Archiv August 2021
22.08.2021
Höchste Richter kippen Steuerzins von sechs Prozent
„Es dürfen keine Zinsen erhoben werden, die evident realitätsfern sind.“
Nun könnte man fragen, was berührt das die Steuerzahler der Stadt Menden?
Seit Jahren wird bei den Gebühren für die Stadtentwässerung ein Zins für das eingebrachte Eigenkapital der Stadt erhoben, der jenseits von Gut und Böse ist.
Nachdem bis 2019 ein Zinssatz von sechs Prozent für das eingebrachte Eigenkapital angesetzt wurde, sind jetzt 5,42 Prozent Kalkulationsgrundlage.
Das machte für 2020 schlappe 2.546.271,42 Euro für den Gebührenzahler.
Auch das war und ist, wie der Zins auf Steuerschulden, „evident realitätsfern“.
Aber das war für die Ratsmehrheit immer ohne Bedeutung.
Und wo werden die Zinseinnahmen gebucht? Im Haushalt der Stadt Menden.
Die Eigenbetriebsverordnung sieht aber lediglich „eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals“ vor. (zur Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit)
5,42 Prozent dürften beider jahrelangen Nullzinsphase wohl kaum „marktüblich“ sein.
Alles, was über die marktübliche Verzinsung hinausgeht und an den städtischen Haushalt überwiesen wird, ist daher nichts anderes als eine verdeckte Steuer.
Was für Steuerzinsen gilt, dürfte auch für die Eigenkapitalverzinsung in Eigenbetrieben gelten.
E. Heinrich
08.08.2021
So meint der Geschäftsführer der WSG mit dem Rat umgehen zu können.
Mit Datum 25.05.2021 hatte die USF/UWG-Fraktion den nachfolgenden Antrag gestellt:
Da die USF/UWG-Fraktion nicht im Aufsichtsrat der WSG Menden GmbH vertreten ist, beantrage
ich für unsere Fraktion, dass der Geschäftsführer der WSG Menden GmbH in der nächsten Sitzung des Rates einen umfangreichen Bericht über die Arbeit der WSG Menden GmbH in den zurückliegenden 12
Monaten abgibt.
Insbesondere soll der Bericht beinhalten:
-Anonymisierte Angaben zu Anfragen zu Ansiedlungen im Gewerbegebiet Hämmer-Süd mit Informationen zu der Art der Betriebe, Größe (Mitarbeiter, Gewerbesteuer) und Herkunft und Nennung der verschiedenen
Gründe warum es nicht zu Ansiedlungen kam (laut mehrfacher öffentlicher Stellungnahme der Verantwortlichen stehen die Unternehmen Schlange und die WSG prüft seit Monaten).
- Informationen über die Anzahl der beratenen Existenzgründer/Existenzgründerinnen, deren Geschäftsideen und ob die Umsetzung erfolgte und wenn nicht warum.
- Anzahl der Unternehmensbesuche und welche Hilfestellungen dabei erfolgreich waren.
- Informationen über die im MTGZ neu angesiedelten Unternehmen.
- Informationen darüber, welche namhaften Einzelhandelsunternehmen bezüglich einer Ansiedlung im Bereich Fußgängerzone angesprochen und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden.
E. Heinrich
In der Ratssitzung am 22.06.2021, von Punkt 26 auf Punkt 28 verschoben, wurde von einem CDU-Ratsmitglied der Antrag gestellt, den Bericht des Geschäftsführers der WSG in der Sitzung nicht entgegenzunehmen, sondern dem Protokoll beizufügen.
Es handelt sich also nicht mehr um einen Antrag der USF/UWG-Fraktion, sondern um einen Auftrag des Rates.
Hier das Ergebnis:
Hämmer
• Märkische Kreis wirtschaftsstärkste Kreis in Deutschland gemäß „Die Deutsche Wirtschaft” (DWW) mit 130 von 10.000 der wichtigsten Mittelstandsunternehmen.
