Archiv November 2011
Menden, 30.11.2011
Der „souveräne“ Bürgermeister
Sonderratssitzung am 29.11.2011. Voll besetzter Saal. Der richtige Rahmen für einen Auftritt des Bürgermeisters.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bedankt sich der Bürgermeister bei der FDP, „dass sie auf einen Sitzplatz in der ersten Reihe verzichtet hat, um die Sitzplatzordnung nicht zu gefährden“. Beifall von der GAL.
Wie schon erläutert, hatte der dafür allein zuständige Rat der Stadt Menden darüber noch nicht einmal gesprochen, geschweige denn entschieden. Vielmehr hatte der Bürgermeister eigenmächtig die Sitzordnung im Rat verändert.
Welchen sittlichen Nährwert diese Bemerkung des Bürgermeisters hatte, wird deutlich, wenn man sich mal den eigentlichen Sachverhalt vor Augen führt.
Auch wenn die FDP durch den Übertritt des ehemaligen UWG-Ratsmitgliedes Böhme einen Sitz mehr hat im Rat, tritt dadurch keinerlei Veränderung der Sitze für die FDP in den Ausschüssen ein. Erst recht hat die FDP damit kein Anrecht erworben, einen Sitz mehr in der ersten Reihe zu beanspruchen. Einen solchen Anspruch gibt es gar nicht.
Wofür bedankt sich also der Bürgermeister bei der FDP?
Dafür, dass sie auf etwas verzichtet hat, was ihr gar nicht zustand und sie nur auf rechtswidrige Weise von ihm, dem Bürgermeister erhalten hat.
Man kann sich des Gefühls (Gefühle …) nicht erwehren, dass der Bürgermeister mit dieser Bemerkung davon ablenken wollte, dass er es war, der „die Sitzordnung gefährdet hat“, nämlich durch seine Eigenmächtigkeit.
Kommt einem doch irgendwie bekannt vor, „Ich war`s nicht“.
Menden, 25.11.2011
Was Falschinformationen doch bewirken.
In dem Bericht „Senioren und Jugend getrennt“ (WP 24.11.11) wird dargestellt, dass „vor allem die Bedenken, die auch die Stadtverwaltung bereits geäußert hatte, letztlich den Ausschlag gaben.“
Die USF stellt noch einmal klar, dass diese „Bedenken“ von völlig falschen Voraussetzungen ausgingen.
Noch einmal: Der Abtrag der USF wurde von der Jugendverwaltung so dargestellt, als ob Jugendzentrum und Seniorentreff in die gleichen Räume zusammengelegt werden sollen. Das ist absolut falsch und das wusste die Verwaltung auch, spätestens nach der Erläuterung im Ausschuss.
Die USF hat deutlich gemacht, dass sie sich zwei getrennte Gebäudeteile vorstellt, z.B. Seniorentreff mit bisherigem Zugang, Jugendtreff mit Zugang vom Zeltdach aus, innen räumlich getrennt. Es wurde das Beispiel eines Doppelhauses gebracht. Da haben die beiden Nachbarn auch nicht die gleichen Räumlichkeiten. Das hat auch Herrn Kraatz (FDP) überzeugt. („Herr Dr. Richter hat für die FDP gesprochen, ich spreche für mich“)
Es wurde auch gesagt, dass der Seniorentreff in seinen Räumen allein bleiben kann und nur zusätzliche Räume im Bürgerhaus geschaffen werden sollen, wo sich Jung und Alt treffen können (nicht müssen, wie die Verwaltung fälschlicherweise immer wiederholt hat).
Dass dies entgegen dem krampfhaften Bemühen der Verwaltung, es als nicht möglich darzustellen, bei der Größe des Bürgerhauses durchaus möglich ist, sollen die von der Verwaltung auf Nachfrage mitgeteilten Angaben verdeutlichen:
Bruttoquadratmeterfläche des Jugendzentrums 1.390 m²
Bruttoquadratmeterfläche des Bürgerhauses 2.423 m².
Nicht verständlich, aber bezeichnend, ist auch die Auskunft, dass „Angaben zu den Quadratmetern der Nutzfläche nicht mitgeteilt werden können“, gleichzeitig aber behauptet wird, dass die Quadratmeter im Bürgerhaus nicht ausreichen.
Vor diesem Hintergrund ist die Äußerung des Herrn Salmen „Wir sind der Meinung, dass der augenblickliche Zustand gut ist. Es gibt Austausch zwischen Alt und Jung, aber auch separate Räume“ nur mit der Falschdarstellung der Jugendverwaltung zu begründen.
Wir erlauben uns, Herrn Salmen und die Senioren auf Seite 65 des Innenstadtkonzeptes des Bürgermeisters hinzuweisen. Dort steht unter „Leerstände Hochstraße“ (gemeint ist das ONION):
Nutzung der Leerstände durch Verlagerung des Seniorentreffs, Umgestaltung des Straßenraumes mit Aufenthaltsmöglichkeiten (z.B. Bänke, Schach) und Begrünungen („Seniorenstraße“).
Und schwups ist das Bürgerhaus frei und kann, wie vom Bürgermeister gewünscht, verkauft werden.
Weht daher der Wind?
Die Senioren werden in die Ecke gedrängt, dorthin, wo seit Jahren keiner hin will.
Menden, 23.11.2011
Zu den Sparvorschlägen der Verwaltung unter anderem Hallennutzungsgebühr.
Auf Grund einer Bitte des Stadtsportverbandes fand am 15.11.2011 eine interfraktionelle Sitzung ( Arbeitskreis) mit dem Thema „Hallennutzungsgebühr“ statt. Der SSV hatte sich umfangreich mit dem Thema befasst und eine Stellungnahme mit Anregungen und vorgesehenen Sparmaßnahmen im Sportbereich für den Arbeitskreis erstellt.
