Archiv April 2015

Menden den 29.04.2015

 

Bevölkerung schrumpft um 19 Prozent

 

So die Schlagzeile in der der WP.

 

"In Menden selbst befindet sich die Einwohnerzahl seit dem Anfang des Jahrtausend, als die Stadt an der 60 000-Marke kratzte, stetig im Sinkflug."

 

Wie passt  dazu, dass an jeder (auch noch so unmöglichen) Ecke in Menden neue Bebauungspläne für Wohngebiete aufgestellt werden?

Wie viele Wohneinheiten sind in der Planung? Woher  sollen  die zusätzlichen Einwohner kommen? Was hätten sie für einen Grund, zu kommen?

Wie viele Kilometer Ver- und Entsorgungsleitungen müssen dafür gelegt werden? Wie hoch sind die Kosten dafür?

Selbst bei gleichbleibender Einwohnerzahl steigen durch die Erschließung die Kosten. Bei den Stadtwerken sinkt der Gewinn, bei der Stadtentwässerung werden die Gebühren erhöht.

Aber Menden bekommt ja bald einen auch so notwendigen Stadtplaner, wenn alles schon verplant ist.

Menden den 26.04.2015

 

Menden ist einzigartig

 

 

Für über einhunderttausend Euro wurde ein Filter im Hallenbad installiert.

Ergebnis: Er funktionierte nicht. Das Wasser ist  nicht in Ordnung.

Es wurde ein neuer Filter,  ebenfalls für über einhunderttausend Euro, installiert.

Ergebnis: Das Wasser ist trotzdem nicht in Ordnung. Der Filter wird laut Gutachter falsch bedient.

In anderen Städten funktionieren Filter.

Ergebnis in Menden: Es wird vom Abbruch des Hallenbades und einem Neubau gesprochen.

Mit großem Aufwand wurde ein Naturbad eingerichtet. In anderen Städten funktioniert ein solches Bad. Ein Teil der Ratsmitglieder hat damals vor dem Beschluss Naturbäder besichtigt. Die haben funktioniert. Nur in Menden funktioniert es nicht. Das Bad wird nach nur zwei Jahren Betriebsdauer wegen der mangelnden Wasserqualität geschlossen. (Ein Filter für ein Naturbad braucht zur vollen Funktionsfähigkeit mehrere Jahre)

In 184 Städten stehen Wahlen für das Bürgermeisteramt an. In 183 Städten bleiben die bisherigen Wahlbezirke unverändert.

Nur in Menden sieht der selbst kandidierende und damit befangene Bewerber Fleige das Erfordernis der Reduzierung. Eine Begründung für die Erforderlichkeit ist jedoch nicht notwendig. Es reicht, wenn er das sagt.

Menden ist eben einzigartig.

Menden den 23.04.2015

 

Menden bin ich, der Bürgermeister

 

Der Rat wird per Mitteilung des Wahlamtes am 03.03.2015 indirekt darüber informiert, dass die Anzahl der Wahllokale faktisch halbiert wird. Indirekt deshalb, weil lediglich die Parteien gebeten wurden, Wahlhelfer für die Wahllokale zu benennen und dabei auffiel, dass die Anzahl der zu besetzen Wahllokale gewaltig geschrumpft ist.

Und warum ist sie geschrumpft? Weil  einer der Bewerber für das Bürgermeisteramt, nämlich der amtierende Bürgermeister es will.

Am 26.03.2015 (Eingang beim Bürgermeister 27.03.2015) stellt für die CDU-Ortsunion Lendringsen Herr Exler die Anfrage, "durch welchen Beschluss die Reduzierung der Wahllokale beschlossen wurde" und "bittet daher um zeitnahe Beantwortung der Anfrage".

In der Ratssitzung am 14.04.2015 steht diese Anfrage der CDU-Ortsunion Lendringsen auf der Tagesordnung.

Die Antwort des Bürgermeisters: Es gibt keinen Beschluss. Die Entscheidung obliege ihm, dem Bürgermeister.

Zur Frage nach Rechtsgrundlage dieser Entscheidung steht dann in der Niederschrift:

"Die Antwort der Verwaltung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt."

 

Bleibt festzuhalten:

 

1. Es handelt sich nicht um eine Anfrage der CDU-Fraktion, sondern der CDU-Ortsunion Lendringsen.

 

2 Es wurde um zeitnahe Beantwortung der Anfrage gebeten, nicht um Beantwortung in der Ratssitzung.

 

3.  Der Bürgermeister, der behauptet, er allein sei entscheidungsbefugt, ist nach Ablauf von 19 Tagen seit Eingang der Anfrage nicht in der Lage, darzustellen, womit er seine alleinige Entscheidungsbefugnis begründet?

