Archiv Januar 2012

Menden, 31.01.2012

 

Ist denn alles richtig, was vor zwanzig Jahren war?

In der heutigen Zeit sieht die Arbeitswelt ganz anders aus. Da verdient ein Leiharbeiter

6,50 € die Stunde. Alle, die nur einen Zeitvertrag haben, bangen um eine weitere Beschäftigungszeit oder erhoffen sich eine unbefristete Einstellung. Im Kampf um den Mindestlohn wird um jeden Cent gefeilscht, falls er überhaupt für alle auf Arbeit angewiesene Menschen festgelegt wird. Die Rentenerhöhung ist in den letzen Jahren sehr gering ausgefallen, wenn überhaupt eine statt gefunden hat. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln, wenn in einer Stadt wie Menden, die so was von Pleite ist, die zusätzlichen Ausgaben für einen Stellvertreter des Bürgermeisters gerechtfertigt werden.

In einer Stadt, in der die Kindergartenbeiträge für Eltern mit einem Jahreseinkommen von 17.000,00 laut Sparvorschläge des Bürgermeisters um 10% erhöht werden sollen. In der Begründung für die bürgermeisterlichen Sparvorschläge heißt es weiter: Für die Geschwisterkinder wird der volle Kindergartenbeitrag erhoben, und für die Beitragsstufe ab 17.000 bis 50.000 entfällen die Vergünstigungen für kinderreiche Familien.

Ebenso wird der Elternbeitrag für die OGS (Offene Ganztagsschule) angepasst, und für die Geschwisterkinder ist der komplette Beitrag zu zahlen.

Um dem Ganzen noch einen Stempel aufzusetzen, wird immer wieder von der Erhöhung der Grundsteuern gesprochen. Und wen trifft diese Erhöhung? Auch wieder alle, sei es Rentner, kinderreiche Familien und Alleinerziehende.

Selbst wenn die Bestellung eines Stellvertreters für den Bürgermeister gesetzlich vorgeschrieben wäre: Wo kein Kläger, da kein Richter.

 

 

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Menden, 30.01.2012 

Mal sehen, was noch alles kommt

Die Tinte ist noch nicht trocken, da wird der Bebauungsplan Bahnhof schon geändert.

Plötzlich und unerwartet stehen fünf Bäume im Weg. Komisch ist nur, dass diese Bäume im Bebauungsplan als zu erhalten gekennzeichnet sind.

Jetzt sind sie im Wege und verengen die geplante Zuwegung von der Märkischen Straße zum Bahnhof.

Jetzt „weisen sie einige Schadstellen und etwas Totholz auf, wurden bereits intensiv ausgeastet und sind keine Prachtexemplare“.

Jetzt „würde der neue Straßenkörper sehr dicht an den fünf Bäumen vorbeiführen und ihre ohnehin eingeschränkte Vitalität darüber hinaus stark beeinträchtigen, so dass die Erhaltungsprognose äußerst ungünstig ausfällt.“

Es ist schon erstaunlich, in wie kurzer Zeit sich in Menden die Erde verschiebt.

Fakt ist: Dies war alles schon vor Beschluss des Bebauungsplanes bekannt und man kann sich des Gefühls (Gefühle …) nicht erwehren, dass diese Folgen der Straßenführung verschwiegen worden sind, um die Zustimmung zur Planung Bahnhof nicht zu erschweren.

Bei der GAL hat es ja auch geklappt. Die Fraktion, die bei jeder Bäumfällung den Untergang des Abendlandes kommen sieht, hatte keinerlei Probleme, der Fällung dieser fünf Bäume zuzustimmen.

Interessant ist auch die Arbeitsweise der Bauverwaltung.

Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist, dass für das Bauvorhaben die Erschließung gesichert ist. Teil der Erschließung ist die gesicherte Zuwegung.

Die Erschließungsstraße Bahnhof führt auf die Märkische Straße. Die Märkische Straße ist Bundesstraße. Für die Frage, ob diese Straßeneinmündung genehmigt werden kann, ist Straßen NRW zuständig. Ob Straßen NRW diese Einmündung genehmigt hat, konnte die gleiche Bauverwaltung, die die Baugenehmigung erteilt hat, in der Bauausschusssitzung am 26.01.2012 nicht beantworten.

 

 

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Menden, 29.01.2012

 

Sie erinnern sich?

Da stellen Bürger einen Antrag auf Baugenehmigung. Die Bauverwaltung lehnt diesen Antrag ab mit der Begründung: Der Bebauungsplan lässt dieses Vorhaben nicht zu. Der Rat erfährt davon nichts.