Über diese Stellungnahme wurde rege diskutiert. Die Meinung der Mitglieder des AK war, dass am 24.11.2011 eine Sportausschuss-Sitzung stattfinden sollte. An die Verwaltung wurde die Bitte gerichtet, zu den einzelnen Sparvorschlägen Vorlagen zu erstellen, um darüber zu beraten.
Leider mussten die Mitglieder des Arbeitskreises der USF eher die Versammlung verlassen.
Ob nun es reiner Zufall war, oder gewollt, das wollen wir niemandem unterstellen. In Abwesenheit der USF-Mitglieder wurde dann beschlossen, am 24.11.2011 wieder mit einem Arbeitskreis über folgende Tagesordnungspunkte zu beraten:
Umsetzung des Einsparkonzeptes (allgemein)
Einführung eines Entgelts für die Nutzung städt. Sportanlagen
Erhöhung der Eintrittsgelder für das Hallenbad
Schließung/Vergabe des Naturbades Biebertal.
Wir sind der Meinung, dass diese Tagesordnungspunkte in einen Sportausschuss gehören, und dass die Öffentlichkeit ein Recht hat, daran teilzunehmen (Presse).
In dem Einladungsschreiben für die Mitglieder des AK, wurde uns mitgeteilt, dass wir für den 6.12.2011 eine Sportausschuss-Sitzung beantragen können.
An dem Arbeitskreis am 24.11.2011 nehmen wir von der USF nicht teil, haben aber für den
6.12.2011 eine Sportausschuss-Sitzung beantragt. Ob sie wohl stattfindet?
Link: Kommentar abgeben!
Wie verhindere ich, dass etwas, das auf Antrag der USF beschlossen wurde, ausgeführt wird?
Erfreut konnte die USF in der letzten Sozialausschusssitzung zur Kenntnis nehmen, dass ihr Antrag auf Nummerierung der Sitzbänke im gesamten Stadtgebiet mehrheitlich angenommen worden ist. So solle Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, im Notfall dem Rettungsdienst ihren Standort allein durch Nennen der Sitzbanknummer mitteilen zu können. Die SPD war selbstverständlich gegen den USF Antrag. Der Fachbereichsleiter sah sich dann auch noch genötigt, nachzufragen, wie er denn jetzt vorgehen müsse, um den Beschluss umzusetzen. Ohne oder sogar gegen den Beschluss eines Ausschusses oder des Rates kann die gleiche Verwaltung dies mühelos. Da stellt sich die Frage anscheinend nicht. Im Gegenteil.
Das gleiche Spielchen gab es, als der Antrag (wieder der USF, wieder gegen die Stimmen der SPD, diesmal auch der GAL), detaillierte Informationen über die Größe des Jugendzentrums Stadtmitte, des Verkehrswertes etc. und der Größe des Bürgerhauses zusammenzustellen (den Beschluss gab es schon in der vorherigen Sitzung, er wurde nur wieder einmal nicht ausgeführt). Dies war verbunden mit der Bitte, feststellen zu lassen, ob eine grobe Skizze der Möglichkeiten im Bürgerhaus durch hauseigene Architekten erstellt werden könne.
Als der Bürgermeister im Bürgersaal oder im Rathauseingang ein Bürgerbüro unterbringen wollte (Kosten ca. 100.000 €) war Null Komma Nix , ohne Wissen des Rates, die konkrete Planung fertig.
Auch hier stellte der Fachbereichsleiter die Frage, wie den mit diesem Antrag umzugehen sei.
Zusätzlich wollte er dem Ausschuss noch verkaufen, dass dieser Beschluss erst vom Rat bestätigt werden müsste. Das stünde in der Vorlage.
Nur: Für den gerade genannten Beschluss gibt es keine Vorlage. Es handelt sich lediglich um einen Arbeitsauftrag.
Die Vorlage, auf die sich der Fachbereichsleiter beziehen wollte, war die über den Umzug des Jugendzentrums in das Bürgerhaus. Dieser USF-Antrag wurde ja erfolgreich durch SPD,GAL und Herrn Dr. Richter (FDP) abgelehnt.
Und was diese Vorlage betrifft, muss die USF dem Fachbereichsleiter Recht geben. Der Ablehnungsbeschluss ist nicht bindend. Darüber entscheidet noch der KJHA und letztendlich der Rat.
Link: Kommentar abgeben!
Menden, 20.11.2011
Mehrgenerationenhaus (MGH) am Bahnhof.
Was tut man alles, um sein Räppelchen zu bekommen.
Ohne Wissen des Rates hatte der Bürgermeister einen Förderantrag für ein MGH am Bahnhof gestellt.
Dass dieser Antrag gestellt wurde, hat der Rat schließlich erfahren, als der Antrag der USF auf Verlagerung des Jugendzentrums Mitte ins Bürgerhaus erneuert wurde.
Dass dieses MGH im Bahnhofsgebäude unterbracht werden sollte, konnte man allerdings erst bei genauem Hinsehen auf Seite 3 der Vorlage, ganz versteckt, entdecken.
Dass die Förderung aber ausschließlich nur für ein MGH am Bahnhof (an keiner anderen Stelle) greifen würde, hat der Rat vom Bürgermeister nicht erfahren.
Dass die Förderung abgelehnt worden ist, hat der Ausschuss in der Sitzung, aber erst nach eingehender Diskussion, erfahren. Man hätte dies auch zu Anfang sagen und den Punkt von der Tagesordnung nehmen können.
