Archiv April 2012

Menden, 30.04.2012 - aus der Fraktion

 

Es ist immer wieder herzerfrischend.

 

Kaum droht der kleinste Kratzer in den Lack des SPD-Bürgermeisters zu kommen, nimmt er öffentlich, und vor allem öffentlich, Stellung zu einer Frage, die keiner gestellt hat. (bei Aufträgen des Rates dauert es entschieden länger)

„Er werde bei der Abarbeitung der Prüfaufträge an das Rechnungsprüfungsamt darlegen, dass er im Rahmen seiner Organisationsgewalt befugt gewesen sei, Diensträume der städtischen Mitarbeiter zu verlegen.“

Hier erweckt er wieder einmal einen falschen Eindruck. Er tut so, als ob es darum ginge, dass er Diensträume der Mitarbeiter innerhalb des Verwaltungsgebäudes nicht verlegen dürfe.

Doch darum geht es gar nicht.

Schriftlich beantragt wurde, zu prüfen, ob der SPD-Bürgermeister Mitarbeiter in ein Gebäude umsetzen darf, dass kein Verwaltungsgebäude ist und dem Immobilienservice Menden (IMW) gehört, ohne den zuständigen Ausschuss zu fragen. Angeführt wurde das Beispiel „Kulturamt ins alte Rathaus“.

In der entsprechenden Sitzung wurde zusätzlich das Beispiel Albert-Schweizer-Schule Lendringsen (im Vermögen des ISM) mit in den Prüfungsauftrag aufgenommen.

Es wurde vom Rat beschlossen, die Schule aufzulösen und das Schulgelände nebst Gebäude im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu vermarkten.

Was macht der SPD-Bürgermeister? Ohne Mitteilung an den Rat oder Betriebsausschuss ISM belegt er dieses Gebäude mit anderen Nutzern. Das erfährt der Rat, wie üblich, aus der Presse. Ob es Verträge dafür gibt, für welchen Zeitraum, zu welchen Konditionen, ob eine Vermarktung jetzt überhaupt noch möglich ist, weiß der Himmel oder der SPD-Bürgermeister.

Was sollen Beschlüsse des Rates, wenn ein Bürgermeister sie beliebig konterkarieren kann.

Um solche Vorgänge geht es. Um die Eigenmächtigkeiten des SPD-Bürgermeisters.

Nach Meinung der USF kann es nicht sein, das der SPD-Bürgermeister macht, was er will.

Ob und wie er was in einer Vorlage darlegt, ist für die USF nicht von Interesse. Die USF fordert eine rechtliche Prüfung von einem unabhängigen Dritten, nicht eine Prüfung pro domo. Wie die ausgeht, ist hinlänglich bekannt. Nur, ob die dort dargestellte Rechtsauffassung zutrifft, ist mehr als fraglich.

 

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Menden, 29.04.2012 - aus der Fraktion

 

Rat der Stadt Menden? Was ist das?

Beschlüsse des Rates? Was interessiert das den SPD-Bürgermeister?

 

Der Rat hatte in seiner Sitzung im Februar 2012 bei Enthaltung der SPD-Fraktion und einigen Enthaltungen der GAL-Fraktion den Bürgermeister angewiesen, die den Aufsichtsratsmitgliedern der Stadtwerke Menden (SWM) vorliegenden Unterlagen allen Ratsmitgliedern zuzusenden. Bei diesen Unterlagen handelt es sich um Niederschriften des Konsortialausschusses und des Aufsichtsrates der Stadtwerke Menden, aus denen sich ergibt, ob der Bürgermeister unzulässigerweise den Geschäftsführer der SWM angewiesen hat, Zahlungen an die Energie AG zu leisten oder nicht.

Der SPD-Bürgermeister ist dieser Anweisung bis heute nicht nachgekommen.

In der Sitzung des Rates im März 2012, vier Wochen später, hat er es nicht für notwendig erachtet, dem Rat zu erklären, warum er dies nicht getan hat.

Auch in der Sitzung des Rates im April 2012 hat er sich unter Mitteilungen der Verwaltung dazu nicht geäußert.

Erst als der Fraktionsvorsitzende der USF anfragte, wann denn mit den Unterlagen zu rechnen sei, sagte der SPD-Bürgermeister, das die Verwaltung für die Mai-Sitzung des Rates diesbezüglich eine Vorlage erstellen werde. Die Verwaltung sei noch mit der rechtlichen Prüfung der Anweisung beschäftigt. (kommt unten noch einmal!)

- Warum hat der SPD-Bürgermeister das den Ratsmitgliedern nicht unverzüglich mitgeteilt?

- Warum hat er das nicht in der März-Ratssitzung mitgeteilt?

- Warum hat er das nicht unaufgefordert in der April-Ratssitzung mitgeteilt?

- Was ist an der Anweisung so problematisch, dass der SPD-Bürgermeister ein viertel Jahr braucht, um dann eine Vorlage in der Rat zubringen? (Der Rat hat den SPD-Bürgermeister nicht angewiesen, eine Vorlage zu erstellen, sondern den Ratsmitgliedern Unterlagen zuzusenden.)

- Wen hat der SPD-Bürgermeister wann mit der rechtlichen Klärung der Frage beauftragt, ob es zulässig ist, dass er die Anweisung des Rates ausführt? Etwa wieder, wie üblich, die Juristen in seiner eigenen Verwaltung?

Wenn es sich um ein „seit Jahren andauerndes Gerücht“ handelt, wie der SPD-Bürgermeister über die Presse verkünden lässt, liegt dies einzig und allein an dem SPD-Bürgermeister selbst.

Es würde nicht seit Jahren andauern, wenn der SPD-Bürgermeister einmal das täte, was der Rat vom ihm verlangt hat.

In der Sitzung des Rates vom 21.09.2010 hatte Herr Schnurbus (CDU) nachgefragt, „ob es zutreffe, dass der Bürgermeister den Geschäftsführer der Stadtwerke angewiesen habe, einen Teilbetrag an PWC zu zahlen“. Dazu stellte „Bürgermeister Fleige fest, dass das nicht der Fall sei“.

Daraufhin hatte Herr Schmidt (CDU) um rechtliche Prüfung gebeten, „ob die Protokolle der letzten Sitzungen des Konsortialausschusses der Niederschrift als Anlage beigefügt werden können“.

