Archiv Februar 2012
Menden, 29.02.2012
Die Mendener Schizophrenie
Gestern hat der Rat der Stadt Menden das „Tourismuskonzept Menden“ beschlossen.
Nicht dass Sie jetzt meinen, die USF sähe darin die Schizophrenie, nein. Sie liegt darin, dass Menden ausgerechnet dort spart, wo es für Tourismus absolut kontraproduktiv ist.
Es dürfte wohl unstrittig sein, dass für Tourismus die Attraktivität einer Stadt die Grundvoraussetzung ist. Und für die Attraktivität wiederum ist ein positives äußeres Erscheinungsbild wichtig. Und für das positive äußere Erscheinungsbild wiederum sind Gepflegtheit und Sauberkeit Grundvoraussetzung.
Und was soll in Menden in Zukunft passieren? Personaleinsparungen im Mendener Baubetrieb (MBB).
Wer ist für Gepflegtheit und Sauberkeit in der Stadt zuständig? Der MBB im Auftrag der Stadt.
Wenn Menden jetzt schon so ungepflegt und schmutzig ist, wie nie zuvor, wie wird Menden dann aussehen?
Was sollen wir dann mit einem Tourismuskonzept??
Im Bereich derer, die in Menden den Mangel verwalten, sind bislang noch keinerlei Einsparungen spürbar, im Gegenteil.
Hoffen wir, dass der Mangel wenigstens gepflegt wird, indem man ihn effizient verwaltet.
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Menden, 28.02.2012
Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern
Der Beigeordnete Velte, empfahl seinerzeit dem Rat, die Straßenführung Hönnenwerth gegenläufig auszubauen. Die für eine zusätzliche Fahrbahn notwendigen Grundstücke sollten erworben werden. Das wurde auch so beschlossen.
Wie in Menden üblich, passierte bis heute – nichts.
Die USF hat deswegen den Antrag gestellt, diesen Beschluss endlich umzusetzen.
Die jetzigen Vertreter der Verwaltung sagen den jetzigen Ratsmitglieder, dass der Antrag der USF Blödsinn ist. Der Verkehr habe so dramatisch zugenommen (der Beschluss ist noch keine 10 Jahre alt) , dass eine solche Verkehrsführung gar nicht durchführbar sei.
Der Beschluss erfolgte auf Grund von Beschlussempfehlungen der damaligen Verwaltung und, folgt man der Argumentation der jetzigen Verwaltung, also auf blödsinnigen Beschlussempfehlungen der damaligen Verwaltung.
Wenn wir jetzt noch eine Weile warten, stellen wir dann fest, dass sich die Aussagen der jetzigen Verwaltung auch wieder als Blödsinn herausstellen??
Nebenbei: In Bezug auf die neue Straßeneinmündung „Untere Promenade auf die Märkische Straße“ hat sich die Verkehrsentwicklung komischerweise nicht dramatisch verändert? Auch die Verkehrsentwicklung der Kreuzung „Märkische Straße/Bodelschwinghstraße/Hönnenwerth“ hat sich nicht verändert?
Nebenbei bemerkt: Die Verwaltung sollte sich ihren oberlehrerhaften Ton sparen.
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Menden, 26.02.2012
So werden in Menden 150.000.000 Euro Schulden abgebaut.
Laut Beschluss des Rates sollte die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) beauftragt werden, durch Aufgabenkritik und Untersuchung des Verwaltungsablaufes Einsparmöglichkeiten zu ermitteln.
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erklärte dann der Kämmerer (ehemals bei der GPA beschäftigt), und das erst auf Nachfrage, dass die GPA gar keine Aufgabenkritik durchführen könne.
Menden hat nun also folgende Situation:
Bei 150.000.000 Euro Schulden wird nicht etwa untersucht, ob wir die angebotenen Leistungen überhaupt brauchen oder in welchem Umfang (Aufgabenkritik); es wird aber untersucht, ob die möglicherweise unnötigen oder überzogenen Leistungen wenigstens effizient erbracht werden oder ob sie vielleicht effizienter erbracht werden könnten (Verwaltungsablauf). Noch Fragen??
Es gibt also keinen Grund, sich darüber zu wundern, dass Menden pleite ist.
Da laut Auskunft des Kämmereileiters im laufenden Jahr 500.000 Euro von den Schulden getilgt werden, hat Menden ja noch 299 Jahre Zeit für die restlichen Schulden (wenn nicht wieder neue gemacht werden).
Also: Nicht aufregen. Es wird schon.
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Menden, 25.02.2012
Zu der Kritik der Ratsfraktionen!
An der vom Jugendamtselternbeirat organisierten Protestaktion hätte ich als Vertreterin der USF gerne teilgenommen. Da ich aber zur Zeit als Tagesmutter Drillinge betreue, war das leider nicht möglich. Es gestalten sich doch etwas schwieriger, mit Kleinkindern im Alter von fünfzehn Monaten an dieser Aktion teil zu nehmen. Außerdem war von der USF als Ratsmitglied Herr Bodo Richter anwesend. Das ändert aber nicht unsere Einstellung zu der Erhöhung der Kindergartenbeiträge. Unser Antrag lautet immer noch, die bestehenden Beiträge zu belassen. Um diese gegen zu finanzieren, haben wir beantragt, eine Zweitwohnsteuer einzufordern. Das ergäbe eine Summe von ca. 220.000 Euro. Die Erhöhung einer Grundsteuer, würde nach unserer Meinung wieder die Familien und auch die Rentner treffen, da sie mit höheren Mieten belastet würden. Und das wollen wir vermeiden.
Und hier noch eine Stellungnahme zu den Äußerungen der Verwaltung zu unserem Antrag, „Kinderwagenparkplätze“ in der Tiefgarage einzurichten. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Es wird mit mehreren Hundertausenden von Euros ein Bürgerbüro umgebaut, (Die USF war dagegen). Und wer bitteschön soll in das Bürgerbüro kommen? Familien ! Auch mit Kinderwagen. Und der Vorschlag, diese Parkplätze außerhalb einzurichten, erzeugt ebenfalls ein Kopfschütteln. Sollen die Eltern bei Regen oder Schneefällen ihre Kinder aus dem Auto in den Kinderwagen oder umgekehrt in den Kindersitz setzen? Komisch, in anderen Städten findet man die kinderfreundlichen Parkplätze in den Parkhäusern. Wie schon einmal gesagt, „Wir machen Menden ohne Kinder“
Luzia Remes
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Wie angekündigt, hier unsere Betrachtung über die Behandlung des Bürgerantrages der GEWOGE.
