Archiv Mai 2021
25.05.2021
Vorsicht !
Arne Poll in der WP am 25.05.2021:
Behrendt kontert auch die Kritik der USFUWG-Fraktion. Diese hatte Behrendt Intransparenz vorgeworfen und stellte in Frage, dass es tatsächlich ernsthafte Bewerbungen gebe. „Auch diese Fraktion hat von mir in einer Ratssitzung das Angebot bekommen, sich zu informieren. Dieses Angebot ist nicht wahrgenommen worden.“
Frage an Sie:
Wo hat die USF/UWG Behrendt in ihrem Antrag (s. Archiv 20.05.2021) „Intrasparens vorgeworfen“?
Wo hat die USF/UWG in dem o.g. Antrag „in Frage gestellt, dass es tatsächlich ernsthafte Bewerbungen gebe“?
Wie kommt Arne Poll zu diesen Behauptungen?
Zu dem o.g. Angebot an die USF/UWG-Fraktion auf Information in einer (welcher?) Ratssitzung, das nicht angenommen worden sei:
- Dieses Angebot an die USF/UWG-Fraktion ist uns nicht bekannt.
- Die USF/UWG-Fraktion ist nicht an einem Pläuschchen interessiert, sondern an konkreten Informationen an den Rat und damit an die Öffentlichkeit.
Wir warten mit Spannung auf den Bericht im Rat.
E. Heinrich
20.05.2021
Zu Hämmer II und dem Innenstadtkonzept kommt nichts;
Daher hat die USF/UWG den nachfolgenden Antrag gestellt:
Da die USF/UWG-Fraktion nicht im Aufsichtsrat der WSG Menden GmbH vertreten ist, beantrage
ich für unsere Fraktion, dass der Geschäftsführer der WSG Menden GmbH in der nächsten Sitzung des Rates einen umfangreichen Bericht über die Arbeit der WSG Menden GmbH in den zurückliegenden 12
Monaten abgibt.
Insbesondere soll der Bericht beinhalten:
-Anonymisierte Angaben zu Anfragen zu Ansiedlungen im Gewerbegebiet Hämmer-Süd mit Informationen zu der Art der Betriebe, Größe (Mitarbeiter, Gewerbesteuer) und Herkunft und Nennung der verschiedenen
Gründe warum es nicht zu Ansiedlungen kam (laut mehrfacher öffentlicher Stellungnahme der Verantwortlichen stehen die Unternehmen Schlange und die WSG prüft seit Monaten).
- Informationen über die Anzahl der beratenen Existenzgründer/Existenzgründerinnen, deren Geschäftsideen und ob die Umsetzung erfolgte und wenn nicht warum.
- Anzahl der Unternehmensbesuche und welche Hilfestellungen dabei erfolgreich waren.
- Informationen über die im MTGZ neu angesiedelten Unternehmen.
- Informationen darüber, welche namhaften Einzelhandelsunternehmen bezüglich einer Ansiedlung im Bereich Fußgängerzone angesprochen und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden.
E. Heinrich
18.05.2021
Die Zahlen sprechen dafür
Die Rückläufigen Coronazahlen lassen hoffen, dass in Kürze die Außengastronomie wieder erlaubt wird.
Die USF/UWG-Fraktion hat daher nachfolgen Antrag gestellt:
„Die Rücknahme der Corona bedingten Einschränkungen steht in Aussicht. Die wirtschaftliche Situation der betroffenen Betriebe ist mehr als angespannt.
Der Beschluss des Rates vom 23.06.2020 – „Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für die Bereiche der Außengastronomie und des Einzelhandels sowie Erweiterung der Außenflächen für den gastronomischen Bereich“ – sieht zwar keine zeitliche Befristung vor, sagt aber auch nichts darüber aus, dass der Verzicht auch für das Jahr 2021 gilt.
Die USF/UWG-Fraktion beantragt daher, diesen Beschluss für das Jahr 2021 zu wiederholen.“
11.05.2021
Die Zeit vergeht
und in Sachen Innenstadtentwicklung/Nordwall ist kein Konzept erkennbar.
Daher hat die USF/UWG folgenden Antrag gestellt:
... da auch in der Arbeitskreissitzung Nordwall am 05.05.2021 keine konkreten Vorschläge bzgl. Nordwall/Konzept Innenstadt vorlagen, stellt die USF/UWG-Fraktion nachstehenden Antrag zu Beratung:
- Die Fußgängerzone wird zu einem Kaufhaus Innenstadt entwickelt.