• Menden ist als Kommune auf Platz 154 von 3.572 Kommunen in Deutschland
• Aktueller Baufortschritt: o Erschließung hat begonnen bis Mitte 2022 o Erstes Unternehmen baut bereits
• Infos zur Kampagne o Fachmagazin und SEO-Kampagne gestartet im April o Direktansprache-Kampagne über BVMW mit allen relevanten Unternehmen im 70km Umkreis ab August
• ~130 Anfragen, 51 Interessensbekundungen (Formular), 8 über 50p, 6 im laufenden Verfahren, 3 über 70p, ein Verkauf (Stand 02.07.2021)
• Unterschiedliche Größe von 1.000 bis 150.000m², verschiedene Branchen, hauptsächlich produzierendes Gewerbe, Bau und Logistik.
• „Stehen Schlange“ ist Wortwahl der Presse, nicht meine.
• Ablehnungsgründe -> Vergabekriterien •
Wenn Scheitern, dann wegen des Schwerpunktes der Bewertungskriterien o Gewerbesteuer -> Nicht öffentlich (XX € über 3 Jahre, XX € EBIT über 3 Jahre, XX € über 3 Jahre) – je pro 1.000m² o Arbeitsplatzdichte -> Nicht öffentlich: (XX AP pro 1.000m², keine Vollzeitäquivalente) o Die genauen Berechnungsgrößen können von allen Ratsmitgliedern bei mir erfragt werden
• Validierung der Vergabekriterien im Herbst (gemäß Beschluss)
• Andere WiFös beneiden uns um das Vorgehen, mehrere Gespräche dazu geführt • Smartes Gewerbegebiet, siehe Projekt mendigital
Innenstadt
• 3 Projekte für die wir knapp 800 TEUR Landesmittel o Leerstandsanmietung ▪ 10 Neue Angebote entstanden ▪ 5x Gastro ▪ 2x Dienstleistung ▪ 2x Einzelhandel ▪ 1x Verein ▪ 11 Ablehnungen
• Lendringsen 305 TEUR erhalten • Aufbau Zentren Management ab August
• Anspreche namhafte Einzelhändler o Textil, Sport, Mittelklasse-Kaufhäusler, Drogerie, Franchise-Gastro o Antwort immer die gleiche: Entweder Demographie (Stadtgröße) o Oder zumeist: keine Fläche in passender Größe (Lernen ist unser Motto und nicht: Prüfen->Befindlichkeiten checken->Prüfen->Bloß nichts falsch machen
• 80% richtig und aus den anderen 20% lernen. Dazu gehört auch Diskussionskultur und Fehlerkultur. • Hr. Heinrich: Ich habe Ihnen u.a. ein Gespräch zur Info angeboten (Angebot in Ratssitzung vom 8.9.20)
• Warum läuft es so gut? Weil hier motivierte Mitarbeiterinnen „die Extrameile“ gehen • Dank an die Mitarbeiterinnen dafür.
Inwieweit hier die Fragen beantwortet, oder besser gesagt, nicht beantwortet wurden, überlassen wir Ihrer Beurteilung.
Zu den „Angeboten“ (s.o. unterstrichen) folgendes:
Bei dem Antrag der USF/UWG handelt es ich um eine offizielle Anfrage eines Teils der Gesellschafterversammlung. Sie hätte auch ohne Beschluss des Rates beantwortet werden müssen. Damit aber eine Antwort erfolgte, haben wir den Weg über den Rat gewählt.
Es liegt ein bindender Ratsbeschluss vor. Wir sind nicht auf ein Gesprächsangebot angewiesen.
Die Bemerkung ist mehr als unpassend.
E. Heinrich
04.08.2021
WP 28.07.2021: Warum die Stadt an der Hönne baut
Eine Erklärung dafür ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Auch die Aussage bzgl. Gymnasium an der Hönne, „Die Alternative wäre dauerhaft eine Dependance-Lösung“, ist nicht stichhaltig. Das trifft lediglich für den jetzigen Standort zu.