Daraufhin die Anmerkung der Verwaltung in der Niederschrift vom 04.10.2010:

Die Prüfung war bis zum Druck der Niederschrift noch nicht abgeschlossen. Die Antwort so wie ggfls. die Protokolle werden nachgereicht“.

Darauf wartet der Rat jetzt seit 19 Monaten.

Und der SPD-Bürgermeister erzählt dem Rat, dass nach dem zwischenzeitlichen Erinnern durch den USF-Fraktionsvorsitzenden erst rechtlich geprüft werden müsse, ob der SPD-Bürgermeister die Anweisung befolgen darf.

Die USF ist gespannt, was dem SPD-Bürgermeister noch alles einfällt.

 

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Menden, 28.04.2012

 

„Lustig“ dritter Teil

In diesem Beitrag möchte die USF einmal näher eingehen auf den Beschluss der Mehrheit des Kulturausschusses. Hier der Text:

„Der Kulturausschuss beschließt vorbehaltlich der nachträglichen Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Mendener Baubetrieb, die Organisation und Durchführung städt. Theaterproduktionen im Theater am Ziegelbrand durch die Stadt Menden zum 31.12.2012 einzustellen und das Theater am Ziegelbrand ab 01.01.2013 vorrangig vor anderen nichtstädtischen Nutzern dem Verein Schaubühne Menden für die Durchführung von vereinseigener Produktionen zu vermieten. Der Verein Schaubühne hat für die Anmietung eine Jahresmiete zu zahlen, die sich an dem Durchschnitt der Mietkosten der anderen Mendener Theatervereine MAT und Katastrophenkultur unter Berücksichtigung der städt. Mietzuschüsse orientiert.“

Verstanden? Die USF auch nicht.

Vorab zum Verständnis: Das Gebäude Theater am Ziegelbrand (TaZ) gehört dem Mendener Baubetrieb (MBB).

1. Der Kulturausschuss beschließt vorbehaltlich der nachträglichen Kenntnisnahme durch MBB.

Abgesehen davon, dass man nur etwas zur Kenntnis nehmen kann, das passiert ist, also immer nachträglich, beschließt der Kulturausschuss ohne den Eigentümer zu fragen, einen Mietvertrag abzuschließen mit einem Dritten über ein Gebäude, das nicht der Stadt gehört.

2. Der Kulturausschuss setzt auch die Höhe der zu zahlenden Miete für das Gebäude fest, das nicht der Stadt gehört.

Sind das die zu erhebenden Kostenmieten? Wenn nicht, wer zahlt die Differenz? Wo sind die Zuschüsse in welcher Höhe gebucht?

3. Wie hoch sind die Mieten, „die sich an dem Durchschnitt der Mietkosten der anderen ….. unter Berücksichtigung der städt. Mietzuschüsse orientieren?

Das TaZ wurde mit Kosten von 70.000 Euro veranschlagt.

Was wird in der Vorlage an Einsparungen angesetzt? 30.540 Euro.

Wie setzen sich diese zusammen?

Mindereinnahmen Teilnehmerbeiträge       - 10.000   - welche Teilnehmer, welche Beiträge?

Mehreinnahmen Miete                                    4.000   - wo kommt diese Zahl her? s.o.

Personalaufwand                                               8860   - welches Personal?

Veranstaltungen u. Seminare                         16250   - welche Veranst. und Seminare?

Mieten u. Pachten                                          10.900   - s.o.

Einsparung Druckerei                                         530   - das räumt

Zu den einzelnen Positionen gibt es keinerlei Erläuterungen. Auch die CDU weiß nicht wo die Zahlen herkommen.

Mit diesen Informationen ist dieser Beschluss, so der SPD-Bürgermeister und mit ihm der CDU-Fraktionsvorsitzende, verbindlich vom Kulturausschuss mit Stimmen der CDU gefasst worden.

Ist doch alles klar, oder ?

Und jetzt kommt der Hammer. Die gleiche CDU, die davon ausgeht, dass ihre Mitglieder im Kulturausschuss die Vorlage verbindlich beschlossen haben, fordern jetzt von der Verwaltung (so der Presse zu entnehmen) „einen detaillierten Mietvertrag und eine überarbeitete Entgelt- und Nutzungsordnung zur weiteren Vermietung vorzulegen“.

Also: Erst beschließen und dann nachschauen lassen, was man da eigentlich beschlossen hat!

Weiter so!

 

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Menden, 26.04.2012

 

Zu den „lustigen“ Ausführungen des SPD-Bürgermeisters. 





Zur Erinnerung: Der SPD-Bürgermeister hatte dem Rat erklärt, die Beschlüsse des Kulturausschusses seien bindend, weil dieser Beschluss sich innerhalb des Budgets des Beratungskonzeptes bewege und dieses Beratungskonzept habe der Rat beschlossen. Der Rat könne jetzt nichts anderes beschließen.

Die USF erlaubt sich, dies etwas anders zu sehen.

Zum ersten gibt es im Beratungskonzept keine Budgets, die gibt es nur im Haushalt.

Zum anderen hat der Rat die Haushaltshoheit. Er kann daher jederzeit die einzelnen Budgets im Haushalt verändern. Also gilt dies erst recht für das in den einzelnen Sparvorschlägen nicht verbindliche Beratungskonzept.

Nicht möglich ist dies für andere Ausschüsse. Ein Ausschuss soll sich nicht auf Kosten des anderen bedienen können. Genau so war es auch hinsichtlich des Beratungskonzeptes vereinbart.

Der Rat konnte also auch beim Theater am Ziegelbrand sehr wohl andere Beschlüsse fassen als der Kulturausschuss sie gefasst hat.

Aber die USF ist lernfähig. Sie wartet geduldig auf die juristischen Ausführungen des Ersten Beigeordneten. (aber hoffentlich nicht so lange wie der Alois im Hofbräuhaus in München auf die göttlichen Eingebungen)

 

 

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Es wird wieder „lustig“

 

Was macht der SPD-Bürgermeister nicht alles, um sein Räppelchen zu bekommen.

Er zieht sämtliche Register. Und damit ist er auch dank der IfB-Koalition erfolgreich.

Worum geht es?

Im Rahmen des „Sparkonzeptes“ hatte die USF im Rat beantragt, das Theater am Ziegelbrand (TaZ) aufzugeben.

Die IfB-Koaliton wollte dem so nicht zustimmen und beantragte, diesen USF-Antrag in Zusammenhang mit den Beratungen im Kulturausschuss zu behandeln.

