Archiv April 2016
27.04.2016
Warum das Theater?
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde ca. eine dreiviertel Stunde nichtöffentlich darüber diskutiert, ob die Vorlagen der nichtöffentlichen Sitzung öffentlich beraten werden dürften.
Und Hagemann berichtet brühwarm in der WP jede Einzelheit aus dieser nichtöffentlichen Sitzung, insbesondere, welche Vorgänge vom Rechnungsprüfungsamt kritisiert wurden.
Da kann man sich schon einmal fragen, warum überhaupt Öffentlichkeit der Sitzung der beantragt worden ist, wenn Hagemann eh` alles in der WP berichtet.
Ganz so sinnlos ist das aber nicht; denn bei einer öffentlichen Sitzung ist der Bürger nicht nur auf die Informationen aus der WP angewiesen. Auch Teilnehmer der Sitzung, Zuschauer, Ausschussmitglieder und Mitglieder der Verwaltung, können über den Inhalt und Verlauf der Sitzung berichten.
Und deren Darstellungen müssen nicht zwangsläufig mit denen der WP übereinstimmen.
23.04.2016
Wenn zwei das Gleiche tun
Die Verwaltung hatte für die Änderung der Satzung gem. Denkmalschutzgesetz vorgesehen, dass der Bauausschuss für die Entscheidungen zuständig ist,
"soweit sie nicht Geschäft der laufenden Verwaltung sind".
Auf Antrag des stellvertretenden, aber eigentlichen Fraktionsvorsitzenden der SPD, Peters, wurde dieser Passus gestrichen.
Es sei nicht klar, wann es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele und wer dies feststelle.
Auf einmal sieht Peters die Rechte des Rates gefährdet?
Könnte es ein, dass dafür die Befürchtung ursächlich ist, dass der jetzige Bürgermeister genau so eigenmächtig Entscheidungen der Politik einfach an sich zieht, wie es der SPD Bürgermeister tat?
Wir erinnern uns noch gut an die Umwandlung des Schulhofes Walram in einen Bedienstetenparkplatz, obwohl es einen anders lautenden Beschluss des KJHA gab, daran, dass der Bürgermeister der SPD eigenmächtig das Bistro in Auftrag gab. Da hat es Peters nicht gestört, dass hier der Bürgermeister feststellt, dass es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele.
Wenn zwei das Gleiche tun (können), ist es eben nicht das Gleiche.
Hoffentlich hat die Verwaltung mitgekriegt, dass selbst über das Auswechseln einer Türklinke im Gut Rödinghausen jetzt der Bauausschuss zu entscheiden hat.
20.04.2016
So kommt man auch an Geld
Die Strompreise werden erhöht. Warum? Wegen der Marktgegebenheiten?
Nein, damit die Stadtwerke Menden genug Gewinn an den städtischen Haushalt abgeben kann.
Wenn schon die doppelte Erhöhung der Grundsteuer B, anstatt 50%-Punkte 100%-Punkte, nicht ausreicht, warum haben die Steuerhöhungsparteien CDU und Grüne nicht noch eine Kelle mehr draufgeschlagen?
Der Stromkunde der Stadtwerke darf stattdessen seinen ganz besonderen Anteil am Haushaltsausgleich durch höhere Strompreise leisten.
Die Eigenkapitalverzinsung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Menden (SEM) wurden auf 6% erhöht! Eine nirgendwo sonst zu erzielende Traumverzinsung.
Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto höher der Wasserverbrauch und damit auch die Abwassergebühren, mit denen die Eigenkapitalverzinsung erwirtschaftet werden muss, desto größer der Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Das trifft insbesondere Familien. Und je größer die Familie, desto höher die Abwassergebühren.
Das sind zwei der "Sparmaßnahmen" der Ratsmehrheit.
Das Einzige, woran die Ratsmehrheit spart, sind echte Sparmaßnahmen.
Und wofür darf mehr an Steuern und Gebühren gezahlt werden?
Für den Glockenteichbach, 550.000 Euro, für die Bahnhofstraße 585.000 Euro, für den Mühlengraben 265.000 Euro, für die Unnaer Straße 310.000 Euro, die umgebaut wird für ein Kaufhaus, das es nicht gibt, für den neuen Rathausplatz 520.000 Euro, für einen neuen Bereich Zeltdach 920.000 Euro, für eine neue Fußgängerzone 1.300.000 Euro, für ein Bürgerhaus ca. 5.000.000 Euro, für ein Industriemuseum 5.000.000 Euro.
