Archiv Februar 2016
Menden den 28.02.2016
Warten auf Godot
Der nächste Leerstand in der Hauptstraße steht bevor.
dm verlässt die Hauptstraße.
Und was ist mit dem Kaufhaus Nordwall!?
In jeder Bauausschusssitzung kommt unter dem Punkt "Sachstandsbericht Nordwall" die gleiche stereotype "Auskunft" der Verwaltung: Es gibt nichts Neues.
Wen wundert das, wenn die Ratsmehrheit in trauter Eintracht auf das einzig verbliebene Druckmittel gegenüber dem Investor ITG, der Einforderung des Kaufpreises, verzichtet hat.
Wäre man dem Antrag der USF gefolgt und hätte den Kaufvertrag wirksam werden lassen und damit die Fälligkeit des Kaupreises, wäre die Stadt Menden noch involviert.
So aber ist Menden auf die Gnade der ITG angewiesen. Ob die ITG das Projekt Nordwall überhaupt noch in Angriff nimmt, wann sie es in Angriff nimmt, was von dem Projekt Nordwall letztendlich noch übrig bleibt, darüber entscheidet einzig und allein die ITG. Menden kann nur noch zusehen.
Nur eines steht jetzt schon fest: Das Projekt, das Fleige selbstherrlich aus allen vorgeschlagenen Projekten als das non plus ultra ausgewählt hat, wird es mit Sicherheit nicht mehr sein.
Menden den 25.02.2016
Kleiner Tipp
Der nominelle SPD-Fraktionsvorsitzende Gutberlet sollte besser vorher lesen, was er unterschreibt.
"Diskussionen fänden nicht mehr in den dafür zuständigen Gremien statt."
Wer hat denn die Ausschüsse mit Hilfe von Arbeitskreisen ausgeschaltet? Der SPD-Bürgermeister.
Wer hat denn den Rat mit der Einrichtung der IFB kaltgestellt? Der SPD-Bürgermeister.
Der jetzige Bürgermeister macht nichts anderes, als Fortsetzung der "Politik" seines Vorgängers.
Als die USF damals die permanente Arbeitskreiswut kritisierte, hat das den nominellen SPD-Fraktionsvorsitzenden der SPD nicht gestört, im Gegenteil. Damals war das die Effektivitätssteigerung der politischen Arbeit.
Warum stört ihn das heute? Weil die SPD nicht mehr an Quelle sitzt?
Und ausgerechnet der Vorsitzende der Partei und der Fraktion, die die sog. sozialen Netzwerke ausgiebigst benutzt haben und benutzen - in den Ausschüssen und im Rat war von ihnen ja nichts zu hören - mokiert sich über den Gebrauch dieser Netzwerke durch andere? Wobei - von den Vertretern der SPD war auch hier in der Sache nichts zu hören. Man beschränkte und beschränkt sich auf persönliche Angriffe.
Menden den 23.02.2016
Alles im grünen Bereich ?
Der Kämmerer wird in der WP zur Klausurtagung der Verwaltungsspitze wie folgt zitiert::
"Wir haben geguckt, wo der eine oder andere Teller zu eiern anfängt und wieder einen Schub braucht. Immerhin ist unser Haushaltssanierungskonzept aus 2011. Vieles davon ist bereits abgearbeitet worden, anderes hat sich nicht umsetzen lassen und ist an anderer Stelle auszugleichen."
Was bereits abgearbeitet worden ist, dazu -. trotz mehrmaliger Aufforderung im Laufe der Jahre - kein Wort.
Was nicht umzusetzen ist, dazu - kein Wort.
An welchen anderen Stellen dies ausgeglichen werden soll, dazu - kein Wort.
Aber, wir sind auf einem guten Weg.
Weiterhin angenehmes Eiern.
Menden den 16.02.2016
Vielleicht merkt`s ja keiner
Große Schlagzeile in der WP. CDU: Mehr Geld für die Straßen.
Die Tatsache, dass die gleiche CDU es zulässt, dass man bei der Wilhelmshöhe die Reserven plündert und dafür auch noch Kapitalertragssteuer und Soli bezahlt, wird von Hagemann nicht erwähnt, geschweige denn kommentiert.
Die Tatsache, dass trotz der von CDU und Grünen beschlossenen Steuererhöhungen nur 80.000 Euro für "die Straßen" zur Verfügung stehen, wird ebenso wenig in Erinnerung gerufen.
