Archiv Dezember 2011
Menden, 29.12.2011
Die USF bleibt bei ihrer Forderung: Ehe acht oder neun Kinderspielplätze geschlossen werden, soll das Theater am Ziegelbrand (Kosten p.a. ca. 70.000 € für ca. 0,003% der Bevölkerung)geschlossen werden.
Ebenso wenig ist es vertretbar, die Sozialräume der Mitarbeiter des Mendener Baubetriebes (MBB) weiterhin in dem jetzigen verbauten und baufälligen Gebäude zu belassen. Die Waschkaue z.B. ist ein Relikt aus dem Internat des HGG. Wenn man bedenkt, wie lange es dieses Internat schon nicht mehr gibt und wie lange die Kaue dort in Betrieb war und jetzt schon im MBB ist, kann man ermessen, wie „zeitgemäß“ die Einrichtung ist.
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Menden, 20.12.2011
Endlich !!!
Nun kommt es raus.
Im Entwurf des Innenstadtkonzeptes steht auf Seite 65, dass der Seniorentreff aus dem Bürgerhaus in das Gebäude ONION in der Hochstraße umgesiedelt werden soll.
Der Entwurf trägt das Datum September 2009.
Die USF hatte zu den Haushaltsplanberatungen 2010 beantragt, das Jugendzentrum Stadtmitte mit dem Seniorenzentrum im Bürgerhaus zusammenzufassen. Antwort der Verwaltung damals: Geht nicht. Kostet Geld und die üblichen Ausflüchte .
Zwischendurch kam die Nachricht, dass der Übergang vom B-Gebäude zu Cafeteria (Brücke) statisch nicht mehr in Ordnung sei und abgerissen werden müsse. (so besteht dann zw. B-Gebäude Bürgerhaus keine Verbindung mehr)
Zu den Sparberatungen 2011 hatte die USF ihren Antrag 2010 wiederholt (s. Homepage USF vom 19.11.2011). Außer falschen Angaben kam von der Verwaltung nichts. Sie konnte noch nicht einmal die Nutzfläche des Bürgerhauses angeben.
Heute kann die erstaunte Öffentlichkeit der Presse entnehmen, dass
„Die ITG übrigens erreichen will, dass Dieler weiter in Menden bleibt. Wenn nicht im Einkaufszentrum Nordwall, dann in einer anderen Immobilie. Gleiches gilt für „Kodi“- es gebe einen langfristigen Mietvertrag. Zumindest für die Bauzeit muss ein Übergang gesucht werden: Im Gespräch ist hier der heutige Bürgersaal, den die Stadtverwaltung gerne aufgeben würde.“
Es lässt sich nicht vermeiden, dass man das Gefühl bekommt (und Gefühle …), dass auch hier wieder alles schon von langer Hand, wie immer an der Öffentlichkeit vorbei, vorbereitet worden ist.
Die Frage ist nur: Wusste die IfB-Koalition davon?
Die USF erwartet dazu eine klare Antwort.
Unabhängig davon, ob die IfB-Koalition davon wusste oder nicht, steht fest, dass der Rat wieder einmal außen vorgelassen wurde.
Die USF fragt sich (und die anderen Fraktionen), warum es in Menden nicht möglich ist, offen und auf dem dafür vorgesehenen Weg solche einschneidenden Projekte durchzuführen.
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Menden, 19.12.2011
Menden ist eine Stadt voller Wunder.
Vor genau einem Jahr war die Druckentwässerung Oesbern das Thema. Diese Maßnahme war der Grund, noch vor Weihnachten (zu Weihnachten!?), ohne schlüssige Begründung, in einer Sondersitzung des Rates, den Betriebsleiter der Stadtentwässerung abzuberufen.
Behauptet wurde, die Druckentwässerung sei für Oesbern nicht die richtige Art der Entwässerung und zudem sei sie in vielen Punkten falsch ausgeführt.
Die gleichen Anlagen haben bei gleicher Ausführung in den übrigen Außenbereichen seltsamerweise ohne Beanstandung funktioniert. Da gab es kein Theater.
Die USF hatte damals angezweifelt, dass die Druckentwässerung der wahre Grund für die Abberufung des Betriebsleiters sei.
Eine Besichtigung der Anlage mit der jetzigen Betriebsleitung und einem Vertreter des betreuenden Ingenieurbüros scheint diese Annahme der USF zu bestätigen. Die Anlage funktioniert und entspricht in allen Punkten den Vorgaben. Es gibt hinsichtlich der Ausführung keinerlei Beanstandungen.
Und jetzt zu dem Wunder: Mit dem Zeitpunkt der Abberufung gibt es aus Oesbern keinerlei Beschwerden mehr.
An der Anlage wurde aber nichts Grundlegendes geändert. Komisch.
Die USF möchte die IfB-Koalition, die damals so bereitwilligst ungeprüften, nicht stichhaltigen Behauptungen einer einzigen Person gefolgt ist, gerade jetzt, in der vorweihnachtlichen Zeit, an ihre damalige Glanztat erinnern.
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Menden, 16.12.2011
Einige sind gleicher
Wie Sie als möglicher WP-Leser nicht erfahren konnten, hat sich Thomas Thiesmann (Die Linke) in der Begründung zu seinem Antrag auf Verkleinerung der Ausschüsse wieder einmal eine beleidigende Äußerung, unter anderem gegenüber Mitgliedern der USF, geleistet.
Thiesmann (Die Linke): „Aus der Bevölkerung gab es die Anregung, den Rat zu verkleinern. Das ist ja leider nicht möglich, obwohl es sicher eine sympathische Idee wäre, wenn uns Spezialdemokraten, die jetzt in anderen Fraktionen sitzen, erspart bleiben würden.“
Wie gesagt, wieder einmal und unter anderem deshalb, weil diesmal nicht nur USF-Mitglieder gemeint sein konnten.
