Archiv August 2025

29.08.2025

 

Einfach nur peinlich

was der Vorsitzende der CDU-Fraktion zum Schluss der öffentlichen Ratssitzung am 27.08.2025 vom Stapel gelassen hat.

Nachdem er alle anderen Fraktionen durch den Dreck gezogen hat, kommt dann die Selbstbeweihräucherung:

„Und dann gibt es auch noch uns, die Fraktion mit dem Vorsitzenden mit den altmodischen Ansichten. Die Fraktion, die an die Unschuldsvermutung zu Gunsten der Fraktionsmitglieder glaubt und einfach die erfolgenden Überprüfungen u. a. durch die Staatsanwaltschaft abwarten will. Der Vorsitzende, der in dem Wissen, dass in den Medien jeder gesellschaftlich vernichtet werden wird, der Verdienstausfall bekommen hat und die Frage nach der Rechtswidrigkeit dort keine Rolle spielt, den Laden zusammenhalten will und niemanden opfert, um eine Wählerstimme zu erhalten. Die Fraktion, die Datenschutz nicht nur für Schnickschnack hält, sondern das Recht des Einzelnen auf Schutz seiner Daten hochhält. Niemand muss seine persönlichen finanziellen Einkünfte offenbaren - auch nicht gegenüber seiner Fraktion.“

So weit der CDU-Fraktionsvorsitzende, Bernd Haldorn.

Da muss ich gestern wohl nicht in der Sitzung anwesend gewesen sein, als ich davon sprach,

-dass hier eine Tatsachenfeststellung vorliegt, die nach Einschätzung der Verwaltung bewertet wurde,

-dass die Frage, ob vorsätzlich gehandelt wurde, nur von einem Gericht festgestellt werden kann,

-dass es nichts Schlimmeres gibt, als eine Behauptung in die Welt zu setzen, ob sie zutrifft oder nicht, es bleibt immer etwas hängen (wo Rauch ist, ist auch Feuer)

-dass ich mich nicht in der Lage sehe, die Fragen nach der Unrechtmäßigkeit

und einem vorsätzlichen Handeln zu beurteilen,

-die Erfahrung zeigt, dass auch die Namensnennung in nichtöffentlicher Sitzung nicht vor einer Veröffentlichung schützt

-und ich aus diesen Gründen die Namensnennungen nicht befürworte.

Dass Der CDU-Fraktionsvorsitzende die obigen Bemerkungen trotz meiner Wortmeldung vorgelesen hat, lag wohl daran, dass (so wurde mir mitgeteilt) das Statement schon vor der Ratssitzung auf Facebook zu lesen war.

Und jetzt noch etwas ganz Profanes:

Wenn Namen genannt werden und sich später herausstellt, z.B. per Gerichtsentscheidung, dass die Vorwürfe falsch waren, hat der Betroffene m.E. Anspruch auf Schadensersatz, gegen alle, die der Namensnennung zugestimmt haben, es sei denn, der Bürgermeister beanstandet den entsprechenden Beschluss.

Zum Schluss: Die Behauptung,

„Gefeiert wird in den Sozialen Medien auch die USF / UWG Fraktion. Meine Damen und Herren, diese Fraktion hat 2020 niemand gewählt. Nach dem Wahlergebnis hat es jeweils nur für ein Einzelmandat gereicht, da liegt es doch auf der Hand, dass man sich trotz unterschiedlicher Positionen vereint (nach der GO NRW auch kann), Aufwandsentschädigungen für eine Fraktion bekommt und zahlreiche Sachkundige Bürger benennt, zu deren etwaigen Verdienstausfällen man sich natürlich auch nicht erklärt.“,

Folgendes: Was Herr Haldorn für seine Fraktion in Anspruch nimmt (s.o. fettgedruckt), trifft auch für USF/UWG-Fraktion zu. Auch für uns gilt die Unschuldsvermutung, auch in der USF/UWG-Fraktion muss niemand seine finanziellen Einkünfte offenbaren.

Die von uns abgegebene Erklärung ist nach bestem Wissen erfolgt.