Diese "Zusatzeinnahmen", die, so Hubert Schulte (CDU), "die maroden Verkehrswege verbessern sollen", sind nämlich schon verbraten.
Die intakte Fußgängerzone kann für einen Eigenanteil der Stadt von mindestens 260.000 Euro umgestaltet (ob verschönert, sei dahingestellt) werden. Dann kommen die Kaufinteressenten wenigstens über die Mendener Buckelpisten zur neuen Fußgängerzone, um die leeren Ladenlokale anzusehen.
Es ist definitiv kein Geld da. Was also soll die Forderung von Hubert Schulte (CDU), "wir wollen von der Stadt (wer ist das?) wissen, was da personell leistbar ist"?
Die CDU könnte doch ganz einfach ihren Bürgermeister fragen.
Aber das wäre nicht so werbewirksam wie diese Schaumschlägerei.
Menden den 14.02.2016
Der Papst der veröffentlichenden Meinung in Menden hat wieder zugeschlagen.
Rathausstreit macht klar: Falscher Ausschuss für Denkmäler.
Diese Schlagzeile ist so plakativ wie falsch.
Beginnen wir mal von vorn.
Am 02.02.2016 stellte die USF hier fest, dass der Bauausschuss nach der Zuständigkeitsordnung die Entscheidungsbefugnis über die Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde im Unterschutzstellungsverfahren hat.
"Zufällig" wurde daraufhin, selbstverfreilich mit dem Datum 01.02.2016 (die Mitteilung an die Ausschussmitglieder darüber trägt aber das Datum 03.02.2016), der Beschlussvorschlag für die Sitzung des Bauausschusses nachgeschoben, die Tagesordnung um dem TOP Unterschutzstellungsverfahren Rathaus zu erweitern.
Die FDP sah sich veranlasst, festzustellen, dass für diesen Vorgang der Kulturausschuss laut Satzung von 1980 zuständig sei.
Es ergab sich daher in dieser Sitzung ein Streit darüber, welche Auffassung denn nun zutreffend sei.
Hubert Schulte (CDU) forderte die Verwaltung auf, vor Beschlussfassung doch einmal zu klären, wer denn nun tatsächlich zuständig sei.
Wenn die Auffassung der FDP zutreffe, habe jahrelang der falsche Ausschuss entschieden.
Und was macht Hagemann daraus? Für ihn ist die Frage schon geklärt: Falscher Ausschuss für Denkmäler.
Abgesehen davon, dass das in Menden eh` keinen interessiert, den eigentlichen Skandal sieht der Papst der Mendener Kommunalpolitik aber nicht.
Ob Kulturausschuss oder Bauausschuss (dazu gleich mehr) ist völlig egal. Die Verwaltung hat gegenüber dem Landschaftsverband Westfalen Lippe ihre Stellungnahme als Untere Denkmalbehörde ohne Beschluss eines zuständigen Ausschusses abgegeben und die Meinung des Vertreters des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe beeinflusst, obwohl sie dazu nicht berechtigt war.
Das ist der erste Klops.
Der zweite Klops: Die Verwaltung, hier der erste Beigeordnete Arlt, der immer, wenn die USF festgestellt hatte, dass der Bürgermeister rechtswidrig gehandelt hat, angerufen wurde, darzustellen, was rechtens ist, ist nicht in der Lage, die Frage zu beantworten, wer in diesem Unterschutzstellungsverfahren zuständig ist. Dafür soll er aber jetzt, nachdem er es vorher nicht konnte, darüber verbindlich Auskunft geben.
Nun zu Frage der Zuständigkeit.
Die Satzung gem. § 23 (2) Denkmalschutzgesetz vom 17.12.80 (31.12.80) sagt unter § 1 (1): "Als Ausschuss für die Aufgabe nach dem Denkmalschutzgesetz wird gem. § 23 (2) des Denkmalschutzgesetzes der Kulturausschuss bestimmt."
Gemäß Denkmalschutzgesetz § 1 "Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege" sind nach Abs. 1 "Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden."
Es ist also von Denkmälern die Rede, nicht von der Unterschutzstellung von Gebäuden, die dann zum Denkmal erklärt werden sollen. Der Kulturausschuss ist danach zuständig für Maßnahmen an, im und für ein Denkmal.
Nach der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse vom 17.06.2014 gem. § 2 Ziff. 2 Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen, hat der Bauausschuss nach Buchstabe o) die Entscheidungsbefugnis über "die Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde im Unterschutzstellungsverfahren".
