Archiv Dezemer 2024

18.12.2024

 

Es weihnachtet schon wieder

Diesmal bei der WP.

Zitate:

„Aus meiner Sicht haben wir im kommenden Jahr in den Bereichen der Abteilung zahlreiche Herausforderungen vor uns, sodass ich mich entschlossen habe, diese Aufgaben meinem Geschäftsbereich zuzuordnen.“

Am 14.09.2025 sind Neuwahlen. Wir wünschen ihm in dieser kurzen Zeit viel Erfolg.

Der Bürgermeister hatte schon einmal eine Aufgabe aus 52 an sich gezogen, die langfristige Lösung der Unterbringung von Flüchtlingen.

Als der Erfolg ausblieb, gab er die Aufgabe an Fr. Krabbe zurück.

Eine der Hauptaufgaben eines Bürgermeisters ist der Geschäftsbereich Personal. Warum hat der Bürgermeister ihn an den zweien Beigeordneten abgegeben?

 

„Die Mitglieder des Stadtrates habe er zuvor schriftlich über die Neuordnung informiert.“

Richtig. Der Bürgermeister hat „die Mitglieder des Stadtrates“ informiert, per Mail, nicht aber den Rat. Die Mitglieder des Rates sind nicht der Rat nach § 73 GO.

 

„Vorausgegangen war diesem Schritt zunächst ein tiefes und offensichtliches Zerwürfnis im Verwaltungsvorstand.“

Woraus diese „Zerwürfnis“ entstanden ist, darüber werden wir Anfang 2025 berichten; denn für uns gilt die sog. „Friedenspflicht“ vor Weihnachten.

 

„Nach Krabbes Auftritt, der den übrigen Verwaltungsvorstand sichtlich irritierte stand Niehage im nichtöffentlichen Teil auf und kritisierte die Erste Beigeordnete dem Vernehmen nach in scharfer Form.“

Die Vorlagen waren dem Bürgermeister und dem Kämmerer bekannt.

Was er gesagt hat, keine Darstellung (da nichtöffentlich).

War seine „Kritik“ berechtigt? Keine Darstellung.

Der Fantasie des Lesers sind keine Grenzen gesetzt.

Wo war der Bürgermeister bei der Kritik des Herrn Niehage?

U. E. hat er seine Fürsorgepflicht gegenüber Fr. Krabbe verletzt, da er Herrn Niehage nicht das Wort entzogen hat.

Die Äußerungen muss sich der Bürgermeister u.E. zurechnen lassen.

Es gibt auch ein „Tun durch Unterlassen“.

 

„Dafür soll es Applaus nahezu aus dem ganzen Plenum gegeben haben.“

Ob der Applaus berechtigt war, der Leser erfährt nichts. (s.o.)

Könnte es ein, dass der Applaus ganz zufällig von den Fraktionen kam, die im öffentlichen Teil der Sitzung Fr. Krabbe kritisiert haben (und das nicht zum ersten Mal)?

 

„Als dann am letzten Montag der Arbeitskreis Haushalt zusammenkam, an dem auch Henni Krabbe teilnehmen wollte, soll Uwe Siemonsmeier ihr nach Rückversicherung bei den versammelten Fraktionsspitzen erklärt haben, ihre Anwesenheit sei nicht vonnöten.

Der Vertreter der USF/UWG-Fraktion hat dafürgesprochen, dass Fr. Krabbe bleibt. Herr Weige hatte vor der Sitzung des AK per E-Mail die Teilnahme von Fr. Krabbe für erforderlich erklärt.

Was ist nun wahr?

Das Bild, das mit dieser Art des Umgangs sowohl für die Mitarbeiter als auch nach außen gegeben wird, ist erschreckend.

Die u.E. hohe Fluktuation der Mitarbeiter wirft die Frage auf, ob nicht dieser Umgang unter der Ägide des Bürgermeisters ursächlich dafür ist.

E. Heinrich

17.12.2024

 

Es weihnachtet sehr!

Heute Morgen ereilte die Ratsmitglieder (u. auch die Erste Beigeordnete) die Nachricht des Ersten Bürgers unserer Stadt, dass er den die Abteilung Schule, Sport und Kultur ab dem 01.01.2025 seinem Geschäftsbereich zuordnet.

Abgesehen davon, dass es u.E. eine Geschmacklosigkeit sondergleichen ist, dies der Ersten Beigeordneten kurz vor Weinachten mitzuteilen, kann er dies auch nicht ohne Zustimmung des Rates.

 

§ 73 GO NRW – Geschäftsverteilung und Dienstaufsicht

(1) Der Rat kann die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat den Geschäftskreis der Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder festlegen.

