Archiv November 2013

Menden, den 28.11.2013

 

Anmeldungen für die Grundschulen.

 

Nun sind sie da, die Anmeldungen für die Grundschulen in Menden. Und siehe da, in Schwitten und in Hüingsen reichen die Zahlen zur Freude aller Eltern zu einer Eingangsklasse. Also hat sich ihr Kampf um den Erhalt der Schulen gelohnt. Die Unterstützung von unserer Seite hat sich als vollkommen richtig erwiesen. Man muss aber nicht nur die nackten Zahlen in Betracht ziehen. Es sind Kinder, die da hinter stecken. Für diese ist der Schulbeginn ein ganz wichtiger Abschnitt in ihrem jungen Leben. Es wird ihnen nun ermöglicht, in ihrem Stadtteil die Schule zu besuchen. So ist ihr Schulweg in einer gewohnten Umgebung. Ein Vorteil ist ebenfalls, dass die Erstklässler zusammen mit Freunden und Freundinnen aus der Kindergartenzeit eingeschult werden. Das erleichtert den Einstieg in die Schulzeit. Ich bin froh, dass wir als USF für den Erhalt der Schulen gestimmt haben. Der Standort der Schulen trägt dazu bei, dass die Ortsteile nicht ausbluten. Ich freue mich für vor allem für die Kinder und natürlich auch für die Eltern.

 

Luzia Remes

stellv. Fraktionsvorsitzende der USF

 

Link: Hier können Sie Ihren Kommentar abgeben!

Menden, den 27.11.2013

 

Das Wunder von Menden

 

Am 20.11.2013, bei der Stadtentwässerung Menden (SEM) eingegangen am 21.11.2013, hatte die USF über den Vorsitzenden des Betriebsausschusses SEM, Herrn Richter, nachfolgendes Schreiben an die Betriebsleitung SEM geschickt:

 

…..

im Namen der USF bitte ich um umgehende Beantwortung nachfolgender Fragen an die Fraktion:

1. Wurden im System der Druckentwässerung Oesbern bauliche Veränderungen nach dem Weggang ihres Vorgängers durchgeführt?

2. Wenn ja, waren diese Veränderungen systemimmanent?

3. Welche Kosten sind dafür entstanden?

Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen, bitten wir um umgehende Mitteilung darüber und fordern vorsorglich ersatzweise Akteneinsicht.

 

Wie mittlerweile unter der Ägide des SPD(?)-Bürgermeisters üblich, erhält die USF keinerlei Antwort. Die Anfrage wird totgeschwiegen.

Daher erlaubt sich die USF, davon auszugehen, dass es bauliche Veränderungen angefragter Art an der Druckentwässerung Oesbern nicht gab.

Sie fragen sich, warum dieses Thema die USF zu diesem Zeitpunkt interessiert?

Ganz einfach, es ist bald wieder Weihnachten. Zeit, mal wieder einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung abzuschießen. Wie zwei Tage vor Heilig Abend im Jahre 2010.

Wir kennen zwar keinen Mitarbeiter, der einen Grund dafür liefern würde, aber das spielt in Menden keine Rolle.

Und jetzt wird es wieder rund.

Sie erinnern sich?!

Der Prüfbericht der Druckentwässerungsanlage Oesbern wurde damals schon vor der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses an die Presse lanciert und selbstverständlich veröffentlicht.

Die schriftliche Stellungnahme der USF, in der jede einzelne Prüfungsbemerkung widerlegt oder als das bezeichnet wurde, was sie war, nämlich ein Glaubensbekenntnis der Prüferin, wurde selbstverständlich nicht veröffentlicht.

Und schließlich wurde auf Grund dieses "Prüfungsberichtes" der damalige Leiter der SEM abberufen. Zwei Tage vor Heilig Abend.

Und jetzt?!

Und jetzt auf einmal gibt es Lobeshymnen für die Anlage, die damals von der Prüferin in Grund und Boden geschrieben wurde.

Jetzt ist die "Druckentwässerung in Oesbern ein Vorbild".

Wie bitte?! Keine baulichen Veränderungen (s.o..) und die gleiche Anlage ist Vorbild?

Übrigens: Nach uns vorliegenden Informationen haben sechzehn Städte bei der Druckentwässerung Geruchsprobleme. Darunter Arnsberg, Soest und Bielefeld.

Sind in diesen Städten auch die zuständigen Betriebs- oder Amtsleiter abberufen worden? Auch zwei Tage vor Heilig Abend?

Die USF wünscht allen, die damals am Abschuss des Betriebsleiters gehörig gedreht haben, wenn auch etwas verfrüht, so doch von Herzen, ein gesegnetes Weihnachtsfest. 

 

Link: Hier können Sie Ihren Kommentar abgeben!

Menden, den 24.11.2013

 

Scheinheilig ist gar nichts dagegen

 

Sie erinnern sich an den Antrag der USF, die Aufsichtsratsmitglieder zu einer Strategiediskussion Anfang 2014 aufzufordern?