Was man nicht so alles veranstalten kann, wenn man Nothaushalts- und Stärkungspaktgemeinde ist.
Aber es gibt ja für all` diese Maßnahmen Fördergelder.
Doch die kommen nicht vom Weihnachtsmann, sondern vom Steuerzahler. Und zu diesen Steuerzahlern gehören auch die Mendener.
Von den Folgekosten spricht vorsorglich auch keiner. Beim Industriemuseum betragen sie ca. 250.000 Euro pro Jahr. Damit könnte die Stadt Menden einen Eigenanteil am Straßenbau von ca. 8.500.000 Euro erbringen.
Aber was soll`s. Der Kämmerer hat dem Rat in der gestrigen Sitzung doch dargestellt, wie toll die Haushaltslage ist.
Von den gestiegenen Schulden hat er allerdings nichts gesagt, auch nicht davon, wann und womit die zurückgezahlt werden sollen. Die werden auch versteckt bei den Eigenbetrieben gemacht.
Von den Millionen z.B., die die Feuerwehr noch kosten wird, war in dem Vortrag des Kämmerers nämlich auch nichts zu hören.
Aber: Kopf hoch. Schau`n mer mal.
16.04.2016
Rat soll Posse um Denkmalschutz beenden
So die WP am 13.04.2016.
Posse?
Erst wertet die Verwaltung das Schreiben der Architekten des neuen Rathauses als sog. Bürgerantrag, dann hat sie ohne den bis dato zuständigen Bauausschuss gegenüber dem Landschaftsverband Westfalen Lippe eigenmächtig die Stellungnahme der Stadt bzgl. Denkmalwürdigkeit des neuen Rathauses abgegeben.
Als dann von Seiten der USF darauf hingewiesen wurde, dass über diese Stellungnahme laut Zuständigkeitsordnung der Bauausschuss entscheidet, schlug sie vor, diese Entscheidung nachträglich auf die Tagesordnung des Bauausschusses zu nehmen.
Daraufhin vertrat die FDP die Meinung, dass nicht der Bauausschuss dafür zuständig sei, sondern der Kulturausschuss.
Die daraufhin folgende Frage aus dem Ausschuss an den ersten Beigeordneten Arlt, was denn nun richtig sei, konnte dieser nicht beantworten. Es erfolgte daraufhin der Auftrag, diese Frage zu klären und die Antwort der Niederschrift beizufügen.
Es stellte sich heraus, dass die Aussage der USF, die Zuständigkeit für die Zustimmung zur Stellungnahme an die Denkmalbehörde liegt beim Bauausschuss, richtig ist.
Das ist keine Posse, das ist ein Trauerspiel.
Um das Chaos zu vertuschen, wurde dann eine Änderung der Zuständigkeitsordnung vorgeschlagen mit der Begründung:
"Zur Vereinheitlichung der Regelungen i.S. der Zuständigkeitsordnung soll die Satzung gem. § 23 (2) Denkmalschutzgesetz neu gefasst und als zuständiger Ausschuss für die Aufgabe nach dem Denkmalschutzgesetz ebenfalls (!) der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen bestimmt werden."
Das harmlose Wörtchen "ebenfalls" zeigt, dass für die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz, das heißt für bestehende Denkmäler, bislang ein anderes Gremien zuständig ist, hier der Kulturausschuss. (s. Archiv 14.02.2106)
Obwohl die Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind - für die Erklärung zum Denkmal der Bauausschuss, für bestehende Denkmäler der Kulturausschuss - beantragt der stellvertretende, Fraktionsvorsitzende der SPD, die Zuständigkeit so zu ändern, wie die Verwaltung es will.
Da fragt sich der unbedarfte Bürger, warum?
Die Antwort gibt die Verwaltung, wenn auch ungewollt, in ihrer Vorlage:
Sie schlägt vor, dass für Denkmäler im Eigentum der Stadt oder des Immobilienservice Menden die anderen (?) Aufgaben nach Denkmalschutzgesetz weiterhin (!) von der Verwaltung wahrgenommen werden. Was sind "andere Aufgaben"?
In der neuen Satzung soll dann stehen: Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen ist für alle der Stadt Menden obliegenden Entscheidungen nach dem Denkmalschutzgesetz zuständig, soweit sie nicht Geschäft der laufenden sind".
Und wer bestimmt, was ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist? Erfahrungsgemäß eben diese Verwaltung, die dies so will.
Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.
