Archiv Januar 2024

19.01.2024

 

Wie wäre es mit der Wahrheit ?!

Für diejenigen von Ihnen, die keine WP lesen

In eigener Sache:

Liest man den nachstehenden „Kommentar“, könnte man meinen, man wäre auf einer anderen Veranstaltung gewesen.

 WP 19.01.2023: Das Gift des Populismus

Thomas Hagemann

Populisten haben’s immer gewusst:

Die Presse ist gesteuert, lässt sich von böswilligen Mächten willig instrumentalisieren.  (1) Ich zum Beispiel!

Jedenfalls sieht Eugen Heinrich das so. Die von mir verfasste Schlagzeile„CDU hält Krabbe eigenmächtiges Handeln vor“ war laut Eugen Heinrich „lanciert“ (2). Es bleibe nur noch die Frage, „von wem“. Und der WP-Bericht gehöre vom Stadtrat (!) verurteilt (3). Holla die Waldfee!

Was stimmte denn nicht? Der WP wurde in einer offiziellen Mail des CDU-Fraktionschefs angekündigt, dass man „unverzüglich“ eine Sonderratsratssitzung zur Rodenbergschule fordere – und der Grund dafür. (4) Heißt das jetzt „Lancieren“?

Was gibt es an der Schlagzeile auszusetzen, die den Grund für den Antrag benennt? (5) Davon ab, dass Heinrichs bedeutungsschwangeres „Von wem?“ schon im Titel beantwortet ist (6) und die WP auch Krabbe nach ihren Beweggründen gefragt hat:

Welches Verständnis von Demokratie und Pressefreiheit hat Heinrich mittlerweile, wenn auch er jetzt mit Vorstellungen der gelenkten Presse hantiert (7) – ja, sie sogar verurteilen lassen will? (8) Traurig, dass ein halbes Jahrhundert für SPD und USF im Stadtrat in schieren Unfug mündet. (9)

Man könnte diesen „Kommentar“ für geistige Diarrhoe halten. Das wäre aber weit untertrieben.

Zu den Auswürfen Hagemanns im Einzelnen:

Zu 1: Diese Bemerkung ist Populismus in Reinkultur.

Zu 2. Das trifft zu, bedeutet aber, dass ich nicht davon ausgehe, dass die WP diesen Bericht ohne entsprechende Informationen verfasst hat.

Zu 3. Ich habe beantragt, „der Rat möge feststellen, dass die (nicht von, sondern in der WP) erhobenen Vorwürfe nicht zutreffen“.

Wo bitte liegt darin eine Verurteilung des WP-Berichts?!

Zu 4) Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat festgestellt, „ich habe lediglich den Antrag der Presse zugeschickt und weder Gespräche (geführt) noch sonstige Erklärungen abgegeben.“

Ich habe nichts an der Schlagzeile kritisiert, sondern dass es für diese Schlagzeile (s.3) einen Grund gab und dieser schon im Titel beantwortet ist.

Zu 7) Die Äußerung Hagemanns bzgl. der Frage, wer denn der WP die „Vorwürfe“ mitgeteilt hat – „Heinrich hantiere mit Vorstellungen der gelenkten Presse“ -  ist durch keinen meiner Wortbeiträge zu begründen und ich betrachte das als bösartig.

Zu 8) Ob meine Anwesenheit von 49 Jahren im Rat der Stadt Menden in schierem Unfug mündet, überlasse ich dem Bürger.

Zusammenfassend erlaube ich mir folgende Feststellung:

An den Behauptungen und Unterstellungen zu meiner Person im „Kommentar“ des Chefredakteurs des Lokalteils Menden der Funke-Gruppe ist kein Funken Wahrheit.

Sie können die Ratssitzung unter rats tv menden nachverfolgen.

E. Heinrich

18.01.2024

 

Die Bürgerversammlung „Bücherei" in Stichworten

Aus dem Bericht der WP

Bürgermeister Roland Schröder verlor wenig später kurzzeitig die Contenance: Alexander Zibis hatte bezweifelt, dass das Mendener Büchereiteam, das am Umzugskonzept mitwirkt, die Tragweite und Bedeutung des Beschlusses wirklich erfassen könne. Schröder zu Zibis: „Also, dass Sie Menschen, die tagtäglich diese Arbeit machen, jetzt die Kompetenz dafür absprechen, macht mich sprachlos.“

Frage: Wenn die Feststellung von Dr. Zibis nicht zutrifft, warum hat der Bürgermeister die unten aufgeführten Fragen nach den Folgekosten bis heute nicht beantwortet?