Da wenden sich Bürger an die gleiche Bauverwaltung mit dem Antrag, ihre Häuser zeitgemäß umbauen zu dürfen. Der Bebauungsplan lässt dies ebenfalls nicht zu. Hier wird zwar auch abgelehnt, die Bauverwaltung sagt der Politik auch nichts, erstellt aber ohne Kenntnis und Auftrag der Politik eine komplette Vorlage.

So weit die Einleitung.

Die USF hatte daher den Antrag gestellt, dass der Rat die Entscheidung über Fälle von städtebaulicher Relevanz an sich zieht, wenn das bisherige Planungsrecht das beantragte Vorhaben nicht zulässt. Denn dann könnte der Rat den Bebauungsplan entsprechend ändern oder einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen.

Der Antrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt. Begründung: Nicht konkret genug.

Zwischenzeitlich hat eine Wohnungsbaugenossenschaft einen Bauantrag gestellt, der, wie oben dargestellt, abgelehnt wurde. Der C-D-Plan ( Planungsrecht nach Ende des zweiten Weltkrieges) lasse dies nicht zu.

Davon hat die Politik nach altem Muster nichts erfahren.

Nachdem nun die Genossenschaft einen Bürgerantrag gestellt hatte, musste dieser auf die Tagesordnung des Bauausschusses genommen werden.

Die Entscheidung steht noch aus. Interessant ist aber, wie sich die Verwaltung mit Händen und Füßen gegen den Antrag und Auch gegen den o.g. Antrag der USF wehrt.

Die Formulierung, „von städtebaulicher Relevanz“ sei zu unbestimmt.

Die gleiche Verwaltung hat allerdings diese Formulierung in einer Vereinbarung zwischen Rat und Verwaltung gebraucht, um nicht in der Innenstadt Bebauungsplane aufstellen zu müssen.

Man müsse auch an die Folgen denken, die eine Änderung des Bebauungsplanes habe (Gutachten, Planungsarbeit etc.). Es gäbe so viele C-D-Pläne in den früheren Amtsgemeinden und man habe kein Personal, um diese alle zu überarbeiten.

Das verlangt auch keiner. Es soll doch nur im konkreten Fall überprüft werden, und zwar vom Rat, ob das beabsichtigte Vorhaben in die Umgebung passt und wenn der Bebauungsplan dies nicht zulässt, ob man ihn dementsprechend ändern kann.

Um nicht den von der Verwaltung an die Wand gemahlten Planungsaufwand mit den angedrohten Kosten zu erzeugen, wurde die Verwaltung gefragt, ob nicht auch C-D-Pläne (im vorliegenden Fall handelt es sich um einen C-D-Plan) wie qualifizierte Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren geändert werden können.

Es kam, wie es kommen musste. Alles wurde vorgebracht, nur die konkrete Frage nicht beantwortet. Auch auf eindringliche Nachfrage nicht. Man könne diese Frage nicht mit ja oder nein beantworten.

Der Ausschuss hat daher die Verwaltung aufgefordert, bis zu den Fraktionssitzungen am kommenden Montag diese Frage schriftlich zu beantworten.

Wir sind gespannt auf die Antwort.

Zudem hat die USF beantragt, in der nächsten Bauausschusssitzung entsprechend dem o.g. Antrag zu beschließen. Die Notwendigkeit dazu hat sich ja wohl eindeutig herausgestellt.

 

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Menden, 28.01.2012

 

Wieder einmal konnte der Rat der Presse entnehmen, wo der SPD-Bürgermeister die Ausgaben kürzt: Die Öffnungszeiten des Jugendzentrums Mitte werden reduziert.

Das passt in die Reihe der bisherigen Einsparvorschläge des Bürgermeisters:

Zuschuss an die Aidshilfe: Einsparung ab 2011 200 €, ab 2015 1.000 €

Zuschuss an Club 78: Einsparung ab 2012 1.000 €, ab 2013 2.000 €

Zuschuss an Diakonie Mark Ruhr und SKM f die Ökumenische Suchtberatungsstelle:

Einsparung 2011 1500 €, ab 2012 3.000 €

Sozialfond: Einsparung ab 2012 7.000 €

Einsparungen des SPD-Bürgermeisters finden vornehmlich im Jugendbereich und im Sozialbereich statt.

Der SPD-Bürgermeister bekommt auf seinen Wunsch hin einen neuen Beigeordneten, Kosten ca. 115.000 €, einen neuen beigeordneten Kämmerer, Kosten ca. 110.000 €, einen neuen Kämmereileiter von außen, Kosten ca. 75.000 €, im unmittelbaren Umfeld des SPD-Bürgermeisters werden Stellen angehoben, Kosten einige Tausend Euro.

