Archiv Juli 2019

20.07.2019

 

Nicht derjenige ist zu kritisieren, der sich nicht an die Regeln hält,

sondern derjenige, der dies kritisiert.

Auf die unten stehenden Ausführungen, die einzig und allein feststellen, dass wieder einmal ein Ratsbeschluss nicht beachtet wird, kamen die entsprechenden Ausführungen.

z.B.:

Ich danke der CDU Menden und anderen Fraktionen, dass diese an Lösungen interessiert sind, natürlich kann man auch solange auf sein vermeintliches Recht bestehen bis wir keine Lösungen mehr finden werden. Ich denke, dass auch die USF ihren Beitrag dazu leisten kann und wünsche mir das auch

 

Nö, so ist es nicht. Das ist Polemik und mal wieder alles über einen Kamm geschoren. Es ist nicht alles perfekt, aber wer ist das schon. Man sollte mal feststellen, das sich viele unserer Lokalpolitiker engagieren, viele private Zeit etc. investieren. Wer mag, immer ran.

 

Allein die Überschrift... die sagt mir schon, dass da der Verfasser auf Krawall gebürstet ist und nicht an einer konstruktiven Diskussion interessiert ist.

 

Wo ist zu lesen, dass die USF nicht an Lösungen interessiert ist?

Wo ist Polemik festzustellen?

Was berechtigt zu dem Urteil, dass der Verfasser auf Krawall gebürstet ist und nicht an einer konstruktiven Diskussion interessiert ist?

Eine der wichtigsten Funktionen der Ratsmitglieder ist die Kontrolle des Bürgermeisters.

Fakt ist, der Beschluss des Rates vom 25.09.2018 wurde missachtet.

Nimmt ein Ratsmitglied diese Kontrollfunktion ernst, ist er "nicht an Lösungen interessiert, auf Krawall gebürstet, polemisch"?

Die Dinge beim Namen zu nennen, ist nicht erwünscht (jedenfalls nicht, wenn sie von der falschen Feldpostnummer benannt werden).

Da ist den Kommentatoren ein Tiefschlaf scheinbar lieber.

E. Heinrich

 

 

18.07.2019

 

Das Chaos lässt grüßen

Im November 2016 stellt die Werbegemeinschaft den Antrag, dass "die Stadt Menden in Zukunft die beiden Stadtfeste Mendener Frühling und Mendener Herbst veranstaltet.

"Für den Mendener Frühling 2017 haben wir mit der Verwaltung und der WSG eine Übergangslösung erzielt."

In der Sitzung am 15.02.2017 empfiehlt der Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung dem Rat, der WSG zur Sicherung der Veranstaltungen Mendener Frühling mit Mittelaltermarkt und Mendener Herbst 30.000 € zur Aufstockung der Mittel für das Stadtmarketing zur Verfügung zu stellen.

Laut Vorlage für den Rat am 02.05.17 wurde der Vorschlag, 30.000 € an die WSG zu zahlen, vertagt, da die SPD Fraktion vorgetragen hatte, dass die Werbegemeinschaft bei Zahlung eines Zuschusses von 20.000 € bereit sei, die Veranstaltungen ohne personelle Unterstützung der Mitarbeiter des Teams Sicherheit und der WSG selbstständig zu organisieren.

So wurde es auch beschlossen.

Jetzt steigt die Werbegemeinschaft aus.

Daraufhin erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU, Haldorn: "Wir können die Beweggründe der Ehrenamtlichen innerhalb der Werbegemeinschaft jedoch gut nachvollziehen und haben volles Verständnis für diese Entscheidung".

Und schließlich kann der geneigte Leser der Presse entnehmen: " Maywald (CDU) habe bereits in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der WSG vorgeschlagen, die Innenstadtfeste künftig in die Hand der WSG zu legen. Letztlich müsse der Rat entscheiden".

Die gleiche CDU hatte jedoch in der Ratssitzung am 25.09.2018 dem Beschluss zugestimmt, dass der Rat bis zum 30.06.2019 eine neues Konzept für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, nicht für die WSG (!) , deren Aufsichtsratsvorsitzender Maywald ist, verabschiedet

Im Beschlussvorschlag wurde ausdrücklich die WSG nicht benannt.

