Archiv Mai 2016
29.05.2016
Manche brauchen immer etwas länger,
insbesondere die "Fachleute" dieser Verwaltung.
Das Beispiel "Kreisverkehr an der Fröndenberger Straße" hatten wir schon.
Zwischenzeitlich konnte der Bürger auch erfahren, dass der Verkehr von der Kolpingstraße in Richtung Hemer über die Kreuzung Battenfeld in Zukunft nicht mehr über die Unterführung der Brücke Westtangente geführt werden, sondern gerade aus gehen soll.
Dieser Vorschlag wurde vor urdenklichen Zeiten von dem damaligen Ratsmitglied Rainer Dirks in die Diskussion gebracht.
Die "Fachleute" der Verwaltung sagten damals, dass dies unmöglich sei. Das gebe die Kreuzung nicht her.
Was von dieser Aussage dieser "Fachleute" zu halten ist, zeigt die jetzige Planung. Nachdem der Verkehr in den letzten zwanzig Jahren erheblich zugenommen hat, geht das auf einmal.
Als Albert die Erschließung des Bahnhofsgeländes über die Untere Promenade an die Märkische Straße plante, war diese Anbindung unmöglich. Der Verkehr auf der Kreuzung Märkische Straße/Hönnenwerth/Bodelschwingstraße würde zusammenbrechen, und damit war das Konzept gestorben. Jetzt haben wird eben diese Anbindung; denn, ohne wäre das Projekt Bahnhof ja nicht möglich gewesen,
Als von Mitgliedern des damaligen Verkehrsausschusses beantragt wurde, wegen der Wildunfälle entlang der B 515n Richtung Haunsberg einen Wildschutzzaun zu errichten, wurde dies von den "Fachleuten" der Verwaltung als unsinnig bezeichnet. Es gäbe keine Wildunfälle. Wo waren damals die Grünen? (die Bitte "Wildschutzzaun" wurde vom Jagdaufseher der Edelburg an den Antragsteller herangetragen)
Es dauerte nicht lange und Straßen NRW errichtete einen Wildschutzzaun -eben wegen der Wildunfälle.
Und jetzt konnte der geneigte Leser in der WP erfahren, dass die Verwaltung eine neue "Verkehrsidee" hat. "Die Einbahnstraße an der Unnaer Straße in Menden soll weg".
Vor Jahrzehnten hatte der Verkehrsausschuss genau dies beschlossen. Den "Fachleuten" der Verwaltung schien das aber nicht in den Kram zu passen. Es passierte daher, wie in solchen Fällen üblich - nichts.
Als im Kreuzungsbereich Kaiserstraße/Unnaer Straße Arbeiten vorgenommen wurden, wurde die Verwaltung an diesen Beschluss erinnert und angeregt, die Leuchte und den Ampelarm doch entsprechend in die Kaiserstraße Richtung Bodelschwinghstraße zurücknehmen, damit der Radius für die Einmündung Kaiserstraße in die Unnaer Richtung Poststraße entsprechend der beabsichtigten Gegenläufigkeit ausgebaut werden könne.
Und was passierte wohl? Sie liegen richtig - nichts.
Jahre später wurde noch einmal an den Beschluss "Gegenläufigkeit der Unnaer Straße" erinnert und gefragt, warum dieser Beschluss nicht ausgeführt wird.
Die Antwort: Die Geldtransporter der Dresdner Bank hätten dann Schwierigkeiten, die Filiale an der Unnaer Straße anzufahren.
Scheinbar hat die Bank jetzt keine Schwierigkeiten mehr, warum auch immer.
Und dieser alte Schluffen, auf den es mittlerweile Rente gibt, wird von der WP als "Verkehrsidee" der Verwaltung verkauft, ganz aktuell.
Damit keine falschen Vermutungen aufkommen, es geht nicht darum, dass die Antragsteller oder die zuständigen Ausschüsse ihr Räppelchen nicht bekommen haben.
Es geht darum, dass Dank der "Fachleute" dieser Verwaltung Verbesserungen verschlafen wurden, und das nicht zum ersten Mal.
