Archiv Februar 2017

23.02.2017

 

Ratssitzung am Dienstag,

eine lehrreiche Veranstaltung.

Tagesordnungspunkt "Verlagerung Sportplatz Bösperde, Bürgerantrag Sprenger".

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Haldorn:

"Die Verlagerung des Sportplatzes ist nie vom Rat beschlossen worden" .

Was lernen wir daraus?

- In Menden ist es völlig normal, den Flächennutzungsplan für die Verlagerung eines Sportplatzes zu ändern, ohne dass die Verlagerung beschlossen worden ist.

- In Menden ist es auch völlig normal, für diesen neuen Sportplatz ein 82.000 m² großes Grundstück zu kaufen, ohne dass die Verlagerung des alten Sportplatzes dorthin beschlossen worden ist.

Das ist Mendener Landrecht.

Woher weiß Herr Haldorn eigentlich, dass es für die Verlagerung keinen Ratsbeschluss gibt, denn damals war er noch nicht im Rat?

Das kann ihm nur die Verwaltung gesagt haben, die seit Jahr und Tag die Verlagerung zu verhindern sucht.

Noch ein Beispiel für das hier geltende Mendener Landrecht:

Der Antrag Sprenger auf Verlagerung des Sportplatzes wurde am 15.11.2016 im Haupt- und Finanzausschuss behandelt.

Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über solche Bürgeranträge ob sie angenommen und wenn ja, an welchen Ausschuss sie zur Beratung verwiesen werden.

In der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst:

"Daraufhin beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, den Antrag anzunehmen und diesen zur Vorberatung unter Berücksichtigung der in der Diskussion aufgeworfenen Fragen an den Sportausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen und den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. Nach erfolgter Beratung ist die Angelegenheit den Rat der Stadt Menden zur Entscheidung vorzulegen."

Nach erfolgter Beratung! Dieser Bürgerantrag war dann Tagesordnungspunkt in der gestrigen Ratssitzung, ohne dass darüber vorher, wie vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, beraten worden ist, auch nicht im zuständigen Bauausschuss.

"Die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen" wurden auch nirgendwo vorher behandelt.

In Menden werden eben verbindliche Beschlüsse ganz einfach nicht ausgeführt, warum auch immer. Aber das ist nicht das erste Mal. Noch ein paar Mal, dann wird es per Gewohnheit verbindlich.

Einzigartig ist es auch, dass der Tagesordnungspunkt "Verlagerung des Sportplatzes" heißt und unter diesem Punkt die Erneuerung des Kunstrasens und der Zuschuss für die Umkleiden beschlossen wird.

Der Einwand aus dem Rat, dass die Erneuerung des Kunstrasens und damit der Weiterbetrieb gar nicht auf der Tagesordnung steht, wurde mit dem besserwisserischen Hinweis weggewischt: Steht doch in der Vorlage!

Zum einen ist es für einen Beschluss des Rates grundsätzlich nicht relevant, welche Ausführungen die Verwaltung in der Begründung einer Vorlage macht, zum anderen müssen diese Ausführungen auch nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen.

Dass "der Beschluss (des nichtzuständigen Sportausschuss vom 29.10.215), den Kunstrasenplatz Bösperde und das Umkleidegebäude in 2017 zu sanieren,…von der Verwaltung ausgeführt werden müsse", ist z.B. eindeutig falsch.

So viel zu "steht doch in der Vorlage".

Insgesamt hat sich wieder einmal gezeigt, dass Beschlüsse, wenn sie, wem auch immer, nicht gefallen, das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen.

Im Übrigen scheint nicht die Gemeindeordnung zu gelten, sondern das, was die Mehrheit gerade beschließt!

E.Heinrich

 

 

 

17.02.2017

 

Es ist wieder einmal geschafft

Typisch Menden. Wenn es um schwerwiegende Entscheidungen geht, setzt man in Menden seit Jahr und Tag auf den Faktor (keine) Zeit.

