Archiv Juni 2015

Menden den 28.06.2015

 

 

Starke Worte

 

Dass die FDP einen Änderungsantrag zu einem Tagesordnungspunkt vier Stunden vor der Ratssitzung zugänglich machte (er hätte auch während der Sitzung gestellt werden können), ist nach Peters (SPD) eine Unverschämtheit. Man könne sich nicht ausreichend mit dem Inhalt auseinandersetzen.

Die Kürze der Zeit stört Peters nicht sonderlich, wenn Fleige über einen weitreichenden Vertrag abstimmen lassen will, für den die Interfraktionelle Besprechung einen Tag vorher wesentliche Änderungen vereinbart  hat und diese Änderungen dem Rat noch nicht einmal schriftlich vorliegen, geschweige denn ein veränderter Vertragsentwurf.

Auch der erste Beigeordnete Arlt hatte sein gestärktes Hemd an.

Da hatte es doch tatsächlich eine Fraktion gewagt, darauf hinzuweisen, dass ohne das Einverständnis des damalige Architekten bei Abbruch oder Umbau des Gebäudes möglicherweise Wettbewerbsrecht verletzt werden und ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen könnte.

Arlt verwahrte sich dagegen, dass der Rat die Verwaltung beauftragen sollte, bislang nicht bekannte Risiken offen zu legen, soweit diese für die Durchführung des Ideenwettbewerbs (Bürgerhaus) von Bedeutung sind.

Er habe die Risiken benannt. Und "jetzt soll der Rat das beschließen, dass ich das tue, was ich erklärtermaßen ohnehin vorhatte."

Diese erklärende Mail an die Ratsmitglieder kam aber erst, nachdem die Frage von der Politik schon gestellt worden war. Was er ohnehin vorhatte ist uninteressant,

Das erinnert an den Vertrag Hönneinsel. Auch damals kam der Hinweis, welche Falle dieser Vertrag beinhalte, nicht von der Verwaltung, sondern aus dem Rat. Der Gläubiger könne den Schuldner dadurch, dass er den Vertrag einfach nicht erfülle, zwingen, ihn aus seinen Verpflichtungen zu entlassen. Und nicht nur das, die Stadt sollte die für den Käufer nicht verkaufbaren Grundstücke zurückkaufen müssen. Das Risiko lag also bei der Stadt. Und da liegt es auch heute noch. Zur Zeit liegt die Sache vor Gericht. Streitwert 850.000 €.

Das Gleiche Spiel beim Vertrag Gut Rödinghausen. Nicht von der Verwaltung kam der Hinweis, dass sich die Stadt in diesem Vertrag nicht nur dazu verpflichte, das Gebäude in Stand zu halten, sondern vielmehr, dieses Gebäude erst einmal in Stand zu setzen. Das Ergebnis ist bekannt.

Auch beim Kaufvertrag Nordwall kam von Seiten der Verwaltung kein Hinweis darauf, dass der Vertrag mit Ablauf 30.06.2015 den Weg alles Irdischen gehen würde, da die Verwaltung die Bedingung der Entwidmung nicht erfüllt habe.

Erst auf Nachfrage aus dem Bauausschuss erfuhr die Politik, dass Fleige nicht gedenke, diese Bedingung zu erfüllen. Der Vertrag sollte sich stillschweigend in Wohlgefallen auflösen.

Ergebnis: Obwohl dazu nach Meinung der Verwaltung keine Verpflichtung bestand (angeblich ein Geschäft der lfd. Verwaltung), hat auf Antrag schließlich doch die  Politik darüber entschieden.

Nach Peters würde mit dem Antrag der FDP der Verwaltung unterstellt, die Risiken zu kennen und sie nicht zu benennen. Das würde ein Höchstmaß an Misstrauen dokumentieren.

Ist das nach den obigen Beispielen so unberechtigt?