25.05.2016
Es wäre schön gewesen, wenn
bei einem Projekt in Höhe von bis jetzt 22 Mio. Euro (so die Presse) der ganze Rat der Stadt Menden beteiligt worden wäre.
Bei einem Vorhaben dieser Größe wäre eine Sondersitzung angebracht gewesen, in der die Verwaltung den Rat hätte in Gänze über den Stand der Dinge in Sachen Hämmer II informieren, das Für und Wider darstellen und die Kehrtwendung (s.u.) begründen können.
So wären alle Ratsmitglieder auf dem gleichen Wissensstand gewesen.
In den Ausschüssen hätte man dann mit diesen Informationen die ausschussspezifischen Aspekte beraten und zum Schluss hätte der Rat den Beschluss bzgl. Hämmer II fassen können.
In dieser Sondersitzung hätten die Ratsmitglieder auch für Sie im Raum stehende Fragen stellen können.
Aber vielleicht ist das ja gerade nicht erwünscht. Wir denken dabei an den Antrag der USF vom 14.11.2012 auf eine Sondersitzung des ÖSO hinsichtlich des Brandschutzkonzeptes. Diese Sitzung wurde damals von der CDU abgelehnt. Sie erinnern sich? "Diese Sitzung ist nicht nötig, die Verwaltung wird schon wissen, was richtig ist".
Das gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzkonzept ist bis heute nicht beschlossenen.
Und wenn die Verwaltung schon weiß, was richtig ist, wozu also eine gründliche Beratung.
Und wenn dann in den Ausschüssen alles "beraten" ist, darf im Rat nichts mehr gefragt werden, denn "das ist schon alles in den Ausschüssen beraten worden". Fragen sind nichts als lästig.
Nur: Nicht jedes Ratsmitglied ist in jedem Ausschuss. In den Niederschriften nachzuschauen bringt auch nichts. Zum einen kommen sie zu spät, zum anderen sagen die Niederschriften absolut nichts aus über das, was gefragt und gesagt worden ist, erst recht nicht, welche Argumente gegen den Beschlussvorschlag vorgebracht wurden.
Und so wird, wie immer bei Millionenprojekten in Menden, nach dem Prinzip Hoffnung entschieden. "Die Verwaltung wird schon wissen, was richtig ist".
Und hinterher war's wieder keiner.
23.05.2016
Warum die plötzliche (?) Kehrtwendung?
In der Vorlage vom 14.01.2015 wird von der Verwaltung vorgeschlagen,
"die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH- Menden (WSG) durch Erlass eines Betrauungsaktes u.a. mit der Dienstleistung - gewerbliche Grundstücke - bebaut und unbebaut - und grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, zu beplanen, zu erschließen, zu veräußern oder in anderer geeigneter Weise zu verwenden (z.B. Vermietung, Verpachtung, Vergabe von Erbbaurechten) sowie regionale Unternehmen im Rahmen der Standortsuche über für die Ansiedlung wichtige Dinge zu informieren, zu ermächtigen.
Laut Kurzfassung der Begründung der Vorlage soll dies "hinsichtlich der Entwicklung und Realisierung des Gewerbegebietes Hämmer II" geschehen.
Die WSG soll "das gesamte Projekt Hämmer II durchführen und dabei auch die Grundstücksflächen erwerben und den Kaufpreis finanzieren".
Die Ratsmehrheit hat in der Sitzung am 14.04.2015 entsprechend beschlossen.
In der neuen Vorlage vom 09.05.2016 jedoch ist davon nicht mehr die Rede.
Laut Beschlussvorschlag soll nun die Verwaltung beauftragt werden, "den Erwerb aller Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 205 "Gewerbegebiet Hämmer II" durch die Vorlage von Vertragsentwürfen für den zuständigen Betriebsausschuss ISM entscheidungsreif vorzubereiten."
Zuständig ist der Ausschuss ISM aber nur dann, wenn die Grundstücke vom ISM (Immobilienservice Menden) erworben werden sollen. Ist also nichts mehr mit der WSG.
Ja was denn nun!?
Die USF würde ganz gern erfahren, warum trotz des Beschlusses vom 10.02.2015, Projekt Hämmer II führt die WSG durch, auf dem Koppelschloss gedreht wird.
