Archiv April 2020
25.04.2020
Was man so ganz nebenbei erfährt.
Ein unscheinbarer Satz, der es allerdings in sich hat.
Bernd Haldorn: "Habe keinen Antrag auf Dringlichkeitsentscheidung gestellt, sondern nur die Idee per Mail am 17.April vor einer Runden der Mendener Fraktionsvorsitzenden (ifB) eingebracht. Darin sei es üblich, Ideen bei Nichteinigkeit still zu verwerfen".
Klingt harmlos, oder ?
Das heißt aber nichts anderes, als dass die Idee bei Einigkeit der ifB genau so still durchgezogen wird, ohne Beratung in den Ausschüssen, ohne Beratung im Rat.
Hinzukommen noch die berühmten nichtöffentlichen Arbeitskreise. Alles wird vorab beraten. Die Ausschüsse und der Rat haben nur noch die "ehrenvolle" Aufgabe, das Ganze abzusegnen.
Dieses Vorgehen liegt nicht begründet in der Coronakrise und den damit verbunden Einschränkungen.
Dieses Vorgehen, Beratung von Tagesordnungspunkten des Rates oder der Ausschüsse in der ifB und entsprechender Verabredung, wurde eingeführt von dem damaligen SPD-Bürgermeister und wurde nahtlos von seinem Nachfolger fortgesetzt.
In Menden machen im wahrsten Sinne des Wortes eine Handvoll Leute die Politik, nämlich die fünf Fraktionsvorsitzenden, mit der ifB.
Das glauben Sie nicht?
Stand aber in der Zeitung.
Überschrift: "Politik wollte noch keine Maskenpflicht." Die Rede war von der ifB.
E. Heinrich
P.S.: Warum werden die Ausschüsse mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen nicht abgeschafft? Das spart Geld und beschleunigt die "Beratungen".
22.04.2020
Das ist so eine Sache mit der Dringlichkeit.
Als die USF den Bürgerantrag stellte, auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu verzichten (s. HP 03.04.), ging man blauäugig davon aus, dass Dringlichkeit vorliegt und die Entscheidung darüber nicht auf die lange Bank geschoben würde.
Da keinerlei Reaktion von der Verwaltungsspitze kam, hat die USF für ihren Antrag auf Tätigwerden der WSG in Sachen Unterstützung von Betrieben hinsichtlich der Coronakrise (s. HP 06.04.) vorsorglich auf die Möglichkeit einer Dringlichkeitsentscheidung hingewiesen.
Ergebnis und Siegerehrung: Frühestens in der Ratssitzung am 23.06. wird über die Anträge entschieden. Eine Dringlichkeit konnte die Verwaltungsspitze nicht erkennen.
Über den sittlichen Nährwert des Antrages des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Bernd Haldorn, zur Unterstützung des Innenstadthandels gebührenfreies Parken in der Innenstadt zu beschließen, lässt sich streiten.
Worin allerdings die Dringlichkeit bestehen soll, erschließt sich nicht. Oder meint der Fraktionsvorsitzende der CDU, wenn die Geschäftsinhaber in der Innenstadt für die Nutzung der Außenbereiche vor ihren Ladenlokalen weiter eine Sondernutzungsgebühr bezahlen müssen, sollen wenigstens die Kunden einen Vorteil durch gebührenfreies Parken haben? Reicht es vielleicht, wenn die Dringlichkeit von der richtigen Seite festgestellt wird?
Schau'n wir mal. Wie sagte doch der Fraktionsvorsitzende der CDU, "die Verwaltung wird schon wissen, was richtig ist."
Was die o.g. Anträge der USF betrifft aber anscheinend nicht.
Bodo Richter
21.04.2020
Warum bedarf es einer Wirtschaftsförderungsgesllschaft?
Die Verwaltungsspitze vermag die Notwendigkeit einer unverzüglichen Dringlichkeitsentscheidung nicht zu erkennen, weil
" mit den Maßnahmen von Bund und Land schon eine zielgerichtete Unterstützung der Soloselbständigen und (Klein) Unternehmer (gegeben ist). Seit der Freischaltung der Antragstellung am 27.3.2020 wurden von den Bezirksregierungen (mit Stand 2.4.) bereits 300.000 Anträge bewilligt und 225.000 Zuschüsse mit einem Volumen von 2,33 Mrd Euro ausgezahlt."
Die Bundes- und Landeswirtschaftsminister erarbeiten die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Die Parlamente beschließen die dafür notwendigen Gesetze.
Zur Einzelfallberatung gibt es z.B. die Industrie Handelskammer und die Handwerkskammer.
Also - alles geregelt. Warum die WSG?
Ganz einfach: Sie soll die Wirtschaft in der Region unterstützen, fördern.
Wenn dem so ist, warum reichen dann für die "zielgerichtete Unterstützung der Soloselbstständigen und Klein (Unternehmer) die Beschlüsse der Bundes- und/oder Landesregierung"?
Auch hier ist eine Betrachtung der regionalen Gegebenheiten und eine entsprechende Unterstützung angebracht, z.B., um die Fördermittel zu eruieren und zu beantragen.
Auch das ist Wirtschaftsförderung.
Entweder die WSG ist notwendig, dann aber für alle Bereiche, oder aber sie ist für alle Bereiche überflüssig.
E. Heinrich
19.04.2020
Typisch
die Antwort der Verwaltungsspitze auf den unten stehenden Antrag der USF(HP 06.04.). Wieder einmal am Thema vorbei.
