Archiv November 2023

18.11.2023

 

Zu guter Letzt, das Letzte

Der Aufsichtsratsvorsitzende (ARV) der WSG, Peter Maywald /(CDU), in der Ratssitzung vom 14.11.2023 unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“:
*„Wenn damals die Frage an die richtige Stelle gegangen wäre, entweder an den Aufsichtsratsvorsitzenden oder den Geschäftsführer, hätten Sie sofort ein Antwort bekommen ….“

Laut Rechtsauffassung des Kreises ist für eine Auskunft dieser Art der Beschluss der Gesellschafterversammlung, sprich des Rates, erforderlich. Dieser Weg war/ist demnach nicht möglich. Die Behauptung des ARV ist also falsch.

Deshalb wird die USF/UWG-Fraktion für die Sitzung des Rates im Dezember den entsprechenden Antrag stellen.

*„Es kann aber nicht sein, dass in der Öffentlichkeit mit falschem Zahlenwerk, Sie reden von 500.000 unter sonstigen Kosten, gehandelt wird … . Die sonstigen Kosten beliefen sich auf genau 98.754,29 €. Die Behauptungen sind als solche falsch.“

Aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 08.11.2022:

Antwort der Verwaltung:

Ausweislich des Berichts über die Prüfung der Jahresabschlüsse der WSG und der Stadtmarketing GmbH werden unter der Position „sonstige betriebliche Aufwendungen“ folgende Positionen aufgeführt und dem Ergebnis des Vorjahres gegenübergestellt:

WSG

Geschäftsjahr/Vorjahr

Betriebskosten         106.602 € /  92.778 €

Vertriebskosten          18.113 €/   40.500 €

Sonstige Kosten       415.082 €  232.451 €

Zusammen:                      539.796 €/365.729 €

Hinzu kamen ausweislich der Niederschrift für die Stadtmarketing GmbH

133.574 €/ 86.450 €.

Die Frage wurde an den Verwaltungsvorstand gerichtet.

Geantwortet hat der Kämmerer, in dessen Geschäftsbereich die Beteiligungen der Stadt Menden fallen. Eine der Beteiligungen ist die WSG.

Wenn die Rechtsauffassung des Kreises zutrifft, warum hat der Kämmerer die Beantwortung der Frage in der Niederschrift zugesagt und nicht darauf hingewiesen, dass dafür ein Ratsbeschluss notwendig sein soll?

Warum ist nach über einem Jahr immer noch keine Antwort seitens Bürgermeister oder Kämmerer erfolgt?

Warum musste sich der Antragsteller an die untere Aufsichtsbehörde wenden, um von ihr nach über einem Vierteljahr eine Auskunft zu bekommen?

Zu der Wortmeldung des ARV an sich:

*Es handelte sich um keine Anfrage.

*Vielmehr benutzt der ARV unzulässigerweise diesen Tagesordnungspunkt, um mit falschen Unterstellungen gegen den Fraktionsvorsitzenden der USF/UWG-Fraktion (s.o.) zu polemisieren und ihn zu diskreditieren oder deutlicher gesagt, als blöd hinzustellen.

*Der Bürgermeister der Stadt Menden greift nicht in, er lässt dies zu.

Das ist nach Auffassung der USF/UWG das Letzte.

Zu den falschen Behauptungen des ARV:

Wenn dieser die Zahlen nicht kennt, sollte er als ARV zurücktreten.

Wenn er aber die Zahlen im Jahresabschluss (nicht, wie er sagt, im Wirtschaftsplan) kennt, hat er bewusst die Unwahrheit gesagt.(s.o.)

Auch dafür sollte er dann zurücktreten.

E. Heinrich

15.11.2023

 

Gestern wurde die Nordtangente beerdigt,

von der CDU, den Grünen, der SPD, der Mendener Ininitiative, der Umso, und den Einzelratsmitgliedern Anne und Bernd Alban.

Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nordtangente wurde nicht ein einziges Mal wieder darüber beraten. Mehrmalige Anträge unsererseits wurden abgeschmiert.

In den Sitzungen des Mobilitätsausschusses, des Ausschusses für Umwelt/Klima und des Bau- und Planungsausschuss stand auf der Tagesordnung die Aufhebung des Bebauungsplanes Nordtangente nicht auf der Tagesordnung „Bebauungsplan Nr. 250 SO Freiflächen-PV-Anlage-Östlich Carl-Schmöle-Siedlung, Antrag der Stadtwerker Menden GmbH vom 02.08.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Abschluss eines Kostenübernahmevertrages mit dem Vorhabenträger Stadtwerke Menden GmbH.“  Von Aufhebung des Bebauungsplanes Nordtangente keine Spur.

Nach unseren Informationen ist ein Aufhebungsbeschluss auch nicht erfolgt.

Da wundert es nicht, dass die Beschlüsse der o.g. Ausschüsse, was ansonsten üblich ist, nicht zitiert werden.

