Februar 2025

 

27.02.2025

 

Warum die Begeisterung für den Umzug der Bücherei nicht bei allen so hohe Wellen schlägt

Wo fangen wir an? Am besten vorn.

Am 20.052021 teilt die Privatperson Behrendt per Mail seinem Privatclub Arbeitskreis Nordwall mit:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich möchte Ihnen an dieser Stelle ein kurzes Feedback von unserem heutigen Gespräch bei der ITG in Düsseldorf geben. Neben mir und Herrn Dr. Bröckling, waren seitens ITG die Inhaber sowie die Geschäftsführung anwesend… Man hat die gewünschte Fortführung der Zusammenarbeit erneut bekräftigt und betont, dass man jedem wirtschaftlich tragfähigen Konzept gegenüber offen sei. Die gemeinsame Erarbeitung eines Konzepts der Gesamtfläche wird ausdrücklich begrüßt. Auch recht konkrete Vorstellungen über einen Neubau des Dieler-Gebäudes mit einer Mischnutzung wurden beschrieben.

Der Rat allerdings nicht. Was geht es den auch an.

Da diese Verhandlungen nicht im Zuständigkeitsbereich der WSG lagen, hat sich die USF/UWG-Fraktion erdreistet, den Bürgermeister nach der Vertretungsmacht des Geschäftsführers der WSG zu fragen.

Nach einer Woche kam vom Bürgermeister die Mitteilung, dass er diese Frage an den Geschäftsführer der WSG weitergeleitet habe. (weitergeleitet an den, dessen Vertretungsmacht wir angezweifelt haben)

Am 26.06.2021 kam dann die herablassende, aber nichts desto trotz erhellende Aussage von Behrendt:

-Für wen führt Behrendt die Gespräche? Für die WSG Menden GmbH

-Hat Behrendt Vertretungsmacht? Ja, als alleiniger Geschäftsführer der WSG.

-Wenn ja, worin ist die Vertretungsmacht begründet? Gesellschaftsvertrag sowie Arbeitsvertrag.

Er leitet seine Vertretungsmacht ausschließlich aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der WSG ab. Der Rat hat ihm die selbige also nicht erteilt. Er damit, ohne Vertretungsmacht für die Stadt Menden gehandelt zu haben und damit am Rat vorbei.

Am 09.06.2021 stellt Behrendt seinem Privatclub das Konzept ITG des Büros Dr. Bröckling vor.

Einen Tag später wird gnädiger Weise auch dem Bauausschuss das Konzept vorgestellt.

Hier sagte Behrendt: "Ich möchte anregen, den Beschluss um eine Kleinigkeit zu erweitern, wenn es drum geht, dass wir in die konkreten Verhandlungen eintreten, würde ich das ungern als Geschäftsführer der WSG machen.“

Beschluss des Bauausschusses:

1. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Investor (gemeint ist die ITG) hinsichtlich der Ablösung der notwendigen Stellplätze für den Dieler Neubau und den Tausch gegen Grundstücksflächen im nördlichen Bereich in Vertragsverhandlungen zu treten und einen Vertragsentwurf vorzubereiten.

2. Der Ausschuss für Planen und Bauen ist mit einer entsprechend erforderlichen Änderung, Aufhebung oder Anpassung des in Frage stehenden Bebauungsplans (hinsichtlich der Planung Dr. Bröckling) einverstanden.

Und dann kamen die großen Ferien. Und dann kam – nichts, bis November 2021.

Fortsetzung folgt.

E. Heinrich

 

 

 

23.02.2025

 

WP 20.02.2025

Aufgrund des Raumbedarfs im Rathaus kündigte die damalige Geschäftsführung des Jobcenters im März 2022 an: Die Behörde wird Anfang 2025 Büroflächen in der 2. Etage des Neubaus auf dem Grundstück des ehemaligen Dieler-Gebäudes beziehen.

 

Wir lagen scheinbar gar nicht so falsch mit unserer Meinung, dass es bei der Anmietung der ersten Etage im Neubau ehemals Dieler gar nicht um notwendige zusätzliche Büroräume ging, sondern von Anfang an um die Bücherei.

 

Aus der Vorlage Rat 10.02.2022

Für eine Umsetzung des Projektes (Neubau ehemals Dieler) ist es erforderlich, dass die Stadt Menden als kommunaler Ankermieter Flächen in dem Neubau anmietet und diesbezüglich gegenüber dem Investor bis zum 31.03.2022 eine verbindliche Zusage gibt.

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beauftragt mehrheitlich….die Verwaltung, als zukünftiger kommunaler Ankermieter, mit der Geschäftshaus Küster GmbH,…den beigefügten Mietvorvertrag zur Anmietung kommunalgenutzter Flächen in dem neu zu errichtenden Gebäude auf dem „Dieler-Gelände-Nordwall“ abzuschließen.