"Auch die Verwaltung hat prompt reagiert. Dringlichkeitsentscheidungen, z.B. zur
Aussetzung der Beitragspflicht Elternbeiträge Kita, Tagespflege und OGS, wurden bereits getroffen. Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen oder Stundungsanträge zur Gewerbesteuer
werden unverzüglich bearbeitet. Die gesamte Verwaltung prüft Eingangsrechnungen unverzüglich nach Erhalt und stellt nach der Prüfung eine sofortige Auszahlung durch die Finanzbuchhaltung
sicher."
Es geht im unten stehenden Antrag aber nicht um die Aussetzung von Kitabeiträgen etc..
Der Hinweis,
"Die Möglichkeit einer Mietstundung (MTGZ) oder der Unterstützung der Soloselbständigen und Unternehmer beim Ausfüllen der Formulare fällt in den Zuständigkeitsbereich der Geschäftsführung der WSG. Dies gilt ebenso für die gewünschten Gespräche mit den Gesellschafterbanken zur Schaffung eines weiteren Fonds. Aber beide zusätzlichen Hilfsmaßnahmen werden durch den Umfang der bereits beschlossenen o.g. Gesetze und Verordnungen abgedeckt."
lässt vermuten, dass die Zielsetzung nicht angekommen ist.
Der Antrag lautete nämlich:
Der Rat der Stadt Menden beschließt, die Mitglieder im Aufsichtsrat der WSG Menden GmbH anzuweisen, die Geschäftsführung der WSG Menden GmbH zu beauftragen, ... .
Von einem Tätigwerden der Verwaltung ist in dem Antrag nicht die Rede.
Da die Verwaltungsspitze "die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung nicht zu erkennen vermag" und der Ratsantrag der USF dem Rat der Stadt Menden in der nächsten regulären Sitzung (voraussichtlich am 23.06.2020) vorgelegt wird, werden wir uns erlauben, die Hilfestellungen der WSG bis zu diesem Zeitpunkt zu hinterfragen.
E. Heinrich
05.04.2020
Alle haben alles falsch verstanden,
nur der CDU-Fraktionsvorsitzende nicht.
Die Äußerungen des CDU-Bürgermeisterkandidaten im Interview Lokalzeit Südwest am 26.03.2020 schlugen hohe Wellen.
Es ging darum, Mitbürger, die sich nicht an die vorgeschriebene Quarantäne halten, in eine Turnhalle wegzusperren.
Arlt: "Wir sind der Meinung, dass wir als Ordnungsbehörde in der Verantwortung stehen die gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürger vor einer Ansteckung zu schützen."
"Wenn wir davon ausgehen, dass die Menschen hier gegen ihren Willen untergebracht sind, müssen wir auch eine Einlass- und Auslasskontrolle gewährleisten und das würden wir aller Voraussicht nach mit Hilfe eines Sicherheitsdienstes tun."
Von Corona-Knast und Söder des Sauerlandes war überregional die Rede.
Und was macht der Fraktionsvorsitzende der CDU, Bernd Haldorn, daraus?
Er verunglimpft diejenigen, die dem Bürgermeisterkandidaten der CDU das Recht absprechen, Menschen wegzusperren. Er bezeichnet sie als Freiheitskämpfer. Er empfiehlt denjenigen, die "unbedingt eine Einquartierung in der Halle vermeiden wollen, ihr Gästezimmer zur Verfügung zu stellen, und höchstpersönlich die Verantwortung für den Schutz der Volksgesundheit und der körperlichen Unversehrtheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger zu übernehmen."
Starker Tobak, zumal es den Freiheitskämpfer darum gar nicht geht.
Keiner hat etwas dagegen, dass die "zuständige Gebietskörperschaft dafür sorgt, dass die notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel sowie das erforderliche Personal zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung zur Verfügung stellt:" (§30 (7) IfSG)
Die Kritik richtet sich dagegen, dass der Bürgermeisterkandidat der CDU davon sprach, dass die Ordnungsbehörde der Stadt Menden die Absonderungsmaßnahmen veranlasst und durchführt. So jedenfalls wurden die Äußerung nicht nur von den "Freiheitskämpfern" verstanden. Von dem Recht der örtlichen Ordnungsbehörden, diese Absonderungsmaßnahmen durchzuführen, ist im IfSG an keiner Stelle die Rede.
Das Zitat des § 30 (7) IfSG durch den CDU-Fraktionsfraktionsvorsitzenden geht daher nicht nur an der Sache vorbei, es ist vielmehr nichts anderes, als das Werfen von Nebelkerzen.
Wenn dem so wäre, wie Bernd Haldorn behauptet, dass es nur um die Bereitstellung von Räumlichkeiten etc. gehe, warum hat der CDU-Bürgermeisterkandidat das nicht selbst klargestellt?
Zum Schluss noch eine Bemerkung zum Post der CDU auf Facebook:
"unser CDU-Fraktionsvorsitzende":
Sie können ihn gern behalten.
E. Heinrich
03.04.2020
Jeder Euro tut weh
daher hat die USF nachstehenden Bürgerantrag gestellt:
Herrn
Bürgermeister
Martin Wächter 31.03.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
angesichts der durch die Coronakrise verursachten Einnahmeausfälle, z.B. im Bereich Gastronomie und Marktwesen, beantragt die USF, für 2020 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für den Außenbereich auch nach Beendigung der Einschränkungen zu verzichten
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Richter
01.04.2020
Es ist der 1. April
Folgendes Zitat aus dem Vorschlag der Verwaltung vom 16.03. für die Durchführung von Rats- und Ausschusssitzungen:
"Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein hohes Gut der NRW Gemeindeordnung, sodass dringend von einem Ausschluss der Öffentlichkeit abzuraten ist."
Seit wann ist das in Menden so?
Man beliebt zu scherzen.
E. Heinrich