Archiv Juni 2013

Menden, den 30.06.2013  



Wo war er denn nur?!

 

Da der SPD-Bürgermeister der Betriebsleiterin ISM und dem Abteilungsleiter Zentraler Service die Teilnahme an der Rechnungsprüfungsausschusssitzung untersagt hatte, war die Ausschussmehrheit davon ausgegangen, dass er dann wenigstens selbst zu den Prüfungsbemerkungen Stellung nehmen würde.

Daher hatte der Rechnungsprüfungsausschuss den SPD-Bürgermeister in die Sitzung am Mittwoch vergangener Woche bestellt. Hier sollte er in Sachen Heizung Realschule Menden und neues Rathaus Rede und Antwort stehen.

Doch, wie die USF erwartet hatte, erschien er nicht.

Begründung: Er sei in Urlaub.

Aber nicht, dass jetzt jemand meint, der SPD-Bürgermeister mache seine Arbeit nicht.

Nein, schon am nächsten Tag war er wieder voll im Einsatz - zum Fototermin in der Asbeck im Bagger.

 

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Hier irrte Herr Czerwinski (WP)

 

 

Von wegen "Politik will mit Verwaltung abrechnen".

Eine Abrechnung sieht anders aus.

Wie gut für den SPD-Bürgermeister, dass es die CDU gibt, insbesondere Herrn Schulte.

Herr Schulte sprach zwar eingangs davon, sowohl den Vergleich der Kosten der Heizungsanlage Realschule Menden in Eigenregie des ISM und des Betriebes durch die Stadtwerke Menden, als auch die Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich des Vorgehens des ISM einzeln zu behandeln. Doch es kam wie erwartet. Es ging im Grunde nur darum, feststellen zu lassen, welche Betriebsart nun die günstigere sei. (nur ist dies nicht die Frage für den Ausschuss)

Der Rest war Schweigen.

Dass eine Mitarbeiterin eigenmächtig Verträge kündigt, spielt keine Rolle, wenn es anschließend (was vom RPA bestritten wird) günstiger wird.

Dass die gleiche Mitarbeiterin an einem anderen Mitarbeiter empfiehlt, eben das zu tun, was sie selbst als ungünstig festgestellt hat, spielt ebenfalls keine Rolle.

Dass dieser Mitarbeiter handelte, ohne die Vorschiften einzuhalten, war auch kein Thema.

Schnell wurde der zweite Tagesordnungspunkt Mitteilung und Anfragen aufgerufen, Thema durch.

Herr Weige (FDP), fragte dann einen Vertreter der USF, was er denn hier durch den Ausschuss erreichen wolle.

Die Klärung dieser Frage hatte dieser Vertreter der USF in einer der ersten Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses als Antrag gestellt.

"Soll der Ausschuss, wie bisher, die Fehler der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nehmen und dann zur Tagesordnung über gehen oder gibt es eine andere Zielvorstellung?"

Die Meinung von Herrn Weige (FDP) war, man solle dafür Sorge tragen, dass sich diese Fehler nicht wiederholten.

Der USF ist das zu wenig. Wir gehen davon aus, dass hochbezahlte Mitarbeiter wissen sollten, was sie dürfen und was nicht und dass man auch über personelle Konsequenzen nachdenken sollte.

In einem anderen Fall, in dem der Mitarbeiter keinen Fehler gemacht hatte (die USF hatte jede Prüfungsbemerkung dazu im Einzelnen widerlegt), war die gleiche Mehrheit dieses Ausschusses und des Rates reichlich forsch.

Nachdem die Fraktionsspitzen (außer USF) eine Sondersitzung des Rates vereinbart hatten, wurde der Mitarbeiter zwei Tage vor Heilig-Abend von seiner Position abberufen.

Die Tatsache, dass im vorliegenden Fall der SPD-Bürgermeister den beiden Mitarbeitern die Teilnahme an der Rechungsprüfungsausschusssitzung untersagt hatte, wurde von den übrigen Fraktionen nur widerwillig behandelt. Kein Wort dazu.