Das ist aber nicht geschehen. Ein neues Konzept wurde nicht verabschiedet.

Und jetzt soll auf einmal wieder die WSG das "Eventmanagement" durchführen?

Wie man hört, hat die bisherige Eventmanagerin der WSG zum 31.08.2019 gekündigt.

Da aber erst, siehe oben, ein neues Konzept für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing erarbeitet werden soll, wie kann der Aufsichtsratsvorsitzende schon jetzt davon sprechen, dass die WSG diese Aufgabe erledigen soll?

Die Schlussbemerkung von Maywald, "Letztlich müsse der Rat entscheiden", ist ein Muster ohne Wert. Welche Bedeutung Entscheidungen des Rates haben, sieht man daran, dass die Entscheidung vom 25.09.2018 bis heute nicht beachtet wurde.

E. Heinrich

 

12.07.2019

 

Recht hat der IMW

wenn er feststellt, dass

- das Zusammenspiel von Straßen, Wegen und Plätzen in der Innenstadt zerstört wird,

-  der Abriss des Bürgersaales einen ungeordneten, überdimensionierten Stadtraum zwischen Mansfeld, Zeltdach und Alter Mühle hinterlässt,

-  der Rathauskomplex zum Torso wird,

- Menden bauliche Dichte, vielfältige Nutzungen und ein durchdachtes Konzept zur Beseitigung der Krise im Einzelhandel benötigt,

- die Bausubstanz des Bürgersaales als solide und ohne große Mängel zu bewerten ist,

- durch den Abriss Vermögen der Stadt zerstört wird.

Nicht Recht hat der IMW, wenn er dafür verallgemeinernd den Stadtrat verantwortlich macht.

Es war nicht der Stadtrat. Es war einzig und allein die Groko. Es waren CDU und SPD.

Und, wo war der IMW,

-  als die USF von Anfang an dafür geworben hat, im jetzigen Gebäude einen Generationentreff einzurichten (s. Archiv 26.06.19),

- als der Abriss des Gebäudes (Zerstörung von Vermögen) für ein neues Bürgerhaus durchgeführt werden sollte,

-  als der Vorschlag kam, den Bürgersaal zum Neumarkt hin mit der Einrichtung einer Außengastronomie zu öffnen,

- als der Vorschlag kam, auch das ehemalige Infocenter im Rathaus für Außengastronomie freizugeben, um so den Neumarkt zu einem echten Marktplatz zu machen,

-  als die USF für die Gestaltung der Fußgängerzone zu einem "Kaufhaus Innenstadt"  (s. Archiv 05.05.19/15.01.19) geworben hat?

Wir haben keinerlei Reaktion wahrgenommen.

Zurück zur Verallgemeinerung "der Stadtrat".

Der nächste Schritt ist der oft zu hörende Vorwurf: Ist doch egal, wen du wählst, sind doch alle gleich.

So ändert sich nichts.

E. Heinrich

 

 

 

 

10.07.2019

 

So stärkt man Vertrauen

Am 04.07.2019 hatte die USF folgende Anfrage gestellt:

... der Rat der Stadt Menden hat sich in seiner Sitzung am 25.09.2018 durch Beschluss verpflichtet, bis zum 30.06.2019  ein Zukunftskonzept für die WSG zu verabschieden.

Ich stelle fest, dass dies weder vor der letzten Ratssitzung noch in der letzten Ratssitzung erfolgt ist.

Dieser Beschluss war conditio sine qua non für Rücknahme der Entsendung von Herrn Sommer und Frau Wirths und ist es für die Einstellung eines neuen Geschäftsführers. (welche Aufgabe soll ein neuer Geschäftsführer erfüllen, wenn die Aufgaben nicht definiert sind?)

Sollten irgendwelche personellen Entscheidungen von Seiten des Aufsichtsrates erfolgen, steht der o.g. Ratsbeschluss dem entgegen.

Ich bitte um Erläuterung des derzeitigen Standes.

Die Verwaltung verweist in ihrer Antwort auf den Ratsbeschluss:

b) Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) verpflichtet sich, bis zum 30.06.2019 ein Zukunftskonzept für die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing der Stadt Menden (Sauerland) zu verabschieden. ...