Nach dieser Äußerung passierte denn auch etwas völlig Unerwartetes: Frau Hettling (FDP) verwahrte sich gegen die Äußerungen. Und der Bürgermeister, der sich sonst nie über despektierliche Äußerungen mokiert hatte, erteilte Thomas Thiesmann eine Rüge.
Wie kommt es zu diesem, wenn auch reichlich späten, Sinneswandel?
Könnte es sein, dass Frau Hettling, die Mitglieder der USF im Ratssaal als Dissidenten bezeichnet hat, jetzt selbst mit Norman Böhme (ehemals UWG) einen „Dissidenten“ in ihren Reihen hat?
War vielleicht diese Tatsache auch für den Bürgermeister der Grund zur Veranlassung?
Merke: Wenn zweien das Gleiche passiert, ist es noch lang nicht das Gleiche.
Nun zu der von Thomas Thiesmann (Die Linke) beantragten Verkleinerung der Ausschüsse.
Als die Linke noch Fraktionsstatus hatte, hatte Thomas Thiesmann keine Probleme damit, dass Sachkundige Bürger in den Ausschüssen sitzen, insbesondere nicht, wenn es Mitglieder der Linken waren.
Jetzt, wo Die Linke mangels Fraktionsstatus keine Sachkundigen Bürger mehr in die Ausschüsse schicken kann, werden die Sachkundigen Bürger der Fraktionen von Thomas Thiesmann (Die Linke) negativ gesehen, „weil sie 26 Euro pro Sitzung kosten.“
Was ist eigentlich so schwer daran, für alle die gleichen Kriterien gelten zu lassen!?
Richtig für Thomas Thiesmann (Die Linke) scheint nur das zu sein, was für ihn gerade passend ist.
Die USF erinnert in diesem Zusammenhang an ihren Vorschlag, nachdem nach dem Verlust des Fraktionsstatus der Linken die Ausschüsse neu besetzt wurden, dies auch in den Aufsichtsräten zu tun.
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Menden, 15.12.2011
Das Sparpaket
„Der Rahmen steht, aber vieles ist noch offen“. „Der Rat der Stadt Menden beschließt 94-Mio-Euro Sparpaket“.
Beide Überschriften am gleichen Tag, beide zu dem gleichen Beschluss und doch jede das Gegenteil von der anderen. Was stimmt denn nun?
Wie schon unten erläutert, gibt das Sparpaket zu Einsparungen in Höhe von mehreren Millionen keinerlei Erläuterungen. Diese „Einsparungen“ sollen konkret erst dann beraten werden, wenn das Sparpaket beschlossen ist.
Nur wenige Beispiel zur Erinnerung:
-Personaleinsparungen 4,5 Mio Euro, keine konkreten Angaben
-Feuerwehr 500.000 Euro, keine Angaben
-Gebäudemanagement 400.000 Euro, keine Angaben.
u.s.w, u.s.w.
Der Realitätsgehalt des Sparpakets lässt sich schön an einem Beispiel verdeutlichen.
Der Betrieb der Wilhelmshöhe belastet den Haushalt mit jährlich 200.000 Euro. Durch Verkauf der RWE-Aktien (im Eigentum des Eigenbetriebes Wilhelmshöhe) wurden 3,8 Mio Euro erzielt und bei der Wilhelmshöhe belassen. Jetzt sollten diese Mittel sollten laut Sparpaket an den städtischen Haushalt ausgeschüttet werden.
Diese Ausschüttung würde den städtischen Haushalt entlasten. Einsparsumme zusammen mit der Voraussetzung einer vernünftigen Verpachtung 150.000 Euro.
Diese Ausschüttung ist aber steuerpflichtig. Es müssten 433.000 Euro an Steuern gezahlt werden. Der Gedanke der Ausschüttung wurde daher klammheimlich beerdigt.
Nicht beerdigt wurde aber die Einsparung von 150.000 Euro. Sie steht noch im Sparpaket.
Tatsache ist: Für alle Fraktionen war es bis zur letzten Ratssitzung unstrittig, dass fast alle Einsparungen ohne konkrete Belege für die Realisierung aufgeführt werden.
Auch in dieser Ratssitzung hat sich daran nichts geändert. Die FDP hatte den Fraktionen zwar einen seitenlangen Sparvorschlag zugeschickt, im Rat war davon allerdings nichts mehr zu hören.
Richtig ist also die Überschrift „Der Rahmen steht, aber vieles ist noch offen“. (und das nach neun Monaten Beratung)
Nun zu der Überschrift „Der Rat der Stadt Menden beschließt 94-Mio-Euro Sparpaket“ (so auch die Lokalzeit im WDR ).
Mit viel Glück und Gottvertrauen hat der Rat im besten Fall (wenn alles tatsächlich realisiert werden kann, s.o.) Minderausgaben von ca. 10,5 Mio Euro beschlossen.
Die 94 Mio Euro (Beratungskonzept Seite 26) sind nichts anderes als die Gesamtsumme der Einsparpotentiale bis 2022. Das heißt also, theoretisch sind diese Einsparungen bis 2022 möglich. Ob sie jemals realisiert werden können, ist fraglich. Von wegen eingespart.
Aus diesem Grund hat die USF dem „Sparkonzept“, dem Haushaltssanierungskonzept und dem Haushalt 2012 nicht zugestimmt. Wir wissen gern vorher, was nachher dabei rauskommt.
Der Rat ist ein Stadtparlament, keine Glaubensgemeinschaft.
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Menden, 14.12.2011
Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Gleiche.