 

4. Wie immer, beantwortet derjenige, dessen Vorgehen in Zweifel gezogen wird,  die Frage nach der Rechtsgrundlage seines Vorgehens.

Sonst wird bei allem und jedem immer Gutachten eingefordert. Warum wird hier nicht einfach  der Städte- und Gemeindebund gefragt?

 

5.  Zeitnah wird eine einfache Frage erst nach 25 Tagen beantwortet.

 

6. Warum wurde diese Frage nicht bei der sonst doch ach so beliebten interfraktionellen Besprechung behandelt?

 

7. Die CDU lässt sich wieder mit einer Auskunft des Bürgermeisters abspeisen. Es wird lediglich pressewirksam der Untergang der Demokratie beklagt. Thema durch. Fleige hat, was er wollte.

Menden den 22.04.2015

 

Fleige, der Bürgermeister eigener Art, oder das Herrgöttchen von Menden

 

Recht ist, was nützt, und zwar ihm.

Beispiel: Der Bewerber für das Bürgermeisteramt, Fleige, legt (für sich?) die Anzahl der Wahllokale fest.

Das Gesetz sagt etwas anderes.

 

Was den Umgang mit Rechten von einzelnen Ratsmitgliedern betrifft, ist es nicht anders.

Da gibt es die Vorschrift, dass der Bürgermeister verpflichtet ist, "einem Ratsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen … " .

Der Vertreter der USF im Rat hatte mit Datum 30.01.2015 an den Bürgermeister die Anfrage gestellt, was die Einrichtung des Bistros gekostet hat, welche Art von Vertrag besteht etc. . In der darauffolgenden Ratssitzung sah  der Bürgermeister allerdings nicht die geringste Veranlassung, diese Frage zu beantworten. Gesetz hin oder her.

Als er auch in der letzten Ratssitzung diese Frage nicht beantwortete, hat der Vertreter der USF im Rat auf seine Anfrage und die Nichtbeantwortung durch den Bürgermeister hingewiesen und deswegen entsprechenden Prüfungsauftrag an das Rechnungsprüfungsamt gestellt.

Und was sagt dazu die "Niederschrift", unterschrieben vom Bürgermeister??

Zitat: "RM Heinrich beantragt, das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der Vorgänge rund um das Bürgerbistro im Rathaus zu beauftragen, da seine diesbezügliche Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet sei."

Entspricht zwar nicht der Wahrheit, der Bürgermeister wäre aber aus dem Schneider.

Die Niederschrift wurde daher beanstandet.

Menden den 19.04.2015

 

 

Warum heißt es eigentlich Ratssitzung?

 

Weil man raten kann, warum man da sitzt.

 

Zu Beginn der Sitzung ging es um Fragen, die auch in der Sitzung des zuständigen Schulausschusses am darauffolgenden Tag hätten behandelt werden können. Diese Tagesordnungspunkte und Frage, soll der Rat auf sein Beschlussrecht verzichten und den Schulausschuss ermächtigen nahm über eine Stunde in Anspruch. Ein Streit um vierundzwanzig Stunden früher oder später.

Die Frage, ob es opportun für Menden ist, dass  der Rat mit dem Betrauungserlass an die Wirtschaftsförderungs-und Stadtentwicklungs-GmbH auf sämtliche Einflussmöglichkeiten in Bezug auf Erwerb von gewerblichen Grundstücken unter anderem an die Märkische Bank, die Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden, die Mendener Bank, den Initiativkreis Mendener Wirtschaft und die Südwestfälische Industrie und Handelskammer Hagen verzichtet, war den Fraktionen der CDU/SPD/Grünen/Linken keinerlei Diskussion wert.

Dass jetzt eine GmbH und nicht die Stadt allein bestimmen kann, zu welchem Preis welche Grundstücke erworben und veräußert oder anderer Weise verwendet, wie die Grundstücke beplant und erschlossen werden, scheint die o.g.  Fraktionen nicht weiter zu stören.

Ohne Diskussion und Fragen wird Privaten die gesamte gewerbliche Grundstückspolitik übertragen. Der Rat ist außen vor.

Nur Zuschüsse an die Privaten  leisten darf die Stadt Menden noch.

 

 

 

 

 

Menden den 16.04.2015

 

Der Hammer der Woche? Der Hammer des Monats? Der Hammer überhaupt!!

 

Unter der Überschrift -  Die Stadtverwaltung bleibt nach wie vor bei ihrer Rechtsauffassung -  wird der Bürgermeister wie folgt zitiert:

 

"Sobald es in den Unterstützungsunterschriften auch nur geringste Zweifel an der Echtheit von Unterschriften gibt, müssen wir die Staatsanwaltschaft einschalten".

