, und nicht nur erwarten, sondern verlangen.
Sie kennen doch sicherlich den Spruch, der die Wahrheit einer Behauptung belegt: Stand doch in der Zeitung.
Es besteht daher eine besondere Verantwortung für Pressemitteilungen.
E. Heinrich
19.11.2024
Welche Vorstellung!
Ausschuss für Soziale Teilhabe, Demografie und Gesundheit am 20.11.2024
Top 10 Stellenbedarf für Flüchtlingssozialarbeit
Die Vorlage umfasst 10,5 Seiten, davon 6,5 Seiten Begründung durch die Abteilung Schule, Sport und Soziales.
Dann kommt die Stellungnahme der Abteilung zentrale Dienste.
Darauf folgen 11 Erläuterungen der Abteilung Schule, Sport und Soziales.
Zu diesen 11 Erläuterungen folgen 11 Stellungnahmen der Abteilung Zentrale Dienste.
Top 11 Stellenbedarf Obdach- und Wohnungslosenarbeit
Hier umfasst die Vorlage allerdings nur 8 Seiten.
Nach den Erläuterungen durch die Abteilung Schule, Sport und Soziales erfolgt auch hier die Stellungnahme der Abteilung Zentrale Dienste.
Hier sind es wiederum nur 8 Erläuterungen der Abteilung Schule Sport und Soziales zu der Stellungnahme der Abteilung Zentrale Dienste und dazu wiederum jeweils die Stellungnahmen der Abteilung Zentrale Dienste.
Wenn das z.B. im Bauausschuss so liefe, dass zu Vorlagen des Baudezernates eine Stellungnahme der Abteilung Zentrale Dienste erfolgte und dazu wiederum die Stellungnahme des Baudezernates, müssten wir für die Sitzung einen Henkelmann mitnehmen.
Aber Spaß beiseite. Die Gefahr besteht nicht. Das Baudezernat gehört zum Geschäftsbereich des Zweiten Beigeordneten.
Welche Abteilung ist für die o.g. Tagesordnungspunkte zuständig, fachlich kompetent und vor allem verantwortlich?
Die Abteilung aus dem Geschäftsbereich der Ersten Beigeordneten.
Aus wessen Geschäftsbereich kommt die permanente Kritik an Vorlagen aus der Abteilung der Ersten Beigeordneten?
Aus dem Geschäftsbereiches des Zweiten Beigeordneten.
Die Ausarbeitung dieser Art von Besinnungsaufsätzen kostet Zeit und Personal.
Nebenbei erinnert dieses Vorgehen an das Vorgehen innerhalb einer gewissen Koalition.
E. Heinrich
17.11.2024
Es war einmal
Menden hatte dereinst ein Parkhaus am Nordwall. Das musste, weil es nie instandgehalten wurde (man brauchte das Geld ja für irgendwelche Kinkerltzchen), saniert werden. Damals wurden die Kosten dafür mit 600.000 € angesetzt.
Das war der Verwaltung und, wer hätte das gedacht, der Ratsmehrheit zu viel.
Daraufhin ergingen an die Stadt Menden drei Angebote zur Übernahme des Parkhauses.
Für einen Verkauf war aber angeblich eine europaweite Ausschreibung erforderlich.
Warum die nicht durchgeführt wurde, bleibt ein Rätsel. Wobei – länger als die bis jetzt 15jährige Hängepartie hätte diese Ausschreibung auch nicht gedauert.
Dann kam Fleige und mit ihm, Dank der Superkoalition, das Vorhaben ITG.
Und mit diesem Vorhaben der Abriss des Parkhauses Nordwall und - die Verödung der Innenstadt.
Und jetzt?
Die gleiche Partei, die danals die Superkoalition anführte, die sich damals stark gemacht hat für ITG und den Abriss des Parkhauses, die CDU Menden, „will Nordwall-Parkhaus mit mindestens 300 Plätzen“. (WP 15.11.24)
Wie heißt es so schön? Back to The roots.
Menden hatte das Parkhaus Nordwall, Menden hätte Millionen einsparen können. Menden hätte die Innenstadt entwickeln können.
E. Heinrich
15.11.2024
Wieder einmal der Mendener Weg?
WP 14.11.2024: Banken steigen aus
Nach dem IMW treten damit auch die Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden, die Märkische Bank und die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) aus.
„Auch in Zukunft soll die wirtschaftliche Expertise von Banken und Wirtschaft gewinnbringend in die Arbeit der WSG einfließen“, heißt es dazu in einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt.
Um eine starke Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen, werde man nun Gespräche führen. „
Frage:
Wer wird mit wem Gespräche führen?
Wer hat wen beauftragt, Gespräche zu führen.?
Der Rat als Gesellschafterversammlung des Mehrheitsgesellschafters Stadt Menden jedenfalls nicht.
Wer ist „man“?
Wieder einmal geht alles nach Mendener Manier am Rat vorbei.
Der darf dann abschließend pflichtschuldigst die Verluste aus der „wirtschaftlichen Expertise von Banken und Wirtschaft, die gewinnbringend in die Arbeit der WSG eingeflossenen ist“, dem Steuerzahler auf`s Auge drücken.
E. Heinrich
13.11.2024
Au ha!
Die Fraktionen der FDP und Mendeninnovativ hatten die „Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Abberufung des 2. Beigeordneten Uwe Siemonsmeier“ für die Sitzung am 12.11. 2024 beantragt.
