Archiv Juli 2017
30.07.2017
Selten so gelacht
"Da wäre Platz für eine starke Oppositionspartei, da wäre Platz für jemanden, der klare Kante zeigt", so ausgerechnet einer der Hofberichterstatter der WP, Arne Poll.
Als die USF in der vergangenen Ratsperiode die Dinge beim Namen nannte, Fehler aufzeigte und eigene konstruktive Vorschläge machte, wurde sie von den Hofberichterstattern totgeschwiegen.
Auch jetzt hat sich daran nichts geändert. Wenn der Vertreter der USF im Rat "klare Kante zeigt", hat es auch ein Arne Poll tunlichst vermieden, die Leser der WP davon in Kenntnis zu setzen.
Was nützt eine starke Opposition, wenn der Bürger sie bei dieser "Berichterstattung" nicht wahrnehmen kann?
Wo bleibt z.B. der Kommentar zu der Meldung " Eine Liste der Kosten (für Rathaus-Tiefgarage, Josefschule Lendringsen, Ketteler-Schule, Hönne-Gymnasium, Realschule Menden) will ISM-Chefin Schriever nachreichen"?
Das heißt doch nichts anderes, als dass die Kosten bisher noch nicht ermittelt wurden.
Was würde eine Bank einem Privatmann sagen, der, nachdem er den Umbau seines Hauses bereits begonnen hat, nach einem Kredit fragt, und der auf die Frage nach der Höhe der Umbaukosten sagt, "eine Liste der Kosten werde ich nachreichen"?
Wenn der Ortsvereinsvorsitzende der SPD, Kruschinski, durch die Blume sagt, dass Fleige mit Hilfe der SPD kein Bürgermeister mehr wird (Kruschinski auf die Äußerung "Sorry, ganz vergessen, VF plant ja sein Comeback", "Mit der USF?"), ist das der WP keine Zeile wert.
Und schließlich: Es gibt im Rat der Stadt Menden nicht nur eine Koalition zwischen CDU und SPD, so Arne Poll. Die Grünen stehen der CDU ebenfalls bei jeder Gelegenheit zu Verfügung.
Aber darüber erfährt der Leser der WP auch nichts.
E.Heinrich
26.07.2017
Der unsägliche Ratsbeschluss
Jahrelang war es völlig problemlos, für die Rats- und Ausschusssitzungen Tonaufzeichnungen zu erstellen und zu archivieren.
So lange, bis auf einmal aus heiterem Himmel der damalige Bürgermeister Fleige (SPD) meinte, dem Rat sagen zu müssen, das wäre nicht zulässig.
Die Begründung war hanebüchen. Dies wäre, zusammengefasst, zum Schutz der Rats- oder Ausschussmitglieder nicht zulässig, da diese sich während der Sitzung gehemmt fühlen würden o.Ä..
Fleige erstellte eine Vorlage, in der er den Rat aufforderte, die Geschäftsordnung dergestalt zu ändern, dass die Tonaufzeichnungen nach Abschluss der Einspruchsfrist, und wenn Einspruch erhoben worden war, nach Beschluss des Rates oder Ausschusses über den Einspruch, zu löschen sind.
Sollte der Rat diesen Beschluss nicht fassen, würde er dies beanstanden.
Die Ratsmehrheit war ob dieser Drohung mächtig beeindruckt. Wenn es nach der USF gegangen wäre, hätte Fleige so viel beanstanden können, wie er wollte, es wäre bei dem alten Verfahren geblieben. Eine Archivierung von Tonaufzeichnungen ist nicht verboten.
So viel zur Geschichte der Tonaufzeichnungen.
Kommen wir zu den Folgen dieses unsäglichen Ratsbeschlusses.
Es ist z.B. weit verbreitet, in den schriftlichen Protokollen festzuhalten, dass "der Rat/Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis" nimmt oder "Im Anschluss werden Fragen gestellt, welche umfassend beantwortet werden".
Welcher Art "die Ausführungen der Verwaltungen" waren, ist so nicht nachzuvollziehen. Die Verwaltung kann dem Rat oder Ausschuss einen vom Pferd erzählt haben, dies ist im Nachhinein nicht mehr zu belegen.
