Archiv Juli 2013
Menden, den 26.07.2013
Was soll das!??
Seit Jahren schustert die Verwaltungsspitze an einem Brandschutzbedarfsplan herum.
Immer wieder wird die Beschlussfassung von einer Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (ÖSO) in die nächste Sitzung vertagt.
Als die USF im Dezember letzten Jahres eine Sondersitzung zu diesem Thema beantragt hatte, war angeblich kein Termin dafür möglich.
Als jetzt die USF das Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr zur Situation der Leitung der Feuerwehr zugestellt bekam, hat sie am 24.07.2013 umgehend eine Sitzung dazu beantragt.
Bis heute liegt weder eine Eingangsbestätigung des Antrags noch sonst etwas vor.
Stattdessen erfährt auch der Rat über die Presse, dass die Verwaltungsspitze die Leiterin der Feuerwehr aufgefordert hat, "ein Eckpunktepapier mit den Vor- und Nachteilen einer Berufsfeuerwehr vorzulegen". Die gleiche Leiterin übrigens, die ohnehin schon vor Arbeit nicht weiß, wohin.
In der Besprechung der Verwaltung mit den Fraktionssprechern des Ausschusses ÖSO am 09.07.2013 wurde von diesem Auftrag nicht ein Wort gesagt.
Auch wenn der erste Beigeordnete, Herr Arlt, beteuert, "die Verwaltung habe keine vorgefasste Meinung zum Thema Berufsfeuerwehr", spricht doch vieles dafür, dass die Verzögerung des Brandschutzkonzeptes hierin seine Ursache hat.
Die USF ist gespannt, wie die Verwaltungsspitze es erklären will, dass jahrelang über ein Brandschutzkonzept beraten wird (das schon lange hätte vorliegen müssen) mit hauptamtlicher Rettungswache und freiwilliger Feuerwehr und zu guter Letzt kommt die Aufforderung der Verwaltungsspitze (ohne Wissen des Rates), die Vor- oder Nachteile einer Berufsfeuerwehr zu untersuchen.
Warum wurde dieser Auftrag nicht vor der Bestellung eines Brandschutzkonzeptes erteilt?
Was ist, wenn sich jetzt herausstellen sollte, dass eine Berufsfeuerwehr vorteilhafter wäre?
Wird dann mal eben der vorgelegte Brandschutzbedarfsplan samt Honorar in die Tonne gehauen?
Soll etwa aus dem gleichen Geschäftsbereich des ersten Beigeordneten, aus dem die misslungene Kalkulation der Heizungsanlagen im Eigenbetrieb gekommen ist, die Feststellung der finanziellen Auswirkungen der jeweiligen Alternativen kommen?
War es nicht die Verwaltungsspitze, die großmundig der Bezirksregierung 500.000 € an Einsparung bei der Feuerwehr versprochen hatte?
Bis jetzt ist davon nichts zu sehen. Im Gegenteil, die vorgesehenen Änderungen werden sehr viel mehr Geld kosten.
Ganz nebenbei: Auch hier wird wieder einmal deutlich, dass der SPD-Bürgermeister macht, was er will und davon ausgeht, dass die Mehrheit des Rates schon zustimmen wird.
Die Erfahrung zeigt, dass er mit Letzterem gar nicht so falsch liegt.
Die USF stellt die freiwillige Feuerwehr jedenfalls nicht infrage.
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Menden, den 24.07.2013
Mit Schreiben vom 16.07.2013 hat die USF nachfolgenden Antrag an den Bürgermeister gestellt:
die USF beantragt, die Aufgaben der o.g. Eigenbetriebe an die Stadtwerke Menden GmbH zu übertragen.
Nach Auflösung des ISM liegt die Verantwortung für das Vermögen der Stadt Menden wieder ausschließlich beim Rat.
Die Stadtwerke werden beauftragt, dieses Vermögen zu verwalten und die Grundstücke und Gebäude in Stand zu halten.
Die Aufgaben des MBB können von Privaten ausgeführt werden. Bei Beauftragung der Stadtwerke werden die einzelnen Leistungen nachgefragt und entsprechend abgerechnet. Das Betriebsgelände der Stadtwerke lässt es zu, den Betrieb MBB dort unterzubringen. Das Grundstück des MBB an der Westtangente kann vermarktet werden.
Ebenso wie bei der Straßenbeleuchtung können bei der Übernahme SEM Synergieeffekte generiert werden. Zudem kann das Gebäude Westwall freigezogen eventuell veräußert werden.