Der Antrag stand unter Punkt 16 der öffentlichen Sitzung auf der Tagesordnung des Rates am 12.11.2024.
Der CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernd Haldorn stellte für die CDU-Fraktion, die Fraktion der Grünen und die SPD-Fraktion (riesengroße Koalition), den Antrag diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.
Begründung: „Die Gemeindeordnung sieht für die Beratung eine Anzahl von Stimmen aus dem Rat vor und diese Anzahl von Stimmen ist nicht erreicht worden.“
Auch durch Wiederholen wird eine falsche Begründung nicht richtig.
Die Gemeindeordnung schreibt für die Abwahl bei der ersten Beratung die Anzahl von 50 % + X der gesetzlichen Ratsmitglieder, hier 31, vor, nicht aber für die Beratung einer Abwahl.
Der/die Antragsteller sollen nämlich die Möglichkeit haben, ihren Antrag zu begründen.
Diese Möglichkeit wurde ihnen durch den Beschluss der o.g. Fraktionen vorenthalten nach dem Motto: Eure Begründung interessiert uns nicht, wir wollen grundsätzlich keine Abwahl.
Dass es die Fraktionsmitglieder der drei o.g. Fraktionen nicht interessiert, ist das Eine.
Es gibt aber noch andere Fraktionen außer den Antragstellern, die das sehr wohl interessiert hätte. Die konnten aber die Informationen nicht erhalten.
Demokratie sieht u.E. anders aus.
E. Heinrich
10.11.2024
Man hätte es ahnen können, aber nicht wissen müssen.
In Sachen Vergabe des Parkraummanagements an die Stadtwerke Menden hat der Rat folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Menden beauftragt die Stadtwerke Menden GmbH mit der wie in der Begründung beschriebenen Aufgabe des Parkraum-Managements und der Parkraum Bewirtschaftung sowie den Ausbau von Mobilitäts-Strukturen gemäß § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Menden vom 30. März 2022 im Rahmen der Wahrnehmung weiterer Aufgaben zur Stärkung der örtlichen Infrastruktur insbesondere im Bereich der Mobilität und der Digitalisierung, wozu insbesondere auch die Entwicklung des Parkraums in der Mendener Innenstadt sowie der Aufbau der Mobilitäts- und Parkinfrastruktur im Mendener Gewerbegebiet „Hämmer“ zählen.
Dazu bemerkte das Rechnungsprüfungsamt RPA am 13.08.2024:
Bemerkenswert ist zudem, dass die Stadtwerke beabsichtigen die Bewirtschaftung der Parkflächen offenbar durch einen Dritten (Peter Park) durchführen zu lassen.
In der o.g. Vorlage war jedoch von dieser Absicht der Stadtwerke Menden nichts zu lesen. Auch in der Sitzung fiel dazu kein Wort.
Dazu:
1.Eine Vergabe an Dritte durch die Stadt Menden ohne Ausschreibung war nicht möglich.
2.Im Wege der Inhousevergabe aber konnte die Stadt Menden die Parkraumbewirtschaftung direkt ohne Ausschreibung an die Stadtwerke Menden vergeben.
3.Da diese Aufgabe jetzt nicht mehr bei der Stadt Menden, sondern bei einer privaten Gesellschaft, den Stadtwerken Menden, liegt, gilt die Einschränkung unter 1 nicht mehr. Die SWM kann frei, ebenfalls ohne Ausschreibung, ver-geben, an wen auch immer.
4.Es wird zwar nicht gesagt, ob einzelne Aufgaben oder die gesamte Parkraumbewirtschaftung an einen Dritten vergeben werden sollen, möglich ist aber eine Gesamtvergabe.
5.Zitat aus der o.g. Vorlage:
Insgesamt haben die Stadtwerke Menden eine Fördersumme in Höhe von ca. 1,15 Millionen Euro zur Stärkung der örtlichen Infrastruktur im Bereich der Mobilität und der Digitalisierung bewilligt bekommen, die ausschließlich für diese Zwecke vollumfänglich eingesetzt werden und im Zuge der Projekte bereits teilweise abgerufen und eingesetzt wurden.
Kurz zusammengefasst bedeutet das:
Die Stadt Menden konnte das Projekt nicht direkt (ohne Ausschreibung) an eine private Gesellschaft vergeben. Über den „Umweg“ Stadtwerke Menden konnten aber Zuschüsse in Höhe von 1,15 Mio. Euro zu den Kosten der Projektplanung generiert werden. Der Kostenanteil in dieser Höhe ist von dem schließlich von den Stadtwerken beauftragten Unternehmen nicht mehr zu tragen.
Schon hinsichtlich der Kontrolle des Parkraummanagements in der Hand der Stadtwerke hat der Rat so seine Schwierigkeiten, in der Hand eines Dritten hat er gar nichts mehr zu sagen.
Der nächste Schritt zur Entmündigung des Rates.
Zurück zur Überschrift:
Dass die Stadtwerke den Auftrag an einen Dritten vergeben können, heißt aber noch lange nicht, dass der Rat davon ausgehen musste, dass sie es auch tun würden.
Ein Hinweis des Bürgermeisters auf die Absicht der Stadtwerke, den Auftrag ihrerseits an eine private Firma zu vergeben, wurde jedenfalls vom Bürgermeister nicht gegeben.
Ein weiteres negatives Beispiel für die Informationspolitik des Bürgermeisters.
E. Heinrich
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