Archiv März 2023
22.03.2023
Wie war das noch mit dem Pferd,
das von hinten aufgezäumt wird?
WP 22.03.2023: „Bürgermeister Dr. Roland Schröder hat im Kulturausschuss angekündigt, die Verwaltung werde eine umfangreiche Vorlage „mit allen Vor- und Nachteilen sowie Chancen und Risiken“ erstellen.“
Doch schon erst?
Am Anfang kam vom Bürgermeister der Vorschlag, auf dem Gelände Nordwall eine Bücherei zu errichten.
Dann kam von der WSG die Nachricht, dass man mit der ITG (die WSG, ohne Auftrag des Rates) vereinbart habe, Dr. Bröckling zu beauftragen, “sowohl für die ITG-Flächen als auch für die städtischen Flächen insgesamt drei Varianten zu erstellen.
Der Bauausschuss beauftragte den Bürgermeister und den Kämmerer, über diese drei Varianten mit der ITG zu verhandeln und einen unterschriftsreifen Vertrag vorzulegen.
Das passierte nicht. Warum nicht? Keine Aussage des Bürgermeisters oder des Kämmerers.
Vielmehr wurde, zeitverzögert, von der WSG auf einmal der Neubau Siepmann aus dem Hut gezaubert.
Der Neubau war allerdings davon abhängig, dass die Stadt Menden für die erste Etage des Neubaus einen Mietvertrag abschloss.
Die Begründung der Verwaltungsspitze für den Abschluss eines solchen Vertrages: Die Verwaltung braucht unbedingt zusätzliche Büroflächen. (Bezug frühestens 2025 möglich!)
Der Hinweis der USF/UWG-Fraktion, dass der Verwaltung mit einer Kündigungsfrist von 9 Monaten ca. 940 m² zur Verfügung stehen könnten, wurde mit Nichtbeachtung bedacht.
Und dann, plötzlich und unerwartet, kam der Umzug der Bücherei auf`s Tapet. Von notwendigen Büroflächen war keine Rede mehr.
Jetzt wurden die von uns genannten 940 m² im B-Gebäude Erdgeschoss ins Spiel gebracht.
Es folgte eine Vorlage der WSG, wie vorteilhaft der Umzug der Bücherei in das Siepmann-Gebäude doch sei.
Die Argumentation dafür war alles andere als schlüssig.
Und so entschied der Rat nicht wie gewünscht. Vielmehr wurden neben dem Verbleib der Bücherei im Alten Rathaus andere Alternativen für einen Umzug genannt.
Die Alternativen wurden erwartungsgemäß nicht weiter verfolgt. Allein, es gab und gibt immer wieder nur Vorstöße in Richtung Umzug ins Gebäude Siepmann.
(s. Archiv 10.03.2023)
Das ist der Sachstand.
Und jetzt, zu guter Letzt, kommt „eine umfangreiche Vorlage mit der Darstellung aller Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken.“
Diese Vorlage hätten zu Beginn der Beratungen erwartet.
E. Heinrich
10.03.2023
Was kümmert mich Geschwätz von (vor-) gestern
Es begab sich dereinst, dass der Antrag gestellt wurde, zu prüfen, ob das Alte Rathaus nicht als Hotel o.Ä. vermarktet werden könnte.
Damals hatte die Stadt kein Geld, man machte sich also Gedanken, Kosten zu minimieren und Erlöse zu erzielen.
Das hätte allerdings bedeutet, dass das von BM Fleige eigenmächtig im Alten Rathaus untergebrachte Kulturamt wieder hätte woanders untergebracht werden müssen.
Die Reaktion war dementsprechend.
Ausgerechnet der damalige Vorsitzende des Betriebsausschusses Immobilienservice Menden (Peter Köhler, Grüne) hatte keine Probleme mit der Eigenmächtigkeit des BM, aber der o.g. Antrag war für ihn ein Sakrileg.
„Das Alte Rathaus ist ein Wahrzeichen der Stadt Menden, es steht unter Denkmalschutz etc..“
Und jetzt?