... Beschlossen wurde im Teil b) des Beschlusses nicht, bis zum 30.06.2019 ein Konzept für die WSG zu verabschieden, sondern ein Konzept für die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing der Stadt, da es zumindest denkbar ist, dass diese Aufgaben zukünftig nicht mehr durch die WSG wahrgenommen werden.

Expressis verbis ist dem zwar so, aber gleichzeitig heißt es im nächsten Absatz:

Der politische Raum hat sich Ende 2018 eine fachliche Beratung hinsichtlich der Zukunftsaufstellung der WSG gewünscht.

Er hat sich also keine fachliche Beratung für die Zukunft der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings gewünscht, sondern ein neues Konzept für die WSG. Und das gilt jetzt auf einmal nicht mehr?

Wie kommt also die Verwaltung zu ihrer Annahme?

Und selbst wenn diese Annahme zuträfe, bleibt immer noch die Tatsache, dass bis jetzt kein wie auch immer geartetes Konzept, ob für die WSG oder allgemein für die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing, vom Rat verabschiedet wurde.

Weiterhin ist festzuhalten, dass die Zuständigkeit der WSG für die o.g. Bereiche nach Meinung der Verwaltung ungewiss ist. Daher verbietet es sich, personelle Veränderungen, welcher Art auch immer, vorzunehmen. Ob diese vorgenommen wurden, z.B. Neueinstellungen oder Ausschreibungen, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen.

Eine Lehre ist aus dieser Vorgehensweise unbedingt zu ziehen: Die Beschlussvorlagen daraufhin zu untersuchen, ob der angebliche Sinn und Zweck der Vorlage auch tatsächlich im Beschlussvorschlag enthalten ist und notfalls durch Nachfragen und Wortprotokoll zu versuchen, diesen Sinn und Zweck des Beschlussvorschlages zweifelsfrei zu definieren.

E. Heinrich

 

07.07.2019

 

Kein Kindergartenplatz für zwölf Mendener Kinder (WP)

Einen Spruch des Gott sei Dank Ex-Bürgermeisters Fleige haben SPD u. Verwaltung verinnerlicht: "Ich war's nicht."

Wieder einmal fallen Kinder plötzlich und unerwartet von den Bäumen.

Kitaplätze fehlen.

Wir erlauben uns, an die Kürzung des Stundenlohns für Tagesmütter um 20% zu erinnern (es musste gespart werden).

Wir erlauben uns, an die Pleite einer neuen Kita als Ersatz für den Vincenz-Kindergarten zu erinnern.

Wir erlauben uns, an die geplante Kita in der Gartenstraße zu erinnern. Dafür lag schon Anfang des Jahres die Baugenehmigung vor. Sie würde sich schon im Bau befinden.

Aber da wurde ja in geheimer Sitzung des KJHA für einen anderen Betreiber entschieden.

Wir sind gespannt, wie das Chaos Kita weitergeht.

Die Bemerkung des Kämmerers (Chef des Bereichs Jugend und Soziales, "Das Dilemma ist, dass bauliche Lösungen immer auf den ISM (Chef der 1. Beigeordnete Arlt) treffen", lässt verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zu.

Im Übrigen: Das Angebot Kita Gartenstraße wäre nicht "auf den ISM getroffen". Zudem wären keine zusätzlichen Personalkosten angefallen; ebenso wenig Umbaukosten für Kleinkinder. Wie hoch sind die eigentlich?

Wenn jetzt untersucht wird, "eine weitere Gruppe im Obergeschoss des Vincenz-Kindergartens in der alten Bonifatiusschule" unterzubringen, fragt sich der unbedarfte Bürger, warum erst jetzt?

Das hätten wir zur Kritik von Kruschinski (SPD) an die Verwaltung doch bald vergessen:

"Der Jugendhilfeausschuss ist nicht in die übliche kommunalverfassungsrechtliche Struktur eingeordnet, insbesondere gehört er als Teil des Jugendamtes zur Verwaltung der Gebietskörperschaft und nicht zum Rat, sondern steht diesem gegenüber."

Das gilt auch für SPD-Mitglieder im KJHA. Kruschinski müsste daher bei der Kritik an der Verwaltung in den Spiegel schauen..

