Archiv Juni 2023
28.06.2023
Es kommt scheinbar darauf an, wer was fragt.
Rat 08.11.2022: Top 7.1 Willensbildung zur Gesellschafterversammlung WSG Menden, Jahresabschlüsse 2021 u Jahresergebnisse 2021
Aus der Niederschrift: RM Heinrich erläutert, dass ihm konkrete Angaben zu der Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ sowohl bei der WSG sowie dem Stadtmarketing fehlen.
Die Frage nach den Vorgängen unter diesen Positionen konnte der Kämmerer nicht beantworten und sagte die Antwort in der Niederschrift zu.
Antwort der Verwaltung:
Ausweislich des Berichtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse der WSG Menden und der Stadtmarketing GmbH werden unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" folgende Positionen aufgeführt und dem Ergebnis des Vorjahres gegenübergestellt:
WSG: Geschäftsjahr Vorjahr
sonstige Kosten 415.082 € 232.451€
Die wesentliche Veränderung bei den sonstigen Kosten ist auf eine Erhöhung des Zuschusses der WSG an ihre Tochter der Stadtmarketing GmbH zurückzuführen.
Stadtmarketing: Geschäftsjahr Vorjahr
Verwaltungskosten 40.343 € 16.880€
Vertriebskosten 33.370 € 6.305 €
Da diese Angaben nicht sonderlich aussagekräftig sind, hatte die USF/UWG-Fraktion folgende Mail an den Bürgermeister geschickt:
In meiner Mail vom 30.11.2022 hatte ich zum einen die Niederschrift der Ratssitzung zu Top
7.1 beanstandet, zum anderen die detaillierten Erläuterungen der einzelnen Positionen (s. Mail) angefordert.
Dies ist bisher nicht geschehen.
Ich beantrage daher die umgehende Übersendung der kompletten Kontenpläne der o.g. Gesellschaften.
Mit Mail vom 06.12.2022 kam die Antwort:
Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Ihre Anfrage vom 30.11.22 konnte bisher noch nicht
abschließend geprüft werden, daher verzögert sich bislang die Antwort.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Antrag an den Bürgermeister 07.03.2023:
In der Sitzung des Rates am 07.02.2023 hatte die USF/UWG-Fraktion gefragt, warum ihre Anfragen nicht beantwortet
werden.
…..Insofern beanstandet die USF/UWG die Niederschrift der letzten Ratssitzung und beantragt für die nächste Ratssitzung den Tagesordnungs-
punkt „Rechte der Ratsmitglieder“.
Die nächste Sitzung kam. Was stand nicht auf der Tagesordnung? Der Antrag der USF/UWG.
Aber: Kommt Zeit, kommt Rat, kommt noch mehr Zeit, kommt Oberrat.
Dann endlich stand der Antrag für die Ratssitzung des Rates am 13.06.2023 auf der Tagesordnung, Punkt 20.
Der Bürgermeister hörte sich den Vortrag des Fraktionsvorsitzenden der USF/UWG an (Anspruch eines Ratsmitgliedes auf umfassende Information) und – keine Reaktion seitens des Bürgermeisters.
(Übrigens auch keine Reaktion der übrigen Fraktionen)
Abschließend erneuerte der Vorsitzende der USF/UWG-Fraktion seine Forderung nach Auskunft, insbesondere nach Zurverfügungstellung der Kontenpläne der WSG.
Und jetzt raten Sie mal, was passiert ist.
Sie liegen richtig, es ist bis heute nichts passiert. Der Bürgermeister scheint es nicht für notwendig zu erachten, geforderte Informationen an Ratsmitglieder zu geben. Oder gibt es spezielle Gründe?
Aber: Wenn Sie jetzt denken sollten, das war`s: Mitnichten.
Wie schon gesagt, kommt Zeit, kommt Rat, …
Wir wollen wissen, wie Verluste von über 700.000 € bei der WSG zustande kommen.
E. Heinrich
P.S.: Das ist nicht die einzige Information, die uns vorenthalten wird. Die anderen hier aufzuführen, würde den Rahmen sprengen.
25.06.2023
Der kontinuierliche Weg zum Umzug der Bücherei
Begonnen hat alles mit dem Vorschlag des Bürgermeisters, eine neue Bücherei auf dem freigezogenen Nordwallgelände zu errichten.