Dass die Miete im Bahnhofsgebäude 55.200 € Euro betragen würde, stand auch nicht in der Vorlage. Für 55.200 € können beim derzeitigen Zinsniveau 1.280.000 € finanziert werden. (entweder von der Stadt oder vielleicht vom Investor?)
Die mögliche Förderung, für die ersten drei Jahre ein Zuschuss von je 30.000 €, war mit einem Eigenteil der Stadt von jeweils 10.000 € verbunden (zusätzliche freiwillige Leistung/nicht zulässig, da Nothaushalt). Dieser Eigenanteil sollte durch Personalgestellung erfüllt werden (wie wir mittlerweile gelernt haben, kostet in Menden Personal ja nichts).
Wo nach Ablauf der Förderung die 30.000 € herkommen sollten, wurde auch nicht gesagt.
Wie viel Personal zusätzlich für das Konzept MGH benötigt wurde, konnte man der Vorlage ebenso wenig entnehmen. (Das wird man dann schon sehen)
Der Vorlage konnte man allerdings entnehmen, dass der Seniorentreff aus dem Bürgerhaus in das MGH im Bahnhofsgebäude umziehen sollte.
Dass dann das Bürgerhaus freigezogen und, wie vom Bürgermeister beabsichtigt, verkauft werden kann (Verkaufsfläche 800 m², Sie erinnern sich), wäre dann bestimmt ein rein zufälliges Ergebnis gewesen.
Eines konnten wir dank der Vorlage auch noch lernen: Der Bahnhof, der hinter der Hönne liegt, vor den Schienen und der Böschung zur Westtangente, abseits der Innenstadt, ist nach Meinung der Jugendverwaltung ein zentraler Standort und für einen Seniorentreff besonders geeignet.
Link: Kommentar abgeben!
Menden, 19.11.2011
Eine denkwürdige Sozialausschusssitzung.
Schlagendes Gegenargument des Herrn Dr. Richter (FDP) gegen den Antrag der USF, das Jugendzentrum Stadtmitte in das Gebäude Bürgerhaus zu verlagern und dort einen Generationentreff einzurichten: Das ist Blödsinn.
Ähnlich qualitativ, auf einem Niveau unterhalb der Grasnarbe, die Argumentation des Herrn Simon (GAL): Herrn Heinrich gehts nicht um die Jugendarbeit, es geht ihm nur darum, Geld zu sparen. (Nebenbei: Das sagt ausgerechnet ein Vertreter der GAL, die bereitwilligst dem Vorschlag der Verwaltung, den Freizeittreff Platte-Heide, - eines Treffs, der von tgl. 100 Jugendlichen besucht wird - , aus Kostengründen zu schließen, zugestimmt hat. Sind diese Jugendlichen weniger wert?)
Der Antrag der USF, erstmals gestellt im Oktober 2010, lautet: das Jugendzentrum Stadtmitte und den Seniorentreff im Bürgerhaus zu einem Generationentreff zusammenzuführen.
Was macht die Verwaltung daraus:
„Die Nutzfläche des Seniorentreffs ist wesentlich geringer, als die des Zentrums, so dass die Angebote für beide Zielgruppen (Jung und Alt) nicht im erforderlichen Umfang aufrechterhalten werden können.“
1.Hier wird der Eindruck erweckt, also ob das Jugendzentrum in das Seniorenzentrum verlagert werden soll. Es geht aber nicht darum, das Jugendzentrum in den Seniorentreff zu verlagern, sondern ins Bürgerhaus.
2. Was ist der erforderliche Umfang der Angebote für beide Zielgruppen? Dazu kein Wort.
Der Komplex Seniorentreff/Bürgersaal ist verkehrlich ungünstiger gelegen, als das Gebäude des Zentrums.“
Was heißt das, bitte schön? Liegt das Bürgerhaus im Wald oder am Kamenener Kreuz?
„Auch der Diversität der Lebenswelten und Bedürfnisse junger und alter Menschen kann aus räumlichen Gründen im Gebäude des Seniorentreffs nicht entsprochen werden.“
Wie kommt die Verwaltung dazu, vom Gebäude des Seniorentreffs zu sprechen? Im Antrag ist davon nicht die Rede, sondern vom Bürgerhaus.
Es ist zu erwarten, dass es bei einer gemeinsamen, kombinierten Nutzung der Räume zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzergruppen kommt. Erfahrungsgemäß haben Kinder und Jugendliche gegenüber Erwachsenen vielfach das Nachsehen.“
Die USF hat nicht die kombinierte Nutzung der Räume beantragt, sondern die Verlagerung des Jugendzentrums ins Bürgerhaus. Ein großer Teil des Bürgerhauses ist fast immer ungenutzt.
„Die Freiwilligkeit zur Entscheidung, aufeinander zuzugehen, muss oberstes Prinzip generationsübergreifender Arbeit sein. Die räumlichen Gegebenheiten müssen dies im Grundsatz berücksichtigen.“
Inwiefern wird das Prinzip der Freiwilligkeit missachtet, (ja sogar von Zwang wurde gesprochen), wenn Jugendtreff und Seniorentreff in einem Gebäude, aber in getrennten Räumlichkeiten untergebracht sind und dann aber in dafür vorgesehenen zusätzlichen Räumen gemeinsame Veranstaltungen durchführen können?
Man hätte den Antrag der USF ja so missverstehen können, wie es scheinbar die Verwaltung getan hat. Aber nur bis zur Beratung im Ausschuss. Spätestens da ist klargestellt worden, dass der Antrag nicht das beinhaltet, was die Verwaltung daraus gemacht hat.