E. Heinrich

 

 

 

3.07.2019

 

Nachtrag

Nicht nur in der SPD regt sich Widerstand gegen den Abriss des Bürgersaalgebäudes, s. Leserbrief Ingo Wolf in der WP.

Wie uns zugetragen wurde, hat ein Mitglied der CDU nach 64 Jahren Zugehörigkeit zur CDU seine Mitgliedschaft wegen des Beschlusses der Groko gekündigt.

03.07.2019

 

Das Trauerspiel geht weiter

Wer in der letzten Ratssitzung erwartet hatte, dass eine eindeutige Entscheidung fallen würde, sah sich getäuscht.

Auch die Unterschriften für den Erhalt des Bürgersaalgebäudes haben nichts genützt.

Auf Antrag der CDU wurde beschlossen, den SPD-Vorschlag "Abriss des Bürgersaalgebäudes und Nutzung der Platzbereiche als öffentlichen Platz mit Spielplatz und Veranstaltungsstätte" zu untersuchen.

Großen Wert legten die Vertreter der Groko darauf, festzustellen, dass damit der Abriss aber noch nicht beschlossen sei.

Dieser Beschluss bedeutet in Wahrheit aber nichts anderes. Ohne Abriss keine andere Nutzung; wenn andere Nutzung, dann Abriss. Es fehlte den Vertretern der Groko nur der Mut, dies expressis verbis zuzugeben.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Haldorn, versuchte krampfhaft, darzulegen, dass die CDU doch gar nicht anders kann, als ein Bürgerhaus im jetzigen Gebäude abzulehnen. Dazu zitierte er seitenlang frühere Beschlüsse.

Nicht zitiert hat er aber, dass die CDU

- das Projekt "neues Bürgerhaus" zuerst vehement abgelehnt hat,

- ein Bürgerhaus im bestehenden Gebäude als Vorhaben der CDU verkaufte; - dann dem "neuen Bürgerhaus" des SPD-Bürgermeisters zugestimmt hat (s.u.)

und schließlich, wie schon des Öfteren,

- kurz vor Abschluss des Verfahrens, den Stecker rausgezogen hat.

Und zu guter Letzt ist von einem Bürgerhaus, das von so eminenter Bedeutung für Menden war, nicht mehr die Rede.

So wie ein Chamäleon die Farbe wechselt, wechselt die CDU ihre Meinung.

Jetzt ist nur noch von einem Seniorentreff die Rede.

Dabei geht es nur darum, aus Angst vor den Reaktionen der Senioren zu beteuern, dass man einen Seniorentreff, egal wo, für unverzichtbar hält.

Und was macht die SPD?

In der vorhergehenden Bauausschusssitzung verließ der Fraktionsvorsitzende der SPD, Peters, vor den Abstimmung den Ratssaal.

Das Gleiche passierte in der Ratssitzung.

Vom nominellen Fraktionsvorsitzenden, Gutberlet, war kein Wort zu hören. Der Ortsvereinsvorsitzende Kruschinski sprach sich für den Antrag der CDU aus, dem SPD-Antrag, "Abriss des Gebäudes", zuzustimmen.

Auch bei der SPD, die ihrem Bürgermeister in Sachen "neues Bürgerhaus" bereitwilligst folgte, ohne auch nur ein einziges Mal nachzufragen, ist von einem Bürgerhaus jetzt nicht mehr die Rede, nur von einem Seniorentreff.

Was gestern noch unverzichtbar war, ist heute Makulatur.

Auch hier eine verblüffende Flexibilität.

Und, um der Aussage der CDU, für wie wichtig sie einen Seniorentreff hält, Nachdruck zu verleihen, sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Haldorn:

Es gibt so viele leere Ladenlokale in Menden, da wird sich eins finden für einen Seniorentreff.

Die USF hofft, dass die Bürger im nächsten Jahr (Wahljahr!) dieses Trauerspiel nicht vergessen haben.

E.Heinrich

02.07.2019

 

Warum?

Ratsantrag der CDU in der heutigen Sitzung: "Antrag auf Überführung der Wilhelmshöhe mit Ablauf des Erbpachtvertrages in das Eigentum der Stadt."

Stellungnahme der Verwaltung: "Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag anzunehmen und zur weiteren Beratung an den Betriebsausschuss ISM sowie zur abschließenden Entscheidung an den Rat zu verweisen."