Da die USF den Weg ihrer Anträge bei diesem SPD-Bürgermeister kennt, nämlich den in die Ablage, hat sie für die entsprechende Kulturausschusssitzung den Antrag schriftlich zur Sitzung vorgelegt.

Wie schon in gleicher Weise im Kinder- und Jugendhilfeausschuss ein Antrag der USF rechtswidriger Weise nicht behandelt wurde, wurde auch dieser Antrag nicht behandelt, weil er angeblich nicht fristgerecht eingegangen sei.

Auch in der abschließenden Kulturausschusssitzung, in der die „Sparbeschlüsse“ verbindlich gefasst worden sein sollen, ist dieser Antrag nicht behandelt worden.

Dann kommt die Vorlage in den Rat.

Zu den beteiligten Gremien steht in der Vorlage:

Kulturausschuss - Vorberatung (also keine abschließende Beschlussfassung)

Haupt- und Finanzausschuss - Vorberatung (s.o.)

Rat der Stadt Menden - Entscheidung

Im Beschlussvorschlag ist dann zu lesen, dass der Kulturausschuss bezüglich des Theaters am Ziegelbrand einen Beschluss gefasst hat. Wie zu erwarten, war es nicht die Schließung des TaZ.

Da, wie o.a., der Antrag der USF auf Schließung des TaZ nicht behandelt worden ist, hat die USF diesen Antrag in dieser Ratssitzung wiederholt.

Und der SPD-Bürgermeister in seiner unendlichen Weißheit, meinte, die USF dahingehend belehren zu müssen, dass der Rat über diesen Antrag nicht mehr entscheiden könne, da der Kulturausschuss für das TaZ etwas anderes beschlossen habe und das sei endgültig. Der Ausschuss habe im Rahmen seines Budjets (gemeint ist die innerhalb des „Sparkonzepts beschlossene Einsparsumme) beschlossen und der Rat könne nichts anderes beschließen. (Dazu in dem nächsten Beitrag mehr)

Die USF hat dem vehement widersprochen.

Unterstützt wurde der SPD-Bürgermeister selbstverständlich vom Fraktionsvorsitzenden der CDU, der dem Rat mitteilte, dass seine Fraktion selbstverständlich davon ausgegangen sei, dass der Kulturausschuss endgültig beschlossen habe, das stünde doch da. Wir hätten eben wie die CDU, genauer lesen müssen.

Dazu: Die USF hat letztmalig den Fehler gemacht, der Verwaltung zu vertrauen. Die USF ist bei der Lektüre dieser Vorlage davon ausgegangen, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Sie hat die Formulierung „Der Kulturausschuss beschließt“ so aufgefasst, wie sie rechtlich aufzufassen ist. Und, im Unterschied zur CDU sieht die USF ihre Aufgabe nicht darin, festzustellen und ungeprüft zu übernehmen, was da steht, sondern darin, zu überprüfen, ob das, was da steht, auch rechtens ist. Für die CDU scheint es jedoch allein schon ausreichend, dass der SPD-Bürgermeister etwas sagt.

Schließlich wurde der Jurist, Herr Arlt, von einem anderen CDU-Mitglied gefragt, ob das, was der SPD-Bürgermeister behauptet hat, rechtlich zutreffend sei.

Wie zu erwarten, konnte diese Frage, die vorher doch so unstrittig war, vom Juristen nicht ad hoc beantwortet werden.

Und so hat der Rat dann beschlossen, dass der Jurist dem Rat für die nächste Sitzung eine juristische Auskunft erteilt.

„Lustig“, nicht?

 

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Menden, 25.04.2012

 

Hai sächte, dai sächte.

 

Auf Hochdeutsch: Der eine (der bisherige Kämmerer) sagt so, der andere (der derzeitige Kämmerer) so.

Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit in Menden.

Vier Jahre nach dem Haushaltsjahr 2008 wird festgestellt, dass „die Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von 8.224.000 Euro abschließt“. (war so nicht vorgesehen, ist ja auch nicht viel)

Im gleichen Jahr wird festgestellt, dass der Wert des unbeweglichen Vermögens 7.000.000 Euro geringer ist, als in der Inventarliste angesetzt. Ein läppischer Betrag.

Im gleichen Jahr wird festgestellt, dass der Immobilienservice Menden im Jahre 2009 einen unerwarteten Gewinn in Höhe von 1.009.049,53 Euro gemacht hat. (zu hohe Erträge aus Vermietung)

Das sind Irrtümer von zusammen 16.233.049,53 Euro - bis jetzt. Ein bisschen viel. Was noch kommt, steht in den Sternen. Apropos Sterne: Wie wäre es, für die nächsten Haushaltsplanberatungen die Sterndeuter einzuschalten?

 

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Menden, 23.04.2012

 

Wahrheit ist das, was als solche verkauft wird.

Bebauungsplan Nr. 162 „Bereich zwischen Fröndenberger Straße, Alter Bösperder Weg und den Bahnanlagen“.

Wie immer Menden kommt auch hier plötzlich und unerwartet der Vorschlag der Verwaltung, am Standort „Aldi“ die Erweiterung von Verkaufsflächen durch Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes mit der Ausweisung „Spielhalle“ zu verhindern. Die Zulässigkeit einer Spielhalle sehe „der Vorentwurf des Bebauungsplanes, dessen Aufstellungsbeschluss in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen am 14.07.11 neu gefasst wurde, an dieser Stelle vor.“

Der Fraktionsvorsitzende der USF hat daraufhin die Verwaltung aufgefordert, ihm diesen Vorentwurf zu zeigen.

Das konnte die Verwaltung nicht.

Im weiteren Verfahren wurde der Abteilungsleiter Planung, Herr Oelert, vom Fraktionsvorsitzenden der USF gefragt, warum die Erweiterung der Verkaufsfläche Lidl dort von der gleichen Bauverwaltung genehmigt wurde, wenn doch diese Erweiterung bei Aldi abgelehnt worden ist.

Herr Oelert hat daraufhin ausgeführt, dass bei Lidl lediglich ein Anbau zur Entgegennahme von Pfandflaschen durchgeführt worden sei, aber dass es sich dabei nicht um Verkaufsfläche handele.