Die USF hat das wie folgt begründet:

Der vorherige Geschäftsführer, Herr Heidenbluth, war über ein Jahr lang krankheitsbedingt nicht in der Lage, die Geschicke der Stadtwerke zu lenken. Zudem ist der neue Geschäftsführer schon seit Mai diesen Jahres im Amt.

Eine solche Beratung mit einem neuen Aufsichtsrat, der sich erst einarbeiten müsste, ist erst frühestens Ende 2014 möglich. Es ist die originäre Aufgabe des Aufsichtsrates, den neuen Geschäftsführer nach seinen Vorstellungen zur Zukunft der Stadtwerke zu fragen und sich damit auseinander zu setzen.

Der vorherige Geschäftsführer hat zwar ein ausgezeichnet bestelltes Haus hinterlassen (Gewinnausschüttung 3,3 Mio. €). Das heißt aber nicht, dass es in dieser schnelllebigen Zeit, gerade im Energiesektor, auch weiterhin so erfolgreich bleiben muss, wenn lediglich alles so bleibt, wie es ist. Es wäre nicht schlecht, wenn auch neue Geschäftsfelder besetzt werden könnten. Wie schnell ist der Zug abgefahren.

Der Antrag wurde von der großen Koalition, wie nicht anders zu erwarten, im Rat in öffentlicher Sitzung abgelehnt. Begründung des Aufsichtsratsmitgliedes Sebastian Schmidt (CDU): Das sei eine richtungweisende Angelegenheit und darüber solle der neue Aufsichtsrat nach den Kommunalwahlen im Mai entscheiden. Außerdem habe allein das Ratsmitglied Heinrich dem Antrag im Aufsichtsrat zugestimmt (eine Abstimmung hat gar nicht stattgefunden).

Der gleiche Sebastian Schmidt (CDU), schlug dann in einer Aufsichtsratssitzung zwei Tage später vor, dass der Geschäftsführer der Stadtwerke Menden in der Sitzung Januar 2014 seine geplante Strategie dem Aufsichtsrat vorstellen möge. Stillstand sei Rückschritt.

Hallo!?

Die Halbwertzeit von Überzeugungen scheint bei der CDU nur einen Tag zu betragen.

Aber man kann es auch positiv sehen: Die CDU wechselt ihre Überzeugung nicht von heute auf morgen, sondern erst auf übermorgen.

Oder geht es gar nicht um Überzeugungen?

Geht es vielleicht darum, wer etwas beantragt!?

Das erinnert an folgende Glosse:

Die Maurerkolonne packt ihr Werkzeug zusammen und geht zum Bauwagen. Da kommt ihr der Polier entgegen und fragt: "Was soll das denn?" Antwort: "Es ist Feierabend." Der Polier." Von wegen Feierabend. Es ist dann Feierabend, wenn ich das sage.

Feierabend !!!"

 

Ganz nebenbei:

Nicht, dass Sie meinen, die USF hätte ihre Meinung zum SPD(?)-Bürgermeister geändert oder gar keine Meinung: Herr Czerwinski (WP) hatte den Fraktionsvorsitzenden der USF am 22.11.2013 um 16.58 h angemailt. Zu dieser Zeit war leider Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Menden.

Daher gab es keine Erklärung der USF in der WP zu der Tatsache, dass sich der SPD(?)-Bürgermeister einer Wahl am 25.05.2014 nicht stellen will.

Die Meinung der USF ist nach wie vor: Jeder Tag, den dieser Bürgermeister länger im Amt bleibt, ist ein Tag zu viel.

Aber: Wenn schon dieser Bürgermeister im Mai nicht "abgewählt" werden kann, können wenigstens seine Wasserträger, die CDU, auf die richtige Größe zurechtgestutzt werden.

 

Link: Hier können Sie Ihren Kommentar abgeben!

Menden, den 22.11.2013

 

Der Spruch des Jahres

 

"Wir bekommen Zuschüsse vom Land. Das ist ein Zeichen, dass wir solide Haushaltspolitik betreiben."

So Volker Fleige in der WP am 20.11.2013.

Menden bekommt also Sozialhilfe vom Land, weil hier so gut gewirtschaftet wird.

Nicht ganz so widersinnig, aber auch nicht von schlechten Eltern, ist die Aussage der CDU zum Haushalt 2014/15: "Der Haushalt ist auf einem guten Weg."

Fragt sich nur wohin?

Menden hat Schulden in Höhe von 134 Mio. €.

Anstatt Personalkosten einzusparen (Lt. Sanierungsplan sind 4.564.750 € einzusparen) belaufen sich die Mehraufwendungen z.Zt. auf 341.000 €. Allein fünf zusätzliche Feuerwehrleute sind nach dem endlich, nach über zwei Jahren Warteschleife, beschlossenen Brandschutzbedarfsplan erforderlich. Hinzukommen Umbaukosten der Feuerwache in Höhe von 500.000 €.

