Archiv Februar 2023
26.02.2023
So geit die dat in Menden.
In der Sitzung im Mai 2021 beschloss der Mobilitätsausschuss:
dass die Stadtwerke Menden GmbH (SWM) beauftragt wird, in enger Abstimmung mit der Verwaltung weiter(!) an einem Zukunftskonzept für das Parkraummanagement in der Stadt Menden zu arbeiten. (einen Beschluss irgendeines politischen Gremiums gab es nicht, lediglich eine Anregung eines CDU- und eines Grünen-Aufsichtsratsmitgliedes 2018!) Ein Schwerpunkt soll ein Konzept zur Errichtung von Mobilitätshubs bilden, auf dessen Basis dann der Rat entscheiden kann, ob die SWM künftig die Parkraumbewirtschaftung übernehmen soll.
Für die Sitzung des Mobilitätsausschusses am 02.03.2023 steht folgende Vorlage auf der Tagesordnung:
Beteiligte Gremien: Mobilitätsausschuss 02.03.2023 Entscheidung, Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung und das Feuerwehrwesen 22.03.2023 Kenntnisnahme.
Grundsatzbeschluss zur Übernahme des Parkraummanagements durch die Stadtwerke Menden GmbH 1.
„Der Mobilitätsausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen auf Grundlage des in der Drucksache beschriebenen Konzepts (der SWM) zur
Parkraumbewirtschaftung Vertragsverhandlungen mit der SWM zu führen und einen Vertrag zur Übernahme der Parkraumbewirtschaftung zu erarbeiten.“
Der Ausschuss soll also eine Grundsatzentscheidung treffen!?
Das las sich 2021 noch ganz anders (s.o.). Da war es der Rat, der die Entscheidung treffen sollte.
Laut Zuständigkeitsordnung hat der Mobilitätsausschuss Entscheidungsbefugnis über:
a) Planung, Konzepte und deren Umsetzung soweit sie keine baulichen Maßnahmen nach sich ziehen
ac) Verkehrsträger bezogene Einzelkonzepte (z.B. Fußverkehrs-Konzept/
Parkraumkonzept/ Radverkehrskonzept)
Das heißt, er entscheidet über Konzepte, von der Bestimmung, mit welchen möglichen Vertragspartnern. steht da nichts.
Hier soll der Ausschuss aber nicht nur über das Konzept der Stadtwerke entscheiden, sondern die Verwaltung zu beauftragen, Verhandlungen mit den SWM zu führen und einen Vertrag zur Übernahme der Parkraumbewirtschaftung zu erarbeiten.
Dafür hat er aber keine Entscheidungsbefugnis.
Aufträge zu Vertragsverhandlungen mit den Stadtwerken kann nur Rat erteilen.
Soweit zu den Kompetenzen des Mobilitätsausschusses.
Hinzukommt jedoch zu eine die Frage, ob die Parkraumbewirtschaftung vom Gesellschaftszweck der Stadtwerke abgedeckt ist.
Den Antrag der USF/UWG-Fraktion, zu prüfen, ob die SWM die Möglichkeit einer Biogasanlage im Bereich Riekenbrauck prüfen könne, hat die Verwaltungsspitze mit der Begründung abgelehnt, das sei keine originäre Aufgabe der SWM.
Die Parkraumbewirtschaftung aber ist eine originäre Aufgabe der SWM?
Wohl kaum.
Zum anderen, selbst wenn man dies aus unerklärlichen Gründen bejahen würde, stellt sich Frage, ob für diesen Fall ein sogenanntes Inhouse-Geschäft vorliegt, das die Vergabe an die SWM zuließe, oder ob nicht vielmehr ein solcher Vertrag öffentlich auszuschreiben ist.
Interessenten für eine Parkraumbewirtschaftung dürfte es viele geben.
Dazu aber mehr, wenn die Vertragsvergabe an wen auch immer auf der Tagesordnung von welchem Gremium auch immer steht.