 

Wenn die damalige Geschäftsführung des Jobcenters im März 2022 (also vor dem o.g. Stichtag) ankündigte, Anfang 2025 in den „Neubau auf dem Grundstück des ehemaligen Dielergebäudes umzuziehen“, war zu diesem Zeitpunkt der Verwaltung schon bekannt, dass die Büroflächen des Jobcenters im Rathaus (942 m²) zu diesem Zeitpunkt frei würden.

Dass die Stadt Menden den Mietvertrag mit dem Jobcenter mit einer Frist von 9 Monaten zum Jahresende kündigen konnte, haben wir schon des Öfteren dargelegt.

 

Der Kämmerer hat in seiner Haushaltsrede gerügt:  Immer wieder hat das Thema rund um den Umzug der Bücherei in den letzten Sitzungen auf der Tagesordnung gestanden. Durchgehender Eindruck dieser Diskussionen ist für mich geblieben, dass tatsächlich zu diesem Zeitpunkt also lange nach den Grundsatzbeschlüssen im Jahr 2022 - das gesamte Projekt immer noch erfolgskritisch diskutiert wird.

 

Warum die USF/UWG-Fraktion das Projekt erfolgskritisch sieht, werden wir noch erläutern.

E. Heinrich

12.02.2025

 

Wenn zwei das Gleiche tun, …

Oder die Mendener Konzeptionitis.

 

Aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 1012.2024:

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt, für die Aufgaben in der Geflüchtetenarbeit · zusätzlich 2,5 Vollzeitäquivalente Sozialarbeit … für das Team Integration im Stellenplan für den 1. Nachtragshaushalt 2025 zum Doppelhaushalt 2024/2025 aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellen zeitnah zu besetzen.

 

Das Team Integration wird zusammen mit dem Team Zentraler Service und - wenn vom STDG gewünscht - auch mit den Sozialpolitischen Sprechern ein Konzept zur Arbeit und zum Stellenbedarf im Team Integration erarbeiten.

 

Hier wird also vom Bürgermeister unterstellt, dass die bisherige  Geflüchtetenarbeit ohne Konzept erfolgte.

 

Das Konzept vom Bürgermeister geforderte Konzept ergibt folgenden zusätzlichen Personalbedarf:

 

Übersicht Stellenbedarfe:

Stellenbedarfe Flüchtlingssozialarbeitende:

IST 3,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ)

SOLL 5,88 VZÄ

Bedarf 2,38 VZ

 

Was sagt uns das?

Die Art der Arbeit ist nach wie vor die gleiche, nur die Anzahl der zu Betreuenden ist gestiegen. Daher der höhte Personalbedarf.

Die von der Ersten Beigeordneten zusätzlich geforderten Stellen lagen um einen Stellenanteil von 0,12 VZÄ über den jetzt nach dem Konzept ermittelten Bedarf.

Ob der Haushalt das ausgehalten hätte?

 

Am 10.12. 2024 erfolgte wie gesagt der o.a. Beschluss. Am 18.12.2024 erfolgte so mal eben die Mitteilung des Bürgermeisters, dass er die Abteilung Schule, Sport und Soziales an sich gezogen hat, und zwar an die Ratsmitglieder, nicht aber, wie vorgeschrieben, an den Rat.

Für ein unbedarftes Ratsmitglied ergibt sich die Frage nach dem Warum.

 

Das scheint die Ratsmehrheit allerdings nicht zu interessieren.

Der Antrag der USF/UWG-Fraktion auf gerichtliche Feststellung der Rechtmäßigkeit der Verfügung wurde erwartungsgemäß mehrheitlich abgelehnt.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Haldorn, nannte dazu folgende Begründung: Es sind ja nur noch acht Monate.

Worauf sich die nur noch acht Monate beziehen, bleibt unserer Fantasie überlassen.

E. Heinrich

 

 

 

10.02.2025

 

Der Berg kreißte und …

Der Kämmerer zum Nachtragshaushalt:

Die Verschuldung Stadt/ISM steigt planmäßig allein im Jahr 2025 um fast 80 Mio. € an.

 

Der Kämmerer in einer Haushaltsrede:

Ich habe Ihnen eben auf meinen Folien zum Haushalt dargestellt, dass der zusätzliche Finanzbedarf der nächsten 4 Jahre sich bereits auf ca. 200 Mio. € beläuft.

 

Ergebnisplan:

Haushaltsjahr 2025                     -9.625.000 €

Haushaltsjahr 2025 Nachtrag   -16.780.900 €

 

Und was sollte Menden retten?