Die Einsparungen beim Eigenbetrieb ISM in Höhe von 250.000 € werden erzielt, indem man einfach die Miete, die die Stadt an ISM zahlen muss, in dieser Höhe kürzt. Rechte Tasche - linke Tasche.

Die Einsparung von 150.000 € bei der Wilhelmshöhe soll dadurch erreicht werden, dass man diese 150.000 € aus dem Kapital aus dem Verkauf der RWE-Aktien bestreitet.

Die von der Ratsmehrheit beschlossenen Innenstadtmaßnahmen - Glockenteichbach, Umbau Bahnhofstraße, Umbau Neumarkt, Einrichtung Bürgerhaus, Umbau Unnaer Straße - Kosten in Millionenhöhe, kommen hinzu.

Gleichzeitig wird Wohnbaufläche unter der Hälfte des Verkehrswertes verhökert. Die Begründung dafür in einem Fall von mehreren: Der Erwerber will dort keine Wohnungen bauen, sondern Carports errichten. Nachdem die Mehrheit dem Verkauf zugestimmt hat, erfährt die staunende Politik, dass auf den Dächern der Carports Fotovoltaikanlagen installiert werden.

Das Gut Rödinghausen hat bisher schon ca. 1,5 Mio. € gekostet. Es werden noch Hunderttausende € fällig, wenn das Gebäude von Grund auf saniert werden muss.

Völlig aus dem Focus der Betrachtung entfleucht ist die Verpflichtung zur Sanierung des Schmelzwerkes. Dafür hat die Stadt Fördergelder kassiert.

Wenn nicht saniert wird, müssen diese Gelder zurückgezahlt werden.

Im Bereich Schulen wurde bisher gar nichts gespart. Kein einziges Gebäude wurde bisher gewinnbringend veräußert.

So wurde bei der ehemaligen Hindenburgschule nur ein Kaufpreis in der Höhe der Hälfte des Bilanzwertes erzielt.

Bei der Grundschule Halingen wurde es noch "lustiger".

Für den Umbau des Gebäudes in eine Kita wurden 367.000 € angesetzt. Als Teilfinanzierung sollte das ehemalige Kita-Gebäude nebenan verkauft werden, Bilanzwert 287.000 €. Empfohlener Verkaufspreis 250.000 €. Macht hier schon einen Bilanzverlust von 37.000 €. Um das Gebäude überhaupt verkaufen zu können, mussten erst einmal 150.000 € für die Erneuerung der Hausanschlüsse ausgegeben werden. Macht einen Verlust von 187.000 €. Realisiert werden konnte aber nur ein Verkaufspreis von 205.000 €. Noch einmal 45.000 € weniger. Gesamtverlust also 242.000 €. Investitionen in der neuen Kita (noch nicht abgerechnet, denken Sie an das Bürgerbüro, Mehrkosten 27.000 €) 367.000 €.

Das nennt Fleige solide Haushaltspolitik!

Und das o.a. ist nur ein Bruchteil dieser "soliden" Haushaltspolitik.

Aber allein daran können Sie schon erkennen, warum sowohl der Bürgermeister als auch die große Koalition die Redezeit für den Haushalt auf fünf Minuten begrenzen wollten. Die Wahrheit ist unangenehm.

Völlig unbeachtet bleibt die Tatsache, dass Menden seit Jahren einen Kassenkredit (Überziehungskredit) benötigt in Höhe von unverändert um die 57 Mio. €, je nach Stichtag der Steuereingänge. Und das ist der eigentliche Knackpunkt.

Wie im privaten Bereich benötigt man einen Überziehungskredit dann, wenn Einnahmen und Ausgaben nicht im Einklang stehen. Läuft das über Jahre so, ist das der Beweis dafür, dass strukturell etwas nicht stimmt.

Das kann geändert werden entweder durch Erhöhung der Einnahmen oder durch Senkung der Ausgaben.

Da dieser Kredit in Menden aber unverändert bleibt, heißt das: An dem eigentlichen Problem ist seit Jahren nichts geändert worden?

Solide Haushaltspolitik!?

Und warum kann Menden seinen Verpflichtungen dann überhaupt noch nachkommen?

Weil das Land 3,3 Mio. € an Hilfe gibt, weil die Steuereinnahmen sprudeln, weil die Zinsen so niedrig sind wie noch nie. Alles Faktoren, für die dieser Bürgermeister nichts kann, ebenso wenig die Ratsmehrheit.

Gespart hat Menden nur im Bereich Jugend und Soziales. Wo auch sonst bei einem sozialdemokratischen Bürgermeister.

Und im Gegenzug leistet sich dieser Bürgermeister noch eine eigens für ihn stattfindende Wahl 2015. Sein Glanz soll nicht durch die anderen popeligen Wahlen beeinträchtigt werden. Die zusätzlichen Kosten spielen keine Rolle.