Hinzu kommt, dass für alle drei Betriebe die jährlichen Kosten für die Wirtschaftsprüfer entfallen.
Dieser Antrag ist dem Rathaus mit gleichem Datum per Fax zugegangen.
Die USF hat bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.
Wir sind gespannt, was aus diesem Antrag wird.
Menden. den 23.07.2013
Das dritte Vertelleken
In der Ratssitzung am 02.07.2013, natürlich in nichtöffentlicher Sitzung, lag unter Top 5, ein Antrag vor "Veröffentlichung von nichtöffentlichen Diskussionsbeiträgen in der Schulausschusssitzung am 16.04.2013".
Dazu keine Vorlage, ebenso wenig der Antrag dazu.
Der Rat wusste also gar nicht, worum es ging.
Auf Nachfrage kam dann die "Erklärung" des SPD-Bürgermeisters, was er in diesem Fall zu tun gedenke.
Nach der Kritik, "dass es weder eine Vorlage noch Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt gebe, sodass eine Entscheidung nicht getroffen werden könne", wurde Vertagung beantragt.
Die Vertagung wurde beschlossen und die Verwaltung (sprich der BM) beauftragt, "die notwendigen Informationen bis zur nächsten Ratssitzung zur Verfügung zu stellen".
Es kam, wie es kommen musste, die notwendigen Informationen lagen nicht vor, der Punkt stand noch nicht einmal auf der Tagesordnung.
Laut Niederschrift hat der Schulausschuss die Angelegenheit an den Rat zur Entscheidung verwiesen, nicht an den SPD-Bürgermeister.
Der SPD-Bürgermeister hat es also unterlassen:
1. dem Beschluss des Schulausschusses nachzukommen, dem Rat diesen Antrag zur Entscheidung vorzulegen,
und
2. den Beschluss des Rates zur Information bis zur nächsten Sitzung am 16.07.2013 auszuführen.
Erneut ein Beispiel dafür, was der SPD-Bürgermeister für ein Demokratieverständnis hat.
Die USF ist gespannt, ob Herr Czerwinski auch hierzu kommentierend zitiert.
Ganz nebenbei: auch wenn es sich so liest, bei Herrn Czerwinski "Wegen Fleige: USF-Chef kann nicht schlafen" (ganz unbeabsichtigt), die USF hat keinen keinen Leserbrief an die WP geschickt.
Menden, den 23.07.2013
An den
Bürgermeister
der Stadt Menden
Menden, den 22.07.2013
Antrag auf hälftige Rentenzahlung
Begründung: Alle Eltern, die ihre Kinder von einer Tagespflegeperson betreuen lassen, zahlen einen pauschalen Betreuungsbetrag an die Stadt Menden.
Haben sie eine Tagesmutter, die als „Selbststände Tagesmutter“ die Kinder betreut, übernimmt die Stadt die Hälfte der Sozialabgaben.
Ist für die Betreuung der Kinder eine Tagesmutter als 450 € Kraft tätig, zahlen die Eltern zusätzlich die ganzen Sozialabgaben.
Darum stellen wir den Antrag, dass die Stadt Menden für diese Eltern ebenfalls die Zahlung der Hälfte von den anfallenden Sozialabgaben übernimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Luzia Remes
Menden, den 20.07.2013
"Der FDP-Antrag ist geprägt von einem nicht nachvollziehbaren Demokratieverständnis".
Dieser Satz des SPD-Bürgermeisters hat mich eine schlaflose Nacht gekostet.
Nicht, dass mich etwa die tiefe Sinnhaftigkeit dieses Satzes hätte nächtens ruhelos umherirren lassen.
Nein, ich kam vor Lachen nicht in den Schlaf.
Dieser Satz ausgerechnet von diesem Bürgermeister.
Eugen Heinrich
Menden, den 19.07.2013
Das zweite Vertelleken
Leidiges Thema: weiterführende Schulen.
Nach mehreren vergeblichen Anläufen blieb auch der letzte Versuch des Schulausschusses erfolglos.
Weder der CDU-Antrag, noch der FDP-Antrag, noch der "SPD"-Antrag erhielten eine Mehrheit. Ebenso erging es dem Vorschlag des SPD-Bürgermeisters.
Es gab also keine Empfehlung des Schulausschusses an den Rat.
Die Sondersitzung am Dienstag sollte es bringen.