Im August 2011 hatte die GEWOGE einen Bauantrag gestellt. Die Verwaltung hatte dieses Antrag abgelehnt mit der Begründung, der C-D-Plan (Bebauungsplan) lasse dieses Vorhaben nicht zu. Befreiungstatbestände lägen ebenfalls nicht vor.
Damit wäre der Antrag den Weg alles Irdischen gegangen.
Die GEWOGE hat daraufhin einen „Bürgerantrag“ gestellt, in dem sie die Änderung des Bebauungsplanes dahingehend beantragte, dass ihr Vorhaben dann genehmigt werden könnte.
Der Bauausschuss hat dann in seiner Sitzung am 26.01.2012 diesen Bürgerantrag auf die Tagesordnung genommen und beraten. Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst, da einige Fragen noch zu klären waren.
Und siehe da, der gleiche Bürgerantrag erscheint auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses mit der Beschlussempfehlung des SPD-Bürgermeisters, dem Rat zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Das heißt also: Der Fachausschuss hatte den Antrag auf der Tagesordnung, der Fachausschuss hatte noch Fragen offen und deshalb noch nicht beschlossen. Aber der SPD Bürgermeister hatte den Durchblick (?) und empfiehlt die Ablehnung.
Dem Haupt- und Finanzausschuss gehört kein Bauausschussmitglied als ordentliches Mitglied an. In der entsprechenden Sitzung waren aber zwei Bauausschussmitglieder als Vertreter anwesend.
Da eines der beiden Bauausschussmitglieder die Niederschrift der Sitzung vom 26.01.2012, die am Abend vor der Haupt- und Finanzausschusssitzung in den Fächern lag, schon gelesen hatte, konnte entsprechend reagiert werden.
Und jetzt wird es etwas kompliziert.
In der Niederschrift des Bauausschusses steht fälschlicherweise, dass der Ausschuss den Bauantrag der GEWOGE die Tagesordnung aufgenommen hätte. Das trifft nicht zu. Es wurde auf Antrag von Herrn Weige (FDP) der Bürgerantrag der GEWOGE aufgenommen.
(Warum diese Unterscheidung bedeutsam ist, wird unten erläutert.)
Die USF hat die Niederschrift wegen dieser falschen Darstellung beanstandet. Hier die Antwort der Verwaltung:
„Da der Ausschussvorsitzende bereits darauf hingewiesen hatte, dass der Rat für die Annahme/Ablehnung des Bürgerantrages zuständig ist(neu: Haupt- und Finanzausschuss-Änderung aber erst im Rat am 31.01.2012 beschlossen), konnte es sich bei der Formulierung in Kurzform: „Antrag“ der GEWOGE nur um den Bauantrag handeln, auf den sich der Bürgerantrag bezieht.“
Die Verwaltung der Stadt Menden will also dem Ausschuss folgendes ernsthaft verkaufen: Es konnte nicht der Bürgerantrag gemeint sein, weil das laut Zuständigkeitsordnung des Ausschusses nicht möglich sei.
Gleichzeitig ist aber nach dieser Verwaltung möglich und rechtens, etwas zu tun, was gegen ein Gesetz verstößt. Denn, über Bauanträge kann und darf der Ausschuss nicht entscheiden. Entweder ist der Antrag nach den Vorschriften zu genehmigen oder nicht; und zwar ausschließlich von der Verwaltung. Es gibt kein Recht auf etwas, über das eine Ausschussmehrheit entscheiden kann.
Da fragt sich der normal denkende Mensch, warum macht die Verwaltung das?
Die Frage kann logischerweise nicht von Dritten beantwortet werden. Das wird das Geheimnis der Verwaltung bleiben.
Aber setzen wir doch einmal das Ganze in einen Zusammenhang.
Wenn ein Bürgerantrag von einem Ausschuss auf die Tagesordnung gesetzt worden ist, wird er von der Politik behandelt. Es ist damit kein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ mehr.
Tut man aber so, als sei der Bürgerantrag ein Bauantrag, bleibt die Behandlung des Antrages ein Geschäft der laufenden Verwaltung, und zwar so lange, bis der eigentliche Bürgerantrag zur Beratung angenommen oder abgelehnt worden ist.
Schließlich kommt der Bürgerantrag in den Haupt- und Finanzausschuss (Bauausschussmitglieder sind dort nicht vertreten), der ihn auf Vorschlag des Bürgermeisters ablehnen soll.
Die Begründung für die Ablehnungsempfehlung in der entsprechenden Vorlage ist zudem noch falsch.
Dort steht: „Falls dem Begehren des Antragstellers gefolgt werden sollte, müsste der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen zukünftig die Bauantragsverfahren bescheiden, die nach rechtlicher Würdigung durch die Bauverwaltung nach geltendem Recht abzulehnen wären.“
Zitat aus dem Bürgerantrag: „Der Bauausschuss möge alle planungsrechtlichen Beschlüsse fassen, damit die am 25.08.2011 gestellten Bauanträge zu dem im Rubrum genannten Bauvorhaben positiv beschieden werden können.“
Darüber und nur darüber hat der Bauausschuss beraten.
Von Bauantrag ist dort keine Rede.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist dem Vorschlag des SPD-Bürgermeisters aber nicht gefolgt und hat den Bürgerantrag an den Bauausschuss verwiesen.
Diese Sitzung fand am 23.02.2012 statt.
Wer jetzt allerdings glaubt, die Verwaltung hätte, wie sonst immer, den Antrag für diese Bauausschusssitzung zur Diskussion gestellt oder gar schon eine Vorlage erstellt, liegt total daneben. Von dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses kam nicht ein Wort.
Hätte die USF nicht die Aufnahme in die Tagesordnung beantragt, käme der Antrag erst in der Sitzung des Bauausschusses am 22.03.2012 auf die Tagesordnung. So geht Zeit ins Land.
Die USF hat das Gefühl (Sie wissen ja noch, Gefühle ..), dass das Ganze ein gewisses „Geschmäckle“ hat.
Eine allgemeinpolitische Anmerkung zwischendurch:
Zur Stärkung der Konjunktur geben Bund und Land Fördermittel in Milliardenhöhe, Steuergelder.
Soll in Menden ein Projekt durchgeführt werden, was Aufträge an Unternehmen in Höhe von ca. 1,3 Mio Euro bringt, hat man nicht besseres zu tun, als Gründe zu finden, die dies verhindern.
