Archiv Februar 2014

Menden, den 28.02.2014

 

Die CDU ist angekommen

 

auf dem kollegial bescheidenen Niveau ihres Bürgermeisters.

Die USF hatte am 25.02.2014 an die Kulturausschussvorsitzende, Frau Jutta Manger (CDU), folgenden Antrag gestellt:

"……..

die USF beantragt, den Termin der o.g. Kulturausschusssitzung zu verschieben.

Die USF-Mitglieder im Kulturausschuss haben die Unterlagen erst gestern über ihr Postfach erhalten. Eine Beratung in der Fraktion war daher nicht möglich.

Am kommenden Montag ist aus bekannten Gründen ebenfalls keine Beratung in der Fraktion möglich."

 

Mit Schreiben vom 26.02.2014 antwortet das Kulturbüro, Herr Roth, wie folgt:

 

"… mit Fax vom 25.02.2014, gerichtet an die Vorsitzende des Kulturausschusses der Stadt Menden, beantragen Sie die Verschiebung der Kulturausschusssitzung 05.03.2014. Nach Rücksprache mit der Ausschussvorsitzenden Frau Jutta Manger teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann.

Begründung:

Eine Terminverschiebung ist rechtlich nicht begründet, da die Unterlagen form- und fristgerecht versandt wurden. Sie begründen Ihren Antrag mit dem Hinweis, dass die USF-Mitglieder erst am 24.02.2014 die Unterlagen über ihr Postfach erhalten hätten und eine Beratung in der Fraktion daher nicht möglich gewesen wäre. Die Unterlagen zur Sitzung des Kulturausschusses wurden gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Menden den Ratsmitgliedern am Montag vor der Sitzungswoche, also am 24.02.2014, durch Mitarbeiter des Kulturbüros in die Postfächer gelegt. Ebenfalls erfolgte am Montag die Versendung der Information per E-Mail sowie die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet."

 

Es ist unschwer zu erkennen, dass die Begründung keinerlei Bezug zum gestellten Antrag hat. Die USF hatte keine rechtlichen Einwände geltend gemacht.

 

Zur Behauptung, dass dem Antrag nicht entsprochen werden kann, hat der der USF-Fraktionsvorsitzende Herrn Roth unmissverständlich dazu aufgefordert, schriftlich zu belegen, welche Rechtsvorschrift eine Verschiebung eines Ausschusstermins verbietet.

 

Um zur Eingangsbemerkung zurückzukommen: Jahrzehntelang war es ungeschriebenes Gesetz, dass dem Wunsch einer Fraktion auf Verschieben einer Sitzung nachgekommen wurde.

Davon sind sowohl Volker Fleige als auch die CDU-Fraktion abgewichen, warum auch immer.

 

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Menden, den 26.02.2014

 

Was tun, sprach Zeus…

Wir wollten Ihnen noch erläutern, warum Volker Fleige machen kann, was er will.

Und das geht so:

Fleige hat eine Idee. Da er davon ausgeht, dass es zu Diskussionen kommt, wenn er sie in die zuständige Politik bringt, lässt er dies und macht einfach.

Wenn sich die Politik (in fast allen Fällen nicht die Ratsmehrheit) dann beschwert und moniert, dass sie nicht eingeschaltet wurde, stellt Volker Fleige fest, dass es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und die Politik nichts zu sagen hat.

Daraufhin wird dann das Rechnungsprüfungsamt (RPA) eingeschaltet. Dies stellt fest, dass für den Fall, dass die Politik mit der Entscheidung des Bürgermeisters nicht einverstanden ist, eine Entscheidung der Kommunalaufsicht herbeigeführt werden muss.

Die Politik wendet sich also an die untere Aufsichtsbehörde, den Kreis.

Diese sagt dann, dass "Ansprechpartner der Kommunalaufsicht der Bürgermeister ist." Mit der Politik hat die Kommunalaufsicht also nichts am Hut. Das heißt, derjenige, dessen Handeln von der Politik als nicht rechtens angesehen wird und dessentwegen sich die Politik an das RPA gewendet hatte und auf dessen Empfehlung hin an die Kommunalaufsicht, ist der Ansprechpartner der Kommunalaufsicht, nicht derjenige, der sich beschwert hat. Der Beschwerdeführer soll sich demnach an denjenigen wenden, über den er sich beschwert hat.

Der Kreis schließt sich hier. Die Politik kann sich nur beschweren, aber nicht erleichtern.

Nun bliebe noch der Rechtsweg. In der Erwartung, dass die Antwort der Kommunalaufsicht so ausfallen würde, wie sie oben geschildert ausgefallen ist, hatte die USF vorgeschlagen, gerichtlich feststellen zu lassen, ob es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

Aber - die Ratsmehrheit hat diesen Weg abgelehnt.

Nun könnte man fragen, warum die USF nicht allein geklagt hat.