Nachdem ein Vertreter der USF gefordert hatte, klären zu lassen (und zwar ausnahmsweise nicht von der Verwaltung des Bürgermeisters), ob ein Bürgermeister dies darf, kamen wie gewohnt, "gute Ratschläge" der GAL an den Vertreter der USF und der Antrag von Herrn Schulte (CDU), das Innenministerium zu fragen.

Was dabei herauskommt, konnte der Rat sehen, als die Frage nach der Zulässigkeit der Speicherung von Tonaufzeichnungen an das Ministerium gestellt wurde.

Antwort des Innenministeriums: "Wir schließen uns der Meinung der Kommentatoren der GO NRW an, die dies nicht für zulässig halten."

Kein Wort davon, dass es nicht erlaubt sei.

Trotzdem drohte der SPD-Bürgermeister, sollte der Rat dem Beschlussvorschlag, das Archivieren der Tonaufzeichnungen zu beenden, nicht folgen, diesen Beschluss zu beanstanden. Die Mehrheit knickte daraufhin natürlich ein.

Die USF hat dem Antrag des Herrn Schulte (CDU) zwar zugestimmt, aber nur in der Erwartung einer ebenso "aussagekräftigen" Antwort wie die oben genannte.

Es gibt über diese Frage unseres Wissens keine richterliche Entscheidung (vielleicht gehen die anderen Bürgermeister in NRW mit ihren Räten ja anders um).

Auf der einen Seite gibt es aber das Verbot der Einflussnahme eines Bürgermeisters auf die Rechnungsprüfung, auf der anderen Seite das Weisungsrecht eines Bürgermeisters an seine Mitarbeiter, das auch das Verbot der Teilnahme an Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses umfassen soll. Und dies ist nach Meinung der USF nichts anderes, als eine Einflussnahme auf die laufende Prüfung. Der Ausschuss wird gehindert, den Mitarbeiter zu befragen, dessen Handel vom RPA gerügt wird.

Das Innenministerium, das diese Frage beantworten soll, ist Teil der Landesregierung, die über die Gesetzgebung des Landes für diese Unsicherheit verantwortlich ist.

Nach Meinung der USF kann dieser Widerspruch nur durch Gesetzesänderung aufgelöst werden.

Die Feststellung dazu wird wohl kaum vom Gesetzgeber kommen.

Aber die CDU hat mit dem Antrag des Herrn Schulte wenigstens so getan, als ob sie die Klärung dieser Frage und damit die Zulässigkeit des selbstherrlichen Vorgehens dieses SPD-Bürgermeisters interessieren würde.

"Die" Politik hat leider nicht "mit der Verwaltung abgerechnet", sondern die Mehrheit hat vom eigentlichen Thema abgelenkt und das Ganze verwässert.

 

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Menden, den 27.06.2013

 

Denn sie wissen nicht, was sie tun (sollen).

 

Schlagzeile: CDU mit Parkzeitregelung nicht einverstanden.

 

Hallo?!

Die CDU-Mitglieder im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung haben diese Parkzeitregelung mit beschlossen (die USF nicht).

Und jetzt beschwert sich Herr Maywald darüber, dass mit dem Verfahren "Tischvorlage" eine ausreichende politische Beratung nicht möglich gewesen wäre?

Ob Herrn Maywald wohl klar ist, dass er den CDU-Ausschussmitgliedern damit unterstellt, nicht in der Lage zu sein, den Sachverhalt beurteilen zu können?

Wo war die CDU, als der SPD-Bürgermeister wieder einmal an Morbus Menden erkrankte und die Parkzeitregelung ohne Kenntnis, geschweige denn Beteiligung der Politik, als Geschäft der laufenden Verwaltung mit dem Investor vereinbart hat?

Warum fragt die CDU nicht, warum die ursprüngliche Regelung als Geschäft der laufenden Verwaltung durchgeführt wurde, die Änderung aber (weil sie Ärger bringt?!), dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird?

Wie sieht es bei dieser des Herrn Maywald damit aus, dass es fast zur Regel geworden ist, dass wichtige, auch komplizierte Dinge, per Tischvorlage (also ohne politische Beratung) in die Ausschüsse kommen?

Bislang war darüber von der CDU nichts zu hören.