Und wenn man dann noch weiß, dass nach Meinung der gleichen Verwaltung die alten C-D-Pläne überarbeitet werden müssen, um sie dem Zeitgeist anzupassen und sich dann noch vorstellt, dass dieses Projekt jetzt abgelehnt wird, der C-D-Plan vielleicht aber in einem Jahr so geändert wird, dass dieses Projekt genehmigt werden könnte, der Investor es aber in einer anderen Stadt durchgeführt hat, könnte man einen Anfall kriegen.
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LKW in der Horlecke und k(ein) Ende.
Sie erinnern sich. Die USF hatte den Antrag gestellt, die Horlecke für den LKW die Durchfahrt zu untersagen.(s.u. 20.02.)
Begründung: Lärm für die Anwohner zu Unzeiten. Zerstörung der ungeeigneten Fahrbahn durch Schwerlastverkehr. Zu geringer Radius für den ein- und ausfahrenden Verkehr auf die und von der Iserlohner Landstraße.
Es kam, wie nicht anders zu erwarten. Nach Meinung der Verwaltung ist der LKW-Verkehr nicht nennenswert, das Problem also nicht existent.
Das erinnert an den vor Jahren gestellten Antrag, entlang der B 515 n Wildfangzäune aufzustellen, das es nach Aussage des Jagaufsehers der Edelburg sehr häufig zu Wildunfällen kam. Auch hier behauptete die gleiche Verwaltung, das treffe nicht zu. Daher seien Wildfangzäune unnötig.
Wie jeder, der über die B 515 n nach Lendringsen fährt unschwer feststellen kann, sind auf beiden Seiten Wildfangzäune.
Welcher Idiot hat denn hier unnötig Geld zum Fenster rausgeschmissen?
Der „Idiot“ war das Land Nordrhein-Westfalen. Bestimmt hat das Land NRW die Zäune errichten lassen, weil es doch gar keine Wildunfälle gibt. Man weiß ja nicht, wohin mit dem Geld.
Zurück zur Horlecke.
Die USF weist darauf hin, dass zur Zeit die Fahrbahn der Horlecke unnötig zerstört wird und anschließend die Anwohner für die Wiederherstellung zur Kasse gebeten werden, weil die Verwaltung, CDU/GAL und SPD-Mehrheit die Sperrung für LKW abgelehnt hat.
Die USF weist weiter darauf hin, dass es im Bereich der Einmündung Iserlohner Landstraße täglich zu gefährlichen Verkehrssituationen kommt. Sollte etwas passieren, trägt die o.g. Mehrheit die Verantwortung.
Die Anwohner, die morgens um vier Uhr durch das Scheppern leerer LKW-Anhänger aus dem Bett geschmissen werden, können sich ebenso bei der o. g. Mehrheit bedanken.
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Menden, 23.02.2012
Das SPD-Bürgermeister-Schutzargument in Menden
Die zur Zeit im Raum stehenden üblen Entgleisungen des SPD-Bürgermeisters werden verständlicher Weise von gewissen Kreisen als einmaliger Ausrutscher verkauft (so z.B. der peinliche Peters, Vorsitzender der SPD-Menden).
Dies ist aber bei Weitem nicht so.
Folgende Dinge, die sich dieser SPD-Bürgermeister bisher erlaubt hat, fanden in der veröffentlichenden Meinung kaum bzw. gar keine Beachtung und konnten so vom Bürger auch nicht wahrgenommen werden.
Da sich bei der USF, wie bei allen anderen Fraktionen auch, der Vorsitzende öffentlich äußert, war, wenn berichtet wurde, immer der Unterton zu spüren, „Heinrich hat nur wieder etwas gegen Fleige“. Die Sache selbst interessierte nicht sonderlich.
- Der Bürgermeister sperrt einem amtierenden Fraktionsvorsitzenden in rechtswidriger Weise auf Wunsch des jetzigen SPD-Fraktionsvorsitzenden das Fraktionszimmer.
Spielt keine Rolle. Heinrich will dem BM nur etwas.
- Der Bürgermeister setzt als seine erste Amtshandlung eigenmächtig seine SPD-Leute demonstrativ ohne Wissen der USF auf die Plätze im Ratssaal, die von der USF angemeldet wurden. Die Sitzordnung ist ausschließlich Sache des Rates. Dieser Meldung der USF hatte keiner widersprochen.
Spielt keine Rolle, Heinrich will …
- Der Bürgermeister entzieht einem Ratsmitglied mehrfach in rechtswidriger Weise das Wort. (vor Fleige in Menden noch nie vorgekommen)
Spielt keine Rolle. Heinrich will …
- Der Bürgermeister lädt auf Antrag der USF bewusst zu einer öffentlichen Ratssitzung ein (d.h. Rat, Bürger und Presse), um dann verkünden zu können, dass in einer öffentlichen Ratssitzung nichts gesagt werden dürfe, weil Investoren dies angeblich nicht wollten. (so jedenfalls der SPD-Bürgermeister) Ende der Sitzung nach fünf Minuten.
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Der Bürgermeister beleidigt in einer Presseerklärung im Namen der Stadt Menden den Fraktionsvorsitzenden der USF.
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Der Bürgermeister verspricht der IfB, eine gerichtsfeste Vorlage dafür zu erstellen, einen leitenden Mitarbeiter noch vor Weihnachten abschießen zu können.
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Der Bürgermeister führt Geheimverhandlungen mit Albert bzgl. der Planung Bahnhof. Es wird ohne Wissen des Rates ein Vertrag vereinbart.
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Die jetzt durchgeführten Planungen Bahnhof und Nordwall werden ohne Wissen des Rates hinter verschlossenen Türen vereinbart. Erst als alles in trockenen Tüchern ist, wird notgedrungen der Bauausschuss beteiligt. Dabei wurden vorher andere Bewerber vom Bürgermeister eigenmächtig und ohne Begründung und ohne Beteiligung der Gremien ausgeschlossen.
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Der Bürgermeister stellt Förderanträge für Vorhaben, von denen der Rat nichts weiß.
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Der Bürgermeister schmeißt Bürgeranträge in den Papierkorb, ohne den Adressaten, den Rat, zu fragen. Er zensiert und stellt damit fest, was dem Rat vorgelegt werden soll.
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Der Bürgermeister führt den einstimmigen Beschluss des Rates, Aufgabenkritik durchzuführen, einfach nicht aus.