Und welchen Anteil hat die große Koalition daran, dass Menden immer nicht pleite ist? Helfen Sie uns beim Suchen!

Diese Mehrheit hat es vielmehr zugelassen, dass die Politik außen vor ist.

Die Task Force Haushalt, beschlossen im Dezember 2011, die sich mit den strukturellen Problemen befassen sollte, wurde vom Kämmerer, der als Moderator dafür bestimmt wurde, nach drei Sitzungen bis heute einfach nicht mehr einberufen.

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) sollte die Arbeit der Verwaltung überprüfen und den Rat über mögliche Einsparungen unterrichten. Für den Bereich Jungend und den Bereich Bauen hat die GPA ein Ergebnis. Nur wurde dies dem Rat nicht vorgestellt. Warum nicht!?

Die Funktion des Rates hat die IfB übernommen. Im Hinterzimmer wird alles vorbesprochen und der Rat zum Handhochheben einberufen. Der Bürgermeister kann machen, was er will. Die Ratsmehrheit winkt alles durch. Hoffentlich bekommen sie vom vielen Winken Sehnenscheidenentzündung.

Die wirtschaftliche Entwicklung vollzieht sich in Wellenbewegungen. Zurzeit befindet sie sich in einem Hoch. Was ist, wenn sie sich wieder einem Tal nähert, wenn die Steuereinnahmen sinken, die Zinsen steigen!? Was ist, wenn die Zahlungen des Landes nicht mehr kommen!?

Darauf hat die Ratsmehrheit keine Antwort.

Es bedarf keiner wirtschaftswissentlichen Kenntnisse für eine solide Haushaltsführung. Es gelten die gleichen Mechanismen, wie im Privathaushalt.

Wenn ich in guten Zeiten nichts zur Seite lege, Sondereinnahmen (wie z.B. Überstunden) als immerwährend ansehe und dementsprechend meine Verpflichtungen noch erweitere, kommt irgendwann der Knall.

Der wird auch für Menden kommen. Die USF ist gespannt, wer es dann wieder nicht gewesen ist.

Die große Koalition und ihr Bürgermeister waren es bestimmt nicht.

Dann waren es sicherlich wieder der Kreis, das Land, der Bund.

Aber bis dahin ist ja noch Zeit. Jetzt kommen erst einmal die Kommunalwahlen. Da will man dem Bürger doch nicht die unangenehmen Wahrheiten sagen.

 

Link: Hier können Sie Ihren Kommentar abgeben!

Menden, den 20.11.2013

 

Dieser Weg wird kein leichter sein

 

Dass sich dieser Spruch des SPD-Bürgermeisters aus seiner Antrittsrede bewahrheiten würde, war der USF von Anfang klar.

Mit diesem Bürgermeister ist der Weg alles andere als leicht.

So auch gestern in der Ratssitzung.

Bei dem Antrag der USF, die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Menden aufzufordern, sich in Klausurtagung über die zukünftige Strategie der Stadtwerke zu beraten, hatte dieser Bürgermeister in gewohnter Manie(r) nichts anderes zu tun, als zu behaupten, das Antragsbegehren der USF könne vom Rat gar nicht beschlossen werden.

Als sich der Fraktionsvorsitzende deshalb zur Geschäftsordnung meldete, um feststellen zu lassen, dass die Behauptung dieses Bürgermeisters falsch sei, wurde er, wie schon häufiger, von diesem Bürgermeister abgekanzelt, "das sei kein Antrag zur Geschäftsordnung, der Fraktionsvorsitzende der USF versuche das schon seit vier Jahren".

Leider hat ein Bürgermeister die Versammlungsleitung, er kann zu jeder Zeit falsche Behauptungen aufstellen, das Ratsmitglied kann jedoch erst darauf reagieren, wenn er von diesem Bürgermeister das Wort erteilt bekommt. Und das kann dauern, insbesondere dann, wenn er der USF angehört und permanent übersehen wird.

Und wenn dann aus dem Rat, sowohl vom Antragsteller als auch von der FDP und der GAL, gefragt wird, inwiefern das Antragsbegehren nicht zulässig sei, antwortet dieser Bürgermeister einfach nicht. Und wenn dann die gleiche Frage an den ersten Beigeordneten gestellt wird (Jurist), wird diesem nicht das Wort erteilt.

Es ist also lediglich eine unlautere Beeinflussung des Rates durch eine Meinungsäußerung des Bürgermeisters (es sagt ja der BM und was der sagt, muss ja stimmen) zu einem diesem Bürgermeister unangenehmen Antrag der USF.

Und was macht die Fraktion des SPD-Bürgermeisters, die CDU, reibt sich die Hände, weil man ja eh gegen den Antrag der USF ist.

Dass der Weg mit diesem Bürgermeister kein leichter sein würde, war zumindest der USF von vornherein klar.