 

Das sagt der gleiche Bürgermeister, der ein Einschalten der Staatsanwaltschaft abgelehnt hat, obwohl ihm die eidesstattliche Versicherung eines Ratskandidaten der Linken vorgelegt wurde, in der dieser bezeugt, dass er die auf seinen Namen lautende Bewerbung nicht selbst unterschrieben habe.

 

Da sie aber mit seinem Namen unterschrieben war, muss dies wohl jemand anders getan haben.

 

Aber da hier nicht "nur der geringste Zweifel (des Bürgermeisters) an der Echtheit der Unterschrift" bestand und es sich nicht um Unterstützungsunterschriften für die USF handelte (was unbedingt zur Anzeige hätte führen müssen), sondern sogar bezeugt wurde, dass diese Unterschrift falsch ist, sieht sich dieser Bürgermeister nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten? Merkt dieser Bürgermeister eigentlich noch etwas!?

 

Interessant wäre es auch, zu erfahren, was hat das Ermittlungsverfahren, zu dessen Einleitung sich der Bürgermeister verpflichtet sah und das mit einer Einstellung des Verfahrens endete (wie vorauszusehen), den Steuerzahler gekostet?

 

Eine Bemerkung noch zum Schluss: Der WP ist die Anzeige bzgl. der o.g.  eidesstattlichen Versicherung bekannt. Herr Czerwinski hält es allerdings nicht für nötig, den Leser  in seinem eingangs zitierten Artikel darüber zu informieren. So viel zur Objektivität und der immer wieder genannten Informationspflicht der Presse.

Menden den 14.04.2015

 

 

Worin liegt der Unterschied?

 

Es war einmal ein schöner Samstagnachmittag.

Die Käuferströme verebbten so langsam. Da könnte man in Ruhe zuschlagen.

Das Opfer war ein stattlicher, prächtiger Baum vor dem Lokal gegenüber Opel-Bichmann.

In Nullkommanix war alles geschehen, der Baum war gefällt, es war nichts mehr zu sehen.

Irgendwelche Reaktionen von irgendjemandem? Nein.

Ein Proteststurm der Grünen? Fehlanzeige.

Geschah dies in Absprache mit der Bauverwaltung? Unseres Wissens war dieser Baum als prägend und daher zu erhalten gekennzeichnet. Hat der Ausschuss für Umwelt/Planen und Bauen diese Maßnahme genehmigt?

Als vor ein paar Monaten der Antrag des Betreibers eines gastronomischen Betriebes in der Wasserstraße auf Entfernen bzw. Rückschnitt der Bäume gestellt wurde, kam prompt die Ablehnung genau von den Leuten, von denen jetzt nichts zu hören ist. Aber das kennen wir ja schon zur Genüge.

Einige sind eben gleicher als andere in Menden.

 

 

Menden, den 08.04.2015

 

Gleichbehandlung!??

 

Doch nicht bei diesem Bürgermeister!

 

Zur Erinnerung: Die USF hatte die für eine Kandidatur bei der letzten Kommunalwahl notwendigen Unterstützungsunterschriften beisammen.

Vom Wahlamtsleiter kam die schriftliche Bestätigung für die Zulassung zur Wahl.

Gleichzeitig jedoch sah sich der Bürgermeister (zur Sicherung des Rechtsfriedens?) genötigt, Anzeige wegen Wahlfälschung zu stellen.

Da es sich um eine angebliche Fälschung von Unterstützungsunterschriften zugunsten der USF handelte, war jedem in Menden klar, gegen wen sich diese Anzeige richten sollte, gegen die USF. Und da die Verantwortlichen für Zulassung zur Wahl USF-Ratsmitglieder waren, gegen eine Fraktion im Rat der Stadt Menden.

Die Bürger, auf deren Namen die Unterstützungsunterschriften lauteten, wurden daraufhin  als Zeugen geladen und befragt, ob es sich bei den vorliegenden Unterschriften wirklich um ihre Unterschriften handelte. Dies wurde in jedem Fall bestätigt.

Also war nichts mit der Urkundenfälschung durch USF-Ratsmitglieder.

Das schien  aber nicht das erwartete Ergebnis dieses Verfahrens zu sein. Und so wurden aus Zeugen auf einmal Beschuldigte. Das bedeutete nicht mehr und nicht weniger, als dass jetzt ihnen unterstellt wurde, dass sie die Unterschriften gefälscht hätten.

Es folgte eine Vorladung bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg und die verlangte Schriftproben von den Beschuldigten.

Der Anwalt der Beschuldigten teilte nach Vergleich der Schriftproben der Staatsanwaltschaft mit, dass nach seiner Meinung Übereinstimmung der Schriftproben mit den angezweifelten Unterschriften vorliege. Auch der Staatsanwalt soll diese Meinung geteilt haben so hätte das Verfahren eingestellt werde können.