 

Schon zuvor hatte Zibis deutlichen Unmut im Publikum auf sich gezogen. Der Mendener Inklusionsbeauftragte Olaf Jung hatte erklärt, dass er sich als Rollstuhlfahrer beim besten Willen nicht vorstellen könne, wie im denkmalgeschützten Alten Rathaus echte Barrierefreiheit herzustellen sei.

Wir erlauben uns, daran zu erinnern, dass von Seiten der Verwaltung die Einrichtung eines Hospizes im Gut Rödinghausen ausgeschlossen war, weil dort kein Aufzug zur Verfügungstand. Jetzt steht genau dieser zur Verfügung!

 

Punkten konnten Zibis und Nückel dabei vor allem bei der Art und Weise der Beschlussfassung durch den Stadtrat. Diese sei so undurchsichtig abgelaufen, dass der Umzug als solcher nie öffentlich diskutiert worden und die Entscheidung bis heute gar nicht klar erkennbar sei. „Das hat man hintenrum durchlaufen lassen.“

Bürgermeister verweist auf Zwang zur Nichtöffentlichkeit.

Ob die Bücherei umziehen soll oder nicht, war und ist kein Geheimnis. Es gibt auch keine schützenswerte Interessen Dritter, die durch eine öffentliche Beratung verletzt werden könnten.

 

Auch Moderator Dirk Becker hatte eingangs beim Bürgermeister nachgebohrt, ob der Umzug jetzt wirklich beschlossene Sache sei – was Schröder einerseits klar bestätigte.

Es gibt bislang lediglich eine Empfehlung des Kulturausschusses für den Umzug, keinen Ratsbeschluss.

 

Zugleich zog sich der Bürgermeister bei Nachfragen aber darauf zurück, dass die Anmietung in nicht öffentlicher Sitzung zu diskutieren und zu beschließen war, da die Interessen jedes Investors zu schützen seien. Das gebe das Gesetz so vor.

Die Frage bezog sich auf den Umzug der Bücherei, nicht auf den Mietvertrag!

 

Dürfen Anmietung und Umzug überhaupt in einen Beschluss?

Hier erhob sich im Publikum der Mendener Jurist und frühere Gewoge-Geschäftsführer Manfred Döring. Er stellte fest, dass man den Beschluss der Anmietung keinesfalls mit dem Bücherei-Umzug verknüpfen könne, wie es offenbar geschehen sei: „Das hat nichts miteinander zu tun!“ Dem widersprach der Mendener Grünen-Fraktionssprecher Peter Köhler: „Zum Mietverhältnis gehört der Mietzweck. Und das war eine bewusste Entscheidung.“

Der Mietvertrag enthält selbstverständlich einen Mietzweck, nur eben nicht konkret „Bücherei“.

Mit Beschluss des Mietvertrages ist also nicht automatisch der Umzug der Bücherei beschlossen.

Das sollte auch der Vorsitzenden der Grünen wissen.

 

Zu guter Letzt: In der gestrigen Ratssitzung ist von Seiten der CDU beantragt worden, die Verwaltung möge den Umzugsbeschluss konkret benennen.

Soviel zur vom Bürgermeister behaupteten Klarheit der Beschlusslage.

E. Heinrich

 

17.01.2023

 

War wieder nichts

Gestern Abend gab eine turbulente und hitzige Diskussion auf der Wilhelmshöhe in Menden zum Erhalt der Stadtbücherei im Alten Rathaus!

Leider konnten unsere Fragen zum Thema Kosten (s.u.) aus Zeitgründen nicht gestellt werden!

Aber, wir bleiben am Ball.

In der kommenden Ratssitzung werden wir diese Fragen direkt an den Bürgermeister stellen.

Der Bürger soll endlich erfahren, wie teuer ihn der Umzug kommt.

E. Heinrich

 

16.01.2024

 

Mal seh`n, 

ob der Bürgermeister heute antwortet.

Am 01.12.2023 hatte die USF/UWG-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen in Sachen Bücherei in der Sitzung des Rates am 12.12.2023 unter dem Top „Anfragen“ gebeten:

Wie hoch sind die Kosten für:

den Innenausbau (Trennwände, Fußboden, Sozialräume etc.)

die Elektrik, Heizung, Lüftung?