Auf die üblichen billigen Äußerungen „wurde nicht gewählt, Aufwandsentschädigungen für eine Fraktion bekommt, zahlreiche Sachkundige Bürger benennt“ besteht mittlerweile ein Rentenanspruch.

Diese Sprüche gab und gibt es komischerweise immer nur gegenüber der USF/UWG-Fraktion.

E. Heinrich

22.08.2025

 

Das ist so eine Sache

mit der Kontrolle der Verwaltung.

Zum einen braucht es dazu eine Mehrheit.

Dies allein reicht aber in vielen Fällen nicht aus.

Dazu braucht es die Öffentlichkeit, sprich den Bürger.

Grundvoraussetzung dafür ist die öffentliche Behandlung von Tagesordnungspunkten in den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse.

So hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt:

 „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“

(BVerfGE 40,296,327)

Wir haben mehrfach die nichtöffentliche Behandlung von Vorgängen beanstandet. Erfolglos. Nicht etwa, weil die Verwaltung die öffentliche Behandlung abgelehnt hat, nein, weil die Ratsmehrheit die Nichtöffentlichkeit ohne weiteres akzeptiert hat.

Warum Verwaltungshandeln in Frage stellen? „Die Verwaltung wird schon wissen, was richtig ist.“

Wir wollen mehr Öffentlichkeit und damit Kontrolle der Verwaltung.

Sie haben die Wahl.

E. Heinrich

15.08.2025

 

Wie sich die Zeiten ändern

Oder auch nicht.

Alles schreit nach Parkplätzen für die Innenstadt. Doch wohin?

Das oberste „Kriterium“ für einen neuen Standort nach Stadtplanung a la Menden: Anstatt einmal ein ansprechendes Stadtbild als Prämisse für Stadtplanung zu nehmen oder die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt - da, wo Platz ist.

Das würde allerdings voraussetzen, dass man sich Gedanken macht, welches Stadtbild man haben will.

Wo soll welche planerische Nutzung -  Wohnungen, Verkaufsflächen, Gewerbe, Grünflächen planerisch festgelegt werden. (und bleiben!)

Warum dazu auch der Bereich Parkplätze gehört?

Parkplätze erzeugen Ziel- und Quellverkehr. Ist es bei umgebenden Nutzung, z.B. Wohnen vertretbar, einen Parkplatz für Verkaufsflächen in einiger Entfernung zuzulassen? Wie sieht es mit der Erreichbarkeit aus? Geht die Zuwegung durch Gebiete, die Verkehrslärm unverträglich ist? Ist die Erreichbarkeit unnötig lang?

Diese Fragen wurden und werden bislang nicht berücksichtigt.

Der Antrag, für die gesamte Stadt einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen, wurde abgelehnt. (Dafür waren damals 100.000 DM vom Land zugesagt). Damit sollte der Ist-Stand der Stadt eruiert werden, durch Fachleute festgestellt werden, in welche Richtung die Stadt entwickelt werden soll.

Der Antrag, für die gesamte Innenstadt einen Bebauungsplan aufzustellen, wurde ebenfalls abgelehnt. Begründung: Dafür haben wir kein Personal.

Mit diesem Bebauungsplan sollte u.a. auch eine verbindliche Zielvorgabe für den Kernbereich Hauptstraße festgelegt werden.

Was bisher erfolgte sind bestenfalls einzelne Bebauungspläne die ständig geändert werden. Abgesehen davon kann in prägenden Bereichen auch ohne Bebauungsplan gebaut werden, „wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“.

Was dabei herauskommt, sieht man.

Bestünde ein solcher Bebauungsplan, aufbauend auf einem Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs, könnte ein entsprechender Verkehrswegeplan erarbeitet werden verbunden mit den dazu passenden Standorten von Parkplatzflächen.

So wäre es durchaus vertretbar, bisherige Parkplatzflächen aufzugeben und einer baulichen Nutzung zuzuführen und umgekehrt, bauliche Nutzung aufzugeben für Parkplatzflächen. (perspektivisch, nicht von heute auf morgen)

Bis jetzt ändern sich die Zeiten bekanntermaßen nicht,

aber

Sie haben die Wahl.