Erfreut konnte die USF gestern in der Ratssitzung erfahren, dass ihr Antrag auf externe Aufgabenkritik nun doch vom Rat beschlossen wurde. Sogar die CDU-Fraktion hat diesem Antrag zugestimmt, den sie noch in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nicht mittragen wollte. Ausschlaggebend waren aber nicht etwa neue Erkenntnisse oder eine Veränderung der Sachlage, nein, es war die Tatsache, dass der USF-Antrag von der FDP gestellt wurde.
Wie Sie kürzlich auf dieser Homepage lesen konnten, haben wir auch vorgeschlagen, mit der Aufgabenkritik die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zu beauftragen. Auch dies ist gestern zu unserer Freude beschlossen worden.
Wir sind ganz aus dem Häuschen.
Und es kommt noch besser. Vor über einem Jahr hatte die USF beantragt, den Vorschlag der Verwaltung, den Treff Platte-Heide zu schließen, abzulehnen und stattdessen im Bereich der Jugendarbeit (Stadtteilarbeit) eine Aufgabenkritik durchzuführen mit dem Ziel, diese Arbeit neu zu ordnen, die Notwendigkeit einzelner Angebote in allen Treffs zu hinterfragen u.s.w. . Diese Möglichkeit wurde damals von der Verwaltung vehement verneint. Sie kennen das ja mittlerweile, die Welt wäre zusammengebrochen.
Gestern ereilte uns dann ein gemeinsamer Antrag der CDU, FDP und SPD, der u.a. folgenden Einsparvorschlag enthält:
„Die Einsparung von Euro 241.100,-- wird durch eine Neukonzeption (ohne Schließung eines Jugendtreffs) unter Einbeziehung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Jugendtreffs und der Kluse erbracht.“
Kommt einem irgendwie bekannt vor.
Seltsamerweise war von der Verwaltung diesmal keinerlei Widerspruch zu hören; auch nicht von der GAL, die der USF damals vorgeworfen hatte, für den Untergang der Jugendarbeit in Menden verantwortlich zu sein, weil sie die Schließung des Treffs Platte-Heide verhindert hatte.
Aber Spaß bei Seite: Es ist doch ein Trauerspiel, dass es für die Mehrheit im Rat der Stadt Menden scheinbar darauf ankommt, wer den Antrag stellt und nicht, was er beinhaltet.
Beide Beschlüsse, ein Jahr vorher gefasst, hätten schon seit einem Jahr die jetzt erwartete Wirkung zeigen können.
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Menden, 11.12.2011
Ist das nur schlechter Stil?
Da dachte man nach den popeligen persönlichen Verunglimpfungen von Ratsmitgliedern durch den Bürgermeister, den Fraktionsvorsitzenden der Bürgermeisterfraktion Gutberlet und durch das Ratsmitglied Böhme (ehemals UWG, jetzt FDP), primitiver geht’s nicht – und es geht noch primitiver.
Als in der Sitzung des Bauausschusses durch den Fraktionsvorsitzenden der USF erläutert wurde, warum die USF die Gestaltungssatzung für die Innenstadt ablehnt, fiel dem Mitglied der GAL, Herrn Band, scheinbar mangels fachlicher Argumente, nichts anderes ein, als davon zu sprechen, dass die Diskussion nur deshalb stattfindet (sinngemäß * s.u.), weil jemand „das Wasser nicht halten kann“ (wörtlich).
Ein Kommentar dürfte sich erübrigen. Nur eine Feststellung dazu: Das Niveau des Hauses ist unter der Ägide des amtierenden Bürgermeisters mittlerweile so tief gesunken, dass einem schlecht werden könnte.
* Dieser Teil der Äußerung konnte nicht wörtlich zitiert werden, da er nicht mehr genau erinnerlich ist. Der Bitte auf Abhören der Tonbandaufzeichnung ist die Bauverwaltung nicht nachgekommen, da die Geschäftsordnung das angeblich nicht zulässt. Das heißt also: Wenn einem die Frechheit von Ausschussmitgliedern die Sprache verschlägt und man nicht daran denkt, zu beantragen, dass diese Frechheit wörtlich in die Niederschrift aufgenommen wird, kann man nach Meinung der Verwaltung weder das wörtliche Zitat in der Niederschrift beantragen noch das Tonband abhören., wenn es nicht ohne Antrag im Protokoll festgehalten wird. Nur die Verwaltung kann, was sie will. Die USF wird diese „Problematik in der Sitzung ansprechen, in der über die Geschäftsordnung beraten werden soll.
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Noch ein Beleg für die Überflüssigkeit des Bauausschusses
Die USF hatte beantragt,
„die vorläufige Entscheidung in folgenden Fällen an sich zu ziehen:
1. Es liegt ein Bauantrag vor, der nach Meinung der Verwaltung gem. § 34 BauGB nicht genehmigt werden kann.
2. Es liegt ein Bauantrag vor, der nach Meinung der Verwaltung nach dem gültigen Bebauungsplan nicht genehmigt werden kann.
Bei beiden Anträgen ist Grundvoraussetzung, dass es sich im Falle der Genehmigung um städtebaulich zu bewertende Vorhaben handelt.“
Dieser Antrag ist von der IfB-Koalition abgelehnt worden, weil er nicht konkret genug sei.
In der Begründung konnten die IfB-Koalition aber lesen, „dass in beiden Fällen, § 34 BauGB und bei einem bestehenden Bebauungsplan, der Rat per Satzungsbeschluss (entweder Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes) das Genehmigungshindernis beseitigen kann.“
Dies kann der Rat auf Empfehlung des Bauausschusses aber logischerweise nur dann, wenn der Bauausschuss etwas von den Anträgen erfährt.
