Archiv Mai 2015

Menden den 26.05.2015

 

 

Ja ist denn schon wieder der 1. April??

 

Schlagzeile in der WP: "Stadt will Geld von Wirten haben".

Begründung: Sie profitierten von der Pfingstkirmes.

 

Der gleiche Bürgermeister, der seit Jahr und Tag verkündet, wie gut die Haushaltslage der Stadt Menden ist (Dank seiner Ägide), der für alle möglichen Kinkerlitzchen Geld der Steuerzahler ausgibt, der statt Stelleneinsparungen neue Stellen einrichtet oder Stellen neu besetzt, will jetzt den Wirten in Tasche packen!

Wie schräg die Begründung ist, macht folgendes Beispiel deutlich:

Was ist mit denn den "Vorteilen" aus Menden a la Carte? Was ist mit dem Mendener Frühling, dem Mendener Sommer, dem Mendener Herbst?

Müssen dafür auch Steuern gezahlt werden?

 

Als die USF die Zweitwohnungssteuer vorgeschlagen hatte, machte der Bürgermeister für die Ablehnung dieses USF-Vorschlags Kosten von 30.000 Euro für die Erhebung geltend.

Wie hoch sind denn die Kosten für die Erhebung dieser "Kirmessteuer"?

 

Abgesehen davon, dass für die Einführung zusätzlicher Einnahmen nach Meinung der USF der Rat zuständig und die Rechtmäßigkeit fraglich ist, wird hier deutlich, welches Verständnis Fleige  von den Rechten eines Bürgermeisters hat.

Man hat das Gefühl, er glaubt fest daran, wiedergewählt zu werden.

Wenn er sich aber solche  Eigenmächtigkeiten schon erlaubt, wenn er nur glaubt, wiedergewählt zu werden, was erlaubt sich erst, wenn er tatsächlich wiedergewählt werden sollte!?

 

Eines macht die "Kirmessteuer" deutlich: Wenn Fleige sich trotz der geringen Einnahmen aus dieser Kirmessteuer in die Nesseln setzt, scheint der Stadt das Wasser bis zum Hals zu stehen.

 

Ein Vorschlag noch: Wie wäre es, wenn Fleige als  Amtsträger für jeden öffentlichen Termin während der Dienstzeit "Wahlunterstützungssteuer" an die Stadt bezahlen würde?

Da käme einiges zusammen.

 

Menden den 24.05.2015

 

Hofberichterstattung und kein Ende

 

Seit mehr als vier Jahren zieht sich das Projekt "Kaufhaus Nordwall" hin.

Der Vertrag zwischen Stadt sollte  sich mit dem 30.06.2015 in Wohlgefallen auflösen, wenn es nach Fleige gegangen wäre.

Er wollte so mir nichts dir nichts die zur Wirksamkeit des Vertrages notwendige und von Ausschuss ISM beschlossene Entwidmung einfach nicht durchführen.

Daraufhin hat der Vertreter der USF im Rat den Antrag gestellt, "dass das zuständige Gremium umgehend einen Beschluss bzgl. der Entwidmung herbeiführt, so dass der Vertrag fristgerecht zustande kommt".

Dieser Antrag trägt das Datum 21.03.2015.

Da es sich um einen sogenannten Ratsantrag handelt, hätte dieser in der Ratssitzung am 14.04.2015 auf der Tagesordnung stehen müssen. Aber nicht bei Fleige.

"Umgehend" ist bei Fleige zwei Monate später, "zuständiges Gremium" ist bei Fleige der nicht zuständige Bauausschuss.

Erst auf den Einwand des Vertreters der USF im Ausschuss wurde der Antrag, wie es eigentlich schon vorher hätte sein müssen, an den Ausschuss Immobilienservice Menden (ISM) verwiesen. ISM ist ein Eigenbetrieb. Für einen Eigenbetrieb ist der Bürgermeister lediglich Dienstherr. Die Geschäfte des Eigenbetriebes gehen ihn  gar nichts an. Darüber, insbesondere über Kaufverträge, entscheidet nach Zuständigkeitsordnung und Eigenbetriebsverordnung,   der Ausschuss. Der Bürgermeister ist lediglich für die Ausführung der Beschlüsse, soweit es sich um Verwaltungshandeln dreht, zuständig.