Die USF kann sich des Gefühls nicht erwehren (und Sie wissen ja, Gefühle …), dass es nur darum ging, auf Biegen und Brechen das Mehrgenerationenhaus am Bahnhof durchzukriegen.
Zitat Vorlage Seite 3:
„Aus Sicht der Verwaltung bietet sich die Realisierung eines Mehrgenerationenhauses an diesem zentralen Standort (gemeint ist Bahnhof) an.“
„Gemäß der bisherigen Vorstellungen der Verwaltung soll das geplante Mehrgenerationenhaus im Bahnhof, …., beinhalten - Generationentreffpunkt.“
Hier und nur hier, im Bahnhofsgebäude, können sich also nach Meinung der Jugendverwaltung die Generationen ungefährdet treffen.
Noch einmal zu der billigen Behauptung des Herrn Simon (s.o.):
Das Sparpaket sieht wiederum die Schließung des Treffs Platte-Heide vor.
Die USF will mit ihrem Antrag Kosten sparen und Einnahmen erzielen, um z.B. das Zentrum Platte-Heide erhalten zu können. Die USF hat von der Jugendverwaltung erwartet, dass sie Vorschläge macht, wie das Zentrum Stadtmitte in abgespeckter Form im Bürgerhaus untergebracht werden kann. Dazu aber kein Wort.
Kann die Jugendverwaltung nicht, will sie nicht oder darf sie nicht?
Stattdessen äußert sie sich wie folgt:
„Um die vorhandenen Angebote weiter aufrecht erhalten zu können ….“ Von Abspecken also keine Spur.
Die vorhandenen Angebote:
Musikraum mit Klavier, Keyboard und diversen kleineren Instrumenten; Experimentierwerkstadt mit großen Arbeitstischen und großem Waschbecken; Spieleraum u.a. mit großem Air-Hockey-Tisch; Billardraum mit Billardtisch; Gymnastikraum mit Boxsack, großer speziell eingepasster Kletterwand und sonstigen Geräten; Gruppenraum mit eingebautem begehbarem Spielhaus; Gruppenraum mit eingebautem Aquarium; Cafe`bereich (ca. 90 m²) mit Bühnenpodest, Küchenzeile; Tanz-/Sportraum (ca. 60 m²) mit Matten, Musikanlage und großem Wandspiegel; Computerraum mit ca.(?) 15 PCs und Internetzugang; 2 Küchen, davon eine mit voller Kochausstattung einschl. E-Herd, etc.; Werkraum mit Werkbänken, Holzwerkstatt, Schweißmöglichkeiten.
Hinzukommen Gruppenräume für die offene Arbeit, Büros für Mitarbeiter und Teambesprechungen, Lagerräume sowie Toilettenalgen einschl. Behindertentoiletten. Die Flure wurden z.T. als Standorte für 2 große Kicker, zum Aufbau einer Tischtennisplatte und für Treffen genutzt.“
„Intensivklasse Rodenbergschule; OGS - Gruppen; Mutter -Kind Gruppen.“
(Gehören diese Angebote zu einem Jugendtreff? Können diese Angebote nur dort gefahren werden?)
Der Sozialausschuss hatte in seiner vorherigen Sitzung beschlossen, „die Verwaltung zu beauftragen, eine Vorlage zu erarbeiten, in der detaillierte Informationen, u.a. zur Unterscheidung der Begrifflichkeiten „Mehrgenerationentreff“ und „Mehrgenerationenhaus“ ausgeführt werden“.
Detaillierte Informationen Fehlanzeige. Falschinformationen reichlich.
Die negativen Stellungnahmen des Zentrums und des Seniorentreffs zu dem Antrag der USF sind vor diesem Hintergrund zu sehen. Wenn ich falsch informiert worden bin, bilde ich meine Meinung nach dieser Falschinformation.
Die USF hat den Beschluss aus der vorherigen Sitzung als Antrag wiederholt. Dem ist auch gegen die Stimmen der SPD, der GAL und des Herrn Dr. Richter (FDP) zugestimmt worden.
Gleichwohl hat es ausgereicht, dass die gleichen Personen auf Antrag des Herrn Simon (GAL) den Antrag der USF auf Verlagerung des Jugendzentrums in das Bürgerhaus ablehnen konnten. Die CDU hat sich nämlich der Stimme enthalten.
Link: Kommentar abgeben!
Menden, 18.11.2011
Umzug des Kulturamtes
Antrag per Email am 17.11.2011
Sehr geehrte Frau Staar,
wie mir mitgeteilt wurde, ist der Kulturausschuss in der gestrigen Sitzung darüber informiert worden, dass das Kulturamt in das alte Rathaus umzieht (nicht ziehen soll). Die Kosten wurden mit ca. 6.700 beziffert.
Nach Meinung der USF ist dies bei der derzeitigen Finanzsituation der Stadt Menden (Nothaushalt etc.) nicht zulässig, es sei denn, es würden damit Einsparungen erzielt.
Daher beantragt die USF, die Einsparungen darzulegen, die Gründe für den Umzug benennen , die Art der Kosten zu verifizieren und die Folgekosten aufzulisten.
Weiterhin möchte die USF darüber Auskunft haben, was mit den Räumen des Kulturamtes am Westwall beabsichtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Eugen Heinrich
Link: Kommentar abgeben!
Menden, 16.11.2011
Markige Worte
des Herrn Köhler (GAL): Eltern ernst nehmen und Anmeldungen abwarten.
Genau das wollte und will die USF. Deshalb hat sie sich für eine „Bestandsgarantie“ für das HGG und die Realschule ausgesprochen.
