Archiv Dezember 2019
22.12.2019
Wenn Sie den Bericht "Streit um neues Stadtmarketing" in der WP lesen,
und mit den unten stehenden Niederschriften (s. 14.12.2019) vergleichen,
haben Sie nicht auch das Gefühl, dass der Autor in einer anderen Veranstaltung war?
Kein Hinweis darauf, dass zu Beginn der Ratssitzung der Antrag des "Einzelratsmitgliedes" Heinrich kam, die Behandlung der Tagesordnungspunkte WSG/Marketing GmbH von der Tagesordnung abzusetzen, da ein Verstoß gegen das Informationsrecht von Ratsmitgliedern vorliege.
Stattdessen wird verharmlosend der Kämmererzitiert, dass der Kaufvertrag "keine nennenswerten Details enthalte, die nicht in der Vorlage nachzulesen seien".
Wenn dem so ist, warum wurde der Kaufvertrag nicht vorgelegt?
Wie unten zu lesen, geht es aber nicht nur um fehlenden den Kaufvertrag. Dass eine Ratsmehrheit eine solch weitreichende Entscheidung ohne jegliches Hintergrundwissen trifft, scheint der WP keine Zeile wert.
Auch die Äußerung des Fraktionsvorsitzenden der FDP, Weige, "Wir unterhalten uns nur über Hülle. Inhaltliche Vorgaben zur Ausrichtung des Stadtmarketings oder der WSG würden durch den Kauf nicht gemacht", verharmlosen zwar den Vorgang, sind aber nichts desto trotz falsch.
Zum einen war auf Antrag des Herrn Weige , FDP, beschlossen worden, ein neues Konzept für die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing zu erarbeiten (s.u.). Das kann z.B. auch bedeuten, dass Stadtmarketing eine neugestaltete WSG ohne eine zusätzliche Stadtmarketing GmbH mit eigener Geschäftsführung und eigenem Personal leisten soll. Warum also der voreilige Beschluss zum Kauf?
Zum anderen ist es mehr als fraglich, dass es "in der freien Wirtschaft ein normales Vorgehen ist", erst eine "Hülle" zu kaufen und dann diese Hülle zu füllen, mit was auch immer.
Auch der Hinweis auf die Haftungsbegrenzung bei einem Unfall ist mehr als suspekt. Zum Geschäftsrisiko haben wir uns schon geäußert. Wenn aber bei einem Unfall der Geschädigte auf dem 25.000 € übersteigenden Betrag sitzen bleiben soll, sieht sich die USF nicht mit im Boot.
Apropos USF: Bei allen anderen erwähnten Ratsmitgliedern wird die Parteizugehörigkeit genannt, nur beim Einzelratsmitglied Heinrich wird peinlich darauf geachtet, das Kürzel USF wegzulassen.
Aber das ist sicher nur Zufall.
E.Heinrich
14.12.2019
Das sollte man wissen in Sachen WSG, Stadtmarketing
und im Hinterkopf behalten.
Da es bisher bis heute keine Informationen dazu gab, hier die entsprechenden Abstimmungsergebnisse aus der letzten Ratssitzung:
- Antrag auf Absetzung der Tagesordnungspunkte (Begründung s.u.)
SPD, Linke RM Heinrich dafür, CDU, FDP dagegen. Grüne Enthaltung.
- Kauf der Werbegemeinschaft Menden Veranstaltungs- und Service GmbH
Der Kaufvertrag, zu dem der Rat sein Plazet geben soll, liegt dem Rat bei der Abstimmung nicht vor.
CDU, FDP, Grüne dafür. SPD, Linke RM Heinrich dagegen. RM Tönnesmann (SPD) und RM Rossin-Kehne Enthaltung.
- Gesellschaftsvertrag der Stadtmarketing Menden GmbH
CDU, FDP, Grüne dafür. SPD, Linke, RM Heinrich dagegen. RM Tönnesmann (SPD) und RM Rossin-Kehne Enthaltung.
Kosten der Gesellschaft liegen dem Rat bei der Abstimmung nicht vor
- Bestellung einer Geschäftsführung
Vita der Geschäftsführung und die Kosten für die Geschäftsführung liegen dem Rat bei der Abstimmung nicht vor.
CDU, FDP , Grüne dafür. RM Heinrich dagegen. SPD, Linke, RM Tönnesmann (SPD)und RM Rossin-Kehne Enthaltung.