Da wird jahrelang nichts getan und dann geht die Post ab.

Vor Jahren schon wurde darauf hingewiesen, dass für die Verlagerung des Sportplatzes Bösperde ein Zeitraum von ca. drei Jahren anzusetzen ist. Der Weiterbetrieb war längstens bis 2018 zulässig.

Was passiert? Der Vergleich mit den Anwohnern, den der Rat beschlossen hat, wird ohne Beteiligung des Rates von der Verwaltung aufgekündigt. Dann wird für den Weiterbetrieb des Sportplatzes eine Baugenehmigung erteilt. Der nicht zuständige Sportausschluss beschließt daraufhin die für den Weiterbetrieb notwendigen Mittel. Das war`s bisher.

Und jetzt, Monate nach diesem Beschluss, verweist der nicht zuständige Sportausschuss die Entscheidung über ein Angebot eines Investors direkt an den Rat für die Sitzung am 21.02.2017.

Die Weiterführung des Sportplatzes am bestehenden Standort widerspricht aber zum einen dem gültigen Ratsbeschluss auf Verlagerung, der eine städtebauliche Entscheidung darstellt,  zum anderen erfordert die Aufgabe des neuen Standortes eine planungsrechtliche Änderung, für die der Bauausschuss zuständig ist (s.u.)

Nur, der zuständige Bauausschuss ist in den ganzen Jahren nicht einmal damit befasst worden.

Die Zuständigkeitsordnung besagt unter 2. Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen

Entscheidungsbefugnis über:

e) Verfahrensleitende Beschlüsse im Bauleitverfahren  ….

k) Bau von Sportanlagen.

Und als Begründung für die Verweisung an den Rat wird argumentiert, dass "den Ausschussmitgliedern die Unterlagen des Investors Jörg Sprenger aber erst kurzfristig zugänglich gemacht wurden." (Nebenbei bemerkt, den fraktionslosen Ratsmitgliedern wurden diese Unterlagen gar nicht zugänglich gemacht.)

Und dann kommen Sprüche wie "Wenn nicht im Januar entschieden wird, kann in diesem Jahr nicht mit den Arbeiten begonnen werden und der Verein steht ohne Sportplatz da." So wird Zeitdruck erzeugt und diesem Druck wird selbstverständlich nachgegeben.

Auch die Tatsache, dass ein "integriertes kommunales Entwicklungskonzept für die Stadt- und Ortsteile" in der Mache ist, dessen Ziel insbesondere die Stärkung der Nebenzentren ist, scheint auch keine Rolle zu spielen. Man schafft vorher Fakten, indem man den alten Sportplatz einer Abrundung des Ortsbildes entzieht.

Das Gutachten für Bösperde liegt zwar noch nicht vor. Das scheint aber für die Ratsmehrheit keine Rolle zu spielen.

Und da das Ingenieurbüro unter Beteiligung der Verwaltung (die den Neubau eines Sportplatzes nicht will) tätig wird, dürfte es mit dem Teufel zugehen, wenn dieses Gelände anders überplant wird.

E.Heinrich

 

 

11.02.2017

Wer war das!?

Schon wieder ist ein Störenfried unterwegs, der den Baubeginn des Kaufhauses verzögert.

"Das Wegekreuz am Nordwall wird nächste Woche versetzt", so zu lesen am Samstag.

Und warum?

"Der Boden muss auf mögliche Belastungen untersucht werden", und als neue Schikane kommt noch hinzu, dass jetzt zusätzlich noch "auch nach Blindgängern und Munition aus dem zweiten Weltkrieg gesucht wird", so der Pressesprecher der Stadt Menden.

Was sagt denn der Ex-Bürgermeister der Stadt Menden dazu?

Und keine Fraktion hat diese Untersuchungen beantragt, kein Ausschuss sie beschlossen.