Herr Köhler und die GAL haben in der Ratssitzung unter Ausschaltung des Schulausschusses „ein Stück Gesamtschule am Gelben Morgen“ beschlossen.
Es gab aber bisher keinerlei Angaben über ein notwendiges Raumprogramm für diese Gesamtschule. Es gab auch keinerlei Angaben über ein mögliches Raumprogramm am Gelben Morgen. Es gab einfach gar nichts, nur eine chaotische Beratungschoreographie in Sachen Schulen. Deshalb wollte die USF das Thema Gesamtschule im Gegensatz zur GAL im zuständigen Ausschuss vernünftig („ehrlich“) beraten.
Die von Herrn Köhler so genannte Bestandsgarantie ist keine Bestandgarantie für immer, sondern dafür, dass HGG und Realschule aufrecht erhalten bleiben, solange die Anmeldezahlen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Denn diese Anmeldungen sind für die USF nichts anderes als der dokumentierte Elternwille.
Für die USF ist der Elternwille für alle Schulen gleichwertig. Für die GAL scheint er aber bezüglich der Gesamtschule gleichwertiger zu sein.
Link: Kommentar abgeben!
Wie wär`s denn mal mit der Wahrheit?
Bei den Bebauungsplänen Bahnhof und Nordwall hat die Verwaltung immer behauptet, es gäbe keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Die Planungskosten und Gutachterkosten trüge jeweils der Investor. Was ist dran an dieser Aussage?
Die USF hat mehrmals darum gebeten, doch einfach festzustellen, dass für die beiden Bebauungspläne keine Kosten für die Stadt Menden entstehen würden.
Die Verwaltung ist darauf nicht eingegangen.
Jetzt wissen wir, warum.
In einer Vorlage wird die Frage aus dem Ausschuss, wie es dazu kommen konnte, dass von 680 Straßen 200 Straßen nicht ausgebaut sind und noch mehr nicht abgerechnet, wie folgt beantwortet:
„Nicht zuletzt erforderten bzw. erfordern auch die Investorenprojekte wie u.a. Erschließung Hönneinsel, Echterhof, Bahnhof, Entwicklung des Standortes Nordwall eine intensive Beteiligung der Abteilung Straßenbau und Verkehr an der Planung sowie der Projektausführung, die Arbeitskapazitäten in beträchtlichem Umfang in Anspruch nimmt.“
Das heißt also, die im Sparpaket als Sparmaßnahme aufgeführte Fertigstellung von Straßen und die Abrechnung der fertigen Straßen, ohne die eine Beitragserhebung nicht möglich ist, wurden nicht ausgeführt, weil die Mitarbeiter u.a. und insbesondere bei den Planungen Bahnhof und Nordwall „in beträchtlichem Umfang in Anspruch genommen werden“. Es entstehen also doch Kosten.
Da man davon ausgehen muss, dass auch die Verwaltung weiß, dass Arbeit Geld kostet, dass nicht erhobene Erschließungsbeiträge in der Stadtkasse fehlen und finanziert werden müssen, stellt sich die Frage, warum diese Kosten verschwiegen wurden.
Als die USF beantragt hatte, die Möglichkeiten und Auswirkungen einer Zweitwohnungssteuer zu prüfen, konnte die Verwaltung komischerweise feststellen, dass die Arbeiten des Einwohnermeldeamtes für diese Prüfung 1.500 Euro kosten wird.
Link: Kommentar abgeben!
Menden, 15.11.2011
Bauausschuss am 10.11.11
Hönnebrücke an der Heilig-Kreuz-Kirche.
Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Ausschuss stimmt den Planungen des Wasserverbandes, die Fußgängerbrücke zwischen Balver Straße und Battenfelds Wiese aus Hochwasserschutzgründen zu entfernen, zu. Sobald die Finanzlage der Stadt Menden dies zulässt, wird an geeigneter Stelle eine neue hochwasserfreie Fuß-/Radwegbrücke errichtet. (also nie)
Einer der genannten Vorteile bei einem Abriss der Brücke ist, dass „in den nächsten Jahren erforderliche Brückensanierungs-/Unterhaltungsmaßnahmen entfallen“.
Auf Nachfrage nach den zu erwartenden Unterhaltungskosten wird der Betrag von 15.000 € genannt.
Komisch, als es um die unberechtigte Umwandlung des Walramschulhofes in einen Parkplatz ging, waren 10.619,88 € keine Hausnummer. (die Kosten für den Rückbau sind immer noch nicht benannt)
Auch bei zwei unnötigen und eigenmächtig in Auftrag gegeben Rechtsgutachten mit Kosten von jeweils ca. 3.000 € spielte Geld keine Rolle. (Menden hat eine eigene Rechtsabteilung)
Es scheint nur darauf anzukommen, wer etwas will.
Und noch einer aus dem Bauausschuss.
Es ist alles eine Frage der Interpretation, wenigstens nach Meinung des Beigeordneten Arlt.
Da steht in der Vorlage zum Bebauungsplan Fröndenberger Straße zu lesen: „Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, dessen Aufstellungsbeschluss in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen am 14.07.11 neu gefasst wurde, sieht die Zulässigkeit einer Spielhalle an dieser Stelle (gemeint ist das Gebäude Aldi) vor.
Auf die Einwendung der USF, dass ihr diese Planung im ersten Vorentwurf nicht bekannt sei und sie daher darum bitte, ihr diese Ausweisung in diesem Entwurf zu zeigen, antwortete Herr Arlt, dass hier wohl eine Falsche Interpretation vorliege. Gezeigt wurde, wie zu erwarten gar nichts.
Die USF ist mit dieser Art und Weise nicht einverstanden.