Gleichzeitig aber werden 27 Bedienstete der Stadt Menden nicht nach der Besoldungsgruppe bezahlt, in der sie laut Stellenplan arbeiten, sprich: Sie bekommen weniger, als ihnen zusteht.

Merke: Wo SPD draufsteht, ist nicht unbedingt Sozialdemokratie drin.

 

 

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Menden, 24.01.2012

 

Sicher ist sicher

Sitzung des Betriebsausschusses für Immobilienservice Menden (ISM) 09.12.2011.

Auf der Tagesordnung steht die Vergabe der Filteranlage für das Hallenbad. Die Vorlage ist so grottenschlecht, dass der Ausschuss den Tagesordnungspunkt absetzt.

Die USF lässt sich später von Verwaltungsmitarbeitern erläutern, warum die Filteranlage ersetzt werden muss. Man sei auch gegen den Fachplaner vor Gericht gegangen, allerdings erfolglos. „Die Probleme resultierten aus Bedienungsfehlern“:

Akteneinsicht bezüglich der Vergabe der Filteranlage 2003 (Ersatz einer acht Jahre alten Anlage??) sei nicht möglich, da vorher eine andere Abteilung zuständig gewesen sei.

Die USF beantragt daher erneute Behandlung im Ausschuss ISM und eine der Sitzung vorangehende Ortsbesichtigung.

Der Ausschussvorsitzende lehnt eine Behandlung im Ausschuss und eine Ortsbesichtigung ab, da der Ausschuss in der Sache nicht zuständig sei.

In einer Mail, in der die USF gefragt wird, ob sie weiter an einer Ortsbesichtigung festhalte, erfährt die USF vom Ausschussvorsitzenden Köhler (GAL), dass er für die Vergabe schon im Dezember eine Dringlichkeitsentscheidung unterschrieben hat.

Die Sitzung des ISM wird vom 08.02.2012 auf den 01.03.2012 verschoben.

Heute erfährt die USF aus der Zeitung, dass das Hallenbad seit gestern bis zum 31.01.2012 geschlossen wird, um die alte Filteranlage aus- und die neue Filteranlage einbauen zu können.

Ortsbesichtigung nicht mehr möglich.

Ende der Durchsage.

Sie werden doch wohl nicht misstrauisch werden?

Ach so!

Die alte Filteranlage ist nicht etwa defekt. Nach Auskunft der Verwaltung nur zu personalintensiv.

Warum also so eilig?

Es könnte doch auch sein, dass Menden aus finanziellen Gründen das Hallenbad schließen muss. Menden muss doch sparen.

Aber was soll`s, dann hat man aber eben mal weitere hunderttausend Euro in den Sand gesetzt. Und es ist noch viel Sand da.

 

 

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Menden, 21.01.2012

 

Und noch einer (in Anlehnung an den unvergessenen Heinz Erhardt „und noch n` Gedicht“)

Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer kostet nach Angaben des Bürgermeisters

ca. 30.000 € pro Jahr. Die Frage, wie man denn auf diesen hohen Betrag gekommen sei, beantwortete der Bürgermeister damit, dass zwölf Arbeitsstunden pro Woche in Ansatz gebracht worden seien.

Die USF bezweifelt die Richtigkeit dieser Berechnungen und hat das Gefühl (Sie wissen ja, Gefühle …), dass mit diesen Zahlen abgeschreckt werden soll.

Sei`s wie es sei.

Auf die Frage, warum bei der von der USF beantragten Zweitwohnungssteuer die Kosten für deren Erhebung angegeben wurden, bei der Erhebung der Sexsteuer aber nicht, kam vom Bürgermeister, wie erwartet, der unausbleibliche Kommentar, aber eine Antwort auf die gestellte Frage naturgemäß nicht.

Da die Kosten in der Vorlage nicht angegeben wurden, der Bürgermeister die Frage auch nicht beantwortet hat, könnten die bei der Erhebung bei der Sexsteuer entstehenden Kosten eventuell dadurch kompensiert werden, dass die Verwaltungsmitarbeiter für die Prüfung der Steuerpflicht Vergnügungssteuer bezahlen müssen?

 

 

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Menden, 19.01.2012

 

Ja geht´s denn noch!!!!!

 

Jahrelang war es in Ordnung, dass der Rat keinen Vertreter für den Bürgermeister bestellt hat. Jetzt; wo Menden pleite ist, soll der Beigeordnete Sebastian Arlt zum „allgemeinen Vertreter“ des Bürgermeisters, das heißt ersten Beigeordneten, gemacht werden. Er würde in der Besoldungsgruppe auf B2 aufrücken. Der Stadt entstünden Zusatzkosten von 5.100,00 €. Schön für Herrn Arlt die Erhöhung seiner Bezüge.