Und Arlt tönte: "Und wenn Sie pauschal undifferenzierte Dinge in die Welt setzen, dann erwarten Sie nicht, dass wir darauf immer nur sachlich reagieren. Das machen wir nicht mehr!"

Undifferenziert? Inwiefern?

Nicht Mehr? 

Sind etwa die Entgleisungen Fleiges (z.B. Rechnungsprüfungsausschuss ist Volksgerichtshof, lassen Sie meine Mitarbeiter in Ruhe arbeiten anstatt sie dauernd zu prüfen u.Ä.) der Fantasie entsprungen?

Was soll die versteckte Drohung!? Sollen Ratsmitglieder ihrer im Gesetz definierten Aufgabe nicht nachkommen? Wird die Verwaltung wirklich schon wissen, was richtig ist, so ein CDU-Ratsmitglied?

Wie nicht anders zu erwarten, bekam Arlt höchstes Lob von seinem Chef.

 

Zur o.g. Drohung: Es gibt einen schönen Spruch: Man soll nur so laut rufen, wie man das Echo vertragen kann.

 

Die Politik, insbesondere die nicht GROKO Angehörigen, haben jetzt Gott sei Dank die Ferien über Zeit, sich mental auf die Reaktionen der Verwaltung vorzubereiten.

 

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Menden den 25.06.2015

 

 

Erbärmlich wie immer

 

Nicht, dass das Gebölke eines Meisterjahn es wert wäre, sonderlich berührt zu sein - was kümmert es die Deutsche Eiche ...  -, aber Sie sollen wissen, wer sich da in welcher Weise  wieder einmal auf dem sog. sozialen Netzwerk austobt.

Zum unten stehenden Bericht über den Tagesordnungspunkt "Bürgerhaus" in der letzten Ratssitzung äußert sich das Mitglied der Fraktion des Bürgermeisters wie folgt:

 

"Herr Heinrich. Watt ist denn mal mit aufhören? Dieses ewige herumgeheule und depressive Gehabe ist fürchterlich und hat nichts, aber auch gar nichts mit Lokalpolitik zu tun. Nutzen Sie ihre Zeit zum gärtnern oder kaufen Sie sich Haustiere. Man ey."

 

Zur Sache kein Wort. Dafür reicht es scheinbar nicht.

Eine andere Meinung als die seines Bürgermeisters ist nicht nur nicht richtig, sondern inakzeptabel.

Also erfolgt der Griff in die unterste Schublade.

 

Das ist der gleiche Meisterjahn, der sich im gleichen Netzwerk unter "Pro Volker Fleige"  wie folgt geäußert hat:

 

"Die USF reitet sich immer weiter in die braune Scheiße… Gott sei Dank! Dann sind die endlich ganz weg…"

 

Eigene Vorschläge - Fehlanzeige. Noch nicht einmal einen Wortbeitrag hat es bisher von Meisterjahn im Rat gegeben.

 

Wir reden  nicht von Imbissbuden, so dass dieses politische Würstchen mitreden könnte.

 

Übrigens: Von diesen oben zitierten, zumindest unqualifizierten Äußerungen seines Parteigenossen hat sich dieser "Bürgermeister aller Mendener" bisher in keinster Weise distanziert.

 

Menden, den 22.06.2015

 

 

Hallo?!

 

Wieder hat die Stadtverwaltung einen Rechtsanwalt beauftragt. Womit? Mit der einfachen Frage, ob ohne Beteiligung der Architekten des Rathauses bei dem Neu- oder Umbau des Bürgerhauses das Wettbewerbsrecht verletzt würde.

Wenn dem Bürgermeister gegenüber Rechtsverletzungen vorgebracht werden, kommt immer eine Antwort seiner Unfehlbarkeit, da kommt kein Gutachten.

Wenn es aber um eine Grundsatzfrage geht, die für die gesamte Bundesrepublik von Bedeutung ist, wie z.B. die Frage nach der Wirksamkeit von Ablöseverträgen, und dies vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird, ist von Fachanwälten nichts zu sehen.