Das ist leider nicht möglich. Eine Fraktion kann in einem solchen Fall nicht klagen, da sie nicht selbst unmittelbar betroffen ist, sondern der Rat. (es geht um die Frage, ob der Rat in seinen Rechten verletzt wurde) Damit der Rat aber klagt, braucht es eine Mehrheit. Und auch hier schließt sich wieder der Kreis. Eine Ratsmehrheit für eine Klage gibt es nicht.

Sie werden sich erinnern, dass wir schon mehrfach geschrieben haben, dass in Menden nicht die Gemeindeordnung gilt, sondern das, was die jeweilige Mehrheit beschließt. (absolute Demokratie)

Volker Fleige konnte und kann machen, was er will. Und er kann das, weil die Ratsmehrheit, insbesondere die CDU, dies zugelassen hat und noch zulässt; erst recht, wenn sich die Eigenmächtigkeiten des Volker Fleige gegen die USF richteten.

Die Ratsmehrheit, insbesondere die mitgliederstärkste Fraktion, die CDU muss sich daher diese Eigenmächtigkeiten zurechnen lassen.

 

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Menden, den 24.02.2014

 

Was nicht passt, wird passend gemacht oder, was kümmert mich die Gemeindeordnung

Sie erinnern sich? Die USF hatte festgestellt, dass die Umgestaltung des Rathausfoyers nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung zu betrachten ist.

Daraufhin sah sich Volker Fleige in der Mitteilung an den Haupt- und Finanzausschuss am 18.06.und /oder Rat am 02.07.2013

zu folgender Erklärung veranlasst:

…..

Schon während der Planung des Bürgerbüros war ein Bürgerbistro vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde frühzeitig in die Politik kommuniziert.

Die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen im Rathaus, auch im Eingangs- und Foyerbereich, sowie die geforderten Brandschutzmaßnahmen machen eine Verknüpfung dieser Maßnahmen sinnvoll und die Angelegenheit zu einem Geschäft der laufenden Verwaltung.

Der Bebauungsplan ist entsprechend geändert. Das Bürgerbistro mit max. 22 Plätzen dient nicht einer Gewinnerzielung. …..

Über allem steht der Servicegedanke, den die Bürgerinnen in angenehmer Atmosphäre in der Verwaltung erfahren sollen. Zudem erfolgt der Betrieb des Bürgerbistros probeweise, weil nicht abgesehen werden kann, ob und wie dieses Angebot im Rathaus von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird.

Da diese Auskünfte lediglich die Meinung des Volker Fleige wiedergeben, nicht aber die tatsächliche Rechtslage, hatte die USF beantragt, "den Vorgang Bistro" in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014 zu behandeln und die Beschlusslage bzgl. der Einrichtung des Bistros und die damit verbundenen Kosten darzulegen". Hinsichtlich des Betreibervertrages sollte sowohl die Beschlusslage als auch der Vertrag erläutert werden.

Was dabei rauskam, ist aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014ersichtlich:

Herr A. Schmidt erläutert zunächst die Beschlusslage zum Thema „Bürgerbistro“. Er teilt weiterhin mit, dass … eine Endabrechnung aufgrund fehlender Rechnungen jedoch noch nicht erfolgen könnte. Der im Antrag auch angesprochene Pachtvertrag ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen.

AM Heinrich erklärt, dass seiner Ansicht nach für die Einrichtung des Bürgerbistros ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig gewesen wäre. Eine reine Mitteilung reiche hierfür nicht aus. Außerdem bittet er darum, dass im Protokoll mitgeteilt wird, ob für die Einrichtung des Bürgerbistros eine Änderung des Planungsrechts für das neue Rathaus erfolgt ist.

AM Weige beantragt als Ergänzung zum Protokoll, die Dokumentation der Herbeiführung des Beschlusses.

Antwort der Verwaltung:

Eine Änderung des Bebauungsplanes war nicht erforderlich. Vom ISM wurde jedoch vor Maßnahmenbeginn ein Nutzungsänderungsantrag gestellt. Dieser wurde genehmigt. Die verpachtete Fläche beläuft sich auf 33,74 m2.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.04.2013 wurde unter dem TOP 15.4 die Drucksache Unterhaltungsmaßrıahmen Rathaus 2013 (M-5./13./031) beraten. In dieser Mitteilung wurde auch über die Einrichtung des Bürgerbistros informiert. Hierüber erfolgte eine Diskussion aus der sich Fragen ergaben, die durch die Verwaltung geklärt werden sollen.

Zur Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.06.2013 wurde als Anlage 4 eine Stellungnahme des Bürgermeisters zum Thema „Sanierung Rathaus“ beigefügt. in dieser Stellungnahme wurde u. a. erläutert, weshalb es sich bei der Angelegenheit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.(s.o.)

