Archiv Juli 2018
29.07.2018
Mendener Landrecht
Der Vertreter der USF im Rat der Stadt Menden hatte sich erlaubt, gegenüber dem ersten Beigeordneten, Sebastian Arlt, festzustellen, dass der Ratsbeschluss bzgl. eines Grundstückserwerbs für Hämmer II rechtsunwirksam ist und dies wie folgt erläutert.
1. Der Rat hatte 2015 die WSG mit allen Grundstücksgeschäften beauftragt.
2. In 2016 hat der Rat der Stadt dann den Immobilienservice Menden (ISM) mit dem Grundstückserwerb beauftragt.(von Rechts wegen hätte der erste Beschluss aufgehoben werden müssen, aber: wir sind ja in Menden)
3. Laut Betriebssatzung für den Immobilienservice Menden (ISM) ist Gegenstand und Zweck des ISM u.a. "der An-und Verkauf, ... von bebauten und unbebauten Grundstücken ... .
4. Der Betriebsausschuss des ISM wiederum entscheidet über
"den Erwerb und die Veräußerung von bebauten Grundstücken und
"den Erwerb und die Veräußerung von unbebauten Grundstücken ...ab einem Wert von mehr als 50.000 Euro."
Gleichzeitig war mit dem Schreiben die Bitte an den ersten Beigeordneten verbunden, schriftlich zu erläutern, warum seiner Meinung nach die Rechtswirksamkeit des Ratsbeschlusses gegeben sei.
Als Begründung für die Rechtswirksamkeit kam folgendes:
1. Nach der Gemeindeordnung sei der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Dies gelte auch für Angelegenheiten Eigenbetriebe. Demzufolge bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Rat anstelle des Eigenbetriebes entscheide.
Isoliert betrachtet ist dies grundsätzlich richtig.
Im vorliegenden Fall sieht das aber geringfügig anders aus.
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 21.06.2018 (s.o.) beschlossen:
"Die Verwaltung wird beauftragt, den Erwerb aller Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 205 "Gewerbegebiet Hämmer II durch die Vorlage von Vertragsentwürfen für den zuständigen Betriebsausschuss ISM entscheidungsreif vorzubereiten". (eigentlich unnötig, da in der Satzung geregelt)
2. Gemäß der Hauptsatzung könne sich der Rat für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für den Einzelfall die Entscheidung vorbehalten.
Es gibt allerdings keinen Beschluss, mit dem der Rat dies getan hat.
3. Diese Regelungen würden den Rat berechtigen, ungeachtet der Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf Fachausschüsse, jederzeit im Einzelfall oder für einen bestimmten Kreis von Geschäften die Entscheidung an sich zu ziehen.
3.1. Es gibt keinen entsprechenden Beschluss des Rates. Vielmehr hat der erste Beigeordnete in seiner Vorlage für den ISM eigenmächtig dem ISM die Entscheidung darüber entzogen, indem er den Beschlussvorschlag gemacht hat, der Betriebsausschuss solle dem Rat empfehlen ... . (Was bedeutet, nicht selbst entscheiden)
3.2. Der Betriebsausschuss ist auch kein "Fachausschuss", wie der erste Beigeordnete glauben machen will, sondern ein in der Eigenbetriebsverordnung vorgeschriebener Ausschuss.
3.3. Es handelt sich nicht um eine Zuständigkeitsordnung für den Betriebsausschuss, sondern um eine Satzung.
Wenn der Rat die Grundstücksgeschäfte hätte an sich ziehen wollen, hätte er zuerst eine Beschluss darüber herbeiführen müssen (was nicht erfolgt ist) und anschließend die Satzung des ISM dementsprechend ändern.
Aber das ist nicht erfolgt. Die Satzung gilt also entsprechend.
Würde man der Rechtsauffassung des ersten Beigeordneten folgen, stehen alle Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse unter dem Vorbehalt, "wenn die Verwaltung nicht etwas anderes will und die entsprechen Beschlussvorschläge dem vorlegt, den sie für die Entscheidung gerne hätte."
Nun mag alles gegen die Rechtswirksamkeit Vorgebrachte falsch sein, -der erste Beigeordnete vermag der Auffassung des Vertreters der USF im Rat nicht zu folgen (so er im Antwortschreiben) -, dann wäre es angebracht, sämtliche Vorschriften auf den Weg in die Tonne zu befördern.
E.Heinrich
25.07.2018
Wie angekündigt
hier der Vorschlag/Antrag der USF zum Bereich Unterstadt.
Ratsantrag
"Im Kurvenbereich Hönnenwerth/Schmöle Alle/ Einmündung Carl Benz Straße/Einfahrt zu Hellweg wird ein Kreisverkehr (s. beiliegende Skizze) eingerichtet.."
Begründung:
1. Durch einen Kreisverkehr wird die Gegenläufigkeit des Hönnenwerth und der Schmöle Allee ermöglicht.
2. Der Ziel- und Quellverkehr des Industriegebietes KME, insbesondere im Hinblick auf die neue Planung "Industrie/Hallenbad/Hotel" mit dem dadurch erhöhten Verkehrsaufkommen wird effektiver. Es wird eine problemlose Zufahrt sowohl aus Richtung Märkische Straße und Fröndenberger Straße/Werler Straße erreicht als auch umgekehrt die entsprechende Abfahrt.
3. Auch der Bereich Hellweg ist problemloser zu erreichen.
4. Die Bushaltestellen entlang des Hönnenwerth ermöglichen ein problemlosen Einordnen in den fließenden Verkehr.
5. Der in der Skizze schraffiert dargestellte Bereich Märkische Straße/Werler Straße/Grohegelände wird zumindest vom Durchgangsverkehr befreit und kann städtebaulich neu entwickelt werden.