Der Tagesordnungspunkt kam und mit ihm der SPD-Bürgermeister.
"Der Schulausschuss hat über drei Stunden dieses Thema beraten. Ich bin der Meinung, das ist genug. Eine Debatte erübrigt sich. Ich möchte daher über die einzelnen Anträge, wie sie im Schulausschuss gestellt und in der heutigen Vorlage dargestellt worden sind, abstimmen lassen."
Sie lesen richtig!
Der Schulausschuss hat in drei Stunden keine Einigung erzielen können und der Rat soll, so der SPD-Bürgermeister, noch einmal, ohne jede Möglichkeit des Meinungsaustausches, einer möglichen Einigung o.Ä., einfach nur abstimmen.
In welcher Welt lebt dieser SPD-Bürgermeister?!
Der Rat kommt seiner Meinung nach also nur zusammen, um die Hand hochzuheben.
Die USF hat einen Sparvorschlag:
Die Gemeindeordnung wird für Menden geändert. Gewählt wird wie bisher. Nur gibt es keine Ratsmitglieder mehr entsprechend dem Wahlergebnis. Stattdessen wird nur jeweils eine Person in den Rat oder geschickt; anfangs mit einem Schild, auf dem die Anzahl der Sitze der jeweils gewählten Partei steht. Diese Schilder werden zur Abstimmung jeweils hochgehalten. Wenn das so zwei, drei Mal passiert ist, weiß auch der SPD-Bürgermeister, wer für wie viele Sitze gut ist.
Das spart Zeit - der SPD-Bürgermeister kann schnell zum nächsten Fototermin - und vor allem Kosten.
Menden, den 18.07.2013
An den
Bürgermeister
der Stadt Menden
Menden, den 16.07.2013
Antrag auf Bezahlung der Tagesmütter für die Bildungsdokumentation
Begründung: Tagespflegepersonen sind laut Gesetz verpflichtet, eine Bildungsdokumentation von den von ihnen betreuten Kindern zu erstellen. Diese Bildungsdokumentation wird ebenfalls in den Kindertagesstätten durchgeführt. Der Unterschied gegenüber den Tagesmüttern ist folgender, die Erzieherinnen im Kindergarten erarbeiten diese Dokumentation während ihrer Arbeitszeit. Die Tagesmütter während ihrer Freizeit. Das heißt- ohne Bezahlung. Diese Tatsache ist für uns ungerecht. Darum stellen wir den Antrag, den Tagesmüttern, für die laut Gesetz erforderliche zusätzliche Arbeit, ein Entgeld zu zahlen.
Ein Pauschalbetrag je Kind für einen Monat in Höhe von 20,00 € wäre nach unserer Meinung angebracht.
Außerdem sind Tagespflegepersonen zusätzlich verpflichtet, weiter Fortbildungskurse in ihrer Freizeit zu absolvieren. Der Kurs für die Bildungsdokumentation war z.B. auf zwei Tage ausgerichtet. Diese Fortbildungskurse zahlen sie aus eigener Tasche.
Daher wäre es nur gerecht, wenn die Arbeit für die Bildungsdokumentation von der Verwaltung anerkannt und bezahlt würde.
Mit freundlichen Grüßen
Luzia Remes
Menden, den 17.07.2013
Ein paar "Vertellekes" aus der Ratssitzung
Der Investor am Bahnhof, List, hatte den Bürgerantrag gestellt, die mit der Stadt (ohne Beteiligung der Politik) vereinbarte Höchstparkdauer am Bahnhof auf 90 Minuten zu verkürzen.
Flugs wurde dieser Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Öffentliche Sicherheit und Ordnung gesetzt.
Die Mehrheit des Ausschusses (Ausnahme USF) ist diesem Antrag gefolgt. Es wurde beschlossen, die Parkdauer von 120 auf 90 Minuten zu verkürzen.
Jetzt protestierte die Geschäftswelt in der Innenstadt.
Der Stadtverband der CDU sah sich daraufhin genötigt, einen Bürgerantrag zu stellen, die alte Regelung beizubehalten.
So viel vorab.
Und jetzt wird es "lustig".
In der Vorlage empfiehlt der SPD-Bürgermeister, der Hauptausschuss möge diesen neuen Bürgerantrag der CDU an den Ausschuss für Öffentliche Sicherheit verweisen. Ziel des Antrages ist, den alten Beschluss, den die CDU mitgetragen hatte, mit Hilfe der gleichen CDU wieder aufzuheben.