- Änderung des Gesellschaftsvertrages der WSG
Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen liegen dem Rat bei der Abstimmung nicht vor. Gründe für die Notwendigkeit der Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt werden nicht genannt. Auch die Tatsache, dass nach ca. 14 Monaten "Beratungen" noch kein neues Wirtschaftsförderungskonzept vorliegt und dies im Widerspruch zur Änderung des Gesellschaftsertrages der WSG steht, findet keine Beachtung.
Kosten für die WSG werden dem Rat nicht genannt.
CDU, FDP, Grüne dafür. RM Heinrich dagegen. SPD, Linke, und RM Rossin-Kehne Enthaltung.
Zu Erinnerung: Es sollte ein neues Konzept für die WSG bis zum 30.06.2019 beschlossen werden. Auf Antrag von Herrn Weige (FDP) wurde der Vorschlag dahingehend geändert, dass die Worte "WSG" durch die allgemeine Formulierungen "Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing" ersetzt werden.
Passiert ist in diese Richtung nichts. Aber man hat schon einmal eine zweite Gesellschaft gegründet und den Gesellschaftsvertrag der WSG geändert. Der "Rest" kommt später.
Nach dem Sparkonzept sollten bei der WSG die Zuschüsse von 250.000 € auf 100.000 € reduziert werden.. Jetzt werden die Zuschüsse mit 450.000 € beziffert.
Eine Grenze nach oben ist nicht festgeschrieben, im Gegenteil.
"Die WSG Menden GmbH ist nach aktueller Beschlusslage ... über den Betrauungsakt abgesichert, d.h. sämtliche mit der Erfüllung betrauten Aufgaben in Zusammenhang stehenden Aufwendungen abzüglich der erzielten Erlöse werden durch die Stadt Menden im Wege der Spitzabrechnung erstattet."
Der Hinweis auf die Risikobegrenzung einer GmbH geht ins Leere. Es geht darum, in welcher Höhe die GmbH Verbindlichkeiten eingehen kann, und da gibt es keine Begrenzung. Der Steuerzahler darf blechen.
Die USF fragt sich, wie man bei dieser Sachlage den o.g. Beschlussvorschlägen, ohne jegliches Wissen über die Folgekosten, zustimmen kann. Auch die Stimmenthaltungen sind nicht nachvollziehbar.
Kritik an diesem verfahrenen Verfahren ist unerwünscht.
Herr Weige (FDP), sinngemäß: Die andauernde Kritik muss jetzt aufhören. Das gibt ein schlechtes Erscheinungsbild für die WSG.
Das schlechte Erscheinungsbild gibt es schon seit September 2018 als die Geschäftsführung der WSG in einer u.E. unwürdigen Art und Weise abberufen wurde.
E. Heinrich
11.12.2019
Was bedeuten schon Gerichtsentscheidungen
In der gestrigen Ratssitzung hatte der Vertreter der USF zu den Tagesordnungspunkten 13, 14, 15 und 16 Absetzung wegen Verletzung des Informationsrechts von Ratsmitgliedern beantragt und auf eine Entscheidung des OVG Münster verwiesen.
OVG Münster 05.02.2002 (15A 2604/99(Rdnr. 84).
Als Mitglieder des Gemeinderates sind sie Repräsentanten der Gemeindebevölkerung. Wie Parlamentariern steht ihnen nicht nur das Recht zu, in den Gremien, denen sie als Volksvertreter angehören, abzustimmen, sondern auch das Recht, über den Abstimmungsgegenstand zu beraten. Dieses Beratungsrecht setzt voraus, dass über den Beratungsgegenstand die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, wobei es den Ratsmitgliedern frei steht, ob sie von der gebotenen Informationsmöglichkeit Gebrauch machen oder nicht. Dies schließt es im Grundsatz aus, eine Frage zur Abstimmung zu stellen, zu der den Mitgliedern des Gemeinderats oder Einzelnen von ihnen keine oder unvollständige Informationen zur Verfügung standen. Das Informationsrecht des einzelnen Mitgliedes der Vertretungskörperschaft dient nicht nur einer größtmöglichen Richtigkeitsgewähr hinsichtlich der zu treffenden Entscheidung, sondern auch dem Schutz etwaiger Minderheitenpositionen. Nur durch eine möglichst umfassende und unterschiedslose Informationsmöglichkeit aller Mitglieder wird eine praktikable Möglichkeit eröffnet, eigene und vom Mehrheitsvotum abweichende Vorstellungen einzubringen und eine geänderte Beschlussfassung zu erwirken.
