Archiv Dezember 2023

15.12.2023

 

Sie erinnern sich an unseren Spruch, „warum heißt die Ratssitzung Ratssitzung“? Weil die Ratsmitglieder raten können, warum sie da sitzen.

Was Sie mal wieder nicht aus der WP erfahren konnten.

Sitzung am 12.12.2023, Tagesordnungspunkt: „Antrag der USF/UWG-Fraktion auf Zuleitung der Kontenpläne der WSG aus 2021 an den Rat.“

Der Bürgermeister beginnt den Tagesordnungspunkt mit Vorlesen der Antwort des Kreises zu unserer Anfrage, ob der Bürgermeister unsere Forderung nach Zustellung der Kontenpläne der WSG aus 2021 durch Nichtstun verweigern durfte.

Und dann, ohne, wie sonst üblich, zu fragen, ob es Wortmeldungen zu dem Antrag gibt, schlägt er dem Rat vor, den Antrag der USF/UWG-Fraktion abzulehnen. Und diesen Vorschlag begründet er mit seiner eigenen Stellungnahme an den Kreis zu unserer Anfrage.

„Aus der Stellungnahme der Stadt Menden geht hervor, dass eine weitere Befassung mit dem Thema durch den Rat am 13.06.2023 nicht aufgegriffen wurde. (die USF/UWG-Fraktion hat ihre Forderung noch einmal verdeutlicht!)

Weitere Beschlussfassungen zum Jahresabschluss 2021 der WSG Menden GmbH stehen nicht mehr an.“ (behauptet der Bürgermeister. In der Ratssitzung 12.12.2023 ist aber genau das passiert!)

Was an dieser Stellungnahme, die nichts anderes zeigt, als demonstratives Nichbefassen, eine taugliche Begründung für eine Ablehnung des USF/UWG-Antrags sein soll, wird sein Geheimnis bleiben.

Mit seinem eiligen Vorschlag an den Rat, den Antrag der USF/UWG-Fraktion abzulehnen, sagt er aber im Umkehrschluss, dass eine Zustimmung und damit der Erhalt der geforderten Information möglich ist. Es gibt also keinerlei rechtlichen Hinderungsgrund, dem Antrag der USF/UWG zuzustimmen.

Dass laut Kreis der Rat das Recht hat, Informationen für seine Entscheidung von der WSG zu fordern, sagt der Bürgermeister allerdings nicht.

Ergebnis und Siegerehrung: Bei einer Enthaltung aus der CDU, drei Pro-Stimmen aus der AFD und unseren Stimmen, haben alle anderen Fraktionen den Antrag abgelehnt.

Wie schon in der Sitzung dargestellt, haben sie damit auf Wunsch des Bürgermeisters durch Ratsbeschluss das Recht und vor allem auch die Pflicht der Ratsmitglieder, sich umfassend zu informieren, mit einem Mehrheitsbeschluss unmöglich gemacht.

Ein eigenartiges Demokratieverständnis.

Gleichzeitig machen die Mitglieder dieser Fraktionen aber auch deutlich, dass es ihnen egal ist, was die WSG mit dem Geld des Steuerzahlers in 2021 gemacht hat und es ihnen nichts ausmacht, ohne Begründung einen Zuschuss in Höhe von 775.000 Euro zu beschließen.

Unseres Erachtens ist das leichtfertig. Eine Entscheidung „nach bestem Wissen“ sieht anders aus .Der in der Gemeindeordnung dem Rat zugeschriebenen Kontrollfunktion dürfte das wohl kaum entsprechen.

Insgesamt hat das Ganze ein gewisses Geschmäckle.

Warum haben Kämmerer und Bürgermeister mehr als ein Jahr lang die Information ohne jegliche Begründung verweigert?

Wenn die o.g. Fraktionen selbst kein Interesse an notwendigen Informationen haben, ist das ihre Sache.

Warum aber haben sie die von der USF/UWG-Fraktion geforderten, eigentlich selbstverständlichen Informationen durch ihren Beschluss verhindert?

Soll der Bürger nicht erfahren, wofür die WSG das Geld des Steuerzahlers ausgegeben hat?

Gibt es etwas zu verbergen?

E. Heinrich

 

P.S.: Die Kommunalverfassung sieht vor, dass der Rat beschließt und die Verwaltung ausführt. In Menden ticken die Uhren anders. Die Verwaltung beschließt und der Rat führt pflichtschuldigst aus.

 

13.12.2023

 

Das ist so eine Sache mit der Auskunftsfreudigkeit der Verwaltungsspitze.

Die USF/UWG-Fraktion hatte am 01.12.223 die untenstehende Anfrage an den Bürgermeister gestellt. (s. auch Archiv 01.12.2023)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die USF/UWG-Fraktion bittet für die kommende Ratssitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“ um Beantwortung nachfolgender Fragen hinsichtlich der Bücherei:

Wie hoch sind die Kosten für

den Innenausbau (Trennwände, Fußboden, Sozialräume etc.)

die Elektrik, Heizung, Lüftung?

Wie hoch ist daran der Eigenanteil der Küster Menden GmbH?

Wie hoch sind die Planungskosten?

Wie hoch sind die laufenden Kosten im Einzelnen?

Wurde ein Förderantrag gestellt?

Wie hoch ist der zu erwartende Förderbetrag in Summe und in Prozent?