 

Beschlussvorschlag auf Antrag der Grünen und SPD:

 

„Der Rat beschließt den Ersatz der Grundsteuer-B-Erhöhung im HSK durch die finanziellen Effekte, die sich aus der noch durch einen Beschluss des Rates zur Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung des Mendener Kanalnetzes an den Ruhrverband ergeben würden.“ (Erlös von 108 Mio. € aus Verkauf des Kanalnetzes  an den Ruhrverband)

 

Konjunktiver geht es nicht.

 

Der Antrag von Grünen und SPD wurde trotz von Grünen und SPD beantragter geheimer Abstimmung mit 32 Gegenstimmen und 20 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

 

Dass der Ruhrverband eine Übertragung frühestens 2028 für möglich hält, dass am 14.09.2025 ein neuer Rat gewählt wird, spielte scheinbar keine Rolle.

 

Da verbleibt zur Rettung allein die Reduzierung des Sachaufwands um 3,4 % = 475.000 € pro Jahr im Haushaltssicherungskonzept. (und ein gehöriges Maß an Gottvertrauen)

E. Heinrich

 

 

 

06.02.2025

 

War zu erwarten

Noch einmal zur Verfügung des Bürgermeisters „Verlagerung Schule, Sport und Soziales“ in seinen Geschäftsbereich.

 

Zitat aus der Vorlage:

Der Rat kann nach § 73 Abs. 1 GO NRW im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Geschäftskreise festlegen. Von dieser Kann-Vorschrift hat der Rat der Stadt Menden (Sauerland) bisher keinen Gebrauch gemacht“.

 

Das konnte er auch nicht. Am 10.12.2024 fand eine Ratssitzung statt. Da hat der Bürgermeister nichts gesagt. Acht Tage später hat er die o.g. Verlagerung verfügt. Begründung –Null-Es war wieder einmal eine Entscheidung per ordre de mufti.

Diese Verfügung hat er den einzelnen Ratsmitgliedern per mail mitgeteilt, nicht aber dem Rat zur Kenntnis gegeben.

 

Die USF/UWG hat in der gestrigen Ratssitzung die Rechtswidrigkeit dieser Verfügung dargelegt und eine Feststellungsklage beantragt.

Dieser Darlegung wurde nicht widersprochen.

Die Tatsache, dass der Bürgermeister nach Eingang unseres Antrags auf Aufnahme der Verfügung die Kenntnisnahme seiner Änderung der Geschäftskreise auf die Tagesordnung gesetzt hat, unterstreicht unsere Rechtsauffassung.

Genau das hätte er allerdings vorher tun müssen, hat er aber nicht.

 

Und zu Eingang der Beratung unseres Antrages kommt vom Bürgermeister in epischer Breite ein Monolog über die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen der Rat von seinem Recht Gebrauch machen kann. Völlig am Thema vorbei.

Darum ging es bei unserem gar nicht (s.o.).

 

Aber der Bürgersmeister hätte sich die Mühe gar nicht zu machen brauchen.

CDU, SPD und Grüne (mit 5 Ausnahmen, 2 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen) haben den Antrag der USF/UWG-Fraktion abgelehnt.

 

So viel zur Kontrollfunktion des Rates. Motto: Mach man ruhig. Wir tun Dir schon nichts.

E. Heinrich

 

 

Mal wieder kurz vor knapp

 

Antrag der Grünen und der SPD vom 26.01.2025: Kanalnetzübertragung zweiter Versuch.

Und wenn es auch diesmal nicht klappt, „the same procedure as last time“. So lange, bis es klappt.

 

Anträge sind fristgerecht, sofern diese spätestens am 14. Tag vor der Sitzung, 12:00 Uhr, über die genannte E-Mail-Adresse per E-Mail eingehen.

Die Ratssitzung ist am 05.02.2025.

 

Aus dem Antrag der Grünen und der SPD:

„Eine solche Übertragung hätte aber auch erhebliche finanzielle Auswirkungen: Durch die finanzwirtschaftlichen Effekte spart die Stadt jährlich mindestens 1,4 Mio. €.“

 

Dazu nachfolgend aus der Vorlage D-10/23/269/4, unterschrieben vom Kämmerer:

 

                                        2023            2024                  2025              2026

Höhe Jahresüberschuss     2.898.804,11    3.392.229,19      3.517.09015    3.486.438,35

Eigenkapital an Stadt          1.550,000,00    1.550.000,00      1.550.000,00   1.550.000,00

Abführung an die Stadt       1.400.000,00    1.900.000,00      1.900.000,00   1.900.000,00

 

Lassen Sie die Zahlen auf sich wirken.

Diese Einnahmen fallen weg.

Soviel zu Einsparung von 1,4 Mio. €

 

„Die Gebühren werden weiterhin nur kostendeckend erhoben…“

Nur, die Kosten werden vom Ruhrverband bestimmt. Und der Rat "darf" die Gebühren beschließen.

 

E. Heinrich