Noch abstruser wird das Ganze, wenn man lesen darf, dass der Anwalt festgestellt hat, "dass Urheberrechte an dieser Stelle nicht verletzt werden. Und zwar deshalb, weil in dem 1981 geschlossenen Vertrag der Verfasser der Pläne einen Verzicht auf diese Rechte bei Abriss oder Umbau ausdrücklich erklärt hatte."

Ist die Verwaltungsspitze des Lesens nicht mächtig? Braucht man dafür einen Anwalt!?

 

Wie viele Gutachten wurden eigentlich mit welchen Kosten in der Ägide von Fleige in Auftrag gegeben?

Menden den 20.06.2015

 

 

Gut gebrüllt, Löwe

 

Fette Schlagzeile in der WP am 18.06.2015: "CDU will Spekulanten den Boden entziehen."

Und im Text: "Die Stadtverwaltung soll umgehend Kontakt mit privaten Eigentümern von Grund und Boden im Bereich des künftigen Gewerbegebietes Hämmer 2 aufnehmen. Ziel soll es sein, die vorgesehenen Gewerbeflächen komplett zu erwerben, erklärte Hubert Schulte (CDU) im Betriebsausschuss für den Immobilienservice Menden am Dienstag".

Wie das gehen soll, wenn die Grundstückseigentümer schon Jahre vorher wissen, dass ihre Grünflächen in Zukunft Gewerbegebiet sind, davon lesen wir nichts.

Was die "Stadtverwaltung" damit zu tun hat, ist auch erklärungsbedürftig, denn für Grundstücksgeschäfte im gewerblichen Bereich ist seit neustem allein die Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungs-GmbH (WSG) zuständig.

Die Ratsmehrheit hat am 14.04.2015 nämlich folgenden Beschluss gefasst:

 

"Die Stadt Menden betraut das Unternehmen (gemeint ist die WSG) mit Erbringung der folgenden Dienstleistungen:

a) gewerbliche Grundstücke - bebaut und unbebaut - und grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, zu beplanen, zu erschließen, zu veräußern oder in anderer geeigneter Weise zu verwenden … ."

 

Diesem Beschluss hat auch Herr Schulte (CDU) zugestimmt.

 

Hat Herr Schulte etwa nicht mitgekriegt, dass dieser Beschluss bedeutet, dass "die Stadtverwaltung" mit den Grundstücksgeschäften nichts mehr zu tun hat, dass auch der Immobilienservice Menden (ISM) dank dieses Beschlusses außen vor ist, dass der  nur noch für die Altlasten der Stadt Menden zuständig ist?

Mit diesem Beschluss hat die Ratsmehrheit und damit auch Herr Schulte (CDU) auch den Ausschuss ISM vor die Tür gesetzt.

Was also sollen diese starken Worte in einem Ausschuss, der nichts zu sagen hat?

Ist etwa Wahlkampf?

 

Menden den 13.06.2015

 

Ganz Menden wird ein Museum

 

 

Der WP  war am 14.04.2015 zu entnehmen, dass der Förderverein Hochmeister die Absicht haben, im alten Hospiz ein Vereinsheim und ein Rittermuseum einzurichten.

Die Stadtverwaltung bestätige wohlwollende Unterstützung für ein Mittelaltermuseum.

 

Mittelaltermarkt in Menden: Gespräch zwischen einem "Ritter" und einem Besucher des Marktes.

Wir haben mehrere Gespräche mit dem Bürgermeister geführt. Der will das alte Hospiz an den Förderverein Hochmeister geben, jedoch nicht vor der Bürgermeisterwahl, sondern erst danach.

 

Das ist Menden. Der Rat erfährt nichts von irgendwelchen Verhandlungen oder Zusagen. Erst wenn alles verhackstückt ist, wird der Rat oder der zuständige Ausschuss in Kenntnis gesetzt.