Für die Tagesmütter ist das allerdings ein Schlag ins Gesicht. Denn die sollen laut Einsparkonzept anstatt 5,00 € brutto nur noch 4,00 € brutto bekommen. Sie sollen auf 20% ihres Einkommens verzichten.

Aber es es soll ja nicht nur bei den Tagesmüttern gespart werden.

Im KJHA Bereich sind aufgeführt:

Wegfall von 8-9 Spielplätzen

Wegfall Unterhaltungsaufwand Jugendmobil Hörbi

Wegfall Unterhaltungsaufwand Spiel-mit-Mobil, Bauwagen

Wegfall Sport- und Freizeitangebote am Papenbusch

Wegfall des Mendener Kindersommers

Wegfall stadtteilübergreifender Aktionen

Wegfall Jugendschutzangebote

Ganz nach dem Motto „Wir machen Menden ohne Kinder“.

 

 

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Es wird immer peinlicher

Frage von der stellvertretenden Bürgermeisterin Barbara Lewald (USF) an den Bürgermeister, ob er eigentlich alle Wortmeldung seitens der USf kommentieren müsse.

Antwort des Bürgermeisters an seine Stellvertreterin: Das müsse er.

Zwar ist nach der Geschäftsordnung des Rates der Bürgermeister berechtigt, auch außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort zu ergreifen (leider), das heißt aber nicht, dass er zu jeder Wortmeldung eines Mitgliedes der USF seine süffisanten Bemerkungen machen darf. Insbesondere nicht auf Wortbeiträge, die einen völlig anderen Inhalt haben, als von ihm kommentiert.

Es wird nach Meinung der USF einfach immer peinlicher.

 

 

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Menden, 18.01.2012

 

 

So schlimm kann`s nicht sein

Eine Gemeinde, die sich im Haushaltssanierungskonzept befindet, ist verpflichtet, alle möglichen Einnahmequellen auszuschöpfen.

So ist dem Rat bisher jedenfalls von Seiten der Verwaltungsspitze gesagt worden.

Die USF hat daher die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Einnahme laut Verwaltung ca. 200.000 €) beantragt.

Wie vorhergesagt (s. 11.01.2012, „die Spannung steigt“), hat die Mehrheit diesen Antrag abgelehnt. Begründung: Es sei beschlossen worden, die Erhöhung der Grundsteuer B bis zum 30.06.2012 zurück zu stellen, damit die Task-Force-Haushalt (TFH) Gelegenheit habe, die im Beratungskonzept genannte Sparsumme über die Erhöhung der Grundsteuer B kompensieren zu können.

Nur hat eins mit dem anderen nichts zu tun. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.

Die Grundsteuer B wird z. B. erhoben als Ausgleich für Leistungen der Stadt an seine Einwohner.

Diese Leistungen werden aber auch von denjenigen in Anspruch genommen, die zwar den größten Teil des Jahres in Menden wohnen, ihren Wohnsitz aber anderweitig angemeldet haben. Sie zahlen daher keine Grundsteuer B.

Da dieser Personenkreis aber die gleichen Leistungen in Anspruch nimmt, wie der in Menden Gemeldete, ist die USF der Meinung, dass diese ebenfalls zu den Kosten herangezogen werden sollen.

Nun zur Kompensation.

Selbst wenn die Erhöhung der Grundsteuer durch Maßnahmen, die die TFH erarbeitet, vermieden werden könnte, heißt das noch lange nicht, dass die Stadt sich den Verzicht auf die Zweitwohnungssteuer leisten kann. Die Schulden von 150 Mio € bleiben nach wie vor. Die beabsichtigten „Sparmaßnahmen“ z.B. im Bereich Kinder- und Jugendarbeit ebenso.

Die USF wird weiterhin die Zweitwohnungssteuer fordern, ehe sie Einsparungen in den Bereichen Jugend- und Soziales zustimmt.

 

 

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Menden, 15.01.2012

 

Aus dem politischen Leben (Stilblüten)

 

Anette Hettling (FDP) zu dem Vorwurf, in der interfraktionellen Besprechung (IfB) werde der Rat ausgeschaltet und die anstehenden Beschlüsse schon vorab gefasst:

„Die IfB kann nichts beschließen.“

Dies stimmt so nicht ganz. Sie kann nicht rechtsverbindlich beschließen, wohl aber beschließen, dass die Fraktionen im Rat beschließen werden.

