Archiv April 2014

 Menden, den 29.04.2014

 

"Ungeheuerlich ist allerdings der Vorwurf, dass der beauftragte Gutachter Krämer-Mandeau in seiner Arbeit behindert worden sei, „ da der Schulträger keine Kostenvergleiche zur Diskussion gestellt sehen wollte“. Schulträger ist die Stadt Menden. Die Verwaltung der Stadt Menden setzt Beschlüsse des Rates der Stadt Menden um. Also nochmal: Wer wollte keine Kostenvergleiche zur Diskussion gestellt sehen?",

so der SPD-Fraktionsvorsitzende Gutberlet und die SPD-Vertreter im Schulausschuss Glörfeld und Kruschinski.

Ungeheuerlich ist für die USF, dass die SPD-Vertreter in gewohnter Manier die Verantwortung für diese "Fehlleistung" ihres Bürgermeisters mal wieder anderen in Schuhe schieben wollen.

Der Rat hatte beschlossen, zur Schulraumsituation ein Gutachten zu erstellen. Nicht mehr und nicht weniger. Die Ausführung dieses Beschlusses ist Sache des Bürgermeisters.

Ungeheuerlich ist für die USF, dass der Bürgermeister, und nicht der Rat, einschränkende Vorgaben für das Raumgutachten gemacht hat, weil er keine Kostenvergleiche zur Diskussion gestellt sehen wollte (bisher wurde dieser Aussage nicht widersprochen).

Ungeheuerlich ist für die USF, dass nach dem Willen des Bürgermeisters, und nicht des Rates, auch kein Vergleich auf der Ebene pädagogisch-funktionaler Zuordnung der Schulgebäude und der Qualität der Fach- und Unterrichtsräume stattfinden durfte (auch dieser Aussage wurde bisher nicht widersprochen).

Wenn man nicht wüsste, dass den drei Vertretern der SPD der Sachverhalt nur allzu bekannt ist, würde zu dem Geschmiere der SPD-Vertreter folgender Spruch passen:

"Herr, gib mir die Kraft, mein großes Maul zu halten, wenigstens so lange, bis ich genau weiß, wovon ich rede!" oder auch: "Herr wirf Hirn vom Himmel, aber ziele auch gefälligst!"

Aber die drei verbalen Bodyguards des SPD-Bürgermeisters waren an den Beratungen beteiligt. Sie wissen also, wie es gelaufen ist.

Nach Meinung der USF ist ihr o.g. Geschmiere nichts anderes als der Versuch, die Öffentlichkeit darüber hinwegzutäuschen, dass ihr Bürgermeister allein für diese Situation verantwortlich zeichnet.

 

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Menden, den 26.04.2014

 

Schule und kein Ende?

 

Überschrift in der WP vom 23.04.2014: Kosten für Gymnasium-Fusion noch geheim.

 

Wenn dem so wäre, würde sich als erstes die Frage stellen, mit welchem Recht der SPD-Bürgermeister dem Rat die Information über die Kosten vorenthält.

Als Zweites würde sich die Frage stellen, warum der SPD-Bürgermeister diese entscheidungsrelevante Information nicht gibt.

Und als Drittes schließlich würde das bedeuten, dass es überhaupt eine Kostenaufstellung gibt.

Dem ist aber nicht so.

Zitat:"Die Verwaltung könne die Kostentabelle auch ohne Beschluss erstellen."

Abgesehen davon, dass sie keiner daran gehindert hat, dies zu tun, heißt das im Umkehrschluss, sie hat sie nicht erstellt.

Die Kosten für die Gymnasium-Fusion sind also nicht geheim, sonder es gibt sie nicht.

Und der Rat soll sich darob nicht mucken, sondern in gewohnter Manier alles durchwinken, was Euer Gnaden vom Stapel lässt.

Auch wenn die genannten Fakten nicht den Tatsachen entsprechen.

Geld spielt in Menden keine Rolle. Auch schulspezifische Gegebenheiten sind zu vernachlässigen. Wichtig und richtig ist das, was Euer Gnaden will.

Seit über drei Jahren wird in Sachen Schulen nur rumgemurkst. Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln.

Von Planung keine Spur.

 

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Menden, den 25.04.2014

 

Und weiter geht`s

 

Hier die Antwort des Leiters des Wahlamtes, Herrn Alfred Schmidt, auf unsere Mail:

 

Schreiben Schmidt v. 23.04.2014

Zum Schluss noch einmal in aller Deutlichkeit: Wir wollen keine Unterstützungsunterschriften einsehen (die wir selbst gesammelt, gelesen und beim Wahlamt abgegeben haben), wir wollen den Vorgang "Anzeige gegen die USF wegen Wahlfälschung" einsehen. Wir wollen sehen, ob nach unserer Meinung die Anzeige, wie von Seiten des Wahlleiters (Volker Fleige) behauptet, erforderlich war.