Vielmehr wird per ordre de mufti der Beschlussvorschlag gemacht, die Planungen zum Bau er Nordtangente vollumfänglich aufzuheben.

In den ganzen Jahren seit Bestehen der Planung wurden nicht einmal Bedenken hinsichtlich der Nordtangente vorgebracht, auch nicht von der Verwaltung, die die Planung der Nordtangente durchgeführt hat. Für diesen Beschlussvorschlag hagelte es jedoch jede Menge Begründungen.

In der Ratssitzung waren die o.g. Fraktionen voll auf Seiten der Verwaltung.

Das Hauptargument: Die Nordtangente ist nicht mehr zeitgemäß. Außerdem würde die Bismarckstraße zusätzlich belastet.

Was nicht zeitgemäß sein soll, wurde naturgemäß nicht gesagt. Dass die Anwohner der im interkommunalen Verkehrskonzept aufgeführten durch die Nordtangente entlasteten Straßen (s. HP 04.11.2023) weiter im Lärm du Mief ersticken, ist also demnach zeitgemäß.

Die Frage, warum das so verdammt eilig sei, wurde nicht beantwortet.

Dass der Aufhebungsbeschluss nicht zwingend notwendig ist für die PV-Anlage der Stadtwerke, beweist der Beschlussvorschlag A 1 für o.g. Ausschüsse:

„Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadtwerke Menden GmbH zu prüfen, ob die geplante Freiflächen-PV-Anlage räumlich so optimiert werden kann, dass die Trasse Nordtangente nicht beeinträchtigt wird.“

Um diesen Beschluss hatte die USF/UWG-Fraktion gebeten, naturgemäß vergeblich.

Diese Möglichkeit der Verkehrslenkung ist unwiederbringlich. Es gab damals keine andere Trasse, es gibt sie heute nicht und es wird sie auch in Zukunft nicht geben.

Dieser Beschluss ist u.E. unverantwortlich.

Wenn also diese Möglichkeit abgelehnt wurde, wurde sie aus welchen Gründen immer abgelehnt, keinesfalls aus planerisch notwendigen Gründen.

Der Antrag der USF/UWG auf namentliche Abstimmung wurde abgelehnt; daher können wir nur die verantwortlichen Fraktionen (s.o.) nennen.

E. Heinrich

 

 

 

10.11.2023

 

Es wäre so einfach gewesen.

Ratssitzung 08.11.2022:

Die USF stellte zum Tagesordnungspunkt Jahresabschluss 2021 der WSG die Frage, welche Ausgaben sich unter der Position „sonstige betriebliche Aufwendungen“ verbergen.

Der Kämmerer antwortete, dass er diese Erläuterung jetzt nicht geben könne, die Frage würde in der Niederschrift beantwortet.

Die „Beantwortung“ war wieder allgemeiner Natur.

Mit Schreiben vom 06.12.2022 beantragte die USF/UWG-Fraktion daher „die umgehende Übersendung der kompletten Kontenpläne der o.g. Gesellschaften.“

Und es geschah? Richtig: Nichts!

Am 07.03.2023 beantragte die USF/UWG-Fraktion fristgerecht für die nächste Ratssitzung den Tagesordnungspunkt „Rechte der Ratsmitglieder“. Und wo wir schon dabei sind: Der Antrag stand nicht auf der Tagesordnung.

Und endlich, in der Ratssitzung am 13.06.2023 war es dann so weit. Der Antrag stand auf der Tagesordnung unter Punkt 20.

Aus der Niederschrift:

RM Heinrich erläutert seinen Antrag. Er führt aus, dass Ratsmitglieder sich zu allen Themen informieren müssen und ihnen die Informationen zugänglich gemacht werden müssen. Am 08.11.2022 habe er eine Erläuterung zu den sonstigen Betriebsausgaben der WSG beantragt, habe die Kontenpläne aber bis heute nicht erhalten. Außerhalb des Aufsichtsrates der WSG sei es so für Ratsmitglieder nicht möglich, sich darüber zu informieren. Des Weiteren habe er eine Anfrage an die Stadtwerke gerichtet, bei der der Mitarbeiter gesagt habe, dass er die Stadt zunächst fragen müsse, welche jedoch damit nichts zu tun hat. RM Heinrich appelliert, dass Anfragen nicht unbeantwortet bleiben und fordert daher die Kontenpläne der WSG erneut an.

Reaktion des Bürgermeisters – keine!

Mit Schreiben vom 12.07.2023 wandte sich USF/UWG-Fraktion an den Kreis als untere Aufsichtsbehörde, schilderte detailliert Vorgang.

Am 08.11.2023 erreichte uns die Antwort der unteren Aufsichtsbehörde.