 

Resümee: Es reicht, dass eine Maßnahme von Volker Fleige vorgesehen ist. Beschlüsse sind unnötig, Kommunikation (sprich Mitteilung an die Politik) reicht aus. Neueinrichtungen sind nach Fleige keine Nutzungsänderungen und Investitionen, sondern Unterhaltungsmaßnahmen. Auf die Wahrheit kommt es auch nicht an; einmal wird behauptet, eine Bebauungsplanänderung läge vor (die keiner kennt), dann war sie nicht erfolgt, da nicht notwendig. Es gibt auch keinen Betreibervertrag. und, obwohl Menden sparen muss, leistet sich Volker Fleige die Einrichtung eines Betriebes, der keine Gewinne erzielen muss, also auch Verluste einfahren darf. Wurde deswegen über den Antrag von Herrn Wächter (CDU), den Betreibervertrag öffentlich auszuschreiben, nicht abgestimmt? Denn, was soll eine Ausschreibung, wenn kein Gewinn erzielt werden soll und daher auch kein angemessener Pachtzins vereinbart werden kann? Wurde aus diesem Grunde der Antrag in der Niederschrift gar nicht erwähnt? Zudem gibt Volker Fleige mal eben 48.000 € aus (wenn es dabei bleibt) für einen Probebetrieb; wenn er nicht läuft, ist dieses Geld mal eben in den Sand gesetzt. In der Niederschrift wird wohlweislich nicht dargestellt, wie der Beschluss herbeigeführt wurde, da es ihn gar nicht gibt; es wird allerdings so getan, als ob die Darlegung erfolgt sei. Nicht die zuständige Abteilung stellt einen Nutzungsänderungsantrag, sondern ein Eigenbetrieb, der mit dem Rathaus nichts zu tun hat. Für Volker Fleige ist alles ein Geschäft der laufenden Verwaltung, wenn er es will. Die Begründung kann noch so daneben sein, wie die hier verwendete: Alles ist dann ein Geschäft der laufenden Verwaltung, wenn es sich mit einem solchen verknüpfen lässt. So kann jede Zuständigkeit der Politik ausgehebelt werden.

Kurz: Volker Fleige macht, was er will. Und warum er machen kann, was er will, dazu demnächst mehr.

 

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Menden, 20.02.2014

 

NRW-Tag: Bewerbung ungewiss

 

So eine der Schlagzeilen.

Was so kariert eingestielt wurde, endet auch genau so kariert.

In seiner Sitzung am 24.09.13 unter Punkt 23 (von 25), ohne Vorlage, erfährt der Rat, dass "sich die 3 Städte Menden, Hemer und Iserlohn gemeinsam für die Ausrichtung des NRW-Tages bewerben wollen. Bei einer Federführung von Menden könne dann die Aufmerksamkeit in besonderem Maße nach Menden gelenkt werden. Er (der BM) ergänzt, dass es sich um einen einmaligen Aufwand handle und keine Folgekosten entstehen werden, wobei eine Bezifferung zum jetzigen Zeitpunkt unseriös sei. BM Fleige berichtet weiter, dass die Kosten ca. 600.000 € bis 1,8 Mio. € betragen können, wobei sich das Land mit 300.000 € bis 500.000 € beteiligen werde."

"Herr Guthoff (WSG!!) erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation zunächst den NRW-Tag in Fakten und Bildern und anschließend die bisherigen Überlegungen, wie der NRW-Tag in den 3 Städten Menden, Hemer und Iserlohn ablaufen könnte."

Es wurde von Herrn Fleige festgestellt, dass die Bewerbung bis zum 31.10.2013 eingereicht werden müsse.

Da dem Rat die Informationen zu dünn waren, wurde eine Sondersitzung noch im Oktober beschlossen.

Neue Informationen gab es keine, aber Hauptsache, man hatte noch einmal darüber geredet.

Der Rat fasste dann folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt Menden begrüßt die gemeinsame Bewerbung der Städte Hemer, Iserlohn und Menden um die Durchführung des NRW-Tages 2020.

Entsprechend der Darstellung des BM wird

- die Kabinettssitzung in Iserlohn - die Eröffnungsfeier in Hemer - der Festumzug und die weiteren Feierlichkeiten in Menden stattfinden.

Da für die Durchführung des NRW-Tages ein hohes Fachwissen erforderlich ist, wird die Aufgabe einer neu zu gründen Gesellschaft (mit Fachpersonal) übertragen."

Die USF hofft, wenigstens Sie wissen jetzt, was in 2020 in Menden geschieht.

Bemerkenswert ist allerdings die in Menden mittlerweile bekannte Vorgehensweise:

Es wird alles ohne Beteiligung der Politik von langer Hand vorbereitet, dann wird die Entscheidung auf den letzten Drücker gefordert und eine Frist zur Entscheidung genannt. Hier war es der 31.10.2013.

Hemer hat Wochen danach erst entschieden und Iserlohn erst am 18.02.2014! Eigenartig! Zeitdruck gibt es nur in Menden.

Zur Sache: Der Beschluss setzt die Beteiligung der drei Städte voraus. Eine von den dreien macht nicht mit. Die Grundvoraussetzung fehlt.

Die Bewerbung ist also nicht ungewiss. Es gibt keine. Der Beschluss ist hinfällig.