Das heißt also: Es wird einem Bürgerantrag gefolgt. Als es Prügel dafür gibt, wird ein neuer Bürgerantrag gestellt, den Beschluss für den vorherigen wieder aufzuheben. Was jetzt fehlen würde, wäre ein erneuter Bürgerantrag, den Beschluss für den zweiten Bürgerantrag, der den Beschluss für den ersten Bürgerantrag aufheben soll, wieder aufzuheben und zu dem ersten Beschluss zurückzukehren.
Das war der erste Vorschlag des SPD-Bürgermeisters.
Aber das war noch nicht alles.
Als Alternative schlägt dieser Bürgermeister dann vor, dass der Hauptausschuss selbst in der Sache entscheidet und den Beschluss des zuständigen entscheidungsbefugten Ausschusses kassiert.
Der zuständige entscheidungsbefugte Ausschuss hat also entschieden, und was passiert? Nichts.
Mit welchem Recht unterlässt es dieser SPD-Bürgermeister eigentlich, den Beschluss auszuführen?! Weil der CDU-Stadtverband einen Bürgerantrag stellen will?
Soll das demnächst so weiter gehen, dass Beschlüsse eines entscheidungsbefugten Ausschusses einfach nicht ausgeführt werden, weil jederzeit jedermann einen Bürgerantrag stellen und der Haupt-und Finanzausschuss den Beschluss des entscheidungsbefugten Ausschusses jederzeit kassieren kann?
Dass dies rechtlich nicht möglich ist, hat die USF in der Ratssitzung dargelegt. Ergebnis und Siegerehrung: Die Mehrheit des Rates ist dem zweiten Vorschlag des SPD-Bürgermeisters gefolgt. Der Beschluss wurde gefasst, "weil die Verwaltung das ja so empfohlen hat".
Angeblich will der SPD-Bürgermeister diese Frage der Rechtmäßigkeit dann vom Städte und Gemeindebund prüfen lassen.
Aber der Beschluss wird erst einmal ausgeführt.
Das heißt nichts anderes, als dass ein unstreitig rechtmäßig gefasster Beschluss nicht ausgeführt wird, nach einigen Winkelzügen, deren Rechtmäßigkeit in einer Ratssitzung bestritten wird, wird dieser umstrittene Beschluss ausgeführt und anschließend gefragt, ob das überhaupt geht.
Mahlzeit.
Es gibt noch zwei "lustige Vertellekes". Dazu später mehr. Gleiche Stelle, gleiche Welle.
Menden, den 13.07.2013
Warum war diese Stellungnahme nicht in der Presse:
Sigrid Kuck
Bezirksregierung Arnsberg
Dez. 44
Vermerk: Schulfachliche Stellungnahme zu angedachten zwei Standorten (horizontale Aufteilung: Jahrgänge 5-9 und 10-13) für die Gesamtschule Menden
- Gesamtschulen sind abteilungsbezogen organisiert. Hieraus ergibt sich für eine 4-5zügige Gesamtschule folgende Aufteilung der Jahrgänge:
+ Abtlg. I: Jahrgänge 5-7
+ Abtlg. II: Jahrgänge 8-10
+ Abtlg. III: Jahrgänge 11-13
Die Schulleitung an Gesamtschulen besteht aus folgenden Mitgliedern, die jeweils weisungsberechtigt ihre Aufgaben wahrnehmen:
+ Schulleiter/Schulleiterin
+ Stellvertretung
+ Je 1 Abteilungsleitung (s.o.)
+ Didaktische Leitung
Die Abteilungsleitungen haben ihre Büroräume in ihren Abteilungen, um ihre umfangreichen organisatorischen und pädagogischen Aufgaben
erfüllen zu können - Bei der Aufteilung einer Abteilung auf zwei Standorte ist diese anspruchsvolle Aufgabe nicht umsetzbar.
Die Jahrgangsstufen 9/10 bilden eine Doppeljahrgangsstufe, die am Ende der Sekundarstufe I fachlich, schullaufbahnbezogen und pädagogisch eine Einheit abbildet. Die Lehrkräfte in
dieser Abteilung arbeiten
jahrgangsbezogen eng zusammen, was bei der Aufteilung auf zwei Standorten nicht möglich ist.
Mensa 1 Mittagessen an einem Standort? Größe?
