Archiv Dezember 2022
03.12.2022
WSG krempelt Menden um?
Umkrempeln? Wie, wo, was?
WP am 30.11.2022:
Am offensichtichsten wird das derzeit nirgends so sehr wie am Nordwall. Stück für Stück knabbern die Bagger das ehemalige Dielergebäude ab, inzwichen ist fast nur noch das Gerippe des Baus zu erkennen.
Wie entscheidend gerade diese Entwicklung ist, macht WSG-Geschäftsführer Tim Behrendt deutlich: „Wir wollen die Besucher dort künftig in Empfang nehmen. Das ist das Entrée der Stadt.“
Wir sind gespannt auf das neue Highlight. Ein neues Ladenlokal im Erdgeschoss, Bücherei (?) im ersten Obergeschoss, Arge im zweiten Obergeschoß. Das wird das Entree der Stadt?
Mit der „Perspektive Innenstadt“, die aus einer Master-Arbeit von Lea Depenbrock von der Technischen Universität Dortmund hervorgegangen ist, steht diese Richtung – und vor allem die Weiterentwicklung fest.
Hallo!
Weder die o.g. Masterarbeit noch die aus dieser Masterarbeit wie auch immer hervorgegangene „Perspektive Innenstadt“ wurden im Planungs- und Bauausschuss beraten. Ebenso wenig hatte der zuständige Bauausschuss die Abwicklung des „Förderprogramms Innenstädte“ auf der Tagesordnung. (Der Rat der Stadt Menden beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung, dass die Zuständigkeit zur Abwicklung des Förderantrags an den Ausschuss für Planen und Bauen übertragen wird. Zusätzlich wird der Rat der Stadt Menden (Sauerland) regelmäßig über den Sachstand informiert.)
Ratsbeschlüsse haben scheinbar keinerlei sittlichen Nährwert in Menden.
Die WSG kann machen, was sie will. (weil man sie lässt)
Nachdem die WSG, so der Aufsichtsratsvorsitzenden Maywald im Dezember 2020, auf einem sehr guten Weg war, hat der Geschäftsführer das etwas relativiert:
„Wir sind aber auf einem guten Weg“, sagt Tim Behrendt. Es gelte daher, weiter auf Kurs zu bleiben – auch wenn es malholprig sein sollte.
Der „Kurs zur Belebung der Innenstadt“ wird erreicht durch Umsetzung des Förderprogramms Innenstadt durch die WSG für:
Bubble-Tea-Geschäft, Eiscafé, Pflegedienst, Filetwerk über den Einzelhandelskonzern NKD bis hin zu einem Tattoo-Studio oder Barista reicht dabei die Bandbreite.
Wir fragen:
Sind das die, Zitat WP 16.06.202, Magneten für das Konsum-Shopping, das über die Deckung des täglichen Bedarfs weit hinausgeht?
Was ist nach zwei Jahren, wenn die Förderung für die Ladenlokale ausläuft?
Wie ist die Entwicklung während der Bauzeit des neuen „Dielergebäudes“? Wie beim Vorhaben ITG?
Was ist mit einem Entree für die Innenstadt aus südlicher Richtung, Kolpingstraße?
Von wegen umkrempeln. Es bleibt alles beim Alten.
Der Vorschlag der USF/UWG, Kaufhaus Innenstadt“ ging, wie gewohnt, den Weg alles Irdischen: Zur Beratung in den Bauausschuss eingebracht, nicht beraten, an den Arbeitskreis Nordwall verwiesen, dort nicht beraten, begraben.
Warum wurde dieser Vorschlag nicht beraten?
Ach ja, warum soll Stadtplanung auch im Bauausschuss beraten werden, das macht ja die WSG.
Wir hoffen innständig, dass nicht auch die Fußgängerzone diesen Weg geht.
E. Heinrich
05.12.2022
Chapeau!
Das ist alles, was dem Geschäftsführer als Antwort auf den untenstehenden Bericht einfällt.
Ich wünsche Ihnen ebenfalls eine frohe Adventszeit. Vielleicht kommen Sie noch spontan beim Mendener Biathlon vorbei, hier kann man sich schön austoben, in netter Gesellschaft.
Bemerkenswert.
E. Heinrich
10.12.2022
Nur Geduld!
Im August haben wir die Verwaltung gebeten, uns den Jahresabschluss 2021 der WSG zukommen zu lassen.
Antwort: Liegt noch nicht vor. Wird in der Ratssitzung 08.11.2022 vorgestellt.
Die Vorstellung in dieser Sitzung:
Aus der Gewinn und Verlustrechnung (GuV) Stadtmarketing 2021
6. sonstige betriebliche Aufwendungen € -133.574,22
10. Jahresfehlbetrag € - 311.431,64
Aus der GuV WSG2021
6. sonstige betriebliche Aufwendungen € -539.796,33
12. Jahresfehlbetrag € -710.446,05
Zu den Positionen 6. hatten wir in der Ratssitzung gefragt, was sich hinter sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbirgt.
Der Kämmerer konnte uns diese Frage nach eigener Aussage nicht beantworten.
Er sicherte uns zu, diese Frage im Protokoll zu beantworten.
Hier die Beantwortung:
WSG:
Geschäftsjahr Vorjahr
Betriebskosten 106.601 € 92.778 €
Vertriebskosten 18.113 € 40.500 €
sonstige Kosten 415.082 € 232.451 €
Zusammen: 539.796 € 365.729 €
Stadtmarketing:
Geschäftsjahr Vorjahr
Betriebskosten 50.969 € 61.624 €
Vertriebskosten 33.370 € 6.305 €
Verwaltungskosten 40.343 € 16.880 €
sonstige Kosten 8.891 € 1.639 €
Zusammen: 133.574 € 86.450 €
Das war`s.