 

Nach dieser o.g. Aussage wird auch klar, warum Fleige  so einfach behauptet, für ein Hospiz in Menden gäbe es keinen Träger. Fleige wünscht  noch ein Museum.

Ganz Menden wird ein Museum.

Die Feuerwehrgerätehäuser und sogar die Straßen in Menden haben mittlerweile musealen Charakter.

 

 

Menden den 09.06.2015

 

 

Es geht nur dann, wenn  Fleige es will

 

Am 31.01.2012 hatte die USF beantragt, den Hönnenwerth endlich gegenläufig auszubauen.

Gedacht war dabei an die Einrichtung einer dritten Spur für den Abbiegeverkehr zu Hellweg und zur Carl Benz-Straße. Dazu war der Erwerb von Grundstücksfläche entlang Amecke Mönninghoff ins Auge gefasst worden. Es sollten entsprechende Verhandlungen geführt werden.

Wie es sich gehört, hatte die USF darauf hingewiesen, dass es sich um einen alten, rentenberechtigten Vorschlag des damaligen technischen Beigeordneten und Baudezernenten Velte handelte.

Dieser Antrag der USF wurde von dem Verkehrsingenieur Weier in der entsprechenden Sitzung als blödsinnig dargestellt. Die Herstellung einer Gegenläufigkeit sei unmöglich.

Und jetzt kommt`s:

Vorlage für den Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung am 10.06.2015, Veränderung der Fläche für die Pfingstkirmes ab dem Jahr 2016 (es geht um die Nutzung des Grohe-Geländes):

 

"Weitere Gedanken hat sich die Verwaltung bereits um die verkehrlichen Aspekte gemacht, da die Hauptzufahrtsachse Märkische Straße/Werler Straße für ca. 1 Woche vom Verkehr abgebunden werden müsste.  ...  Die Verkehrsführung würde ähnlich wie beim Bundesschützenfest vor einigen Jahren eine Gegenläufigkeit der Straße Hönnenwerth mit sich bringen (Linksabbiegen von der Märkischen Straße in den Hönnenwerth, wieder Auffahren auf die Werler Straße an der Kreuzung Fröndenberger Straße)."

 

Ist das nicht lustig?

Wenn der Verkehr ohne Probleme eine Woche lang gegenläufig geführt werden kann und die übergeordneten Behörden damit keine Schwierigkeiten haben, wieso kann dieser gleiche Verkehr bei einem Ausbau der Verkehrsfläche nicht gegenläufig geführt werden!?

Was ist z.B. mit der Möglichkeit eines Kreisverkehrs im Bereich Burgerking und Hellweg?

 

So langsam wird es peinlich. Wenn Vorschläge als Antrag kommen, insbesondere von der USF, geht es nicht, wenn Fleige glänzen will, geht es.

 

P.S.: Heute um 15.56 h erreichte uns die Stellungnahme des Schaustellerverbandes zur von Fleige beabsichtigten Erweiterung der Kirmes. Von Begeisterung ist dort nichts zu lesen, im Gegenteil, es werden erhebliche Bedenken vorgebracht.

 

Was ist eigentlich, wenn der Ausschuss dem Wunsch Fleiges nicht nachkommt und die Erweiterung ablehnt? Ist die Gegenläufigkeit des Hönnenwerth dann wieder Blödsinn und unmöglich?

Menden den 08.06.2015

 

 

Stand doch in der Zeitung

 

"Stadt jetzt bei 60 Millionen an Krediten", so Thomas Hagemann in der WP.

 

Schön wär's. Wenn`s denn mal die Wahrheit wäre. Aber, wie das Leben so ist, wie der Hofberichterstatter so schreibt. Das ist leider noch nicht einmal die halbe Wahrheit.