E. Heinrich
23.02.2023
Und noch eine Geheimsache
Mit Schreiben vom 22.08.2022 hatte die USF beantragt, „die Betriebszeiten der Straßenbeleuchtung um eine Stunde pro Tag, morgens und abends je eine halbe Stunde, zu verkürzen“. Man will ja Strom sparen.
Es hat sich nichts getan.
Um zu wissen, wieviel Strom und damit Geld mit dieser beantragten Verkürzung der Betriebszeiten eingespart werden könnte, haben wir letzten Donnerstag bei den Stadtwerken nachgefragt, wieviel Stunden pro Jahr die Straßenbeleuchtung in Betrieb ist, wieviel Kilowattstunden dafür verbraucht werden und zu welchen Kosten.
Die Stadtwerke wollten bei der Verwaltung nachfrage, on sie uns Auskunft geben dürfen!
Auch diese Fragen wurden nicht beantwortet.
Die Stadtwerke Menden ist Eigentum der Stadt Menden.
Der Rat bestimmt über die Stadtwerke Menden.
Es gibt keine rechtlich haltbare Begründung, die erbetenen Auskünfte an Mitglieder des Rates zu verweigern.
Aber wie schon gesagt. In Menden gilt Mendener Landrecht.
Der Rat soll einfach nur beschließen.
Fragen sind wohl erlaubt, aber Antworten nicht zu erwarten..
E. Heinrich
18.02.2023
Geheimsache
Sind die „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ der WSG (539.796,33 Euro),
die „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ der Stadtmarketing GmbH (133.574,22 Euro),
die Personalkosten der mendigital GmbH für 2023 (315.200 Euro) Geheimsache!?
Anscheinend.
Seit der ersten Anfrage hinsichtlich der Einzelpositionen am 08.11.2023 und mehrfacher Wiederholung derselben gab es bisher keine Antwort.
Auf die Frage an den Bürgermeister in der Ratssitzung am 07.02.2023 (s. youtube Rats-Tv Menden 26:35), warum die Fragen nicht beantwortet werden, kam die Zusage des Bürgermeisters, „wir überprüfen das und werden uns bei Dir melden“.
Lassen wir die Gesellschaftsanteile etc. einmal außen vor.
Da steht unter dem Tagesordnungspunkt „Jahresabschlüsse 2021 und Jahresergebnisse, Bilanz und GuV Stadtmarketing-Bilanz GuV WSG“ der Beschlussvorschlag:
a)Der für die WSG Menden GmbH für das Wirtschaftsjahr 2021 festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 710.446,05 € wird in den Verlustvortrag übernommen.
b)Der für die StadtMarketing Menden GmbH für das Wirtschaftsjahr 2021 festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 311.431,64 € wird in den Verlustvortrag übernommen.
Ähnlich der Beschlussvorschlag in der Ratssitzung am 13.12.2022 unter dem Tagesordnungspunkt „Wirtschaftsplan der mendigital GmbH“:
Dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2023 der mendigital GmbH wird zugestimmt.
Da die o.g. Fragen nicht beantwortet werden, scheint der Rat nur dazu da zu sein, die gewünschten, weil notwendigen, Beschlüsse zu fassen.
Was in den Abschlüssen, Wirtschaftsplänen, GuV etc. bei den GmbH`s im Einzelnen enthalten ist, geht den Rat nichts an.
E. Heinrich
04.02.2023
WP 04.02.2023: „Menden scheitert an der Parkplatzfrage“
Menden hatte mal ein Parkhaus, in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone.
Das hat man über Jahrende vergammeln lassen. Warum? Es fehlte angeblich das zur Sanierung notwendige Geld.
Nach unserem Kenntnisstand gab es jedoch mindestens zwei Interessenten, die das Parkhaus erwerben, sanieren und betreiben wollten. Sie wurden abgelehnt mit der Begründung, die Veräußerung müsse europaweit ausgeschrieben werden.
Als das Parkhaus an die ITG verkauft wurde, gab es diese Europavorschrift seltsamerweise nicht mehr.
Was dann kam, ist hinlänglich bekannt. Aus dem Projekt „Kaufhaus Nordwall“ wurde nichts. Über zehn Jahre wurde die Entwicklung in der Fußgängerzone gelähmt und sie wird es heute noch.