Wenn Sie eine Erläuterung der o.g. sonstigen Betriebs(kosten) finden, lassen Sie es uns wissen.
Wir haben keine Erläuterung gefunden und daher am 30.11.2022 die detaillierte Erläuterung der einzelnen Positionen angefordert.
Da dies bis zum 6.12.2022 nicht erfolgte, haben wir mit gleichem Datum die umgehende Übersendung der kompletten Kontenpläne beantragt.
Wir warten immer noch.
Warum dauert es in dieser digitalen Zeit so lange, diese geforderten Unterlagen zuzusenden?
Was bedeutet die Mitteilung, Zitat: Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Ihre Anfrage vom 30.11.22 konnte bisher noch nicht abschließend geprüft werden, daher verzögert sich bislang die Antwort?
Was muss geprüft werden? Ob die USF/UWG der Auskunft würdig ist?
Oder gibt es andere Gründe für die Verzögerung?
E. Heinrich
P.S.: Aus dem kommunalen Beratungskonzept der Bezirksregierung Arnsberg „Konsolidierungspotentiale und -maßnahmen nach Bereichen
Stand: September 2011 30
Daher hält es die Arbeitsgruppe für zwingend geboten, den Zuschuss an die WSG innerhalb von 10 Jahren von derzeit 290.000 € auf höchstens 190.000 € im Jahre 2021 zurückzufahren.“
Die 10 Jahre sind um.
Stand der Fehlbeträge und damit notwendigen Zuschüsse 2021: 1.021.877,69 €
Es ist immer wieder faszinierend, was der Rat so aus der Zeitung erfährt
WP 22.12.2022:
„Uns ist von den künftigen Mietern erklärt worden, dass der Nordwall-Par
kplatz ausreichend Platz bietet. Und das wird erst Es ist immer wieder faszinierend, was der Rat so aus der Zeitung erfährt
WP 22.12.2022:
„Uns ist von den künftigen Mietern erklärt worden, dass der Nordwall-Parkplatz ausreichend Platz bietet. Und das wird erst recht gelten, wenn noch die Parkplätze hinzukommen, die wir dort auf den Flächen der früheren Wohnhäuser vorgesehen haben“, sagt Sven Siepmann. Damit sei auch ein Gutteil der für den Neubau erforderlichen Stellplätze nachgewiesen.“
Frage: Von welchem Parkplatz Nordwall für den Neubau 2025 (s.u.*) ist hier die Rede? Und, was ist mit dem Rest der gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze?
*Beschluss des Bauausschusses vom 27.10.2022:
„Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss für Planen und Bauen bei drei Enthaltungen der SPD-Fraktion einstimmig das Planungskonzept der Variante 2 mit der Zielsetzung eines Urbanen Gebietes* und der hiermit einhergehenden flexibleren Nutzungsmischung zu entwickeln und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen dessen die Möglichkeit einer fußläufigen Zuwegung zur Wilhelmshöhe auf dem städtischen Grundstück zu prüfen.“
Nebenbei war es der ausdrückliche Wunsch des Ausschusses, auch Grünfläche in die Planung aufzunehmen. Wie soll die denn ausgewiesen werden? Als Parkpkatzbegrünung?
Interessant ist auch, dass imaginäre zukünftige Mieter die Notwendigkeit von Stellplätzen zu bestimmen scheinen und nicht die Bauordnung NRW.
*Nach § 6a der Baunutzungsverordnung ein Baugebiet, das dem Wohnen, der Unterbringung von Gewerbetreibenden und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
Aber vielleicht wird ja vorsorglich ein Parkhaus mit in diese urbane Planung einbezogen. Man hört so einiges.
E. Heinrich
recht gelten, wenn noch die Parkplätze hinzukommen, die wir dort auf den Flächen der früheren Wohnhäuser vorgesehen haben“, sagt Sven Siepmann. Damit sei auch ein Gutteil der für den Neubau erforderlichen Stellplätze nachgewiesen.“
Frage: Von welchem Parkplatz Nordwall für den Neubau 2025 (s.u.*) ist hier die Rede? Und, was ist mit dem Rest der gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze?
*Beschluss des Bauausschusses vom 27.10.2022:
„Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss für Planen und Bauen bei drei Enthaltungen der SPD-Fraktion einstimmig das Planungskonzept der Variante 2 mit der Zielsetzung eines Urbanen Gebietes* und der hiermit einhergehenden flexibleren Nutzungsmischung zu entwickeln und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen dessen die Möglichkeit einer fußläufigen Zuwegung zur Wilhelmshöhe auf dem städtischen Grundstück zu prüfen.“
Nebenbei war es der ausdrückliche Wunsch des Ausschusses, auch Grünfläche in die Planung aufzunehmen. Wie soll die denn ausgewiesen werden? Als Parkpkatzbegrünung?
Interessant ist auch, dass imaginäre zukünftige Mieter die Notwendigkeit von Stellplätzen zu bestimmen scheinen und nicht die Bauordnung NRW.
*Nach § 6a der Baunutzungsverordnung ein Baugebiet, das dem Wohnen, der Unterbringung von Gewerbetreibenden und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
Aber vielleicht wird ja vorsorglich ein Parkhaus mit in diese urbane Planung einbezogen. Man hört so einiges.
E. Heinrich