Die 60 Millionen Euro sind lediglich der Liquiditätskredit. Das heißt, der Kredit, der notwendig ist, die laufenden Kosten zu bestreiten.

Dieser Kredit sollte, so erzählt der Bürgermeister dem Rat permanent, schon seit Jahren gesunken sein. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.

Hinzukommen noch ca. 100 Millionen Euro an Investitionskrediten. Und dabei sind die noch offenen Verbindlichkeiten, wie z.B. die Millionen für Gut Rödinghausen, das Bürgerhaus, das Walram u.s.w.  u.s.w. nicht eingerechnet. Abzuwarten sind auch noch die Schlussrechnungen für den Glockenteichbach und den Umbau der Unnaer Straße.

Das hört sich schon anders an, oder !?

Aber einen Versuch, die Wahrheit zu verbiegen, war's wert.

Das ist nichts anderes als Irreführung.

So viel zu dem Wahrheitsbeweis "stand doch in der Zeitung".

 

Menden den 30.06.2015

 

Aus dem Dunstkreis des Bürgermeisters

 

Nach Meisterjahn hier ein weiteres Beispiel für das Niveau einzelner SPD-Ratsmitglieder.

Menden den 03.06.2015

 

 

Dauernörgler und Besserwisser!?

 

Sie erinnern sich an diese Diskreditierung Fleiges und seines Wadenbeißers Peters?

 

Zu Beginn der vorigen Ratsperiode kam Fleige auf die Idee, die archivierten Tonaufzeichnungen der Sitzungen der Ausschüsse und des Rates nach Ablauf von vierzehn Tagen löschen zu lassen. Das seit Jahren praktizierte Verfahren sei rechtswidrig. Sollte der Rat seinem Wunsch nicht nachkommen, würde er den negativen Beschluss des Rates beanstanden.

Anstatt erst einmal beanstanden zu lassen und abzuwarten, was passiert, ging mit Ausnahme der USF der übrige Rat in die Knie. Fleige hatte sein Ziel erreicht. Welches Ziel? Dazu später.

Dann äußerte Fleige den Wunsch, die Form der Niederschriften zu ändern.

Es sollten nicht mehr, wie seit Jahren üblich und auch der Sinn einer Niederschrift, die Argumente der Fraktionen und der Verwaltung zusammengefasst  wiedergegeben werden, sondern lediglich ein Beschlussprotokoll geschrieben werde. Das sei nicht so zeitaufwendig und man müsse ja sparen.

Auch das hatte die USF kritisiert und dagegen gestimmt.

 

Ob dies als Dauernörgeln oder Besserwissen zu bezeichnen ist?

Was Fleige mit den o.g. Änderungen erreicht hat, dazu folgendes aktuelles Beispiel (das geht seit Fleige in fast allen Ausschusssitzungen so):

 

Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung am 10.06.2015, Tagesordnungspunkte 8, 9, 10.

Top 8: Mitteilung über den Stand der Organisationsuntersuchung für den Tagesdienst. - mündlicher Bericht-

Top 9: Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes - mündlicher Bericht-

Top 10: Aussetzung des ÖSO-Beschlusses vom 10.12.2014 zum Bau einer Leichtbauhalle für Desinfektionszwecke -- mündlicher Bericht -

 

Nun könnte man fragen, was gegen diese mündliche Berichte auszusetzen gibt.

Gegen mündliche Berichte vom Grundsatz her nichts.

Aber, was kommt von diesen Berichten eigentlich in die Niederschrift?

Nicht das, was an Argumenten ausgetauscht und was von der Verwaltung vorgetragen wurde, sondern die "aussagekräftige" Formulierung:

"Der Rat/Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis".

Welche Ausführungen? Dazu kein Wort. Nur, dass etwas ausgeführt wurde. Da es keine Vorlage gab, weiß kein Mensch, worum es ging.