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Der Bürgermeister wirft dem Rechnungsprüfungsausschuss vor, seine Arbeit zu machen. Man solle die Mitarbeiter gefälligst in Ruhe arbeiten lassen.
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Der Bürgermeister bezeichnet den Rechnungsprüfungsausschuss als Volksgerichtshof.
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Der Bürgermeister unterstellt dem Fraktionsvorsitzenden Rabulistik (Darstellen eines Sachverhaltes in einer von ihm gewünschten, aber nicht der Wahrheit entsprechenden Weise)
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Der Bürgermeister verändert ohne Rücksprache mit den Betroffenen eigenmächtig die Sitzordnung im Rat, obwohl dies allein Sache des Rates ist.
Spielt keine Rolle. Heinrich will…
- Der Bürgermeister in formiert den Rat falsch über die Sachlage bei der Trennung der Stadtwerke Menden und Iserlohn. Er schreibt das Gegenteil von dem, was von Anfang an Beschlusslage war und auch Gegenstand der Verhandlungen ist.
Spielt keine Rolle. Heinrich will …
Usw., usw, usw. …….. .
Die herablassenden Äußerungen in Sitzungen gegenüber Rats- oder Ausschussmitgliedern oder fragenden Einwohnern sollen hier gar nicht aufgeführt werden.
Weder die öffentliche noch die veröffentlichende Meinung nimmt Anstoß an diesem Verhalten, ebenso wenig die Ratsmehrheit. Es wird nicht hinterfragt, nicht widersprochen, nichts. Der Bürgermeister kann machen, was er will. Es kommt weder von der Presse noch von den anderen Fraktionen Kritik. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich alle hinter diesem selten dümmlichen und bequemen Argument „Heinrich will dem SPD-Bürgermeister ….“ verstecken. Man braucht nicht nachzudenken, man braucht kein Rückrat zu zeigen.
Wie wenig die veröffentlichende Meinung sogar von den letzten Entgleisungen des SPD-Bürgermeisters geschockt ist, zeigt die Internetseite DERWESTEN. Dort sind die Schlagzeilen „Bürgermeister schickt aus Versehen Lästermail an Bürgerin“ und „Entschuldigung des Mendener Bürgermeisters nach Lästermail“ unter der Firmierung „Posse“ geführt.
Mit dem Begriff „Lästermail“ wird diese Entgleisung des SPD-Bürgermeisters schon u.E. unzulässig verharmlost. (warum eigentlich?)
Das Ganze aber auch noch als Posse zu bezeichnen, ist die absolute Spitze.
Posse wird allgemein definiert als „derber, lustiger Streich“.
Das heißt also: Der indiskutable Umgang des SPD-Bürgermeisters mit einer Bürgerin ist für die WP eine Posse, ein derber, lustiger Streich.
Derb ist die Entgleisung des SPD-Bürgermeister ohne Zweifel, sogar verdammt derb. Was aber soll daran lustig sein??
Sind deshalb die über siebzig äußerst kritischen Kommentare in DERWESTEN flugs nach nur einem ganzen Tag von dieser Internetseite entfernt worden und seitdem unauffindbar?
Und wenn dann diese ganze Verharmlosung immer noch nicht greift, kommt das letzte „starke“ Sachargument des peinlichen Peters (Vorsitzender der SPD Menden):
Alles, was an Kritik an seinem SPD-Bürgermeister geäußert wird, ist für ihn „gequirlter Unsinn, Quatsch, peinlich“.
Damit liegt er auf gleicher Welle mit seinem SPD-Bürgermeister, dem fachliche Antworten fremd zu sein scheinen. Was andere sagen ist für den SPD-Bürgermeister einfach „Unfug.“
Der SPD-Bürgermeister stellt dies fest und was er feststellt, ist in Menden Gesetz.
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Menden, 17.02.2012
Zitat des neuen Kämmerers aus der Sitzung des KJHA am 15.02.2011:
„Kämmerer Uwe Simonsmeier ermahnte die Mitglieder dazu, das Floriansprinzip (Überall kann gespart werden, aber nicht da) außen vor zu lassen und die dringend erforderliche Konsolidierung des städtischen Haushalts im Auge zu haben.“
Recht hat er. Nur, warum sagt er das den Ausschussmitglieder? In der eigenen Verwaltung scheint dieses Prinzip nicht zu stören. Von Einsparungen im eigenen Bereich haben wir noch nichts gehört.
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Nachbetrachtung Hauptausschusssitzung vom 14.02.2012
Der gelernte Bürgermeister Fleige ging in dieser Sitzung wieder einmal seiner Lieblingsbeschäftigung nach: Er entzog dem Fraktionsvorsitzenden der USF das Wort. Nicht etwa, weil dieser sich ungebührlich verhalten hätte (das bleibt allein dem Bürgermeister vorbehalten), nein, der Bürgermeister war wieder einmal der Meinung, die Äußerungen gehörten nicht zum Thema.
Abgesehen davon, dass auch dann die Voraussetzungen für einen Wortentzug nicht vorgelegen hätten (es bedarf einer zweimaligen Ermahnung), macht es doch deutlich, welches Rechtsverständnis der Bürgermeister aller Mendener hat.
Es ging um den Bürgerantrag der Bürgerinitiative „Erhalt St. Michael Grundschule“.
Zur Erläuterung hier der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters: „Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bürgerantrag an und gibt diesen zur weiteren Bearbeitung an den Bürgermeister weiter.“
Nun könnte man diesem Vorschlag mit einiger Mühe noch einen Sinn abringen. Man könnte meinen, es sei gemeint, die Verwaltung solle sich entsprechend dem Antrag bemühen.
Aber: Es ist das Gegenteil gemeint.
Aus der Begründung der Vorlage:
- „Punkt 1 des Antrages ( Der Beschluss vom 13.12.2011 zum Sanierungsplan ist kein formaler Schließungsbeschluss der St.Michael Grundschule; dieser hat noch zu erfolgen) enthält kein neues Sachbegehren gegenüber dem im Dezember 2011 gestellten Antrag der Bürgerinitiative und ist daher nicht Bestandteil dieses Bürgertrages.“
Auf gut Deutsch: Es soll nichts passieren und es passiert auch nichts.
- „Bei Punkt 2 handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung und ist daher zur Bearbeitung an die zuständige Fachabteilung weiterzuleiten.“
Ein Bürgerantrag hatte vor der Zeit des gelernten Bürgermeisters Fleige aber den Sinn, dass der Rat oder ein Ausschuss das Begehren der Bürger mitgeteilt bekommt, darüber berät und, wenn es geht, die Verwaltung auffordert, im Sinne des Antragstellers tätig zu werden. Gerade durch diese Behandlung im Ausschuss war es kein Geschäft der laufenden Verwaltung mehr.