Wie wäre es, wenn die Verwaltung ganz einfach den tatsächlichen Sachverhalt darstellen würde? Dann würden sich jegliche Interpretationen erübrigen.
Link: Kommentar abgeben!
Menden, 12.11.2011
Menden befindet sich bereits auf gutem Weg.
Unterzeile: Bürgermeister Fleige sieht Menden in Sachen Stärkungspakt gut aufgestellt.
Passend dazu war vor einigen Tagen eine Karikatur zu sehen, die Berlusconi zeigt mit den Worten „Oh Mama mia! Isse alles OK ! Italia hatt mich, Silvio isse Erlöser aus Euro-Krise, Italia gutt !! Unterzeile: Berlusconi`s Selbstverständnis.
Das kommt einem irgendwie bekannt vor. Menden befindet sich bereits auf gutem Weg (s. o.)
Wieso befindet sich Menden auf einem guten Weg, wenn Fragen, die sich aus den Sparvorschlägen des Bürgermeisters ergeben, nach acht Monaten Arbeit daran vom Bürgermeister nicht beantwortet werden?
Wenn von vierzig Zeilen eines Sparvorschlages des Bürgermeisters in Höhe von 480.000 € ganze drei Zeilen die Einsparung von 80.000 € durch Anwendung einer DIN Norm beim Putzen darstellen, die restlichen siebenunddreißig Zeilen aber von dem handeln, was der Bürgermeister in einer Mail vom 06.11.2011 an die Fraktionsvorsitzenden folgendermaßen charakterisiert:
„In diesem Zusammenhang: Entscheidungen über mögliche Kommunalisierungen, z.B. ISM (Immobilienservice Menden), stehen am 13.12. nicht an, sondern sind Gegenstand von Beratungen und Entscheidungen im kommenden Jahr.“
92,5 % des Sparvorschlages für den Immobilienservice Menden, das am 13.12.2011 im Sparpaket beschlossen werden soll, handeln also von dem, was nicht auf der Tagesordnung steht. 83,33 % der angeblich einzusparenden Summe können nicht erklärt werden.
Wieso befindet sich Menden auf einem gutem Weg, wenn der komplette Veraltungsvorstand in der entsprechenden Sitzung durch Abwesenheit glänzte (da in Urlaub) und konkrete Fragen in Bezug auf Sparvorschläge beim ISM gar nicht beantwortet werden (können oder sollen?).
Zitate Fleige aus der o.g. Mail:
„Ich weise darauf hin, dass nicht alle insbesondere im ISM-Ausschuss (am 26.10.2011) aufgeworfenen Fragen/Aufgabenstellungen bis zum 13.12. (Termin für den Ratsbeschluss über das Sparpaket) werden abgearbeitet werden können.“
Fakt ist: Der Bürgermeister ist seit zwei Jahren im Amt. Die Stadt hat weder ein Haushaltssicherungskonzept, geschweige denn einen Haushalt. Fragen zum Sparpaket werden nicht beantwortet.
Fakt ist, der Bürgermeister hat in dieser ganzen Zeit nichts erreicht.
Die Verwaltungsspitze hat sich nur mit sich selbst beschäftigt, Führungspositionen ausgetauscht und neue vergeben und die Verwaltung durcheinander gewurschstelt. Gespart werden soll wieder einmal bei den Arbeitern.
Bei den Schulen das gleiche Chaos, Schule auf – Schule zu – Schule auf. Keinerlei verlässliche Daten.
Der einzige (gute?) Weg, auf dem sich Menden zu befinden scheint, scheint der Weg vor die Wand zu sein.
Link: Kommentar abgeben!
Menden, 11.11.2011
Über das gute Miteinander im Rathaus.
Sitzung des Bauausschusses, Tagesordnungspunkt „Abriss der
Brücke an der Heilig-Kreuz-Kirche“
Herr Lückermann führt aus, dass es ihm unwahrscheinlich
erscheine, „dass Maßnahmen kilometerweit oben Einfluss auf den Wasserstand der
Hönne in der Innenstadt hätten“.
Der Fraktionsvorsitzende der USF widerspricht ihm und
verweist auf die Möglichkeiten im Bereich der Oeseteiche und des Eisenwerkes
Röddinghausen.
Darauf Herr Lückermann: „Wenn man etwas bewusst
missverstehen will, ….“
Eine solche Unterstellung ist nach Meinung der USF eine
Unverschämtheit, zeigt aber den Umgang einzelner Mitglieder der Verwaltung mit
Mitgliedern der USF.
Nicht, dass Sie jetzt meinen, dies sei ein einmaliger
Ausrutscher. Wir erinnern u.a. an die Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes,
die sich am 19.11.2010 in „einer Weise kritisiert fühlten, die fachlich jeder
Grundlage entbehrte und unsachlich und persönlich sehr verletzend vorgetragen
wurde“. Auf den Beleg dafür oder ein Entschuldigung warten wir, fast auf den
Tag ein Jahr später, heute noch.
Aber warum sollten sich Mitarbeiter dieser Verwaltung
zurückhalten, wenn ihr oberster Chef seinen „Mitarbeitern zugesteht, ihre
Gefühle zu äußern und darauf aufmerksam zu machen, wenn sie sich
ungerechtfertigt kritisiert und angegriffen fühlen“.
Die USF hofft nur, dass die Mitarbeiter der Verwaltung
dieses Bürgermeisters ihre Gefühle nicht auch in dieser unqualifizierten Weise
dem Bürger gegenüber zum Ausdruck bringen.
Link: Kommentar abgeben!
Weitermachen!
