Archiv Februar 2019
27.02.2019
Äußerst lehrreich,
die letzte Ratssitzung.
Zu Anfang des Berichts sei noch einmal die Frage erlaubt: Warum heißt die Ratssitzung Ratssitzung? Weil die Ratsmitglieder raten können, warum sie da sitzen.
Das musste sein.
Nun zu den Lehren.
Die Geschäftsordnung des Rates, dass eine Erweiterung der Tagesordnung nur dann zulässig ist, wenn es sich "um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind".
In der letzten Ratssitzung wurde die Abberufung des amtierenden Geschäftsführers der WSG und die Bestellung des neuen Geschäftsführers ab dem 15.04.2019 auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Begründung für die "Eilbedürftigkeit":
Der Aufsichtsrat der WSG habe für den 12.03. eine Gesellschafterversammlung festgesetzt. In dieser Gesellschafterversammlung soll der Vertreter der Stadt für die Abberufung stimmen.
1. Das Ganze Prozedere läuft seit dem 25.09.2018. Da man scheinbar keine Ahnung hatte, wie ein solches Verfahren abzulaufen hat, kamen die Nachbesserungsvorschläge.
2. Für die Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden Haldorn reichte es für die Eilbedürftigkeit aus, dass der Aufsichtsrat den Termin 12.03.2019 für die Gesellschafterversammlung festgesetzt hat.
a) Rhetorische Frage: In welcher Vorschrift ist dieser Termin zwingend vorgeschrieben? Es gibt keine. Jeder andere spätere Termin wäre möglich gewesen.
b) Die Eilbedürftigkeit wurde also damit begründet, dass der Aufsichtsrat am 20.02.2019 den Gesellschafter mit der Terminsetzung 12.03.2019 in Zugzwang setzt und somit die angebliche Eilbedürftigkeit herbeiführt. Warum hat der Aufsichtsrat nicht eher getagt, die Ratssitzung war schon in 2018 terminiert?
Was lernen wir daraus?
In Anlehnung an Theresa May: Warten bis auf den letzten Drücker. Das hilft, in Menden jedenfalls.
E.Heinrich
22.02.2019
Es ist erstaunlich.
In der Vorlage für den Bauausschuss am 20.02.2019 favorisiert die Verwaltung jetzt den Vorschlag, den die USF 2011 eingebracht hatte, im Bürgersaalgebäude einen Generationentreff einzurichten
Die gleiche Verwaltung, die 2011 genau diesen Vorschlag mit falschen Informationen zerrissen hat. (s. Archiv 19..11.2011/25.11.2011)
Aber wir müssen einschränken. Es ist nicht die gleiche Verwaltung. Es fehlt der Bürgermeister Fleige, der damals partout nicht wollte, dass der Antrag der USF durchkommt.
Noch eine weitere Einschränkung: Die USF wollte das Jugendzentrum an der Kirchstraße ins Gebäude Bürgersaal verlagern und das Gebäude Kirchstraße verkaufen. Nach Aussage der Verwaltung in der Bauausschusssitzung sind aber unter dem Begriff "Jung" (Jung und Alt zusammen) keine Jugendlichen zu verstehen. Was sonst, wurde aber nicht erklärt.
Da auch damals die CDU die stärkste Fraktion im Rat war, muss sie sich die damalige Ablehnung des Generationentreffs im Bürgersaalgebäude anrechnen lassen.
Um so erstaunlicher ist es, dass die CDU jetzt so tut, als ob sie eigentlich schon immer für ein Begegnungszentrum für Jung und alt war (WP 19.02.2019).
Wäre dem so, stellt sich die Frage, warum sie den USF-Antrag damals abgelehnt hat und die weitere Frage, warum sie auch den jetzigen Vorschlag der Verwaltung ablehnt.
Nun zu den Vertretern der SPD.
Der Fraktionsvorsitzende Peters brachte den Vorschlag ein, das "Peuler-Gebäude" als Alternative für den Seniorentreff zu prüfen.