Wir wollen sehen, wer diese Anzeige erstattet hat.

 

Hier noch ein Hinweis: Es gibt nicht nur die "allgemeinen Regelungen über Akteneinsicht", sondern auch das Informationsfreiheitsgesetz.

 

Hinzukommt nach unserem Rechtsempfinden, dass es nicht sein kann, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, der Verdächtigte darüber keinerlei Kenntnis erhält, der Tatverdacht sich nicht bestätigt hat und der Verdächtigte darüber nicht informiert wird.

Ebenso entspricht es nicht unserem Rechtsempfinden, dass die Öffentlichkeit, die vom Wahlleiter (Volker Fleige) offiziös sowohl über den ersten Pressesprecher, Herrn Bardtke, direkt via Presse, als auch über den Leiter des Wahlamtes, Herrn Schmidt, in der Sitzung des Wahlausschusses unter Beisein der Presse, über den Tatverdacht und die Anzeige informiert wurde, im Gegenzug aber nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die benannten und vernommenen Zeugen ausgesagt haben, das sie selbst die Unterschriften geleistet haben, der Tatverdacht also unbegründet ist.

 

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Menden, den 23.04.2014

 

Wir hatten angekündigt, bezüglich der Anzeige gegen die USF einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen.

Hintergrund ist u.a., festzustellen, ob und womit der Verdacht sachlich begründet ist.

Hier der bisherige Verlauf:

 

Schreiben vom 10.04.2014

 

Betr.: Anzeige gegen die USF wg. Wahlfälschung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

namens der USF beantrage ich Akteneinsicht in o. g. Angelegenheit für den Fraktionsvorsitzenden der USF, Herrn Eugen Heinrich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anne Remes

(stellv. Fraktionsvorsitzende)

 

Nachstehend die Antwort des Leiters des Wahlamtes, Herrn Alfred Schmidt, vom 16.04.2014:

Die Antwort an den Leiter des Wahlamtes, Herrn Alfred Schmidt:

 

Von: E.Heinrich [mailto:e.heinrich@dokom.net]
Gesendet: Donnerstag, 17. April 2014 09:13
An: 'A.Schmidt@menden.de'
Betreff: Ihr Schreiben bzgl. Akteneinsicht Anzeige gegen USF

 

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Sie titeln ihr Schreiben mit "Akteneinsicht in der Angelegenheit Wahlfälschung".

Dies ist nicht zutreffend. Es geht um Akteneinsicht in den Vorgang "Anzeige".

Insofern ist Ihre Einwendung, dies sei nur mit Zustimmung der am Verfahren beteiligten Personen möglich, irrelevant. Beteiligt ist der Bürgermeister.

Trotzdem möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, wen Sie  unter "beteiligten Personen"  verstehen.

Auch Ihr Einwand im zweiten Absatz ist nicht zutreffend. Es geht nicht um Fragen, die das Kommunalwahlgesetz berühren, sondern um eine Frage des Strafrechts. In dieser Angelegenheit wurde Akteneinsicht beantragt.

Die USF besteht weiterhin auf umgehender Akteneinsicht.

 

Eugen Heinrich

 

Zum bisherigen Vorgehen des Wahlleiters (Volker Fleige) erlauben wir uns folgende Bemerkungen:

 

1.Es ist nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet derjenige den Antrag auf Akteneinsicht bearbeitet, der als Leiter des Wahlamtes in höchstem Maße befangen ist.

2. Welches Ziel wird damit verfolgt, sich für eine erste Antwort auf einen solch einfachen Antrag sechs Tage Zeit zu lassen?

3. Warum ist auch nach unserer Reaktion auf das Schreiben des Leiters des Wahlamtes, nach Ablauf von sechs Tagen, keine Antwort auf unsere Forderung nach einem umgehenden Termin eingegangen?

4. Soll sich dieser Vorgang bis zum St. Nimmerleinstag ziehen?.

 

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Menden,den 17.04.2014

Warum nicht!?

 

Frau Janine Bauer hatte, wie unten dargestellt, der USF mitgeteilt, dass sie die Absage öffentlich bewerten wird in der Hoffnung (also mit dem Ziel), dass es die USF möglichst viele Stimmen bei der Kommunalwahl kosten würde.

Der zweite Absatz impliziert, dass dies nicht der Fall sein wird, wenn die USF doch an der Diskussion teilnehmen würde.

Ob damit alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, sei dahingestellt, die USF betrachtet dies jedenfalls als Nötigung.