Wir denken aber z.B. an das Gut Rödinghausen, die Einrichtung eines Industriemuseums dort.
Der Kulturausschuss war bislang in Sachen Industriemuseum außen vor, trotz Zuständigkeit nach Satzung. Soviel zum "weiterhin" (s.o). Wenn jetzt die Zuständigkeitsordnung entsprechend dem Wusch der Verwaltung geändert wird, ist es endlich rechtens und vor allem die Politik ist außen vor.
13.04.2016
"Vandalismus am Nordwall nimmt zu. Parkhaus wird zum Tummelplatz für Jugendliche. Investor will nicht reagieren"
So ist es heute in der Westfalenpost zu lesen.
Und als absolute Härte kommentiert Arne Poll: "Der Investor braucht Druck"
Wo war die WP, wo war Arne Poll, als die USF davor gewarnt hatte, das einzige Druckmittel gegenüber ITG, die Forderung des Kaufpreises, ohne Not aufzugeben und den Kaufvertrag nicht wirksam werden zu lassen!?
Wo war Arne Poll, als stattdessen von der Ratsmehrheit die Frist für das Wirksamwerden des Vertrages bis zum 30.06.2017 verlängert wurde?
Wo war Arne Poll, als die Frist zudem noch ohne jegliche Auflagen verlängert wurde?
Da war von Seiten der WP und einem Arne Poll nichts zu lesen.
Es gibt kein Druckmittel mehr. Was soll die populistische Forderung des Arne Poll?
Was soll die Forderung eines Arne Poll, "die Stadtverwaltung muss gleichzeitig Alternativen planen"?
Die ITG kann sich dank des Mehrheitsbeschlusses des Rates noch fast vierzehn Monate Zeit lassen. Soll die Verwaltung jetzt selbst planen, Leute beschäftigen mit dem Ergebnis, dass dann, kurz vor Ablauf der Frist, die ITG tätig wird und die ganze Arbeit der Verwaltung in die berühmte Tonne gehauen wird?
Wo bleibt die Forderung an die ITG, das Parkhaus abzureißen? Die könnte jetzt noch gestellt werden.
Im Übrigen ist nicht nur die ITG verantwortlich für die derzeitige Situation, sondern die Ratsmehrheit und der damalige SPD-Bürgermeister.
Dieser Kommentar des Arne Poll ist mehr als flüssig.
10.04.2016
Es ist nie zu spät,
häufig aber reichlich spät. Oft braucht Menden 20 Jahre.
So auch im Fall der Aufgabenkritik.
1996 wurde erstmals vom jetzigen Vertreter der USF die sogenannte Aufgabenkritik beantragt und vom Rat beschlossen.
Alle Aufgaben der Stadt Menden wurden in einer Broschüre aufgeführt; die freiwilligen Aufgaben, die Pflichtaufgaben, welche Aufgaben von Privaten durchgeführt werden könnten und so weiter.
Und was geschah danach? Sie liegen richtig. Wie sehr häufig in Menden geschah - Nichts.
In der Ägide eines Fleige wurde diese Aufgabenkritik von der USF zum Sparpaket 2012 beantragt und vom Rat zusammen mit der Einrichtung der Task Force Haushalt beschossen.
Auch dann passierte wieder - nichts, denn der Antrag kam ja von der USF.
Und nun?
Und jetzt spricht der Bürgermeister ernsthaft von Aufgabenkritik. (Vorlage f. den Haupt- und Finanzausschuss am 05.04.2015 ToP 7)
Als Fraktionsvorsitzenden der CDU hat Aufgabenkritik Herrn Wächter die ganzen Jahre nicht interessiert, als Bürgermeister interessiert es ihn schon.
"Die Gemeindeprüfungsanstalt stellte in ihrer überörtlichen Prüfung im Jahr 2014 (!) fest, dass die Planung der Personalaufwendungen der Stadt Menden mit mehreren Risiken behaftet ist. … Für die geplante Reduzierung der Stellen müsse u.a. eine Aufgabenkritik und eine darauf aufsetzende Personalbedarfsplanung durchgeführt werden."
"Die Vorgaben des Haushaltssanierungsplanes können nur dann erreicht werden, wenn die personellen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine strukturelle Aufgabenanalyse und Aufgabenplanung (das ist die schon 1996 beantragte Aufgabenkritik) durchzuführen."