Welche Fragen gestellt worden sind und welche Antworten gegeben wurden, bleibt ebenfalls der Phantasie eines jeden Einzelnen überlassen.
Die Tonaufzeichnung ist so zur Arbeitserleichterung für die Protokollanten verkommen.
Wenn bzgl. einer Niederschrift beanstandet wird, dass ein dargestellter Sachverhalt nicht richtig wiedergegeben wurde, kommt die lapidare Antwort, "dass es sich bei der Niederschrift um eine Tatsachenfeststellung handle".
Wenn man dann noch bedenkt, dass nur noch Beschlussprotokolle geführt werden sollen (mit Ausnahme von Aufsätzen a la "mein schönstes Ferienerlebnis" natürlich), ist die Desinformation oder Fehlinformation komplett.
Dazu ein aktuelles Beispiel aus der Sitzung des ISM-Ausschusses.
"Verkauf der ehemaligen Max-Becker-Kampfbahn in Lendringsen: Der Betriebsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis." Das ist alles.
Das nennt man Information. Jedes Ratsmitglied kann sich umfassend über diese Niederschrift auf den neuesten Stand bringen.
Auch für spätere Zeiten ist durch Zugriff auf diese Niederschrift eine umfassende Information gewährleistet.
Analog der Aussage des Bundesverkehrsministers bzgl. der aktuellen Kartellaffäre - "Das Bundeskartellamt hat darauf hingewiesen, dass Informationen vorliegen, über die Art der Informationen wurden keine Mitteilungen gemacht" - könnten die nicht dem Betriebsausschuss angehörenden Ratsmitglieder sagen:
Die Betriebsleitung hat darüber informiert, dass eine Mitteilung vorlag. Über den Inhalt der Mitteilung liegen keine Informationen vor.
E.Heinrich
23.07.2017
Und dafür 8,5 Millionen Euro?
Nach Meinung von Hofberichterstatter Overkott (WP) ist das Bürgerhaus "das bedrückende Dokument architektonischen Scheiterns, nicht nur so hässlich wie ein Bunker, sondern ist zudem so unpraktisch wie kaum ein anderes Gebäude in der Stadt".
Abgesehen davon, dass diese Äußerung so großkotzig ist wie nur was, für welche Nutzung ist dieses Gebäude unpraktisch?
Warum ist dieses Gebäude "so hässlich wie ein Bunker"?
Weil man seit Bestehen dieses Gebäudes nichts daran getan hat. Weil man Vorschläge, z.B. die Veränderung der Frontseite zum Neumarkt, nicht durchgeführt hat.
Und für welche Nutzung soll das neue Bürgerhausgebäude errichtet werden?
Eine "Runde aus Ehrenamtlern und Stadtverwaltern skizziert, wie das Bürgerhaus betrieben und geleitet werden soll".
Der "Rat hatte der Arbeitsgruppe im Herbst vorigen Jahres den Auftrag gegeben, ein Konzept für Leitung und Betreiber des Hauses zu liefern".
Nach Overkott stehen die Grundzüge dieses Konzeptes fest, als da sind:
Stephan Wiggeshoff von der Kulturinitiative Menden: "Wir wollen die Stadt attraktiver machen, und wir wollen den Rathausplatz beleben. Es schwebt ihm ein Saal mit Bühne vor, für Workshops wie Konzerte."
Wir haben den Bürgersaal mit Bühne.
Integrationsratsvize Jenni Gröhlich: "Wir müssen zusammenrücken. Wir brauchen das Ehrenamt, denn wir sind zu groß für ein Dorf und zu klein für eine Stadt. Da Haus soll aber keine offene Jugendarbeit anbieten. Vielmehr soll es ein Treff für Schulung und Qualifizierung von Vereinsmitgliedern sein."
Geht das nicht in dem bestehenden Gebäude?
Christof Neuss von der Behinderteneinrichtung Iserlohner Werkstätten sieht das Gebäude als Chance für eine Einbeziehung Gehandicapter ins gesellschaftliche Leben, neudeutsch Inklusion genannt. Wir gehen vom Rand in die Mitte."