Die Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule Menden erfolgte unter folgenden Maßgaben:
- Die Gesamtschule in Menden wird als Gesamtschule mit vier Parallelklassen pro Jahrgang genehmigt. / Die Bildung einer 5. Eingangsklasse wurde für 2012/2013 und 2013/2014 zugelassen.
- Die Gesamtschule wird im Ganztag geführt.
- Der Standort der Gesamtschule ist Windhorststr. 36, 58706 Menden.
- Die konkrete Festlegung des Standortes der Sekundarstufe II sollte bis zum 31.3.2013 erfolgen.
- Am Standort Windhorststraße können im Endausbau der Gesamtschule alle Jahrgänge vier- oder fünfzügig untergebracht werden.
Aus den genannten Gründen kann eine Aufteilung der Gesamtschule Menden auf zwei Standorte aus schulfachlicher Sicht nicht befürwortet werden.
gez. S. Kuck 13. Juli 2013
"Warum hat die Presse nach dieser eindeutigen Stellungnahme nicht bei der CDU hinterfragt, die eben das beantragt, was der RP ablehnt. Warum hat die Presse nicht bei der FDP
nachgefragt, warum sie einen Antrag unterstützt, dessen Ausführung keine Aussicht auf Erfolg hat."
"Könnte es sein, dass sowohl CDU als auch FDP genau das beabsichtigen, nämlich, dass der Antrag zwar eine Mehrheit im Rat bekommt, aber die Ausführung vom RP verhindert wird.
So können beide sagen: Wir haben unser Möglichstes getan, wir sind unschuldig.
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Menden, den 11.07.2013
Was so alles geschrieben (oder nicht geschrieben) wird
Es gibt hinsichtlich der weiterführenden Schulen einen Vorschlag der CDU, der FDP und angeblich auch der SPD.
Die Vorschläge der CDU und der FDP sind in der Tat eigene Vorschläge, auch eigenartig.
Der angebliche Vorschlag der SPD ist in Wahrheit nichts anderes, als der Vorschlag des Gutachters. Es hätte also gereicht, zu sagen, dass man für diesen Gutachtervorschlag ist. So hat es jedenfalls die USF am 11.06.2013 getan.
Aber dann hätte die SPD eventuell das Schicksal der USF teilen müssen, in der Presse keine Erwähnung zu finden. Wenn man schon sonst nicht vorkommt, dann jedenfalls jetzt; wenn auch nicht mit eigenen Gedanken.
Dass die SPD den Vorschlag ihres SPD-Bürgermeisters ablehnt, findet naturgemäß auch keine Erwähnung. Das wäre ja nicht positiv für den Bürgermeister.
Noch einmal in aller Deutlichkeit:
Die USF hat seit Beginn der jetzigen Ratsperiode eine Schulplanung (keine Schulentwicklungsplanung) gefordert. Die Grundlagen dafür hat der Gutachter jetzt endlich, nach mehr als dreieinhalb Jahren Ägide des SPD-Bürgermeisters, erstellt und Vorschläge gemacht.
Wo waren die "Experten" eigentlich vor dem Gutachten?
Die USF "stellt sich" nicht "hinter den Antrag der SPD". Die USF war und ist für den Vorschlag des Gutachters.
Da die SPD diesen Gutachtervorschlag aber abgekupfert und zu ihrem Antrag erklärt hat, ist eine Zustimmung zum Vorschlag des Gutachters ohne es zu wollen automatisch eine Zustimmung zum "Antrag" der SPD.
Die USF könnte ja das gleiche Spielchen machen und einen eigenen Antrag mit den Vorschlägen des Gutachters stellen, aber das ist uns zu blöd.
Wenn wir Vorschläge machen, sind es unsere eigenen.
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Menden, den 10.07.2013
Nachbetrachtung der Sozialausschuss-Sitzung.
Tagesordnungspunkt: Nutzung der Räumlichkeiten des Seniorentreffs.
In der Vorlage heißt es: Der Sozialausschuss nimmt den Umzug der hauptamtlichen Seniorenberaterin in den Raum B 39 zur Kenntnis.
Unser Antrag dazu: Keine Kenntnisnahme sondern Entscheidung des Sozialausschusses.
Für die USF ist der Raum B 39 ungeeignet für die Beratung für Senioren/innen. Die Eingangstüren sind nicht per Knopfdruck zu öffnen, sodass es für Rollstuhl- und Rollatorfahrer so gut wie unmöglich ist, zu dem Raum B 39 zu kommen.