In einem Antwortschreiben an die CDU, die auf Grund der Darstellung dieses Vorgangs auf der Homepage der USF bei der Verwaltung nachgefragt hatte, ob die Ausführungen der USF zutreffen, schreibt die Bauverwaltung,: „ Der Lidl-Markt an der Fröndenberger Straße wurde zuletzt um einen Pfandraum erweitert, der in Teilen als Verkaufsfläche angerechnet werden musste, soweit die Bereiche für Kunden zugänglich sind.“

Elegant ausgedrückt. Nichts desto trotz ist aber die Verkaufsfläche erweitert worden.

Dies hat der Vertreter der USF in der Sitzung festgestellt.

Dass von der WP zitierte Schreiben von Gilde Investors hat ebenfalls der Vertreter der USF in die Beratung eingebracht.

Dass auch hier festgestellt wurde, dass die Erweiterung von Lidl nicht nur das „Verschieben eines Pfandraumes“, sondern den „Anbau einer Backvorbereitung mit Nebenräumen“ beinhaltet, wurde ebenfalls von dem Vertreter der USF festgestellt.

Der Vertreter der USF hat zudem festgestellt, dass er der Meinung ist, dass der Abteilungsleiter Planung, Herr Oelert, den Ausschuss in dieser Frage falsch informiert hat.

Des weiteren hat der Vertreter der USF festgestellt, dass die Gilde Investors Klage gegen den Ablehnungsbescheid zur Aldi-Erweiterung erhoben hat u.s.w. … .

Hätte der Vertreter der USF dies alles nicht thematisiert, hätte die IfB-Koalition den Bebauungsplan, wie immer bisher, durchgewinkt.

Und was macht Herr Bottin (WP) daraus? Zum Schluss seines „Berichtes“ schreibt Bottin: „Auch Eugen Heinrich (USF) setzte sich für eine Gleichbehandlung der beiden Discounter ein.“

Die einzige Fraktion, die während der gesamten Zeit der Beratung diese Plane kritisch gesehen hat, die auf ihrer Meinung nach falsche Auskünfte der Verwaltung hingewiesen hat, die in der zitierten Sitzung alles, was in diesem „Bericht“ geschrieben wird, thematisiert hat, setzt sich auch ……   . Bravo!

Aber das kennen wir ja schon. „GEWOGE will Bürgerbüro kaufen. USF flankiert … .“

Übrigens: Der Vertreter der GAL, Herr Salmen, sah ebenso wie die Vertreter der Currywurst-Fraktion, keinerlei Veranlassung, das Schreiben der Gilde Investors in die Beratung mit einzubeziehen. Man solle doch einfach beschließen.

Erst als auch CDU und FDP Bedenken hinsichtlich der Klageaussichten der Gilde Investors bekamen, kippten sie um.

Es wäre schön gewesen, wenn CDU, FDP und USF sich der Stimme enthalten hätten, dann hätten GAL und Currywurstfraktion mal allein Verantwortung übernehmen müssen.

 

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Menden, 19.04.2012

 

Das Wichtigste ist in Menden, wer etwas beantragt

Wenn die USF dies tut, muss dies möglichst kaschiert werden.

Wie Sie gestern auf dieser Homepage lesen konnten, hat die USF den Verkauf des Gebäudes Bürgerbüro/Bücherei Lendringsen an die GEWOGE beantragt und dies in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 17.04.2012 angekündigt.

Daraufhin fragte die Westfalenpost (WP) bei der GEWOGE an, ob der USF-Vorstoß mit ihr abgestimmt sei. Der Vorstandvorsitzende der GEWOGE, Herr Döring, hat diese Frage verneint.

Wie liest sich das dann bei der WP? „Gewoge will Bürgerbüro übernehmen“

Unterzeile: „USF flankiert politisch den Plan für Lendringsen“.

Flankieren heißt begleiten.

Der Tenor, der aus diesen Schlagzeilen gelesen werden soll, ist ganz einfach: Die GEWOGE will das Bürgerbüro, ist der Initiator, und die USF macht mit (flankiert).

So werden Tatsachen verdreht.

Interessant ist auch, dass die WP zwar erwähnt, dass Herr Döring diesen Kauf dem Bürgermeister Fleige und dem Beigeordneten Arlt schon im Sommer 2011 vorgeschlagen habe (das war der USF bis dato nicht bekannt), nicht aber erwähnt, dass der Bürgermeister Fleige auf die Frage nach dem Kaufinteresse der GEWOGE in der o.g. Sitzung antwortete, dass sie (die Verwaltung) von dem Gerücht gehört hätten.

Diese Antwort steht in absolutem Widerspruch zu der Aussage der GEWOGE.

Warum kommt dazu nicht ein Wort in der WP?

Wo bleibt die Frage der WP, warum der Bürgermeister den Rat nicht über das Interesse der GEWOGE informiert hat (Menden hat ja genug Geld)?

 

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Menden, 18.04.2012

 

Zur Haushaltskonsolidierung

hat die USF beantragt, das Gebäude des Bürgerbüros und der Bücherei Lendringsen frei zuziehen und an die GEWOGE zu veräußern.

Gleichzeitig soll vertraglich vereinbart werden, dass die GEWOGE der Stadt Menden im Gegenzug Räumlichkeiten für den Betrieb des Bürgerbüros in ihrem Verwaltungsgebäude zur Verfügung stellt.

Wir hoffen, dass dieser Antrag zeitnah im Rat behandelt wird.

 

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Menden, 18.04.2012

 

Es war einmal

Das waren noch Zeiten, als auch in Menden der Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen galt.

Seit dem Amtsantritt des SPD-Bürgermeisters ist das vorbei. Mit Hilfe der IfB-Koalition werden jetzt alle wichtigen Dinge des politischen Lebens möglichst in nichtöffentlichen Arbeitskreisen, Besprechungen, Gesprächen oder ähnlichen Pseudositzungen behandelt.

Die Haupt- und Finanzausschusssitzungen, die Ratssitzungen, die Planungen Bahnhof und Kaufhaus Nordwall werden z.B. in der nichtöffentlichen IfB vorberaten, Tagesordnungspunkte abgesprochen und damit im Grunde auch beschlossen.

Der Rat und die Ausschüsse werden erst zur Abstimmung, und nur zur Abstimmung, eingeschaltet, wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt. Diskussionen im Rat sind unerwünscht, weil dies zum einen Zeit kostet, und die muss für die Selbstdarstellung des SPD-Bürgermeisters und seine unsäglichen Kommentare zu Wortbeiträgen der USF vorgehalten werden und zum anderen könnten sich Erkenntnisse ergeben, die so eigentlich nicht gewünscht sind.