Zu den vorgebrachten Gründen für eine Absetzung (s.u.) und dem Verweis auf die Entscheidung des OVG Münster kam keinerlei Reaktion der Verwaltung, kein Wort, auch nicht vom Ersten Beigeordneten Arlt.
In einer Vorlage für die nichtöffentliche Sitzung sagt aber die gleiche Verwaltung:
"Aufgabe des Bürgermeisters ist es, den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Rat der Stadt Menden in die Lage zu versetzen, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, die auf einer hinreichend tragenden Tatsachengrundlage beruht (vgl. OVG NRW. a.a.O. Rn. 17/21)."
Von hinreichend tragender Tatsachengrundlage kann in den Vorlagen wohl kaum Rede sein.
Es kommt eben immer darauf an, wer etwas will.
Der Bürgermeister ließ einfach über den Antrag abstimmen. CDU und FDP stimmten dagegen. CDU und FDP hatten die Mehrheit.
Das war`s.
Man braucht sich ja weiter keine Gedanken zu machen. Richtig ist in Menden allein das, was eine Ratsmehrheit entscheidet.
Der Vertreter der USF hat daher heute die Aufforderung an den Bürgermeister geschickt, die Beschlüsse zu beanstanden.
E. Heinrich
08.12.2019
Wir haben maßlos übertrieben
Unter "So werden Kosten gespart", 03.12.2019, hatten wir moniert, dass für Vorhaben der Verwaltung keine Fristen gelten und eine Vorlage in der Sitzung (Tischvorlage) reicht.
Diese Aussage müssen wir In Bezug auf die kommende Ratssitzung revidieren.
Für die Sitzung am kommenden Dienstag haben zumindest die mit IPad ausgestatteten Ratsmitglieder die Vorlagen zu Top 13,14,15,16, schon erst am letzten Freitag um 13.06 h erhalten. Die übrigen Rtsmitglieder finden ihre Post dann am Montag vor der Fraktiossitzung in den Postfächern.
Zu Top 13: Zum Kauf eines Geschäftsanteils der der Werbegemeinschaft Menden Veranstaltungs- und Service GmbH wird nur mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat der WSG den Entwurf des notariellen Kaufvertrages zum Erwerb beschlossen hat, und der Gesellschafterversammlung (Rat) zu empfehlen, den Abschluss des (dem Aufsichtsrat) vorgelegten Kaufvertrages zu beschließen und den Geschäftsführer anzuweisen, die hierfür notwendigen Erklärungen vor dem Notar abzugeben.
Dem Gesellschafter Stadt Menden liegt der Vertragsentwurf jedoch nicht vor, auch nicht für die kommende Ratssitzung.
Hier wird allen Ernstes erwartet (ob zu recht, wird sich zeigen), dass der Rat der Stadt einem Vertrag zustimmt, den er gar nicht kennt.
Zu Top 14: Für den darin aufgeführten Gesellschaftsvertrag und damit den Gesellschaftszweck hat die Verwaltung vom 24.09.2019 bis zum 06.12.2019 gebraucht. Der Rat soll aber innerhalb von den paar Tagen verantwortlich darüber entscheiden?
Zu Top 15: Hier soll der Rat die Anweisung zur Bestellung einer Geschäftsführung .beschließen, von der nur der Name, das Geburtsdatum und die Adresse bekannt ist. Ausbildung, beruflicher Werdegang etc. ? Fehlanzeige.
Die Kosten der Geschäftsführung ergeben sich aus dem (dem Rat nicht bekannten) vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsführer-anstellungsvertrag.
Zu Top 16: Hier wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WSG vorgeschlagen.
Der Kernpunkt eines solchen Vertrages ist der Gesellschaftszweck.
Wie verträgt sich das damit, dass die Verwaltung seit September 2018 immer noch kein neues Konzept für Wirtschaftsförderung und Marketing zustande gebracht hat? Wieso konnte jetzt der Gesellschaftszweck festgelegt werden?
Eine Begründung für die Notwendigkeit der Änderung vor dem Beschluss des Rates über eines neuen Konzeptes liegt auch nicht vor.