Als weiteres Beispiel für die seiner Meinung nach nicht richtige Behandlung wollte der Fraktionsvorsitzende der USF die vorangegangene Behandlung des Bürgerantrages der GEWOGE (dazu mehr in den nächsten Tagen) anführen.
Ergebnis: Wie immer, wenn dem gelernten Bürgermeister die Kritik des Fraktionsvorsitzenden der USF nicht passt, entzieht er ihm, und nur ihm, das Wort. Dass dies rechtswidrig erfolgt, interessiert niemanden. Ende der Debatte.
Aber: Wir wollen ja nicht ungerecht sein. In anderen Fällen wird der Bürgerantrag nicht nur angenommen, er wird sogar an den zuständigen Ausschuss verwiesen und, man höre und staune, auch schon u.E. unzulässigerweise in vorauseilendem Gehorsam bearbeitet, indem eine Vorlage erstellt wird. Und Sie glauben gar nicht, was im Beschlussvorschlag steht: Das, was der Antragssteller wollte.
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Menden, 15.02.2012
Dass unsere gestrige Glosse in der gestrigen Haupt- und Finanzausschusssitzung (HFA)derartig als zutreffend bestätig wurde, hätten wir nicht selbst gedacht.
Nicht derjenige ist in Menden zu kritisieren, der die Fehler macht, sondern derjenige, der sie benennt.
Worum geht es?
Vorab zur Erläuterung: Ein Haushaltsplan benennt die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im entsprechenden Haushaltsjahr. Es handelt sich also um Planzahlen. Der Jahresabschluss belegt, welche Einnahmen und Ausgaben in diesem Haushaltsjahr tatsächlich zum Tragen kamen.
Im vorliegenden Fall weist der Jahresabschluss 2008 aus, dass die Planzahlen des Haushaltes 2008 um den Betrag von 8,6 Millionen Euro falsch lagen.
Deshalb wurde unter anderem die Frage gestellt nach „den Umständen und Verantwortlichkeiten, die zur Korrektur der Zahlen geführt haben“.
Dazu kam folgende Antwort:
„Es sind keine Zahlen korrigiert worden. Der vorläufige, noch nicht testierte Jahresabschluss 2008 hat sich insoweit konkretisiert, als dass zum heutigen Zeitpunkt das sehr positive Ergebnis als belastbar angesehen wird.. Für diese Erkenntnis ist der Stadtkämmerer Uwe Simonsmeier verantwortlich.“
Hallo?!
- Es sind keine Zahlen korrigiert worden? Was sind denn das dann für 8,6 Millionen Euro?
- Zum heutigen Zeitpunkt hat sich das sehr positive Ergebnis nur insoweit konkretisiert, als dass … . Was sollen diese Wortspielereien ?! Das Einzige, was sich konkretisiert hat, ist die Tatsache, dass die Planzahlen um 8,6 Millionen Euro falsch waren und stattdessen „das sehr positive Ergebnis als belastbar angesehen wird.“
- Und für diese Erkenntnis ist der Stadtkämmerer Herr Uwe Simonsmeier verantwortlich?
Diese Erkenntnis ergibt sich ganz von allein, wenn man die Zahlen zusammenrechnet, auch ohne Herrn Simonsmeier.
Dies ist nur ein ganz kleiner Teil der Glanzleistungen des Bürgermeisters Fleige in der Sitzung des HFA gestern.
Schockierend gestern waren die verbalen Rundumschläge des ersten Bürgers der Stadt Menden:
- Diejenigen, die Kritik üben an dem o.g. Sachverhalt, „verunsichern die Bürger mit Vorsatz“.
(Die Stadt Menden steht übrigens im Landtag auf der Tagesordnung. Eben wegen „der Konkretisierung des sehr positiven Etgebnisses“. Verunsichert auch der Landtag die Bürger mit Vorsatz?)
- Einem Ratsmitglied wurde vom Bürgermeister wie folgt erwidert: Sie haben doch sicher zwei Gehirnhälften. Wenn Sie beide benutzen würden, … .
- Einem anderen Ratsmitglied wird Rabulistik unterstellt. Damit keiner der USF diese Rabulistik unterstellen kann, hier die Definition des Duden dazu:
„Argumentation in geschickter, beredt-spitzfindiger Weise, um damit einen Sachverhalt in einer von ihm gewünschten, aber nicht der Wahrheit entsprechenden Weise, darstellen.“
Was kann sich dieser Bürgermeister eigentlich noch alles erlauben.
Die Geschäftsordnung des Rates sieht in Anlehnung an die Gemeindeordnung vor:
„Wer sich ungebührlich benimmt oder sonst die Würde der Versammlung verletzt, kann vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen und notfalls aus dem Sitzungssaal bzw. aus dem Zugangsbereich gewiesen werden.“
Der Gesetzgeber ist fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es nicht sein kann, dass sich ein Bürgermeister derart daneben benimmt. Daher ist die Möglichkeit nicht vorgesehen, dass ein Ausschuss oder der Rat den Bürgermeister aus dem Sitzungssaal weisen kann.
Aber: Der Landtag hat das sogenannte „Lex Sauerland“ in die Gemeindeordnung eingeführt, die Abwahl des Bürgermeisters durch die Bürger.
Menden hat den Namenszusatz „Sauerland“.
Es wäre zu begrüßen, wenn Menden (Sauerland) dieses „Lex Sauerland“ anwenden würde.
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Menden, 14.02.2012
„Das Mecker-Talent einfach mal ablegen“
So der Bürgermeister in seiner Ansprache zum Jahresempfang.
Das zeigt, dass der Versuch des Bürgermeisters, den Bürgern einen Maulkorb zu verpassen (Bürgerversammlung zur Planung Bahnhof) fehlgeschlagen ist.
Um dieser Forderung des Bürgermeisters Nachdruck zu verleihen, wäre es zu empfehlen, die ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Menden wie folgt zu ergänzen:
Kritik am Bürgermeister (auch und insbesondere von Ratsmitgliedern) ist als Ordnungswidrigkeit im Sinne dieser Verordnung zu werten und mit einem Bußgeld zu belegen.
Die Höhe des Bußgeldes bestimmt der Bürgermeister nach seiner jeweiligen Laune.