 

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Menden, den 17.02.2014

 

Alte Leitungen, neue Sorgen; Politik sorgt sich um das Hallenbad-Dach

 

Zwei Schlagzeilen an einem Tag. Beide machen aber eines überdeutlich: Vermögen der Stadt Menden vergammelt.

Die Wasserleitungen im Lehrschwimmbecken Bösperde sind marode (Kosten 40.000 €) und das Dach des Hallenbades hält noch bis 2018. Für die Außenfassade der Sporthalle der Hauptschule Lendringsen sind 1.5 Mio. € erforderlich und für die Sporthalle des Heilig-Geist-Gymnasiums sind Arbeiten für 1, 2 Mio. € in Auftrag.

Ergibt sich die Frage, warum es so weit kommt.

Die Leiterin des Immobilienservice Menden (ISM) ruft: "Ich bin nicht unwillig, aber ich brauche Personal".

Das aber kann oder will die Ratsmehrheit nicht zur Verfügung stellen. Es herrschst Sparzwang.

Zu den Kosten von 40.000 € für das Lehrschwimmbecken Bösperde stellt der Kämmerer fest, dass solche Investitionen "grob unwirtschaftlich" sind.

Von dem gleichen Kämmerer war nichts zu hören, als Volker Fleige das Bistro für (bisher angegebene) 48.000 € in Auftrag gab. Ist das Bistro etwa wirtschaftlich? Auch nach drei Monaten weiß der Verwaltungsvorstand z.B. immer noch nicht, was das Bistro gekostet hat und die Frage, wie hoch der Miet- oder Pachtzins ist, konnte oder wollte der Verwaltungsvorstand auch nicht beantworten.

Von dem gleichen Kämmerer war auch nichts zu hören, als es darum ging, die intakte Unnaer Straße einzig und allein für den Investor des Parkhauses Nordwall umzubauen, Kosten allein für die Stadt Menden 95.000 €.

Von dem gleichen Kämmerer war auch nichts zu hören, als es um den Architektenwettbewerb für Bürgerhaus und Umgebung ging, Eigenanteil der Stadt Menden 90.000 €.

Glockenteichbach etc. hatten wir schon thematisiert.

Wie der Umbau der Rettungswache vom ISM bewerkstelligt und finanziert werden soll, weiß auch kein Mensch.

Der Hilferuf der Betriebsleitung (s.o.) macht zudem deutlich, dass es langsam aber sicher Zeit wird, sich darüber zu unterhalten, ob die Mehrheit den ISM beibehalten will oder ob es nicht sinnvoll ist, die Aufgaben den Stadtwerken Menden zu übertragen.

Aber dann fiele ja ein Selbstbedienungsladen für Volker Fleige weg.

Zur Klarstellung: Dass das Vermögen der Stadt Menden vergammelt, liegt nicht am ISM, sondern daran, dass dem ISM nicht nur das notwendige Personal fehlt, sondern ihm vielmehr auch noch die notwendigen Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben von der Ratsmehrheit auf Vorschlag des Kämmerers gekürzt wurden. (so wurden z.B. die Mieteinnahmen kurzerhand um 250.000 € gekürzt)

Volker Fleige muss sparen, aber nicht im Kernhaushalt, sondern allein für den Kernhaushalt, damit er seine Räppelchen finanziert bekommt.

 

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Menden, den 14.02.2014

 

Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern

 

Bürgerantrag auf Einrichtung eines Wochenmarktes im Lahrfeld. 340 Unterschriften dafür.

Dieser Antrag kommt am 12.02.2014 auf die Tagesordnung des Ausschusses für Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Die CDU lehnt den Antrag erwartungsgemäß ab. Begründung: Den Antrag hatte die USF schon gestellt. Wir haben schon damals abgelehnt. Ein Wochenmarkt lohnt sich nicht. Zur Unterstützung eines möglichen Betreibers durch die Verwaltung, wie von der USF in die Diskussion gebracht, bedürfe es keines Ausschussbeschlusses.

Wie immer bei Anträgen, die auch nur annähernd der USF zugeordnet werden können, kommt jetzt Klaus Hoßbach (SPD) aus der Höhle.

Er wiederholt die Argumentation des Herrn Haldorn (CDU) und stellt mit Innbrunst fest, dass es sich bei der Argumentation des USF-Vertreters um Populismus handelt.

Im Übrigen schließt er sich der Feststellung an, dass die Verwaltung selbstverständlich von sich aus unterstützend tätig wird, dafür bedürfe es keines Beschlusses.

Dies wird dann zu guter Letzt von der Verwaltung bestätigt.

Dazu ist folgendes festzuhalten:

Die Verwaltung, die jetzt auf einmal diesen Beschluss für überflüssig hält, hat in ihrem eigenen Beschlussvorschlag wie folgt geschrieben:

"Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorhaben zu unterstützen, sofern sich ein privater Betreiber eines Wochenmarktes findet".

Hallo!!?