Konkreter geht es nicht. Wenn die IfB-Koalition den Antrag mit der o.g. Begründung ablehnt, ist das fadenscheinig. Selbst wenn es nicht konkret genug wäre, würde es nach dem beantragten Verfahren im Einzelfall konkret, wenn der Ausschuss die Bauverwaltung bei Nichtinformation zusammenfalten würde. Beim nächsten Mal wüsste die Verwaltung, wann der Ausschuss zu informieren ist.
Dies scheint aber nicht gewollt zu sein. Das belegt auch das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lahrfeld. Hier hat die Bauverwaltung eine komplette Planung ohne Wissen des Ausschusses erstellt, weil „Anträge und Anfragen hinsichtlich einer Änderung“ vorlagen. Das hat für die Verwaltung ausgereicht, einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Das fertige Produkt hat der Ausschuss dann vorgelegt bekommen. So sieht die Beteiligung des Ausschusses in Menden aus.
Den übrigen Fraktionen hat das gereicht.
Da der Bauausschuss aber Bebauungspläne nur vorberät und der Rat den Bebauungsplan als Satzung beschließen muss, kann man sich dieses Verfahren schenken, wenn die Mehrheit im Bauausschuss alle Ideen der Bauverwaltung so wie so nur durchwinkt.
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Menden, 10.12.2011
Wozu braucht Menden den Bauausschuss?
Es geht um die Änderung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt. Die Politik wurde, wie schon bei der bestehenden Satzung, naturgemäß nicht beteiligt. Außer der USF scheint das keine andere Fraktion zu stören. Im Gegenteil.
Die Antworten auf die Argumentation der USF im Ausschuss machen deutlich, dass sich keine der anderen Fraktionen mit dem Inhalt der Änderungsvorschläge beschäftigt hat.
1. Als die USF die Beteiligung der Politik an dem „Runden Tisch“ für die Veränderung der geltenden Satzung forderte, kam von Frau Hettling (FDP) als Gegenargument, sie habe davon keine Ahnung und wisse daher nicht, was sie da solle.
2. Herr Schulte (CDU) sagte, er habe den Antragsteller bezüglich dieser Veränderung gefragt, ob er mit den Änderungsvorschlägen leben könnte und der habe ja gesagt.
3. Die absolute Krönung war die Frage von Dr. Langbein (SPD), ob denn auch der Investor für das Kaufhaus Nordwall, ITG, mit den Änderungen leben könne.
4. Der Beitrag der GAL beschränkte sich auf eine äußerst ungehörige persönliche Bemerkung gegenüber dem Fraktionsvorsitzenden der USF.
Jetzt auf Einzelheiten dieser Satzung und deren Änderung einzugehen, würde zu weit führen. Das wird im Ausschuss zur Beschlussfassung geschehen.
Aber zu den o.g. Beiträgen ist sehr wohl etwas zu sagen.
- Wenn Frau Hettling der Meinung ist, dass sie keine Ahnung hat, muss sie sich die Frage gefallen lassen, was sie dann im Bauausschuss zu suchen hat.
- Wenn Herr Schulte meint, es ginge darum, dass die Eigentümer der betreffenden Gebäude mit den Änderungen leben könnten, sollte er bedenken, dass es eigentlich darauf ankommen sollte, dass die Satzung nach Meinung des dafür Verantwortlichen, des Rates nämlich, die richtige für die Stadt Menden ist.
Zudem besagt die Tatsache, dass jemand mit der Veränderung der Satzung leben kann, nicht, dass die Satzung jetzt gut ist. Vielmehr kann diese Aussage auch bedeuten, dass diese Satzung auf Grund der Änderungen jetzt weniger schlecht sein wird, als es die bestehende ohnehin schon ist.
- Und, last but not least, zeigt die Frage des Herrn Dr. Langbein, dass es der SPD nicht um eine auf die Mendener Innenstadt zugeschnittene Gestaltungssatzung zu gehen scheint, sondern darum, ob die Betroffenen auch damit einverstanden sind; frei nach dem Motto: Wie hätten Sie`s denn gerne.
Noch einmal: Schon an der jetzt bestehenden Satzung war die Politik nicht beteiligt. Die Satzung wurde von der Verwaltung vorgelegt und ohne Diskussion verabschiedet.
Diese Vorgehensweise im Bauausschuss ist keine Ausnahme, sondern mittlerweile die Regel.
So wurden auch das Einzelhandelsentwicklungskonzept und das Innenstadtkonzept lediglich von der Verwaltung vorgelegt und von der Mehrheit kommentarlos verabschiedet.
Die Verwaltung, die für Aufträge aus dem Bauausschuss nie Zeit hat, erstellt Bebauungspläne, ohne dafür einen Auftrag erhalten zu haben (weil Anfragen von Bürgern eingehen, von denen der Ausschuss nichts erfährt) Die Mehrheit stört das nicht.
Beschlussvorschläge der Verwaltung werden nicht mehr beraten, sondern nur noch
durchgewunken.
Die Verwaltung gibt falsche Auskünfte, die Mehrheit lässt sich das gefallen.
Es wäre zu überlegen, im Rahmen der sogenannten Sparbemühungen den Bauausschuss aufzulösen.
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Menden, 09.12.2011
Die USF will nicht nur kritisieren
Sie kennen sicher die Aktion „nette Toilette“.
Da wird die Gastronomie und die Geschäftswelt aufgefordert, den Leuten, die die Mendener Innenstadt aufsuchen, mangels öffentlicher Toiletten ihre Toilette zur Verfügung zu stellen.
Da durch den Umzug des Kulturamtes in das alte Rathaus dieses Gebäude jetzt die ganze Woche über geöffnet ist, kann sich die Stadt Menden selbst an der o.g. Aktion beteiligen.
