Archiv März 2025

 

29.03.2025

 

Über den Wert von Konzepten in Menden

Sie erinnern sich?

Als die ITG ihr Kaufhaus am Nordwall plante, war der Spruch der Bauverwaltung zu jeder Planung von zusätzlichen Verkaufsflächen in Menden außerhalb der Innenstadt (wo immer das sein mag) „nicht zulässig, da es sich um zentrenrelevante Produkte handelt". Das Einzelhandelsentwicklungskonzept schloss das Vorhaben aus.

Aus unerfindlichen Gründen ist das nun Schnee von gestern.

 

Bauausschuss 27.03.2025:

Ausnahme vom Einzelhandelskonzept der Stadt Menden - BV LIDL- Märkische Straße (Ein Antrag gleicher Zielrichtung wurde abgelehnt)

Dieses Einzelhandelskonzept aus 2008 wurde 2020 fortgeschrieben.

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Zitat aus der Vorlage:

„Die Auswirkungsanalyse des Gutachterbüros BBE Handelsberatung GmbH Dezember 2024 (Anlage 3) bescheinigt, dass die Auswirkungen ausgehend von der Verlagerung des Standortes und der Verkaufsflächenerweiterung sich im Rahmen üblicher Wettbewerbswirkungen bewegen und somit keine schädlichen Auswirkungen im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB auf zentrale Versorgungsbereiche Mendens sowie die umliegenden Städte zu erwarten sind.“

 

Das mag ja sein. Ansichtssache, kein Beweis. Zudem sollte es nicht primär die Frage, „passt etwas wo hin“ sein, sondern eine Frage der Stadtplanung.

 

 

„Darüber hinaus ist im Baugenehmigungsverfahren die gesicherte Erschließung nachzuweisen. Dazu soll im Baugenehmigungsverfahren in einem Verkehrsgutachten die verkehrliche Situation näher beleuchtet werden. Im Zuge dessen wird auch die Möglichkeit geprüft, ob die Fahrbahn am Hönnenwerth verbreitert und durch eine zusätzliche Linksabbiegerspur ergänzt werden kann, um so eine Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen.“

 

Die USF hatte im Juli 2018 den Vorschlag gemacht, den Hönnenwerth gegenläufig befahrbar zu machen und eine dritte Spur einzurichten.

(Antrag u. Skizze s. Archiv 25.07.2018)

Damals wurde von der gleichen Verwaltung dieser Vorschlag als abwegig dargestellt.

 

Aus der Ur- und Frühgeschichte: Als Peter Albert die Erschließung seines Vorhabens „Bahnhof“ über eine Zuwegung „untere Promenade Anschluss an die Märkische Straße vornehmen wollte, war das lt. Verkehrsgutachten nicht möglich, da die Kreuzung Märkische Straße/Hönnenwerth/Bodelschwingstraße dies regeltechnisch nicht zulasse.

 

Genau diese Anbindung haben wir heute.

 

Die Kreuzung Hönnenwerth/Märkische Straße/Bodelschwinghstraße ist schon jetzt ein Nadelöhr. Wir gehen davon aus, dass die Kreuzung den zusätzlichen Quell- und Zielverkehr durch LDL nicht verkraftet.

 

„Basierend auf dem Ergebnis der Auswirkungsanalyse kann eine Ausnahme vom Einzelhandelskonzept befürwortet werden.“

 

Da sich seit 2020 nichts geändert hat, stellt sich die Frage, was damals Sinn und Zweck des EHK war und welcher Hintergrund eine Ausnahme heute rechtfertigt.

 

„Stadtplanung“ in Menden ist u.E. an Beliebigkeit nicht zu überbieten.

(i. S. Stadtplanung verweisen wir noch einmal auf den Antrag v. 25.07.2018)

 

Die USF/UWG-Fraktion wird dieses Vorhaben daher auch aus städtebaulichen Gründen ablehnen.