Zur Erinnerung: Herr Holdorn (CDU) hatte u. a. den Antrag gestellt, den Landrat um die Klärung der Frage zu bitten, ob der Bürgermeister gegen einen Ratsbeschluss tätig werden kann. Diesem Antrag hat der Ausschuss zugestimmt.
Dieser Bitte ist der Landrat, mit welcher Begründung auch immer, nicht nachgekommen.
Dies ist der eine Teil. Interessant.
Der andere Teil ist aber noch interessanter.
Die komplette IfB-Koalition gibt sich damit zufrieden.
Herr Weige (FDP) im Hellweger Anzeiger: „Es ist, glaube ich, jedem klar, dass die Mehrheit der Ratsmitglieder dieses Verhalten missbilligt hat.“ Und „forderte, einen Schlussstrich unter das Kapitel zu ziehen.“
Herr Haldorn (CDU) wird dort zitiert, dass er „sein Bedauern darüber ausdrückt, dass die im Mittelpunkt stehende Frage, ob politische Entscheidungen durch die Bewertung als Geschäft der laufenden Verwaltung ausgehebelt werden können, im gesamten Verfahren nicht geklärt worden sei.“ Und weiter: „Wir nehmen das jetzt zur Kenntnis, erklärte Haldorn, dass seine Fraktion keine Perspektive für ein Weiterverfolgen sieht.“
Für die FDP reicht es also, das Vorgehen des Bürgermeisters zu missbilligen (auf ein Neues). Die CDU nimmt zur Kenntnis, dass nichts geklärt worden ist und sie keine Perspektive zur Klärung der Frage sieht.
Der Bürgermeister kann also in Zukunft weiter jeden Beschluss, der ihm nicht passt, gefahrlos konterkarieren. Die IfB-Koalition wird dagegen nicht vorgehen.
Die USF hatte in vorhergehenden Sitzung eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht angeregt, weil sie davon ausging, dass sich der Spruch, „Beschwerden jeder Art sind formlos, kostenlos und aussichtslos“, auch hier wieder bewahrheiten würde.
Er hat sich bewahrheitet.
Den Antrag zu wiederholen hat die USF nach der o.g. Aussage des Herrn Haldorn als zwecklos (das vierte „los“) angesehen und deshalb darauf verzichtet.
Die USF bleibt ihrer Meinung, dass das Vorgehen des Bürgermeisters nicht zulässig war.
Link: Kommentar abgeben!
Menden, 10.11.2011
Ein Bürger gewinnt in einem Verwaltungsgerichtsprozess
gegen den Bürgermeister. Dieser hatte seinen Bürgerantrag (an den Rat) eigenmächtig dem Rat vorenthalten.
Aufschrei in der Stadt wegen dieser Eigenmächtigkeit des Bürgermeisters? Aufschrei bei der Presse? Aufschrei bei der IfB-Koalition? In Menden doch nicht. Höchstwahrscheinlich ist die Zensur in Menden, wie alles, was sich der Bürgermeister bisher geleistet hat, „Kinderkram“.
Der absolute Gipfel ist die Kritik des Herrn Weige (FDP) daran, dass der Vorsitzende der USF im Rechnungsprüfungsausschuss feststellt, dass er als positiv bewertet, dass wenigstens ein Bürger (wenn schon nicht der Rat) sich vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Eigenmächtigkeit des Bürgermeisters gewehrt habe.
Grund für die Kritik des Herrn Weige war aber nicht die Tatsache, dass die Klage und der Klageerfolg als positiv empfunden wurde, sondern, dass die von einem Republikaner erhobene Klage für gut befunden wurde.
Kommt es demnach für Herrn Weige (FDP) nicht darauf an, dass der Bürgermeister rechtswidrig gehandelt hat, sondern darauf, welche politische Einstellung der Bürger hat, gegenüber dem der Bürgermeister rechtswidrig gehandelt hat?
Ein erschreckendes Rechtsverständnis.
Hoffentlich zieht das Verwaltungsgericht jetzt auch das Büßerhemd an, weil es die Klage eines Republikaners zugelassen und, noch schlimmer, dem klagenden Republikaner auch noch Recht gegeben hat.
Link: Kommentar abgeben!
09.11.2011
Ist Menden rechtsfreier Raum?
Auch durch penetrantes Wiederholen wird die Eigenmächtigkeit des Bürgermeisters nicht rechtens.
Große Überschrift in der WP: „Walram-Parkplatz: Kritik läuft abermals ins Leere“
Zur Erinnerung: Der Bürgermeister hatte veranlasst, den Walram-Schulhof in einen Parkplatz für Bedienstete der Stadt Menden umzubauen. Die Kosten dafür beliefen sich auf 10.619,88 €. Dem stand und steht aber der Beschluss des Rates entgegen, aus dem Schulhof einen Bolzplatz zu machen. Da sich beides aber ausschließt, wollte der Ausschuss die Frage geklärt haben, ob der Bürgermeister gegen einen Ratsbeschluss handeln kann.
Nimmt man die o.g. Überschrift allein, entspricht es sogar, leider, der Wahrheit, dass die Kritik ins Leere läuft. Erschreckend aber ist, warum die Kritik ins Leere läuft.
Da schreibt Herr Bottin (WP), dass „Fleige sein Vorgehen als rechtlich in Ordnung ansehe. Es habe sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gehandelt, das Hinzuziehen der Politik sei nicht nötig gewesen. Dieser Auffassung schloss sich dann die Rechtsdirektorin an. Der Bürgermeister entscheide selbst, ob ein Geschäft der laufenden Verwaltung vorliege.“
1. Die Rechtsdirektorin hat sich nicht dahingehend geäußert, dass das Vorgehen des Bürgermeister als Geschäft der laufenden zu betrachten ist. Sie hat lediglich festgestellt, dass der Bürgermeister „nach pflichtgemäßem Ermessen selbst entscheidet, ob es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt“. Sie hat sich also in keiner Weise der Auffassung des Bürgermeisters angeschlossen.