E. Heinrich

 

13.08.2025

 

In eigener Sache

Der WP war zu entnehmen, dass sich die USF/UWG-Fraktion in Sachen „unberechtigter Verdienstausfall“ nicht geäußert habe.

Das stimmt. Wir hatten keinen Grund zur Veranlassung. Es wurde kein unberechtigter Verdienstausfall geltend gemacht.

Da diese o.g. Mitteilung der WP jedoch einen gewissen Interpretationsspielraum eröffnet, haben wir am Montag der WP die entsprechende Stellungnahme zugeschickt.

Leider wurde sie nicht veröffentlicht.

E. Heinrich

 

 

10.08.2025

 

Die Fehlentscheidung

der bisherigen Ratsmehrheit: Aufgabe der Nordtangente.

Wird an dem Beschluss „Aufhebung der Nordtangente“ festgehalten, bedeutet dies u.E. einen unwiederbringlichen Schaden.

Eine vernünftige Verkehrsplanung und damit eine Stadtentwicklung im eigentlichen Sinne wird damit unmöglich gemacht.

Vorab eine Klarstellung:

Der Begriff Westtangente als Umgehungsstraße ist irreführend, ebenso der Begriff Nordtangente.

Es handelt sich in beiden Fällen um eine Umgehung des Stadtkerns.

Bisher wurden 3 Mio. DM für den Erwerb von Grundstücken für die Trasse verausgabt.

Obwohl die komplette Trasse bekannt war und ist, wurden die restlichen bis zur Werler Straße fehlenden Grundstücke nicht erworben.

Der erste Antrag der USF auf Ausführung 2012, dann 29.03.2016, 16.01.2017, 29.10.2017, 07.03.2018, 14.03.2019 u.s.w..

Es erfolgte unisono Ablehnung bzw. Nichtbefassung durch die übrigen Fraktionen, ohne Begründung.

Dass wir nicht uns nicht im luftleeren Raum bewege, zeigt das Verkehrsentwicklungskonzept aus 2016:

Aus dem Verkehrsentwicklungsplan 2016:

Da weiträumige tangentiale Entlastungsachsen in Menden fehlen, werden vor allem die Ost-West-Verkehre zwischen der B 515 und der B 7 durch den Ort geführt. Dies hat für den Bereich Märkische Straße (bis zu 28.000 Kfz/ Tag), Werler Straße (11.000 bis zu 18.000 Kfz/ Tag), Hönnenwerth (bis zu 17.000 Kfz/ Tag) sowie für die südliche Fröndenberger Straße (bis zu 16.000 Kfz/ Tag) hohe Verkehrsbelastungen zur Folge. Dementsprechend hoch sind die negativen Wirkungen der Straßen in Bezug auf Lärm, Trennwirkungen und auf die Wohn- und Lebensqualität.

Dies führt vor allem auf der Werler Straße (siehe Abbildung 38) zu Konflikten mit der angrenzenden Wohnnutzung. Die Straße wirkt durch ihre breite Fahrbahn geschwindigkeitsfördernd und die Verkehrsbelastungen inkl. der erhöhten Schwerverkehrsbelastungen führen zu Lärmproblemen.

Zudem wirkt die Werler Straße innerörtlich zerschneidend und mindert insgesamt die Stadt- und Wohnumfeldqualität.

Nicht berücksichtigt wurden die Auswirkungen der ursprünglichen Planung der Umgehungsstraße:

Sperrung der Schützenstraße aus Richtung Lendringsen, dadurch erhebliche Entlastung auf Wilhelmstraße, Nordwall, Schwitter Weg, Auf der Haar. Der Schleichweg entfiele.

Wie wäre es, wenn endlich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für eine vernünftige Verkehrsführung eingesetzt werden. Wir denken hier insbesondere an die KI.

 

Noch liegt kein endgültiger Beschluss des Rates vor, noch kann diese Fehlentscheidung korrigiert werden.

Sie haben die Wahl.