Dann kam auf wundersame Weise im November 2021 die Nachricht vom Geschäftsführer der privaten WSG, Siepmann wolle das Dielergebäude kaufen.
Voraussetzung: Die Stadt Menden mietet das erste Obergeschoss.
Es war, wie immer in Menden, wenn es um Millionen geht, fürchterlich eilig. Siepmann halte sein Angebot nur bis Ende März des Folgejahres aufrecht.
Und siehe da, die Verwaltung benötigte unbedingt zusätzliche Büroräume. Und diese seien im Umfeld nicht verfügbar. Unterstrichen wurde diese absolute Notwendigkeit damit, dass die Fraktionen ihre Zimmer im Rathaus für die Mitarbeiter der Verwaltung räumen mussten.
Für die Fraktionen wurden für teures Geld leerstehende Räume im Umfeld gemietet.
Der Hinweis der USF/UWG-Fraktion, die an die ARGE vermieteten Räume im Erdgeschoss des A-Gebäudes, ca. 940 m², könnten laut Mietvertrag mit einer Frist von 9 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, wurde, wie immer bei Vorschlägen der USF/UWG-Fraktion, mit Nichtbeachtung gewürdigt.
Aber siehe da! Nach Abschluss des Mietvorvertrages war von Büroräumen nicht mehr die Rede. Jetzt war es unbedingt notwendig, dass die Bücherei, die bis dato über den grünen Klee gelobt worden war, das alte Rathaus verlässt und ins Gebäude Siepmann umzieht.
Der mit Nichtbeachtung gewürdigte Vorschlag der USF/UWG-Fraktion, Kündigung des Vertrages mit der ARGE/Nutzung für Büroflächen der Verwaltung war dann auf einmal schon in Bearbeitung. Die Verwaltung verplante die Etage für ihre Mitarbeiter.
Nachdem der Rat der Vorlage des Geschäftsführers der WSG, Auszug der Bücherei und Nachnutzung durch Gastronomie, nicht zugestimmt hatte, sollte auf Beschluss des Rates die Verwaltung erst einmal andere Standorte für einen möglichen/notwendigen? Umzug der Bücherei prüfen.
Bei diesem frommen Wunsch blieb es, nicht unerwartet.
Damit aber kein Stillstand in Sachen Umzug ins Gebäude Siepmann eintritt, waren es ausgerechnet die Grünen, die diesen Umzug beantragten und die Nachnutzung durch Gastronomie ins Spiel brachten.
Ausgerechnet deshalb, weil der Fraktionsvorsitzende der Grünen den vor Jahren von der falschen Feldpostnummer gemachten Vorschlag, zu prüfen, ob man das alte Rathaus nicht veräußern könne, als Sakrileg bezeichnet hatte.
„Tempora mutantur et nos (pluralis majestatis) mutamur in illis.“ Oder wie Konrad Adenauer einmal gesagt haben soll, „was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“.
Im Ausschuss Immobilienservice Menden (09.05.2023) wurde dieser Antrag jedoch nicht durchgewinkt. Vielmehr wurde beschlossen, dass die Verwaltung die „Erstellung einer eingeschränkten Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, welche zunächst die grundsätzliche Frage nach einer Nutzung des Gebäudes für bibliothekarische oder z.B. gastronomische Zwecke beantwortet.“
Wie vorauszusehen war, lag diese Machbarkeitsstudie jedoch nicht vor, als der Kulturausschuss am 20.06.2023 den Umzug der Bücherei ins neue Gebäude Siepmann beschlossen hat. Warum auch.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Kultur und Tourismus beschließt das in 2022 erarbeitete Bibliothekskonzept „Stadtbücherei Menden 2027 – Wohlfühlort für Inspiration, Kreativität, Integration und Bildung“ und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Der Ausschuss empfiehlt die Unterbringung der Stadtbücherei in der ersten Etage der Geschäftshaus Küster GmbH. Der Ausschuss für Kultur und Tourismus lehnt den Bürgerantrag des Herrn Dr. Alexander Zibis vom 28.04.2023 auf Verbleib der Stadtbücherei im Alten Rathaus ab.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, und wenn alles fertig ist, darf der Rat den Umzug beschießen.
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen hat auch ihren Charme.
