Archiv Mai 2024
30.05.2024
Watt mutt dat mutt
Niederschrift Ausschuss für Planen und Bauen, 21.02.2024:
16.1. Entwicklungen im Bereich Nordwall- Bebauungsplan Nr. 247 "Nördlich Nordwall"- Mögliche Entwicklungsszenarien
AM Schulte möchte folgende Fragen beantwortet wissen:
1. Wie viele Stellplätze sollen im Parkhaus entstehen?
2. Wie hoch darf das Parkhaus sein ohne eine Beeinträchtigung für die Anwohner „Bromberken“ darzustellen?
3. Wie viele Parkplätze sind für den Neubau erforderlich?
4. Wie viele Parkplätze passen tatsächlich auf die Fremdgrundstücke 279, 280, 281?
5. Wie viel kostet ein einfaches Parkhaus „von der Stange“? Zur Beantwortung dieser Frage seien Angebote einzuholen und eine Kostenaufstellung für Maßnahmen der Verschönerung zu erstellen.
AM Luig weist darauf hin, dass dies wahrscheinlich das größte im Zusammenhang bebaubaubare Grundstück in der Innenstadt sei.
Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt auf eine Sondersitzung zu vertagen und beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen der heutigen Sitzung aufgeworfenen Fragen im Rahmen einer Drucksache zu beantworten.
Und sie kam nicht, die Sondersitzung. Begründung des Dezernenten: Wir schaffen das nicht.
Eine Beratung der o.g. Fragen fand nicht statt.
Vielmehr werden die Antworten der Verwaltung unter Punkt 26.1 (!) dem Ausschuss für die Sitzung am 06.06.2024 zur Kenntnis gegeben.
Unter Punkt 26.2 kommt flugs (man will ja keine Zeit verlieren) der Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Planen und Bauen beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren Nr. 247 „Nördlich Nordwall“ fortzusetzen und in diesem Zusammenhang die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.
b) Der Ausschuss für Planen und Bauen beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des dargestellten Szenarios 1 – Ausschreibung des städtischen Grundstücks zur Errichtung eines Parkhauses oder 2 – Erarbeitung einer Projektskizze für einen Förderantrag zur zukunftsweisenden Entwicklung des Bereichs die nächsten Arbeitsschritte vorzubereiten.
Nebenbei bemerkt: Den Ausschuss ereilt am 06.06.2024 eine Sitzung mit 38 Vorlagen im öffentlichen und 3 Vorlagen im nichtöffentlichenTeil.
Wir erlauben uns, die Ernsthaftigkeit einer Beratung bei diesem Umfang der Tagesordnungspunkte in Frage zu stellen.
Für uns besteht der Eindruck, dass die Beratung im Ausschuss für Planen und Bauen nur ein notwendiges Übel ist.
E. Heinrich
14.05.2023
Es nimmt kein Ende
Und wieder behauptet der Bürgermeister, der Rat habe am 12.09.23 den Umzug der Bücherei beschlossen.
Zitat Bürgermeister:
Der Rat der Stadt Menden hat in der Sitzung am 12.09.2023 die Entscheidung getroffen, auf Grundlage eines in 2022 geschlossenen, verbindlichen Vorvertrages, die 1. Etage des Geschäftshauses Unnaer Str. 2-4 mit dem Mietzweck Bücherei anzumieten. Daher hat die Verwaltung nun den klaren Auftrag, den Umzug der Bücherei umzusetzen und wird dies proaktiv begleiten, wie wir es bei anderen Projekten, wie z.B. dem Bürgerhaus, auch tun.
Der Mietvertrag wurde zwar am 12.09.2023 verbindlich beschlossen, Im Mietvorvertrag ist von einem Mietzweck nicht die Rede.
Es besteht also zwischen Mietvorvertrag und Mietvertrag in Sachen Mietzweck keinerlei Zusammenhang.
Der Mietvertrag mit dem Mietzweck ist rechtsgültig unterschrieben, basierend auf dem Ratsbeschluss vom 12.09.2023.
Noch einmal, weil`s so schön ist:
2. Mietzweck
2.1 Die Vermietung erfolgt zum Betrieb der städtischen Bücherei sowie zur
Nutzung als Verwaltungsräume.