Dass die CDU bei einem so einfachen Sachverhalt wie die Parkzeitregelung so einen Aufstand macht, könnte vielleicht daran liegen, dass ihr die Geschäftswelt der Innenstadt gehörig den Marsch geblasen hat.

 

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Menden, den 25.06.2013

 

Am Samstag, den 22..06. fand der nun mehr vierte Infostand der USFstatt. Bei schönem Wetter und angenehmer Atmosphäre informierten sich über 350 Bürger. Die USF stellte sich und ihre politische Arbeit vor. Das Interrresse der Bürger war durch die aktuelle Schuldiskussion sehr groß.

Menden, den 23.06.2013

 

Sie haben recht, das war eine droige Angelegenheit.

 

Deshalb wollen wir mal etwas Leben in das Ganze bringen.

Der Rat hatte am 02.10.2012 auf Antrag der USF das Rechnungsprüfungsamt (RPA) beauftragt, den Vorgang um die Vergabe der Heizungsanlage der Realschule Menden zu prüfen.

Mit Mail vom 08.10.2012 hatte das RPA den Immobilienservice Menden (ISM) aufgefordert, die relevanten Prüfungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Nach mehreren mündlichen Aufforderungen sind dem RPA sukzessive die geforderten Unterlagen des ISM vorgelegt worden. Mit der Bearbeitung des Prüfungsauftrages wurde am 14.01.2013 begonnen. (also drei Monate später)

Dann wurde für den 15.05.2013 die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (RPAu) angesetzt.

Was der SPD-Bürgermeister so liebt, nichtöffentliche Beratung von unangenehmen Tagesordnungspunkten, wurde auch hier wieder versucht. Der Prüfungsbericht sollte in der nichtöffentlichen Sitzung beraten werden. Nach dem die USF im Ausschuss dargelegt hatte, dass dies nicht zulässig sei und der Punkt daraufhin in die öffentliche Sitzung gelegt wurde, kam der nächste Schachzug.

Die Stellungnahmen der Betriebsleiterin ISM zur Heizung Realschule Menden lägen zwar vor, die Stellungnahme der Abteilung Zentraler Service zur Heizung neues Rathaus aber noch nicht. Der verantwortliche Abteilungsleiter sei noch zur Kur.
(die Prüfung der Vergabe der Heizungsanlage Rathaus war aber gar nicht vom Prüfungsauftrag des Rates umfasst, sondern lediglich ein Kollateralschaden!) Und solange nicht beide Stellungnahmen vorlägen, würde auch nicht die schon vorliegende Stellungnahme des ISM den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Zur Beratung müssten beide Stellungnahmen vorliegen.

Nur: Selbst wenn beide Vorgänge im Prüfungsauftrag enthalten gewesen wären, in welchem Gesetzbuch steht, dass nur beide Stellungnahmen den Ausschussmitgliedern zugestellt werden dürfen und wer hat dem Bürgermeister das Recht dazugegeben, zu warten, bis angeblich auch die Stellungnahme des
Abteilungsleiters Zentraler Service vorliegt?

Aber es kommt noch besser.

Als dann schließlich der Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Sitzung aufgerufen wurde, beantragte ausgerechnet der Vorsitzende des Ausschusses ISM, dessen Vergabepraxis hier geprüft wurde und zur Debatte steht, Herr Köhler (GAL), die Vertagung des Tagesordnungspunktes; eben, weil nicht beide Stellungnahmen vorlägen.

Übrigens: Die Dringlichkeitsentscheidung, die hier dem Ganzen zugrunde liegt, hat ausgerechnet dieser Vorsitzende des Ausschusses ISM unterschrieben. Ausgerechnet derjenige, der sich ansonsten als Moralapostel geriert, wenn es um andere geht, kommt nicht auf die Idee, dass er damit befangen sein könnte?!

Es wurde naturgemäß, wie von der Verwaltung und Herrn Köhler (GAL) gewünscht, vertagt.

Aber auch das ist noch nicht alles.

Der Kämmereileiter schreibt zu der dann angesetzten Sitzung: "Im Rahmen meiner Koordinierungsaufgabe überreiche ich Ihnen heute die beiden Stellungnahmen."