E. Heinrich

 

 

 

06.03.2025

 

Umzug Bücherei Teil drei

Vorab ein Statement des Bürgermeisters vom 11. Mai 2020

Ich freue mich, dass die Diskussion um das Nordwall-Gelände wieder an Fahrt aufnimmt! Aber das kann nur in ein Gesamt-Konzept für die Innenstadtentwicklung eingebettet sein. In der WP war heute zu lesen, dass man nun „hinter den Kulissen“ und somit hinter verschlossenen Türen planen möchte. So sieht moderne Bürgerbeteiligung gerade NICHT aus! Das Bürgerbegehren hat bewiesen, dass wir das Gespräch offen führen müssen, wenn solch grundlegende Entscheidungen für unsere Stadt auf breite Zustimmung treffen sollen. Innovative Ideen werden nicht im Hinterzimmer geboren, sondern beim offenen Querdenken. Wir müssen unseren Fokus darauf legen, hierfür entsprechende Beteiligungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Es muss zudem gelingen, die jungen Mendenerinnen und Mendener einzubeziehen, auch über digitale Formate.

 

Kommen wir zu der vom Kämmerer gestellten Frage, warum das gesamte Projekt immer noch erfolgskritisch diskutiert wird.

 

Aus einem Gutachten bzgl. Erfordernisse für eine zukünftige Bücherei:

> Die „Handreichung zu Bau und Ausstattung Öffentlicher Bibliotheken“ sieht für eine Stadtbücherei in einer Kommune mit der Einwohnerzahl wie Menden mit rund 53.000 Einwohnern eine Quadratmeterzahl von 60 qm pro 1.000 Einwohnern vor. Dies entspräche für Menden einer Fläche von 3.180 qm.

Empfehlung > Möglichkeit für eine modernisierte Bücherei z. B. in einem Neubau nutzen! > Volle Ausschöpfung eine ggf.vorhandenen Fläche von 1.700 qm inkl. Büros und Veranstaltungsraum, da es sich faktisch bereits um eine leichte Verkleinerung handeln würde.

Diese Fläche ist im Alten Rathaus gegeben. Zu dem Argument, „kann nicht behindertengerecht umgebaut werde“: Quod esset demonstrandum.

Die Bücherei wird angenommen, es gibt auch keine Schlangen wie 1948 nach der Währungsreform.

Dass ein Umbau aus denkmalrechtlichen Gründen nicht möglich sei, bestreiten wir entschieden. Wenn dem so wäre, gilt auch für eine Folgenutzung.

 

Zur Folgenutzung führte der Kämmerer aus:

Vermietung altes Rathaus zum Marktniveau = deutliche Gewinne im Rahmen von Mieteinnahmen

Es gibt bis heute keinen Beschluss zur Folgenutzung. Es wurde lediglich eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Darin sind auch nichtkommerzielle Nutzungen enthalten (Vermietung zum Marktniveau!)

Die ganze Zeit von Beginn des Mietvertrages bis zur Vermarktung ist verlorene Zeit.

Bei Vermietung auf Marktniveau sind zudem die Kosten gegenzurechnen, die für eine Mietfähigkeit des Objekts aufgebracht werden müssen. „Deutliche Gewinne“?

 

Zum Mietvertrag im Gebäude ehemals Dieler:

Dazu der Kämmerer:

• Ohne Investition wird Dieler als Brache verbleiben und die Innenstadt dauerhaft entwerten, was einen langfristigen Schaden für Stadt bedeuten würde.

Mit ca. 450.000 € Miete pro Jahr, bei einer Laufzeit von 20 Jahren, hätte die Stadt auch selbst ein vergleichen Vorhaben durchführen können. Es hätte mehr als ausreichend Fläche für kommunale Zwecke zur Verfügung gestanden.

Das hätte zudem den Vorteil gehabt, dass Menden nach Ende dieser Laufzeit

Im Rahmen der Tilgung das Eigenkapital erhöht hätte.

Das wäre die eine Variante gewesen.

 

Die andere Variante:

Die Stadt hätte ebenfalls die Möglichkeit der Vermarktung der nicht selbst benötigten Flächen zur Refinanzierung gehabt.

 

Von „Brache“ wäre also in keinem Fall die Rede gewesen.

Die gezahlte Miete ist jetzt allerdings verlorenes Kapital.

 

Der Kämmerer zum Mietzins:

• Hohe Vorabinvestition gilt für jeden Investor, daher Refinanzierung über Mieten deutlich über Marktniveau, die lediglich durch „Nicht-Teilnehmer“ des Marktes leistbar sind -> Kommunale Ankermieter kann subventionieren

 

Die öffentliche Hand, sprich die Stadt Menden, subventioniert also.

Gilt das zukünftig auch für Vorhaben anderer Investoren?

 

Zum Schluss noch eine Frage hinsichtlich der Laufzeit des Mietvertrages:

Die Zeit ist in höchstem Maße schnelllebig. Die technische Entwicklung ist rasant.