Da steht wenige Schritte entfernt das Gebäude Bürgersaal Gebäude leer. Vorschläge der SPD zur Nutzung? Fehlanzeige. Und dann der Vorschlag, Räume anzumieten?
Entwaffnend ist die Äußerung von Dr. Langbein: "Wir haben keine Lust mehr auf das Thema".
Es wäre schön (und kostengünstiger) gewesen, wenn sich die SPD samt ihrem Bürgermeister schon damals aus dem Thema Bürgerhaus rausgehalten hätte.
E.Heinrich
19.02.2019
Die nächste Pleite
"Bürgersaal: Zeichen stehen auf Abriss"
Wieder einmal zieht die CDU (mit Hilfe der SPD) den Stecker raus.
Bauausschuss 09.04.2014:
"Ablehnen will die CDU das Bürgerhauskonzept am Rathaus. Die CDU-Fraktion hält das von Bürgermeister Fleige vorgelegte Konzept für zu teuer und obendrein nicht zielführend und unausgegoren. Zwar wolle auch die CDU den Komplex Bürgersaal/Seniorentreff im Stadtkern sanieren und alternativ nutzen. Die CDU wolle aber kein Prestigeobjekt, das als Versuch eines universalen Zentrums für jedwede Nutzung enorm Folgekosten verursachen wird."
Aber: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.
Die CDU stimmt im weiteren Verlauf dem "Kompromissvorschlag" von Fleige zu, der Aufnahme des Bürgerhauses in den städtebaulichen Wettbewerb aufzunehmen.
Der Warnhinweis der USF, damit sei der Neubau des Bürgerhauses beschlossen, wurde weggewischt.
Die Folge: Es wurden Kosten verursacht, die eine Aufgabe des Vorhabens Bürgerhaus unvertretbar erscheinen ließen.
Und das Schicksal nahm seinen Lauf. Das jahrelange Hin und Her ist bekannt, das vorläufige Ende ebenso.
Vorschläge, den Bürgersaal umzubauen, wurden ohne jedweden Hintergrund abgelehnt. Es wurden Kosten für einen Umbau ins Spiel gebracht in Höhe von 3,2 Mio. Euro.
Wenn aber über den Bürgersaal und den Eingangsbereich eine Zwischendecke eingezogen (Ständerwerk) und der Bürgersaal und der Eingangsbereich in Trockenbauweise für eine Nutzung aufgeteilt würde (das Gleiche gilt für die obere Etage), stellt sich die Frage, wie die 3,2 Mio. Euro zustande kommen sollen.
Zu den 3,2 Mio. Euro: Es gibt keine konkrete Schätzung, sondern nur eine "Rechnung" Pi mal Daumen und Zeigefinger, wobei nicht ersichtlich, wie dick Daumen und Zeigefinger sind.
Wie hoch sind eigentlich die Kosten für einen Abriss? Wie hoch sind die Kosten für die Verlegung der technischen Anlagen? Wo sollen diese Anlagen hin? Was ist mit der Decke der Tiefgarage, welche Belastung hält sie aus? Welche Veränderungen müssen unterhalb des Bürgersaals vorgenommen werden?
Wie beim Bahnhof, wie beim Nordwallcenter wurden auch hier wieder hunderte Arbeitsstunden der Verwaltung in den Sand gesetzt.
Interessant sind auch die Äußerungen der CDU hinsichtlich ihres(?) Vorschlages, "Jugendzentrum und Seniorentreff unter ein Dach zu bringen". Ebenso ist die Äußerung von Dr. Langbein und der Vorschlag von Peters hinsichtlich eines neuen Standortes für den Seniorentreff bemerkenswert.
Dazu später mehr.
E.Heinrich
17.02.2019
Nichts anderes als Selbstgespräche
Der CDU-Ortsunionsvorsitzende Maywald (BM-Kandidat in spe?) fordert, die Tiefgarage soll länger öffnen.