Nur: Eine Stellungnahme vom Abteilungsleiter Zentraler Service gibt es gar nicht!
Somit gibt es auch keine "beiden Stellungnahmen".

Warum lag also die alleinige Stellungnahme des ISM nicht für die planmäßige Sitzung am 15.05. vor?! Warum also die Verzögerungen?!

Dass der SPD-Bürgermeister schließlich beiden um Stellungnahme gebetenen Mitarbeitern untersagt hat, dem RPAu Rede und Antwort zu stehen, hatten wir schon berichtet.

Die Frage, warum der SPD-Bürgermeister dies getan hat, kann sich jeder selbst beantworten.

Die USF ist der Meinung, dass er dies getan hat, weil er es nötig hat, warum auch immer.

Warten wir mal ab, was in der nächsten, dritten Sitzung zum gleichen Thema, am kommenden Donnerstag noch alles kommt.

Man hat das Gefühl (und Sie wissen ja, Gefühle..), man befindet sich in einem Tollhaus.

 

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Menden, den 22.06.2013

 

Hier zum Schluss noch ein Beispiel einer Prüfungsbemerkung des RPA und der Stellungnahme dazu.

(siehe Seite Aktuelles: "Das ist der Hammer" unserer Homepage)  

 

Punkt 4 der Prüfungsdurchführung:

Wäre es möglich gewesen, die Heizungsanlage über den September 2012 noch weiter zu betreiben oder war die Anlage defekt?

 

 

Stellungnahme ISM zu 4:

Das RPA äußert die Auffassung, dass das Interesse am Austausch des Kessels zuvörderst bei den Stadtwerken gelegen habe. Diese Einschätzung überzeugt nicht, weil die Stadt
ein gewichtiges wirtschaftliches Interesse an der Beendigung des Vertrages aus folgenden
Gründen hatte.

Die Wärmeverbrauchsabrechnung der Stadtwerke an Schulen mit einem Wärmelieferungsvertrag wird über installierte Wärmemengenzähler vorgenommen - bei Schule ohne Wärmelieferungsvertrag wird der Gasverbrauch zu Grunde gelegt.

Bei der Variante mit Wärmemengenzähler wird der Volumenstrom im Rücklauf zwischen Kessel und Verteiler und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf erfasst.
Daraus lässt sich die verbrauchte/benötigte Heizenergie berechnen.

Der Wärmemengenzähler sollte immer so eingebaut werden, dass Störeinflüsse das

Messergebnis nicht beeinflussen oder verfälschen.

In der Realschule Menden befand sich die Einspeisung zur Heizungsanlagenbefüllung unmittelbar vor dem Wärmemengenzähler (Rücklauf). So wurde bei der Nachspeisung einer nicht unerheblichen Menge Trinkwasser, die Rücklauftemperatur „künstlich“ herabgesetzt (Trinkwassertemperatur kleiner 10° C). Bei diesem Punkt der  Einspeisung ergibt sich eine niedrigere Rücklauftemperatur, damit eine höhere Temperaturdifferenz und somit eine höhere Kostenabrechnung für den ISM.

 

 

Die Antwort hat nicht im Mindesten etwas mit der Frage zu tun!!

Warum wird die klare einfache Frage nicht beantwortet??

 

 

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Menden, den 19.06.2013

 

Zur „Bankenkrise“ in der Innenstadt (Bericht in der WP)

 

Zu Recht wird die Situation der fehlenden Bänke in der Innenstadt von den Seniorinnen bemängelt. Wir haben diesen Missstand der nicht vorhandenen Bänke allerdings schon lange erkannt. Darum haben wir am 01.10.2012 einen dementsprechenden Antrag gestellt.

Wortlaut des Antrages: „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für senioren- und kindgerechte Sitzgelegenheiten in Menden zu entwickeln, das die Innenstadt sowie die Bereiche entlang der zentralen Wegebeziehungen in der Innenstadt berücksichtigt.“ Die von Frau Käseberg geforderten Bänke, platziert am Uferstreifen entlang der Hönne vom Walram bis zum Wasserrad sind zum Beispiel eine Möglichkeit, für entsprechende Ruhepausen zu sorgen. Als Ausgleich für den Wegfall der Unteren Promenade, die den Erholungswert nach der Bahnhofsbebauung nicht mehr hat.