Verbunden mit der nicht durchgeführten  Entwidmung ist die für Fleige scheinbar völlig unwichtige Tatsache, dass erst mit Wirksamkeit des Vertrages der Kaufpreis fällig wird. Menden wartet immer noch auf das Geld.

Weiterhin unwichtig scheint auch die Tatsache zu sein, dass erst mit einem wirksamen Vertrag  die Stadt ein Mittel in der Hand hat, ihre Interessen durchzusetzen.

Wann, wie und ob die ITG das Kaufhaus Nordwall baut, ist völlig offen. Von dem für Fleige ach so überzeugenden Konzept bleibt nicht viel übrig. Wenn überhaupt gebaut werden sollte, gehen mindestens zwei weitere Jahre ins  Land.

Das sind weitere zwei Jahre Unsicherheit für die Geschäftswelt und Stillstand.

Das alles mal zu hinterfragen, scheint für den Hofberichtertstatter Hagemann nicht von Bedeutung.

Was macht er für seine Leser daraus?

"Da noch 2015 der Nordwall als Platz gestaltet werden soll (für das Kaufhaus Nordwall, das immer noch in Frage steht, Kosten 738.000 €) sagte Jütte zu, Schäden durch den anschließenden Center-Bau wieder zu reparieren."

Was ist, wenn nicht gebaut wird?

Dass der erste Beigeordnete Arlt hinsichtlich des Antrags auf Entscheidung durch das zuständige Gremium pflichtschuldigst rumeierte und ebenso krampfhaft wie erfolglos  versuchte, die Zuständigkeit des Bauausschusses zu begründen, entlockt Hagemann lediglich die Feststellung " Die Vertragsfrage geht an den Ausschuss."

Nur ja keine kritische Bemerkung in Richtung Verwaltungsspitze.

 

 

Menden den 21.05.2015

 

Bürgermeisterwahlhilfe a`la SPD

 

Zu der nicht eingehaltenen Zusage der ISM-Leiterin Schriever, dass die maroden WC´s an der Bodelschwinghschule zum Jahresbeginn saniert würden, sagte Kruschinski (SPD) laut WP: "Wenn man sich auf Zusicherungen der Stadtverwaltung nicht mehr verlassen kann, dann ist das, gelinde gesagt, schade".

Hier muss man dem Vertreter der SPD einfach zustimmen.

Nur: Die Verwaltung, deren Unzuverlässigkeit der SPD-ler anprangert, ist der SPD-Bürgermeister.

Das ist die richtige  Wahlhilfe.

Menden den 14.05.2015

 

Das hörte sich doch alles mal anders an

 

In der Beratung über den Zusammenschluss von HGG und Walram wurde gesagt, dass für die beiden ersten Jahrgänge die Rodenbergschule ausreicht und mit Umbaukosten von 120.000 € zu rechnen sei.

Was dieser Umbau kosten wird steht noch nicht fest. Dass das Gebäude aber nicht über genug Räume verfügt, steht fest. Über die Presse erfährt der Rat, dass ein  Schulcontainer her muss.

Aus den vorher behaupteten 19.200 Euro für den Umbau des Walram wurde ein Anbau mit bisher angenommenen Kosten von 1.800.000 Euro.

Im HGG wären ausreichend Quadratmeter Schulraum vorhanden.

Aber die durften ja damals in dem  Gutachten, dass der Entscheidungsfindung dienen sollte, nicht berücksichtigt werden.

Das nennt man Planung. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises Schule.

Weiter so!

Menden den 11.05.2015

 

Das ist Objektivität

 

Ritter Goswin Hagemann (WP) musste wieder einmal zuschlagen.