Wie hoch ist daran der Eigenanteil der Küster Menden GmbH?

Wie hoch sind die Planungskosten?

Wie hoch sind die laufenden Kosten im Einzelnen?

Wurde ein Förderantrag gestellt?

Wie hoch ist der zu erwartende Förderbetrag in Summe und in Prozent?

Wie zu erwarten, wurden die Fragen nicht beantwortet.

Heute findet auf der Wilhelmshöhe eine Bürgerversammlung über das Für und Wider eines Umzugs der Bücherei in das Gebäude der Küster Menden GmbH statt.

Wenn die gleichen Fragen gestellt werden, könnte es ja durchaus sein, dass sie beantwortet werden, denn sie kämen dann ja nicht von der USF/UWG-Fraktion.

E. Heinrich

 

10.01.2024

 

Und wieder einmal war es der Bote

Heute haben auch die Ratsmitglieder vom Bürgermeister erfahren, was gestern schon der WP bekannt war:

Die CDU-Fraktion hat eine Sondersitzung des Rates beantragt und diese findet am 17.01.2024 statt.

Von der CDU-Fraktion beantragter Tagesordnungspunkt:

Belegung der Rodenbergschule.

Zitat aus dem Antrag:

Die Erste Beigeordnete hat die Fraktionsvorsitzenden heute darüber informiert, dass die Rodenbergschule als Flüchtlingsunterkunft und Räumlichkeit der privaten Euro-Schule genutzt werden soll. Diese Nutzungen der Rodenbergschule zu den vorgenannten Zwecken greifen in den Istzustand ein und die Schule entspricht nicht mehr dem Angebot, das der Rat der Stadt Menden durch die Verwaltung dem LWL unterbreitet hat.

Welches Angebot meint der Fraktionsvorsitzende der CDU? Uns ist kein vom Rat beschlossenes Angebot bekannt. Was beschlossen wurde, können Sie unten nachlesen.

Weiterhin bestehen (s.u.) gegen das Vorhaben der Unterbringung von Flüchtlingen seitens des Landschaftsverbandes keine Einwände.

Wie der Fraktionsvorsitzende der CDU in seinem Antrag richtig darstellt, hat die Erste Beigeordnete über die beabsichtigte zwischenzeitliche Nutzung der Rodenbergschule informiert, beschlossen hat es der Verwaltungsvorstand. Und an der Spitze des Verwaltungsvorstandes steht der Bürgermeister.

Es war wieder einmal der Überbringer der Nachricht, der an den Prangergestellt wurde

Wir sind gespannt, was uns in der Ratssitzung bei der „lückenlosen Darlegung der Sachverhalte mit Benennung der Verantwortlichen und exakten Zeitangaben zu den einzelnen Entscheidungen“ mitgeteilt wird.

E. Heinrich

 

 

10.01.2024

 

Was soll das?

Große Schlagzeile WP 10.01.2024: CDU hält Krabbe eigenmächtiges Handeln vor

Was ist passiert?

Zitat WP: „Henni Krabbe, Erste Beigeordnete der Stadt Menden, hat unter dem Druck der zuletzt stark angestiegenen Asylbewerber-Zuweisungen zwei Klassenräume bereits mit Betten ausstatten lassen. Sie will damit für den Notfall ein Behelfs-Wohnheim vorrätig halten und zudem eine Räumlichkeit der privaten Euro-Schule zum Unterricht für Flüchtlinge darin einrichten. Das aber bringt die CDU-Fraktion auf die Palme.

Denn laut CDU-Fraktionschef Bernd Haldorn hat die Beigeordnete damit eigenmächtig gegen einen Ratsbeschluss zur Rodenbergschule vom November gehandelt –– ein schwerwiegender Vorwurf. Deshalb erwarte die CDU-Fraktion in der Sondersitzung „eine lückenlose Darlegung der Sachverhalte mit Benennung der Verantwortlichen und exakten Zeitangaben zu den einzelnen Entscheidungen“. Denn der Mendener Stadtrat hatte im November festgelegt, dass die Schule, die samt Hof und Sporthalle voll funktionstüchtig ist, für die Kinder mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ vorbereitet wird.“

Starker Tobak!

