Archiv November 2021

30.11.2021

 

Zaun am Wasserrad!
Zur anscheinend notwendigen Klarstellung:
Bezug nehmend auf den Artikel in der WP vom 22.11.2021 möchte ich noch einmal Stellung zu den Aussagen der Verwaltung  beziehen.
Ich habe nicht beantragt, dass zu dem vorhandenen Zaun ein weiterer Zaun errichtet werden soll.
Ein Fließgewässer hat im Normalfall zwei Seiten, so auch der Mühlengraben im Bereich des Wasserrades. Es ist nicht das Geländer oberhab des Wasserrades gemeint. Denn dieses ist am Weg von der Eisdiele zum Grünbereich. Dass dieses Geländer den Bestimmungen entspricht, zweifel ich nicht an. 
Mein Antrag lautet, einen Schutzzaun auf der Mauer am Wasserrad (s. Foto Hagemann in der WPam 03.01.2021) zu errichten.
Es ist der Bereich gemeint, der nach Erstellung des Grünen Weges  die Möglichkeit schaffen soll, direkt an das Wasserrad zu treten.
Vom Hönneufer aus ist das möglich. Man kommt zu der Mauer seitlich des Wasserrades, die ca. 1,50 Meter über der Wasseroberfläche ist. 
Diese Mauer ist, da frei zugänglich, ein Gefahrenpunkt für spielende Kinder.
Wenn man an dieser Stelle zu dem strudelnden Wasser herab sieht, mag man sich nicht vorstellen, das ein Kind dort hinein fallen kann.
Luzia Remes

 

29.11.2021

 

Das kann dauern

wenn ein Ratsmitglied eine Niederschrift beanstandet.

Am 11.10.2021 erreichte die folgende Mail das Bürgermeisterbüro:

An: 'sekretariat-buergermeister@menden.de' <sekretariat-buergermeister@menden.de>
Betreff: Niederschrift Ratssitzung 21.09.2021 Top 20.1

Guten Morgen Frau Bähr,

ich beanstande die Niederschrift bzgl. des o.g. Tagesordnungspunktes.

Auf die „Antwort“ des Geschäftsführers der WSG (die nicht aufgeführt ist) habe ich erneut ausdrücklich beantragt, die Frage rechtlich prüfen zu lassen, ob die WSG als Dritte anzusehen ist.

Dieser Antrag ist nicht aufgeführt.

Eine rechtliche Stellungnahme ist auch nicht erfolgt.

Ich bitte daher, die Niederschrift entsprechend zu ändern und mir meine Wortmeldung und die des Geschäftsführers der WSG im Wortprotokoll zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Eugen Heinrich

Da nach 4 Wochen noch keine Antwort kam, ging nachfolgende Erinnerungsmail an das Bürgermeisterbüro:

10.11.2021

Guten Morgen Frau Bähr,

am 10.10.2021 hatte ich die unten stehende Mail geschickt.

Bis heute habe ich keinerlei Antwort erhalten. Ein Wortprotokoll wurde mir ebenso wenig zugeschickt. Eine Korrektur ist auch nicht erfolgt.

Ich bitte um Klärung.

Mit freundlichen Grüßen

Eugen Heinrich

Daraufhin kam dann am 10.11.2021 die entwaffnende Antwort:

Sehr geehrter Herr Heinrich,
Ihre Beanstandung befindet sich zurzeit bei der Prüfung im Rechtsamt. Sie erhalten zeitnah eine Antwort
.
Jetzt sind 7 (in Worten sieben!) Wochen vergangen und es tut sich nichts.

Abgesehen davon, dass dies eine Zumutung ist, drängt so langsam sich die Frage auf,

  • was an einer einfachen Antwort so schwierig sein soll, dass sich das Rechtsamt mit einer Tatsachenfeststellung beschäftigen muss,
  • warum die beantragte rechtliche Prüfung noch nicht einmal innerhalb von 7 Wochen durchgeführt wurde und
  • warum ein Wortprotokoll, Stand heute, innerhalb von 7 Wochen nicht  zu gestellt wird.

E. Heinrich

 

 

27.11.2021

 

WSG  GmbH = Stadt Menden GmbH ?