Da die Räumlichkeiten behindertengerecht sind (u.a. ein vorgegebener Grund für den Umzug), ist auch für diesen Personenkreis die Toilette im Hause erreichbar.
Wenigstens ein echter Vorteil durch den Umzug.
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Menden, 08.12.2011
Was lange wärt, …
Mit Datum 14.01.2011 hatte die USF beantragt, dass Herr Bernd Schmidt dem Sozialausschuss in einer Power-Point-Präsentation die ehrenamtliche Seniorenarbeit im Seniorentreff vorstellt.
Dies ist nunmehr gestern, nach zehneinhalb Monaten, endlich geschehen.
Der Vortrag machte deutlich, wie wichtig eine Beratung „aus einer Hand“ ist und wie wichtig es ist, „schon“ jetzt mit dieser Arbeit zu beginnen.
Betont wurde von Herrn Schmidt, dass dadurch keinerlei Konkurrenz zu bestehenden Verbänden aufgebaut werden soll und im Grunde auch nicht kann, da die einzelnen Verbände ihre eigenen Schwerpunkte haben und die Seniorenberatung es auch als eine ihrer Aufgaben ansieht, auf diese Angebote der Verbände hinzuweisen.
Die USF ist der Meinung, dass diese Arbeit nicht nur unterstützt, sondern auch verstärkt werden muss. Dies ist erst der Anfang.
Wenn es schon keine hauptamtliche Seniorenberatung gibt, sollte zumindest die ehrenamtliche Arbeit von der Stadt Menden gefördert werden.
Die USF wird daher die Bestellung eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten, vorgesehen zur Vorberatung am 08.09.11 im Sozialausschuss und zur Beschlussfassung im Rat am 20.09.11, erneut am 13.12.11 im Rat thematisieren.
Begründung: Ein von der Stadt Menden bestellter Seniorenbeauftragter kann nach Rücksprache mit der Verwaltung im Auftrag der Stadt Menden tätig werden. Die Arbeit mit anderen Behörden, Sozialverbänden etc. würde u.a. nach datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten wesentlich erleichtert.
Über eine Aufwandsentschädigung und deren Höhe wäre dann im Anschluss zu beraten.
Haushaltsrechtliche Gründe für eine Ablehnung können nach Meinung der USF bei der bisherigen Verfahrensweise in dieser Hinsicht nicht ernsthaft vorgebracht werden.
Eine Stadt wie Menden kann froh sein über ein solches ehrenamtliches Engagement, wie es die Mitglieder der Seniorenberatung an den Tag legen.
Zu dieser Power-Point-Präsentation sollte eigentlich von Anfang an auch der Integrationsrat eingeladen werden, denn, für Migranten und ausländische Mitbürger dürfte die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme einer Beratung noch größer sein, als für Einheimische; aber nicht weniger wichtig. Daher wäre eine Mitarbeit des Integrationsrates förderlich.
Letztmalig hat die Verwaltung auf Anfrage aus dem Ausschuss am 17.11.11 festgestellt, dass der Integrationsrat für die Sitzung am 07.12.11. eingeladen wird. Zu der Frage, warum diese Einladung trotz Ankündigung wiederum nicht erfolgte, haben wir keine Antwort.
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Menden, 06.12.2011
Sparen? Was ist das?
Wie Sie der USF-Homepage am 01.12.2011 entnehmen konnten, hatte die USF am 17.11.2011 den Antrag an den Bürgermeister geschickt,
1. darzulegen, welche Einsparungen mit dem Umzug des Kulturamtes in das alte Rathaus verbunden sind,
2. die Gründe für den Umzug zu benennen,
3. die Art der Kosten darzulegen,
4. die Folgekosten aufzulisten und
5. Auskunft darüber zu geben, was mit den Räumen des Kulturamtes am Westwall beabsichtigt ist.
Dazu erreichte uns dann per E-Mail am 02.12.2011 die nachfolgend dargestellte „Auskunft“.
Umzug des Kulturamtes in das „Alte Rathaus“
Guten Tag Herr Heinrich,
in der Sitzung des Kulturausschusses am 16.11.2011 hat Herr Roth
darüber
informiert, dass beabsichtigt ist, das Kulturamt vom Westwall in
die
leerstehenden Räume im Alten Rathaus umziehen zu lassen.
Bereits seit längerer Zeit gibt es Überlegungen, die
Raumsituation
innerhalb der Verwaltung zu optimieren. Das bedeutet, dass die
räumliche
Trennung von Organisationseinheiten (z.B. Schulverwaltung)
aufgehoben
werden soll. Das bedeutet aber auch, dass Verwaltungseinheiten mit
Publikum
möglichst barrierefrei zu erreichen sind.
Bei den Räumen im Alten Rathaus, die jetzt vom Kulturamt bezogen
werden
sollen, handelt es sich um die Räume, die ursprünglich vom
historischen
Archiv der Stadt Menden genutzt worden sind. Zwischendurch wurden
diese
Räume als Unterrichtsräume von der Musikschule genutzt, seit
Mitte
September stehen diese Räume leer.
Bei den jetzt vorgesehenen Arbeiten handelt es sich um
normale
Renovierungsarbeiten welche erforderlich sind, um die Räume wieder
nutzbar
zu machen. Die meisten Kosten werden verursacht durch den Einbau
einer
energieeffizienten Arbeitsplatzbeleuchtung (die bisherige Beleuchtung
war
nur für Archivzwecke ausreichend) und die Installation
der
Netzwerkanschlüsse der IT.
In die freiwerdenden Räume am Westwall sollen
Verwaltungseinheiten
verlagert werden, die kein, oder nur ganz geringen Bürgerkontakt
haben
(interne Dienstleister).