Dass es aber auch kein leichter Weg sein würde mit der CDU-Fraktion, diesen SPD-Bürgermeister in Zaum zu halten, hatten wir nicht erwartet.

 

 

 

Zum Geschäftsordnungsantrag:

 

Anträge zur Geschäftsordnung sind keine inhaltlichen Anträge, sondern beziehen sich auf den Verlauf der Versammlung.

Die USF wollte beantragen, den Bürgermeister aufzufordern, zu erklären, inwiefern der Antrag der USF rechtlich nicht zulässig sei.

Das ist kein Antrag zur Sache. Da der Bürgermeister mit seiner falschen Behauptung Einfluss nimmt auf den Verfahrensablauf (es gibt ja immer noch Ratsmitglieder, die glauben, wenn der BM das sagt, muss es stimmen), liegen die Kriterien für einen Geschäftsordnungsantrag vor.

 

Zur Behauptung des Bürgermeisters, der Antrag der USF sei nicht rechtens:

 

Die USF hatte beantragt, "der Rat möge … beschließen: Die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Menden GmbH werden aufgefordert, in einer Klausurtagung Anfang 2014 über die zukünftige Strategie der Stadtwerke Menden zu beraten."

 

Die USF hat bewusst die Formulierung "auffordern gewählt".

Der Rat kann die Aufsichtsratsmitglieder z.B. auch auffordern, im T-Shirt mit dem Logo der Stadtwerke Menden rumzulaufen. Er kann sie nur nicht dazu zwingen.

Auffordern ist nicht verboten.

 

Es gibt sogar ein Weisungsrecht (natürlich nicht bezgl. T-Shirts) des Rates, s. § 113 Abs. 1 S 2 GO NRW.

Dies ist auch Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, ist aber in Bezug auf die Bewertung im Gesellschaftsrecht (Alleinverantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder) noch strittig.

Aus diesem Grund hat die USF die Formulierung "auffordern" gewählt.

 

Aber das ist ja egal, rechtens ist in Menden, was der Bürgermeister sagt.

 

Link: Hier können Sie Ihren Kommentar abgeben!

Menden, den 14.11.2013

 

Was kümmert mich die Gemeideordnung

 

Endlich mal was Neues, raus aus den eingefahrenen Bahnen.

Es entscheidet nicht mehr die Mehrheit im Rat, das ist langweilig, das machen ja alle anderen. Nein, in Menden entscheidet die kleinste Fraktion im Rat, nämlich die des Bürgermeisters, die SPD!

Das ist kein Scherz. So geschehen in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 12.11.2013 (am 11.11. um 11.11 h wäre treffender gewesen).

 

Auf der Tagesordnung "Entwicklung von Leitlinien zu einer Willkommenskultur in Menden", von der SPD abgekupferter Antrag.

Im Ausschuss wird beanstandet, dass der SPD-Bürgermeister die eigentlich erst vom Ausschuss in dieser Sitzung dem Rat zu empfehlenden Leitlinien schon vorab seinem Volke per Presse werbewirksam verkündet hat. Die richtige Reihenfolge sei doch die, dass erst der Rat beschließt und dann die Öffentlichkeit davon in Kenntnis gesetzt wird. Er habe also ohne Beteiligung der Politik Fakten geschaffen.

Darauf der SPD-Bürgermeister, das sei nicht der Fall, er habe den Antragsteller (seine Fraktion) gefragt, ob er etwas dagegen habe.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

In Menden zählt also nicht die Ratsmehrheit, sondern die Meinung der kleinsten Fraktion im Rat. (Gleichberechtigung auf Mendener Art)

 

Als dann unter "Mitteilungen und Anfragen" die USF zum wiederholten Male fragt, wann denn endlich der Beschluss des Rates aus März 2013, die Versicherungen der Stadt Menden im Rahmen des Einsparkonzeptes im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln, umgesetzt wird, kommt die Antwort des SPD-Bürgermeisters,

"dieser Beschluss hat sich erledigt, weil der Antragsteller, die SPD-Fraktion, seinen Antrag zurückgezogen habe." Thema durch.

Nach Fleigescher Lesart kommt es also nicht darauf an, was der Rat beschlossen hat, sondern darauf, ob der Antrag, auf Grund dessen der Rat beschlossen hat, (angeblich) zurückgezogen wurde. Als ob eine Fraktion einen Ratsbeschluss dadurch aushebeln könnte, indem sie ihren dem Beschluss zugrunde liegenden Antrag zurückzieht.

Abgesehen davon, dass auch hier wieder Gleichberechtigung auf Mendener Art erfolgte (s.o.) stellt sich die USF die Frage,

"wenn der SPD-Bürgermeister sich seit Monaten penetrant weigert, einem Ratsbeschluss, der auf Antrag seiner Fraktion gefasst wurde, nachzukommen. Ist da etwas faul?!"