Und in diesem Fall geht es genau darum, nicht um Denkmäler, sondern um die Frage der Unterschutzstellung.
Aber sie`s wie es sei. Das ist ja nur die Meinung der USF.
Die Antwort der Verwaltung, wie immer sie auch ausfallen mag, welche Qualität auch immer sie haben mag, ist auch völlig egal.
Diese Frage hat ja schließlich Hagemann ex cathedra für die Öffentlichkeit entschieden.
Zweifel und Einwände sind nicht mehr zulässig, denn es stand ja in der Zeitung.
Menden den 12.02.2016
Das ist kein Scherz,
nicht einmal ein schlechter. Das ist ganz einfach Menden live.
Wir hatten darüber berichtet, wie die Verwaltung bei der Niederschrift über die Bauausschusssitzung mit der Wahrheit umgegangen ist (s.Archiv 04.01.2016).
Da man allgemein davon ausgeht, dass bei Verwaltens alles etwas länger dauert, hat die USF abgewartet bis zur gestrigen Bauausschusssitzung.
Aber die Verwaltung hatte die Niederschrift nicht geändert.
Daraufhin ging am Tag der Bauausschusssitzung folgende Anfrage an den ersten Beigeordneten Arlt, Leiter des zuständigen Geschäftsbereiches:
Sehr geehrter Herr Arlt,
in der o g Niederschrift wird Frau Gröhlich-Ulmke fälschlicherweise immer noch als stellvertretendes beratendes Ausschussmitglied aufgeführt.
Wann ist damit zu rechnen, dass die unberechtigte Teilnahme (nicht nur
Anwesenheit) vermerkt wird.
Warum wurde diese fälschliche Darstellung trotz Kenntnis Ihrerseits nicht schon korrigiert?
Ich bitte um Beantwortung meiner Anfrage in der heutigen Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Eugen Heinrich
Am gleiche Tag kam die nachfolgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Heinrich,
ich bestätige den Eingang Ihrer Frage. Wir werden diese wunschgemäß in der heutigen Sitzung beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Sebastian Arlt
Erster Beigeordneter
Warum "in Vertretung", erschließt sich uns nicht. Aber sei`s drum.
Doch nicht der erste Beigeordnete beantwortete die Anfrage, sondern er ließ beantworten (in Vertretung!, warum?) wie folgt:
Die Einspruchsfrist gegen die Niederschrift ist abgelaufen. Die Niederschrift kann (!!!) nicht mehr geändert werden. Es handelt sich um eine Tatsachenfeststellung.
Das heißt also, dass etwas Falsches protokolliert wird. Dies ist dem zuständigen Beigeordneten auch bekannt od. hätte zumindest bekannt sein müssen). Und obwohl dies bekannt ist, wird nicht korrigiert. Man wartet ab, ob jemand etwas merkt in der Hoffnung, er lässt die Einspruchsfrist verstreichen. Es handelt sich dann um eine Tatsache, die festgestellt wurde. Aus einer falschen Feststellung in der Niederschrift wird so eine Tatsache.
Das sollte sich der erste Beigeordnete patentieren lassen. Dieses Verfahren eröffnet viele Möglichkeiten.
Auch ein entsprechender Einwand in der Sitzung wurde abgeschmiert. Man weigerte sich, die Niederschrift zu ändern. Es soll lediglich in der Niederschrift der gestrigen Sitzung vermerkt werden.
Wenn also in der Niederschrift der Sitzung vom 04.01.2016 nachgelesen wird, merkt keiner etwas; denn, warum sollte man in der darauffolgenden Niederschrift danach suchen?
Die Frage, warum die fälschliche Darstellung trotz Kenntnis nicht schon korrigiert wurde, blieb trotz Nachfragens selbstverständlich unbeantwortet.
Die übrigen Ausschussmitglieder hat das übrigens nicht weiter interessiert. "Die Verwaltung wird schon wissen, was richtig ist".
Für den Hofberichterstatter Hagemann war das auch keine Zeile wert.
Weiter so!
Menden den 08.02.2016
Wie angekündigt zur Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde (Verwaltung) zum Unterschutzstellungsantrag der Architekten von Chamier und Behrendt.
Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.
Denkmäler sind Sachen (auch Gebäude), … , an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für …, für Städte und Siedlungen sind … oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Den größten Teil der Stellungnahme nimmt die Betrachtung der Vorgeschichte des neuen Rathauses ein. Es wird erzählt, was ursprünglich alles beabsichtigt war, aber nicht durchgeführt wurde.