Die Befürchtungen bei Gründung der WSG scheinen sich zurzeit zu bewahrheiten.

Was bei den Geschäftsführern Deimel und Sommer nicht vorkam, ist jetzt an der Tagesordnung.

Beispiel:

Am 11.06.2021 beantragte Hubert Schulte (CDU), der Bauausschuss solle den Geschäftsführer der WSG beauftragen, mit der ITG bzgl. des Dielergebäudes zu verhandeln und nach den großen Ferien einen unterschriftsreifen Vertrag vorlegen.

Der Geschäftsführer wies dann darauf hin, dass er dazu nicht befugt sei. Der Auftrag müsse an den Bürgermeister oder Kämmerer gehen.

Dementsprechend wurde beschlossen.

Die großen Ferien gingen zu Ende, die Herbstferien gingen zu Ende, nichts geschah.

Und siehe da, am 24.11.2021 erfuhren die Ratsmitglieder, aus der Zeitung (!), dass das Dielergebäude an den Mendener Investor Siepmann verkauft ist.

Nicht, dass jetzt wieder in üblicher Manier Anmerkungen der USF verdreht werden: Wir begrüßen ausdrücklich, dass ein Mendener Investor diesen Schandfleck beseitigt.

Es geht hier um die Vorgehensweise der WSG.

Zum einen war sie nicht mit den Verhandlungen mit der ITG beauftragt, stellte aber, nach der Vorstellung im privaten Arbeitskreis Nordwall, das mit der ITG besprochene Konzept „Dielergebäude/GrundstückParkplatz Nordwall“ im Bauausschuss vor.

Zum anderen kam nach den großen Ferien keine Meldung darüber, dass und warum die Verhandlungen mit der ITG und damit auch das o.g. Konzept gescheitert sind. Was geht das auch den Rat an.

Zitat WP 24.11.2021:

 „Dieser Deal bleibt eins zu eins so gegeben“, sagt Tim Behrendt. Sven Siepmann und Tim Behrendt lassen aber keinen Zweifel daran, dass es jetzt wirklich eine echte Zusammenarbeit geben werde, nachdem man im Verhältnis zur ITG zuletzt mit einem blauen Auge davonkommen wollte. Behrendt hatte bereits Pläne für das Gelände vorgelegt, eine Mischung aus Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Parken.

Was ist das für ein Deal?

Welche Konditionen liegen dem Kauf zugrunde?

Ist verabredet, dass die Stadt Menden eine Etage des Gebäudes anmietet, z.B. für die Stadtbücherei? (so der Bürgermeister vor einiger Zeit in der WP). Zu welchem Mietzins? Welche Bebauungsplanänderung ist Grundlage für den Deal?

Ob der Rat mit den Planungsvorstellungen einverstanden sein wird, kann nicht gesagt werden, er kennt sie nicht.

Ob die notwendigen Stellplätze auf dem Gelände Nordwall zur Verfügung gestellt werden, keine Anfrage an den Rat.

Warum auch, es gibt doch die Stadt Menden GmbH.

Und, da es sich nicht vermeiden lässt, beschließt letztendlich der Rat.

Wie sagte doch der frühere Bürgermeister Max Schmitz: „Dann mache mer mal en Beschlüssche“.

Zu dem ganzen Prozedere passt die im Bericht der WP zitierte Bemerkung des Investors:

„Der damalige Bürgermeister Volker Fleige (ehemals SPD) hatte sich vor mehr als zehn Jahren für eine Zusammenarbeit mit der ITG stark gemacht. Deren Scheitern erklärt sich Siepmann unter anderem mit „fehlender, offener und transparenter Kommunikation.“

Wie es scheint, hat sich nichts geändert.

E. Heinrich

 

Diese Bestätigung hätten wir nicht erwartet:

FB 26.11.202 „Bevor es jetzt wieder negativ losgeht, es wurde von der Verwaltung, der WSG und einem MENDENER Privatinvestor Hand in Hand gearbeitet um diesen Schandfleck endlich zu beseitigen. So muss es sein, einfach zusammen arbeiten und persönliche Präferenzen zur Seite schieben. Als Mendener Bürger kann man sich einfach nur freuen das es endlich voran geht. Jetzt muss der Stadtrat bitte noch mitspielen und keine Steine in den Weg legen, sondern mitwirken und alles ermöglichen was irgendwie hilft.“

Man beachte die Reihenfolge!