Ausgerechnet die Grünen stellen den Antrag, zu prüfen,
„welche Nachnutzungsmöglichkeiten für das Alte Rathaus bestehen für den Fall, dass die Dorte-Hilleke-Bücherei von dort in den Siepmann-Neubau am Nordwall umziehen sollte.“
Ausgerechnet
„Die Grünen möchten gerne wissen, inwieweit zum Beispiel Gastronomie unter Berücksichtigung bautechnischer Aspekte möglich und sinnvoll erscheint.“ (WP 10.03.2023)
Es kommt eben immer darauf an, wer etwas beantragt und zu welchem Zweck.
PS.: § 1 (2) der Betriebssatzung des Immobilienservie Menden:
„Zweck der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Immobilienservice Menden“ ist die bedarfsgerechte Versorgung der Organisationseinheiten der Stadt Menden (Sauerland), jedoch ohne ihre Sondervermögen und ihre Eigengesellschaften, mit Gebäuden, Räumen und zugehörigen Grundstücken (wirtschaftliche Einheit) unter betriebswirtschaftlich und ökologisch optimierten Bedingungen sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen an einen verkehrssicheren Betrieb.“
Eine Organisationseinheit Gastronomie ist uns nicht bekannt.
E. Heinrich
03.03.2023
In Menden gehen die Uhren anders
Übernahme des Parkraummanagements durch die Stadtwerke Menden
Die Verwaltung (oder wer auch immer, s. Archiv 26.02.23) möchte, dass die Stadtwerke Menden (SWM) die Parkraumbewirtschaftung übernimmt.
Gegenstand des Unternehmens SWM ist u.a. „die Wahrnehmung weiterer Aufgaben zur Stärkung der örtlichen Infrastruktur insbesondere im Bereich der Mobilität und Digitalisierung, die ihr von der Stadt Menden übertragen wird.“
Lassen wir mal den vorgesehenen Beratungsweg dahin außen vor.
Stadt Menden ist hier der Rat der Stadt Menden.
Der normale Weg wäre gewesen,
-die Verwaltung informiert den Rat über die Absicht der Übertragung der Parkraumbewirtschaftung an die SWM.
-die Verwaltung teilt dem Rat mit, was sie sich unter einer Parkraumbewirtschaftung vorstellt.
-Wenn der Rat sich mit der Vorstellung der VW anfreunden kann, ist vorab zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, diese Aufgabe den SWM zu übertragen oder ob öffentlich ausgeschrieben werden muss.
- Sollte die Prüfung ergeben, dass die Übertragung an die SWM rechtlich möglich ist, kann der Rat (!) den Grundsatzbeschluss zur Übernahme des Parkraummanagements durch die Stadtwerke Menden GmbH (s.u.) fassen.
-Sollte die Prüfung aber ergeben, dass die Vergabe an die SWM ohne Ausschreibung nicht zulässig ist, hat sich das Thema SWM erledigt.
Welcher Weg hier beschritten wurde, haben wir am 26.02.2023 dargestellt.
Das ist aber nicht alles.
In der Zeit von 2018 bis zur Fertigstellung des vorliegenden Parkraumkonzeptes ist einiges an Arbeitsstunden sowohl der SWM als auch der Verwaltung investiert worden, ohne einen Grundsatzbeschluss des Rates, also ohne Auftrag.
Das hat die Ausschussmehrheit im Ausschuss allerdings nicht im Mindesten interessiert.
Nachdem die FDP schriftlich beantragt hatte, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, teilte der Baudezernent dem Ausschuss mit, dass die Verwaltung die Vorlage zurückziehe. Begründung? Keine.
Dann wurde die Vorlage „beraten“,
Diese Beratung bestand z.B. darin, einzelne Vorschläge im Konzept als nicht durchführbar darzustellen oder auf die fehlende Feststellung der Kostenzuweisung hinzuweisen.
Die Einwände bzgl. eines Fehlens der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit war für die Mehrheit nicht relevant.
Der Antrag des Vertreters der USF/UWG-Fraktion, rechtlich die Frage der Zulässigkeit der Vergabe an die SWM im Wege der Inhousevergabe prüfen zu lassen mit Angabe obergerichtlicher oder höchstrichterlicher Entscheidungen, wurde abgelehnt.
Stattdessen wurde beschlossen, die Verwaltung mit der Erstellung einer neuen Vorlage zu beauftragen. Was diese beinhalten soll, wurde nicht beschlossen.
Wir scharren mit den Hufen.
E. Heinrich