In ihrem heutigen Bericht "CDU und USF kommen nicht zur Diskussion" verliert die WP jedoch darüber kein Wort.

Wenn Sie sich fragen, warum nicht, sind Sie nicht allein. Die USF fragt sich das auch.

 

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Menden,den 16.04.2014

 

 

Wollt ihr nicht meine Freunde sein, dann …

 

Nachstehend ein Beispiel für politischen Umgang in Menden. Hier die Mails im originalen Wortlaut:

 

Herr
Bodo Richter

Straßenumbenennungen in Menden –
Einladung zur Diskussionsveranstaltung am 8. Mai

Sehr geehrter Herr Richter,

wie Sie sicherlich wissen, ist im vergangenen Jahr mehrfach öffentlich sowie in den Gremien des Rates über die Umbenennung von Straßennamen mit deutlichem Bezug zum Nationalsozialismus diskutiert worden. Der zuständige Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen hat die von mehreren Mendener BürgerInnen gestellten Anträge bis heute nicht abschließend beraten.
Es ist davon auszugehen, dass die Diskussion um Umbenennungen von Straßen auch in der nächsten Wahlperiode des Rates fortgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund ist es für uns, aber auch für die Öffentlichkeit vor der Kommunalwahl am 25. Mai von Interesse, wie Sie damit in den kommenden Jahren umgehen wollen.
Diese Frage würden wir gerne mit Ihnen oder einem Vertreter/ einer Vertreterin Ihrer Partei sowie den anderen für die Kommunalwahl kandidierenden Parteien öffentlich diskutieren und laden Sie herzlich ein zur
Diskussion am 8. Mai um 20.00 Uhr
in das Zimmertheater Scaramouche unter dem Hallenbad
Eingeladen haben wir dazu auch Herrn Peter Bürger, der sich seit vielen Jahren als Publizist mit Straßenumbenennungen beschäftigt.
Sehr geehrter Herr Richter, wir bitten Sie deshalb um die Bestätigung des Erhalts unserer Einladung sowie um die schnellstmögliche Benennung eines/ einer DiskussionsteilnehmerIn der CDU für den 8. Mai. Wir werden Ihrem/Ihrer VertreterIn dann umgehend den genauen Ablauf sowie unseren Fragenkatalog zukommen lassen.
Wir freuen uns über Ihre Zusage und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Janine Bauer und Bernhard Smary
_BUNT statt BRAUN-Initiative für Strassenumbenennung_

--
Janine Bauer
Kaiserstr.29
D-58706 Menden

janine@janinebauer.de
fon_02373 2968
mobil_0170 1622626

 

 

Sehr geehrte Frau Bauer,

die USF sieht sich, wie im Übrigen auch der Bauausschuss, außerstande, die betreffenden Personen geschichtlich zu bewerten. Auch die Frage nach anderen etwaigen vergleichbaren Fällen und deren Behandlung liegt außerhalb unserer Kompetenz.

Aus diesem Grunde hat der Ausschuss diese Fragen an das Innenministerium NRW gerichtet.

Die USF ist zudem der Meinung, dass es sich nur vordergründig um eine kommunalpolitische Angelegenheit handelt. Es betrifft zwar die Umbenennung von Straßen, das ist kommunal, die Begründung der Umbenennung liegt aber außerhalb dieses Bereiches.

Die USF wird daher an dieser Diskussion nicht teilnehmen.

 

Sehr geehrter Herr Richter,

wir bedanken uns für Ihre Antwort und entnehmen ihr zu unserem Bedauern, dass Sie sich weder inhaltlich noch organisatorisch mit Strassenumbenennungen auseinandersetzen wollen. Wir werden Ihre Absage öffentlich bewerten und hoffen, dass sie Ihnen bei der Kommunalwahl eine größtmögliche Anzahl an Stimmen kostet.
Sollte sich die Eigeneinschätzung Ihrer Kompetenzen dahingehend verändern, dass Sie sich im Stande sähen, an einer Diskussion teilzunehmen, gilt unsere Einladung unvermindert,

verbunden mit hoffnungsvollen Grüßen,

 

Janine Bauer

_BUNT statt BRAUN-Initiative für Strassenumbenennung_

Ein Kommentar erübrigt sich. Lassen Sie es einfach auf sich wirken.

Ach, übrigens: Die Mails sind auch an die Presse gegangen. Scheinbar ist so etwas nicht berichtenswert.

 

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Menden,den 14.04.2014

 

Ja geht`s denn noch!?