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und stehe
für
weitergehende Informationen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Schmidt
-----------------------------------------------------------------------
Ihr Ansprechpartner:
Herr
A. Schmidt
Stadt Menden (Sauerland)
Der Bürgermeister
Zentraler Service
Postfach 28 52, 58688 Menden
Neumarkt 5, 58706 Menden
Tel +49-2373-903-359
Fax +49-2373-903-10359
mailto:a.schmidt@menden.de
http://www.menden.de/
-----------------------------------------------------------------------
Das Argument, dass „Verwaltungseinheiten mit Publikum möglichst barrierefrei zu erreichen sein sollen“, macht mehr als deutlich, dass andere als die genannten Gründe für diesen Umzug vorzuliegen scheinen.
Das Kulturamt ist kein klassisches Amt mit permanentem Publikumsverkehr. Wenn ein Gespräch mit Mitarbeitern des Kulturamtes gewünscht wird, kann dem „Publikum“ auch ein Raum im Rathaus für dieses Gespräch angeboten werden, der barrierefrei zu erreichen ist.
Die USF betrachtet auch die übrigen „Auskünfte“ mehr als dünn. Es entsteht der Eindruck, als ob man sich krampfhaft bemüht, diesen Umzug irgendwie zu rechtfertigen.
Da die USF der Meinung ist, dass es sich hier wieder einmal um eine Eigenmächtigkeit des Bürgermeisters handelt, hat sie in der Sitzung des Betriebsausschusses „Immobilienservice Menden“ (ISM) den Antrag gestellt, die Frage zu klären, ob der Bürgermeister dazu berechtigt war, Räume des ISM (das Rathaus gehört dem ISM) in Beschlag zu nehmen, ohne den Ausschuss des ISM zu fragen. Die Satzung des ISM sieht nach Meinung USF etwas anderes vor.
Wir sind gespannt auf die Antwort.
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Menden, 04.12.2011
Apropos Verantwortung des Rates –
Die USF hatte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2011 beantragt, dem Rat für seine nächste Sitzung zu empfehlen, mit der Aufgabenkritik ein externes Fachbüro, wie z. B. die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zu beauftragen.
Daraufhin stellte Herr Schulte (CDU) den Antrag, eine Vorlage zu erstellen, welche Büros diese Untersuchung anbieten und welche Städte diese Untersuchungen bereits durchgeführt haben und wie hoch die Kosten voraussichtlich sein werden.
Wie zu erwarten, wurde der Antrag der USF abgelehnt. Um den eigenen Antrag nicht den Bach runter gehen zu lassen, hat die USF dem Verzögerungsantrag der CDU zugestimmt.
In der beantragten Vorlage malt der Bürgermeister erwartungsgemäß tiefschwarz. Neben der wiederholt aufgestellten falschen Behauptung, die Verwaltung sei dem Auftrag nach Aufgabenkritik stets nachgekommen (eine Aufgabenkritik ist noch nie behandelt worden), werden die Kosten für ein externes Büro mit 200.000 € beziffert.
Alle möglichen Büros werden genannt, acht an der Zahl, nur das GPA nicht. So ein Zufall aber
auch.
Als in der Sitzung des Rates am 18.10.2011 diese Vorlage dann beraten werden sollte, beantragte Herr Wächter (CDU), den Tagesordnungspunkt „Aufgabenkritik“ von der Tagesordnung abzusetzen. Die
Vorlage sei erst am Tag vor der Ratssitzung verteilt worden (das spielt sonst keine Rolle), man habe diesen Tagesordnungspunkt nicht beraten können. Wieder ein Verzögerungsantrag der
CDU.
Als in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die fehlende Aufgabenkritik für ein ernsthaftes Sparpaket angesprochen wurde, war es wieder Herr Schulte (CDU), der eine externe Aufgabenkritik zu diesem Zeitpunkt ablehnte. Erst müsse das Beratungskonzept beschlossen worden sein. Dann könne man weitersehen.
Warum verzögert die CDU eine Aufgabenkritik, die sie doch selbst mit beschlossen hat?
Unterstützt wurde die CDU vom Bürgermeister, der die Aufgabenkritik mit 200.000 € Kosten in Zeiten der Geldknappheit als nicht vertretbar bezeichnete.
Der gleiche Bürgermeister hat aber keine Probleme damit, dass mal eben 10.619,88 € für den Walramparkplatz zum Fenster rausgeworfen wurden (Kosten für den Rückbau sind darin nicht enthalten), dass zwei völlig unnötige Rechtsgutachten für je 3000 € in Auftrag gegeben wurden, dass das Kulturamt für 6.700 € vom Westwall (wohin es Fleige damals haben wollte, mit welchen Kosten?) ins neue Rathaus umzieht, dass ca. 300.000 € (pro Jahr !) unnötig für neue Häuptlinge ausgegeben werden.
Was wäre von einer Aufgabenkritik durch die eigene Verwaltungsspitze zu halten, die eine Aufgabenkritik seit einem Jahr konstant verweigert?
Der Bürgermeister hat den Antrag der USF vom 17.09.2010 auf Aufgabenkritik durch die Verwaltung verwässert, indem er den Zusatz ins Spiel brachte, „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“.
Da über ein Jahr später immer noch nichts geschehen ist, hat die Verwaltungsspitze den schlagenden Beweis dafür erbracht, dass eine Aufgabenkritik nicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegt. Sie kann es nicht.
Die Forderung der USF nach einem externen Büro ist also mehr als berechtigt.
Wird weiter im alten Trott gefahren, liegt es nicht an der USF, es liegt auch nicht in der Verantwortung des Rates, sondern in der Verantwortung der Mehrheit des Rates , die eine Festschreibung der Kosten auf das unbedingt Notwendige verhindert.