Aber, was geht das den Rat der Stadt Menden an. Es reicht in dieser Stadt doch vollkommen, dass der Aufsichtsrat so beschlossen hat.
In Menden geht eben alles ein bisschen anders. Was sind Ratsbeschlüsse schon wert.
Wie sagte doch der Aufsichtsratsvorsitzende der WSG, Peter Maywald (CDU)?
"Zum Glück hat die WSG etwas anderes gemacht" (als der Rat beschlossen hat).
Im Übrigen: Alle Kosten aus diesen Beschlüssen gehen allein zu Lasten der Stadt Menden und damit des Steuerzahlers. Die privaten Mitgesellschafter bestimmen lediglich mit, tragen aber kein finanzielles Risiko.
E. Heinrich
05.12.2019
Von wegen,
"das stimmt, stand doch in der Zeitung".
Das ist noch lange kein Beleg für den Wahrheitsgehalt einer Meldung.
Nach der Falschmeldung, Heinrich hat gegen das Bürgerhaus gestimmt, gehöre ich jetzt der UWG an.
WP heute: "Eugen Heinrich (UWG) verwies in diesem Zusammenhang ..."
Dass ich der USF angehöre, dürfte auch der WP bekannt sein.
Eigentlich könnte man kritischen Journalismus erwarten. Hier aber kann man nur auf kritische Leser hoffen.
E. Heinrich
03.12.2019
So werden Kosten gespart
Zitat aus dem Protokoll der Arbeitsgruppe für ein kommunales Beratungskonzept von September 2011:
"Die Arbeitsgruppe hält es für zwingend geboten, den Zuschuss an die WSG (Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft) innenhalb von 10 Jahren von derzeit 290.000 € auf höchstens 190.000 € im Jahre 2021 zurückzufahren."
Personalausgabenansatz 2019 266.000 €.
Ergebnis laut Präsentation der Veränderungsliste durch den Kämmerer in der letzten Ratssitzung: Geplante Ausgaben 2021 in Höhe von 450.000 €.
Dazu passt die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung.
12. Kauf eines Geschäftsanteils der "Werbegemeinschaft Menden Veranstaltungs-u. Service GmbH" Ohne Vorlage, zu welchen Bedingungen?
13. Gesellschaftsvertrag der Stadtmarketing Menden GmbH. Ohne Vorlage, für welchen Gesellschaftszweck?
14. Bestellung einer Geschäftsführung für die Stadtmarketing Menden GmbH. Ohne Vorlage, zu welchen Konditionen, für welche Aufgabe?
15. Änderung des Gesellschaftsvertrages der WSG Menden GmbH. Ohne Vorlage, wo ist das neue Konzept, auf das sich der Gesellschaftsvertrag beziehen müsste?
16. Bestellung einer Geschäftsführung für die WSG Menden GmbH. Ohne Vorlage . Auch hier: Zu welchen Konditionen, für welche Aufgabe?
Die Verwaltungsspitze ist nach mittlerweile mehr als einem Jahr immer noch nicht zu Potte gekommen. Der Rat soll hingegen ohne jegliche Kenntnis der Fakten zu den o.g. Punkten entscheiden. Oder ist im Hinterzimmer schon alles entschieden?
Aber: Die Vorlagen werden "zeitnah" geliefert, für die Ratssitzung am kommenden Dienstag. Es geht ja auch um nichts, nur um hunderttausende Euro. Warum sollten sich die Ratsmitglieder unnötig mit solchem Kram beschäftigen, zustimmen reicht doch.
Die Frist von vierzehn Tagen in der Geschäftsordnung gilt ja auch nur für Anträge der Rats- und Ausschussmitglieder. Für Vorhaben der Verwaltung reicht eine Tischvorlage.
Gleiches Recht für alle? Schön wär's.
E. Heinrich
P.S.: Aus dem Märchenbuch (Beratungskonzept) v. 13.12.2011
"Die Kommunalaufsichtsbehörden regen an, dass die Stadt Menden als weiteren Schritt zur Senkung des Zuschussbedarfs der WSG ins Auge fasst, von der hauptamtlichen Geschäftsführung zu einer nebenamtlichen Geschäftsführung zu wechseln. Dies ist auch Praxis in anderen vergleichbar großen Städten."