Doch das Denkmalschutzgesetz sieht dies nicht als Kriterium für die Frage der Denkmalwürdigkeit.
Die Denkmalwürdigkeit misst sich an dem, was ist, nicht an dem, was hätte sein sollen.
Den Vorschlag der Unterschutzstellung der Herren Prof. Behrendt/Prof. v. Chamier und die Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde können Sie unter Archiv Februar 2016 lesen und sich sdo Ihr eigenes Bild machen.
Daher nur wenige Bemerkungen unsererseits zur Ablehnung der Denkmalwürdigkeit des Rathauses.
So ist z.B. das Argument, dass "der Foyebereich im ersten Obergeschoss als Kantine und nicht als öffentlicher Foyerbereich genutzt werden konnte", ist nicht stichhaltig.
Dann könnte z.B. die Denkmalwürdigkeit eines Gebäudes aus dem 18. Jahrhundert damit verneint werden, dass die Tenne des Gebäudes als Veranstaltungsraum genutzt wird.
Auch das Bestreiten von städtebaulichen Gründen geht am Thema vorbei:
"Die Gebäudekörper spiegeln weder die historisch gewachsene Struktur der Mendener Altstadt wider, noch nimmt der Rathausbau eine zukunftsweisende besondere architektonische Formsprache vorweg."
Wenn man die Kleinteiligkeit der Front betrachtet und bedenkt, dass die einzelnen Felder durch unterschiedliche Ausgestaltung der Fassaden das Bild einzelner aneinandergebauter Einzelhäuser ergeben sollten, trifft diese Feststellung nicht zu. Und die Tatsache, dass aus Kostengründen diese unterschiedliche Außenverkleidung bisher unterblieb, spricht nicht gegen den Baukörper an sich.
Auch dieses Argument ist aus der Luft gegriffen.
Dass "durch den neuen Rathauskomplex die in dem Gebiet vorhandenen Straßenbezüge- und räume und städtebaulich vorhandenen Anschlüsse zerstört bzw. verstellt (so z.B. zwischen Wasserstraße und Westwall) zerstört wurden", ist ebenso sachfremd. Das würde ja bedeuten, dass in einer Stadt niemals ein Gebäude als denkmalwürdig bewertet werde könnte, wenn es die Grenzen der zum Zeitpunkt der Entstehung des Gebäudes vorhanden Straßen überbaut.
Wir sind gespannt, wie nach dem Abriss des Gebäudes Bürgersaal und dem Neubau des Bürgerhauses die Sichtverbindung zwischen Wasserstraße und Westwall wieder hergestellt wird.
Die Begründungen der Verwaltung sind mehr als schwach.
Die USF sieht in der o.g. Stellungnahme den gequälten untauglichen Versuch, das neue Bürgerhaus durchzusetzen.
Zur närrischen Ratssitzung heute:
Für das Bürgermeister-Rau-Haus hat es zur Begründung der Denkmalwürdigkeit nach Erinnerung der USF ausgereicht, dass Bürgermeister Rau dort gewohnt hat.
Dann müsste es für Rathaus doch auch ausreichen, dass Fleige dort tätig war.
Menden den 06.02.2016
Stramme Leistung
Schlappe 600.000 Euro stehen laut Haushalt für Straßenunterhaltung zur Verfügung.
In Wahrheit verbleiben dafür jedoch nur 80.000 Euro. Es darf weiter querfeldein gefahren werden.
Was ist mit den 160 Straßen, die von der Stadt Menden selbst, ohne Beteiligung der Anlieger zu sanieren sind?
Aber die intakte Unnaer Straße wird völlig neu hergestellt.
Verkauft wurde diese Maßnahme dem Rat mit Kosten für die Stadt von 94.000 Euro. Den Löwenanteil erhielte die Stadt aus Fördermitteln.
Tatsächlich fallen aber zusätzlich Kosten an für die Angleichung in Höhe von 110.000 Euro. Die werden nicht bezuschusst. Das wussten die Fachleute auch nicht vorher? Das kommt jetzt völlig überraschend?
Und aus welchem Topf werden diese Gelder zweckentfremdet? Richtig, aus dem Topf für Straßenunterhaltung.
Man könnte sich als Ratsmitglied getäuscht fühlen (Sie wissen ja, Gefühle).
Man stelle sich einen Kunden vor, der einen Ofenbauer bestellt, sich mit ihm das Wohnzimmer anschaut und ihn um ein Angebot für einen Kachelofen bittet.