Als sich nichts tat in Sachen Fußgängerzone, stellte die USF/UWG-Fraktion mit 11.05.2021 letztmalig den nachfolgenden Antrag:
… da auch in der Arbeitskreissitzung Nordwall am 05.05.2021 keine konkreten Vorschläge bzgl. Nordwall/Konzept Innenstadt vorlagen, stellt die USF/UWG-Fraktion nachstehenden Antrag zu Beratung:
- Die Fußgängerzone wird zu einem Kaufhaus Innenstadt entwickelt.
- Auf dem Gelände Nordwall wird zusätzlich ein Parkdeck erstellt, das vom Nordwall aus in Richtung Gartenstraße befahren werden kann.
- Auf dem Gelände des Schlachthofes wird ein zusätzliches Pardeck erstellt, das über die obere Promenade befahren werden kann.
Die bisher bestehende Kleinteiligkeit der Geschäfte ist zu erhalten, aber nur im äußeren Erscheinungsbild.
Den Eigentümern der Lokalitäten soll die Möglichkeit gegeben werden, nebeneinanderliegende Lokale zu größeren Einheiten zu verbinden.
Große Einkaufszentren gibt es überall, sie sind beliebig und austauschbar, auch in ihren Angeboten.
Da Menden nicht gerade in der sonnenreichsten Gegend liegt, könnten Arkaden entlang der Schaufenster dazu beigetragen, Bummeln auch bei nicht gerade schönem Wetter zu ermöglichen..
Außengastronomie in diesen überdachten Bereichen täten ein Übriges zur Attraktivität.
Es würde der Eindruck eines offenen, aber gleichzeitig geschützt zugänglichen Kaufhauses über die gesamte Fußgängerzone entstehen.
So würde die Möglichkeit geschaffen, Alleinstellungsmerkmale für die Mendener Innenstadt zu schaffen, sowohl im äußeren Erscheinungsbild (Kleinteiligkeit) als auch im Angebot. Dieses sollte sich durch Hochpreisigkeit, Exklusivität und erstklassigen Service von Filialisten unterscheiden.
Zu überlegen wäre auch, das Interesse an Outdoorangeboten zu hinterfragen.
Da auch Käufer aus dem Umfeld geworben werden sollen, ist für ausreichende Parkmöglichkeiten zu sorgen. Daher der Vorschlag der zweiten Parkdecks.
Der Fahrradverkehr wird in Zukunft weiter zunehmen, insbesondere der Gebrauch von E-Bikes. Daher sind Standorte für Fahrräder mit der Einrichtung von Ladestationen mit in die Planung aufzunehmen.
Dieser Antrag sollte nach den Ferien in der nächsten Bauausschusssitzung beraten werden.
Am 09.09.2021 kam die Sitzung, nur der Vorschlag der USF/UWG-Fraktion nicht.
Am 04.11.2021 stand er endlich auf der Tagesordnung.
Es wurde beschlossen:
Der Ausschuss für Planen und Bauen nimmt den Antrag der USF/UWG-Fraktion positiv zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die weitere Beratung der Antragsinhalte mit Blick auf die Attraktivitätssteigerung der Fußgängerzone in den jeweils zuständigen Gremien zu erörtern und weiterzuführen.
Zu den „jeweils zuständigen Gremien“ gehörte nach Meinung der Ratsmehrheit auch der private Arbeitskreis Nordwall unter Leitung des Geschäftsführers der WSG.
Der Antrag wurde auch dort bis heute nicht beraten.
Der Geschäftsführer der WSG heute:
„Menden muss mit weichen Faktoren punkten.“
„Es ist wichtig, dass da ein offenes, modernes Parkhaus entsteht“, erklärt Tim Behrendt.
„Für Kunden seien ein sehr gutes Sortiment und Komfort wichtig.“
Sollte Ihnen Ähnlichkeiten zwischen unserem damaligen Antrag und Aussagen des Geschäftsführers der WSG auffallen, ist das nicht rein zufällig.
E. Heinrich.