Ursächlich für den jetzigen Standort waren nämlich Angaben wie, „für die Fusion ist lediglich eine Erweiterung des Lehrerzimmers (Kosten 19.200 €) erforderlich“. Hinzu kamen dann aber die Dependance Rodenbergschule, Kosten 425.000 € und der Umbau des Gebäudes Walram, Kosten 2.000.000 €. Der jetzige Anbau wird mit 10.000.000 € veranschlagt.
Der vorgebrachte Grund für die Fusion HGG/Walram am jetzigen Standort war das Argument, „das HGG ist zu klein“. Diese Behauptung war falsch. Nach Aussage der CDU damals wurden nicht alle Nutzungsflächen berücksichtigt. Auch die Tatsache, dass der oberhalb liegende Bolzplatz problemlos für eine eventuell notwendige Erweiterung zur Verfügung stand, wurde nicht berücksichtigt.
Wie sagte doch der ehemalige Bürgermeister Volker Fleige? „Ich hinterlasse eine geordnete Schullandschaft.“
E. Heinrich
02.08.2021
Nicht, dass Sie meinen, es hätte uns die Sprache verschlagen,
obwohl …. .
Dass wir erst jetzt wieder auf Sendung gehen, lag daran, dass die Telekom nicht in der Lage war, einen Defekt innerhalb von 14 Tagen zu beheben.
Des halb mit Verspätung:
Der nächste
falsche Standort.
Es war in den sechziger Jahren. Es gab eine heiße Debatte im Rat der Stadt Menden über den richtigen Standort für das Hallenbad.
Die politischen Lager waren gespalten, und nicht nur zwischen den Fraktionen.
Der Beschluss über den jetzigen Standort des Hallenbades „Am Hühnenköpfchen“ war nach unserer Erinnerung für einige CDU-Ratsmitglieder Anlass, den Rat zu verlassen.
Nach Fertigstellung des Hallenbades traten immer wieder standortbedingte Probleme auf.
Auch die Entfernung des Bades zu den Nutzern, z.B. den Schulen, wurde immer wieder kritisiert.
Aber, das Ding steht nun mal da. Auch wenn noch weitere Arbeiten am Gebäude erforderlich sein sollten, das Bad ist an diesem Standort ohne Einschränkungen nutzbar. Es ist auch nicht zu erwarten, dass diese Arbeiten die Höhe der Kosten eines Neubaus erreichen, zumal die bisherigen Kostenschätzungen für Vorhaben der Stadt Menden in der Regel einem Überraschungsei gleichen, sie wurden so gut wie nie eingehalten.
Kommen wir zum neuen Standort für das avisierte Hallenbad auf dem Gisbert-Kranz-Platz.
Zum einen ist allgemein bekannt, dass sich unter dem Sportplatz neben einem Bachlauf (z.Zt. verrohrt) auch eine Müllkippe befindet.
Was passiert mit dem Bachlauf?
Das wirft weiter die Frage nach der Gründung eines neuen Hallenbades auf. Muss der unter dem Platz befindliche Müll beseitigt werden oder muss, wenn nicht, zum Beispiel aus statischen Gründen eine Pfahlgründung erfolgen? Selbst wenn beides nicht erforderlich ist, wie muss eine dem Untergrund entsprechende Bodenplatte beschaffen sein? Wie können die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt werden?
Zum anderen stellt sich die Frage, ob nach dem Hinweis darauf, dass dieses Vorhaben (ebenso wie eine neue Sporthalle) negative Auswirkungen „auf die im Regionalplan dargestellte vorhandene Frisch- und Kaltluftschneise besäße“, diese Bebauung bei der derzeitigen und noch zu erwartenden Klimasituation zu verantworten ist.
Als ein Bauantrag am Bromberken gestellt wurde, kam der politische Einwand, dass dieser Bau das Kleinklima der Stadt beeinträchtigen würde.
E. Heinrich