Aber bestimmt sagt uns der Beisitzer in spe des SPD-Ortsvereins Menden, Volker Fleige, auch diesmal, welcher Übeltäter Verzögerungen des Baubeginns des Kaufhauses Nordwall zu vertreten hat.

E.Heinrich

 

04.02.2017

Was muss eigentlich noch passieren

bis die Verantwortlichen endlich einmal zur Rechenschaft gezogen werden.

Zwei Mio. Euro sind schon für das ehemalige Walram verheizt worden, mit dem Ergebnis: 

"Schon der Umbau des Walram-Gymnasiums vor einem Jahr gilt als Fehlplanung weil der Platz nicht ausreicht." (WP 03.02.17)

Diesen Umbau haben aber die Fachleute der Verwaltung empfohlen. Diesen Umbau haben die Schulexperten in ihrem Arbeitskreis der Fraktionen erarbeitet. Die Fusion HGG/Walram an diesem Standort war doch das non plus ultra. Mt diesen Vorgaben hat der Rat damals den Fusionsbeschluss gefasst.

Für den jetzt beschlossenen Anbau (1800 m²!!) sind Kosten in Höhe von 5 Mio. Euro genannt.

Was soll man bei dem bisherigen Murks denn von dieser jetzigen Planung halten?

So ganz nebenbei: Wer hat eigentlich die Fusion HGG/Walram  ins Spiel gebracht!? Wer hat sie als notwendig und ohne großen Aufwand möglich verkauft!? Und wenn jetzt, nach der Erweiterung Walram, immer noch 1800 m² fehlen, muss doch wohl irgendjemand ganz gehörig versagt haben.

Hinzukommen bei der hervorragenden Planung noch die Maßnahmen "Gesamtschule und Realschule Menden". Dazu hatte der Rat bei einer Enthaltung unter anderem beschlossen, die drei o.g. Maßnahmen zeitgleich durchzuführen.

Und dazu bringt der erste Beigeordnete den absoluten Kracher:

"Jeder Unternehmer hätte sich die Frage gestellt, ob er alles auf einmal machen muss". (WP 03.02.17)

Der erste Beigeordnete ist Chef des Unternehmens Immobilienservice Menden (ISM). Warum hat er sich nicht eben diese Frage gestellt und  vor der Beschlussfassung den Rat darauf hingewiesen, dass die zeitgeiche Durchführung der Maßnahmen nicht machbar ist? Wo war der Vorsitzende des Ausschusses ISM, Köhler (Grüne), der doch, wie häufig auch die Betriebsleitung, immer so tut, als wäre der ISM kein Eigenbetrieb, sondern sein eigener Betrieb?

Schließlich noch der zweite im o.g. Bericht aufgeführte Kritikpunkt:

"Vor dem Hintergrund drängender Maßnahmen hätte ein Kulturprojekt wie Gut Rödinghausen hinten angestellt werden müssen".

Wer hat die Kritikaster daran gehindert? Hat sich das Industriemuseum selbst beschlossen?

Und dann kommt schließlich das umwerfende Argument für die Rechtfertigung des Industriemuseums: Man dürfe Schulen und Kultur, sprich Industriemuseum, nicht gegeneinander ausspielen.

Das ist auch gar nicht erforderlich. Man sollte sich nur an die Regeln halten. Schulen sind Pflichtaufgabe und ein Industriemuseum ist freiwillige Leistung.

Das heißt nichts anderes, als dass zuerst die Pflichtaufgabe Schulen durchzuführen ist und wenn dann noch Geld übrig bleibt, kann es für ein Industriemuseum ausgegeben werden.

Dass das Industriemuseum wegen der Fördermittel vorgezogen werden muss, ist ein Scheinargument. Die Finanzsituation war schon bei Beschluss für ein Industriemuseum so bescheiden, dass Teile der Pflichtaufgaben nicht erfüllt werden konnten. Das Industriemuseum hätte gar nicht beschlossen und der Förderantrag  nicht gestellt werden dürfen.

E.Heinrich