Matthias Eggers (CDU) zur Notwendigkeit des Arbeitskreises Kultur: „Der (Arbeitskreis Kultur) hat sich seit Jahren bewährt. Es muss doch möglich sein, dass man auch einmal in ungezwungener Atmosphäre berät, ohne feste formale Hindernisse.“

Was dies Aussagen beinhalten, soll an einem Beispiel deutlich gemacht werden:

Das Kartellgesetz untersagt Absprachen zwischen Wettbewerbern. Es treffen sich Vertreter einer x-beliebigen Branche und vereinbaren Angebotspreise.

Folgt man Frau Hettling, geht das ja gar nicht. Das ist verboten. Also kann es nicht sein.

Folgt man Herrn Eggert, haben die Firmenvertreter nur „ohne formale Hindernisse in ungezwungener Atmosphäre“ die Angebotspreise beraten. Wo ist danach die Tonne für das Kartellgesetz?

Die absolute Härte hat sich aber Doris Rosenthal-Rebein (GAL) geleistet: „(…), die Hauptsache sei, dass die Kulturfachleute überhaupt gehört würden.“

Egal wie? Egal wo? Gesetze, wofür? Vorschriften beachten, warum?

Bescheidene Frage: Von wem werden die Kulturfachleute denn in einem nichtöffentlichen Arbeitskreis gehört?

Die USF wartet jetzt nur noch darauf, dass für jeden Ausschuss ein Arbeitskreis gebildet wird. Dann findet alles schön im stillen Kämmerlein statt und mit Ausnahme der Pflichtausschüsse können alle anderen Ausschüsse aufgelöst werden. „Hauptsache die Fachleute werden überhaupt gehört“.

Dazu käme dann noch ein „kleiner Nebeneffekt“: Fleige wäre endlich die lästigen Ausschüsse los.



 

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Menden, 13.01.2012

 

Es reicht!

 



Überschrift: USF boykottiert Arbeitskreis.

Wieder einmal wird dem Leser suggeriert, dass die böse USF sich verweigert.

Wenn dieser Vorwurf vom politischen Mitstreiter käme, wäre es noch verständlich. Nein, der Vorwurf kommt wieder einmal ausgerechnet von der Institution, die eigentlich selbst für Öffentlichkeit streiten müsste, der Presse, und dafür hat die USF nun keinerlei Verständnis.

Dass die USF sich auch weiterhin weigert, ordentliche Tagesordnungspunkte in nichtöffentlichen Arbeitskreisen anstatt im Rat oder in den zuständigen Ausschüssen zu beraten, ist keine Marotte der USF. Es bedarf zur Begründung der Haltung der USF auch keiner eigenen Ausführung.

Zu der Bedeutung der Öffentlichkeit von Sitzungen sagt der Kommentar zur Gemeindeordnung (KV/GO NW) S. 12 u. 13 Ziff. 9. Öffentlichkeit der Ratssitzungen (gilt auch für Ausschüsse; s.u.):

Die Sitzungen des Rates sind grundsätzlich öffentlich. Im Rat werden alle grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde beraten und entschieden. Das soll in aller Öffentlichkeit geschehen, damit das kommunalpolitische Interesse der Einwohner und Bürger geweckt wird und sich die Ratsmitglieder öffentlich zu der von ihnen vertretenen Auffassung bekennen müssen.

„Demokratische Kontrolle (so das OVG Münster) kann nur dann funktionieren, wenn die einzelnen Positionen im Rahmen der parlamentarischen Auseinandersetzung ständig sichtbar gemacht werden, um sie für die Öffentlichkeit verständlich, nachvollziehbar und damit kontrollierbar zu gestalten“ Gerade durch die Sitzungsöffentlichkeit werde unzulässigen Einwirkungen persönlicher Beziehungen entgegengewirkt und der Anschein vermieden, dass „hinter verschlossenen Türen“ unsachgemäße Motive für die getroffene Entscheidung maßgebend sein könnten.

Den Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen demokratisch legitimierter Gremien kommt Verfassungsrang zu. So hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt: „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“

Die grundgesetzlich geschätzte Verbürgung des Öffentlichkeitsprinzips ergibt sich sowohl aus dem Demokratieprinzip als auch aus dem Rechtsstaatsprinzip und lässt sich in drei, nicht immer scharf abgrenzbare Funktionen unterteilen

- Transparenzfunktion: Der Grundsatz der Öffentlichkeit soll zunächst eine umfassende Transparenz in dem Prozess der Entscheidungsfindung und der späteren Entscheidung selbst gewährleisten.   (…)

- Kontrollfunktion:Weiteres Element des Öffentlichkeitsprinzips ist die Kontrollfunktion, die sich aus der Öffentlichkeit des Rates und seiner Ausschüsse ergibt. (…)

- Willensbildungsfunktion: (…) Das Prozedere der Sitzungen in Rat und Ausschüssen, das Verhalten der beteiligten Ratsmitglieder und Fraktionen, vor allem der verbale Austausch von Rede und Gegenrede, und letztlich auch das Abstimmungsverhalten ermöglicht den Bürgern zu erkennen, wer für welche Entscheidung in der Kommune die politische Verantwortung trägt; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Willensbildung der Bürger für zukünftige Wahlentscheidungen in der Gemeinde.