Das Angebot beläuft sich auf 10.000 Euro. Der Ofenbauer bekommt die Zusage. Der Bau beginnt. Leider muss dafür das halbe Wohnzimmer "angeglichen" werden. Kosten zusätzlich 11.700 Euro.
Aber, das wäre ja im richtigen Leben, hier sind wir bei der Stadt, da spielt das keine Rolle.
Und passend zu der Tatsache, dass für notwendige Dinge wie den Unterhalt der Straßen, wie immer kein Geld da ist, erhalten die Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt Menden, und nur die, die Mitteilung vom Kämmerer, dass der Haushaltssanierungsplan genehmigt ist und damit die Haushaltssatzungen 2016/17. Die haushaltslose Zeit sein damit beendet.
Da schreibt die Bezirksregierung: "Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für 2016 kann genehmigt werden, weil im Ergebnisplan der Stadt Menden der Haushaltsausgleich mit Stärkungspaktmitteln im Jahr 2016 und ohne Stärkungspaktmittel im Jahr 2021 dargestellt wird.
Wie das geht, haben Sie oben lesen können. Wichtige, notwendige Dinge werden nicht durchgeführt.
Der Kassenkredit (Dispositionskredit) wurde mal eben um 7 Mio. Euro erhöht. Aber das lag nur am Finanzbedarf der Eigenbetriebe, so der Kämmerer. Dass die Eigenbetrieb aber ausschließlich Aufgaben für die Stadt erledigen, wird außer Acht gelassen.
Angesichts der Tatsache, dass um Millionen höhere Gewerbesteuereinnahme über Jahre geflossen sind, die Gebühren bei der Stadtentwässerung erhöht wurden, "Gewinne" der Stadtentwässerung und des Mendener Baubetriebes an die Stadt gezahlt wurden, die Grundsteuer B erhöht wurde, die Kita-Beiträge erhöht wurden, der Stundenlohn für Tagesmütter um 20% gesenkt wurde, ist der Bescheid aus Arnsberg nichts anderes als ein Armutszeugnis.
Menden, den 03.02.2016
Wir sind auf einem guten Weg!?
Das dürfte wohl kaum der Fall sein, wenn Menden es nötig hat, einem Verlustbetrieb 86.000 € abzuknöpfen, dafür 12.300 € an das Finanzamt zu zahlen, um mit ganzen 73.700 € den städtischen Haushalt zu retten.
Was wäre denn gewesen, wenn die Grundsteuer B nicht "Dank" der Grünen statt um 100 Prozentpunkte nur um 50 Prozentpunkte angehoben worden wäre?
Warum spielt es eigentlich für die gleiche Verwaltung keine Rolle, wenn der Umbau der Unnaer Straße nicht nur 94.000 € kostet, zur Beschlussfassung angesetzt, sondern 214.000 € ?
Davon sind allein 110.000 € konsumtive Maßnahmen, also nicht über Investitionskredite finanzierbar!
Wo sind die Kompensationsmaßnahmen dafür!?
Wenn bei einer Erhöhung um 50 Prozentpunkte der Haushalt 2016/17 ausgeglichen gewesen wäre, so der Kämmerer damals, wieso läuten dann bei einer Erhöhung um 100 Prozentpunkte die Glocken bei einem "Einnahmeverzicht" von 73.700 € !?
Und das schlagende Argument für diese destruktive Maßnahme ist umwerfend:
"Die Ausschüttung habe man im Jahr 2011 bei der Aufstellung des Haushaltssanierungsplanes so beschlossen"!
Das Argument ist nun ganz neu. Seit wann spielt es in Menden eine Rolle, dass der Rat irgendetwas irgendwann beschlossen hat?
Was ist damals nicht alles beschlossen worden? Und durchgeführt wurde so gut wie nichts!
Die Ausschussmehrheit hat wieder einmal nur zur Kenntnis genommen.
Getreu dem Motto: "Die Verwaltung wird schon wissen, was richtig ist."
Menden ist auf einem guten Weg, fragt sich nur wohin.
Menden den 02.02.2016
Wie immer, auf Linie.
der Hofberichterstatter der WP, Hagemann:
"Die Architekten hatten eine Chance gewittert, den geplanten Abriss des Bürgersaals zu Gunsten eines neuen Bürgerhauses zu stoppen.
