Archiv April 2021
28.04.2021
Wir sind gespannt
Welche Möglichkeiten Herr Weige (FDP) sieht, „das Ganze (die TV-Übertragung der Ratssitzungen) noch interessanter zu machen“.
Die Übertragungen wären schon interessant genug, wenn tatsächlich in den Ratssitzungen beraten würde und nicht schon alles vorher in der interfraktionellen Besprechung, den Arbeitskreisen, den Workshops und Unterausschüssen beschlossen worden wäre.
Der Hang zur Behandlung von interessanten Tagesordnungspunkten in nichtöffentlicher Sitzung tut sein Übriges.
Eine Beratung, die ihren Namen verdient, findet schon seit Jahren nicht mehr statt.
Und wenn es sich ein Ratsmitglied einmal herausnimmt, nachzuhaken und unangenehme Fragen zu stellen, wird einfach „Ende der Debatte“ beschlossen.
Aber, wie gesagt, wir sind gespannt auf die Vorschläge des Herrn Weige.
E. Heinrich
25.04.2021
Braucht Menden einen neuen Ersten Beigeordneten?
Am kommenden Dienstag soll der Rat beschließen,
„… die zum 01.05.2021 freiwerdende Stelle des Ersten Beigeordneten wieder mit einem Wahlbeamten zu besetzen und die Stelle mit dem als Anlage beigefügten Ausschreibungstext auszuschreiben.“
Die Begründung für diesen Beschlussvorschlag: „Der Erste Beigeordnete Sebastian Arlt ist zum 01.05.2021 zum Beigeordneten der Stadt Hagen gewählt worden. Die Stelle eines Beigeordneten bei der Stadt Menden wird somit mit Ablauf des 30.04.2021 frei und soll wiederbesetzt werden.“
„Die Anzahl der Beigeordneten ist in der Hauptsatzung festzulegen (§ 71 Abs. 1 S. 1 GO NRW). Die Hauptsatzung der Stadt Menden (Sauerland) sieht derzeit zwei Beigeordnete vor (§ 14 Abs. 1 der Hauptsatzung).“
Das war`s.
Der Hauptausschuss hat entsprechend, welch Wunder, folgsam so beschlossen. Das heißt, der Mehrheit des Rates reicht dies als Begründung aus, eine Stelle mit jährlichen Kosten von 159.300 Euro wieder zu besetzen.
Sachargumente - Fehlanzeige.
Damit nicht wieder falsche Behauptungen in die Welt gesetzt werden, das Gesetz schreibt für Städte wie Menden keinen Ersten Beigeordneten vor.
Die Tatsache, dass die Hauptsatzung zwei Beigeordnete vorsieht, ist auch kein Grund für einen neuen Ersten Beigeordneten.
Erinnert sei an den Werbespruch für Schweizer Kräuterbonbons (wer hat`s erfunden? …) Der Rat hat diese Satzung und damit den § 14 Abs. 1 beschlossen, der Rat kann die Satzung und damit den § 14 Abs. 1 auch jederzeit ändern. Davon steht in der Vorlage allerdings kein Wort.
Auch kein Wort dazu, warum der Kämmerer nicht zum Ersten Beigeordneten gewählt werden soll. Vielmehr wird auch in dieser Beziehung der Eindruck erweckt, ein neuer Erster Beigeordneter sei gottgegeben.
Die USF war schon bei der ersten Wahl des letzten Ersten Beigeordneten der Meinung, keine Beigeordnete zu benötigen. Diese Meinung hat sich nicht geändert.
Menden braucht Indianer und keine Häuptlinge.
Der Kämmerer ist Beigeordneter und erfüllt die Voraussetzung für das Amt des ersten Beigeordneten. Die USF ist daher der Meinung, Herrn Siemonsmeier zum Ersten Beigeordneten zu wählen.
Die 139.300 Euro jährliche Kosten scheinen keine Rolle zu spielen. Wie kommt das? Es ist noch nicht allzu lange her, da hätten 300 Euro Kosten eines Flyers für den Seniorentreff den Haushalt gesprengt.
E. Heinrich
23.04.2021
Zur heutigen Meldung „Zeichen stehen auf Umzug“
Kennen Sie den?
„I c h h i n t e r l a s s e e i n e g e o r d n e t e S c h u l l a n d- s c h a f t“.
Volker Fleige 2015
11.04.2021
WP 06.04.2021: Der Plan fürs Leerstandsproblem.
„Stadt und WSG (man beachte die Unterscheidung!) wollen der Mendener Einkaufsmeile neues Leben einhauchen. Neue Geschäftsideen gibt es dafür zuhauf. Die Interessenten stehen bereits Schlange. Menden soll Neheim den Rang ablaufen.“
Von welchem Plan ist die Rede? Welche Geschäftsideen gibt es zuhauf? Welche Interessenten stehen bereits Schlange? Womit will Menden Neheim den Rang ablaufen?
Laut WP damit, dass die Stadt leerstehende Ladenlokale mietet und anschließend an die Interessenten zu einem Bruchteil der üblichen Miete weitervermietet.
„Dabei gehe es vor allem um eine Initialzündung für die Innenstadt. Hilfe leistet dabei eine Bewertungsmatrix. Diese wird mithilfe eines Fragebogens zum Konzept, Sortiment und etwa Öffnungszeiten gefüllt. Eines ist der WSG dabei besonders wichtig: neue und innovative Ideen und regionale Verbundenheit.“
Was sind das für neue und innovative Ideen? Worin liegt die Initialzündung?
„Wir haben mit der Bewertungsmatrix jetzt auch rechtlich das Ok, dass wir sagen können: Handyläden werden nicht gefördert“, erklärt Tim Behrendt.
Welche Bewertungsmatrix? Uns ist kein Beschluss einer Bewertungsmatrix von Seiten des Rates bekannt.
„Die Zukunft der Mendener Innenstadt liegt aus Sicht der WSG (eine Sicht der Stadt gibt es nicht) vor allem im Mix aus Handel, Veranstaltungen und Gastronomie.“
Wir erlauben uns an den Vorschlag zu erinnern, aus der Fußgängerzone ein „Kaufhaus Innenstadt“ zu machen mit beidseitigen Arkaden u.a. für eine Außengastronomie.
Unsere Vorstellung von einer zukünftigen Mendener Innenstadt wurde kürzlich von Vertretern der Wirtschaft bestätigt.
Aber Reaktionen in Menden bisher Null.
Wie sagte doch der Aufsichtsratsvorsitzende der WSG, Maywald (CDU) am 15.12.2020: „Wir sind auf sehr gutem Wege.“
Fragt sich nur, wohin. Für diese Frage gibt es immer noch keine Antwort.
Ein Konzept liegt bisher nicht vor.
Die USF fordert endlich einen Beschluss des Rates als Zielvorgabe für Zukunft der Innenstadt und das dafür erforderliche Konzept.
E. Heinrich