E. Heinrich.

 

06.08.2024

 

Da werden Erinnerungen wach

Schreiben der Feuerwehr vom 29.07.2025 u. a. an die Parteien

„Kampagne für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Menden Mitte und die Erweiterung der hauptamtlichen Wache

Das ist unsere Zielvorgabe:

Rechtssichere Festlegung und Planung des MBB bis Ende 2026

Bauliche Ausführung des MBB, parallel Planung für die Feuerwehr, ab 2027

Fertigstellung MBB bis Ende 2028

Bauliche Ausführung der Feuerwehr ab Anfang 2029 mit Ziel der Fertigstellung 2031“

Die USF hatte mit Schreiben vom 26.02.2012 nachfolgenden Antrag gestellt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die USF beantragt:

1. Der Rat der Stadt Menden legt die Aufgaben des MBB und deren Umfang verbindlich und endgültig fest.

2. Die für eine effektive Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Räume werden entsprechend festgestellt und festgelegt.

3. Die jetzt verstreut liegenden und einen effektiven Betriebsablauf behindernden (sowohl, was die Qualität betrifft, als auch die Lage) Gebäude werden entfernt.

4. Die neu zu errichtenden Gebäude werden so platziert, dass neben einem effektiven Betriebsablauf auch mindestens 1/3 des Geländes freigezogen wird.

5. Dieser frei gezogene Geländeteil wird einer neuen Nutzung zugeführt (z.B. Polizei).

6. In diesem Zusammenhang ist auch eine mögliche Verbindung von MBB, Stadtentwässerung und Tiefbau zu überprüfen.

 

Zu 5.: Es hätte selbstverständlich auch eine Erweiterung der Feuerwache in Betracht kommen können.

 

Aber wie das so geht.

E. Heinrich

 

 

05.08.2025

 

Zur allseits beliebten Aussage -

Eine politische Zusammenarbeit mit der USF, die sich jeder konstruktiven Zusammenarbeit mit anderen Parteien und der Verwaltung verweigert, halte ich auch in Zukunft als nicht sachgerecht und unangemessen.“ -

(Dies ist das wörtliche Zitat aus einem Schreiben eines Ratsmitgliedes an seine Parteifreunde.)

 

Wenn der Autor unter „konstruktiver Zusammenarbeit“ Geheimverhandlungen im Hinterzimmer meint, hat er Recht. Dies gilt aber nur dafür.

Wir erlauben uns dazu, darzustellen, was die USF im Rat bisher an Anträgen gestellt hat und damit sehr wohl zu konstruktiver Zusammenarbeit bereit war und diese auch eingefordert hat.

Antrag auf Durchführung einer Aufgabenkritik, Antrag auf Einrichtung einer Service GmbH für die Untersuchung von Kanalhausanschlüssen, Antrag auf Tempo 30 ab 19.00 h für die Wilhelmstr./Nordwall/Gartenstr.  und Walramstr./Bodelschwinghstr, Antrag auf Schaffung von Parkraum für die Innenstadtbewohner, Antrag auf bedarfsgerechtes Wohnen im Alter, Antrag auf Checkliste „Sauberes Menden“, Antrag auf eine Ehrenamtskarte, Antrag auf Entscheidung über städtebaulich relevante Projekte durch den Bauausschuss, Antrag auf Zusammenlegung Jugendzentrum Stadtmitte/Seniorentreff im Bürgerhaus, Antrag auf Tagesmütter in städtischer Regie, Antrag auf Festlegung der Kita-Beiträge  nach Entscheidung über Tagesmütter/Kindergartenplätze, Antrag auf Namensschilder für städtische Bedienstete im Außendienst, Antrag auf Unterrichtung des Rates und der Öffentlichkeit über die Vorhaben Bahnhof und Kaufhaus Nordwall, Antrag auf Sperrung der Horlecke für LKW, Antrag auf  Haushaltsklarheit- und Wahrheit bezüglich des Stellenplanes (Besoldung der Mitarbeiter nach Arbeitsplatzbeschreibung), Antrag auf interkommunale Zusammenarbeit der Feuerwehr hinsichtlich Stabsarbeit und Spezialfahrzeugen, Antrag auf Prüfung einer Zweitwohnungssteuer, Antrag auf Gestattung des Fahrradverkehrs in der Fußgängerzone ab 18.30 h, Antrag auf Überprüfung der Voraussetzungen für die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen, Antrag auf Bestellung eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten, Antrag auf Nummerierung der Parkbänke in Menden, Antrag auf Überprüfung der Berechtigung für Parkausweise und Höhe der Gebühr, Antrag auf gegenläufige Verkehrsführung am Hönnenwerth, Antrag auf Kreisel Hönnenwerth/Carl Benz-Straße, Antrag auf Bau Nordtangente, Antrag „Innenstadtkaufhaus, Antrag auf Erlass einer Zweckentfremdungssatzung, Mendener Baubetrieb und Stadtentwässerung als Auftragsverwaltung an die Stadtwerke,