 

Bezüglich der Fusion Walram/HGG war in der WP am 11.04.2014 in einem Bericht von Thomas Hagemann folgendes zu lesen:

"Dem Schulgutachter Krämer-Mandeau sei es aber nicht gestattet gewesen, diese Raumressourcen in seiner Vergleichsstudie zu berücksichtigen, da der Schulträger (gemeint ist die Stadt Menden und damit der BM) keine Kostenvergleiche zur Diskussion gestellt sehen wollte."

Und weiter:

"Aus demselben Grund habe auch kein Vergleich auf der Ebene pädagogisch-funktionaler Zuordnung der Schulgebäude und der Qualität der Fach- und Unterrichtsräume stattgefunden."

 

Wenn das stimmt, heißt das, dass

1.der Gutachter an einer freien, unvoreingenommen und objektiven Arbeit gehindert wurde,

2. das Gutachten manipuliert,

3. der Rat arglistig getäuscht und

3. zum Zweck der Entscheidung für den Standort Walram manipuliert worden ist.

 

Verantwortlich dafür wäre der SPD-Bürgermeister.

Auch dies wäre für die USF ein weiterer Grund für die Abwahl des SPD-Bürgermeisters.

 

Nicht nachvollziehbar ist für die USF der Kommentar des Herrn Hagemann (WP).

"Fazit: Käme es zur Rolle rückwärts (gemeint ist die Rücknahme der Entscheidung für Walram), dann wären die Folgen eine Bauchlandung. Und wer sollte den Mendener Stadtrat dann eigentlich noch ernst nehmen."

 

Wer ist es also wieder gewesen? Die Politik, der Rat natürlich.

Der Rat ist demnach also dafür verantwortlich, dass er arglistig getäuscht und manipuliert wird. Und nicht nur das, der Rat der Stadt Menden muss sich also arglistig täuschen und zu einer Entscheidung manipulieren lassen, und wenn er das dann merkt, darf er diese unter falschen Voraussetzungen getroffene Entscheidung nicht in Frage stellen. Ansonsten wird er nicht mehr ernst genommen!?

 

Derjenige, der, so die o.g. Aussagen zutreffen, den Rat arglistig getäuscht, das Gutachten und den Rat manipuliert hat, wird aber mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn kritisiert.

 

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Menden, den 12.04.2012

 

Zur "Erklärung des Wahlleiters (Volker Fleige)

 

In dem unten genannten Erlass des Ministeriums werden die Gründe festgestellt, die eine Fälschung annehmen lassen. Und wie begründet der Wahlleiter (Volker Fleige) seine Strafanzeige gegen die USF?

  • Es wurde festgestellt, "dass auf drei Formblättern das gleiche falsche Datum (01.12.2012) mit gleicher Handschrift eingetragen war." Abgesehen davon, dass in dem Erlass von dieser Begründung nichts zu lesen ist, folgendes: Wenn drei Personen z.B. am gleichen Arbeitsplatz die Formblätter ausfüllen und das Datum vergessen wurde, ist es z.B. durch aus denkbar, dass eine dieser drei Personen das Datum für alle drei Formblätter nachgetragen hat. Das ist eine "lässliche Sünde" wie Sie immer wieder vorkommt. Dass sich jemand mit der Jahreszahl vertut, ist auch nicht ungewöhnlich, auch das soll vorkommen. Daraus den begründeten Verdacht auf Wahlfälschung durch die USF zu ziehen, ist hanebüchen. Soll uns das veranlassen, in Zukunft bei ähnlichen Irrtümern des SPD-Bürgermeisters immer Urkundenfälschung anzunehmen?
  • Dass bei einem Irrtum hinsichtlich der Jahreszahl "die Unterschriften mit denen im Passregister abgeglichen" werden mussten, ist nach Meinung der USF kein Grund für einen Anfangsverdacht, sondern einen an den Haaren herbeigezogen.
  • Dass in zwei Fällen (wenn dies denn zutreffen sollte) die Unterschriften erheblich voneinander abwichen, ist auch nichts Verdächtiges. Aus welchem Jahr sind die verglichenen Unterschrift? Die Zeiten ändern sich und mit ihnen auch die Unterschriften.
  • Verändert sich nicht eine Unterschrift, je nachdem, ob sie auf kleinem Raum oder großen Raum geleistet wird? Ist eine Unterschrift immer gleich? Sicherlich nicht, da kommt es, unter anderem, auch drauf an wie oft jemand seine Unterschrift leistet? Die Möglichkeiten einer Veränderung ließen sich beliebig weiter anführen.
  • Wer hat die Erheblichkeit der Veränderung festgestellt? Worin lag die Erheblichkeit. War es wirklich offensichtlich? War es so offensichtlich, dass man von einer Übereinstimmung "eindeutig nicht mehr ausgehen konnte"? Die USF ist eindeutig der Meinung, dass nein.

