Archiv Juni 2024
29.06.2024
Na endlich
Jetzt kann der Bürgermeister mit Fug und Recht sagen, der Umzug der Bücherei wurde vom Rat beschlossen, denn es stand ja in der Zeitung.
Dirk Becker 28.06.2024: Über die Bücherei wurde schon abgestimmt – und zwar oft. Etwa im Kulturausschuss über die Empfehlung, die Stadtbücherei zum Nordwall umziehen zu lassen. Oder im Rat, als es in nichtöffentlicher Sitzung um den Mietvertrag für die künftigen Bücherei-Räume ging. Über die Bücherei wurde also schon zuhauf abgestimmt und im September passiert es – genau – erneut.
Keinmal ist oft, es muss eben nur in der Zeitung stehen.
In der von ihm zitierten Ratssitzung wurde der Umzug der Bücherei in das Siepmann-Gebäude eben nicht beschlossen (s. Archiv 26.06.2024).
Wir sind gespannt auf die vom Bürgermeister in Auftrag gegebene Untersuchung, welcher Beratungs- und Beschlussverlauf in Sachen Umzug Bücherei vorliegt, ob der Umzug vom Rat beschlossen wurde.
Aber vielleicht reicht den Untersuchern ja auch die Behauptung von Dirk Becker, denn: Es stand ja schließlich in der Zeitung.
E. Heinrich
26.06.2024
Welch wundersame Veränderung
Wir ersparen uns Kommentare zu gestrigen Ratssitzung in Sachen Umzug Bücherei.
Hier nur der Beratungsverlauf bzgl. des Mietvertrages.
Mietvertrag lt. Vorlage D-10/23/236 v. 11.08.2023
2. Mietzweck
2.1 Die Vermietung erfolgt zum Betrieb der städtischen Bücherei sowie zur Nutzung als Verwaltungsräume.
Der Mietzweck ist weit gefasst. Der Mieter kann das Objekt zu sämtlichen Zwecken der Vermietung nutzen. Insbesondere wird ihm auch die Untervermietung an Eigenbetriebe gestattet.
2.2 Eine von Ziffer 2.1 abweichende Nutzung der Mieträume ist dem Mieter nur mit der zuvor einzuholenden Zustimmung des Vermieters gestattet.
Mietvertrag lt. Vorlage D-10/23/236/1 v. 25.08.2023
2. Mietzweck
2.1 Die Vermietung erfolgt zum Betrieb der städtischen Bücherei sowie zur Nutzung als Verwaltungsräume.
Der Mietzweck ist weit gefasst. Der Mieter kann das Objekt zu sämtlichen Zwecken der Vermietung nutzen. Insbesondere wird ihm auch die Untervermietung an Eigenbetriebe gestattet und Gesellschaften gestattet, an denen der Mieter mittelbar oder unmittelbar zu mindestens 50% beteiligt ist.
2.2 Eine von Ziffer 2.1 abweichende Nutzung der Mieträume ist dem Mieter nur mit der zuvor einzuholenden Zustimmung des Vermieters gestattet.
Beschluss laut Niederschrift:
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt mehrheitlich … den gewerblichen Mietvertrag … in der vorliegenden Fassung abzuschließen.
Die vorliegende Fassung ist Vorlage 236/1.
Der Vom Bürgermeister unterschriebene Vertrag lt. Aussage des Kämmerers in der Ratssitzung v.25.06.2024 enthält allerdings unter Ziff. 2.1 den zusätzlichen Absatz:
Der Mieter beabsichtigt in den Mieträumen den Betrieb der Stadtbücherei. Der Vermieter stellt die Voraussetzungen dafür, dass der Betrieb der Bücherei in Mieträumen technisch grundsätzlich möglich ist, dazu gehören Daten- und Stromversorgung sowie Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen.
Und dieser Zusatz ist nach Meinung des Bürgermeisters Beleg dafür, dass der Rat den Umzug in das Siepmann-Gebäude beschlossen hat.
Uns ist dieser Zusatz im Beschluss nicht erinnerlich. In der Niederschrift ist auch keine entsprechende Änderung der Formulierung des Mietzwecks festgehalten. Daher gilt für den Beschluss die Formulierung aus der Vorlage 235/1.
Bleibt festzustellen:
Der Mietvertrag wurde zwar vom Rat so nicht beschlossen, vom Bürgermeister aber so unterschrieben.