Warum die Verweisung?

Herr Haldorn, Fraktionsvorsitzender der CDU,  hat dem Bürgermeister in dem Antrag doch mitgeteilt: "Die CDU-Fraktion hat entschieden, dass grundsätzlich ein Eigentumserwerb der Stadt Menden anzustreben ist."

Über die Modalitäten wird die CDU mit Sicherheit auch noch entscheiden.

Warum bedarf es da noch der "Beratung" in den Ausschüssen und im Rat?

E. Heinrich

 

 Anlage 3 zur Niederschrift

Rat 07.05.2019

Anfrage von RM Heinrich

Bezüglich der Entsendung [von] städtischen Bediensteten […] sind damals Personalkostenzuschüsse an die WSG beschlossen worden.

Wenn die o.g. Bediensteten zurück in die Verwaltung gehen, sind diese Kosten Personalkosten der Verwaltung.

Gehe ich recht in der Annahme, dass die Personalkostenzuschüsse für die WSG gestrichen werden? Sind im Stellenplan diese Stellen als besetzt auszuweisen und müsste für den Fall, dass diese Kosten entgegen dem damaligen Beschluss als allgemeiner Zuschuss bewertet werden, in einem Nachtragshaushalt dargestellt werden?

Ich bitte um Beantwortung der Fragen in der kommenden Ratssitzung.

Antwort der Verwaltung

Im derzeitigen Stellenplan der Stadt Menden sind die Stellen des abberufenen Geschäftsführers und der ehemaligen Prokuristin der WSG unter dem Produktbereich 15 (Wirtschaftsförderung und Tourismus), Abrechnungsobjekt 15020101 (Wirtschaftsförderung) aufgeführt (siehe Band I des Nachtragshaushaltes 2019, Seite 123).

Die Personalaufwendungen für beide Mitarbeiter sind in dem Produkt 15020101 (Wirtschaftsförderung) nicht enthalten (Band II des Nachtragshaushaltes 2019, S. 233); sie werden durch die WSG selbst getragen.

Die Zuwendung gemäß des vom Rat am 14.04.2015 beschlossenen und derzeit gültigen Betrauungsaktes beinhaltet den Ausgleich zur Erfüllung der übertragenen Dienstleistungen (Grundstückspolitik, Bestandspflege, Gründerzentrum und Stadtmarketing), u.a. auch die Personalaufwendungen.

Für 2019 wurde bereits die jährliche Ausgleichszahlung (266.000,- € zuzüglich Aufwendungen für Stadtmarketingprojekte und zusätzlicher Bedarf für die Vereinbarung seit 0101.2019 zwischen WSG und Stadt Menden (Sauerland) über die Erstattung von Sach- und Gemeinkosten) quartalsweise angewiesen.

Eine Überkompensationsprüfung erfolgt regelmäßig nach Fertigstellung des Jahresabschlusses der WSG, sodass eine Überzahlung an die WSG in jedem Fall vermieden wird.

Um jedoch für 2019 eine extreme Überkompensation, bedingt durch die Rückkehr der beiden Mitarbeiter zur Stadt, zu vermeiden, hat die Beteiligungsverwaltung zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Personalverwaltung und dem Geschäftsführer der WSG geprüft, in welcher Höhe die Zuwendung an die WSG für 2019 reduziert werden kann.

Unter Berücksichtigung aller Faktoren erscheint es angemessen, einen Betrag in Höhe von 70.000,- € einzubehalten. Die Minderaufwendungen bei den Zuwendungen an die WSG werden zur Kompensation der Mehraufwendungen im Personalbereich der Stadt herangezogen.

Für die Folgejahre muss die weitere Konzeptentwicklung für die WSG abgewartet werden, bevor verlässliche Zahlen ermittelt und im Haushaltsplan veranschlagt werden können.