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Am 10.02.2012 erreichte die USF (neben Thomas Thiesmann) die E-Mail von der Verwaltung, dass bezüglich der Leitung der Feuerwehr eine erneute Stellenausschreibung durchgeführt würde.
Auf die erstaunte Nachfrage, warum nur die USF und Thomas Thiesmann per E-Mail unterrichtet wurden, kam die Antwort der Verwaltung: Die anderen wurden telefonisch unterrichtet.
Man beachte den feinen Unterschied.
Auf gute Zusammenarbeit!
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Menden, 11.02.2012
Sie kennen doch sicherlich die berühmte Antwort auf die Frage warum etwas so ist, wie es ist? Richtig: „Das war schon immer so.“
So auch der peinliche Peters (Ortsvereinsvorsitzender der SPD) in der WP.
„Denn zu Zeiten der Stadtdirektoren Vaßen, Mäurer, Lohmann und des Bürgermeisters Düppe hat der Rat der Stadt Menden Beigeordnete gewählt.“ Richtig.
Nur, die Zeiten ändern sich; wenn auch scheinbar nicht für Peters.
Damals war die Stadt Menden z.B. nicht pleite.
Wir hatten auch mal einen Kaiser.
Auf die Tiraden des peinlichen Peters gehen wir nicht weiter ein. Dazu fehlt uns das Niveau, denn so tief können wir nicht sinken.
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Menden liegt in stiller Ruh und macht beide Augen zu.
Wie heißt es so schön im Gesetz? Der Rat ist durch den Bürgermeister (nicht durch die Presse) über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten.
Den Bürgermeister interessiert dies nicht im Mindesten. Über wichtige Dinge wird die interfraktionelle Besprechung (IfB) informiert. So geschehen im Dezember 2011 über Schwierigkeiten in Sachen Parkhaus Nordwall. Dem Rest des Rates fehlen dazu die höheren Weihen. Die Presse hält dies für in Ordnung.
Jetzt tauchen auf einmal 8,6 Millionen auf, plötzlich und unerwartet. Wer wird darüber vom Bürgermeister unterrichtet? Noch nicht einmal die IfB. Nein, es werden nur die Vertreter der CDU, FDP und SPD davon in Kenntnis gesetzt. Auch das ist der Presse keinerlei kritische Bemerkung wert. Keiner fragt, warum GAL und USF ausgeschlossen wurden.
Stattdessen ein kräftiges Juchhu ! Menden hat 8,6 Millionen Euro mehr. Wunderbar.
Es kommt keiner von der schreibenden Zunft auf die Idee, mal zu fragen, ob das so in Ordnung ist, dass den Bürgern der Stadt Menden seit Jahren etwas anderes erzählt worden ist, dass dem Rat seit Jahren ganz andere Zahlen vorgelegt wurden, dass die Entscheidungen bei diesen jetzt festgestellten Zahlen ganz andere hätten sein können. Was sagen die 27 Bediensteten der Stadt Menden dazu, die seit Jahren nicht das Geld bekommen, das ihnen zusteht, weil ja das Geld dazu fehlt (jetzt sind es 8,6 Mio € mehr)?
Es fehlt nur noch das Klopfen auf die Schulter: Habt ihr gut gemacht.
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Menden, 09.02.2012
Um zu zeigen, dass wir zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit sind, können unsere bisher gestellten Anträge auf unserer Homepage (www.USF-Menden.de) gelesen werden.
Ich will aber drei Anträge, die den Kinder und Jugendbereich betreffen, aufgreifen.
Als erstes ist da der Antrag vom 09.06.2011, die Übernahme des Bereiches „Tagesmütter“ in städtische Regie. Das heißt, die Betreuung und Vermittlung der Tagesmütter bleibt beim SKF, die Kosten übernimmt die Stadt. Damit hätten die Tagesmütter eine Planungssicherheit gehabt. Die Verwaltung hat den Antrag abgelehnt, und dementsprechend in ihrer Vorlage argumentiert, sodass der KJHA der Ablehnung gefolgt ist. Erfolg gleich – Null.
Der zweite Antrag vom 21.11.2011 sollte die zurzeit geltenden Kindergartenbeiträge unabhängig von den Haushaltsberatungen festsetzen. Die Eltern hätten so die Möglichkeit, unter der Berücksichtigung der zu erwartenden Elternbeiträge, ihre Entscheidung zu treffen, ob und welche Kinderbetreuung sie in Anspruch nehmen, sei es Kita, Tagesmutter oder ob sie ihr Kind selbst zu Hause betreuen. Dieser Antrag wurde zu dem Tagesordnungspunkt „Tagesbetreuungsausbauplan“ gestellt, der auf der Tagesordnung der Sitzung stand.
Die Ausschussmitglieder haben vor der Sitzung eine Tischvorlage erhalten. Die Aussage der Verwaltung dazu: Der Antrag ist richtigerweise vom Ausschussvorsitzenden von der Tagesordnung genommen worden. Es kann nicht sein, dass heute Anträge eingehen, die dann fünf Minuten später beraten werden müssen.
Was das sollte, wird das Geheimnis der Verwaltung bleiben. Es können jederzeit Anträge zu einem Tagesordnungspunkt gestellt werden, so lange, bis der Tagesordnungspunkt abgeschlossen ist.
Es ist nur immer wieder komisch, dass Anträge anderer Parteien unter den gleichen Gesichtspunkten beraten werden. Also Erfolg gleich – Null.
Der dritte Antrag vom 15.03.2011 zum Thema „Stadtteilmütter“ ist in der Sitzung des Integrationsrates am 7.4.2011 von allen Mitgliedern wohlwollend aufgenommen worden. Die Arbeit der Stadtteilmütter wäre für die Migranten von großer Wichtigkeit, da sie in vielen Fällen, dank ihrer Qualifikation, unterstützend eingreifen können. Sei es bei Behördengängen, oder bei der Begleitung von Jugendlichen bei Einstellungsgesprächen. Auch um im Kindergarten sprachliche und kulturelle Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Vorlage zu erstellen. Außerdem sollte mit dem Märkischen Kreis Kontakt aufgenommen werden, um vielleicht auf dieser Schiene dieses Thema zu besetzten. Der Antrag sollte in die weiteren Gremien verwiesen werden, dass heißt in den Sozialausschuss und in den KJHA. Auch das ist wieder nicht passiert. Komisch?
Wieder einmal: Erfolg gleich –Null.
Familienfreundliche Stadt Menden?