Geht das alles nicht auch in dem bestehenden Gebäude?
Es gibt einen barrierefreien Zugang, ein Aufzug ins Obergeschoss dürfte auch nicht die Welt kosten.
Wenn die von Overkott aufgeführten Beispiele für eine Nutzung eines neuen Bürgerhauses alle Vorschläge sind, stellt sich die Frage, warum ein Neubau für ca. 8,5 Millionen Euro notwendig ist.
Eine weitere Frage schließt sich an: Auf welcher Grundlage erfolgte eigentlich die Planung des neuen Bürgerhauses, für welche Nutzung?
Abschließend noch ein Tipp an die Architekten: Fragen Sie unbedingt vorher die Lokalredakteure der Westfalenpost nach ihrer Meinung zum neuen Gebäude Bürgerhaus. Sonst ergeht es Ihnen eventuell wie den Architekten Behrendt/von Chamier und das neue Gebäude wird von den städtebaulichen Fachleuten der Westfalenpost ähnlich unqualifiziert disqualifiziert.
E.Heinrich
16.07.2017
Was WP-Leser nicht erfahren haben
Als die Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Mendener Baubetrieb (MBB) in der Sitzung des Betriebsausschusses am 21. Juni zur Abstimmung stand, gab es folgendes Ergebnis.
"Dieser (der Ausschuss) spricht sich mit 7 Stimmen für und den Stimmen der CDU-Fraktion (7) gegen die Empfehlung aus. Somit wird der Beschlussvorschlag aufgrund der Patt-Situation als mehrheitlich abgelehnt gewertet."
In seiner Sitzung am 27.Juni empfiehlt der der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat einstimmig, also auch mit den Stimmen der CDU, die Auflösung des MBB. Mit einer Gegenstimme, der des Vertreters der USF, stimmte der Rat selbstverfreilich auch für die Auflösung.
Dass die CDU erst stramm gegen die Auflösung stimmt, sechs Tage später genau so stramm entgegensetzt abstimmt (was kümmert mich mein Geschwätz von gestern), ist der WP nicht eine einzige Zeile wert.
In der Ratssitzung am 11. Juli stand die "Wiederwahl eines Beigeordneten" auf der Tagesordnung. Es ging darum, "von einer Ausschreibung der Stelle des Ersten Beigeordneten abzusehen."
Laut WP gab es einige wenige Bemerkung (durch die Blume) von Seiten der FDP. Ansonsten wurde so beschlossen.
Dem ist aber nicht ganz so. Der Eindruck der Einstimmigkeit, der hier von der WP erweckt wurde ist, ist falsch. Es gab eine Gegenstimme, die des Vertreters der USF.
Aber das mitzukriegen war vielleicht zu viel verlangt von dem Vertreter der WP.
Ebenso scheint es dem Vertreter der WP entgangen zu sein, das nicht "einzig CDU und FDP für ein Fünf-Punkte-Paket der Union" bzgl. der Planung der A46 gestimmt haben, sondern auch der Vertreter der USF.
Vielleicht zeigt ja hier der dusselige Bericht von Arne Poll vom 30.11.2015, "Warum Ratsherr Eugen Heinrich nur selten die Hand hebt", Wirkung. Der Vertreter der WP geht dann eben davon aus, dass das immer so ist.
Auch die Überschrift "A-46-Gegner loben Resolution, sehen aber Chancen verpasst" ist mehr als irreführend. Es gab keine Resolution. Das wusste auch der anwesende Vertreter der WP.
In Wahrheit besteht weiter der alte Beschluss vom 13.07.2004, die A46 von der Edelburg mit einem Tunnel unter der Hönne weiterzuführen. Der Antrag der CDU und schließlich der Beschluss richtete sich lediglich gegen eine Weiterführung als B7 mit einem Brückenbauwerk über die Hönne, nicht gegen die A46, sondern die A46 erst dann, wenn der zügige Durchbau bis Wickede - Wimbern gesichert ist.