Wagenbach bestätigte indes, dass beide Seiten ein Benehmen darüber hergestellt hätten, dass das neue Rathaus denkmalunwürdig sei."
Und wie zu erwarten, meldet sich einer aus der Bruderschaft des Heiligen Anonymus.
Auf derwesten.de kommt von OSIS: "Klingt irgendwie so, also ob man den Architekten vorgeschickt hat zum verhindern…
Wer steckt denn dahinter?
Warum fragen sich Hagemann und OSIS eigentlich nicht, warum die beiden Architekten des neuen Rathauses nicht zur Sitzung des Bauausschusses eingeladen werden?
Warum stellt keiner die Frage, warum das Schreiben an den Bürgermeister nicht an die Ratsmitglieder weitergegeben wurde?
Der Weg der Behandlung des Antrages der Architekten ist mal wieder der typische Mendener Knüppeldamm.
Der Bürgermeister wird von den Architekten angeschrieben, dass sie einen Antrag auf Denkmalschutz stellen.
Die Rats- und Ausschussmitglieder erfahren davon - aus der Zeitung.
Die Verwaltung als untere Denkmalbehörde verständigt sich mit der zuständigen Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) und stellt ein Benehmen her, dass das Bürgerhaus nicht denkmalwürdig ist.
Nach der Zuständigkeitsordnung hat der Bauausschuss Entscheidungsbefugnis über die "Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde (s.o) im Unterschutzstellungsverfahren".
Die Meinung der Stadt Menden teilt die Verwaltung ohne Beschluss des Bauausschusses dem Vertreter des LWL mit, und dem Bauausschuss das Benehmen mit dem LWL unter Mitteilungen in der Ausschusssitzung.
Von einer Entscheidung, von einem Beschlussvorschlag nicht die Spur.
Aber das spielt in Menden seit längerem keine Rolle mehr. Das Einhalten von Rechtsvorschriften und Zuständigkeiten scheint eh` nur lästig zu sein - wenn es die Rechte der Rats- und Ausschussmitglieder betrifft.
Und im Übrigen (Sie erinnern sich): "Die Verwaltung wird schon wissen, was richtig ist".
Tja, OSIS, umgekehrt wird ein Schuh draus.
Die Wertung der Beurteilung der Denkmalunwürdigkeit durch den LWL folgt später. Sie ist eine Betrachtung wert, sowohl von der Sache her als auch in Bezug auf die Feststellung der Denkmalwürdigkeit anderer Objekte.
Dazu fällt der Verwaltung folgendes ein:
M:\FB6\62\62.1\Einzelprojekte\Bürgerhaus und Plätze am neuen Rathaus\Denkmalschutz\Antrag auf Unterschutzstellung\Stellungnahme untere Denkmalschutzbehörde.60/li 11.01.2016
Stellungnahme Untere Denkmalbehörde zum Unterschutzstellungsantrag
der Herren von Chamier und Behrendt
Vorbemerkung
Zwischen 1967 und 1978 reduzierten die Länder der Bundesrepublik im Rahmen der kommunalen Neugliederung
die Zahl ihrer Gemeinden. Die kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen wurde in
zwei großen Phasen ab dem Jahr 1966 durchgeführt und fand ihren weitgehenden Abschluss am 1. Januar
1975. Der erwartete Bedeutungszuwachs als zukünftiges Mittelzentrum und die mit der Neuorganisation
verbundene Aufgabenbündelung machte die Errichtung eines Rathauses im Zentrum der Stadt
Menden erforderlich.
Der Errichtung des Rathauses ging dabei im Jahre 1964 eine Sanierungsuntersuchung des Landesbaupflegers
Dipl.-Ing. Brunne zum 1. Teil der Altstadtsanierung voraus. Er empfiehlt hierin, Flächen für öffentliche
Gebäude, wie Rathaus, Kulturgebäude, Hallenbad und ggf. Parkhaus im Zentrum der Stadt neu
auszuweisen. Er empfiehlt weiter, einen Teil der Altstadt abzureißen, und den erweiterten Neumarkt zum
Mittelpunkt mit Platzbildung und als Zentrum mit Rathaus, Läden und Parkplätzen umzugestalten. Das
neue Rathaus sollte sich südlich an den Platzbereich anschließen.