Das wird aber noch getoppt von der Tatsache, dass die gleiche SPD, der Klaus Hoßbach angehört, in der letzten Ratssitzung einen Antrag stellte (von dem der größte Teil des Rates dessen Sinn nicht erfasste), der folgende Formulierung enthielt: "Die Verwaltung wird beauftragt, ….. und welche Maßnahmen geeignet erscheinen, bürgerschaftliches Engagement in den Ortsteilen zu unterstützen. ... Die SPD-Fraktion unterstützt daher alle bürgerlichen Aktivitäten, die geeignet sind, die dörfliche Gemeinschaft in den Ortsteilen zu festigen."

Zum einen ist es interessant, dass die SPD-Fraktion ihren eigenen Bürgermeister durch den Rat dazu auffordern lässt, was doch, so Klaus Hoßbach (SPD) keines Beschlusses bedarf, zum zeigt sich, dass es sich bei dem SPD-Antrag um nichts anderes handelt als populistisches Wahlkampfgetöse.

Aber wie sagte schon Konrad Adenauer?

 

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Menden, den 10.02.2014

 

Wie pleite ist Menden wirklich!!?

Du denkst, schlimmer kann es nicht kommen - und es kommt schlimmer.

Mit geballter "fachmännischer" Kraft versuchen ausgerechnet der Fachbereichsleiter Jugend, Herr Michel, der Stadtjugendpfleger Boie Peters, der Abteilungsleiter Jugend und Familie, Herr Uwe Schewe, zu begründen, warum die in der Kritik stehende Entscheidung des Verwaltungsvorstandes, der CDU ihrem Wurmfortsatz, der SPD, die Aufstockung der Jugendarbeit um ganze 1,5 Stellen abzulehnen, die einzig seligmachende ist.

Dieter Michel: Verschieben der Entscheidung auf die Zeit nach den Wahlen. "Wenn wir mal ganz ehrlich sind: vorher fällt sowieso keine Entscheidung."

Es ist entschieden worden, Herr Michel, und zwar in der letzten Ratssitzung. Und zwar gegen eine bessere Ausstattung der Jugendarbeit. Und zwar von der CDU und der SPD!

Und warum nach der Wahl, Herr Michel!?

Weil es ganz andere Wahrheiten gibt, als dem Rat und der Öffentlichkeit vorgemacht werden??

Boie Peters: "Die Rahmenbedingungen sind unumstößlich. Angesichts dessen sind mir zwei sehr gut ausgestattete Jugendtreffs lieber als vier schlechte."

Wenn die Rahmenbedingungen unumstößlich sind, warum wird dann überhaupt noch beraten? Sind die Rahmenbedingungen ein Naturgesetz? Die jetzigen vier Jugendtreffs sind also schlechte Jugendtreffs!

Genau deshalb fordert die USF die personelle Aufstockung.

Uwe Schewe: … dass die weiterführenden Schulen immer mehr im Zentrum konzentriert werden. Dort seien auch die Jugendlichen vermehrt zu erwarten."

Heißt das, Jugendtreff einzig und allein im neuen Bürgerhaus!?

Und dann die Krönung, Bernd Alban, SPD: "Es sei noch nicht absehbar, wie die Schulsozialarbeit künftig finanziert werden könne. Möglicherweise müssten dafür städtische Mittel aufgewendet werde. Auch diesbezüglich dürfte man nach den Wahlen wohl klarer sehen."

Was hat die finanzielle Situation der Stadt Menden mit den Kommunalwahlen am 25.05.2014 zu tun!?

Was kommt denn nach der Wahl? Die Schließung von zwei Jugendtreffs (s. Boie Peters) und das in Bösperde oder Lendringsen (s. Uwe Schewe)??

Und das beschließen ausgerechnet die Fraktionen, die sich jetzt, vor der Wahl, so fürchterlich für die Ortsteile Bösperde und Lendringsen einsetzen, die sie vorher mit ihren Beschlüssen geschwächt haben?

Ist das schon wieder vorher im Hinterzimmer ausgekungelt?

Als es um Prestigeobjekte des Volker Fleige ging, war die Frage nach der finanziellen Situation der Stadt nicht relevant. Dafür konnten Millionen verplant werden. Da wurde nicht bis nach den Wahlen gewartet.

Aber wenn es um Maßnahmen geht, die Volker Fleige, der CDU und der SPD nicht in den Kram passen, wie z.B. die Übertragung der Aufgaben der Eigenbetriebe auf Stadtwerke oder die konkrete Aufgabenbestimmung für den Mendener Baubetrieb sowie die dafür notwendige Ausstattung und jetzt die personelle Aufstockung im Jugendbereich, da soll gewartet werden!

Die gleiche Korona, die sich in der Presse für die angeblich außerordentlich gute finanzielle Situation der Stadt feiern lässt, hat keine 75.000 Euro für vernünftige Jugendtreffs (s. Boie Peters)!

Im Dezember 2011 wurde eine Aufgabenkritik durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) beschlossen. Alle Arbeitsvorgänge der Verwaltung sollten auf den Prüfstand.