Aber es stand in der Zeitung. Und was in der Zeitung steht, stimmt. Also gab es eine Resolution und die A-46-Gegner hatten ihren Erfolg, so der Eindruck für den Leser der WP.
Eugen Heinrich
13.07.2017
So geht`s auch
Zur Erinnerung: Aufgabe des Rates ist u.a. die Kontrolle der Verwaltung. Für diese Kontrolle stellt die Gemeindeordnung dem Rat das Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung. Eine wirksame Kontrolle setzt voraus, dass die Prüfer fachlich in der Lage sind, diesen Auftrag zu erfüllen. Das gilt insbesondere in Bezug auf den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes. Dieser bestimmt, was und mit welcher Intensität geprüft wird. Er ist es auch, der im Ausschuss die Prüfungsbemerkungen vorträgt und gegenüber dem Ausschuss verantwortlich zeichnet.
So viel vorab.
Ratssitzung am 11.07.2017.
Tagesordnungspunkt 28: Bewertung der Stelle des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes. Dabei ging es um die Frage, ob die Stelle nach A13 oder A14 zu bewerten ist.
Es ist aber, warum auch immer, kein ordentlicher Tagesordnungspunkt, bei dem debattiert oder Anträge gestellt werden könnten, nein, es ist eine gesonderte Mitteilung der Stadt innerhalb ordentlicher Tagesordnungspunkte, nicht unter dem Tagesordnungspunkt "Mitteilungen und Anfragen".
In der vorhergehenden Ratssitzung hatte der Vertreter der USF darum gebeten, in der nächsten Ratssitzung dem Rat die Begründung der Stellenbewertungskommission für die Bewertung der Amtsleitung nach A13 anstatt A14 vorzulegen.
Das ist nicht geschehen.
Daher hatte der Vertreter der USF, weil in der Vorlage die Begründungen fehlten, vor der Ratssitzung die Akten bezüglich der Stellenbewertung eingesehen. Auf die Frage nach einem Protokoll der entsprechenden Sitzung der Kommission, in dem die Begründungen für die Bewertung nach A13 festgehalten sind, wurde im gesagt, dass es kein Protokoll gebe. Es gäbe lediglich die Ausführung des Bürgermeisters zu den einzelnen zu bewertenden Positionen.
Hallo!
-Wenn die Begründungen der Bewertungskommission nicht schriftlich vorliegen, der jetzige Bürgermeister zudem an den Sitzungen nicht teilgenommen hat, woher hat der Bürgermeister seine Bewertungen, vom Hörensagen oder aus eigener Bewertung?
-Wenn der Bürgermeister die Festlegung der Stelle nach A13 aus eigener Bewertung hat, ist unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit für jeden vernunftbegabten Menschen unstrittig, dass es nicht sein kann, dass derjenige, der geprüft werden soll, durch Festlegung der Höhe Besoldung des Prüfers über die Qualifikation seines Prüfers entscheiden kann.
Der Hinweis auf das Fehlen einer Begründung (s.o.) hat die Ratsmehrheit nicht einmal ansatzweise interessiert.
Auch die Tatsache, dass alle Belange des Rechnungsprüfungsamtes, also auch für die Bewertung der Stelle des Leiters allein der Rat zuständig ist, hat die Ratsmehrheit nicht im Mindesten berührt.
Der Ratsmehrheit reicht es aus, was der Bürgermeister, den der Rat prüfen soll, sagt.
Das mag sich ja für manchen, insbesondere für die Mitglieder der Ratsmehrheit harmlos anhören, ist aber alles andere als das.
Nach Meinung des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Haldorn, wird die Verwaltung ja schon wissen, was richtig ist (Sie erinnern sich?).
Das bedeutet aber, dass die Verwaltung alle möglichen Entscheidungen, die eigentlich dem Rat zustehen, an sich ziehen kann. Wo kein Kläger da kein Richter. (zum Richter demnächst mehr)
Es reicht dann, dass der Rat eine Mitteilung bekommt (s.o.) und der Rat ist außen vor.
So geht`s auch - in Menden, leider.
Zurück zur o.g. Stellenbewertung.