Mitteilung Rat 02.07.2019

Aufgrund von verschiedenen Anfragen bezüglich der Zuwendungen der Stadt Menden (Sauerland) an die WSG Menden GmbH, sieht sich die Beteiligungsverwaltung veranlasst, eine Mitteilungsdrucksache zur Beantwortung der Anfragen zu fertigen. Folgende Anfragen liegen der Beteiligungsverwaltung vor:

 - Anfrage des RM Heinrich vom 02.05.19: „Bezüglich der Entsendung [von] städtischen Bediensteten […] sind damals Personalkostenzuschüsse an die WSG beschlossen worden. Wenn die o.g. Bediensteten zurück in die Verwaltung gehen, sind diese Kosten Personalkosten der Verwaltung. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Personalkostenzuschüsse für die WSG gestrichen werden? Sind im Stellenplan diese Stellen als besetzt auszuweisen und müsste für den Fall, dass diese Kosten entgegen dem damaligen Beschluss als allgemeiner Zuschuss bewertet werden, in einem Nachtragshaushalt dargestellt werden?“

- Anfrage aus dem Rat am 07.05.2019: Frage des RM Heinrich, ob es sich um einen „allgemeinen Zuschuss“ handelt, der die Personalkosten beinhaltet und ob dieser Zuschuss dann, wenn der ehem. Geschäftsführer und die ehem. Prokuristin wieder in der Verwaltung arbeiten, anteilig gekürzt wird. Anschlussfrage des RM Köhler, ob doppelte Personalkosten gezahlt würden, wenn z.B. ein externer Geschäftsführer eingestellt würde.

 - Antrag des RM Heinrich vom 04.06.2019 auf Aufnahme der Beantwortung seiner Anfragen auf die Tagesordnung des Rates am 02.07.2019.

Zur Beantwortung der Anfrage vom 02.05.2019 wird zunächst auf die Anlage 3 zur Niederschrift der Ratssitzung vom 07.05.2019 verwiesen, die im folgenden ausgiebiger – zusammen mit der Anfrage aus dem Rat am 07.05.2019 - erläutert wird:

Die Gewährung der Zuwendung der Stadt Menden (Sauerland) an die WSG Menden GmbH basiert seit dem Haushaltsjahr 2016  auf dem Betrauungsakt, der vom Rat der Stadt Menden am 14.04.2015 beschlossen wurde (Laufzeit: 10 Jahre ab Bekanntgabe). Danach stattet die Stadt Menden die WSG Menden GmbH – ohne das hierdurch ein entsprechender Rechtsanspruch des Unternehmens begründet wird bzw. ein Leistungsaustausch stattfindet – unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der WSG durch Ausgleichszahlungen (d.h. Kapitaleinlagen in Form von Festbetragseinlagen und variable Einlagen bei Nachschussbedarf) mit den finanziellen Mitteln aus, die als Ausgleich zur Erfüllung der gemäß Ziffer 1.1 des Betrauungsaktes übertragenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erforderlich sind (Anmerkung: Ziff. 1.1 umfasst die Dienstleistungen Grundstückspolitik, Bestandspflege, Gründerzentrum und Stadtmarketing). Die Kapitaleinlage umfasst  auch die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben notwendigen Personalaufwendungen. Ein expliziter Personalkostenzuschuss existiert somit nicht; man kann daher von einem „allgemeinen Zuschuss“ (siehe Fragestellung) sprechen.

Der Rat der Stadt Menden hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 zunächst einen jährlichen (Betriebskosten-) Zuschuss an die WSG für die Jahre 2010 bis 2014 in einer Höhe von 290.000 € festgelegt. Dieser Beschluss wurde mit  Ratsbeschluss vom 13.12.2011 - bedingt durch die Umsetzung des Sparkonzeptes (=Konsolidierungsmaßnahme Nr. 14 - Wirtschaftliche Betätigung)- abgeändert: Ab dem Jahr 2012 wurde der jährliche Zuschuss um jeweils 3.000 € pro Jahr gesenkt, so dass er für 2019 noch 266.000 € betrug. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wurden zusätzlich die nachgewiesenen Aufwendungen für Stadtmarketingprojekte in Höhe von rd. 20.000 € übernommen und ab dem 01.01.2019 die zusätzlichen Aufwendungen der WSG für die Erstattung von Sach- und Gemeinkosten an die Stadt Menden.