Da wird z.B. von einem Unternehmen der Wunsch geäußert, „mit der Stadt Menden und dem Planungsausschuss ein Gespräch zu führen“, und was macht die SPD-Bürgermeisterverwaltung? Sie lädt „die baupolitischen Sprecher der Fraktionen und die Fraktionsvorsitzenden zu einem Gesprächstermin“ in dieser Sache ein. Termin: Eine Woche nach der nächsten Bauausschusssitzung. Der Sachverhalt liegt den Fraktionen aber schon seit dem 05.04.2012 schriftlich vor, also 16 Tage vor der Bauausschusssitzung. Warum wird dieser Antrag nicht, wie von dem Unternehmen gewünscht, im Bauausschuss behandelt? Es war ausreichend Zeit zur Vorbereitung. Öffentlichkeit? Denkste.

Die USF hat das Gefühl (und Sie wissen ja, Gefühle..), dass Dinge, die öffentlich beschlossen werden müssen, wie z.B. Bebauungspläne, auch nur öffentlich beschlossen und nicht öffentlich beraten werden sollen. Die o.g. beantragte Satzungsänderung wird in Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorab verhackstückt.

Es mag sein, dass dieser stetige Hinweis der USF auf das Gebaren des SPD-Bürgermeisters von einigen Leuten, denen dieses Gebaren peinlich ist, als langweilig abgetan wird. Die USF wird dies aber weiter beim Namen nennen. Die USF ist in jedem Fall für den Grundsatz der Öffentlichkeit, nicht nur dann, wenn es zur Selbstdarstellung des Bürgermeisters von Nutzen ist.

 

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Menden, 17.04.2012

 

Die erfolgreichen Zwei

 

Der CDU Stadtverbandsvorsitzende Sebastian Schmidt in seinem HA-Interview:

„Das sind alles Erfolge, zu denen es nicht kam, weil Volker Fleige Bürgermeister ist, sondern obwohl er Bürgermeister ist.“

Wo sind die Erfolge der CDU?

Man hat die CDU doch bisher gar nicht wahrgenommen, geschweige denn ihre „Erfolge“. Die CDU ist zwar die stärkste Fraktion, aber nur, was die Anzahl ihrer Mitglieder betrifft. Bisher ist die CDU doch nur tätig geworden, indem sie allen Wünschen des SPD-Bürgermeisters zugestimmt hat. Und das ist ihr Erfolg, „trotz Volker Fleige“.

 

Der gelernte SPD-Bürgermeister in seinem WP-Interview:

„Ein Bürgermeister kann nur so gut sein, wie der Rat ihn sein lässt.“

Das heißt, wegen der Erfolge, die der SPD-Bürgermeister deswegen nicht erzielen konnte, weil ihn die treibenden Kraft (CDU), nicht gelassen hat, ist er nicht so gut, wie er sein könnte, wenn man ihn gelassen hätte? Der arme Kerl.

Der Bürgermeister hat das zu tun, was der Rat beschließt. Und genau das tut dieser Bürgermeister in vielen Fällen nicht.

 

Beiden ist eines gemeinsam, sie leiden an erheblicher Selbstüberschätzung.

 

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Menden, 12.04.2012

 

Zu der Stellungnahme der Stadt Menden hinsichtlich der E-Mail eines ausgeschiedenen Mitarbeiters.

Vorab: Nicht der Rat hat eine Stellungnahme dazu erhalten, sondern die Presse. Aber das ist bei diesem Bürgermeister ja üblich.

Da schreibt der BM u.a.:

„Durch Organisationsuntersuchungen, Arbeitsplatzaufzeichnungen, Fallzahlenerhebungen, Stellenbemessungen und andere organisatorische Maßnahmen werden Arbeitsplätze so gestaltet, dass sie den Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin auslasten.“

Wenn dem so ist,

-warum bekommt dann keiner etwas davon mit,

-warum konnte dann dieser Fall (ist es der einzige) passieren??

Im Zuge der kommunalen Haushaltslage hat der Rat im Dezember letzten Jahres eine Reduzierung des Personals in der Stadtverwaltung beschlossen. Zwangsläufig wird das dazu führen, dass Aufgaben, die aktuell noch wahrgenommen werden, in Zukunft entfallen.“

Das sagt der Bürgermeister, der einen einstimmigen Ratsbeschluss zur Aufgabenkritik bis heute nicht ausgeführt hat. Wer bestimmt denn, welche „Aufgaben, die aktuell noch wahrgenommen werden, in Zukunft entfallen“ sollen? Etwa dieser Bürgermeister?

Was versteht der Bürgermeister unter „in Zukunft“. Der Beschluss des Rates ist schon vier Monte alt. Passiert ist nichts.

Hierzu wird die Verwaltung den politischen Gremien entsprechende Vorschläge machen.“

Darauf können die politischen Gremien dankend verzichten. Genau das wollte der Rat nicht, als er eine Aufgabenkritik von außen beschlossen hatte. Außerdem war einer der Gründe für diesen Beschluss die Tatsache, dass der Bürgermeister zweieinhalb Jahre Zeit dazu hatte und nichts in dieser Richtung unternommen hat. Zudem zeigt der zur Zeit diskutierte Fall, dass der Bürgermeister dazu auch nicht in der Lage zu sein scheint.

Da Menden zu den Kommunen gehört, die am Stärkungspakt des Landes teilnehmen, kann, die Organisationsuntersuchung, zusätzlich auf die Unterstützung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zurückgegriffen werden.“

Menden nimmt nicht freiwillig teil. Menden musste teilnehmen. Warum? Weil wegen falscher Zahlen in der Haushaltsplanung eine Überschuldung dargestellt wurde, die so gar nicht vorlag.

Auch ohne diese Zwangsjacke hätte die Stadt Menden auf die Unterstützung der GPA zurückgreifen können.

Es ist geplant, dass diese (die GPA) die Ablauforganisation einiger Verwaltungsbereiche auf Einsparungen untersucht. Zu diesen Bereichen gehört u.a. auch die Bauverwaltung.“

Hier wird der Eindruck erweckt, als habe der Bürgermeister dies in den Stil gestoßen. Das Gegenteil ist der Fall. Weil der Bürgermeister partout nicht wollte, hat der Rat einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Es sollen auch nicht nur einige Bereiche untersucht werden, sondern die komplette Verwaltung.