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Menden, 08.02.2012
Unerwartete Millionen im Haushalt aufgetaucht
So eine Schlagzeile am Mittwoch.
Das erfährt die USF aus der Presse. Die USF darf dann auch auf gleichem Wege erfahren, dass „Volker Fleige die Spitzen der sogenannten Sparpaket-Koalition aus CDU, FDP und SPD über die neue Entwicklung informiert“ hat.
Wie der peinliche Herr Peters (p.H.P.), Ortsvereinvorsitzender der SPD, in seinem Pamphlet vom 31.01.2012 richtig festgestellt hat, gehört die USF zu der o.g. Koalition; wenn denn die Task-Force-Haushalt damit gemeint ist.
Nur, wir „beklagen nicht ausgiebig ausbleibende Einladungen“, so der p.H.P. in dem o.g. Pamphlet, sondern stellen fest: Zu diesem Termin wurde die USF nicht eingeladen.
Über das Warum mögen sich die Bürger ihre Meinung bilden.
Nun zu der Nachricht an sich: Die USF kann sich noch lebhaft an die Frage von Herrn Weige (FDP) erinnern, wann denn endlich mit den betreffenden Jahresabschlüssen zu rechnen sei. Ohne diese Daten sei ein Sparpaket nicht seriös zu erarbeiten.
Ganz besonders gut erinnert sich die USF an die Antwort des damaligen Kämmerers, Herrn Hamer: Die Abschlüsse sind doch nicht so wichtig . Die Zahlen liegen doch vor und können selbstverständlich jederzeit eingesehen werden. Also kann sich das interessierte Ratsmitglied jederzeit ein Bild davon machen.
Abgesehen davon, dass diese Antwort eine Zumutung ist (Ratsmitglieder sollen sich die Zahlen zusammenpusseln), wurde damit doch eindeutig festgestellt, dass diese Zahlen vorlagen. Also lagen sie auch dem damaligen Kämmerer vor. Also konnte (od. musste) sich der für den Haushalt Verantwortliche von der Situation ein Bild machen. Also wusste er um diese Millionen. (er hätte es zumindest wissen müssen)
Neben der Frage, wie die mickrige Summe von ca. sieben Millionen vorhanden sein können oder nicht und welche Folgen das für Menden hat, ergibt sich für die USF die Frage, welche Folgen das für den ehemaligen Kämmerer haben muss.
Interessant wird auch die Antwort auf die Frage sein, welche Folgen das hat für den Chef von`s Ganze, den Bürgermeister.
Wird wieder alles unter den in Menden berühmten Teppich gekehrt?
Zu befürchten ist, dass wieder faule Ausreden kommen. Die erste ist schon da: „Es sei wohl mit der Umstellung auf das neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) zu erklären“.
Eine weitere (bange) Frage drängt sich auf: Was kommt wohl noch alles heraus??
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Menden, 07.02.2012
Hat der Bürgermeister sonst nichts zu tun?
Dienstag, 07.02.12, Schlagzeile: Senioren müssen Gruppenraum abgeben. Verwaltung benötigt Raum.
Was in einer einzigen Woche doch alles so plötzlich und unerwartet passiert in Menden. Am Dienstag voriger Woche, am 01.02.12, war Ratssitzung. Von dieser Inbeschlagnahme des Gruppenraumes hat der Rat vom Bürgermeister, wie immer, nichts erfahren. Warum auch, wozu gibt es die Presse.
Interessant ist auch die scheinheilige Begründung für die Inbeschlagnahme: Die Mitarbeiter des Fachbereiches 5 sollen künftig räumlich näher beieinander sein.
Ist deshalb das Kulturamt vom Westwall (Steinwurfweite entfernt vom Rathaus) umgezogen worden ins alte Rathaus?
Wenn man dann noch berücksichtigt, dass laut „Sparkonzept“ 100 Mitarbeiter eingespart werden sollen, sei die Frage erlaubt, was dieses Raumkarussel soll.
Die USF sieht sich in ihrem Gefühl bestärkt (Gefühle …), dass der Seniorentreff klammheimlich scheibchenweise aus dem Bürgerhaus gedrängt werden soll.
Dafür spricht auch, dass die Gerüchte sich verdichten, dass vom Bürgermeister schon konkret eine private Nutzung des Bürgerhauses vorgesehen ist.
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Menden, 07.02.2012
„Eine politische Zusammenarbeit mit der USF, die sich jeder konstruktiven Zusammenarbeit mit anderen Parteien und der Verwaltung verweigert, halte ich auch in Zukunft als nicht sachgerecht und unangemessen.“
Dies ist das wörtliche Zitat aus einem Schreiben eines Ratsmitgliedes an seine Parteifreunde.
Wenn der Autor unter „konstruktiver Zusammenarbeit“ Geheimverhandlungen im Hinterzimmer meint, hat er Recht. Dies gilt aber nur dafür.
Wir erlauben uns, darzustellen, was die USF im Rat bisher an Anträgen gestellt hat und damit sehr wohl zu konstruktiver Zusammenarbeit bereit war und diese auch eingefordert hat.
-Antrag auf Durchführung einer Aufgabenkritik
-Antrag auf Einrichtung einer Service GmbH für die Untersuchung von Kanalhausanschlüssen
-Antrag auf Tempo 30 ab 19.00 h für die Wilhelmstr./Nordwall/Gartenstr.