Diese Ausführungen gelten, wie o.a., für den Rat und die Ausschüsse.

Was tun, wenn man jetzt diese hinderlichen Vorschriften des § 48 GO umgehen will, wenn man trotzdem „hinter verschlossenen Türen“ beraten und letztendlich auch beschließen will? Man verlagert die Beratungen in nichtöffentliche Arbeitskreise. Denn für diese Arbeitskreise gelten die obigen Ausführungen nicht. Und genau dagegen verwahrt sich die USF.

Die USF fordert, dass die Transparenzfunktion, die Kontrollfunktion und die Willensbildungsfunktion des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Sitzungen, dem Verfassungsrang zukommt, nicht ausgehebelt wird. Die USF hat nichts zu verbergen.

Die USF ist gespannt, wann endlich die Überschrift zu lesen ist: Ratsmehrheit boykottiert Vorschriften der Gemeindeordnung.

 

 

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Menden, 11.01.2012

 

Die Spannung steigt

Sollte es möglich sein, dass ein Antrag der USF eine Mehrheit findet?

Mit Schreiben vom 22.07.2010 hatte die USF die Prüfung einer Zweitwohnungssteuer beantragt.

In der ersten Vorlage wurden entgegen sonstiger Gepflogenheit erst einmal die Kosten für die Feststellung der Anzahl der möglichen Steuerpflichtigen dargestellt, 1500,-- € im Einwohnermeldeamt.

In der Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.01. wird dann die mögliche Einnahme mit ca. 207.480 € beziffert.

Die Kosten für Personal und Sachaufwand werden (entgegen sonstiger Gepflogenheit) mit 30.000 € angegeben (oder angedroht?). Darüber hätte die USF gern mal einen Kostennachweis.

(Die Kosten der Stadt Menden für die privaten Planungen Bahnhof und Kaufhaus Nordwall sind komischerweise bis heute nicht dargestellt.)

Diese trotzdem erzielten Mehreinnahmen könnten als Kompensation für den Erhalt der Stadtteiltreffs oder der Kinderspielplätze oder der Verringerung von Elternbeiträgen für Kindergärten dienen.

Die USF ist gespannt, ob die Ratsmehrheit diese Mehreinnahmen ablehnt.

 

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Man kann das auch anders sehen

 

Die GAL schreibt in ihrer Neujahrsansprache, dass Vergünstigungen über den Familienpass mit der Gießkanne verteilt werden, ganz gleich, wie vermögend die Empfänger sind.

 

Warum ist das ein Argument gegen den Familienpass?

 

Ein Beispiel: Da sind zehn kinderreiche Familien, zwei davon Besserverdienende, acht mit einem geringeren Verdienst.

 

Nun bekommen die zwei Familien mit einem besseren Einkommen den Familienpass, und somit auch die Vergünstigungen. Vielleicht beantragen diese Familien den Pass gar nicht, eben wegen ihres guten Verdienstes. Wenn ja, steht er ihnen rechtlich auch zu.

 

Was ist aber nun mit den Geringverdienern. Den Familienpass zu streichen und sie damit dafür zu benachteiligen, dass diese zwei Familien (Besserverdienenden) den Pass bekommen würden, ist nach unserer Auffassung nicht gerecht. Die Empfänger mit einem geringeren Einkommen brauchen diese Vergünstigungen, damit sie die Freizeitangebote der Stadt Menden nutzen können.

 

Wir sind der Meinung, dass der Familienpass nicht abgeschafft werden soll.  

 

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Wann kommt der Bürgermeister endlich aus dem Quark?

In der Niederschrift des Integrationsrates vom 01.12.2011 ist zu lesen, dass Frau Akyüz im Jobcenter ungerechtfertiger Weise beschimpft und des Büros verwiesen worden ist. Zudem sei sie bei offener Tür zum Flur mit der Polizei bedroht worden.

Das wäre ihr sicherlich nicht passiert, wenn sie als qualifizierte „Stadtteilmutter“ hätte tätig werden können. Diese kann ihre Rechte solchen Mitarbeitern gegenüber selbstbewusst darstellen.