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Wissen Sie noch?
Der Fachbereich 6, Umwelt/Planen und Bauen, hatte in der Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 162 behauptet, der „Vorentwurf des Bebauungsplanes, dessen Aufstellung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt/Planen und Bauen am 14.07.11 neugefasst wurde, sieht die Zulässigkeit einer Spielhalle an dieser Stelle vor.“
Was hier gesagt wird, soll noch einmal deutlich gemacht werden.
Es soll also einen Vorentwurf zu einem Bebauungsplan gegeben haben. In diesem (vorentworfenen) Bebauungsplan war laut Vorlage die Zulässigkeit einer Spielhalle vorgesehen. Und der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde am 14.07.11 neu gefasst.
Kurz: Die Verwaltung behauptet also, schon der erste Vorentwurf (ca. 2000) habe die Zulässigkeit einer Spielhalle vorgesehen.
Nur hat diesen Vorentwurf niemand gesehen. Ob es ihn wohl überhaupt gibt? Herr Schulte hat dies auf den Einwand der USF hin behauptet. Dieser Vorentwurf und darin ausgewiesene Möglichkeit einer Spielhalle habe schon vor zwei Jahren vorgelegen.
Die USF hat daraufhin die Verwaltung aufgefordert, „ihr diesen Vorentwurf mit der entsprechenden Eintragung, dass dort Spielhallen zulässig sind, zu zeigen.“
Dies hat die Verwaltung aber nicht getan.
Stattdessen äußert sich die Verwaltung wie folgt:
„Herr Arlt erläutert zu Protokoll, dass mit dem Vorentwurf der Entwurf gemeint sei, der der Vorlage anhing, die Grundlage des Beschlusses vom 14.07.11 gewesen sei. Der von Herrn Oelert angesprochene – bereits vor längerer Zeit erteilte Bauvorbescheid – sei nichts anderes als eine vorweggenommene Teilbaugenehmigung, in der über die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle an dieser Stelle entschieden worden sei.“
Da die Verwaltung trotz Aufforderung diesen Vorentwurf mit der Möglichkeit einer Spielhalle nicht vorgelegt hat, ist davon auszugehen, dass es diesen (alten) Vorentwurf nicht gibt.
Wenn die USF die Vorlage „nicht falsch interpretiert hat“ (Sie erinnern sich?) Ausführungen der Verwaltung somit falsch.
Auf die Aufforderung der USF hin, zu belegen, wann und wo die Verwaltung über diese Erteilung des (alten) positiven Bauvorbescheides informiert habe, folgende Auskunft:
„Der Ausschuss für Umwelt/Planen und Bauen wurde in seiner Sitzung am 27.01.2011 mit der Drucksache D-8/11/013 über die Bauvoranfrage zur Umnutzung des Aldimarktes am Standort „Alter Bösperder Weg 1“ in eine Spielhalle und die damit verbundene positive planungsrechtliche Beurteilung in Kenntnis gesetzt.“
Dazu gab es dann folgenden Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Umwelt/Planen und Bauen nimmt die Vorstellung der Bauvoranfrage zur Umnutzung des Aldi-Marktes am Standort Alter Bösperder Weg 1 in eine Spielhalle und die damit verbundene positive planungsrechtliche Beurteilung zur Kenntnis.“
Dem natürlich mehrheitlich zugestimmt.
Es ist also folgendermaßen gelaufen:
Es wurde eine Bauvoranfrage gestellt bzgl. einer Spielhalle. Diese Bauvoranfrage hat die Verwaltung positiv beschieden. Über diese „positive planungsrechtliche Beurteilung“ wurde der Bauausschuss in Kenntnis gesetzt. Das war`s.
Alles in allem bedeutet das aber nichts anderes, als dass die Verwaltung wieder einmal für sich allein entschieden hat. Sie hat festgestellt, dass dort eine Spielhalle hinpasst. Der Ausschuss und damit der Rat wurden kaltgestellt. Kaltgestellt deshalb, weil eine Rücknahme des positiven Bescheides nicht möglich ist, ohne Schadensersatzsprüche auszulösen.
So wird in Menden die Stadtplanung von der Verwaltung gemacht.
Und die IfB-Koalition schaut zu.
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Menden, 03.12.2011
Es ist schön zu sehen und zu lesen, dass der Bürgermeister jede Menge Spaß auf der Rutsche in Kiki Island hat. „Er könnte den ganzen Tag so weiter machen,“ ist seine Aussage. „Und für die Kinder sind diese Hallen ein Gewinn, und für die Stadt auch.“ Wunderbar!
Da werden im Kinder- und Jugendbereich zum Beispiel der Stadtteiltreff Platte Heide gestrichen, die Stadtranderholung, der Mendener Kindersommer und noch vieles mehr.
Bis zu 8-9 Kinderspielplätze gibt es demnächst nicht mehr. Aber wir haben ja Kiki-Island.
Nicht dass wir dieses Kinderspielparadies verteufeln wollen. Es ist schön, dass jemand den Mut hat, so eine Freizeitanlage zu errichten. Doch können alle Kinder jede Menge Spaß in diesen Hallen haben? Kann sich eine Familie als Hartz IV Empfänger den Eintritt leisten? Das wohl eher nicht. Ein Gewinn für die Stadt wäre es, wenn die Streichungen im Kinder –und Jugendbereich nicht so gewaltig wären, dass wäre ein Gewinn für die Stadt und für alle Kinder.
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Menden, 02.12.2011
Verantwortlich ist immer die Politik
Grundvoraussetzung dafür, Kosten zu senken, ist zuerst die Klärung der Frage, welche Kosten unabdingbar sind.