Sei`s drum. Dies ist die eine Seite des Vorgehens des Wahlleiters (Volker Fleige). Die andere Seite ist die, dass der Wahlleiter (Volker Fleige) Anzeige wegen Wahlfälschung erstattet hat gegen die USF und damit gegen Mitglieder der im Rat vertretenden Fraktion (der geschäftsführende Vorstand besteht aus Ratsmitgliedern der USF). Was berechtigt einen Volker Fleige zu der Annahme, dass unbescholtene Ratsmitglieder "einen möglichen Straftatbestand" erfüllt haben sollten, um die Voraussetzungen für ihre Wahl zu erreichen!!?

Glaubt er denn im Ernst, die USF hätte nicht genügend Intelligenz und würde bei einer Urkundenfälschung das falsche Datum einsetzen? Das anzunehmen wäre schon fast wieder eine Beleidigung, aber da kennt er sich ja bestens aus.

Die USF hatte mehr Unterschriften als notwendig. Glaubt Volker Fleige wirklich, die USF wäre so naiv, dass sie ausgerechnet für einen Wahlvorschlag, für den auch ohne die in Frage gestellten Unterschriften ausreichende Unterschriften vorliegen, völlig unnötig Unterschriften fälscht!?

Das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Warum denn dann die Anzeige?

Die USF betrachtet diese Anzeige nach wie vor als eine Ungeheuerlichkeit.

Es ließen sich noch mehr Ungereimtheiten aufführen, aber die aufgeführten Beispiele dürften ausreichen. Die "Erklärung" macht eines deutlich: Der Wahlleiter (Volker Fleige) will die Berechtigung seines Vorgehens gegen die USF begründen, wenn auch mit der Brechstange. Nur, das ist nicht alles.

Noch ungeheuerlicher ist für die USF, dass spätestens seit der öffentlichen Stellungnahme der USF in der WP am 28.03.2014 bekannt war, dass die Unterschriften nicht gefälscht waren, dass der Tatvorwurf gegen die USF somit unbegründet ist.

Und obwohl dies bekannt war, hat der Wahlleiter (Volker Fleige) den ersten Pressesprecher der Stadt Menden, Herrn Bartke, noch am 29.03.2014 in den Zeitungen verkünden lassen, dass "es nicht die harmlosen Versehen sind, die Grund für eine Strafanzeige geliefert haben". Wenn es aber keine harmlosen Versehen waren, was um Gottes Willen war es dann? Damit wurden erneut Verdächtigungen in den Raum gestellt.

Auch durch die "Erklärung" in der Sitzung des Wahlausschusses hat der Wahlleiter Volker Fleige genau das Gleiche erreicht.

Zitat Hellweger Anzeiger: "Konkreter Vorwurf gegen die USF"

Die USF hätte erwartet, dass wenigstens in dieser "Erklärung" am 09.04.2014 die Aussage getroffen worden wäre, dass sich der Verdacht als haltlos erwiesen, dass die USF keine Wahlfälschung begangen hat. Doch dazu war kein Wort zu hören.

Daher fehlte auch in der Presse diese Klarstellung; denn man kann ja nur das schreiben, was auch gesagt wurde. Und das eben hatte der Wahlleiter (Volker Fleige) nicht sagen lassen.

 

Die USF hofft, dass auch bei den von anderen Fraktionen eingereichten Wahlunterlagen mit der gleichen Akribie vorgegangen wurde.

Dieses nach unserer Meinung hinterhältige Vorgehen des SPD-Bürgermeisters bestärkt uns in der zum Abwahlverfahren offen geäußerten Meinung, dass dieser SPD-Bürgermeister nicht tragbar ist und daher abgewählt werden muss.

Wir überlegen, zur Ratssitzung am 06.05.2014 den Antrag auf Abwahl zu stellen, befürchten aber, dass die mitgliederstärkste Fraktion, die CDU, dies nicht mittragen wird.

 

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Menden, den 11.04.2014

 

Wie angekündigt, hier die "Erklärung" des Wahlleiters (Volker Fleige) aus der Wahlausschusssitzung.

Vorab eine grundsätzliche Bemerkung:

Die Verdächtigungen einer Wahlfälschung haben sich bereits am 13.03.2014 als haltlos herausgestellt. Die als Zeugen geladenen Bürger haben bei der Einvernahme durch die Polizei bestätigt, dass sie selbst die Formulare ausgefüllt und unterschrieben haben. Die USF behauptet dies nicht nur, sie kann es auch beweisen.