Die erste und einzige Reaktion:

„Ihr Antrag ist nicht fristgerecht eingegangen und kann daher nicht auf die Tagesordnung genommen werden.“

Auf unsere Richtigstellung: Wir haben nicht die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes beantragt (s.o.), sondern die Beantwortung von Fragen zu dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“ (das war einmal der Punkt „Beantwortung von Anfragen) gestellt, kam die Antwort: Dann werde ich Roland (gemeint ist der Bürgermeister) mal fragen und mich später melden.

Es kam aber keine Meldung und, wie wir erwartet haben, in der gestrigen Sitzung auch keine Antwort.

Für uns stellt sich die Frage, warum nicht? Hat man Angst davor, dass der Bürger die Antworten erfährt?

Warum konnten wir das erwarten?

Unsere Fragen bzgl. Stromverbrauch und Kosten pro Stunde für die Straßenbeleuchtung, Eingang von Erschließungsbeiträgen für eine neue Straße in Hüingsen (beide in 2022 gestellt), Schaffung einer Beleuchtung für eine Wander- und Radstrecke an der Hönne und last but not least, Auskunft über die sonstigen Kosten beim Jahresabschluss der WSG (dazu in Kürze mehr) wurden allesamt nicht beantwortet.

Wir sind es also gewohnt, dass unsere Fragen nicht beantwortet werden.

E. Heinrich

 

08.12.2023

 

Es lebe das Chaos.

Fördermittel Innenstadt

Der Haupt- und Finanzausschuss als Rat 15.12.2020 Top 23:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Zuständigkeit zur Abwicklung des Förderantrags an den Ausschuss für Planen und Bauen übertragen wird. Zusätzlich wird der Rat der Stadt Menden (Sauerland) regelmäßig über den Sachstand informiert.

Aus der Niederschrift:

AM Heinrich befürchtet, dass mit der jetzigen Aufgabenwahrnehmung der WSG die Stadtplanung nicht beteiligt werde und bekräftigt seine Forderung zur Klarstellung der Frage nach den Zuständigkeiten des Ausschusses für Planen und Bauen und der WSG bezogen auf die Stadtplanung.

Dazu der Fraktionsvorsitzenden der SPD, Meisterjahn:

Ja Herr Heinrich, es macht es nicht besser, wenn man Unsinn drei Mal wiederholt.

TOP 11 der Ratssitzung v. 13.06.2023 Sofortprogramm Innenstadt NRW:

Die förderrechtliche Abwicklung sowie die Durchführung etwaiger Vergabeverfahren obliegt dabei der Stadt Menden (Sauerland). Das Zentrenmanagement wurde an die Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH (GMA) aus Köln vergeben. Die WSG Menden GmbH leistet die operative Koordination des Gesamtprojekts.

Von Bauausschuss ist nichts zu lesen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt wie folgt:

3. Die Entscheidungsbefugnis für die Fördermaßnahme „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ wird vom Rat der Stadt Menden (Sauerland) auf den Ausschuss für Planen und Bauen übertragen.

Aus der Niederschrift:

RM Heinrich fragt, was die Übertragung der Zuständigkeit unter Ziffer 3 genau bedeuten würde.

Herr Müller (Baudezernent) erläutert, dass die Förderanträge grundsätzlich ein Geschäft der laufenden Verwaltung seien, aber beispielweise die einzelnen Kriterien im Ausschuss beschlossen wurden.

BM Dr. Schröder verdeutlicht, dass der Ausschuss nur beteiligt wird, wenn eine Nachsteuerung nötig sei.

In der Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2023 lautet der Beschlussvorschlag wieder völlig anders:

Der Ausschuss für Planen und Bauen stimmt einer Anmietung des Ladenlokals … im Rahmen des Förderprogramms Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren zu und beauftragt die Verwaltung die dafür notwendigen Mietverträge, im Vorgriff auf die noch zu beschließende Umsetzungsstrategie des Förderprogramms, abzuschließen.

Noch Fragen?

 

E. Heinrich

 

01.12.2023

 

WP: Streit um soziale Hilfen: Wie arm ist Menden wirklich?

Arm kann Menden nicht sein, könnte es aber werden.

Allein die Miete der zukünftigen Bücherei im Haus der Küster Menden GmbH (immer noch nicht vom Rat beschlossen) beträgt bekannter Weise 500.000 Euro pro Jahr.

Hinzukommen die laufenden Kosten, die Kosten des Innenausbaus, die Einrichtung etc..

Damit Menden weiß, was insgesamt an Kosten auf die Stadt zukommt, hat die USF/UWG-Fraktion die untenstehende Anfrage an den Bürgermeister gestellt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die USF/UWG-Fraktion bittet für die kommende Ratssitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“ um Beantwortung nachfolgender Fragen hinsichtlich der Bücherei:

Wie hoch sind die Kosten für

den Innenausbau (Trennwände, Fußboden, Sozialräume etc.)

die Elektrik, Heizung, Lüftung?

Wie hoch ist daran der Eigenanteil der Küster Menden GmbH?

Wie hoch sind die Planungskosten?

Wie hoch sind die laufenden Kosten im Einzelnen?

Wurde ein Förderantrag gestellt?

Wie hoch ist der zu erwartende Förderbetrag in Summe und in Prozent?

Wir werden sehen.

E. Heinrich