Anspruch
Auf Grundlage dieser Vorschläge beschließt der Rat der Stadt Menden am 25.03.1965 die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 7/I mit Gemeinbedarfsfläche für Rathaus und Tiefgarage. Der Bebauungsplan
trat nach Satzungsbeschluss des Rates am 10.04.1970 am 23.06.1970 in Kraft. In der Begründung zum
Bebauungsplan ist als Planungsziel die Schaffung einer zeitgemäßen leistungsfähigen Stadtmitte mit
zentralen Einrichtung des Gemeinbedarfs, Rathausneubau mit Tagungsräumen und kulturellen Einrichtungen,
mit fußläufigen Einkaufsbezirken und mit Flächen für den ruhenden Verkehr beschrieben.
Wettbewerb
1973 führte die Stadt Menden einen städtebaulichen Wettbewerb für den Neubau eines zentralen Kommunikationsbereiches
mit offenem Rathaus durch. Im Auslobungstext wurde darauf hingewiesen, dass es
Ziel der Sanierungsplanung ist, die Altstadt zu einer leistungsfähigen, lebendigen und zeitgemäßen
Stadtmitte auszubauen. Hierbei sollten die grundsätzlichen Wesenszüge der Altstadt in Grund-, Aufriss
und Maßstäblichkeit erhalten bleiben. Ziel war es weiterhin nicht die gesamte Stadtmitte zugunsten hochrentierlicher
Nutzung ausschließlich marktwirtschaftlichen Interessen zu opfern. Die Verdrängung der
Wohnbevölkerung und der Kommunikation nach Geschäftsschluss sollte vermieden werden. Ziel des
Wettbewerbs war es konkret, die Bedeutung des Neumarkts zu stärken. Das an diesem Platz neu zu
planende Rathaus sollte dabei der Idee des offenen Rathauses folgen und durch die Zugliederung offener
durchgängiger Kommunikationsbereiche und Durchdringung mit Dienstleistungsgewerbe der Eindruck
ghettoartiger Verwaltungsinstanzen vermieden werden.
Die Architektengemeinschaft von Chamier und Behrendt, Düsseldorf, gingen als 1. Sieger aus dem Wettbewerb
hervor.
Realisierung
Es folgte eine bis zum Baubeginn im Jahre 1978 andauernde Umplanungsphase durch die von der Stadt
Menden beauftragten Architekten von Chamier und Behrendt. Hierbei wurden bis auf die Kubatur des
eigentlichen dreifingrigen Rathausgebäudes intensive Änderungen an Inhalt und Gestalt des Rathauskomplexes
vorgenommen. Der an der Bahnhofstraße liegende Gebäudeteil des derzeitigen Bürgersaalgebäudes,
das ehemalige Kommunikationszentrum, wurde gegenüber dem Siegerentwurf im Rahmen
dieser Umplanungen deutlich verkleinert und in seiner Form intensiv verändert. Ähnliche Veränderungen
erfuhr der als „kleines Rathaus“ bezeichnete Gebäudeteil. Des Weiteren wurden alle Dienstleistungsnutzung
im Erdgeschoss und das Kino, durch die gem. dem Anforderungsprofil des Wettbewerbs der Eindruck
der ghettoartigen Verwaltung vermeiden sollte, gegenüber dem Siegerentwurf aus dem Gebäudekomplex
entfernt. Die Umplanungen führten insgesamt zu einer umfassenden Änderung des Siegerentwurfs
und zu deutlichen Kostensteigerungen. Von den Architekten selbst werden folgende Änderungen
aufgeführt: Der Verwaltungsbereich wurde gegenüber dem Vorentwurf um 2.170 m² vergrößert. Die im
Siegerentwurf vorgesehene dreigeschossige Foyerhalle wurde auf einen eingeschossigen Foyerbereich
reduziert. Das Kommunikationszentrum wurde um 945 m² reduziert, die Rathauskantine um 1.182 m².
Des Weiteren wurde aufgrund von geänderter Planung auf städtebaulich sinnvolle Anschlüsse, Beziehung
Bürgerhaus - Kino, Wohnbebauung, Schloss usw. verzichtet. (siehe hierzu beigefügte Stellungnahme
der Architekten von Chamier und Behrendt vom 27.07.1978, sowie Auszug aus Internetseite des Dipl.
Ing. Hartmut Jentzsch vom 07.01.2016)
- 2 -
M:\FB6\62\62.1\Einzelprojekte\Bürgerhaus und Plätze am neuen Rathaus\Denkmalschutz\Antrag auf Unterschutzstellung\Stellungnahme untere Denkmalschutzbehörde.1982 wurde das Rathaus bezogen.