Das Gegenargument der Befürworter: Die Ratsuchenden klingeln und die Seniorenberaterin öffnet die Türen.
Für die Beteiligten eine schwierige Angelegenheit. Für die Seniorenberaterin das Öffnen der Türen und für die Rollstuhl- und Rollatorfahrer durch beide Türen zu fahren. Eine Bestuhlung für Wartende gibt es auch nicht.
Sollte sich eine Beratung trotz terminlicher Rücksprache verlängern, müssen diejenigen entweder draußen oder, falls die Beraterin während des Gespräches die Türen öffnet, in dem "beschaulichen" Flur warten. Dieser wird ja auch noch als Abstellmöglichkeit für Fahrräder genutzt, das strahlt so viel Gemütlichkeit aus wie ein Fahrradkeller. Wenn das Licht nach einiger Zeit ausgeht, darf man dann im Dunkeln den Lichtschalter suchen.
Die hauptamtliche Seniorenberaterin ist mit dieser Umsetzung einverstanden. Was soll sie auch dagegen machen. Es gibt sicherlich im ganzen Rathaus Räume, die hell und freundlich sind, und ebenfalls von Bürger und Bürgerinnen mit Behinderung erreicht werden können.
Die USF hat dieser Umbesetzung nicht zugestimmt. Ein Grund für uns ist, die Beratung für Senioren und Seniorinnen wird in die hinterste Ecke verfrachtet.
Wie die Beratung dort angenommen wird, muss man abwarten.
Die anderen Ausschussmitglieder haben zustimmend die Umbesetzung zur Kenntnis genommen. (nicht beschlossen!)
Sollte es sein, dass solche Art von Maßnahmen durchgeführt werden vor dem Hintergrund der Umsetzung des Generationenhauses?
Luzia Remes
Menden, den 06.07.2013
Er ist wieder da
Monatelang war von dem Vorsitzenden des SPD-Ortsvereins nichts zu lesen. Jetzt teilt er wieder in alter Manier aus.
Dass Menden immer noch kein Schulkonzept hat, liegt an der Politik.
Die Politik in Menden "wird ihrem Ruf gerecht, als verantwortlicher Entscheidungsträger für kommunalpolitische Weichenstellungen weitgehend fehlbesetzt zu sein."
Abgesehen davon, dass hier wieder nur Allgemeinplätze bemüht werden, gehört zu dieser Politik nicht auch die SPD-Fraktion? Wo war die SPD bisher? Nichts zu hören, nichts zu sehen. Erst auf den allerletzten Drücker wurde von ihr in der Ratssitzung ein Antrag zum Tagesordnungspunkt "Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen" verteilt. Und auch nur je ein Exemplar an jede Fraktion.
Ist die SPD die weitgehende Fehlbesetzung?
Verschwiegen wird, verständlicherweise, dass zu dieser Politik auch der SPD-Bürgermeister gehört.
Trennen Sie sich von der Vorstellung, ein hauptamtlicher Bürgermeister sei das Gleiche, wie vorher ein Stadtdirektor, lediglich von den Bürgern gewählt.
Der Stadtdirektor hat als Verwaltungschef das ausgeführt, was der Rat, als vom Bürger gewähltes Organ beraten und beschlossen hat.
Der hauptamtliche Bürgermeister ist zwar auch Verwaltungschef, in erster Linie aber Politiker.
Dies trifft ganz besonders auf den Mendener Bürgermeister zu.
In Menden beschließt nicht der Rat und der Bürgermeister führt aus. Der SPD-Bürgermeister macht und die Mehrheit des Rates winkt durch. Und wenn ausnahmsweise einmal nicht durchgewunken wird, weil er dem Rat gar keine Gelegenheit dazu gegeben hat, ist das auch nicht weiter schlimm. Die Mehrheit genehmigt es nachträglich.
Er bedient sich seiner Verwaltung und der Mehrheit des Rates für seine Politik, um diese seine Politik umzusetzen.
So geschehen am Bahnhof, so geschehen am Nordwall, so geschehen in Sachen Schulen.
Als er nach dreieinhalb Jahren immer noch kein Schulkonzept vorlegen kann, beschließt der Rat, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Jetzt ist es wieder der SPD-Bürgermeister, der nach mehreren eigenen Fehlversuchen wieder Einfluss nehmen und seine politischen Vorstellungen durchsetzen will.
Die Fehlbesetzung ist nach Meinung der USF dieser Bürgermeister.