Seit Monaten ist die Aufgabenkritik bezüglich der Jugendarbeit fertig. Die USF hatte schon vor Wochen danach gefragt. Sie sollte der Politik zur Verfügung gestellt werden. Wir warten immer noch!! Ist es vielleicht möglich, 1,5 Stellen im Verwaltungsbereich für die 1,5 Stellen im Bereich Jugendzentren auszutauschen?

Auch die Aufgabenkritik für den Baubereich ist seit Monaten fertig. Auch davon ist nichts zu hören und zu sehen.

Warum? Weil auch unangenehme Wahrheiten darin enthalten sind?

Die USF greift den Vorschlag des Herrn Michel auf und erweitert ihn:

Streicht doch alle Ausschuss- und Ratssitzungen vor den Wahlen!

Das spart wirklich, vor allem die Arbeitsstunden der vielen Verwaltungsmitarbeiter, die für jede Sitzung zur Unterstützung des Verwaltungsvorstandes anwesend sind.

 

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!Korrektur:!

Im unten stehenden Artikel "Sinnfreie Entscheidung" hatten wir irrtümlicherweise festgestellt dass mit den Stimmen aller Fraktionen die Anhebung auf 6 Stellen beschlossen worden war. Dem war nicht so; die CDU hat sich mit 2 Stimmen enthalten, die SPD stimmte dagegen. Wir bedauern den Irrtum.

Menden, den 08.02.2014

 

Sinnfreie Entscheidung!?

Der KJHA hatte als Fachausschuss und Teil der Jugendverwaltung beschlossen, die Stellen für Freizeittreffs von 4,5 auf 6 Stellen anzuheben. 

In der folgenden Ratssitzung wurde die Beschlussempfehlung an den Rat von CDU und SPD abgelehnt.

Jetzt wurde diese Empfehlung erneut für den Rat beantragt.

Und von CDU und SPD abgelehnt.

Die Neueinrichtung von eineinhalb Stellen für die Stadtteiltreffs bringt Menden an den Rand des finanziellen Abgrunds. So sehen es jedenfalls CDU und SPD.

Es müssen 180.000 Euro eingespart werden im Jugendbereich, "koste" es, was es wolle.

In anderen Verwaltungsbereichen ist von Einsparung nichts zu spüren.

Aber:

- Die beantragten eineinhalb Stellen kosten keine 180.000 Euro !!

- Wo waren CDU und SPD als es um die Neueinrichtung der Stelle Marketing bei der WSG ging? (Man komme nicht mit dem Argument, diese Stelle sei keine Stelle der Stadt Menden. Die Stadt Menden trägt die Personalkosten der WSG.)

- Wo waren CDU und SPD als es um die neue freiwillige Aufgabe des Beauftragten für ein Innenstadtkonzept ging?

- Wo waren CDU und SPD als es um die neue freiwillige Aufgabe Tourismuskonzept ging?

- Wo waren CDU und SPD. als es um die Stelle "Zukunftsbeauftragte" der Stadt Menden ging? Neue freiwillige Aufgabe.

- Wo sind CDU und SPD, wenn es um die Folgekosten für die Einrichtung eines Bürgerhauses geht? Neue freiwillige Aufgabe.

Und so weiter, und so weiter.

Davon, dass Grundstücke mit Hilfe von CDU und SPD zur Hälfte ihres Wertes, teilweise noch darunter, verhökert werden, wollen wir gar nicht reden;

auch nicht davon, dass mit Hilfe von CDU und SPD millionenteure Prestigeobjekte auf den Weg gebracht werden.

Dass die Beschlussempfehlung des KJHA von Herrn Haldorn (CDU) als sinn frei bezeichnet wurde, dass die Antragstellung direkt an den Rat (im KJHA wird zwar so beschlossen, aber im Rat von den gleichen Leuten der CDU und SPD der Beschluss kassiert) von Herrn Haldorn mit der Bemerkung "und täglich grüßt das Murmeltier" kommentiert wird, ist zwar nicht lustig, aber auch nicht ungewöhnlich.

Dass aber ausgerechnet die SPD, deren politischer Schwerpunkt jahrzehntelang die Jugendpolitik war, hier kneift, zeigt, dass mit Jugendarbeit hier nicht mehr viel los ist.

Zuerst werden alle vier Freizeittreffs als zu erhalten beschlossen, und dann werden die Voraussetzungen dafür entzogen. Bravo!

Eigene Einsparvorschläge sind Fehlanzeige. Es wird nur das gehorsamst beschlossen, was vom jetzigen Verwaltungsvorstand kommt. In steter Eintracht mit der CDU.

Berlin lässt grüßen

Die USF ist gespannt, wie sich die von der Schließung von Freizeittreffs verursachten externen Kosten für den Jugendbereich erhöhen.

 

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Menden, den 06.02.2014

 

Minus mal Minus ergibt Plus. (mathematisch ist das so) aber: Fehler mal Fehler ergibt Richtig?