 

Stellungnahme zur Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg

Gem. dem RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.02.2014 sind Unterstützungsunterschriften

auf mögliche Fälschungen zu überprüfen. Anhaltspunkte für eine mögliche

Fälschung liegen vor, wenn Eintragungen auf den Formblättern nicht mit den Gemeindeunterlagen

übereinstimmen. In solchen Fällen ist ein Abgleich mit dem Passregister vorzunehmen.

Eine Fälschung wird anzunehmen sein, wenn beide Unterschriften offensichtlich so erheblich

voneinander abweichen, dass von einer Übereinstimmung eindeutig nicht mehr ausgegangen

werden kann. Es ist in jedem Falle sicherzustellen, dass die Überprüfung mit der gebotenen

Zurückhaltung angesichts der schutzwürdigen Belange der Unterzeichner vorgenommen und

rechtzeitig abgeschlossen wird. Auch wenn nicht zweifelsfrei von einer Fälschung ausgegangen

werden kann, aber gleichwohl konkrete Anhaltspunkte für eine Fälschung bestehen, soll durch

die Gemeinde Strafanzeige erstattet werden.

Soweit die Vorschriften des Ministeriums.

Nun zu den konkreten Fällen in Menden:

Bei der Überprüfung der Unterstützungsunterschriften der USF wurde festgestellt, dass auf drei

Formblättern das gleiche falsche Datum (01.12.2012) mit gleicher Handschrift eingetragen war.

Daraufhin sind die Unterschriften mit dem Passregister abgeglichen worden. In zwei Fällen

wurde festgestellt, dass die beiden Unterschriften erheblich voneinander abwichen. Die Unterlagen

sind dann dem Kreiswahlleiter vorgelegt worden, um eine zweite Meinung einzuholen.

Übereinstimmend wurde festgestellt, dass in diesen Fällen der begründete Verdacht der Fälschung

der Unterschriften vorliegt und Strafanzeige zu stellen ist.

Bei der Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Arnsberg hat diese darum gebeten, keine weitere

Sachverhaltsaufklärung vorzunehmen und die Unterlagen dorthin zu übersenden. Die Bitte

um Prüfung unter Hinweis auf § 107 Abs. 5 StGB wurde am 27.02.2014 an die Staatsanwaltschaft

Arnsberg geschickt.

Um es noch einmal deutlich zu machen:

Es geht hier nicht um kleinere Fehler, die beim Ausfüllen der persönlichen Daten der Unterstützer

gemacht worden sind. Auf diese Fehler ist die USF vom Wahlleiter aufmerksam gemacht

worden. Die Fehler wurden behoben, so dass die Vorprüfung mit dem Ergebnis abschließt, dass

dem Wahlausschuss empfohlen wird, alle Wahlvorschläge der USF zuzulassen.

Bei der Ungleichheit der Unterschriften geht es um einen möglichen Straftatbestand, der keinen

Spielraum lässt für das Handeln der Wahlbehörde. Ihr deshalb „hinterhältiges und unverhältnismäßiges

Verhalten“ vorzuwerfen entbehrt jeder Grundlage. Auch die Aussage, dass die Anzeige

gegen eine im Rat arbeitende Fraktion gestellt worden sei, ist falsch. Die Staatsanwaltschaft

ist um Überprüfung und ggf. Ermittlung eines potentiellen Täters gebeten worden.

Sollten in diesem Verfahren Bürger und Bürgerinnen zu Unrecht durch Ermittlungen behelligt

worden sein, so bedauert die Stadtverwaltung dies ausdrücklich. Es ist jedoch ihre Aufgabe, im

Interesse aller Bürgerinnen und Bürger und auch aller Parteien und Wählergruppen für eine

ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zu sorgen. In diesem Sinne war das Handeln der

Stadt geboten.

 

Als Nächstes werden wir uns hier zu dieser "Erklärung" äußern.

 

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Menden, den 10.04.2014

 

Das war das Letzte

 

Zum Ende der Wahlausschusssitzung am 09.04.2014 ließ der Wahlleiter (Volker Fleige) eine "Erklärung durch den Leiter des Wahlamtes, Herrn A. Schmidt, verlesen. Diese "Erklärung" war nicht nur so nötig wie ein Kropf, sondern eine Unverschämtheit.

In eine Rechtfertigung für die Anzeige des Wahlleiters (Volker Fleige) gegen die USF wegen Wahlfälschung verpackt, war diese nichts anderes als die Wiederholung der unhaltbaren Vorwürfe des ersten Pressesprechers der Stadt Menden in den Zeitungen. Diesmal allerdings nicht als Presseerklärung, sondern hochoffiziell in einem Ausschuss (für die Presse).

Sobald uns diese "Erklärung" vorliegt, werden wir sie hier einstellen.