In der Beratung über den Betrauungserlass war dieser das non plus ultra. Bedenken wurden einfach weggewischt. In der Niederschrift wird lediglich festgestellt, "RM Heinrich erklärt, warum er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde".
Aber eine Begründung für die bevorstehende Kehrtwendung ist weit und breit nicht zu sehen. Warum nicht!? Warum ist heute falsch, was damals richtig und wichtig war!?
Erklärungsbedürftig ist auch die Reihenfolge der Beratungen.
Als erstes berät der (nicht zuständige) Betriebsausschuss ISM am 31.05.2016.
Dann nimmt der Betriebsausschuss Stadtentwässerung am 01.06.2016 zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss berät am 07.06.2016 und der Bauausschuss am 16.06.2016.
Und wenn all` diese Ausschüsse beraten oder zur Kenntnis genommen haben, beschließt der Rat am 21.06.2016 letztendlich (nicht vorher!), was die Ausschüsse beraten oder zur Kenntnis nehmen sollen.
Das heißt nichts anderes, als dass alles schon längst beschlossenen Sache ist.
Kosten werden nicht genannt.
Der Presse war die Summe von 22 Mio. Euro zu entnehmen.
Und das wird wieder in Mendener Manier in vier Wochen durchgepeitscht.
18.05.2016
Nichts anderes als eine Farce
ist das Procedere in Sachen Rechnungsprüfungsausschusssitzung 26.04.2016 und folgende.
Der Verwaltungsvorstand berät nach Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.04. über den Beschluss des Ausschusses, die Tagesordnungspunkte in einer öffentlichen Sondersitzung zu behandeln. Der Verwaltungsvorstand ist der Meinung, dies sei rechtswidrig.
Die Vorlagen werden öffentlich zugestellt. Über die Sachverhalte wird in der Presse berichtet, öffentlicher geht`s nicht.
Ein Bereich, über den negative Prüfungsbemerkungen erfolgten, der Immobilienservice Menden (ISM), wird öffentlich genannt.
Die öffentliche Sitzung wird für den 18.05.2016 angesetzt.
Und dann?
Kommt der Verwaltungsvorstand am 18.05.2016 und erzählt dem Ausschuss, der die Öffentlichkeit unter der Voraussetzung der Rechtmäßigkeit einstimmig beschlossen hatte, dass dies rechtswidrig sei.
Warum wurden die Ausschussmitglieder nicht umgehend über die Rechtsauffassung des Verwaltungsvorstandes informiert? Warum erst in dieser Sitzung am 18.05.2016 ?
Und die Rechtswidrigkeit einer öffentlichen Behandlung wird von dem ersten Beigeordneten, Herrn Arlt, begründet.
Abgesehen davon, dass dies lediglich die Rechtsauffassung des Herrn Arlt ist, nicht mehr, wird das Ganze peinlich, wenn man auf den Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplan der Stadt Menden schaut.
Der ISM gehört zum Geschäftsbereich eben des ersten Beigeordneten Arlt. Und wenn man weiter schaut, steht unter ISM als Leitung Arlt/Schriever.
Wenn nun aber das Handeln des ISM in der Kritik steht, stellt sich die Frage, ob dann ausgerechnet der Leiter des ISM die angebliche Rechtswidrigkeit einer öffentlichen Behandlung begründen darf. Schon mal was von Befangenheit gehört?
Und die Begründung selbst ist auch nicht das Gelbe vom Ei. Die Geschäftsordnung schließt eine öffentliche Behandlung der Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes aus.
Selbst wenn dem so wäre, die Geschäftsordnung hat bisher auch nicht sonderlich interessiert.
So war z.B. die Behandlung des Betreibervertrages Huckenohl mit dem BSV Menden unbedingt nichtöffentlich zu behandeln (begründet von Herrn Arlt), der Betreibervertrag Biebertal wurde dagegen öffentlich behandelt.
Wie schon am 10.05.2016 hier festgestellt, wurde in öffentlicher Sitzung ein Mitarbeiter fertig gemacht. Prüfungsbemerkungen kamen damals an die Öffentlichkeit ohne dass dies irgendjemanden gestört hätte. Da hatte man keine Bedenken.