2. Es hier nicht um die Frage - entscheidet der Bürgermeister, ob ein Geschäft der Laufenden Verwaltung vorliegt - , sondern darum, ob die diesbezüglich getroffene Entscheidung richtig war. Diese Frage wurde eben nicht beantwortet.
Auch das Zitat aus dem zweiten Antwortschreiben der Rechtsdirektorin, „Nachdem die Parkplatznutzung aufgegeben wurde entzieht sich die Angelegenheit bereits in der Sache einer kommunalrechtlichen Einflussnahme“ führt in die Irre.
Auch wenn die Parkplatznutzung aufgegeben wurde, ist die eigentliche Frage, die der Ausschuss an den Landrat gestellt hat, nämlich die, ob der Bürgermeister einen Ausschussbeschluss konterkarieren kann, nicht beantwortet.
Zudem geht es nicht nur darum, es geht auch darum, dass nach Meinung des Ausschusses unnötig und auch rechtswidrig 10.619,88 € vom Bürgermeister in den Sand gesetzt wurden. Das Geld ist und bleibt weg. (davon hätte man 36 Jahre und 328,5 Tage den Denkmalschutzbeauftragten bezahlen oder zwei Jahre den Kindersommer finanzieren können. Beides wird zur Rettung der Stadtfinanzen vom Bürgermeister im Sparpaket als „einzusparen“ vorgeschlagen)
Mit seiner Darstellung und Wortwahl erweckt Herr Bottin den Eindruck, als ob die Rechtsdirektorin das Handeln des Bürgermeisters als rechtens bestätigt habe.
Die Wahrheit ist, sie hat überhaupt nichts bestätigt.
Was hier abgeht, dazu wenige Zitate aus den Vorlagen und der Stellungnahme der Rechtsdirektorin:
Zitat aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses vom19.01.2011:
„Der weitergehende Antrag des Herrn Heinrich auf Klärung der Fragen
1. Handelt es sich bei der Entscheidung über die Errichtung des Walram-Parkplatzes um ein Geschäft der laufenden Verwaltung?“
2. (…)
Zitat aus der Vorlage zur darauffolgenden Sitzung des Ausschusses:
„Zu den gestellten Fragen hat der Bürgermeister nachstehende Stellungnahme abgegeben:“
Zitat aus der Stellungnahme der Rechtsdirektorin:
„Sofern der Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung eine rechtliche Prüfung veranlassen will, steht ihm hierfür das Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung.“
In diesem Wissen hat der Ausschuss die Fragen an das Rechnungsprüfungsamt gestellt.
Die Frage zu 1. ist zweifelsfrei eine Frage nach der Rechtmäßigkeit des bürgermeisterlichen Vorgehens.
Diese Frage aber hat das Rechnungsprüfungsamt nicht beantwortet, sondern hat denjenigen antworten lassen, dessen Handeln auf Rechtmäßigkeit überprüft werden sollte. (üblich in Menden)
Deshalb hat der Ausschuss sich an den Landrat gewandt.
Der gibt aber die gewünschte Rechtsauskunft nicht, sondern verweist dazu an das Rechnungsprüfungsamt (das diese Frage nicht beantwortet hat).
Würde das Ganze tatsächlich der Rechtslage entsprechen, könnte der Bürgermeister im Grunde genommen machen, was er will. Das tut er zwar; das heißt aber noch lange nicht, dass es rechtens ist.
Das liest sich etwas anders, als das, was Herr Bottin geschrieben hat.
Nur schlimm ist, dass alles stimmt, was in der Zeitung steht. „Es stand doch in der Zeitung.“
Menden, 02.11.2011
Baurecht ganz nach Bedarf.
Die Tinte des Bebauungsplanes Bahnhof ist gerade trocken, da liegt schon die erste Änderung auf dem Tisch. Bezeichnenderweise die erste, wer weiß, wie oft noch geändert wird.
Das ist aber nur der eine Teil.
Der andere Teil ist die Fortsetzung des Schauspiels „Werbekonzept Bahnhof“.
Als auf Antrag der CDU die Werbestelen abgelehnt werden sollten, malte Herr Oelert den Weltuntergang an die Wand, die Stelen seien Teil des Bebauungsplanes und der Bebauungsplan müsse dann neu ausgelegt werden, das Projekt sei dann gefährdet u.s.w. ..
Das dies nicht der Wahrheit entsprach, hatten wir schon dargelegt.
Wie zu erwarten, hat diese Schwarzmalerei gefruchtet, die Mehrheit im Bauausschuss bekam Angst, die Werbestelen sind beschlossen.
Jetzt wird es wieder „lustig“.
Weil nicht die Stelen, sondern die ausgewiesenen Werbeflächen Bestandteil des Bebauungsplanes sind und die Stele am Bahnhof nicht am ausgewiesenen Platz errichtet werden soll, muss jetzt das getan werden, was vorher zum Weltuntergang geführt hätte: Der Bebauungsplan muss entsprechend geändert werden.
Und siehe da, die Welt geht nicht unter, das Projekt Bahnhof ist nicht gefährdet. Dass Werbekonzept steht, wie gewollt.
Was lässt sich die IfB-Koalition noch alles gefallen, ohne dass personelle Konsequenzen gezogen werden?
Link: Kommentar abgeben!