Zum Ablauf der Sitzung:

Nachdem die Wahlvorschläge vom Wahlausschuss einstimmig ohne Beanstandung des Wahlleiters (Volker Fleige) zugelassen wurden, also auch die Wahlvorschläge der USF, war die Sitzung eigentlich beendet.

Aber nur eigentlich, nicht jedoch bei Fleige.

Er ließ die o.g. "Erklärung" verlesen.

1. Diese "Erklärung" gehört nicht zum Wahlverfahren. Diese Erklärung hat nicht ansatzweise etwas in einem Ausschuss zu suchen, schon gar nicht im Wahlausschuss.

Volker Fleige hat nach Meinung der USF lediglich seine Stellung als Vorsitzender des Wahlausschusses ausgenutzt und  offizielles Forum für die Wiederholung seiner als haltlos bestätigten Verdächtigungen zu schaffen.

Diese "Erklärung" wird jetzt der Niederschrift beigefügt und ist damit für die Zukunft gesichert.

2. Die Sitzung des Wahlausschusses fand zwei Tage nach dem letzten Abgabetermin für die Wahlvorschläge statt. Die Vorlagen wurden, wenn auch nicht fristgemäß, so doch einen Tag vor der Sitzung zustellt. Nicht aber die o.g. "Erklärung".

Warum nicht!?

Könnte es sein, dass es dem Wahlleiter (Volker Fleige) darauf ankam, dass der wiederholte Vorwurf gegen die USF erst einmal in der Presse breitgetreten werden sollte (was ja auch geschehen ist) und die USF erst dann darauf reagieren kann!?

Der bereits widerlegte Vorwurf steht dann erst einmal wieder in der Zeitung. Und da es in der Zeitung steht und dazu noch von der Stadt behauptet wird, muss ja etwas dran sein.

Die USF wird in Sachen Anzeige umgehend Akteneinsicht beantragen.

Auch darüber werden wir Sie informieren.

Zum Schluss noch eins:

Die USF bedankt sich recht herzlich bei den übrigen "Ratskollegen" dafür, dass nicht einmal der Versuch unternommen wurde, diesem Gebaren dieses SPD-Bürgermeisters ein Ende zu bereiten.

 

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Menden, den 09.04.2014

  

Sitzung des Betriebsausschusses MBB

 

Tagesordnungspunkt 3:

"Untersuchung des Mendener Baubetriebs - Optimierung der Wirtschaftlichkeit-

mündliche Präsentation des Gutachtens durch die GPA/Kommunalagentur NRW."

Nun könnte man sich fragen, was daran so erwähnenswert ist. Eigentlich gar nichts - wenn man nicht weiß, wie in anderen Ausschüssen mit mündlichen Präsentationen umgegangen wurde.

In der Niederschrift war dort die allumfassende Auskunft zu finden: "Der Ausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen."

Welche Ausführungen? Welchen Inhalts? Gibt es eine schriftliche Ausfertigung? Wo ist sie zu lesen? Keine Angaben.

So geschehen z.B. in Sachen Glockenteichbach.

Ist im vorliegenden Fall auch mit dieser Vorgehensweise zu rechnen? Warum wurde das Gutachten dem Ausschuss nicht fristgerecht vor der Sitzung zur Verfügung gestellt?

Die USF hatte vor Jahr und Tag beantragt, dass der Rat definitiv die Aufgaben des MBB festlegt und der Betrieb dementsprechend ausgestattet wird.

Der SPD-Bürgermeister hat eine Beschlussfassung in gewohnter Manier mit Hilfe der Ratsmehrheit bislang verhindert.

Dann wird seitens des Verwaltungsvorstandes von der Zusammenlegung der Eigenbetriebe gefaselt, natürlich ohne Beteiligung des Rates (oder hat das die interfraktionelle Besprechung schon erledigt?). Und die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) prüft die Optimierung eines Betriebes, den es über kurz oder lang gar nicht mehr gibt?

Die USF ist gespannt, welche Schlussfolgerungen aus dem mündlichen Vortrag gezogen werden sollen.

 

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Menden, den 06.04.2014

 

Donnerwetter, der Wahlkampf ist in Bösperde angekommen

Die Zeichen stehen nicht gut, im immer noch aufblühenden Ortsteil Mendens. Da werden Millionen für den Glockenteichbach und ein Bürgerhaus benötigt und die Ortsteile bluten aus. Gerade der Ortsteil, in denen sehr viele junge Familien leben.