Und wenn ja, "was ist da faul?!!"

 

Aber leider stellt allein die USF sich diese Frage.

Von der Ratsmehrheit war jedenfalls nichts dazu zu hören.

 

Warum kann sich dieser Bürgermeister diese Schnitten eigentlich erlauben, ohne dass die mitgliederstärkste Fraktion im Rat, die CDU, auch nur den Ansatz einer Reaktion zeigt!?

Oder ist man in Menden, was die große Koalition betrifft, schon weiter als in Berlin?

 

Link: Hier können Sie Ihren Kommentar abgeben!

Menden, den 10.11.2013

 

Die Hofberichterstattung der WP 





Große Überschrift in der WP: RP Arnsberg sieht Fleige im Recht.

 

Eines ist vorab festzustellen:

Wenigstens die Presse wird darüber informiert, was der RP zu einer Frage, die vom Rat gestellt wurde, für eine Meinung vertritt.

 

Damit wären wir beim Ausgangspunkt. Welche Frage hat der SPD-Bürgermeister eigentlich an die Aufsichtsbehörden gestellt?

Davon schreibt Herr Czerwinski kein Wort.

Und warum auf dem Dienstweg gefragt?

Hat man auch auf dem Dienstweg das Innenministerium bzgl. der Straßenumbenennungen gefragt?

 

Vorab: Der Rechnungsprüfungsausschuss soll die Verwaltungstätigkeit überprüfen und bedient sich dazu des Rechnungsprüfungsamtes (RPA).

 

Im Folgenden möchten wir, auf flapsige Art (anders ist es nicht mehr zu ertragen), darstellen, worum es eigentlich geht.

 

Ein Bürgermeister beauftragt einen Mitarbeiter, etwas zu tun, was er eigentlich nicht darf.

Der zuständige Ausschuss erfährt auf Umwegen davon und ist alles andere als hocherfreut.

Er zeigt die gelbe Karte und fordert den Bürgermeister auf, die Entscheidung zurückzunehmen.

Wie das bei einzelnen Bürgermeistern so ist, tut der alles, bloß nicht das, was er soll.

Daraufhin schaltet der Rat das RPA ein und bittet um Klärung der Frage, ob der Mitarbeiter zu dem, was er getan hat, berechtigt war.

Das RPA stellt fest, dass dies nicht der Fall war und fordert eine Stellungnahme des Mitarbeiters an.

Die Stellungnahme bezieht sich auf alles, nur nicht auf die Fragen des RPA.

Der Ausschuss beschließt daher, den Mitarbeiter in einer nur dafür anberaumten Sitzung zu befragen.

Der Bürgermeister untersagt dem Mitarbeiter, an dieser Sitzung teilzunehmen. Der Ausschuss kann ihn also nicht zu seiner Stellungnahme befragen.

Der Ausschuss protestiert und in der nächsten Sitzung kommt auf Geheiß des Bürgermeisters der erste Beigeordnete (nicht er selbst).

 

Die USF war und ist der Meinung, dass

1. der Bürgermeister dies nicht darf und

2. wenn er es nach der Gesetzeslage dürfen sollte, die Gesetze entsprechend geändert werden müssten.

 

Der CDU-Vertreter im Ausschuss machte daher wieder den bekannten Vorschlag, doch das Innenministerium dazu befragen. Das Ergebnis, das jetzt vorliegt (so die WP), hatten wir schon im Juni 2013 auf unserer Homepage vorausgesagt.

So weit, so gar nicht gut.

 

Bröseln wir das Ganze mal ein wenig auf.

 

Ein Bürgermeister hat das Recht, den Mitarbeiter in die Ausschusssitzungen zu schicken, den er möchte. Er kann auch anordnen, dass keiner kommt.

Er ist für alles Verwaltungshandeln der Verantwortliche und muss für das Handeln seiner Mitarbeiter geradestehen. Daher kann er auch entscheiden, dass er selbst oder sein Stellvertreter allein an den Sitzungen teilnimmt.

Das gilt für alle Fachausschüsse.

Das ist unbestritten. Nur, darum geht es nicht.

Es geht um die Frage, ob dies auch für den Rechnungsprüfungsausschuss gilt.

Es geht darum, ob ein Bürgermeister die Überprüfung eines vom RPA als falsch bezeichneten Verwaltungshandelns verhindern kann, indem er dem Ausschuss die Möglichkeit nimmt, den dafür verantwortlichen Mitarbeiter zu befragen.

Der Ausschuss könnte z.B. den Mitarbeiter fragen, wie er zu dieser Vorgehensweise gekommen ist. Und der Mitarbeiter könnte sagen, dass der Bürgermeister ihn dazu beauftragt hat.

 

Wie Sie sehen, ist diese Frage nicht nur für den Ausschuss interessant, sondern auch für den Mitarbeiter eventuell von Bedeutung, weil seine Antwort für ihn von Vorteil wäre. Er wäre aus der Schusslinie.