Entgegen der Vorstellung im Wettbewerbsentwurf wurde der Platz südlich des Rathauses bereits zu diesem
Zeitpunkt als Parkplatz genutzt. Der innere Platzbereich zwischen den Gebäudeteilen, der mit Stufenpyramide
und kleinen Bäumen geplant war, wurde ebenfalls nicht realisiert. Erst durch die Schaffung
des 1990 im Zuge des Festivals ( „theatrium - Junges Europäisches Theater in Menden“ ) errichteten
Zeltdaches konnte durch den Nutzungszuwachs zunächst periodisch, später dauerhaft der Innenhof tatsächlich
eine gesteigerte Aufenthaltsqualität erfahren.
Bewertung
Der hohe Anspruch des Wettbewerbs, einen zentralen Kommunikationsbereich mit offenem Rathaus zu
errichten, wurde im Ergebnis durch die jahrelangen Umplanungen bis auf den Bürgersaal auf einen rein
funktionalen administrativen Zweckbau reduziert. Selbst dieser Bürgersaal - der in der Planungsphase
deutlich in seiner Fläche reduziert wurde - wurde und wird seinem Anspruch als Kommunikationszentrum
aufgrund seiner technischen und funktionalen Mängel nicht gerecht.
Die Gebäudekörper spiegelt weder die historisch gewachsene Struktur der Mendener Altstadt wider, noch
nimmt der Rathausbau eine zukunftsweisende besondere architektonische Formensprache vorweg. Ein
für in diesem Zeitabschnitt durchaus übliches multifunktionale Kommunal- und Verwaltungsgebäude war
zwar gewünscht, konnte in Menden aber letztlich aus verschiedenen Gründen, wie geänderten technischen
Vorgaben, Grundstücksverfügbarkeit und fehlenden finanziellen Möglichkeiten nicht realisiert werden.
Auch ist insbesondere das 4-geschossige dreifingrige Hauptgebäude nicht an den Maßstab der Altstadtbebauung
angepasst, sondern stellt einen massiven Eingriff in das historische Stadtgefüge dar, Durch
den neuen Rathauskomplex wurden die in dem Gebiet vorhandenen Straßenbezüge- und räume und
städtebaulich vorhandenen Anschlüsse zerstört bzw. verstellt (so zum Beispiel zwischen Wasserstraße
und Westwall). Hier wirkt der Baukörper wie ein Riegel.
Zudem wurde die äußere Gestalt des Gebäudekomplexes im Rahmen der Ausführungsplanung an die
funktionalen Anforderungen angepasst, bzw. auf diese reduziert. Nachweisbar erfuhr der gesamte Gebäudekomplex
hinsichtlich seiner skulpturalen Gestaltung bereits in der Planungsphase einen Bedeutungsverlust;
lediglich der größte Baukörper blieb dem Wettbewerbsentwurf in seinem Kubus erhalten.
Selbst der bedeutende Neumarkt, der im Zuge der Neuplanung eine Aufwertung erfahren sollte, hat einen
Bedeutungsverlust erfahren. Er kann seit dem Bau nicht mehr als zentraler Platz wahrgenommen werden.
Die als Begegnungsflächen vorgesehenen Foyerbereiche („Foyerring“) konnten durch Flächenreduzierung
und funktionale Änderungen nicht entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt
werden. Hier ist insbesondere auf den geplanten Foyerbereich im ersten Obergeschoss des Bürgersaalgebäudes
hinzuweisen, der bereits bei Nutzungsbeginn 1982 als Kantine und nicht als öffentlicher Foyerbereich
genutzt werden konnte. Weitere offene Foyerbereiche vor den Besprechungsräumen im Kleinen
Rathaus sind zu klein, um eine Funktion als Begegnungsbereich zu erfüllen. Allein der Bereich vor dem
Ratssaal wird als öffentlicher Raum/Foyer genutzt und wahrgenommen. Die Außentreppen zum Foyer im
Kleinen Rathaus und zum Raucherraum der Kantine sind von Beginn der Nutzung an aufgrund fehlender
Bezüge sinnlos.
Fazit
Die untere Denkmalschutzbehörde kommt zu dem Ergebnis, dass das Gebäudeensemble entgegen seinem
zunächst hohen Anspruch als reiner Funktionsbau zu beurteilen ist, der weder typisch für die Entwicklung
der Stadt Menden, anderer Kleinstädte oder der Region ist, noch handelt es sich um ein die
Stadtgeschichte oder die Architektur prägendes Gebäude.