Der Mietzweck ist weit gefasst. Der Mieter kann das Objekt zu sämtlichen
Zwecken der Vermietung nutzen. Insbesondere wird ihm auch die Untervermietung an Eigenbetriebe gestattet.
Das heißt nichts anderes, als dass die o.g. Nutzungen vom Vertrag umfasst und somit möglich sind. Warum Satz 1 aufgeführt ist, wenn Satz 3 besagt, dass das Objekt zu sämtliche Zwecken genutzt werden kann, muss man nicht verstehen.
Diesen Vertrag hat der Rat beschlossen, nicht mehr und nicht weniger.
Welche der vertraglichen Möglichkeiten aber gewählt wird, hat der Rat nicht entschieden.
Die Tatsache, dass die Nutzung als Bücherei möglich ist, heißt keinesfalls, dass sie mit dem Ratsbeschluss zum Mietvertrag auch als Mietzweck beschlossen wurde.
Der Verwendungszweck bedarf daher eines gesonderten Beschlusses.
Und den gibt es nicht.
E. Heinrich
11.05.2024
Andersherum wird ein Schuh draus
Zur Rettung des Haushalts 2023 benötigt der Kämmerer die Ausschüttung des Überschusses der Stadtentwässerung in Höhe von 1,9 Mio. Euro an seinen Kernhaushalt.
Wir erinnern an den Beschluss vom 13.06.2023, den Hebesatz der Gewerbesteuer um 20 Prozentpunkte zu senken, rückwirkend zum 01.01.2024.
Bei den Gewerbesteuern handelt es sich im jeweiligen Haushaltsjahr um Vorauszahlungen. Die steigenden Energiepreise und die Schwierigkeiten durch Corona und den Krieg in der Ukraine legten damals die Vermutung nah, dass die wirtschaftliche Lage sich verschlechtern würde. Da haben wir keinen Kämmerer gehört, der gewarnt hätte.
Die 500.000 € p.a. Miete für den neuen Standort der Bücherei - als Einstieg notwendig für Räume für die Verwaltung verkauft - spielten keine Rolle.
Die Tatsache, dass unsere Fragen zu den Folgekosten nicht beantwortet wurden, zeigt, dass sie dem Kämmerer und dem Bürgermeister nicht bekannt waren/sind. Auch die Einlassung des Bürgermeisters auf die Fragen von Dr. Zibis, man habe ein Fachbüro mit der Planung der neuen Bücherei beauftragt, unterstreicht die Unkenntnis.
Als Gegenfinanzierung wird die Vermarktung des alten Rathauses verkauft.
Doch wo bleiben die Vorschläge, wo bleiben mögliche Interessenten, wo bleiben die Vorstellungen für die Mieteinnahmen?
Wenn umgebaut werden muss, wer trägt die Kosten? Kann überhaupt umgebaut werden (denkmalgeschützt!). Ein Umbau für die Bücherei ist angeblich aus diesem Grund nicht möglich.
Alles offene Fragen.
Beginnt die Planung für das alte Rathaus erst dann, wenn die Bücherei umgezogen ist und wie lange soll es noch dauern, bis Einnahmen generiert werden?
Zu diesen o.ä. Fragen keine Zeile in der WP.
Vor diesem Hintergrund wegen der Ablehnung der Ausschüttung der 1,9 Mio. aus dem Überschuss der Stadtentwässerung an den Kernhaushalt den Untergang des Abendlandes an die Wand zu malen, wie es Tobias Schürmann (WP) getan hat, ist hanebüchen.
E. Heinrich
08.05.2024
Das Ganze noch einmal
Auf unserer HP schrieben wir am 20.03.2024:
Auch ständiges Wiederholen einer falschen Behauptung macht sie nicht wahr.
Fragestunde für Einwohner in der Kulturausschusssitzung 12.03.2024, Thema Bücherei, Frage nach dem Ratsbeschluss für den Umzug:
WP 18.03.2024: Er (der Bürgermeister) verwies auf den bestehenden und gültigen Mietvertrag für die Räumlichkeiten am Nordwall und das Votum des Kulturausschusses, die Dorte-Hilleke-Bücherei dort unterzubringen.
-Nach einem nicht zulässigen Beschluss wurde die Niederschrift des Kulturausschusses, nach höflicher Entschuldigung des Vorsitzenden, der einräumte, leider nicht genau genug gelesen zu haben, unter TOP 8 korrigiert: Der Ausschuss hat den Büchereiumzug nicht beschlossen, sondern empfohlen.