 

 

Die obige Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Zu einzelnen Anträge werden wir in Abständen Erläuterungen auf unserer HP, Facebook und Instagram veröffentlichen.

E. Heinrich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

03.08.2025

 

Zeit ist Geld,

und beides hat Menden nicht. Und doch –

am 15.02.2022 beschloss die Ratsmehrheit den Mietvorvertrag bzgl. des ersten Obergeschosses im Gebäude der Küster Menden GmbH. In einer Skizze, Bestandteil des Vertrages, wurde, kaum lesbar, die Nutzung mit „Bücherei“ bezeichnet.

Spätestens von diesem Zeitpunkt an war jedem im Rat klar, dass die vom Bürgermeister vorgegebene Nutzung „Verwaltungsräume“ eben nur das war, vorgegeben.

Mit Abschluss dieses Vertrages war der Auszug der Bücherei aus dem Alten Rathaus faktisch (wenn auch nur im Hinterzimmer) beschlossen.

Ebenfalls im Hintergrund wurde eine Nachnutzung des Alten Rathauses durch einen Gastronomen gehandelt. Ob vor Siepmann oder erst nachher, ist uns nicht bekannt.

Nimmt man „die Sicht des Kämmerers“ - Vermietung altes Rathaus zum Marktniveau = deutliche Gewinne im Rahmen von Mieteinnahmen“ (aus dem Protokoll einer Sitzung des „Arbeitskreises Nordwall“) – hinzu, war dies der Zeitpunkt, ab dem man sich hätte um eine entsprechende Nachnutzung kümmern müssen, und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:

-Wenn die Nachnutzung „Gastronomie“ die „deutlichen Gewinnen“ bringen soll, ist das gesamte Gebäude anzubieten. Sollte es dann nicht komplett vom zukünftigen Betreiber genutzt werden (können), wäre erst dann über weitere Nutzungen zu beraten.

-Ist ein Umbau nach Denkmalrecht möglich? Als es um den Umbau für die Bücherei ging, war das angeblich ausgeschlossen!

-Wer trägt die Kosten für den Umbau?

-Welche Nutzung ist nach der Überlassung an den Interessenten für die von ihm nicht in Anspruch zu nehmenden Räume noch möglich?

Wir schreiben den 01.08.2025. Und was ist bislang passiert. Nichts.

Das Nichts ist leicht übertrieben.

Die Konzeptionitis hatte wieder zugeschlagen. Es wurde eine Machbarkeitsstudie, ohne Zielvorgabe, beauftragt, nach dem Motto „wie hätten Sie`s denn gern. Die grundsätzlichen Fragen (s.o.) wurden weder gestellt, geschweige denn beantwortet.

Dazu Vorschläge aus den Reihen der Ratsmehrheit lt. WP:

CDU: „Neben einer möglichen gastronomischen Nutzung, speziell im Erdgeschoss, sind dabei Nutzungen durch die Stadtverwaltung denkbar.

Wir fordern, dass die Entscheidungen schnell und gründlich zu treffen sind, um einen längerfristigen Leerstand zu unterbinden.“

Wer hat sie daran gehindert, dafür zu sorgen?