- Auf dem Gelände Nordwall wird zusätzlich ein Parkdeck erstellt, das vom Nordwall aus in Richtung Gartenstraße befahren werden kann.
- Auf dem Gelände des Schlachthofes wird ein zusätzliches Pardeck erstellt, das über die obere Promenade befahren werden kann.
Die bisher bestehende Kleinteiligkeit der Geschäfte ist zu erhalten, aber nur im äußeren Erscheinungsbild.
Den Eigentümern der Lokalitäten soll die Möglichkeit gegeben werden, nebeneinanderliegende Lokale zu größeren Einheiten zu verbinden.
Große Einkaufszentren gibt es überall, sie sind beliebig und austauschbar, auch in ihren Angeboten.
Da Menden nicht gerade in der sonnenreichsten Gegend liegt, könnten Arkaden entlang der Schaufenster dazu beigetragen, Bummeln auch bei nicht gerade schönem Wetter zu ermöglichen..
Außengastronomie in diesen überdachten Bereichen täte ein Übriges zur Attraktivität.
Es würde der Eindruck eines offenen, aber gleichzeitig geschützt zugänglichen Kaufhauses über die gesamte Fußgängerzone entstehen.
So würde die Möglichkeit geschaffen, Alleinstellungsmerkmale für die Mendener Innenstadt zu schaffen, sowohl im äußeren Erscheinungsbild (Kleinteiligkeit) als auch im Angebot. Dieses sollte sich durch Hochpreisigkeit, Exklusivität und erstklassigen Service von Filialisten unterscheiden.
Zu überlegen wäre auch, das Interesse an Outdoorangeboten zu hinterfragen.
Da auch Käufer aus dem Umfeld geworben werden sollen, ist für ausreichende Parkmöglichkeiten zu sorgen; daher der Vorschlag der zweiten Parkdecks.
Der Fahrradverkehr wird in Zukunft weiter zunehmen, insbesondere der Gebrauch von E-Bikes. Daher sind Standorte für Fahrräder mit der Einrichtung von Ladestationen mit in die Planung aufzunehmen.
Für die USF/UWG-Fraktion
Eugen Heinrich
06.05.2021
Die Zeiten ändern sich
Bauausschusssitzung 04.05.2021, Tagesordnungspunkt „Sachstandsbericht Nordwall“.
Wer trägt vor? Die Verwaltung?
Nein, wie kann man nur auf die Idee kommen.
Es trägt vor - der Geschäftsführer der nicht zuständigen WSG. Was trägt er vor?
In der Sache nichts. Aber es kommt noch besser.
Er verweist auf die am Tag nach der Sitzung des zuständigen Bauausschusses stattfindenden Sitzung, zu der von ihm, dem Geschäftsführer der nicht autorisierten WSG, angesetzten Sitzung des Arbeitskreises Nordwall.
Warum sollte auch der laut Ratsbeschluss zuständige Bauausschuss über Vorschläge in Sachen Nordwall, von wem auch immer, informiert werden.
Warum sollte auch der Fachbereich 6, wenn schon ein Arbeitskreis für notwendig erachtet wird, zu dem Arbeitskreis einladen und ihn moderieren.
Diesem Vorgehen stehen zwar die Beschlüsse des Rates und des Bauausschusses entgegen, aber was soll`s.
In Menden gehen die Uhren eben anders.
E. Heinrich
02.05.2021
Ja watt denn nu!
Liest man den Bericht der WP vom 06.04.2021 „Der Plan für`s Leerstandsproblem“, ist es die WSG, die die Zukunft der Mendener Innenstadt bestimmt. (s. auch Archiv 11.04.2021)
Im Beschluss des Bauausschusses kommt die WSG jedoch gar nicht vor.
„26. Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020 - Umsetzungsstrategie zum Teilprojekt 1a) „Anmietung und Untervermietung von Leerständen“ D-10/21/083
Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt einstimmig, das Teilprojekt 1a) „Anmietung und Untervermietung von Leerständen“ des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020“ gemäß der dargelegten Umsetzungsstrategie umzusetzen und beauftragt die Verwaltung, Mietverträge mit Vermietern und Mietinteressenten abzuschließen, die den Vorgaben der Bewertungskriterien entsprechen.“
Laut Beschluss ist also die Verwaltung zuständig.
E. Heinrich