Die Beauftragung der GPA hinsichtlich des Baubereiches erfolgte zudem auf Empfehlung der TFH an den Haupt- und Finanzausschuss und nicht durch den Bürgermeister, wie er zu suggerieren versucht.

Hierdurch entstehen der Stadt keine zusätzlichen Ausgaben, da die Kosten für die GPA vom Land getragen werden.“

Dies war spätestens seit dem Beschluss des Landtages zum Stärkungspakt bekannt. Trotzdem hat der Bürgermeister gegenüber dem Rat so getan, als ob auf die Stadt Kosten von ca. 200.000 € zukommen würden, wenn der Rat dem Antrag der USF auf externe Aufgabenkritik zustimmen würde. Und diese Ausgaben würden die Aufsichtsbehörden nicht genehmigen.

Zusammenfassend hat die USF das Gefühl (und Sie wissen ja, Gefühle..), dass der Bürgermeister hier versucht, die Kurve zu kriegen. Er vermittelt den Eindruck, als ob doch alles auf einem guten Weg sei. Was wird nicht alles getan.

Das Gegenteil war bisher der Fall.

Die USF hofft, dass jetzt wirklich alles getan wird, um solche Fälle zu verhindern, auch wenn dies dem Bürgermeister nicht passt.

Zur gesamten für Menden typischen Diskussion: Da sagt ein Mitarbeiter, dass er jahrelang Geld dafür bekommen hat, dass er keine Aufgabe gehabt hat. Was kommt unisono?

- Dass es diesen Fall gab, ist nicht schlimm. Es ist schlimm, dies zu sagen. Dass es diesen Fall gab, ist doch nicht mehr zu ändern. Und für die Zukunft? Mal kucken. Verantwortung des jetzigen Bürgermeisters? Wie kommt man nur auf so eine Idee?

- Der Mitarbeiter hätte sich ja melden können.

Armes Deutschland.

Bei wem denn bitte? Wenn einem Mitarbeiter der Umfang seiner Aufgaben auf Null reduziert wird, geschieht dies durch die Führungsetage und die handelt garantiert nicht aus Unwissenheit. Was also hätte der Mitarbeiter ändern können, wenn er sich an die Führungsetage gewandt hätte, die diese Reduzierung auf Null veranlasst hat?

Selbst wenn dieses „Sich Melden“ etwas Positives bewirken würde, was ist das für eine Führungsetage, die erst darauf hingewiesen werden muss, dass sie die Aufgaben eines Mitarbeiters auf Null reduziert hat? 

 

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Menden, 11.04.2012

 

Menden steht noch

 

 

Im September 2011 stellte der SPD-Bürgermeister fest, dass plötzlich und unerwartet die beiden Leiter der Feuerwehr am 31.03.2012 in den Ruhestand gehen.

Daher war es unbedingt erforderlich, schon damals zu der bisherigen Stelle für die Feuerwehrleitung (A13) eine zusätzliche A 14 Stelle zu schaffen (Mehrkosten ca. 5.000 € p.a.) und auszuschreiben. Wenn dies nicht umgehend geschehe, wäre Menden verloren, da es keine Leitung der Feuerwehr gäbe.

Die Mehrheit des Rates tat das, was sie immer tut; sie beschließt das, was der SPD-Bürgermeister will.

Die Stelle wurde ausgeschrieben, es wurde kein geeigneter Bewerber gefunden (trotz A 14).

Daraufhin wurde die Stelle noch einmal ausgeschrieben. Auf das Ergebnis sind wir gespannt.

Seit dem 31.03.2012 ist die Feuerwehr der Stadt Menden ohne Leitung. Und, wie`s der Teufel will, Menden steht noch. Die Welt ist auch nicht untergegangen. Warum nicht? Ist Menden eine Stadt voller Wunder?

Nein, es ist viel profaner.

Die Mendener Feuerwehr hat Leute, die ihre Wache aufgrund ihrer guten Ausbildung und Erfahrung ebenso problemlos leiten können, wie es auch bisher geschehen ist.

Das zeigt, was von den Ausführungen dieses Bürgermeisters zu halten ist.

Der SPD-Bürgermeister aber verfährt bei der Feuerwehr genau so, wie er es bei seiner Verwaltung tut: Mehr und teurere Häuptlinge - die Indianer sind nicht so wichtig.

Es wäre viel wichtiger, den mittleren Dienst zu fördern und den gut ausgebildeten jungen Leuten eine berufliche Perspektive zu geben.

Dann würden qualifizierte Mitarbeiter auch in Menden bleiben.

 

 

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Menden, 10.04.2012

 

Fragen Sie sich immer noch, warum Menden pleite ist??

Ein „bis dato“-Mitarbeiter der Stadt Menden wendet sich in einer E-Mail an seine ehemaligen Kollegen mit folgenden Kernaussagen:

„Deshalb möchte ich mich bei denen bedanken, die vor rund vierzehn Jahren … mir einen …. geruhsamen Dienst verschafften, indem sie meine Aufgaben auf ein Minimum reduzierten und mir so immense Freiräume bescherten, die letztlich gegen 100 % tendierten.“

„Verantwortliche Organisatoren nahmen offensichtlich billigend in Kauf., der Stadt Menden, vornehmlich mit persönlichem Hintergrund, erheblichen Schaden zuzufügen. Seit 1998 erhielt ich übrigens Gehälter in Höhe von insgesamt 745.000 Euro.“

„Seit 1998 war ich nur anwesend; aber nicht da. So gehe ich bestens vorbereitet in den Ruhestand.“

Die Antwort des „gelernten“ SPD-Bürgermeisters an seine Mitarbeiter, ebenfalls per E-Mail:

« Diese (Abschiedsworte) zeugen nicht nur von über Jahre aufgestautem Frust, sondern auch von dem Bedürfnis, Kollegen und Vorgesetzte zu diffamieren, ihr Ansehen zu schädigen und ihre Kompetenzen und Vertrauenswürdigkeit in Abrede zu stellen, sondern lässt zudem jegliche Form von Fairness und Anstand im Umgang miteinander vermissen.“

Der „gelernte“ SPD-Bürgermeister sagt also nichts zur Sache, sondern äußert sich lediglich moralisch wertend zu den Vorwürfen des Mitarbeiters.