Die Verwaltung kann also dem Rat/Ausschuss einen vom Pferd erzählen, es lässt sich niemals etwas nachweisen, da es keine Tonaufzeichnungen mehr gibt und lediglich ein Beschlussprotokoll geführt wird.

Das ist das Ergebnis dieser vom Bürgermeister initiierten Änderungen. Ob es Sinn und Zweck dieser Änderungen war, keine Belege zu hinterlassen, kann man wohl annehmen, aber nicht beweisen.

Die USF hatte gegen diese Vorgehensweise argumentiert und schließlich dagegen gestimmt.

Dauernörgeln und Besserwissen??

Menden den 01.06.2015

 

So geit di dat in Menden.

 

Erst wird einem Fachbereichsleiter die Leitung eines Eigenbetriebes weggenommen. Nachfolger wird ein Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes. Damit verbunden ist eine kräftige Anhebung der Besoldungsgruppe.

Es geht Zeit ins Land. Der Eigenbetrieb hat permanent Probleme. Viele Aufgaben, die eigentlich von ihm zu erledigen sind, werden nach draußen vergeben.

Die USF stellt den Antrag, zu prüfen, ob die Aufgaben des Eigenbetriebes nicht von einem Privaten, z.B. den Stadtwerken Menden,  kostengünstiger erledigt werden könnten.

Nach mehrmaligem Nachhaken wird diese Prüfung endlich vom Rat beschlossen.

Doch, wie immer bei Ratsbeschlüssen aus USF-Anträgen, tut der Bürgermeister --- nichts.

Es geht wieder Zeit ins Land.

Und schließlich kommt eine Vorlage in den Haupt- und Finanzausschuss, in der empfohlen wird, die Betriebsleitung dem Beigeordneten Arlt zu übertragen. Begründung: Diese Zuordnung der Betriebsleitung zu einem Mitglied des Verwaltungsvorstandes hätte sich schon bei einem anderen Eigenbetrieb bewährt.

Inwiefern sich dies bewährt hätte, warum sie erforderlich war und jetzt ist, davon kein Wort. Warum auch. Die Behauptung des Bürgermeisters allein reicht doch für diesen Rat schon aus.

Dass die  Stelle der bisherigen Betriebsleitung nicht mehr der vorherigen Wertigkeit entspricht und die Stelle daher umzuwandeln ist, auch davon kein Wort.

Auch von dem o.g. Beschluss aufgrund des Antrages der USF kein Wort. Es gab auch keine Untersuchung, ob die Übertragung der Aufgaben des Eigenbetriebes an die Stadtwerke nicht kostengünstiger wäre.

Nun fragt sich der unbescholtene Bürger, warum denn eigentlich nicht.

Ganz einfach: Würden die Aufgaben von einem Privaten übernommen, würden echte Kosten geltend gemacht. Da könnte der Bürgermeister auch nicht mal eben einen Auftrag für Projekte in oder an Gebäuden erteilen, die nicht dem Eigenbetrieb gehören, sondern der Stadt, sich also selbst bedienen. Der Verwaltungsvorstand könnte auch nicht in der Kostenrechnung rumwurschteln. Und, nicht zuletzt, die Rechnungen für erbrachte Leistungen müssten zeitnah bezahlt werden und nicht, wie bisher, zum Jahresende.

Kurz gesagt, die Möglichkeiten, die der Eigenbetrieb als Bad Bank bietet, gäbe es nicht mehr.

Das sind doch Gründe genug, oder?

Ach, ehe wir`s vergessen: Raten Sie mal, in welchem Teil der Sitzung dieser Tagesordnungspunkt beraten werden soll. Richtig, im nichtöffentlichen Teil natürlich (obwohl er dort nichts zu suchen hat).

Man hat wohl Angst vor unangenehmen Fragen, wenn der Punkt im öffentlichen Teil beraten würde.

Dabei ist das doch völlig gefahrlos. Bei der "kritischen" Presse erfährt der Leser doch eh` nichts.

 

 

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