-Der Mietvertrag sieht mehrere Nutzungsmöglichkeiten vor, u.a. allgemein für Zwecke der Verwaltung.
Daraus in Verbindung mit der Empfehlung des Kulturausschusses einen Beschluss zum Umzug der Bücherei abzuleiten, ist mehr als gewagt.
In der gestrigen Ratssitzung wiederholte der Bürgermeister die falsche Auskunft, der Mietvertrag weise den Zweck Bücherei aus. Der Rat habe daher mit dem Mietvertrag auch den Umzug der Bücherei in das Gebäude Siepmann beschlossen.
Lange Rede kurzer Sinn, hier die entsprechende Passage aus dem Mietvertrag.:
2. Mietzweck
2.1 Die Vermietung erfolgt zum Betrieb der städtischen Bücherei sowie zur
Nutzung als Verwaltungsräume.
Der Mietzweck ist weit gefasst. Der Mieter kann das Objekt zu sämtlichen
Zwecken der Vermietung nutzen. Insbesondere wird ihm auch die Untervermietung an Eigenbetriebe gestattet.
Dass der Bürgermeister meint, dass damit explizit der Umzug der Bücherei in das Gebäude Siepmann beschlossen wurde, nehmen wir zur Kenntnis.
Wir fragen uns allerdings, was dann die oben unterstrichenen Passagen bedeuten sollen.
Wir sind bei der Beratung des Mietvertrages davon ausgegangen, dass eine endgültige Zweckbestimmung noch aussteht. Ist das der Sinn dieser Passagen?
Warum setzt der Bürgermeister nicht auf Grund der geäußerten Zweifel an einem derartigen Beschluss, letztmalig von Herrn Weige in der gestrigen Ratssitzung, einen entsprechenden Beschluss auf die Tagesordnung?
Kann es sein, dass er damit den schon in Sachen Bücherei erteilten Aufträgen (von denen wir irgendwann noch erfahren?) die Rechtsgrundlage entzieht?
E. Heinrich
01.05.2024
Das hat der Bürgermeister nicht vorgelesen!
Schreiben der unteren Aufsichtsbehörde vom 12.04.2024, zweiter Absatz:
„Unabhängig davon, dass die an den Aufsichtsratsvorsitzenden geleisteten Zahlungen zwischenzeitlich an die WSG Menden GmbH zurückerstattet worden sind, wird angeregt, einzelne im Wirtschaftsplan der Gesellschaft veranschlagte Position im Sinne der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung differenzierter aufzuschlüsseln und etwa Honorare für Beraterleistungen ohne Bezifferung der konkreten Höhe nicht einer Position „sonstige Aufwendungen inkl. Projekte“ zuzuordnen. Dies gilt dann erst recht, wenn sich auch in den Kommentaren kein Rückschluss auf eine Aufwendung dieser Größenordnung herleiten lässt und es sich bei den „Sonstigen Aufwendungen inkl. Projekte“ um die zweitgrößte Position aus dem Wirtschaftsplan handelt.“
Wir lagen, wie es scheint, nicht so ganz falsch mit unserer Forderung, die Kontenpläne der WSG offenzulegen.
Uns interessiert nach wie vor, wofür die WSG in 2021 unter sonstige Kosten 539.796 Euro ausgegeben hat, und welche sonstigen Kosten bei Stadtmarketing in Höhe von 133.574 Euro verursacht wurden.
Das Gleiche gilt für 2022. WSG 250.543 Euro sonstige Kosten, Stadtmarketing 256.566 Euro.
Auch hier gab es keinerlei Erklärungen.
Ohne Erläuterung innerhalb von zwei Jahren 1.180.479 Euro zu verausgaben ist schon eine Hausnummer.
Auch wenn die übrigen Fraktionen offenbar eine Darstellung der Kosten nicht für nötig erachten, wir tun es.
Da der entsprechende Antrag in der Ratssitzung am 12.12.2023, Offenlegung der Kontenpläne, bei Pro-Stimmen der USF/UWG-Fraktion und einer Enthaltung abgelehnt wurde, werden wir unseren Antrag für die Ratssitzung am 25.05.2024 erneut stellen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
E. Heinrich