Diese Äußerungen des „gelernten“ SPD-Bürgermeisters sind in zweierlei Hinsicht beachtenswert:

1.Da er sich nicht zur Sache äußert, kann man daraus schließen, dass ihn dies nicht weiter berührt.

2.Seine moralische Entrüstung zeigt, dass es ihm nicht darauf ankommt, dass etwas nicht in Ordnung ist, sondern darauf, dass jemand sagt, dass etwas nicht in Ordnung ist.

3.Er widerspricht der Kernaussage nicht, dass

a) dem Mitarbeiter eine Stelle mit auf ein Minimum reduzierten Aufgaben zugewiesen wurde und

b) verantwortliche Organisatoren der Stadt Menden Schaden zugefügt haben, indem

c) der Mitarbeiter seit 1998 745.000 Euro an Gehältern dafür bezogen hat, dass er

d) seit 1998 nur anwesend, aber nicht da war.

Da der „gelernte“ SPD- Bürgermeister nichts zur Sache sagt, widerspricht er damit den Aussagen auch nicht. Also kann davon ausgegangen werden, dass die Angaben dieses „bis dato“-Mitarbeiters den Tatsachen entsprechen.

Diese E-Mail des „bis dato“-Mitarbeiters wird dann schließlich öffentlich.

Und wie ist die Reaktion der veröffentlichenden Meinung? Bescheiden.

Man gewinnt den Eindruck, das Ganze scheint gar nicht so schlimm zu sein; jedenfalls nicht das Versenken von 745.000 €. Die E-Mail ist „eine knallharte Abrechnung“, „ Ob die Stelle … tatsächlich überflüssig war, wird wohl eine offene Frage bleiben.“ (muss und darf die Frage eigentlich offen bleiben?)

Die USF hätte zu diesem Skandal z.B. folgende Fragen erwartet.:

- Was sagt der „gelernte“ SPD-Bürgermeister zum vorgetragenen Sachverhalt?

- Ist dieser Fall ein Einzelfall oder gibt es noch mehr Arbeitsplätze mit auf ein Minimum reduzierten Aufgaben?

- Wo war der „gelernte“ SPD-Bürgermeister in den letzten zweieinhalb Jahren?

- Wo war das Rechnungsprüfungsamt?

- Ist dies einer der Gründe, warum der „gelernte“ SPD-Bürgermeister sich permanent weigert, dem einstimmigen Beschluss des Rates, Aufgabenkritik durchzuführen, nachzukommen? (es könnten ja noch mehr Fälle aufgedeckt werden)

- Ist dies vielleicht einer der Gründe, warum die stärkste Fraktion im Rat sich diese Eigenmächtigkeit des „gelernten“ SPD-Bürgermeisters gefallen lässt?

-Wie verträgt sich die Tatsache, dass 745.000 Euro für eine auf Null reduzierte Tätigkeit ausgegeben werden konnten, mit der Finanzsituation der Stadt Menden?

- Setzt jetzt die Mehrheit des Rates endlich den „gelernten“ SPD-Bürgermeister unter Druck, die Verwaltung auf Effektivität überprüfen zu lassen? (mit einer eigenen Überprüfung sind der BM und seine Verwaltung ja offensichtlich überfordert)

Die USF ist gespannt, ob diese Fragen irgendwo zum Thema werden oder ob der Teppich auch dafür noch groß genug ist.

 

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Menden, 06.04.2012 

 

Die Antwort ist bei der Stadtverwaltung abhängig davon, wer die Frage stellt!

In der vorangegangenen Stellungnahme (s.u.) hatten wir ihnen die Fragen an die Verwaltung zur Nutzungserlaubnis von Räumen im Rathaus durch Parteien dargestellt.

Nachstehend die Antwort an die USF:

„Hallo Herr Heinrich,
es ist richtig, dass die Stadt Menden für Parteiveranstaltungen keine Räume
zur Verfügung stellt.
Nach meinen Informationen hat es sich bei der von Ihnen angesprochenen
Veranstaltung im Zimmer B 039 um eine nichtöffentliche parteiinterne
Besprechung gehandelt. In dieser Besprechung hat der Kreissprecher
lediglich den Kreiswahlvorschlag der Partei zur Unterzeichnung mitgebracht.“

Der Hellweger Anzeiger hatte die gleiche Frage gestellt.

Hier die Antwort an den Hellweger Anzeiger(HA 05.04.2012):

„Die Nutzungserlaubnis bezieht sich aber auf die Arbeit für den Rat.“

Eine Frage, zwei unterschiedliche Antworten. Hier parteiinterne Besprechung, da Ratsarbeit.

Wie hätten Sie`s denn gerne?

Die Fragen von 1 bis 5 wurden selbstverständlich nicht beantwortet. Es haben halt die Falschen die Fragen gestellt.

 

„Witzigerweise“ gibt es aktuell zu einer anderen Frage auch wieder zwei verschiedene Antworten.

Die USF hatte gefragt, um welche Hohlräume es sich bei dem Grohe-Gelände handelt, die ein Aufstellen eines Zirkuszeltes unmöglich machen und ob eine Parkplatznutzung für PKW und LKW gefahrlos möglich sei.

Der Mitarbeiter, bei dem angefragt wurde, antwortete: „Die Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an FB 6-Bauordnung-weitergeleitet.“ Das heißt, die Frage konnte der USF nicht beantwortet werden.

Der Hellweger Anzeiger schreibt zu dieser Frage: „Das (gefahrlose Nutzung) hatte das Ordnungsamt am Dienstag (also zur Zeit der Anfrage der USF) bejaht.“

Wir wollen dieses Spiel nicht bewerten. Machen Sie sich selbst Ihr Bild.

 

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Menden, 04.04.2012

 

Am 02.04.2012 hatte der Fraktionsvorsitzende der USF folgende Anfrage an die Verwaltung gestellt:

 

„Nach mir vorliegenden Informationen hat Die Linke für heute zu einem "politischen Treffen mit Kreissprecher Michael Thomas-Lienenkämper" in das Zimmer B039 des Mendener Rathauses eingeladen.

Zitat aus der Einladung: "An diesem Termin geht es speziell um die Vorbereitung zum Wahlkampf. In Abstimmung mit dem Kreissprecher Michael Thomas-Lienenkämper wird die Strategie zum Wahlkampf im Menden besprochen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen."