 

23.11.2021

 

Warum die Kehrtwendung?

Am 25.02.2021 stellte die USF folgenden Antrag:

…, bezugnehmend auf die Mail von Frau Rendtfort vom 23.02.2021 (Silvesterfeuerwerk innerhalb der Innenstadt) stelle ich für die USF nachfolgenden Bürgerantrag:

Der Rat möge beschließen

  • die Anwohner innerhalb der Wälle werden rechtzeitig öffentlich darüber informiert, dass der Gebrauch von Feuerwerkskörpern innerhalb der Innenstadt verboten ist.
  • das Ordnungsamt wird frühzeitig in die Lage versetzt, die Einhaltung des Feuerwerksverbotes kontrollieren zu können. Der erste diesbezügliche Anfrage nach dem geplanten Vorgehen der Verwaltung ist aus Dezember 2014, die letzte diesbezügliche Anfrage  aus Oktober 2020. Es folgte schließlich der o.g. Antrag aus Februar 2021.

Zwischenzeitlich wurde uns mitgeteilt, dass es keines Antrages bedürfe, es handele sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. (bei den vielen Geschäften der laufenden Veraltung kann man nur noch laufen gehen)

In ihrer Vorlage für die Sitzung des ÖSÖ am 01.12.2021 schreibt die Leiterin des Ordnungsamtes, Frau Rendtfort, zum o.g. Antrag

„Inhaltlich zielt der Bürgerantrag darauf ab, dass die Bereiche innerhalb der Wälle mit einem Feuerwerksverbot belegt werden. Um allerdings bestimmte Bereiche im Stadtgebiet mit einem Feuerwerksverbot belegen zu können, ist der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß einem entsprechenden Ratsbeschluss der Stadt Menden erforderlich. Denn nach § 5 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz NRW gilt Folgendes:

„Die Gemeinden können unter Beachtung der Ziele und Erfordernisse von Raumordnung und Landesplanung durch ordnungsbehördliche Verordnung vorschreiben, dass im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebietes im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit des Gebietes [… ]

c) bestimmte Tätigkeiten nicht oder nur beschränkt ausgeübt werden dürfen, soweit und solange das zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen geboten ist.“

Schädliche Umwelteinwirkungen sind nach § 3 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Das im Antrag mit „in den Wällen“ umschriebene Gebiet ist jedenfalls nicht hinreichend bestimmt festgelegt, da keine bestimmten Straßen oder Plätze benannt werden. Eine pauschale Schutzbedürftigkeit des Mendener Stadtgebietes „in den Wällen“ lässt sich objektiv anhand der vorgenannten Kriterien nicht erkennen.“

Wir beziehen uns bei der Antragstellung allerdings nicht auf das Immissionsschutzgesetz, sondern auf § 23 (1) 1. SprengV. Dort heißt es:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. (unter unmittelbarer Nähe wird allgemein ein Abstand unter 200 m verstanden)

Welche Vorschrift nun zur Anwendung kommen soll, ist allerdings sekundär.

Wenn allerdings, wie Frau Rendtfort ausführt, der Erlass einer entsprechenden Verordnung durch den Rat erforderlich ist, stellt sich die Frage, warum nicht im Frühjahr darauf hingewiesen wurde.

Wir sind gespannt, ob bei einem entsprechenden Beschluss eine Verordnung noch vor dem 31.12.2021 Rechtskraft erlangt.

Bodo Richter

 

 

 

 

 

 

 

                                                              

18.11.2021

 

Eine der denkwürdigsten Ratssitzungen

Am vergangenen Dienstag trat der Schrumpfrat, bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden der großen Fraktionen, zusammen, um festzustellen, dass der Rat nicht beschlussfähig ist.

Warum? Weil die Vorsitzenden der großen Fraktionen sich geeinigt hatten, dass diese Ratssitzung wegen der Coronalage nicht im vollbesetzten Ratssaal stattfinden sollte.