Die Tiefgarage gibt es seit fast vierzig Jahren.
Wer hat die CDU bisher daran gehindert, entsprechende Anträge zu stellen und Beschlüsse zu fassen?
Der CDU-Ortsunionsvorsitzende Maywald (BM-Kandidat in spe?) fordert, dass für Baumaßnahmen (hier die Fußgängerzone) eine Frist zur Fertigstellung gesetzt wird.
Wer hat die Verträge für den Umbau der Fußgängerzone abgeschlossen?
Die CDU geführte Verwaltung.
Maywald stellt die Forderungen also an seine eigene Partei.
Der Wahlkampf scheint begonnen.
Bodo Richter
14.02.2019
Wenn zwei das Gleiche wollen, ...
Antrag der SPD auf Tempo 30 für den Straßenzug Wilhelmstraße/Ostwall/Schwitter Weg.
Hallo?!
Wo war die gleiche SPD, als die USF mehrfach den Antrag auf Tempo 30 für die Wilhelmstraße gestellt hatte? Da hat die gleiche SPD den USF-Antrag abgelehnt.
Was hat sich seit damals geändert? Nichts. Es sind die gleichen Straßen mit den gleichen Gebäuden und Einrichtungen.
Es kommt eben darauf, wer etwas will.
Nun zur Ablehnung des o.g. Antrag durch den Ausschuss.
Lustig ist die Begründung der Verwaltung für die Ablehnung.
1. "Die o.g. Straßen sind Bestandteil des Mendener Vorfahrtsstraßennetzes, das der Ausschuss für öffentliche Sicherheit am 13.06.2018 beschlossen hat."
Der Straßenzug wird damit als Hauptverkehrsstraße definiert. Die Ablehnung der Ausweisung von Tempo 30 wird wiederum damit begründet, dass dies nach StVO für Hauptverkehrsstraßen unzulässig ist.
Das bedeutet aber zum einen, dass der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung beschließen kann, dass der Straßenzug nicht Bestandteil des Mendener Vorfahrtsstraßennetzes ist.
Zum anderen entspräche dies zufällig auch der früheren Gesamtplanung.
Durch die B 515n sollte u.a. der Verkehr auf der Balver Straße eingeschränkt werden. Die Einmündung in die Schützenstraße sollte dann geschlossen werden, um den Durchgangsverkehr über die Wilhelmstraße/ Ostwall/ Schwitter Weg zu unterbinden.
2. Auch die Vorschrift, dass "innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen ... , allgemeinbildenden Schulen ..., Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 zu beschränken sind ...," , trifft für die Verwaltung nicht zu.
Von der Balver Straße aus gesehen gibt es aber folgende Einrichtungen:
Schule, Altenheim, Altenheim, Krankenhaus, Schule, Zufahrt Friedhof/unübersichtlicher Kurvenbereich, Schule.
Auch die Einschränkung "die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf 300 m zu begrenzen" ist nicht schlüssig. Addiert man allein auf Wilhelmstraße/Ostwall die jeweils 300 m, dürfte dies die gesamte Straßenlänge umfassen.
Erinnert sei noch einmal an den damaligen Antrag der USF.
Als es dort noch die Rodenbergschule gab, wurde Tempo 30 abgelehnt.
Als dort die Dependance des Gymnasiums an der Hönne eingerichtet wurde, kam Tempo 30.
Es kommt eben darauf an, ...
In der ganzen Argumentation ist eine gewisse Beliebigkeit unverkennbar.
E.Heinrich
10.02.2018
Öfter mal was Neues
Der Aufsichtsratsvorsitzende der WSG legt neues Konzept vor, so der Presse zu entnehmen.
Die Frage ist, wem legt er es vor?
Ein solches Konzept müsste in einem neuen Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Ob den Gesellschaftern, der Stadt Menden, der Sparkasse Hemer Menden, der Märkischen Bank, der Mendener Bank, der SIKH Südwestfalen und dem IMW dieses Konzept vorgelegt wurde, ist uns nicht bekannt, zumindest was die Stadt Menden angeht.