Leider ist der Antrag der USF, gestellt am 15.03.2011, sich an dem Projekt „Stadtteilmütter“ zu beteiligen, von der Verwaltung bisher noch nicht bearbeitet worden. Auch der Beschluss des Integrationsrates vom 07.04.2011, sich mit dem Märkischen Kreis in Verbindung zu setzen, hat daran nichts geändert, ebenso wenig das Interesse des Kreises an der Zusammenarbeit mit den Kommunen. Auf die beschlossene Vorlage warten wir immer noch.

Die USF will mit ihrem Antrag erreichen, dass Frauen mit einem Migrationshintergrund   nach einer sechsmonatigen Qualifizierungsphase Zuwanderfamilien bei Fragen der Erziehung, Gesundheit, Schule und Ausbildung die Wege zu entsprechenden Beratungsstellen, Ämtern und Institutionen aufzeigen können..

Das Ziel für den Einsatz der Stadtteilmütter ist es, durch aufsuchende Familienarbeit und Mitarbeit in Familiencafes oder Stadtteiltreffs den Kreislauf von Armut und sozialer Benachteiligung zu durchbrechen und die Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien nachhaltig zu verbessern. Vor Ort sollen Familiennetzwerke gestärkt und Nachbarschaftskontakte aufgebaut werden. Sprachliche und kulturelle Hindernisse können durch die Mitarbeit von Stadtteilmüttern schon im Kindergartenalter überwunden werden. Auf diesem Wege wird ein Miteinander gefördert.

Zugleich qualifizieren sich die Stadtteilmütter selbst weiter, beispielsweise für eine Tätigkeit im sozialen Bereich. Sie bekommen während ihrer 18-monatige Projektphase Geld von der Agentur , dass heißt für die Stadt ist das Ganze kostenneutral.

Wir, die USF wollen, dass Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren sozial gerecht behandelt werden, egal ob sie deutscher- oder ausländischer Abstammung sind.

Wenn unsere Anträge nicht oder nur verzögert und nach Nachfrage behandelt werden,

ist das schon sehr ärgerlich, nicht so sehr für die USF, sondern für vielmehr für die Betroffenen.

 

 

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Menden, 06.01.2012

 

Der Kommentar von Michael Koch (WP) oder – Dass mir ja keiner den Bürgermeister kritisiert!

Koch: „Es war ein gutes Jahr für Menden, vielleicht das beste seit Jahren und Jahrzehnten.“

Warum, Herr Koch? Weil Menden so viel Schulden hat, wie noch nie? Weil allein die Summe der Liquiditätskredite (Überziehungskredit für laufende Kosten) unter der Ägide des Bürgermeisters Fleige von 58 Mio Euro in 2010 auf geplante 88 Mio Euro in 2012 steigt? (s. Hauhaltsplanentwurf 2011 S. 27)

Koch: „Dass nicht nur am Bahnhof gebaut wird, sondern Menden einen neuen Alten Rathausplatz hat und auch alles dafür spricht, dass es ein Einkaufszentrum Nordwall geben wird und dabei das marode städtische Parkhaus entfernt wird, ist durchweg positiv.“

Dass ein Parkhaus, dass man hat vergammeln lassen (städtisches Vermögen vernichtet), entfernt wird, ist durchweg positiv? Was heißt „durchweg positiv“? Und dieses „Durchweg positiv“ reicht für ein bestes Jahr seit Jahrzehnten?

Koch: „…dass die politische Mehrheit letztendlich für tiefgreifende Einschnitte in die Mendener Infrastruktur gestimmt hat,…“ Wo sind denn die tiefgreifenden Einschnitte, wie wirken sie sich denn aus, was wird denn an den Ursachen der Finanzmisere geändert? Bisher nichts. Das beste Jahr seit Jahrzehnten?

Zum Bahnhof: Die Planung Bahnhof/Breuer war schon vor Jahren fertig. Das Projekt könnte schon stehen, wenn nicht der Rat in der letzten Sitzung, als der Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung stand, den Stecker rausgezogen hätte. Es lag also nicht am damaligen Bürgermeister, dass das Projekt Breuer gescheitert ist.

Genau so wenig liegt es am jetzigen Bürgermeister, dass die jetzige Planung Bahnhof/List als Satzung beschlossen worden ist, sondern wieder einmal an der Ratsmehrheit. Hätte sie, wie bei Breuer, dagegen gestimmt, hätte auch der jetzige Bürgermeister nichts daran geändert.

Ebenso ist in beiden Fällen die Planungsarbeit vom jeweiligen Investor durchgeführt worden und nicht von der Verwaltung.