Begründung für unseren Antrag: „Seniorinnen und Senioren, aber auch jüngere Menschen mit eingeschränkter Mobilität brauchen in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit sich setzen und ausruhen, zu können. Dies gibt ihnen die benötigte Sicherheit, trotz Einschränkungen selbständig und zu Fuß am öffentlichen Leben in der Mendener Innenstadt teilnehmen zu können. Dass gleiche gilt für kleine Kinder, diese brauchen ebenfalls Möglichkeiten sich auszuruhen.

Passiert ist jedoch bis jetzt noch nichts. Es wird aber schon mal nachgedacht. Laut des Verkehrsexperten der Stadt Menden erfolgt das Aufstellen einer Bank nach einer Bedarfsanalyse, um flächendeckend und sinnvoll Bänke zu platzieren. Siehe da, so wie wir es in unserem Antrag gefordert haben.

Da kann man nur hoffen, dass nach dem Pressebericht zügig das Aufstellen der Bänke in Angriff genommen wird, und nicht noch einmal ein halbes Jahr gewartet wird.

Luzia Remes

 

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Menden, den 18.06.2013

 

Hier das dritte Beispiel einer Prüfungsbemerkung des RPA und der Stellungnahme dazu.

(siehe Seite Aktuelles: "Das ist der Hammer" unserer Homepage)

 

 

Prüfungsvermerk zu 1: 

 

Angesichts der Tatsache, dass die Kündigung bereits im September 2011 

ausgesprochen wurde und damit der Rückbautermin fest stand, wäre es nach 

Auffassung der Rechnungsprüfung im Rahmen einer vorausschauenden Planung 

erforderlich gewesen, die Entscheidung bezüglich einer Ausschreibung eines neuen 

Heizkessels frühzeitiger treffen zu lassen.

 

 

 

Stellungnahme ISM zu 1:

 

Der Hinweis des RPA ist theoretisch korrekt, (1) jedoch praktisch nicht umsetzbar.

 

Zum Zeitpunkt der Kündigung des Wärmelieferungsvertrages im September 2011 ging es dem ISM zunächst darum, die großzügige Kündigungsfrist einzuhalten und den automatischen Eintritt der Verlängerung des bestehenden Vertrages zu verhindern 

(2) . Die Frist zwischen der Kündigungserklärung und dem Vertragsende erschien dem ISM als ausreichend, um bequem zu einer Entscheidung zu gelangen. 

Nicht minder wichtig ist der Umstand, dass eine Entscheidung über die zukünftige 

Wärmeversorgung nicht ohne ein Anschlussangebot der Stadtwerke Menden getroffen werden konnte. Ein solches Vertragsangebot von Seiten der Stadtwerke Menden ging der Stadt jedoch erst mit Datum vom 23. März 2012 zu. 

(3) Inzwischen ging am 23.1.2012 ein Antrag der CDU-Fraktion dem ISM zu. Die CDU beantragte, den SchulstandortHGG/Gelber Morgen/ Realschule Menden dahingehend zu untersuchen, ob die Einbindung eines BHKW`s möglich sei. 

(4) Inzwischen liegt auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des ISM vor, mit dem Ergebnis, die Anlage zukünftig in Eigenregie herzustellen und zu betreiben. 

 

Die USF fragt sich:

 

1. Wieso ist der Hinweis praktisch nicht umsetzbar?? Warum konnte man den ISM-Ausschuss nicht informieren?!! 

 

2. Wenn die Frist ausreichend war, warum ist man nicht bequem zu einer Entscheidung gelangt?! 

 

3. Was hat der Antrag einer Fraktion (nicht der Beschluss des Ausschusses) mit der Einhaltung von Rechtsvorschriften zu tun? 

 

4. Was inzwischen vorliegt, hat mit der Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften nichts zu tun, sondern ist der gequälte Versuch einer Rechtfertigung.

 

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Menden, den 16.06.2013

 

Hier das zweite Beispiel einer Prüfungsbemerkung des RPA und der Stellungnahme dazu.