3. Folgekosten (nach vorheriger Abstimmung mit der Anlagenbuchhaltung)
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil 6.420,80
b) Gebäudeunterhaltungsaufwand je Jahr Noch nicht bekannt
c) sonstige Betriebskosten pro Jahr Das Gebäude ist noch
nicht errichtet
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) 40.130,00
e) personelle Folgekosten je Jahr Keine zusätzlichen
ZWISCHENSUMME 46.550,80
abzüglich zusätzlicher Erlöse / Sonderposten -32.104,00
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt: 14.446,80
Abgesehen von der Tatsache, dass die Darstellung unbestimmter nicht sein kann, wo sind die Mietkosten? Gehören die nicht zu den Folgekosten?
Diese Nettofolgekosten erinnern sehr an die Folgekosten für Industriemuseum.
Die wurden für den Ratsbeschluss mit 150.100 Euro p.a. angegeben. Jetzt liegen sie nach unserer Information bei 450.000 Euro.
Zu guter Letzt: Warum diese penetrante Eile? Der Umzug ins Siepmanngebäude ist frühestens 2025 möglich.
E. Heinrich
18.06.2023
Zum Förderprogramm der Innenstädte NRW
HFA als Rat am 13.12.2020:
Aus der Vorlage: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Zuständigkeit zur Abwicklung des Förderantrags an den Ausschuss für Planen und Bauen übertragen wird. Zusätzlich wird der Rat der Stadt Menden (Sauerland) regelmäßig über den Sachstand informiert.
3. Zentrenmanagement: Im dritten Teilprojekt werden Mittel zur Verfügung gestellt, um ein Zentrenmanagement für die Innenstadt anzustoßen sowie dieses durch geeignete Marketingmaßnahmen und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Die WSG Menden wird diese Projekte im Rahmen ihres Gesellschaftervertrages und des Betrauungsaktes inhaltlich federführend umsetzen.
Die Zuständigkeit über die Entscheidungen zum Fortgang des Förderantrags soll aufgrund der städtebaulichen Bedeutung für die Innenstadt an den Ausschuss für Planen und Bauen übertragen werden. Zusätzlich soll der Rat der Stadt Menden (Sauerland) regelmäßig über den Sachstand informiert werden.
Niederschrift:
AM Heinrich merkt an, dass lt. Ausführungen der vorliegenden Drucksache die WSG Menden GmbH Projekte zur Belebung der Mendener Innenstadt im Rahmen des Gesellschaftervertrages und des Betrauungsaktes inhaltlich federführend umsetze. Aufgrund der aus seiner Sicht unklaren Abgrenzung der Zuständigkeit von Bauverwaltung und WSG sehe er Schwierigkeiten. Die jetzige Situation berge die Gefahr, dass der Ausschuss für Planen und Bauen und damit die Stadtplanung nicht ausreichend beteiligt werde. Aus diesem Grund möchte er festgelegt haben, wer für was ganz genau zuständig sein solle. Des Weiteren brauche die Stadt Menden einen fachlich fundierten Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Planen und Bauen.
Herr Behrendt (WSG, nicht die Verwaltung) erläutert das Förderprogramm und die geplanten nächsten Schritte zur Umsetzung des Förderprogramms. Unter anderem gehe es um die Planung der zwei Themen Nordwall und Innenstadt (Bekämpfung von Leerständen), für die die Stadt Menden als Antragsteller verantwortlich sei. Im Rahmen des Gesellschaftsvertrages und des Betrauungsaktes habe die Stadt Menden die WSG mit Koordination, Steuerung und Umsetzung dieser Projekte beauftragt. (?) Aus diesem Grund koordiniere die WSG die Umsetzung. Sodann erläutert Herr Behrendt die damit verbundenen Aufgaben, Ziele und Strategien.
AM Heinrich befürchtet, dass mit der jetzigen Aufgabenwahrnehmung der WSG die Stadtplanung nicht beteiligt werde und bekräftigt seine Forderung zur Klarstellung der Frage nach den Zuständigkeiten des Ausschusses für Planen und Bauen und der WSG bezogen auf die Stadtplanung.