Wie das Ganze wohl ausgeht?
Ob die Prüfberichte wohl jemals behandelt werden?
17.05.2016
Wir sind gespannt wie ein Flitzebogen
was in der morgigen Rechnungsprüfungsausschusssitzung passiert oder vielleicht mal wieder nicht passiert.
In Sachen "Ingenieurauftrag über das Instandsetzungskonzept mit Kostenberechnung" Tiefgarage teilte der Immobilienservice Menden (ISM) einem beteiligten Ingenieurbüro mit,
"leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Auftrag für die Planungen in der Tiefgarage auf Wunsch der Politik an ein heimisches Unternehmen geht".
Und das Rechnungsprüfungsamt stellt dazu fest:
"Dem Aktenvorgang ist nicht zu entnehmen, welche politische Entscheidung zur Absage an die Fa. … und damit zur Nichtberücksichtigung des Ingenieurbüros geführt hat."
Man könnte sich zum einen fragen, warum dies ohne politische Entscheidung erfolgt ist.
Man könnte sich aber ebenso die Frage stellen, ob dies zwar ohne politische Entscheidung, nicht aber ohne politische Einflussnahme erfolgt ist.
Klärung tut Not.
Wie schon gesagt, dies sind nur wenige Beispiele aus den Prüfungsberichten Tiefgarage und Gut Rödinghausen (s. auch Archiv 10.05.2016). Der Prüfbericht Walram steht noch aus.
Es gibt für das Handeln innerhalb der Verwaltung Verantwortlichkeiten. Diese Verantwortlichkeiten werden in den Besoldungsgruppen entsprechend honoriert. Wenn aber der Amtsinhaber die Ansprüche, die an sein Amt gestellt werden, nicht erfüllt, müsste dies auch personelle Konsequenzen haben.
Ob das wohl mal passiert?
Die USF lässt sich überraschen.
10.05.2016
Rechnungsprüfung, oder was man in Menden dafür hält
Sie erinnern sich an das Gezerre um die Nichtöffentlichkeit der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 26.04.2016.
CDU, SPD, Grüne und Linke wollten mit aller Macht verhindern, dass die Prüfungsbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes und die Stellungnahmen der Geprüften dazu öffentlich werden.
Der unbedarfte Bürger fragt sich nur, warum? Wer hat hier was zu verbergen?
Man war doch in der Vergangenheit nicht so zimperlich und hat Mitarbeiter in öffentlicher Ratssitzung, nach Ansprache in der Interfraktionellen Besprechung, fertig gemacht.
Hier einige wenige Zitate aus den Prüfungsberichten:
"Nicht nachvollziehbar ist für die Rechnungsprüfung, warum das Angebot der Firma A. trotz des im direkten Vergleich niedrigeren Angebotspreises gegenüber dem Angebot des Ingenieurbüros B. nicht in die Auswahlentscheidung einbezogen wurde."
"Nach Auffassung der Rechnungsprüfung liegt kein transparentes und auf Gleichbehandlung ausgerichtetes Verfahren vor."
"Die vorgelegten Akten entsprachen nicht den Erwartungen an eine ordnungsgemäße Aktenführung … ."
Und dann kommen als Stellungnahme Aussagen wie
"Der Hinweis wird zukünftig beachtet, oder der Prüfungsfeststellung wird von Seiten des ISM uneingeschränkt gefolgt."
Und das soll es dann gewesen sein, man geht wieder zur Tagesordnung über!?
Nicht, dass jetzt der Eindruck entsteht, das wäre alles, nein.
Hier noch eine weitere Prüfungsbemerkung (es gibt noch viele weitere):
"Zu beanstanden ist, dass alle Aufträge ab Januar 2014 - entgegen den Bestimmungen der Vergabeordnung der Stadt Menden - lediglich auf mündlicher Basis erfolgten."
Aus der Stellungnahme:
"Die Beanstandung ist daher berechtigt; das Formerfordernis wird beachtet."
Das Formerfordernis? Warum gibt es diese Vorschrift wohl? Damit es schön aussieht? Wohl kaum, der Sinn dürfte darin liegen, Entscheidungen nachprüfbar zu machen. Und das scheint seinen guten Grund zu haben.