Wir hoffen, dass sich hier wenigstens der Spruch bewahrheitet: "Was lange währt, wird endlich gut",
06.04.2016
Vertrauensbildende Maßnahme
Der Presse war zu entnehmen, dass der Stucken abgerissen wird und statt dessen dort Wohnungen gebaut werden sollen.
Daher die Anfrage des Vertreters der USF, welche planungsrechtliche Situation am Stucken bestehe.
Aus der Niederschrift: "Herr Oelert teilt mit, dass dort kein Bebauungsplan bestünde. Es handele sich um einen sog. 34er Bereich. Dieser Bereich am Stucken sei dem Wohnbereich Heckenrosenweg zuzuordnen.
Auf Nachfrage des AM Heinrich erläutert Herr Oelert weiterhin, dass es sich hier um im Zusammenhang bebauter Ortsbereiche handele und aus diesem Grund kein Außenbereich gegeben sei. Es sei tatsächlich das Endstück eines zusammengebauten Bereiches.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit schlägt Herr Arlt vor, die planungsrechtliche Stellungnahme zur Niederschrift zu nehmen."
Die Planungsrechtliche Stellungnahme besteht jedoch lediglich darin, festzustellen, dass das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist und den § 34 BauGB zu zitieren.
Warum diese Vorschrift anzuwenden ist, inwiefern welche Kriterien im vorliegenden Fall erfüllt werden, dazu kein Wort.
Mit der Zitierung des Gesetzestextes ist die Genehmigung nicht "besser nachvollziehbar" (s.o.). Lesen können wir selbst.
Wir vermissen die Erläuterung, inwiefern es sich um ein Vorhaben im "unbeplanten Innenbereich" handeln soll, wenn es sich um "das Endstück eines zusammengebauten Bereiches" handelt (s.o.).
Wo bleibt die "Eingrenzung der maßgeblichen Umgebung"?
Wenn in keiner Weise erläutert wird, welche Voraussetzungen des § 34 BauGB wie erfüllt sind, stellt sich für die USF Frage, warum nicht?
Wenn die Voraussetzungen doch nach Meinung der Verwaltung vorliegen, kann man sie auch nennen.
Da sie aber nicht genannt werden, ist es nicht abwegig, davon auszugehen, dass sie eben nicht vorliegen.
01.04.2016
Geht`s Ihnen auch so?
Da sitzt man im Auto vor der Schranke an der Horlecke und was kommt, natürlich der Kalkzug. Man hätte sich ein Bütterken mitnehmen sollen.
Da werden Erinnerungen wach.
Menden hatte mal einen Tiefbauamtsleiter, der kam vom Straßenbauamt Hagen (das hieß damals so). Dieser Mann fand das auch unmöglich, dass der Verkehr von Menden in Richtung Hemer über einen schienengleichen Bahnübergang führt. Ständig wird der Verkehrsfluss unterbrochen und für Rettungstransportfahrzeuge ist dies besonders misslich.
Daher plante er die Iserlohner Landstraße so, dass sie mit einer Brücke über die Schienen geführt werden sollte.
Ab der Brücke über die Westtangente/B 515n (Felsenkeller) sollte die Straße langsam seitlich der Iserlohner Landstraße (Richtung ehemals "Schwerter ") steigen, die Schienen mit einer Brücke überqueren, dann über Battenfelds Wiese die Hönne überquerend an die Wilhelmstraße und mit einen Arm an die bestehende Kreuzung angeschlossen werden.
Dem wären zwar das ehemalige Pförtnerhaus der Fabrik Schwerter, "Remes Büdeken", die ersten beiden Häuser eingangs der Horlecke und das ehemalige "Rademacherhaus" zum Opfer gefallen, aber Menden wäre endlich im zwanzigsten Jahrhundert (damals) angekommen.
Die Planung war fertig, das Straßenbauamt Hagen (der ehemalige Arbeitgeber des Tiefbauamtsleiters) - es handelte sich um eine Bundesstraße - war auch einverstanden.
Und was geschah??
Richtig, das, was allzu häufig geschah und geschieht in Menden, nicht nur bei der Nordtangente (s.o.), die Mehrheitsfraktion zog den Stecker raus.
Und so freuen sich die Verkehrsteilnehmer tagtäglich immer noch, eine verdiente Pause vor den Schranken genießen zu können. Und das insbesondere dann, wenn gerade zur rush hour der Kalkzug kommt, die Schranken schon lange vorher heruntergelassen wurden und der Zug kein Ende nimmt. Dann wird die Pause etwas länger.
Das ist kein Aprilscherz, das ist die Realität in Menden.