Die Stelle war einmal nach A 14 bewertet. Als der Stelleninhaber ausschied, wurde sie nach A 13 bewertet, ohne dass die Aufgabenstellung entsprechend verändert wurde.
Wie wäre es, wenn die Stelle künftig nach A 12 oder A 11 bewertet würde?
Es würden zum einen Personalkosten eingespart. Zum anderen käme kein Mitarbeiter der Verwaltung oder von außerhalb, der die entsprechende Qualifikation im höheren Dienst besitzt, auf die Idee, sich für diese Stelle zu bewerben.
Wie herrlich gefahrlos wäre doch das Verwaltungshandeln!
Wie die Leitung des Amtes, das den Rat bei seiner Kontrolle des Bürgermeisters unterstützt, bestückt wird, überlässt die Ratsmehrheit in Menden dem Bürgermeister.
Und das Verhalten des Bürgermeisters und der Ratsmehrheit in dieser Angelegenheit ist mal wieder an der WP vorbeigegangen. Oder warum wurde darüber nicht berichtet?
E.Heinrich
11.07.2017
Ja watt denn nu?
Da sag doch einer, die Verwaltungsspitze hätte keine klare Linie.
In der Bauausschusssitzung vom 22.Juni stand unter Punkt 5 der nichtöffentlichen Sitzung der erneute Antrag der ITG auf Fristverlängerung auf der Tagesordnung.
Unter dem Punkt14 der öffentlichen Sitzung "Sachstandsbericht Nordwall" wurde in epischer Breite sowohl vom Vertreter der ITG, Herrn Jütte, als auch vom ersten Beigeordneten Arlt, dargestellt, dass für die Vertragsunterschrift die Entwidmung erfolgt sein müsste und dass für die Entwidmung wiederum der Vertrag unterschrieben sein müsste (s. Archiv 25.06.2017).
Als dann der Tagesordnungspunkt 5 der nichtöffentlichen Sitzung, "Fristverlängerung", zur Debatte stand, stellte der Ausschussvorsitzende fest, dass sich die Beratung dieses Punktes erübrigt habe, da er schon in der öffentlichen Sitzung beraten worden sei.
Als der Vertreter der USF in der Sondersitzung des Rates mehrfach darauf hinwies, dass die Fristverlängerung öffentlich beraten werden müsse, kam vom ersten Beigeordneten Arlt die Behauptung, es handele sich um Grundstücksangelegenheiten und die seien grundsätzlich nichtöffentlich zu beraten. Der Hinweis des Vertreters der USF, es handele sich nicht um eine Grundstücksangelegenheit, da Fragen des Inhaltes Kaufvertrages nicht berührt würden, sondern lediglich die Fristverlängerung des Vertrages, wurde abgeschmiert. Auch der Verweis auf die öffentliche Behandlung dieses Punktes im Bauausschuss wurde nicht beachtet.
Und was sagt die Verwaltung in ihrer Antwort auf die o.g. Feststellung des Vertreters der USF?
"Im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen wurde nicht die Angelegenheit Nordwall als Grundstücksangelegenheit beraten (das hat auch niemand behauptet), sondern ausschließlich Herrn Jütte die Gelegenheit eingeräumt, Stellung zum Projekt zu beziehen. … Die Grundstücksangelegenheit Nordwall wurde auch im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen nichtöffentlich verhandelt."
Hallo! Die Verwaltung sagt hier die Unwahrheit. Der Punkt wurde gar nicht verhandelt (s.o.), sondern an den Rat heute verwiesen.
Kommen wir zum Punkt 18 des öffentlichen Teils der heutigen Ratssitzung.
Da geht es um die "Einziehung (Entwidmung) der Gartenstraße".
Die Entwidmung ist eine Verpflichtung der Stadt Menden aus diesem Kaufvertrag Nordwall. Und dieser Kaufvertrag wiederum ist ein Grundstückskaufvertrag.
Also geht es bei diesem Tageordnungspunkt um Grundstücksangelegenheiten.
Warum, bitte schön, wird diese Grundstücksangelegenheit denn jetzt auf einmal öffentlich behandelt!?