Da hat die IG Bösperde Ihre Pläne zum Sportplatzumzug präsentiert. Die Pläne haben wirklich überzeugt. Größen aus SPD, CDU und GAL haben die auch kräftig kommentiert und für gut befunden, es ist ja Wahlkampf. Aber natürlich nichts versprochen, es gibt auch ein nach der Wahl. So war heute, zur Verwunderung aller, zu erfahren, daß ein Weiterbetrieb auch nach 2018 möglich sein soll.

Ist das Gerichtsurteil nicht mehr rechtsverbindlich, ist es verschwunden? Das hatten wir in Menden schon mal mit einem Diplom.

Genauso verwunderlich ist, das heute aus der Presse zu erfahren ist, daß sich die Legionellen im Schwimmbad Bösperde präventiv mit einer thermischen Desinfektion behandeln lassen. Toll, daß die Schornsteinfegertaste gefunden worden ist und die Erkenntnisse des Louis Pasteur auch hier bekannt sind. Es gibt den Beschluß, das Becken bis zum Verkauf weiter zu betreiben!

Ich kann für Bösperde nur hoffen, daß die beiden Bürgermeisterparteien nach der Wahl noch zu Ihrem Wort stehen und nicht das Gerichtsurteil den Verdauungstrakt wieder verläßt oder das ISM den Notausschalter der Heizung findet.

Die USF jedenfalls steht zu Ihrem Wort. Wir unterstützen den nötigen Sportplatzumzug, den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens und die Einrichtung eines Stadtteiltreffs.

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Menden, den 02.04.2014

 

Diese Dauernörgler

Gesetze und Vorschriften sind für Volker Fleige dazu da, nicht beachtet zu werden (wenn sie seinen Tatendrang einschränken).

So wieder einmal in der letzten Ratssitzung.

Die USF hatte in einem sogenannten Ratsantrag beantragt, den Zinssatz für das Eigenkapital der Stadtentwässerung (SEM) zu senken. Hintergrund ist, dass der Gebührenzahler diese Eigenkapitalverzinsung in seinen Entwässerungsgebühren wiederfindet. Da das Eigenkapital um den Überschuss der SEM in Höhe von 425.000 Euro erhöht worden ist, bedeutet diese Erhöhung des Eigenkapitals bei gleichem Zinssatz eine Mehrbelastung für den Gebührenzahler.

Laut "Anweisung", oder was auch immer, des SPD-Bürgermeisters vom 31.01.2013 sind Ratsanträge nicht, weil sie "Ratsanträge" heißen, auch automatisch vom Rat zu entscheiden. Die Zuständigkeitsordnung und die Zuständigkeit der Gemeindeordnung sind zu beachten.

Die Eigenbetriebsverordnung sagt, "der Betriebsausschuss berät die Beschlüsse des Rates vor ".

Der Rat hat über die jetzige Höhe des Zinssatzes entschieden, also entscheidet er auch über die zukünftige Höhe, da Teil der Finanzplanung.

Daraus folgt, dass der Betriebsausschuss diesen Beschluss des Rates vor- berät.

Nicht so bei Volker Fleige.

Da er das Geld aus der Eigenkapitalverzinsung für seine Räppelchen braucht (je höher desto besser), hat er alles andere als ein Interesse daran, den Zinssatz senken zulassen.

Eine Vorberatung im Ausschuss am 19.03. hätte dazu führen können, dass man nach eingehender Diskussion zu dem Entschluss gekommen wäre, dem Antrag der USF zuzustimmen.

Daher brachte er den USF-Antrag statt in die Sitzung des SEM (sechs Tage vorher) gleich in den Rat.

Ob das rechtens ist oder nicht, stört einen Volker Fleige nicht.

Da er nicht belegen konnte, dass die Ausführungen des Kritikers seines Vorgehens falsch sind, ließ er Herrn Bardtke Nebelkerzen werfen und als Abschluss kam dann eine dumme, beleidigende Bemerkung bezüglich der Person des Kritikers und der Fall war erledigt.

Das gleiche Spielchen hat sich Volker Fleige auch bei der Aufstockung des Personals bei dem Immobilienservice Menden (ISM) um eine Stelle erlaubt.

Auch hier hat der zuständige Ausschuss nicht vorberaten. Die Härte in diesem Fall ist, dass noch nicht einmal der Rat, sondern der nun gar nicht zuständige Haupt- und Finanzausschuss entschieden hat.

Aber was soll`s. Wir sind halt in Menden. Volker Fleige bestimmt wo und wie es langgeht.

Jetzt haben wir doch schon wieder genörgelt. Werden uns nun die politisch spätpubertierenden Milchreisbubis der SPD "in die Schranken weisen" (so laut Hellweger Anzeiger)?

Wir fürchten uns ganz fürchterlich.

Hoffentlich merkt die SPD das nicht:

 

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