(siehe unten: "Das ist der Hammer")

 

Prüfungsvermerk bzgl. WiPlan 

 

In dem vom Rat am 04.09.2012 beschlossen Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2012 stehen Haushaltsmittel für energetische Maßnahmen in Höhe von 255.000,-- zur Verfügung.

 

Diese sind allerdings zweckgebunden und ausdrücklich ausgewiesen für die Ertüchtigung der Lüftung und der Erneuerung der Beleuchtung der Bonifatiusschule.

 

Haushaltsmittel standen daher für die Heizungsanlage nicht zur Verfügung. 

 

Stellungnahme ISM:

 

Die erforderliche Änderung des Wirtschaftsplanes wurde versäumt. Der Hinweis wird

zukünftig beachtet. 

 

Das für die Bonifatiusschule geplante Geld ist anderweitig verheizt.

Aber wie tröstlich, zukünftig will man sich an die Regeln halten.



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Menden, den 14.06.2013

 

Hier das erste Beispiel einer Prüfungsbemerkung des RPA und der Stellungnahme dazu.

(siehe unten: "Das ist der Hammer")

 

Prüfungsbemerkung neues Rathaus

Das Neue Rathaus gehört nicht zum Betriebsvermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ISM. Federführend bearbeitet wurde daher der Einbau der neuen Heizungsanlage im Rathaus von der Abt. Zentrale Dienste.

Die Vergabe des Auftrages (Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages mit den Stadtwerken Menden) konnte von der Rechnungsprüfung nicht geprüft werden,

1.weil es versäumt wurde, die Vergabe dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Insoweit liegt hier ein Verstoß gegen die Vorschriften der

Rechnungsprüfungsordnung vor.

2. Unabhängig von diesem Verstoß wurden die jetzt von der Abteilung Zentrale Dienste geforderten Unterlagen auch auf Nachforderung nicht vorgelegt. Nach mündlicher Aussage des zuständigen Mitarbeiters der Abt. Zentrale Dienste erklärte dieser, dass bezüglich der Heizungsanlage Rathaus

3.weder eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt noch nach Alternativen gesucht worden sei.

 

 

Stellungnahme ISM:

Das neue Rathaus befindet sich im Betriebsvermögen des Kernhaushaltes. Die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Erneuerung des Gebäudes liegt bei der Abteilung Zentraler Service. Das ISM wurde darum ersucht, den vorliegenden Vertragsentwurf mit bestehenden Verträgen daraufhin zu vergleichen, ob der Entwurf gleich den vorhandenen Verträgen alle regelungsbedürftigen Gegenstände erfasst. Der ISM hat in diesem Zuge der zuständigen Abteilung den kollegialen Hinweis erteilt, dass der im Entwurf vorgesehene Grundpreis angesichts der tatsächlichen Kosten der Heizungsanlage unwirtschaftlich anmute, verbunden mit der Empfehlung, dringend nach zu verhandeln.

 

Lieber Leser, wenn Sie an irgendeiner Stelle den Bezug zur Prüfungsbemerkung gefunden haben, lassen Sie es uns wissen 

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Menden, 13.06.2013

 

Das ist der Hammer!!

Was kann sich der SPD-Bürgermeister noch alles ungestraft erlauben?

- Da wird ohne Berechtigung ein Schulhof in einen Parkplatz für städtische Bedienstete umgebaut. Kosten wenigstens 11.000 €. Was passiert? Nichts.

- Da vergleicht der SPD-Bürgermeister den Rechnungsprüfungsausschuss mit dem Volksgerichtshof. Was passiert? Nichts.

- Da fordert der SPD-Bürgermeister den Rechnungsprüfungsausschuss auf, seine Mitarbeiter doch gefälligst in Ruhe zu lassen, anstatt zu prüfen. Was passiert? Nichts.

- Und gestern? Da untersagt er der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Immobilienservice Menden (ISM) und dem Abteilungsleiter Zentraler Service die Teilnahme an der Rechnungsprüfungsausschusssitzung. Und was passiert? Richtig, wieder nichts.

Man vertagt lediglich die Sitzung. Der SPD-Bürgermeister soll lediglich mit seinem ersten Beigeordneten in die kommende Sitzung eingeladen werden, um offenstehende Fragen zu beantworten.