Alles ein bisschen verwirrend?
Das liegt nicht an Ihnen. Das liegt an der Flexibilität dieser Verwaltung. Richtig ist das, was gerade opportun ist.
E.Heinrich
09.07.2017
Vertrauen ist gut, Kontrolle wäre besser,
wenn denn die Ratsmehrheit dazu gewillt oder in der Lage wäre.
Aus der Vorlage für die Ratssitzung am kommenden Dienstag "Einziehung (Entwidmung) eines Teils der Gartenstraße":
"Die Einziehung erfolgt durch den Erlass einer öffentlich bekannt zu machenden Allgemeinverfügung. Bevor diese erlassen werden kann, ist nach § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) die Absicht zur Einziehung der Straßenfläche mindestens drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben."
Lassen wir mal die Frist für Einwendungen und die Dauer einer möglichen Klage außen vor und beschränken uns auf den Umgang des damaligen Bürgermeisters (Fleige, SPD) mit Beschlüssen des Rates.
Auf Nachfrage des Vertreters der USF, wann denn die Verwaltung endlich die Entwidmung durchführen wolle, sagte der erste Beigeordnete Arlt damals, der Bürgermeister (Fleige,SPD) beabsichtige nicht, das Verfahren einzuleiten.
Das heißt nichts anderes, als dass der damalige Bürgermeister (Fleige, SPD) den Auftrag des Rates, Abschluss des Kaufvertrages zwischen der Stadt Menden und der ITG, nicht ausführen wollte, warum auch immer. Nach dem Grund hat die Ratsmehrheit nicht gefragt. Das war zwar rechtswidrig, aber hat die Ratsmehrheit nicht sonderlich gestört. Vielleicht wurden ja im eigentlichen Rat der Stadt Menden, der interfraktionellen Besprechung, ohne Wissen der übrigen Ratsmitglieder, die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Daraufhin hat der Vertreter der USF mit Schreiben vom 21.03.2017 den Antrag auf Entwidmung gestellt.
Schon erst in der Ratssitzung vom 23.06.2015 (!) wurde dann gemäß Antrag der ITG die Fristverlängerung des Vertrages bis zum 30.06.2017 beschlossen.
Das heißt wiederum, dass zum Zeitpunkt dieser Ratssitzung am 23.06.2017 gar keine Möglichkeit mehr bestand, die Verpflichtung der Stadt Menden aus diesem Vertrag, die Entwidmung der Gartenstraße, fristgemäß zu erfüllen (s.o. die Dauer dieses Verfahrens).
Der Stadt Menden blieb also gar nichts anderes übrig, als die Frist zu verlängern, sollte der Vertrag nicht platzen.
Da die Stadt Menden, so die Ratsmehrheit unisono, dieses Projekt aber als überlebenswichtig für die Stadt Menden ansieht, war die Fristverlängerung im Grunde weniger der Wunsch der ITG als der einzig verbliebene Rettungsanker für die Stadt Menden, Dank des damaligen Bürgermeisters und der Ratsmehrheit.
Das jetzige Gewurschtel der Verwaltungsspitze um die Entwidmung der Gartenstraße und der nochmaligen Fristverlängerung hat also seinen Ursprung allein in dem vertragswidrigen Verhalten des damaligen Bürgermeisters (Fleige, SPD).
Aber: Fleige war nicht allein. Selbst wenn er selbst keine Ahnung hatte, war da z.B. noch der erste Beigeordnete Arlt. Der hätte den Bürgermeister darauf aufmerksam machen müssen.
E.Heinrich
05.07.2017
Menden, wie es leibt und lebt
Schlagzeile WP: Rödinghausen: CDU dafür. Union trägt neuen Kostenplan mit.
Gemeint ist die Kostensteigerung für die Einrichtung des Industriemuseums(?).
Da hat es doch der Professor tatsächlich geschafft, die Kostensteigerung zu halbieren. Jetzt beträgt die Steigerungsrate nicht 90% sondern nur 46,35% . Einen solchen "Erfolg" muss man einfach anerkennen, der verdient die Zustimmung der CDU.