Grüne: „Gastronomie im Vorfeld prüfen.“

In welchem Vorfeld soll das denn nach über vier Jahren Nichtstun noch geprüft werden?

Abgesehen davon: War es nicht der Fraktionsvorsitzende der Grünen, der den damaligen Antrag der USF, zu Zeiten eines Fleige, eine gastronomische Nutzung zu überprüfen, als Sakrileg angesehen hat?

SPD: Potenzial f. Gastronomiekonzept.

Wieder Konzeptionitis. Ist es nicht Sache des Interessenten, zu eruieren, ob sich seine Vorstellungen in diesem Gebäude umsetzen lassen?

Kommen wir zum Geld.

Die bisher gemachten Vorschläge (Ausnahme evtl. Gastronomie) bringen kein Geld, sondern verursachen zusätzliche Kosten.

Die Stadt zahlt z. Zt. zwar die Miete für den neuen Standort der Bücherei, betrieben wird sie allerdings noch im Alten Rathaus. Also Kosten für den jetzigen Standort und Kosten für den neuen Standort, kurz gesagt, für nichts.

Wenn die Bücherei dann endlich umgezogen sein wird, vergehen mindestens Monate, wenn nicht Jahre, bis überhaupt Einnahmen aus der Vermietung des Alten Rathauses erzielt werden können:

Ausschreibung, Vergabeverfahren, Planung des Investors, Genehmigungsverfahren, Klärung der Frage, wer welche Kosten trägt, Umbau.

u.s.w.

E. Heinrich

 

 

01.08.2025

 

„Ich glaub´ es geht schon wieder los, das kann doch wohl nicht wahr sein“.

Aus dem Fragenkatalog Innenstadt der WP: „Was muss getan werden, um die Attraktivität in den Augen der Bürgerinnen und Bürger wieder zu erhöhen?“

Antworten aus den Reihen der Ratsmehrheit:

„Die Innenstadtentwicklung ist eine Kernaufgabe der Wirtschaftsförderung.“

„In den letzten Jahren ist schon einiges passiert, um die Innenstadt zu beleben – durchaus mit Erfolg: Große Flächen der Innenstadt wurden neu gestaltet,“---

„Wir setzen auf eine lebendige und moderne Innenstadt, die Aufenthaltsqualität bietet.“

Alles Allgemeinplätze. Nichts Konkretes. Im Gegenteil:

Die gleiche Ratsmehrheit hat den konkreten Vorschlag „Kaufhaus Innenstadt“ vom 11.05.2021 (s. usf menden, Archiv 11.05.2021) sang- und klanglos beerdigt.

Bauausschuss 04.11.2021 (man beachte die atemberaubende Geschwindigkeit der Behandlung):

„Sodann erläutert AM Heinrich seinen Antrag und verweist dabei auf die schriftlichen Ausführungen. Er stellt heraus, dass die Änderung des Käuferverhaltens und des Wunsches der Bürger besonders wichtig seien. Die Innenstadtfunktion habe sich geändert. In der Vergangenheit habe der Schwerpunkt im Einkauf selbst gelegen. Heute stünden die Aufenthaltsfunktion und die Begegnungsfunktion der der Fußgängerzone im Vordergrund. Diese Aspekte seien der Hintergrund des Antrages.“

„Der Ausschuss für Planen und Bauen nimmt den Antrag der USF/UWG-Fraktion positiv zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die weitere Beratung der Antragsinhalte mit Blick auf die Attraktivitätssteigerung der Fußgängerzone in den jeweils zuständigen Gremien zu erörtern und weiterzuführen.“

Es gab keinerlei Beratung oder Diskussion.

Der Antrag ging an den Privatklub des damaligen Geschäftsführers der WSG Tim Behrendt, Arbeitskreis Nordwall (auch der IMW gehörte dem an), und - ward nicht mehr gesehen. (s.o. „Kernaufgabe der Wirtschaftsförderung“.

Das ist jetzt schlappe vier Jahre her. Und was ist passiert?

Nichts. Die Neugestaltung der Innenstadt besteht lediglich darin, dass die Farbe der Pflastersteine verändert wurde.

E. Heinrich