Warum also die Aufregung!?

Sowohl die Betriebsleiterin ISM als auch der Abteilungsleiter Zentraler Service haben laut Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) bei der Vergabe von Aufträgen die Vorschriften nicht eingehalten. (s. Bericht des Hellwegers Anzeigers auf unserer Homepageseite: Aktuelles)

Die Stellungnahmen beider zu den Prüfungsbemerkungen sind alles, aber nicht die Beantwortung der vom RPA gestellten Fragen. Auf gut Deutsch: Sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.

Und doch teilt der Kämmereileiter (warum eigentlich er?) dem Ausschuss mit, dass die Stellungnahmen so umfassend sind, dass das Erscheinen der beiden nach Meinung der Verwaltung nicht notwendig ist.

Obwohl die USF dem Kämmereileiter daraufhin mitteilt, dass sie die Teilnahme beider erwartet, sind diese in der Sitzung nicht anwesend.

Begründung: Sowohl der SPD-Bürgermeister als auch sein erster Beigeordneter sähen dies nicht als erforderlich an. Da die beiden Mitarbeiter nicht aus sich selbst heraus der Sitzung fernbleiben würden, muss ihnen jemand gesagt haben, dass sie wegbleiben sollen. Wer kann das wohl sein?? Richtig. Der SPD-Bürgermeister.

Nach Meinung der USF ist dies rechtswidrig.

Der Bürgermeister, dessen Haus letztendlich geprüft wird, darf in das Prüfverfahren in keiner Weise eingreifen. Das hat er hier aber getan. Er hat nämlich den Ausschuss daran gehindert, seiner Aufgabe nachgehen und Fragen an die beiden Mitarbeiter stellen zu können, deren Handeln vom RPA als nicht richtig bewertet wurde. (hat er etwas zu verbergen??) Die Sitzung hätte also nicht stattfinden dürfen.

Das hat die USF dem Ausschuss mitgeteilt. Dieser hat jedoch, wie nicht anders zu erwarten, die Sitzung eröffnet.

Dass der Ausschuss anschließend festgestellt hat, dass Fragen nicht beantwortet werden können und die Sitzung vertagt hat, ist nichts anderes, als davon abzulenken, dass dieser Bürgermeister wieder einmal deutlich gezeigt hat, was er für ein Rechtsverständnis hat.

Noch einmal: Es kann doch nicht wahr sein, dass derjenige, der geprüft wird, die Prüfer an einer gründlichen Prüfung hindert und diese Prüfer sich das auch noch gefallen lassen.

Wenn der Rechnungsprüfungsausschuss nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre, sollte man ihn einstampfen.

Welche "Qualität" die Stellungnamen der Betriebsleiterin und des Abteilungsleiters besitzen, könne sie selbst beurteilen. Sie werden in loser Folge hier veröffentlicht.

 

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Menden, 11.06.2013

 

Schule und kein Ende

 

Seit Beginn der Ratsperiode doktern der SPD-Bürgermeister und seine Ratsmehrheit an einem Schulkonzept herum.

Nachdem nun dreieinhalb Jahre lang die Ratsmehrheit immer wieder den abstrusen Vorschlägen des SPD-Bürgermeisters gefolgt ist, mit dem Ergebnis, es ist Murks, wurde schließlich beschlossen, einen Gutachter damit zu beauftragen, ein Schulkonzept zu erstellen.

Jetzt liegt es endlich vor. Und auf einmal kommen alle aus ihren Löchern und haben daran rumzukritteln, allen voran die Schulverwaltung des SPD-Bürgermeisters.

Gerade diese Fachleute, die jahrelang Zeit hatten, sollten sich dezent zurückhalten und den Rat mit ihren Vorschlägen verschonen. Vielleicht wird es dann ja mal was in Menden.

Aber es scheint sich nichts zu ändern.

Kinder, und damit Schüler und zukünftige Schüler, fallen in Menden nach wie vor plötzlich und unerwartet von Bäumen. Ein Sturm und schon sieht die Situation wieder ganz anders aus.

Eine vorausschauende Planung scheint auch in Sachen Schule für Menden ein Fremdwort zu sein.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass auch weiterhin pro domo entschieden wird.