Meines Wissens ist die Vermietung von Räumen des Rathauses für Parteiveranstaltungen nicht zulässig.

Sollte ich mit meiner Meinung falsch liegen, stellen sich folgende Fragen:

1. Wird dafür Miete erhoben?

2. Wenn ja, in welcher Höhe?

3. Stehen Räume des Rathauses auch für andere Parteien od. Wählergemeinschaften zur Verfügung?

4. Wird der Raum B039 permanent für solche Zwecke freigehalten?

5. Wenn ja, wie verträgt sich dies mit der Tatsache, dass an anderer Stelle (z.B. Seniorentreff) Räume der beschlossenen Nutzung aus Platzgründen entzogen werden?“

 

Die USF hat bisher keine Antwort erhalten. Warum dies noch nicht erfolgt ist, ist schleierhaft.

Da irgendjemand im Rathaus dem Ratsmitglied Thiesmann den Schlüssel für dieses Zimmer zur Verfügung gestellt hat, muss dieser irgendjemand eigentlich auch wissen, ob und warum er dies durfte.

Da in Deutschland alles gesetzlich geregelt ist, sollte dieser irgendjemand auch wissen, ob diese Möglichkeit des Zurverfügungstellens von Räumlichkeiten im Rathaus rechtens ist und wo das steht.

In Erwartung einer Antwort noch in diesem Leben fassen wir uns in Geduld.

 

 

 

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Menden, 03.04.2012

 

Es ist alles eine Frage des Blickwinkels

 

Der SPD-Bürgermeister sieht die Erhöhung der Bezüge im öffentlichen Dienst um 3,5 bis 4,0 % „mit einem lachenden und weinenden Auge“. Er freut sich für die Beschäftigten über diese Erhöhung, da sie „nicht opulent“ bezahlt worden sind und wegen der Arbeitsverdichtung mehr arbeiten mussten. Nicht opulent bedeutet „nicht reichlich und nicht üppig“.

Diese Erhöhung belastet die Stadt Menden mit zusätzlichen Personalkosten von ca. 1 Mio Euro.

Und der SPD-Bürgermeister dazu? „Es wird uns aber nicht völlig aus der Bahn werfen.“ Mussten deshalb die Bezüge der Tagesmütter um 20 % gekürzt werden, oder wurden die Tagesmütter mit 5 Euro pro Stunde zu opulent bezahlt?

Was die Mehrbelastung für das Sparpaket bedeutet, wird sich zeigen.

Wenn der SPD-Bürgermeister meint, dass uns diese Personalkostensteigerung nicht aus der Bahn wirft, könnte es vielleicht daran liegen, dass wir schon draußen sind.

Nicht dass ein falsches Bild entsteht, auch wir gönnen den Beschäftigten höhere Bezüge.

Was uns aber fuchsteufelwild macht, ist die Ungerechtigkeit, mit der man in Menden mit unterschiedlichen Gruppierungen umgeht.

Auf der einen Seite die Lohnsteigerungen (auch für Erzieherinnen und Erzieher) ohne besondere Probleme und auf der anderen Seite statt Lohnsteigerung die Kürzung bei den Tagesmüttern um 20 %, weil sonst die Welt untergeht.

 

 

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Menden, 01.04.2012

 

Über die Selbstdarstellung des Sonnenkönigs von Menden

 

Große Schlagzeile: „Bessere Übersicht über Projekte der Verwaltung“.

Gemeint ist das Projekthandbuch der Stadt Menden.

„Das Projekthandbuch gibt künftig immer aktuell einen Überblick über Initiativen der Verwaltung.“

Wohlgemerkt: Nicht über Initiativen der Stadt Menden, sondern Initiativen der Verwaltung, sprich, des SPD-Bürgermeisters.

Es wird also nicht dargestellt, was u.a. der Rat der Stadt Menden beschlossen hat, sondern was der SPD-Bürgermeister gerade bereit ist, von diesen Beschlüssen umzusetzen.

 

Etwas kleinere Schlagzeile auf der gleichen Seite: „Fleige: Seltsame Eifersüchteleien.“

 

Worauf bezieht sich der SPD-Bürgermeister?

Die Aufsichtsratsvorsitzende der WSG, Frau Rossin-Kehne (CDU) hatte bemängelt, dass bei der Benennung der Mitarbeiter für die einzelnen „Initiativen“ nur der Name genannt wird, nicht aber, dass die betreffende Person für die WSG arbeitet.

Herr Weige (FDP) argumentierte, dass die WSG sich in der Öffentlichkeit fragen lassen müsse, was sie denn tue; gleichzeitig würde ihre Tätigkeit in diesen genannten Bereichen aber nicht erwähnt.

Das nennt Herr Fleige Eifersüchteleien.

Warum nennt er denn nicht Ross und Reiter und erweckt den Eindruck, als ob alles von seiner Verwaltung, sprich vom ihm selbst, geleistet werde?

Die USF hat das Gefühl (und Sie wissen ja, Gefühle..), dass ihm diese Tätigkeiten der WSG noch zu seiner Selbstdarstellung fehlen.

In diesem Zusammenhang: Es wäre schön, wenn dem SPD-Bürgermeister einmal jemand erklären würde, dass es in Deutschland Gesetze gibt. Er ist zwar Mitglied des Aufsichtsrates der WSG, mehr aber auch nicht. Er hat als Bürgermeister dort gar nichts zu sagen. Über die Geschäftspolitik und die der WSG zugewiesenen Aufgaben entscheiden allein der Rat, die übrigen Anteilseigner und der Aufsichtsrat.

 

Auf eine Gefahr möchte die USF noch eindringlich hinweisen: Wie bereits zu lesen war (Archiv März 2012), ist das von keinem Ausschuss oder vom Rat beratene Innenstadtkonzept jetzt nach Meinung der CDU das Gebetbuch der Stadt, unabänderlich.

Da die Gefahr besteht, dass dies dann später auch für das Projekthandbuch des Bürgermeisters gilt, wäre es ratsam, es vorher zu lesen und zu beraten.

Den dummen Spruch, „das hat Ihnen ja vorgelegen und sie haben nichts dagegen gesagt“, haben wir schon oft genug gehört.

Zum Schluss noch eines: Jetzt ist das Projekthandbuch das des SPD-Bürgermeisters. Wenn etwas schief geht, war es das des Rates.

 

 

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