22.07.2018
19.07.2018
Es ist schon erstaunlich
Ein politisch interessierter Bürger scheint schlecht informiert zu sein.
So schreibt Wolfgang Jürgens, ehemaliges Ratsmitglied (FDP):
Vor Jahren waren die baulichen Missstände des Baubetriebshofes bekannt. Politiker aller Parteien haben sie ignoriert, obwohl die Mitarbeiter darauf hingewiesen haben."
Wie der unten stehende Bericht zeigt, ist das so nicht ganz richtig. Die Politiker der USF (wenn auch keine Partei, so doch Wählergemeinschaft im Rat der Stadt) haben sich seit Jahren bemüht, diese Missstände zu beheben und entsprechende Anträge gestellt.
Aber es ist wie im richtigen Leben, es fehlte für die Anträge der USF die Mehrheit, auch die Unterstützung der FDP.
Die "Information" der WP an ihre Leser scheint nicht auszureichen, insbesondere, wenn Initiativen der USF seit Jahr und Tag in der WP keine Beachtung finden.
E.Heinrich
11.07.2018
Wie kann man nur
die CDU "durchs Dorf treiben", "eine Gegnerschaft sei blanker Unsinn", so der Fraktionsvorsitzende Haldorn heute in der WP, weil sie angeblich dem Seniorentreff keine Beachtung schenkt, wo doch
- seit Jahren unter ihrer Ägide Personalzeiten reduziert werden,
- wo sie doch vorsorglich den Seniorentreff ins ehemalige Gebäude Trost in der Hochstraße (was nicht der Stadt gehört) verlegen wollte,
- wo sie doch den Seniorentreff seit Jahren vor sich hindümpeln lässt,
- wo es für sie doch nur die Alternative " Abriss des bestehenden Gebäudes und neues Bürgerhaus oder Abriss und sonstwas" gab, ohne beim alleinigen Abriss einen neuen Standort benennen zu können (was ist, wenn es tatsächlich einen Käufer gibt, geht dann erst die Sucherei los?),
- wo sie es doch tunlichst vermieden hat, die Möglichkeit eines Durchbaus des bestehenden Gebäudes und Verbleib des Seniorentreffs ins Auge zu fassen (der Vorschlag kam nämlich von der falschen Seite).
Auch wenn der Vorschlag, das jetzige Gebäude zu vermarkten, nicht von ihr, sondern der SPD kam, hat sie diesen mit befürwortet, ohne allerdings einen alternativen Standort in der Innenstadt zu nennen.
Auch die sonst bei der CDU so beliebte Ergänzung des Beschlussvorschlages einer anderen Fraktion, hier, die gleichzeitige Untersuchung eines neuen Standortes, unterblieb.
Auch die Grünen sollten sich mit ihrer Kritik zurückhalten.
Auf den Vorschlag der USF, den Stadtteiltreff Menden Mitte und Seniorentreff zu einem Generationentreff im Gebäude Bürgersaal zusammenzulegen, wurde dieser Antrag von den Grünen, in Persona Heinz-Dieter Simon, mit der Begründung "der USF geht es nur um`s Geld", abgelehnt.
Kurzum: Sie haben sich beide nicht mit Ruhm bekleckert.
Bodo Richter
07.07.2018
Die Wege für Ratsbeschlüsse sind verschlungen
Es geht um einen äußerst interessanten Bereich: Grundstücksgeschäfte.
Wie immer in Menden, kommt plötzlich und unerwartet eine Vorlage der Verwaltung, in der ein sog. Betrauungserlass empfohlen wird.
Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Menden (WSG) soll zukünftig alle Grundstücksgeschäfte für die Stadt Menden tätigen.
Die Ratsmehrheit schlägt die Hacken zusammen und beschließt pflichtschuldigst.
Als es dann konkret um Grundstücke für Hämmer II geht, kommt von der gleichen Verwaltung der Beschlussvorschlag, alle Grundstücksgeschäfte sollen vom Immobilienservice Menden (ISM) getätigt werden.
Das steht zwar schon in der Zuständigkeitsordnung, man hätte nur den o.g. Beschluss aufheben müssen, macht aber nichts.
Aber auch hier: Hacken zusammenschlagen, beschließen.
Wenig später steht der Erwerb eines bestimmten Grundstücks für Hämmer II auf der Tagesordnung des Betriebsausschusses ISM. Der Beschlussvorschlag findet aber keine Mehrheit, weil ein Ausschussmitglied querschießt und ist somit abgelehnt.
Was also tun? Es wird eine erneute Sitzung anberaumt, diesmal ohne den "Querulanten".
Und siehe da, es wird i.S. der Verwaltung beschlossen.
Was sagt uns das?
So oft auf die Tagesordnung setzen, bis es passt. Was nicht passt, wird passend gemacht.
Und nun kommt auf einmal zusätzlich der Rat ins Spiel.
Der Betriebsausschuss hat nicht den Erwerb beschlossen, sondern "dem Rat zu empfehlen, das Grundstücksgeschäft zu tätigen".
Wie verträgt sich das mit dem o.a. Ratsbeschluss, dass alle Grundstücksgeschäfte durch den ISM getätigt werden?
Wie verträgt sich das mit der Zuständigkeitsordnung (s.o.), nach der Gegenstand und Zweck des ISM u.a. der "An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gebäuden, Räumen und zugehörigen Außenflächen" ist und nach der der Betriebsausschuss über "Erwerb und Veräußerung von bebauten Grundstücken ... und unbebauten Grundstücken ... ab einem Wert von 50.000,00 Euro entscheidet?
Ach, was wäre es schön, wenn einmal eine klare Linie zu erkennen wäre und man sich daran auch halten würde.
E.Heinrich