Meisterjahn (SPD): „Ja Herr Heinrich, es macht es nicht besser, wenn man Unsinn drei Mal wiederholt. Also wenn Sie drei Mal in aller Öffentlichkeit hier behaupten, dass dort steht, die WSG wird diese Projekte im Rahmen ihres Gesellschaftervertrages inhaltlich federführend umsetzen, dass dort in dieser Vorlage nichts von steht, dann ist das entweder fehlendes Textverständnis oder ‚Wir sind alle blöd‘, weil es steht drin: drei Projekte zur Stärkung der Mendener Innenstadt, das sind drei Teilprojekte, die stehen hier drin.“
Was der Fraktionsvorsitzende der SPD „zitiert“, steht in der Begründung, aber nicht im Beschlussvorschlag und wurde somit nicht beschlossen.
Ergebnis: Der Bauausschuss wurde nicht einmal mit den Maßnahmen des Förderprogramms befasst!
Rat 13.06.2023 „Sofortprogramm Innenstadt NRW“
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt wie folgt:
3. Die Entscheidungsbefugnis für die Fördermaßnahme „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ wird vom Rat der Stadt Menden (Sauerland) auf den Ausschuss für Planen und Bauen übertragen.
Der zweite Satz aus 2021, „Zusätzlich wird der Rat der Stadt Menden regelmäßig über den Sachstand informiert“, hat man sich hier gleich gespart. Passiert doch eh nicht.
Die Frage, ob auch jetzt wieder der Bauausschuss, wie nach dem Beschluss von 2020, außen vor gehalten werde, wurde mit ja beantwortet.
Begründung: Der Bauausschuss sei nur zuständig für die Kriterien der Vergabe der Fördermittel. Im Übrigen sei es ein Geschäft der lfd. Verwaltung.
Hallo! Zum einen ist Bauausschuss mit der Fördermaßnahme beauftragt, also kein Geschäft der lfd. Verwaltung, zum anderen: Wenn Geschäft der lfd. Verwaltung: Seit wann ist die WSG Verwaltung?
Frage: Wenn dem so sein sollte, warum steht/stand das nicht im Beschlussvorschlag?
Die Kriterien zur Bewertung von Mietinteressenten hier darzustellen, würde zu langatmig werden. Die können Sie im Ratsinfoportal 25.03.2021 Ausschuss für Planen und Bauen Top 26 einsehen.
Die Vermietungen durch die WSG können Sie ebenfalls im Ratsinfoportal unter Ratssitzung Top 11 Anlage 1GMA öffentliche Sitzung einsehen.
So können Sie sich selbst ein Bild machen, ob die bisherigen Vermietungen den Vorgaben entsprechen.
Ob sie die Innenstadt beleben, zeigt Ihnen schon der Augenschein.
E.Heinrich
P.S.: Wenn Vorlagen wie diese so unstrukturiert sind, braucht sich der Kämmerer über Anfragen aus dem Rat nicht zu beschweren.
16.06.2023
Warum hat die USF/UWG-Fraktion gegen den „Containerbeschluss“ gestimmt?
Vorab: In diesem Zusammenhang wurde auch die Sanierung des Gebäudes Bieberkamp als Maßnahme aufgeführt.
Sanierungskosten für die Stadt geschätzt 100.000 Euro.
Nun muss man wissen, dass dieses Gebäude von der Stadt gemietet worden ist. Laufzeit bis Enden 2024. Miete 36.000 pro Jahr.
Laut Auftrag des Rates vom 28.03.2023 war ein gewichtiger Punkt in Sachen Unterbringung von Flüchtlingen die Nachhaltigkeit der jeweiligen Maßnahme.
Ein Objekt zu mieten und zudem noch die Sanierungskosten zu tragen, dürfte wohl kaum als nachhaltig bezeichnet werden.
Uns war bislang auch nicht bekannt, dass ein Mieter die Sanierungskosten für den Vermieter trägt.
Die USF/UWG-Fraktion war von Anfang an für eine Lösung mit Modulbauten.
Zum einen ist das äußere Erscheinungsbild geeignet, die Bauten überall hin versetzen zu können, zum anderen ist das Raumangebot größer, so dass auch für die Zeit, in der hoffentlich die Flüchtlingssituation nicht mehr besteht, diese Modulbauten für andere Zwecke problemlos genutzt werden genutzt werden können (Nachhaltigkeit).
Ein weiterer Grund für die Ablehnung der Containerlösung war der nicht nachvollziehbare Kostenvergleich.
Nur kurz: Für die Kosten der Containerlösung wurde 40 Wohnplätze angesetzt, für die Modullösung 75. Warum 35 Plätze mehr? Keine Antwort.