E. Heinrich
19.06.2024
Das ist die Krönung
Der Bürgermeister in seiner heutigen Stellungnahme zum angeblichen Beschluss des Rates, die Bücherei in das Siepmann-Gebäude umzusiedeln:
Der Mietzweck ist im Vertrag wie folgt festgelegt: „Die Vermietung erfolgt zum Betrieb der städtischen Bücherei sowie zur Nutzung als Verwaltungsräume“. Selbstverständlich benötigt die Bücherei Verwaltungsräume, die mit diesem Passus im Mietvertrag abgedeckt sind.
Das reicht laut Bürgermeister, dass der Rat mit Beschluss des Mietvertrages auch den Umzug der Bücherei beschlossen habe.
Der Passus Mietzweck geht aber noch weiter.
Daher hier noch einmal der im Mietvertrag festgelegte Mietzweck (kopiert):
2. Mietzweck
2.1 Die Vermietung erfolgt zum Betrieb der städtischen Bücherei sowie zur
Nutzung als Verwaltungsräume.
Der Mietzweck ist weit gefasst. Der Mieter kann das Objekt zu sämtlichen
Zwecken der Vermietung nutzen. Insbesondere wird ihm auch die Untervermietung an Eigenbetriebe gestattet.
2.2 Eine von Ziffer 2.1 abweichende Nutzung der Mieträume ist dem Mieter
nur mit der zuvor einzuholenden Zustimmung des Vermieters gestattet.
Übrigens: Wege der wiederholten Vorwürfe an den Bürgermeister, seine Aussage bzgl. eines vom Rat beschlossenen Umzugs der Bücherei in das Siepmann-Gebäude, hatte der Bürgermeister verkündet, eine Rechtsauskunft hinsichtlich der Beschlusslage einzuholen.
Wenn dem so ist, warum dann die heutige Stellungnahme.
Dass eine solche Rechtsauskunft vonnöten ist, zeigt diese Stellungnahme.
Wir haben bisher nichts von dieser Rechtsauskunft gehört.
Die USF/UWG-Frakti0n wird selbstverständlich den Antrag der FDP „Klarstellungsbeschluss zum Umzug der Bücherei in das Nordwallgebäude Rat am 25.05.2024“ unterstützen.
E. Heinrich
11.05.2024
Was lange währt ..
Parkplatznot in Menden?
Nimmt man die Geschwindigkeit der Verwaltung, auf Anregungen zu reagieren, kann es keine Parkplatznot in Menden geben.
Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und das Feuerwehrwesen am 20.04.2024:
AM Rodde fragt an, ob der Parkplatz an der Rodenbergschule als öffentlicher Parkplatz, so aktuell z.B. für Besucher der Kirmes, genutzt werden könne.
Antwort der Verwaltung in der Niederschrift vom 17.04.2024:
Das Thema befindet sich zurZeit in Klärung.
Wir haben heute den 11.06.2024.
Kommt Zeit, kommt Rat. Kommt noch mehr Zeit, kommt Oberrat.
Sollte sich wider Erwarten in Sachen öffentlicher Parkplatz an Rodenbergschule getan haben, lassen Sie es uns wissen.
B. Richter
09.06.2024
Unsere Stadt sol(-te) schöner werden.
Doch was passierte?
Fördermittel standen bereit, die Planung war fertig, vom Ausschuss abgesegnet, der Bauauftrag erteilt, der Bagger kam – und – konnte wieder abfahren.
Genau da, wo die Pflanzbecken für die Bäume ausgehoben werden sollten, lagen dummerweise unerkannt irgendwelche Ver- oder Entsorgungsleitungen.
Ende der Durchsage.
Fördermittel weg. Unsere Stadt wird nicht schöner.
E. Heinrich
01.06.2024
Es kommt immer (noch) darauf an, wer etwas vorschlägt.
WP 01.06.2024 S.4: SPD-Fraktionschef Sebastian Meisterjahn bot eine andere Lösung an: Mit der leeren Rodenbergschule an der nahen Wilhelmstraße stehe ein voll ausgestattetes Gebäude samt Sporthalle und Schulhof bereit für eine Neugründung als Innenstadt-Grundschule. Das zu untersuchen, hat die SPD jetzt am Tag nach dem Schulausschuss jetzt ihrerseits beantragt.
Hallo!
Die gleiche SPD-Fraktion, die unseren Vorschlag für den Arbeitskreis Josefschule – Prüfung eines möglichen neuen Standortes an der Wilhelmstraße (Anbau/Umbau/Ausbau), Prüfung einer möglichen Dependance der Josefschule am Standort Wilhelmstraße (für`s Walram war das möglich) – abgelehnt hat, kupfert jetzt unseren damaligen Vorschlag ab?
Peinsam.
E. Heinrich