So weit, so „gut“.

Für die kleinen Fraktionen stellt sich allerdings die Frage, warum sie nicht gefragt wurden.

Warum wurden nicht alle Fraktionsvorsitzenden z.B. per Mail um ihre Meinung gefragt? In anderen Fällen sind die Mail-Adressen durchaus bekannt.

Das ist die zurzeit herrschende Kollegialität im Rat der Stadt Menden.

E. Heinrich

11.11.2021

 

Es ist doch immer wieder herzerfrischend,

wenn Kommentare kommen, die nicht haarscharf am Ziel vorbeischießen, sondern echte Fahrkarten sind.

Im untenstehenden Bericht (s. H.P. 09.11.2021) wird darauf hingewiesen, dass der Vorschlag, ein zusätzliches Parkdeck auf dem Schlachthofgelände zu errichten, aus Kostengründen nicht weiterverfolgt wurde.

  • Bianca Voß, SPD Ratsmitglied, meinte zu der o.g. Feststellung kommentieren zu müssen:

„Es kann kein Parkdeck gebaut werden, da sich unter dem Parkplatz Schlachthof ein Regenrückhaltebecken befindet.“

Von „geht nicht“ keine Spur.

Zudem ist es lustig, dass Frau Voß meint, ausgerechnet denjenigen auf die Existenz von Regenrückhaltebecken hinzuweisen, der vor dem Bau der selbigen (1985) darum gebeten hatte, bei der Errichtung Positionen für Fundamente für ein mögliches zweites Parkdeck zu berücksichtigen.

Aber, war wohl nix. Der Vorschlag kam wohl von der falschen Seite.

  • Der Geschäftsführer der WSG, Tim Behrendt, meint, zu der Feststellung a.a.O., dass nichts passiert ist, auf „Perspektive Innenstadt“ verweisen zu müssen“.

In der Perspektive Innenstadt ist bzgl. einer Zukunftsgestaltung der Fußgängerzone von „möglichen Maßnahmen“ die Rede.

Passiert ist bisher, dass Lokalitäten mit einem Zuschuss von 80 % der Miete für 2 Jahre vermietet wurden.

Ob diese aufgezeigte Möglichkeiten zu einer Belebung der Innenstadt beitragen, sei dahingestellt. Eine Beratung oder gar Beschlüsse, auch im zuständigen Bauausschuss, zu einzelnen in der Perspektive 2030 aufgeführten „Möglichkeiten“ gibt es nicht.

Es gab einzig die Vorstellung von „Perspektive Innenstadt 2030“ in der Ratssitzung am 21.06.2021.

Zitat der Niederschrift zu diesem Punkt:

7. Sachstand "Perspektive Innenstadt 2030"

Herr Behrendt (WSG Menden) präsentiert auf der Website www.wsg-menden.de/innenstadt die Perspektive der Mendener Innenstadt. Außerdem legt er einen Flyer vor, der die Themen zusammenfasst.

Ende der Durchsage.

Wenn die beiden Maßnahmen, die Zahlung von Mietzuschüssen und die Perspektive der Mendener Innenstadt, unter den Begriff „Passiert“ fallen, sei`s drum.

Wir verstehen darunter etwas gänzlich anderes.

E. Heinrich

09.11.2021

 

Es war einmal

In der Dezemberratssitzung 2020 verkündete der Aufsichtsratsvorsitzende der WSG, Peter Maywald (CDU) „Wir sind auf einem sehr guten Weg“. Gemeint war, ein Innenstadtkonzept.

Und es kam? Nichts.

Am 11.06.2021 stand der Antrag der USF/UWG „Kaufhaus Innenstadt“ (Fußgängerzone!) auf der Tagesordnung des Bauausschusses.

Aus der Niederschrift:

Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt einstimmig, den Antrag anzunehmen und nach den Sommerferien fraktionsübergreifend zu diskutieren. Eine Beratung soll in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Planen und Bauen im Rahmen eines ordentlichen Tagesordnungspunktes ohne eine Vorlage erfolgen.

Es tat sich nichts.

In der Sitzung am 04.11.2021 kam? Nichts.