Bei der Einstellung von Schulsozialarbeitern sieht das ganz anders aus.
Schlagzeile WP am gleichen Tag: Sozialarbeit: CDU sorgt sich um die Kosten.
"Bisher gibt es kleine Planstellen für die Schulsozialarbeiter, sondern diese sind zeitlich befristet abhängig von der Refinanzierung durch das Land", so der Fraktionsvorsitzende der CDU, Haldorn.
Für die Stelle der Museumsleitung des Industriemuseums gab es bislang auch keine Planstelle, auch nicht für die Hausmeister. Für die Pflege des Parks und die Instandhaltung der Anlagen sind auch keine Kosten angesetzt.
Aber so ist das nun mal in Menden. Kosten sind nicht immer wichtig für eine Entscheidung, jedenfalls nicht für die CDU. Es kommt eben darauf an… .
Das ist leider nichts Neues, das ist Tradition.
E.Heinrich
02.07.2017
Schon vergessen?
Am 27.Juni fand eine Sondersitzung des Rates statt, beantragt von der CDU.
Der eigentliche Tagesordnungspunkt: Antrag der ITG auf Fristverlängerung des Kaufvertrages Grundstück Parkhaus Nordwall.
Der Stichtag der bisherigen Fristverlängerung war der 30.Juni.
Wie zu erwarten, wurde dem Antrag der ITG stattgegeben.
Auf Nachfrage aus dem Rat, wann denn der Notartermin für die Beurkundung der Fristverlängerung sei, wurde der 28. Juni genannt.
Am 30. Juni, dem Stichtag, hat der Vertreter der USF im Rat beim Bürgermeisterbüro nachgefragt, ob dieser Termin stattgefunden hat und wenn ja, mit welchem Ergebnis.
Wie nicht anders zu erwarten, kam keine Antwort.
Nach Meinung der USF ist dieses Verhalten eine Zumutung.
Jedes Ratsmitglied hat das Recht, zu erfahren, ob und wie der Bürgermeister einen Beschluss des Rates umgesetzt hat. Das scheint den Mendener Bürgermeister aber nicht weiter zu interessieren. Zur Information gibt es doch den Pressesprecher und die WP.
Was Fleige (SPD) eingeführt und sechs Jahre erfolgreich durchgezogen hat, wird von Wächter (CDU) weitergeführt.
Gott und die Welt werden in welchen nicht demokratisch gewählten Gremien auch immer über alles informiert, nur Ratsmitglieder nicht, insbesondere Einzelratsmitglieder.
Aber die können sich eigentlich auch nicht beschweren. Auch die Mitglieder der Fraktionen werden nicht vom Bürgermeister informiert. Wichtige Mails gehen ausschließlich an die Fraktionsvorsitzenden. Und ob die diese Mail weiter an ihre Mitglieder schicken, ist deren Sache. (Mehrfache Nachfragen haben bestätigt, dass dies nicht der Fall ist)
Aber es ist dem Bürgermeister ja auch nicht zuzumuten, die Mails über den Verteiler zu schicken, über den ansonsten die Belanglosigkeiten an alle Ratsmitglieder geschickt werden.
Vielleicht wird das Ergebnis dieses Notartermins ja auch in der interfraktionellen Besprechung (IfB) verkündet und besprochen. Das ist doch der eigentliche Rat der Stadt Menden. Die Sitzungen der IfB sind doch so herrlich nichtöffentlich. Noch nicht einmal die Einzelratsmitglieder werden über die Termine und die Tagesordnungspunkte, geschweige denn über die Ergebnisse der IfB-Sitzungen informiert.
Daher ein Vorschlag zur Kosteneinsparung: Der Rat überträgt der IfB Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten, die laut Gesetz nicht vom Rat entschieden werden müssen. Die nicht gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse könnten aufgelöst werden, es gäbe keine Vorsitzenden mehr mit zusätzlichen Aufwandsentschädigungen und keine Sitzungsgelder. Ratssitzungen wären nur im Notfall anzusetzen. Auch dort entfielen die bisherigen Kosten.
E.Heinrich