Die Bemerkung, dass" dem Aufsichtsrat zur Neuaufstellung nicht viel Zeit bleibt", lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsratsvorsitzende es dem Aufsichtsrat vorgelegt hat.
Dazu bleibt festzustellen, dass die Gesellschafter den Zweck der WSG bestimmen und nicht der Aufsichtsrat. Dieser hat lediglich zu kontrollieren, ob die Geschäftsführung sich innerhalb des Gesellschaftszwecks bewegt.
Dass nicht viel Zeit bleibt, kommt davon, dass man wieder einmal erst den Kleister angerührt, dann die Tapete zugeschnitten und eingekleistert hat, um dann festzustellen, dass die Wand noch gar nicht verputzt ist.
Wie der Aufsichtsratsvorsitzende zu der Feststellung kommen kann, dass "die WSG künftig einen Wirtschaftsservice bieten soll und nach diesem Konzept von der Vermarktung des Gewerbegebietes Hämmer Süd so lange ausgeschlossen bleibt, bis der Rat eine Entscheidung trifft", ist erklärungsbedürftig.
Bisher ist Beschlusslage so, dass die WSG durch Betrauungserlass der Stadt Menden eben gerade dazu berufen ist. Dieser Beschluss wurde bis heute nicht aufgehoben.
E. Heinrich
04.02.2108
Immer das Gleiche
Wie schon beim Kaufhaus Nordwall erfolgreich erprobt, wird auch die Beratung der Kita nichtöffentlich durchgeführt.
Beim Nordwallcenter waren allerdings die Investoren angeblich, so der damalige Bürgermeister, nicht bereit, ihre Vorhaben öffentlich vorzustellen.
Laut WP ist bei der Kita das Gegenteil der Fall.
Die Geschäftsordnung gibt die nichtöffentliche Behandlung nicht her.
Warum sollen der Öffentlichkeit wieder einmal Informationen über alle Modelle vorenthalten werden?
Es wird interessant sein, zu erfahren, welche Begründung den Verantwortlichen diesmal einfällt.
Nun zur Stellungnahme des jugendpolitischen Sprechers der SPD, Kruschinski.
Es war, so Kruschinski, "ein Sitzungsmarathon von fast vier Stunden, der zur Entscheidung führte".
"Wenn sich aber das beste Gesamtkonzept klar durchgesetzt hat", warum dauerte die Beratung dann fast vier Stunden?
E. Heinrich
01.02.2019
Die Hochsaison des Karnevals in Menden hat begonnen.
Der Winterdienst in Menden wird, so Pressesprecher Ehrlich laut WP 31.01. , in drei Kategorien eingeteilt:
Kategorie A-Straßen sind als wichtig eingestuft.
Und jetzt kommt es: Kategorie- B-Straßen werden dann geräumt, wenn es gerade passt und alle A-Straßen frei sind.
Tata, Tata, Tata! DschingBum.
Frage: Wann passt es? Was ist, wenn mangels Personal und Fahrzeugausstattung die A-Straßen nie frei sind?
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
"Spaß" beiseite: Der Straßen- und Winterdienst wird über die Grundsteuer B finanziert. Laut Nachtragshaushalt 2019 beträgt der Steuersatz 595 Punkte. Es sind Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von 11.413.000 Euro angesetzt. Für den Straßen- und Winterdienst sind von der Grundsteuer B 40 Prozentpunkte vorgesehen. Das wären ca. 767.000 €uro.
Das bedeutet, dass alle Mendener den Winterdienst bezahlen.
Wie passt dazu die Aussage, es wird dann geräumt, "wenn es gerade passt"?
Wie verträgt sich die Beteiligung aller an den Kosten damit, dass "Kategorie-C-Straßen gar nicht gestreut werden" (a.a.O.)?
E. Heinrich