Archiv August 2024

24.08.2024

 

Wenn Sie,

warum auch immer, Schwierigkeiten haben, sich die Socken auszuziehen, lesen Sie die Begründung des Bürgermeisters, warum der Umzug der Bücherei in das Gebäude Siepmann beschlossen worden ist.

Der Bürgermeister:

„In der Sitzung vom 20.06.23 wurde auch über den Bürgerantrag BA10/23/013 des Herrn Dr. Alexander -Maria Zibis: „Die Mendener Stadtbücherei bleibt im Alten Rathaus“ abgestimmt.

 „Abschließend lässt AV Eggers über den Bürgerantrag des Herrn Dr. Zibis auf Verbleib der Bücherei im Alten Rathaus abstimmen.

Der Ausschuss für Kultur und Tourismus lehnt den Bürgerantrag des Herrn Dr. Zibis bei einer Gegenstimme der FDP-Fraktion und Enthaltung der USF-UWG-Fraktion mehrheitlich ab“ (Korrigierte Niederschrift der Sitzung vom 20.06.2023).

Somit hat der Ausschuss beschlossen, dass die Bücherei nicht im Alten Rathaus verbleiben soll, und das Bibliothekskonzept somit nicht im Alten Rathaus umgesetzt werden kann.“

-Das ist die Meinung des Kulturausschusses. Den Verbleib im alten Rathaus oder den Umzug in das Gebäude Siepmann konnte der Kulturausschuss nicht beschließen und hat er auch nicht beschlossen.

(s. korrigierte Niederschrift der Sitzung v. 20.06.2023.)

Nach Darstellung des Bürgermeisters reicht es also für den Umzug der Bücherei in das Gebäude Siepmann aus, dass der Kulturausschuss meint, das Konzept sei im alten Rathaus nicht umsetzbar.

2. Bereits erfolgte Maßnahmen zur Umsetzung des Bibliothekskonzeptes beauftragt durch den Ausschuss für Kultur und Tourismus.

-Der Kulturausschuss kann lediglich feststellen, welches Konzept er für richtig hält. Er kann aber keine kassenwirksamen Maßnahmen in Auftrag geben.

3. Warum ist das Bibliothekskonzept im Alten Rathaus nicht umzusetzen? Barrierefreiheit ist nur mit großen Aufwänden und suboptimal herzustellen.

-Dass das Bibliothekskonzept im alten Rathaus nicht umsetzbar sei, ist lediglich eine Behauptung. Der Umzug ist auch nur mit großen Aufwänden durchführbar ob suboptimal wäre zu beweisen. Es hat nicht eine Beratung darüber stattgefunden.

Allein die monatlich zu zahlende Miete für 10 Jahre (ohne Invetitonskosten im Siepmanngebäude) würde einen kompletten Umbau samt Neueinrichtung im alten Rathaus ermöglichen. Die gezahlte Miete ist futsch, die Investitionen im alten Rathaus aber erhöhen das Eigenkapital der Stadt Menden.

4. Denkmalschutz macht die Umsetzung des Bibliothekskonzeptes unmöglich.

Eine Folgenutzung als Restaurant ist jedoch problemlos möglich? Die dafür mit Sicherheit notwendigen Umbauten macht der Denkmalschutz nicht unmöglich?

5. Weitere Nachteile zum Verbleib der Bücherei im Alten Rathaus

Das Alte Rathaus an sich ist sehr renovierungsbedürftig. … Die sanitären Anlagen sind in die Jahre gekommen. Die Heizung ist veraltet. Einzelne Heizkörper sind mehr als 50 Jahre alt. …

Wenn das alte Rathaus für gastronomische Zwecke vermietet werden soll, werden auf die Stadt Menden astronomische Kosten zukommen.

Mit Rentabilität ist es dann nicht weit her.

Zum Schluss: Auch trotz größter Bemühungen des Bürgermeisters -  es gibt keinen verbindlichen Beschluss des Rates für den Umzug in das Siepmanngebäude.

E. Heinrich

 

 

16.08.2024

 

Wir warten immer noch

auf Stadtplanung in Menden, denn das Gegenteil ist der Fall.

-Beispiel Fußgängerzone:

Seit Jahren das gleiche Bild. Die einzige Veränderung ist die Farbe der Pflastersteine.

Von Umgestaltung ist nichts zu sehen.

-Beispiel Nordwall:

Ob der Riesenbau Siepmann sich dort einfügt, darüber kann man zumindest geteilter Meinung sein.

Wenn aber gegenüberliegend ein mehrstöckiges Parkhaus errichtet wird, ist die Planung „urbanes Wohnen“ zwischen diesen Klötzen ein schlechter Scherz.

-Beispiel Aufhebung des Bebauungsplanes Nordtangente:

Diese Nordtangente sollte die Umgehungsstraße Menden vervollständigen.

Es war lange Zeit genug Fördergeld dafür vorhanden. Die Ratsmehrheit wollte sich damals aber nicht mit dem Antrag der USF/UWG-Fraktion befassen.

Jetzt heißt es, es ist kein Geld dafür da. Dieser Fehler hat die Planung Umgehungsstraße unwiederbringlich beerdigt.

-Beispiel Ausweisung von Wohnbauflächen:

Wenn zurzeit 54 ha Wohnbaufläche ausgewiesen sind, und bei 12 ha prognostiziertem Bedarf ein Überhang von 42 ha besteht, der laut Regierungspräsidium abgebaut werden muss, zeigt dies, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von Stadtplanung keine Rede sein konnte.

-Beispiel Hämmer II:

Nach Beschluss des Bebauungsplanes Hämmer II und dem Beginn Nutzung  wird die unbedingte  Notwendigkeit des Anschlusses an den Bräukerweg festgestellt.

Erst jetzt läuft das Planverfahren für diese ach so notwendige Anbindung.

Damit in Zukunft auch der Einwohner sich im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild von der Stadt Menden machen kann, hat die USF/UWG-Fraktion beantragt, das Konzept „digitaler Zwilling Stadtplanung“ im Digitalausschuss zu beraten.

Mit dieser Stadtplanung kann per Mausklick das gesamte Stadtbild aufgerufen werden.

Alle Straßen und Gebäude sind wie „zeichnerisch“ dargestellt und die Auswirkungen der beabsichtigten Planvorhaben sind auch für den Ottonormalverbraucher nachvollziehbar.

Hier ein Auszug zu diesem Programm.

Welche kommunalen Verfahrensschritte können im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung durch den Einsatz von digitalen Zwillingen verbessert, vereinfacht oder beschleunigt werden?

Welche weiteren Vorteile im Rahmen von stadtplanerischen Vorhaben ergeben sich durch digitale Zwillinge?

Welche Komponenten und Schritte bedarf es für den Aufbau eines digitalen Zwillings für die Stadtentwicklung?

Projektphasen

1. Analyse der Ausgangssituation

2. Entwicklung der Umsetzungsmethodik

3. Ableitung von Handlungsempfehlungen

Beraten werden sollte neben den Möglichkeiten für die Stadtentwicklung Mendens der Kosten/Nutzen Effekt.

Das Ergebnis sollte im Anschluss im Ausschuss für Umwelt und Klima und im Ausschuss für Planen und Bauen beraten werden.

Sollte dieses Programm beschlossen werden, könnten sich auch die Einwohner der Stadt über dieses Hilfsmittel an der Stadtplanung beteiligen.

E. Heinrich