Wie wäre es, wenn die CDU erst einmal die genaue Beschlusslage darlegen würde, anstatt so zu tun, als ob die erste Beigeordnete sich eines fürchterlichen Vergehens schuldig gemacht hätte?

Kopie der Niederschrift der Ratssitzung 14.11.2023, in der der Vorsitzende des Schulausschusses, Peter Maywald (CDU) zwischen Suppe und Kartoffeln, mal so eben, die o.g. Überlassung der Rodenbergschule an den Landschaftsverband beantragt hat (bei Anträgen der USF/UWG-Fraktion pocht der Bürgermeister auf die Einhaltung der Antragsfristen):

Der Rat der Stadt Menden (Saerualdn) beauftragt einstimmig die Verwaltung Gespräche mit dem LWL zur Anmietung der Rodenbergschule als Teilstandort für die Felsenmeerschule Hemer aufzunehmen mit dem Ziel, eine Anmietung für eine Teilauslagerung der Felsenmeerschule in Hemer zu vereinbaren.

Zu dem Vorwurf der CDU-Fraktion hier das Schreiben der ersten Beigeordneten an die Fraktionsvorsitzenden, also auch an Bernd Haldorn, vom 09.01.2023:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe erarbeitet derzeit noch eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Nutzung der Rodenbergschule als Standort für eine Schule für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Felsenmeerschule). Hintergrund ist, dass hierfür Türbreiten von 100 cm benötigt werden. Darüber hinaus bereiten auch die unterschiedlichen Höhen im Gebäude Probleme. Dies erhöht den Umbauaufwand erheblich und verzögert die Vorplanung für den Bauantrag.

Nach Rücksprache des Immobilienservices Menden mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe kann das Gebäude bis Herbst 2025 (Korrektur durch die erste Beigeordnete per Mail 2024) weiterhin durch die Stadt Menden (Sauerland) genutzt werden. Die Räumlichkeiten sollen aber unbedingt im derzeitigen Zustand erhalten bleiben.

Aufgrund der Engpässe im Rahmen der Unterbringung von Geflüchteten beabsichtigt der Verwaltungsvorstand der Stadt Menden (Sauerland), derzeit zwei Klassenräume für die vorübergehende Unterbringung von Geflüchteten vorzubereiten. Für Waschgelegenheiten wird geprüft, ob Sanitärcontainer aufgestellt werden können. Die Kosten hierfür werden ermittelt.  Gleichzeitig suchen die Euro-Schulen Märkischer Kreis dringend Räumlichkeiten, die zudem auch vorübergehend in der Rodenbergschule untergebracht werden könnten. Es steht ein abgeschlossener Bereich mit zwei Klassenräumen und Sanitäreinrichtungen zur Verfügung. Der Bereich wird ab 15. Januar 2024 nutzbar sein. Eine langfristige Lösung kommt für die Euro-Schulen Märkischer Kreis derzeit jedoch nicht in Betracht.
Beide Nutzungsmöglichkeiten wurden entsprechend mit dem Landschaftverband Westfalen-Lippe abgestimmt. Es bestehen keine Einwände. Der Beschluss des Rates der Stadt Menden (Sauerland) vom 14. November 2023 bleibt unangetastet.

Mängel aus der Brandverhütungsschau (defekte Obertürschließer, Durchdringung einer Brandschutzwand muss geschlossen werden) wurden zwischenzeitlich abgearbeitet.

Den Ratsmitgliedern (einschränkend „USF/UWG-Fraktion“ man weiß ja nie) liegt bisher noch kein Beschluss zur Überlassung der Rodenbergschule an den Landschaftsverband vor. Ebenso wenig gibt es Informationen zur Übernahme der Herrichtungskosten und der zu erwartenden Mieteinnahmen.

Was also spricht gegen die Vorgehensweise der Ersten Beigeordneten?

Was rechtfertig diesen Aufstand der CDU-Fraktion?

Warum werden die vor Monaten für die Unterbringung von Flüchtlingen beschlossenen Container, trotz der Tatsache, dass der Bürgermeister dies zur Chefsache erklärt hat, erst für das zweite Quartal angekündigt (so die WP)?

Und das heißt noch lange nicht, dass sie dann auch schon benutzt werden können.

E. Heinrich

 

P.S.: Die Maßnahmen wurden vom kompletten Verwaltungsvorstand beschlossen. Die Erste Beigeordnete ist nicht der Verwaltungsvorstand, sondern ein Teil desselben!