 

Wie schon berichtet, hatten Volker Fleige und seine Ratsmehrheit im Haupt-und Finanzausschuss Bürgeranträge abgelehnt mit der Begründung, dass die Antragsteller die falsche politische Richtung verträten.

Die USF hatte dazu festgestellt, dass dies nicht rechtens sei. Es sei in Sache zu entscheiden, nicht darüber, ob der Antragsteller die höheren Weihen für eine Antragstellung besitze.

Dies scheint wohl auch der Antragsteller so gesehen zu haben. Und letztlich wohl auch Volker Fleige mit seiner Ratsmehrheit; denn, siehe da, ohne Vorankündigung oder irgendwelche Erklärungen lies Volker Fleige in der letzten Ratssitzung noch einmal über die drei Anträge abstimmen. Und siehe da, die Ratsmehrheit hat die Anträge wieder abgelehnt, diesmal aber ohne eine rechtswidrige Begründung.

Nur: Die Anträge standen nicht auf der Tagesordnung.

Sie wurden auch nicht, wie es vorgeschrieben ist, als Tischvorlage dem ganzen Rat zur Kenntnis gebracht. Der Rat hat auch nicht darüber entschieden, ob er diese Anträge in dieser Sitzung behandeln will. Das passiert bei Volker Fleige und seiner Ratsmehrheit mal eben so.

Selbst wenn die Aufnahme in die Tagesordnung beantragt worden wäre, Eilbedürftigkeit lag nicht vor.

Auch dann nicht, wenn der Antragsteller eine Frist für die ordnungsgemäße Beratung seiner Anträge gesetzt hätte. Denn, ein Schaden wäre der Stadt Menden bei Nichtberatung nicht entstanden. Es wäre nur zu Lasten Volker Fleiges und seiner Ratsmehrheit gegangen. Und die sind Gott sei Dank nicht die Stadt Menden.

Ob der Rat die Entscheidungshoheit des Haupt-und Finanzausschusses für diese Anträge so ohne weiteres an sich ziehen konnte, ist auch eine interessante Frage, aber nicht in Menden. Hier kann man machen, was, man will. Wenn man die Mehrheit hat, spielt die Rechtslage keine Rolle.

Hier wird sogar ein Fehlverhalten mit einem weiteren ausgebügelt.

 

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Menden, den 04.02.2014

 

Noch einmal Haupt- und Finanzausschuss 28.01.2014

 

Zu dieser Sitzung hatte die USF folgenden Antrag gestellt:

Desweiteren beantragt die USF, den Vorgang "Bistro" in dieser Sitzung als ordentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln und die Beschlusslage bzgl. der Einrichtung des Bistros und die damit verbundenen Kosten darzulegen.

Hinsichtlich des Betreibervertrages für das Bistro beantragt die USF, sowohl die Beschlusslage als auch den Vertrag selbst zu erläutern.

Wie schon dargestellt, gilt im Rat der Stadt Menden das Mendener Landrecht des Volker Fleige.

Anstatt dass der Antragsteller das Wort zu seinem Antrag erteilt bekommt, gab der Ausschussvorsitzenden Fleige (SPD) das Wort erst einmal an den Fraktionsvorsitzenden seiner Fraktion, Herrn Wächter (CDU). (Wie schon bei den Versicherungen, ein eingespieltes Team.)

Herr Wächter beantragte dann flugs, dass der Betrieb des Bistros öffentlich ausgeschrieben werden soll.

Weder bei der Mitteilung im April 2013 über die Einrichtung eines Bistros noch sonst irgendwann waren von der CDU auch nur ansatzweise Fragen zu hören; aber jetzt ist man mittenmang dabei.

Zu den von der USF gestellten Fragen:

1. Zuerst behauptet Volker Fleige, der Bürgermeister könne Projekte unter 50.000 € als Geschäft der laufenden Verwaltung tätigen.

Dann behauptet er, es gäbe einen Beschluss. (den es nicht gibt)

Und zu guter Letzt deklariert er das Bistro jetzt als "Unterhaltungsmaßnahme Rathaus". Und für Unterhaltungsmaßnahmen bedürfe es keines Beschlusses.

Ein schöner Scherz. (hier kam übrigens auch die GAL ins Spiel, von der bis dato auch nichts zu hören war)

Die Frage nach dem notwendigen Beschluss zur Nutzungsänderung, Umwandlung der öffentlichen Information in einen privaten Gewerbebetrieb (auch als existent behauptet), werden wir später noch einmal stellen.

2. Die Kosten konnten noch nicht genannt werden, da noch nicht alle Rechnungen vorlägen. Monate nach der Fertigstellung.

3. Einen Betreibervertrag konnte man nicht erläutern, da es keinen Vertrag gäbe. (Passt irgendwie gut für den Antrag der CDU, den Vertrag öffentlich auszuschreiben.)

Das hieße gleichzeitig aber auch, das Bistro würde betrieben ohne jegliche Rechtsgrundlage.

Nach Meinung der USF liegt mindestens ein Überlassungsvertrag vor; aber, Sie wissen ja, in Rechtsfragen gilt das Mendener Landrecht des Volker Fleige.