Zu der Feststellung von Herrn Koch - Die Stadtverwaltung arbeitet bei all dem viel konzentrierter und professioneller als noch vor Jahren. Sie wird – das muss man Bürgermeister Volker Fleige neidlos zugestehen – professioneller geführt als zu Zeiten Rudi Düppes.- nur die einfache Frage: Woher weiß der das?? Wo war Herr Koch mit Kritik zu Zeiten des Bürgermeisters Düppe? Da hat man nichts gehört.

Es ist schwer vorstellbar, dass Herr Koch die Arbeit der Verwaltung von außen beurteilen kann.

Von den Mitarbeitern der Verwaltung dürfte diese Auskunft wohl kaum gekommen sein, da hört man anderes.

Es bleibt also nur die eine Möglichkeit: Fleige hat sich wieder einmal selbst gelobt.

Damit die Lobhudelei aber nicht gar so peinlich wird, schmeißt Herr Koch mit Wattebäuschchen.

„Trotzdem erscheint es befremdlich, wie sehr sich Fleige bei allerlei Gelegenheiten mit Federn, die ihm zumindest nicht allein gehören, zu schmücken versucht.“

Die „Federn“ gehören ihm nicht zumindest nicht allein. Wenn es denn Federn geben sollte, gehört ihm davon überhaupt keine.

Ist die Ausschaltung der Öffentlichkeit durch den Bürgermeister das Kriterium für das beste Jahr seit Jahrzehnten?

Ist das Verhalten des Bürgermeisters in der Bürgerversammlung Bahnhof, in der er den anwesenden Bürgern einen Maulkorb verpasst hat, das Kriterium für das beste Jahr seit Jahrzehnten?

Sind die Eigenmächtigkeiten und Entgleisungen des Bürgermeisters das Kriterium für das beste Jahr seit Jahrzehnten?

Na dann.

 

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Menden, 03.01.2012

 

Das neue Jahr beginnt, wie das alte aufgehört hat.

Die IfB-Koalition lässt sich, wie im alten Jahr, vom Bürgermeister am Nasenring durch die Arena führen.

Für eine Sondersitzung am 11.01.2012 (Sondersitzungen kosten nach Meinung der Bürgermeisterfraktion nur unnötig Geld) sind zwei ganze Tagesordnungspunkte vorgesehen:

-Im öffentlichen Teil ist als einziger Tagesordnungspunkt die Bildung eines Kulturausschuss-Arbeitskreises Thema.

Warum bedarf es eines Arbeitskreises, warum berät nicht der dafür zuständige Ausschuss?

Ganz einfach. In einem Arbeitskreis können, wie üblich, die unangenehmen Dinge, z. B. „Einsparungen“, ohne Kenntnis der Öffentlichkeit ungestört verhackstückt werden. Man muss nicht öffentlich Farbe bekennen.

-Im nichtöffentlichen Teil ist dann die neue Leitung der Musikschule zu beschließen.

Und damit kommen wir zu dem Nasenring und dem Gang durch die Arena.

Der Arbeitskreis, in dem Einsparungen beschlossen werden sollen, wird in dieser Sitzung erst beschlossen, tagt also logischerweise frühestens erst nach Ablauf der Ladungsfrist von sieben Tagen.

Die Leitung der Musikschule aber wird flugs schon einmal vorsichtshalber in dieser Sondersitzung (trotz der unnötigen Kosten) beschlossen, also vor der Sitzung mit den Einsparungsbeschlüssen. Denn dann ist die Zukunft der Musikschule als Einsparung vom Tisch. (oder ist es etwa sinnvoll, erst die Leitung der Musikschule zu beschließen und dann über die Zukunft zu beraten?)

In einem Kommentar im Hellweger Anzeiger schreibt Detlef Burrichter: „Immer mehr Bürger hadern mit dem Geschacher im Hinterzimmer (…) .“

Damit kann er Menden nicht gemeint haben. Hier stört es noch nicht einmal die veröffentlichende Meinung, wenn Millionenprojekte im Hinterzimmer (hier heißt das IfB oder Arbeitskreis)unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingestielt werden.

Wenn die USF diese Politik unter Ausschluss der Öffentlichkeit als einzige Fraktion kritisiert und an diesen Hinterzimmeraktivitäten nicht teilnimmt, muss sie sich noch den Vorwurf der Verweigerung gefallen lassen.

Die USF wird sich trotzdem weiterhin weigern, durch „Vorentscheidungen“ in der IfB oder in Arbeitskreisen alles unter Ausschaltung des Rates und der Öffentlichkeit festzuzurren.

 

 

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