Um sicherzustellen, dass der Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt und insbesondere, dass das Unternehmen keinen höheren Ausgleich erhält, als nach dem Betrauungsakt vorgesehen, weist die WSG der Stadt Menden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres auf der Grundlage seines Jahresabschlusses die Verwendung der Ausgleichszahlungen nach. Hat das Unternehmen einen höheren Ausgleich erhalten, als nach diesem Betrauungsakt vorgesehen, so fordert die Stadt Menden das Unternehmen unverzüglich zur Rückzahlung der Überkompensation auf (Auszug Betrauungsakt).

Da für 2019 eine extreme Überkompensation - bedingt durch die Rückkehr der beiden Mitarbeiter zur Stadt - zu erwarten war, hat die Beteiligungsverwaltung zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Abt. Zentrale Dienste und dem Geschäftsführer der WSG die Zuwendung für 2019 um einen Betrag in Höhe von 70.000 € gekürzt.

Für die Folgejahre muss die weitere Konzeptentwicklung für die WSG abgewartet werden, bevor verlässliche Zahlen ermittelt und im Haushaltsplan veranschlagt werden können. Im Rahmen der Planung des Doppelhaushalts 2020/2021 wurde (zunächst) ein reduzierter Zuschussbetrag i.H.v. 164.500 € für 2020 eingeplant (Folgejahre 2021-2014: 161.500 €). Die Personalaufwendungen für die beiden Mitarbeiter sind ab dem Haushaltsjahr 2020 ff. in den Produkten Bauverwaltung sowie Schule/Sport/Soziales (aufgeteilt) zu finden.

Im derzeitigen Stellenplan (2019) der Stadt Menden sind die Stellen des abberufenen Geschäftsführers und der ehemaligen Prokuristin der WSG unter dem Produktbereich 15 (Wirtschaftsförderung und Tourismus), Abrechnungsobjekt 15020101 (Wirtschaftsförderung) aufgeführt (siehe Band I des Nachtragshaushaltes 2019, Seite 123). Die Personalaufwendungen für beide Mitarbeiter sind in 2019 in dem Produkt 15020101 (Wirtschaftsförderung) planerisch nicht enthalten (Band II des Nachtragshaushaltes 2019, S. 233). Diese wurden – bis zum 14.05.2019 - durch die WSG selbst getragen.

Während der Übergangszeit vom 15.04.19 (Bestellung der neuen Geschäftsführung) bis zum 14.05.2019 (Ausscheiden des bisherigen Geschäftsführers) wurden sowohl für den ausscheidenden (Vollzeit-)Geschäftsführer als auch für die nebenberufliche Tätigkeit des neuen Geschäftsführers Personalaufwendungen durch die WSG gezahlt.

Die seit dem 14.05.2019 entstehenden Mehraufwendungen im Personalbereich der Stadt können durch Minderaufwendungen bei den Zuwendungen an die WSG ausgeglichen werden, so dass keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts besteht.

Haushaltsrechtlich müssen die zusätzlich benötigten Mittel im Bereich der Personalaufwendungen zu gegebener Zeit überplanmäßig bereitgestellt werden. Derzeit liegt das Tatbestandsmerkmal der „Unabweisbarkeit“ (§ 83 GO NRW) noch nicht vor, da gem. § 9 der Haushaltssatzung ein Budget für die Personalaufwendungen existiert. Gemäß Ziff. 3 a) der Zuständigkeitsregelung für die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen liegen hier auch keine erheblichen Aufwendungen/Auszahlungen vor, da eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Personalaufwendungen besteht, sodass der Stadtkämmerer zu gegebener Zeit über die Bereitstellung der Mittel entscheiden kann. Der Rat wird über den vierteljährlichen Quartalsbericht entsprechend informiert.

Die nebenberufliche Tätigkeit des neuen Geschäftsführers seit dem 15.04.2019 löst ebenfalls keine Nachtragsverpflichtung aus. Die festgelegten Erheblichkeitsgrenzen für eine Nachtragsverpflichtung (siehe § 10 der Haushaltssatzung) werden durch diesen Vorgang nicht annähernd berührt.

Sollte jedoch zusätzlich noch ein externer Geschäftsführer (Frage RM Köhler) eingestellt werden, müsste aufgrund eines sich dann erhöhenden Zuschusses an die WSG Menden GmbH eine mögliche Deckung im laufenden Haushalt sowie eine evtl. Nachtragspflicht erneut geprüft werden.

(Wächter)

Bürgermeister