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Nichts Genaues weiß man nicht (oder besser, sagt man uns nicht).

Warum auch, was geht das den Rat an.

 

Die USF bleibt bei ihrer Meinung:

Es gibt keinen Beschluss für die Einrichtung des Bistros.

Es gibt keinen Beschluss für eine Nutzungsänderung.

Es gibt keinen Beschluss darüber, wer das Bistro betreiben soll.

Es gibt keinen Beschluss über einen Betreibervertrag.

 

Die Quadratmeterzahl der Fläche des Bistro ist nicht bekannt, ebenso wenig der Miet- oder Pachtzins. Spielt ja auch keine Rolle, Menden schwimmt im Geld. Und wenn etwas fehlt, holt Volker Fleige das im Bereich Jugend- und Soziales wieder rein.

 

Was die Kosten betrifft sind wir gespannt. Vielleicht kommt ja zu Ostern ein Überraschungs-Ei.

 

Ach ja: Ein Bistro benötigt, zumindest wenn andere es betreiben, zwei Toiletten. Wo sind die?

Aber vielleicht kann man schon mal die Toilette vom Nordwall vor der Eingangstür aufstellen.

 

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Menden, den 01.02.2014

 

Wie es gerade passt

Für die letzte Haupt- und Finanzausschusssitzung (HFA) hatte die USF beantragt, in Erinnerung des vom Rat am 19.03.2013 einstimmig gefassten Beschlusses, den SPD-Antrag vom 28.02.2013 "Überprüfung des Versicherungsschutzes“, an den HFA zu verweisen, durchzuführen und diesen Tagesordnungspunkt in diese Sitzung aufzunehmen.

Wie zu erwarten, hat der Ausschussvorsitzende, Volker Fleige, diesen Antrag entgegen der Geschäftsordnung des Rates nicht ausgeführt.

Begründung, wie schon einmal, aber dadurch nicht richtiger: Die SPD-Fraktion habe ihren Antrag zurückgezogen.

Diese Argumentation ist bemerkenswert.

Am 19.03.2014 beschließt der Rat im Sinne des Antrages, am 18.10.2013 zieht die SPD-Fraktion ihren Antrag zurück, sieben Monate später.

Dazwischen lagen vier Hauptausschusssitzungen, in denen der Beschluss nicht ausgeführt wurde, inklusive Nachfragen der USF nach dem Verbleib des Ratsbeschlusses.

Als die USF darauf hinweist, dass sie den Tagesordnungspunkt Versicherungen für diese Sitzung beantragt hatte, wiederholt der Ausschussvorsitzende Volker Fleige seine frühere Aussage, durch die Rücknahme des Antrages durch die SPD habe sich der Fall erledigt. Verstärkt wurde das Ganze noch durch die Behauptung, auch wenn ein Ratsbeschluss zu einem Antrag vorliege, sei dieser hinfällig, wenn der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen habe.

Aber zu der Tatsache, dass Anträge, die fristgerecht von einem Fünftel des Rates oder einer Fraktion gestellt werden, in die Tagesordnung aufgenommen werden müssen, verliert er selbstverständlich kein Wort. Auch von den übrigen kam - nichts.

Eingedenk der Erfahrung, dass für den Rat der Stadt Menden nur die Rechtsauffassung von Volker Fleige Gültigkeit besitzt, hat die USF auf eine weitere Auseinandersetzung verzichtet.

Und jetzt wird es "lustig".

Nach den o.g. Rechtsauskünften beantragte Herr Wächter (CDU), in der nichtöffentlichen Sitzung über die Versicherungen zu berichten.

Und siehe da, "völlig überraschend" konnte der Vertreter der Verwaltung, obwohl dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stand, dort unvorbereitet (?) in epischer Breite dezidiert über jede einzelne Versicherung berichten.

Das hat ein Geschmäckle. Die Zusammenarbeit zwischen der CDU und ihrem Bürgermeister scheint zu funktionieren.

Aber vielleicht wurde der Antrag der USF auch deshalb nicht behandelt, weil für Volker Fleige die USF nicht die für ihn genehme politische Richtung vertritt.

Und der Clou zum Schluss:

Im Ratsinfoportal (dort sind die Sitzungen und Sitzungsunterlagen aufgeführt) ist in der Tagesordnung der Ratssitzung vom 19.03.2013 nicht nur der Antrag der SPD vom 25.02.2013 aufgeführt, sondern auch der Antrag auf Rücknahme eben dieses Antrags, Datum 18.10.2013.

Die USF erlaubt sich die Frage, wie ein Antrag, der sieben Monate später gestellt wurde, in den Sitzungsunterlagen einer Sitzung, die sieben Monate früher stattgefunden hat, als Sitzungsunterlage aufgeführt werden kann.

Der USF ist nicht bekannt, dass dieser Antrag je im Rat behandelt oder zumindest bekannt gemacht worden ist.

Dies ist alles möglich in Menden. Hier gilt eben Mendener Landrecht.

 

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