Das Gutachterbüro wurde vom SPD-Bürgermeister vorgeschlagen. Keine Fraktion hat dessen Qualifikation in Frage gestellt. Es sind keine Gründe bekannt, die an der Objektivität Zweifel aufkommen lassen könnten.

Die USF wird sich daher den Vorschlägen des Gutachters anschließen.

 

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RPA kritisiert fehlende Weitsicht


Bei Heizungssanierung an Realschule Menden lief offenbar Einiges falsch 

Von Dirk Becker


Menden. Mit klaren Worten kritisiert das Rechnungsprüfungsamt (RPA) das Vorgehen der Stadtverwaltung bei der Sanierung der Heizungsanlage der Realschule an der Windhorststraße. Kritik gibt es nicht nur an der Führung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Immobilienservice Menden, sondern auch an der Kämmerei.

 

 

 

 


Einem Antrag der USF folgend hatte das Rechnungsprüfungsamt den Auftrag bekommen, die Vorgänge genau zu beleuchten. Hintergrund dafür waren nicht nur die Kosten, die durch die Maßnahme entstanden, sondern auch die Tatsache, dass die Arbeiten in einer Dringlichkeitsentscheidung vergeben worden waren und das undurchsichtige Vorgehen bei den Wärmeverträgen.
Das Ergebnis der Prüfung, das nicht in Gänze öffentlich ist, wird am Mittwoch, 12.Juni, in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses für intensive Diskussionen sorgen. Denn auch ohne die Nennung von Zahlen und Lieferbedingungen bei den Verhandlungen in Sachen Wärmeverträge steht für das Rechnungsprüfungsamt fest: Die Stadtverwaltung hat die erforderliche Weitsicht vermissen lassen, einen Zeitdruck aufgebaut, der nicht erforderlich wäre und in Bezug auf finanzielle Mittel falsche Aussagen gemacht.
Seit dem 27. Juni 1997 gab es einen Wärmelieferungsvertrag zwischen der Stadt und den Stadtwerken Menden, den der Energieversorger mit Schreiben vom 28. September 2011 fristgerecht zum 29. September 2012 gekündigt hatte. Mit der Kündigung stand fest, dass die Stadtwerke den Heizungskessel in der Realschule abbauen würden, da dieser den Stadtwerken gehört. Erst Mitte 2012 wurde die Heizungsanlage aber politisches Thema, der von den Stadtwerken gekündigte Vertrag erst am 25.Juli 2012 in nicht öffentlicher Sitzung erwähnt. Doch damit nicht genug: Das RPA konnte die Vergabe des Auftrages für einen neuen Wärmelieferungsvertrag nicht prüfen, weil die Vergabeunterlagen nicht vorgelegt werden konnten, und seitens der Stadt gegen die Vorschriften der Rechnungsprüfungsordnung verstoßen wurde.
Als am 10. September ein Ingenieurbüro beauftragt wurde, hieß es in der Vorlage, die Investitionssumme stehe bereit. Das allerdings sieht das RPA anders: Die angegebenen Mittel seien zweckgebunden gewesen und hätten nicht verwendet werden dürfen.
Vor allem aber kritisiert das RPA in seinem Prüfungsbericht, dass die Kündigung bereits im September 2011 ausgesprochen wurde, eine vorausschauende Planung aber komplett ausblieb. Auch das rechtzeitige Einplanen der erforderlichen Mittel für die Investition sei daher ausgeblieben. Was die von der Stadt durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnung angeht, gibt es ebenfalls Kritik: Ein Vergleich sei nicht möglich gewesen, weil für den Eigenbetrieb der Anlage nicht alle Aufwandsarten berücksichtigt worden seien.
Die Frage, ob ein Wärmelieferungsvertrag überhaupt sinnvoll war, beantwortet das RPA im Prüfbericht nicht. Dies sei eine Einzelfallentscheidung. Und die Argumente, die im Fall der Heizungsanlage der Realschule dafür oder dagegen sprachen, konnte die Stadt dem RPA offenbar nicht vorlegen. Das Prüfergebnis ist für die Stadtverwaltung jedenfalls eine Ohrfeige.

 

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