 

Die USF/UWG-Fraktion ist mit diesem Vorgehen des Bürgermeisters in keiner Weise einverstanden und hat daher heute nachfolgenden Antrag gestellt.

 

Betr.: Ihre Mitteilung Organisationsverfügung NeuordnungGescgäftsbereich  II, Abt. Schule, Sport und Soziales

 

Sehr geehrter Herr B+ürgermeister,

 

namens defr USF/UWG-Fraktion beantrage ich gem §73 Abs. 1 der GO NRWdie o.g Geschäftsverteilung in der nächtsenRatssitzung zu behandeln.

Zu dieser Ratssitzungbeantragt die UISF/UWG-Fraktion, der o.g. Verfügung zuwidersprechen und dieGeschäftsverteilung nicht zu verändern.

(s. Kommentar Held, Winkel, r. Wansleben §73 2.  2.1.2.)

 

Gruß

E. Heinrich

 

14.12.2024

 

Man nehme

ein Konzept, und schon löst sich das Problem in Wohlgefallen auf.

Worum geht es? Die Show-Veranstaltung in der Ratssitzung vom 10.12.2024.

Tagesordnungspunkte „Stellenbedarf Flüchtlingssozialarbeit“ und „Stellenbedarf Obdach- und Wohnungslosenarbeit“.

Zu der Stellenanforderung der Fachabteilung kam dann die Stellungnahme des Kämmerers:

„Aus Sicht der Abteilung Zentrale Dienste fehlt es an einer Grundlage für eine Stellenbemessung im Bereich der Betreuung Geflüchteter. Eine solche Grundlage sollte das der Politik bereits vor Jahren zugesagte, aber nie erstellte Konzept zur Betreuung geflüchteter Menschen sein. Aufgrund der Bedeutung und der mit dem Konzept verbundenen finanziellen Aufwendungen muss ein solches Konzept politisch diskutiert und beschlossen werden.“

Zur „fehlenden Grundlage“: Die Mitarbeiter stehen bis zur Halskrause in Arbeit. Zusätzlich zu Betreuende können nicht zusätzlich von den vorhandenen Mitarbeitern betreut werden.

Es bedarf also einer Aufstockung des Personals.

Welche Grundlage fehlt? Beide Vorlagen sind jeweils das Konzept.

Die Forderung nach einem weiteren Konzept ist nichts anderes als Formalismus und hält den Laden auf.

Ein Beispiel aus dem richtigen Leben: Eine Firma bekommt einen zusätzlichen Auftrag. Der Betriebsrat sagt, dazu benötigen wir zusätzliches Personal. Der Chef entgegnet: Sehe ich nicht ein. Dazu brauchen wir erst einmal ein Konzept. Ergebnis: Das Konzept wird erstellt, der Auftrag ist futsch.

Zu dem „der Politik bereits vor Jahren zugesagten Konzept“:

Wo waren die Kritikaster in der o.g. Show-Veranstaltung die ganzen Jahre (seit 2016)?

Welches Konzept ist konkret gemeint?

Vielleicht das Konzept aus anderen Abteilungen, die Beschäftigung ausgeschiedener Mitarbeiter auf 500 Euro-Basis?

Das Ganze erinnert an die Show-Veranstaltung vom 10.01.2023 in der WP und anschließend in der Ratssitzung, als es um die Nutzung der Rodenbergschule ging: „CDU hält Krabbe eigenmächtiges Handeln vor“.

Wo war das Konzept „Bücherei im Gebäude Siepmann", Miete ca.  500.000 Euro pro Jahr plus Nebenkosten in unbekannter Höhe?

Im Gegensatz zu den o.g. Vorlagen galt/gilt hier das Prinzip „Schaun` mer mal“.

Wir haben z.B. auch ein sogenanntes Haushaltssicherungskonzept, ber nur  dem Namen nach.

E. Heinrich

13.12.2024

 

Keine Antwort ist auch eine Antwort

 

Wir hatten am 04.12.2024 nachfolgendes Schreiben an den Bürgermeister geschickt:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in Kenntnis des gesamten Sachverhalts ist die o.g Antwort nicht einleuchtend.

Wir bitten Sie daher, uns Ihre Darstellung des Sachverhalts, die Sie an den Landrat geschickt haben, zuzuleiten.

 

Wir haben bis heute keinerlei Reaktion des Bürgermeisters erhalten. Keine Eingangsbestätigung, erst recht keine Zustellung des Schreibens an den Landrat.

 

Dass wir das gewohnt sind, haben wir dem Bürgermeister in der letzten Ratssitzung gesagt. Das ist aber noch langen kein Grund, dass sich der Bürgermeister weiter in Schweigen hüllt.

E. Heinrich