und Walramstr./Bodelschwinghstr
-Antrag auf Schaffung von Parkraum für die Innenstadtbewohner
-Antrag auf bedarfsgerechtes Wohnen im Alter
-Antrag auf Checkliste „Sauberes Menden“
-Antrag auf eine Ehrenamtskarte
-Antrag auf Entscheidung über städtebaulich relevante Projekte durch den Bauausschuss
-Antrag auf Zusammenlegung Jugendzentrum Stadtmitte/Seniorentreff im Bürgerhaus
-Antrag auf Tagesmütter in städtischer Regie
-Antrag auf Festlegung der Kita-Beiträge nach Entscheidung über Tagesmütter/Kindergartenplätze
-Antrag auf Namensschilder für städtische Bedienstete im Außendienst
-Antrag auf Unterrichtung des Rates und der Öffentlichkeit über die Vorhaben Bahnhof und Kaufhaus Nordwall
-Antrag auf Sperrung der Horlecke für LKW
-Antrag auf Haushaltsklarheit- und Wahrheit bezüglich des Stellenplanes (Besoldung der Mitarbeiter nach Arbeitsplatzbeschreibung)
-Antrag auf Schließung des Theaters am Ziegelbrand
-Antrag auf interkommunale Zusammenarbeit der Feuerwehr hinsichtlich Stabsarbeit und
Spezialfahrzeugen
-Antrag auf Prüfung einer Zweitwohnungssteuer
-Antrag auf Verlegung der Bücherei und des Bürgerbüros Lendringsen in das Haus Fischkuhle 10 und Verkauf des jetzt genutzten Gebäudes
-Antrag auf Gestattung des Fahrradverkehrs in der Fußgängerzone ab 18.30 h
-Antrag auf Überprüfung der Voraussetzungen für die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen
-Antrag auf Bestellung eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragte
-Antrag auf Nummerierung der Parkbänke in Menden
-Antrag auf Überprüfung der Berechtigung für Parkausweise und Höhe der Gebühr
-Antrag auf gegenläufige Verkehrsführung am Hönnenwerth
Die obige Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Menden, 04.02.2012
Die gequälte Stellungnahme zur Verteidigung des Bürgermeister auf den Leserbrief des Herrn Brock (Gehaltsaufstockung wirkt wie blanker Hohn), unterschrieben vom Fraktionsvorsitzenden der SPD, konnten Sie in der Westfalenpost lesen..
Haben Sie die unten stehende Stellungnahme der USF dazu dort lesen können? Nein?
Wir auch nicht. Komisch. Und dabei hatten wir sie doch an die Westfalenpost geschickt.
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Menden 03.02.2012
„Werbeflyer“ Gesamtschule
Oder: Es kommt in Menden immer darauf an, wer etwas will.
Der Seniorenberatung im Seniorentreff der Stadt Menden gingen die Informationsflyer aus.
Geld für neue Flyer war nicht zu erhalten, denn: Menden ist pleite, neue zusätzliche freiwillige Leistung, Sie kennen die Sprüche ja mittlerweile. (die USF hat der Seniorenberatung daher eine Spende dafür zukommen lassen)
Flyer für die Gesamtschule konnten allerdings erstellt und per Post an die Eltern verschickt werden. Ob es allerdings Werbeflyer für die Gesamtschule waren, mag dahingestellt bleiben. Das Foto des Herrn Fleige darauf machte es aber auf jeden Fall zu einem Werbeflyer für den Bürgermeister. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt..
Unser Tipp für die Zukunft: Wenn demnächst wieder Flyer benötigt werden, ein Foto von Fleige unterbringen. Es spricht einiges dafür, dass es dann klappt.
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Menden, 02.02.2012
So kontrolliert der Rat demnächst die Verwaltung
Bislang war es Brauch, dass die Sitzungen der Ausschüsse und des Rates aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen archiviert wurden.
Der Grund dafür ist einfach und für jeden verständlich: Es soll jeder Zeit möglich sein, nachzusehen, was Ratsmitglieder, Fraktionen und vor allem der Bürgermeister zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gesagt und wie sie abgestimmt haben. Wichtig wäre dies auch für den Rat in Bezug auf eventuelle Schadensersatzansprüche, ebenso für das Rechnungsprüfungsamt. Denn ohne diese Aufzeichnungen haben wir folgende Situation: Es gibt nur noch Beschlussprotokolle. Die sehen dann so aus:
Auszug aus einer Niederschrift „Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt…“.
Wenn jetzt durch diesen Beschluss die Stadt einen Schaden erleidet und dieser Beschluss auf Grund falscher Informationen durch den Bürgermeister erfolgte, ist dies nicht mehr zu belegen. Auch das Rechnungsprüfungsamt kann die Entstehung des Beschlusses, die Begründung o.ä. nicht nachvollziehen.
Da der Rat aber zuständig war für diesen Beschluss, ist er auch verantwortlich. Gut für den Bürgermeister.
Dass der Bürgermeister etwas gegen die Aufzeichnung und deren Archivierung hat, ist also verständlich.
Dass der Innenminister sich „der Kommentarmeinung“, die eine Archivierung ablehnt, anschließt, ist sein gutes Recht. Die USF schließt sich dieser Meinung nicht an, und das ist ihr gutes Recht.
Die Argumentation, dass mit dieser o.g. Äußerung das Innenministerium die Archivierung untersagt habe, mag zwar die Meinung des Bürgermeisters sein, ist aber nicht stichhaltig. Die Gemeindeordnung verbietet die Archivierung nicht, ebenso wenig gibt es einen Erlass oder Ähnliches.
Die Situation ist jetzt folgende: Es gibt nur noch ein Beschlussprotokoll. Darin steht dann einzig und allein „Der Rat (oder Ausschuss) hat mit den Stimmen von … beschlossen.“ Das war`s.
Die USF hat den übrigen Rat auf die Gefahr aufmerksam gemacht, die von dieser allein vom Bürgermeister geforderten Änderung der Geschäftsordnung ausgeht. Was daraus resultiert, liegt nicht in unserer Verantwortung.
Zu der Antwort GG auf H. Brock.
Die SPD versucht permanent, die Verantwortung des Bürgermeisters anderen in die Schuhe zu schieben. So auch bezüglich der Kosten des Stellvertreters für den BM. (zuletzt zusätzliche 5.100 Euro)
Verantwortlich dafür, dass Menden überhaupt einen Beigeordneten Arlt hat, ist der Bürgermeister. Verantwortlich dafür, dass Menden einen beigeordneten Kämmerer hat, ist der Bürgermeister. Beide Beigeordnete sind entgegen anderslautenden Schutzbehauptungen gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Wenn es keinen Beigeordneten gäbe, gäbe es auch keine Kosten für einen Beigeordneten.
Es gäbe erst recht keine zusätzlichen Kosten dadurch, dass der Rat einen Stellvertreter für den Bürgermeister wählen muss (so der Bürgermeister).
Bevor Herr Gutberlet wieder mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern kommt: Sicher hat die Mehrheit des Rates die Beigeordneten gewählt (die USF nicht). Aber es stellt sich doch die Frage nach dem Warum.
Könnte es ein, dass diese verantwortliche Mehrheit des Rates der Forderung des Bürgermeisters nachgekommen ist, weil sie davon ausging, dass der Bürgermeister ansonsten überfordert wäre. (warum hätte er die Beigeordneten sonst fordern sollen?)
Also, Herr Gutberlet, entschieden hat die Mehrheit des Rates, der Grund für diese Entscheidung und damit die Verantwortlichkeit liegt scheinbar beim Bürgermeister.
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