Und nach all` diesen Prüfungsberichten und den Stellungnahmen dazu drängt sich die Frage auf: Was hat das denn jetzt für Folgen?
Die USF hatte zum Dienstantritt des Herrn Kampe als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes den Antrag gestellt, festzulegen, worin der Rechnungsprüfungsausschuss seine Aufgabe sieht, lediglich in der Kenntnisnahme der Prüfungsberichte (wie bisher) oder soll er weitergehende Maßnahmen beschließen.
Die CDU, in Persona Herr Haldorn, hat damals auf diesen Antrag der USF festgestellt, das sei im Gesetz geregelt. Dazu sagt die Gemeindeordnung in § 59 (3): Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung der Gemeinde. Er bedient sich hierbei des Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches besteht.
Sollten Sie in der Gemeindeordnung weitere diesbezügliche Regelungen finden, lassen Sie es uns wissen.
Es blieb, wie die kommende Sitzung zeigt, alles beim Alten. Das Rechnungsprüfungsamt stellt fest, dass etwas faul ist, und der Ausschuss und der Rat nehmen dies zur Kenntnis und gehen zur Tagesordnung über.
Die USF begrüßt es, dass der Ausschussvorsitzende Udo Neff (CDU) den Tagesordnungspunkt "Wert von Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen - Umgang mit Prüfungsfeststellungen und Prüfungsempfehlungen auf die Tagesordnung gesetzt hat.
Vielleicht wird jetzt endlich einmal über den Sinn einer Rechnungsprüfung diskutiert.
04.05.2016
Also doch!
Schon mehrfach hat die USF darauf hingewiesen, dass die finanzielle Lage der Stadt Menden sich entgegen anders lautender Behauptungen nicht grundlegend verbessert hat; und das trotz erhöhter Steuersätze, trotz aufgrund stabiler Konjunktur höherer Steuereinnahmen.
Wir haben darauf hingewiesen, dass die Schuldenlage der Stadt sich im Gegenteil verschlechtert hat, dass die Eigenbetriebe als Bad-Bank benutzt werden und der Kernhaushalt der Stadt auf diese Weise geschönt wird.
Jetzt können wir dies auch belegen, und zwar mit den Ausführungen des Kämmerers zum Jahresabschluss 2015.
Zitat Simonsmeier in seiner Darstellung:
"Die Verbindlichkeiten steigen von 77 Mio. Euro in 2014 auf 84 Mio. Euro in 2015."
Ganz unverfänglich steht darunter:
"Reduzierung langfristige Verbindlichkeiten,
Steigerung der kurzfristige Verbindlichkeiten."
Das wird verdeutlicht durch "die Reduzierung von Darlehen in Höhe von 2.542 Mio. Euro und einem Anstieg der Kassenkredite um 8.244 Mio. Euro."
Wenn man berücksichtigt, dass die Stadt Menden so gut wie gar nicht in langfristiges Vermögen investiert, - das steht im Sondereigentum des Immobilienservice Menden (Bad-Bank) und wird dort vorgenommen -, bedeutet das, dass laufende Verwaltungstätigkeit durch Kredite finanziert wird?
Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, was ist mit dem kaufmännischen Grundsatz, dass langfristige Investitionen durch langfristige Mittel finanziert werden?
Nicht gerade positiv ist auch die Mitteilung "Die Eigenkapitalquote sinkt von 41,1% im Vorjahr auf 38,3%."
Trotzdem verkündet der Kämmerer unter dem Titel "Haushaltskonsolidierung?":
"Erfüllungsgrad 99%, Konsolidierungsziel nahezu erfüllt!".
99% wovon, von den Einsparmaßnahmen, von der Einsparsumme oder nicht doch nur Mehreinnahmen durch erhöhte Steuern und Gebühren?
Was Simonsmeier nach wie vor, trotz mehrfacher erfolgloser Aufforderung, nicht darstellt, ist die einfache Gegenüberstellung der einzelnen im Stärkungspakt beschlossenen Einsparungen und ihrem Zielerreichungsgrad. Das dürfte so schwer eigentlich nicht sein.
Ob dann der Erfüllungsgrad auch 99% beträgt?