Auch ihm wird also diese Möglichkeit genommen.

 

Im vorliegenden Fall kommt noch eine weitere Komponente hinzu.

Hier geht es um einen Vorgang in einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Bei einer Einrichtung dieser Art ist der Betriebsleiter für das operative Geschäft allein verantwortlich. Der Bürgermeister kann dazu keine Weisung erteilen. Er ist lediglich Dienstvorgesetzter.

Also ist er auch nicht verantwortlich für die Geschäftsführung und damit auch nicht für den zur Prüfung anstehen Vorgang. Damit entfällt das Argument, dass er selbst, statt des handelnden Mitarbeiters, berechtigt ist, dem Ausschuss Rede und Antwort zu stehen (s.o.).

 

Die USF bezweifelt, dass die Fragestellung der Verwaltung die Einhaltung des Dienstweges erforderte.

Weiterhin bezweifelt die USF, dass die Frage an die Aufsichtsbehörden diese Komponenten beinhaltete.

 

Sollte die Antwort des Regierungspräsidenten tatsächlich die Auskunft beinhalten, dass ein Bürgermeister den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorliegenden Form kaltstellen kann, ist die USF der Meinung, dass die Rechnungsprüfung auf das gesetzlich zwingend vorgeschriebene Maß beschränkt und das RPA dementsprechend verkleinert wird.

Was soll dann noch der Tagesordnungspunkt "Aufträge an das RPA" !?

 

Es ging also gar nicht darum, dass die "Rechnungsprüfer erbost sind", auch nicht um die Frage, ob "der RP Arnsberg Fleige im Recht sieht".

Es ging vielmehr darum, zu klären, ob die Gemeindeordnung es tatsächlich zulässt, dass ein Bürgermeister den Rechungsprüfungsausschuss ausbremsen kann. Und wenn dem so wäre, ob es nicht angebracht sei, die Gemeindeordnung so zu ändern, dass der Rechnungsprüfungsausschuss seiner Aufgabe ungehindert nachkommen kann.

Was soll dann die o.g. Überschrift!? 

 

Link: Hier können Sie Ihren Kommentar abgeben!

Menden, den 08.11.2013

 

Sondersitzung Hämmer II

 

Die Tagesordnung der Bauausschusssitzung sah in ihrem öffentlichen Teil 24 Tagesordnungspunkte vor.

Unter Punkt 18 sollte "die in der Anlage beigefügte Rahmenplanung Gewerbegebiet Hämmer II" (23 Seiten) beschlossen werden.

"Als städtebauliches Entwicklungskonzept" diene "Rahmenplanung damit als Grundlage für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Hämmer".

Da diese Entscheidung von grundlegender Bedeutung für die Zukunft der Stadt Menden ist, an Kosten 9,5 Mio. Euro veranschlagt sind (den Limburger Effekt nicht berücksichtigt), ist die USF der Meinung, dass dieser Punkt einer gesonderten Beratung bedarf. Es sollen u.a. nicht, wie damals bei Hämmer, Millionen an Euro (damals DM) durch Fehlplanungen verbrannt werden.

Die USF hat daher eine Sondersitzung zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt. Der Ausschuss ist einstimmig dem Antrag gefolgt.

 

Link: Hier können Sie Ihren Kommentar abgeben!

Menden, den 06.11.2013

 

Schließung Bürgerbüro Lendringsen.

 

Es ist schon traurig, dass mal wieder die Sparmaßnahmen auf die Bürger und Bürgerinnen abgewälzt werden. Wir warten auf das Wehklagen der Lendringser Ratsmitglieder der CDU – Herr Exler, Herr Schulte, Herr Jolk und Frau Erwer, sowie der SPD – Herr Gutberlet und Herr Glörfeld, die diese Schließung beschlossen haben.

Sparmaßnahmen seitens der Verwaltung stellen wir uns anders vor. Aber so ist das nun mal in Menden. Erst wird das Naturbad geschlossen, und jetzt das Bürgerbüro. Das Naturbad in Lendringsen war für alle Lendringser Einwohner, die sich eine Urlaubsreise nicht leisten konnten, eine Erholungsstätte in den Sommermonaten. Gerade von Familien mit Kindern wurde dieses Freizeitangebot gerne genutzt. Aber es wird ja für einen Ersatz gesorgt.

Wenn der Glockenteichbach dann mal so richtig zum Fließen kommt, können die Kleinen ja da ein wenig planschen.

Und für das Fehlen des Bürgerbüros ist ja ebenfalls gesorgt. Im Rathaus ist ja mal so eben für vorläufig 121.000 € ein neues Bürgerbüro entstanden (veranschlagt waren 95.000 €).