Das heißt für die Stadt: Klärung der Fragen, welche Leistungen muss die Stadt erbringen, in welchem Umfang muss sie diese Leistungen erbringen und wie viel Personal- und Sachaufwand ist dafür unbedingt notwendig (sog. Aufgabenkritik). Erst danach kann die weitere Frage beantwortet werden, ob und welche freiwilligen Leistungen sich die Stadt überhaupt noch erlauben kann.
Dieser für alle Betriebe geltende Grundsatz hat bei der Verwaltungsspitze keinen Anklang gefunden. Im Gegenteil, die Verwaltungsspitze wehrt sich bis heute dagegen.
Die USF hatte die o.g. Aufgabenkritik am 17.09.2010 beantragt. Der Rat ist diesem Antrag am 09.11.2010 einstimmig gefolgt.
Nur sah der Bürgermeister keinerlei Veranlassung, diesen Beschluss auszuführen. Stattdessen stellte er im März diesen Jahres zur Rahmenvereinbarung mit dem Regierungspräsidenten zur Erstellung eines Sparpaketes fest, dass sich dieser Beschluss jetzt erledigt habe, da diese Aufgabenkritik im Verlaufe der Sparberatungen durchgeführt werde.
Der Vertreter des Regierungspräsidenten bemerkte jedoch in der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses, dass man eigentlich eine Aufgabenkritik zur Beratung benötige, dafür jetzt aber die Zeit fehle. Es gab also keine Aufgabenkritik.
Entsprechend ist das Ergebnis: Was der Rat hat, sind Vorgaben über einzusparende Summen; wie diese Summen eingespart werden sollen, wird erst beraten, wenn die „Sparvorschläge“ beschlossen sind (Schau`n mer mal).
Frage zu den „Sparvorschlägen“ wurden nicht beantwortet. Vorlagen über den Weg zu bestimmten Sparvorschlägen werden der Politik vorenthalten (die fertigen Vorlagen werden zurückgehalten), bis sie die „Einsparung“ im Rahmen des Gesamtpaketes beschlossen hat. Motto: Beschließt erst mal, dann werdet ihr schon sehen, was ihr davon habt.
Zu Beginn des ganzen Verfahrens wollte der Bürgermeister, dass die Fraktionen sich selbst verpflichten, die „Sparvorschläge“ nicht zu kritisieren und ohne Kommentar in der Ratssitzung im September diesen Jahres zu beschließen. Diese vom Bürgermeister allen Ernstes vorgeschlagene Vereinbarung kam Gott sei Dank nicht zu Stande.
Mittlerweile haben wir Dezember und der Presse konnten wir entnehmen, dass der neue Termin 13. Dezember auch nicht in Stein gemeißelt ist.
Dann hieß es, die „Sparvorschläge“ könnten durch eigene Vorschläge in gleichem Umfang kompensiert werden. In der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss steht aber das genaue Gegenteil: „Das Haushaltssicherungskonzept 2012 der Stadt Menden berücksichtigt die im Endbericht (gemeint ist das „Sparkonzept“) genannten Konsolidierungsmaßnahmen ausnahmslos und in vollem Umfang bis 2022.“ Das bedeutet aber, das Haushaltssicherungskonzept, um das es eigentlich geht, lässt keine Kompensationen zu.
Eine klare Auskunft, was denn nun gelte, blieb die Verwaltungsspitze in der Sitzung schuldig.
Dies ist die Situation, in die der Bürgermeister den Rat gestellt hat.
Die USF möchte in diesem Zusammenhang an die bezeichnende Bemerkung des Bürgermeisters erinnern, als es um die Frage ging, warum die Verwaltung das Parkhaus Nordwall habe vergammeln lassen, anstatt es, wie beschlossen, zu verkaufen: Sie sind doch selbst Schuld. Warum haben sie sich das gefallen lassen.
Und nachdem der Bürgermeister den Rat, wie oben bemerkt, in diese Lage gebracht hat, in Erinnerung an die o.g. Äußerung, darf der Rat dann die markige Bemerkung des Bürgermeisters der Presse entnehmen, dass „er den Rat nicht aus seiner Verantwortung entlässt.“
Die USF wird sich ihrer Verantwortung stellen. Sie fordert aber auch die Verantwortung des Bürgermeisters ein; denn Aufgabe des Bürgermeisters ist es, den Rat durch umfassende qualifizierte Informationen in die Lage zu versetzen, verantwortungsvoll zu entscheiden. Davon ist bislang nichts zu sehen. Im Gegenteil.
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Menden, 01.12.2011
Zur Erinnerung.
Die USF hatte nachstehenden Antrag an das Bürgermeisterbüro geschickt:
Antrag per Email am 17.11.2011
Sehr geehrte Frau Staar,
wie mir mitgeteilt wurde, ist der Kulturausschuss in der gestrigen Sitzung darüber informiert worden, dass das Kulturamt in das alte Rathaus umzieht (nicht ziehen soll). Die Kosten wurden mit ca. 6.700 beziffert.
Nach Meinung der USF ist dies bei der derzeitigen Finanzsituation der Stadt Menden (Nothaushalt etc.) nicht zulässig, es ei denn, es würden damit Einsparungen erzielt.
Daher beantragt die USF, die Einsparungen darzulegen, die Gründe für den Umzug benennen , die Art der Kosten zu verifizieren und die Folgekosten aufzulisten.
Weiterhin möchte die USF darüber Auskunft haben, was mit den Räumen des Kulturamtes am Westwall beabsichtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Eugen Heinrich
Wenn Sie nun meinen, dass die USF eine Antwort erhalten hätte, müssen wir Sie enttäuschen.
Die USF hat nicht nur keine Antworten auf ihre Fragen erhalten, sie hat bis heute noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung oder Ähnliches erhalten.
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