Das geschah aber nicht. Warum aber wurde das Verfahren nicht eingestellt!?

Es könnte sein, dass der Initiator des Verfahrens Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft für den Fall der Einstellung des Verfahrens angekündigt hat. Und wer war der Initiator des Verfahrens? Der Bürgermeister der Stadt Menden.  Jedenfalls ging das Verfahren weiter.

Jetzt wurden Besinnungsaufsätze von den Beschuldigten verlangt und das Bundeskriminalamt um einen Schriftvergleich zwischen diesen Aufsätzen und den in Frage stehenden Unterschriften gebeten.

Nachdem dieses Verfahren jetzt ein volles Jahr gelaufen ist, kam am Gründonnerstag  die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Es war also nichts mit der Urkundenfälschung.

Ein Jahr lang aber mussten völlig unbescholtene  Bürger der Stadt Menden mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung leben. Warum!? Welches Interesse sollten diese Bürger daran gehabt haben, die USF mit gefälschten Unterschriften zu unterstützen!?

Die USF kann sich des Gefühls nicht erwehren (und Sie wissen ja, "Gefühle …"), weil sie Unterstützungsunterschriften für die USF geleistet hatten.

Für dieses Gefühl spricht einiges.  Erst recht, wenn man die Behandlung der eidesstattlichen Versicherung eines Ratskandidaten der Linken betrachtet, der darlegt, er habe das auf ihn lautende Bewerbungsformular nicht selbst unterschrieben. Das aber würde die Herstellung einer unechten Urkunde bedeuten. Es läge somit Wahlbetrug vor.

Obwohl der Betreffende diese Erklärung im Rathaus gegen Eingangsbestätigung abgegeben hatte, sah sich der Bürgermeister jetzt jedoch nicht im Mindesten veranlasst, Anzeige zu erstatten. Der Rechtsfrieden ist ihm jetzt scheinbar Wurscht.

Dieser Bürgermeister muss sich die Frage gefallen lassen, warum ihm auf der einen Seite so viel an Ermittlungen gegen die USF gelegen hat und er nach Erfolglosigkeit der Ermittlungen gegen die USF auf weiteren Ermittlungen gegen unbescholtene Bürger, so ist zu vermuten, gesteigerten Wert legte, er auf der  anderen Seite aber bei einer in seinem Hause vorgelegten eidesstattlichen Versicherung, die den Vorwurf der Urkundenfälschung und des Wahlbetruges beinhaltet, nicht tätig werden will.

Interessant ist auch die Frage, ob der Bürgermeister als Amtsträger bei Vorliegen einer solchen Erklärung nicht  hätte Anzeige erstatten müssen.

 

Gleichbehandlung sieht jedenfalls anders aus.

 

Anzeige wurde inzwischen gestellt, wenn auch nicht vom Bürgermeister.

 

 

Menden den 01.04.2015

 

Gott segne die doppelte Buchführung

oder, wie rechne ich schön.

 

Die Stadt Menden ist Eigentümer eines Grundstücks mit aufstehendem Haus. Das steht mit  510.000 € in den Büchern. Der Kaufvertrag weist einen Kaufpreis von 360.000 € aus.

Gleichzeitig wird vereinbart, dass er Käufer  von dem zu zahlenden Betrag 210.000 € für den Abbruch des Gebäudes und die Entsorgung von Altlasten abzieht.

Die Stadt erhält also nur 150.000 € für das Grundstück, das mit 510.000 € in den Büchern steht.

Nach Riesen Adam macht das einen Verlust von 360.000 €.

Nicht aber in Menden.

Laut Vorlage aber ergibt sich lediglich ein (bilanzieller) Verlust von 70.000 €.

Die Stadt bekommt  zwar nur die 150.000 €, der Verkaufspreis ist aber laut Kaufvertrag 360.000 €.

So wird schön gerechnet.

Es ist zwar der 1.April, dies ist aber kein Aprilscherz, sondern Gang und Gäbe.

Da es sich bei den Gebäuden der Stadt Menden fast ausschließlich um öffentliche Gebäude, wie z.B. Schulen, handelt, werden diese genau so schlecht zu verkaufen sein. Der Sachwert in der Bilanz entspricht nicht dem Verkehrswert. Es wird uns somit bei fast allen weiteren Verkäufen das gleiche Spielchen ereilen. Die als "Eigenkapital" in der Bilanz ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude bringen nur einen Bruchteil ihres in der Inventur angegeben Wertes.

Aber, dafür gibt es ja die doppelte Buchführung.

 

P.S.: Hoffentlich werden nicht zu viele Gebäude frei und müssen verkauft werden. Das verdirbt nur die Bilanz.