Da müssen halt die Lendringser auf ihre Nebenstelle der Verwaltung verzichten. Irgendwo muss ja das Geld eingespart werden, das für Prestigeobjekte des SPD-Bürgermeisters benötigt wird. Es bleibt den Lendringsern nichts anderes übrig als nach Menden zu kommen, wenn sie Verwaltungsangelegenheiten erledigen müssen. Und da auch die Nebenstelle der Bücherei geschlossen wird, können sie das ja mit einem Besuch in der Hauptstelle der Bücherei verbinden. Die Bürger und Bürgerinnen haben wenigstens damit etwas für sich gespart.

 

Luzia Remes

 

Link: Hier können Sie Ihren Kommentar abgeben!

Menden, den 04.11.2013

 

Absolute Demokratie in Menden?

Worum geht es?

Der ansonsten in höchstem Maße auf Öffentlichkeit (was seine Person betrifft) bedachte SPD-Bürgermeister liebt es, Tagesordnungspunkte je nach Gusto öffentlich oder nichtöffentlich behandeln zu lassen.

Als ein charakteristisches Beispiel sei hier die unterschiedliche Behandlung von Betreiberverträgen in Erinnerung gebracht.

Als es um den Vertrag für das Huckenohl ging, war er der Meinung, die Behandlung müsse in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen (die USF hatte Öffentlichkeit angemahnt), beim Vertrag für das Biebertal war er der Meinung, hier sei Öffentlichkeit von Vorteil. (beides sind Betreiberverträge)

Als wieder einmal Nichtöffentlichkeit für den SPD-Bürgermeister opportun war, hatte die USF beantragt, die Frage der Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten verbindlich rechtlich prüfen zu lassen, z.B. vom Städte-und Gemeindebund.

Zitat aus der entsprechenden Niederschrift: "RM E. Heinrich bittet um eine verbindliche Klärung, was nicht öffentlich ist. Es gehe seines Erachtens nicht darum, dass nicht öffentlich ist, was auf der nichtöffentlichen Tagesordnung stehe, sondern tatsächlich nicht öffentliche Punkte, die nicht veröffentlicht werden dürfen. Nur so könne man auch feststellen, ob jemand nicht öffentliche Angaben weiter gegeben hat oder nicht."

Von Städte- und Gemeindebund ist zwar nicht die Rede in der Niederschrift, aber immerhin von verbindlich.

Was für eine Prüfung erfolgte und was dabei rauskam, können Sie unten "Anlage zur NS zu TOP 03 noeS" entnehmen.

Wir möchten nicht näher auf die einzelnen Punkte eingehen, der Schlusssatz reicht schon.

1. Die USF hat auch diesmal ausdrücklich nicht nach der Meinung der Rechtsabteilung der Verwaltung des Bürgermeisters gefragt, dessen Rechtmäßigkeit seines Handels in Frage gestellt wird. Wir haben des Öfteren öffentlich gesagt, dass wir auf die "pro domo" Auskünfte keinen Wert legen.

2. Würde man dieser Rechtsauffassung folgen, müsste vorausgesetzt werden, dass alle Ratsmitglieder in der Lage sind, die Rechtmäßigkeit der Behandlung der Tagesordnungspunkte in der entsprechenden Sitzung bewerten zu können.

Und da sie das zweifelsfrei nicht sind, wären dem Bürgermeister Tür und Tor geöffnet, ihm für die Öffentlichkeit unangenehme Tagesordnungspunkte versuchsweise in die nichtöffentliche Sitzung zu legen. Wenn die Ratsmitglieder nichts merken, hat es geklappt, es bleibt nichtöffentlich, die Ratsmitglieder sind ja zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nachträglich kann das Ratsmitglied ja nichts machen.

Da ergibt sich doch die berechtigte Frage: Wie ist der Kommentar zur Gemeindeordnung "Held/Winkel/Wansleben" unter § 48 Ziff. 10.4 Rechtsfolgen einer fehlerhaft nichtöffentlichen Behandlung zu verstehen?

Dort heißt es:

"Wird für eine Angelegenheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen, obwohl materiell kein Grund vorliegt, der den Ausschluss der Öffentlichkeit zu begründen vermag, so stellt dieser Fehler wegen der hohen kommunalrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Ratssitzungen einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der grundsätzlich die Nichtigkeit des in nichtöffentlicher Sitzung beratenen und verabschiedeten Beschlusses nach sich zieht.

Abschließend zurück zur Überschrift.

Über die Frage der Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten wurde ernsthaft in diesem Rat abgestimmt. (s. auch Auskunft der Rechtsabteilung vorletzter Absatz)

Das bedeutet, dass nicht gefragt wurde, ob materiell (s.o.) ein Grund dafür vorliegt, sondern danach, welche Meinung die Mehrheit vertritt.

Es gilt also nicht das Gesetz, sondern das Votum der Mehrheit entscheidet - eben absolute Demokratie.

 

Link: Hier können Sie Ihren Kommentar abgeben!

Anlage zur NS zu TOP 03 noeS