Da hatte es doch Stephan Weige (FDP) gewagt, sich als Bürgermeisterkandidat für die FDP zu outen.

Und Ritter Goswin Hagemann hatte nichts Eiligeres zu tun, als den FDP-Kandidaten als Mann ohne konstruktive Vorschläge darzustellen.

Dass er damit die WP dazu missbraucht, den Lesern seine unmaßgebliche Meinung als die der veröffentlichen Meinung zu verkaufen, ist hier nicht weiter schlimm; denn es herrscht ja Pressefreiheit. Jeder Redakteur kann seine unqualifizierte Meinung äußern wie er will. Objektivität ist nicht vorgeschrieben. Hofberichterstattung ist auch nicht verboten.

Und davon versteht Ritter Goswin Hagemann eine ganze Menge.

Objektivität sieht jedenfalls anders aus.

Daher noch einmal unser Tip vom 15.02.2015 "Beitrag der USF zur närrischen Ratssitzung" für Umgang mit der Presse.

Einen Versuch wäre es wert.

Menden, den 01.05.2015

 

Wie finden Sie das?

 

Wieder einmal kam auf einen Antrag des Vertreters der USF im Rat die für diesen Bürgermeister typische und bezeichnende Reaktion - nämlich keine.

 

Am 21.03.2015 12.55 h wurde dem Bürgermeister nachstehender Antrag per Fax zugeschickt:

 

Betr.: Kaufvertrag Nordwall

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der o.g. Kaufvertrag beinhaltet unter § 2 Ziff. 2 Buchstabe d die aufschiebende Bedingung, dass für die Wirksamkeit des Vertrages die Entwidmung der entsprechenden Teilbereiche der Gartenstraße erfolgt ist.

Dieser Vertrag wurde vom dafür zuständigen Gremium beschlossen und implementiert damit, dass die von der Stadt zu erfüllenden Bedingungen ausgeführt werden.

Einzige noch offene Bedingung ist, so Herr Arlt in der letzten Bauausschusssitzung, die Entwidmung des erforderlichen Teilbereichs der Gartenstraße.

Herr Arlt teilte dem Ausschuss mit, dass Sie nicht beabsichtigen, den Auftrag des Rates auszuführen und die Entwidmung durchzuführen.

Ich beantrage daher, dass das zuständige Gremium umgehend einen Beschluss bzgl. der Entwidmung herbeiführt, so dass der Vertrag fristgerecht zustande kommt.

 

Bis heute gibt es auf diesen Antrag keinerlei Reaktion! Es gibt keinen Hinweis darauf, wie der Bürgermeister mit dem Antrag zu verfahren gedenkt. Wie immer, gibt es noch nicht einmal eine Bestätigung des Antragseingangs.

 

Zur Verweigerung des Bürgermeisters hinsichtlich der Entwidmung Folgendes:

Man mag ja in der Sache anderer Meinung sein als der Antragsteller. Das entbindet den Bürgermeister jedoch nicht von der Verpflichtung, entsprechend der Geschäftsordnung des Rates tätig zu werden und  den Beschluss eines zuständigen Gremiums auszuführen.

Auch wenn in einem nicht für den Beschluss zuständigen Ausschuss mitgeteilt wird, dass der Bürgermeister nicht gewillt ist, einen Beschluss auszuführen, ersetzt dies nicht den Beschluss des zuständigen Gremiums.

 

Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie selbstherrlich dieser Bürgermeister agiert (bzw. nicht agiert) und Dank dieser Ratsmehrheit auch agieren kann.

 

Das heißt aber auch für die Zukunft, dass die Gefahr besteht, dass der Rat beschließen kann, was er will. Wenn der Beschluss dem Bürgermeister nicht gefällt, führt er diesen einfach nicht aus. Und wenn daraus ein Schaden für die Stadt entstanden ist, kommt von ihm die Antwort: Der Rat hat die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen. Warum habt ihr nicht aufgepasst? Ihr hättet ja was sagen können (müssen).