Für die Modullösung entstehen nach Angaben der Fachabteilung angeblich Kosten für die Gründung in Höhe von 750.000 €. Warum? Keine Antwort.
Einzig möglicher Standtort für die Modullösung ist nach Angaben der Fachabteilung das Grundstück Leibnizstraße. Warum? Keine Antwort.
So ganz nebenbei: Leibnizstraße? Da war doch was.
Es gibt noch weitere Ungereimtheiten, aber sie aufzuführen würde zu langatmig.
Nur eines noch: Der Bauausschuss hatte auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Eigentümer unbebauter Wohnbauflächen zu fragen, ob sie diese eventuell an die Stadt verkaufen würden.
In einem solchen Fall könnten die Modulbauten problemlos von der Franz-Kissing-Straße auf solche Grundstücke versetzt werden.
Das verstehen wir unter Nachhaltigkeit.
Dass Container so problemlos in welche Nachbarschaften auch immer versetzt werden können, halte wir nicht für wahrscheinlich.
E. Heinrich
14.06.2023
Man lernt nie aus
Zur Erinnerung:
Im Jahre des Herrn 2018 gaben zwei Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Menden GmbH (SWM) die Anregung, die SWM (100% Gesellschafter ist die Stadt Menden) solle ein Parkraumkonzept erarbeiten. Dem geschah so. Die Planung erfolgte, es gab/gibt einen Teamleiter Projektentwicklung, es wurden Förderanträge gestellt. Nur der 100%-Gesellschafter der SWM, die Stadt Menden, vertreten durch die Gesellschafterversammlung „Rat“ erfuhr davon kein Wort.
Ein Auftrag des Rates für dieses Projekt lag also nicht vor.
Aber was soll`s. Wir sind in Menden.
Ratssitzung 13.06.2023, Tagesordnungspunkt „Mobilitätshub Hämmer“ (im Weiteren Parkraummanagement genannt) und weitere und „360 Grad Landleben“, Weiterleitungsverträge an die Stadtwerke Menden GmbH.
So undurchsichtig wie die Bezeichnung des Tagesordnungspunktes ist auch der gesamte Vorgang.
Worum geht es?
Der Förderantrag der SWM wurde positiv entschieden.
Als der Antrag bearbeitet wurde, hatten sich die Förderrichtlinien aber dergestalt geändert, dass Fördergelder nicht direkt an die SWM gegeben werden können, sondern nur an die Stadt.
Was tun?
Nicht verzagen, es gibt ja noch den Rat der Stadt. Und dieser beschloss wunschgemäß einen Weiterleitungsvertrag für die zugesagten Fördermittel.
Was haben wir gelernt?
Der Gesellschaftsvertrag der SWM sieht u.a. die Wahrnehmung weiterer Aufgaben zur Stärkung der öffentlichen Infrastruktur im Bereich der Mobilität und Digitalisierung vor, die ihm von der Stadt Menden (dem Rat) übertragen werden.
Einen diesbezüglichen Auftrag gab es nicht und gibt es auch jetzt noch nicht.
Vielleicht wird es deshalb auch als „neues Geschäftsfeld der SWM“ bezeichnet. Hört sich zwar anders an, ist aber das gleiche.
Ein weiteres Beispiel, wieder geht es um Fördermittel.
Tagesordnungspunkt „Sofortprogramm Innenstadt NRW“- neuer Förderaufruf, Ziffer 3 des Beschlussvorschlages: Die Entscheidungsbefugnis für die Fördermaßnahme „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ wird vom Rat der Stadt Menden (Sauerland) auf den Ausschuss für Planen und Bauen.
Als die USF/UWG-Fraktion daran erinnerte, dass für die erste Charge der Fördermittel in 2021 ebenfalls der Bauausschuss zuständig war, aber bis heute nicht einmal damit befasst wurde, (das machte allein die WSG) und fragte, ob es hier ebenfalls so laufen würde, kam die Antwort: „Ja. Der Bauausschuss ist nur zuständig, wenn die Kriterien verändert werden sollen. Ansonsten ist es ein Geschäft der lfd. Verwaltung.
Also wird der Ausschuss auch in diesem Fall gar nicht damit befasst.
Ist die WSG Verwaltung?
Was sagen uns die beiden Fälle?
Der Rat ist nur dazu da, Gelder zu besorgen. Das Ausgeben besorgen die GmbH`s schon alleine.
E. Heinrich