Wie lange wird eine Bücherei in der jetzigen Art noch nachgefragt werden?

E. Heinrich

 

 

 

 

02.03.2025

 

Und weiter geht es.

Im November 2021 kam dann die frohe Botschaft des Geschäftsführers der WSG (der keine Vertretungsmacht besaß): Es tut sich was in Sachen ehemaliges Dielergebäude.

Nicht, dass Sie jetzt dem Irrtum unterliegen, man (wer auch immer) habe sich mit der ITG geeinigt. Weit gefehlt, der Name ITG taucht gar nicht mehr auf.

Warum sollte er auch, was zählt schon der Beschluss des Bauausschusses vom 11.06.2021. Der Name Siepmann wurde genannt.

Und dann ging es, anders als dies nach dem Beschluss des Bauausschusses der Fall war, ganz schnell.

Wieder einmal wurde der Privatclub Behrendt eingeladen. (Was geht das auch den Bauausschuss an)

15.12.2021:

Agenda:

1)      Aktueller Status der Gespräche mit der ITG sowie neue Sachstandsbericht über die Entwicklungen im Nordwall-Areal

(Der Rat weiß bis heute nicht, warum aus den Vorschlägen Dr. Brückner nichts wurde.)

2)      Diskussion über die Überplanung der nördlichen Flächen (in Eigenbesitz) nach Grundstückstausch

3)      Festlegung der weiteren Vorgehensweise (der AK legt also fest!) und Information notwendige politische Beschlüsse

4)      Verschiedenes

Tim Behrendt        

Aus der Sitzung des Privatclubs vom 15.12.2021:

Der Investor stellt sich und seinen persönlichen Hintergrund vor.

1. Großflächiger Einzelhandel fehlt, aktuelle bauliche Nutzung und Eigentumsverhältnisse geben die Möglichkeiten nicht her, größere zusammenhängende Flächen zu entwickeln

2. Basis der Planungen ist der städtebauliche Entwurf, der im Rahmen der Soforthilfe Innenstadt 2020 entwickelt wurde

3. Entwurfsfassung, orientiert an dem aktuell gültigen Bebauungsplan und orientiert an Nachbarbebauung

4. Drei Vollgeschosse + Staffelgeschoss

O-Ton Investor: Wir brauchen bis zum 31.03.2022 ein Kommittent: Kriegen wir (?) das gemeinsam hin?

 

Herr Siemonsmeier stellt die Sicht des Kämmerers dar:

 • Hohe Vorabinvestition gilt für jeden Investor, daher Refinanzierung über Mieten deutlich über Marktniveau, die lediglich durch „Nicht-Teilnehmer“ des Marktes leistbar sind -> Kommunale Ankermieter kann subventionieren

• Ohne Investition wird Dieler als Brache verbleiben und die Innenstadt dauerhaft entwerten, was einen langfristigen Schaden für Stadt bedeuten würde

(Die USF/UWG hatte erfolglos den Antrag gestellt, einen Kauf durch die Stadt mit Fördermitteln zu prüfen.)

25.01.2022: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Abschluss des Mietvortrages mit der Geschäftshaus Küster GmbH.

15.02.2022: Der Rat beschließt den Mietvorvertrag.

 

Na also geht doch. Innerhalb von drei Monaten wird ein Vertrag mit einer solchen Tragweite durchgezogen. Wobei - der Haupt- und Finanzausschuss wurde erstmalig am 25.01.2025 damit befasst, der Rat am 15.02.2025.

Aber das ließ sich ja leider nicht vermeiden.

Von notwendigen Büroräumen war ab dann keine Rede mehr.

Es ging nur noch um den Umzug der Bücherei.

Der wurde zwar nicht beschlossen, aber bei einem solchen Projekt mit einer solchen Tragweite reicht es in Menden aus, dass man dies in nichtzuständigen Ausschüssen auf die Tagesordnung setzt.

Das reichte aus, um den Umzug der Bücherei als „implizit“ beschlossen festzustellen.

Erst am 24.09.2024 hat der Rat den Umzug expressis verbis beschlossen.

E. Heinrich

 

P.S.: Sollte jemand auf die Idee kommen, uns Verletzung der Verschwiegenheitspflicht vorzuwerfen: Die obigen Ausführungen zeigen, dass alles zuerst im nichtpolitischen, privaten Raum, verhackstückt wurde, also öffentlich.

 

Fortsetzung folgt