Korrektur:

-Zu der Erläuterung im Antrag „Den Eigentümern der Lokalitäten soll die Möglichkeit gegeben werden, nebeneinanderliegende Lokale zu größeren Einheiten zu verbinden“ kam von Christian Feuring (SPD), die Belehrung, dazu bedürfe es keines Beschlusses des Bauausschusses, das sei Sache der Bauordnung.

Von Genehmigung durch den Bauausschuss ist aber keine Rede.

-Zu den Arkaden rechts und links in der Fußgängerzone kam von RM Joachim Buß (CDU), das habe man schon vor Jahren für die Nebenstraßen diskutiert.

Auf Nachfrage bei anderen Ausschussmitgliedern konnte sich aber keiner an eine solche Beratung erinnern. Auch ist nicht nachvollziehbar, was Arkaden in den Nebenstraßen für einen sittlichen Nährwert haben sollen.

-Und schließlich meinte Dr. Sven Langbein (SPD), das im Antrag vorgeschlagene zweite Parkdeck auf dem Schlachthofgelände sei doch schon einmal auf der Tagesordnung gewesen und abgelehnt worden.

Dies wurde von der Verwaltung dahingehend korrigiert, das es als möglicher zusätzlicher Parkplatz für das Lehrerkollegium des Hönnegymnasiums im Gespräch war, aus Kostengründen aber nicht weiter verfolgt wurde.

Zu dem eigentlich zu beratenden „Kaufhaus Innenstadt“ (s. Beschluss v. 11.06.2021) kam kein einziges Wort.

Stattdessen wurde beschlossen, den Antrag an den Arbeitskreis „Nordwall“ zu verweisen.

Der Norwall liegt aber nicht in der Fußgängerzone.

Festzustellen bleibt: Der von Peter Maywald im Dezember 2020 behauptete sehr gute Weg (s.o.) ist wohl eine Luftnummer. Getan hat sich nach fast einem Jahr – Nichts!

E. Heinrich

 

07.11.2021

 

Warum dieses Hinhalten

in Sachen Fortführung der Planung zur Sicherung der „Schwerpunktzone für Naherholungs-, Freizeit- und Tourismuszwecke im Bereich rund um den Wälkesberg“ !?

Auf der Tagesordnung des Bauausschusses am 04.11. stand kurzgefasst nachstehender Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planen und Bauen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur

Verbindungsstraße zwischen dem Gewerbegebiet Hämmer II und dem Bräukerweg zur

Kenntnis und beschließt, weiterhin keine Straßentrasse in das Verfahren zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans "Wälkesberg und Umgebung" einzubeziehen, um dieses

Verfahren möglichst zügig zum Abschluss zu bringen.

b) Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt die weitere Planung auf der Grundlage der in den Anlagen 1 und 2 formulierten Abwägungsvorschläge fortzuführen.

Auf einmal standen für die Koalition CDU/FDP noch Fragen für eine sachgerechte Entscheidung offen, die in der kommenden Woche gestellt und für die nächste Bauausschusssitzung beantwortet werden sollen.

In wieweit die Klärung dieser Fragen entscheidungsrelevant sein sollen, ist nicht nachvollziehbar; denn, ob die o.g. Schwerpunktzone als Satzung beschlossen wird oder nicht, hat für die Frage, ob eine Verbindungsstraße „Hämmer II/Bräukerweg“ möglich ist, keinerlei Auswirkung (so Baudezernent Wagenbach in der Sitzung).

Die Befürchtung, ein rechtskräftiger Bebauungsplan für ein Naherholungsgebiet

würde die Planung der nach Beschluss des Bebauungsplanens Hämmer II ins Spiel gebrachten Verbindungsstraße erschweren oder gar verhindern, ist also völlig unbegründet.

Warum also das Hinhalten durch Vertagung?

P.S.: Wenn die Behauptung des Geschäftsführers der WSG, diese Straße sei „essenziel und ein Muss“ für das Gewerbegebiet Hämmer II zutrifft, heißt das im Umkehrschluss, dass die Ratsmehrheit damals ein untaugliches Gewerbegebiet beschlossen hat.

E. Heinrich