Aus dem Schreiben: „Die sachgerechte Ausübung des Rechts zur Entscheidung über den Beschlussgegenstand setzt die grundsätzliche Möglichkeit zu umfassender Information über die Entscheidungsgrundlage voraus. Hieraus ergibt sich allerdings kein unmittelbares Auskunftsrecht eines Ratsmitgliedes oder einer Fraktion gegenüber einer Gesellschaft, an der die Kommune beteiligt ist. Das folgt aus dem Umstand, dass für die Gesellschaft als juristischer Person des Privatrechts andere gesetzliche Grundlagen gelten.

Deshalb bestimmt § 113 Abs. 5 GO NRW, dass die Vertreter der Gemeinde, sofern Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten sind, den Rat über die Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten haben….

Diese Berichtspflicht und somit das Recht auf Information steht allerdings nur dem Rat zu,   nicht den Fraktionen oder einzelnen Ratsmitgliedern.“

Dazu:

Es wäre interessant zu erfahren, welche Vorschrift des Privatrechts diese Auskunft verhindert.

Folgt man der Argumentation der unteren Aufsichtsbehörde,

*hätten die Mitglieder des Aufsichtsrates den Rat „frühzeitig“ informieren müssen. Das ist nicht geschehen.

*Wenn „die Berichtspflicht und somit das Recht auf Information“ nur gegenüber dem Rat besteht, hätte der Bürgermeister in der Sitzung am 08.11.2022 darauf hinweisen müssen.

*Stattdessen hat der Kämmerer die Beantwortung der Fragen in der Niederschrift zugesagt.

Und es geschah: Nichts! (s.o)

Wir erlauben uns die Frage, warum nicht?!

Zur Überschrift: Es wäre ganz einfach gewesen, die Anfrage zum Tagesordnungspunkt zu machen und den Beschluss des Rates herbeizuführen, die Anfrage zu beantworten.

Dieser Vorgang zeigt, dass vom Rat erwartet wird, einem Verlustausgleich von über 700.000 Euro an die WSG zuzustimmen, ohne danach fragen zu dürfen, was denn diesen Zuschuss verursacht hat.

Kurz gesagt: Der Rat wird damit zu Stimmvieh degradiert.

Damit dies nicht zur Gewohnheit wird, wird die USF/UWG-Fraktion für die Ratssitzung im Dezember beantragen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates ihrer Berichtspflicht sowohl für den Jahresabschluss 2021 als auch für zukünftige Jahresabschlüsse der WSG nachkommen und Anfrage einzelner Ratsmitglieder oder Fraktionen als vom Rat gestellt angesehen werden.

E. Heinrich

 

 

08.11.2023

 

Ein denkwürdiger Tag

Die USF-Fraktion hatte in der Ratssitzung vom 08.11.2022 den Antrag gestellt, die pauschal angegebenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen der WSG in Höhe von 673.370 Euro differenziert darzustellen.

Wir warten immer noch auf die Antwort.

Der Antrag feiert heute seinen ersten Geburtstag.

E. Heinrich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

06.11.2023

 

Das ist alles

an Gegenargumenten zur Nordtangente:

*„Die Bismarckstraße wird zu stark belastet.“

Östlich Märkische Straße: Hönnenwerth / Werler Straße / südliche Fröndenberger Straße, in Bösperde und Holzen (s.u.) wohnt keiner?

Was ist mit den Anwohnern des Bräukerweg?

Was ist mit den Anwohnern an der „Umgehungsstraße“ Schützenstraße/Wilhelmstraße/Schwitter Weg/Auf der Haar?

Die Anwohner, die seit Jahrzehnten extrem belastet werden, sind das ja gewohnt und können daher auch weiter belastet werden?

Welche Logik!

Was ist mit Schülern?

Wie unten zitiert, „müssten (und können) zusätzlich Beruhigungs- oder ggf. Lärmminderungsmaßnahmen (für die Bismarckstraße) eingeplant werden.“

*„Die Baukosten sind aufgrund hoher Inflation der vergangenen Jahre deutlich gestiegen und liegen weit über den im Jahre 1993 veranschlagten 12 Mio. Euro.“

Wer hat denn den Bau der Nordtangente über die Jahre verpennt?

Seit wann spielt Geld in Menden wieder eine Rolle? Das Finanzgebaren der letzten Zeit spricht eine andere Sprache.

Selbst bei einer Verdoppelung der Baukosten auf 24 Mio. Euro läge die finanzielle Belastung aufgrund der Förderung in Höhe 70% bei ca. 300.000 Euro jährlich.

Das sind immer noch 200.000 Euro weniger als die monatlichen Kosten für den neuen Büchereistandort.

Die Prioritäten scheinen in Menden aber andere zu sein.

E. Heinrich

 

 

04.11.2023

 

So wurde/wird eine seit Jahren bestehende Planung der Nordtangente seit Jahren (nicht) behandelt.

Aus einem bisschen „Nie“ soll ein „Nie“ werden.

Die Verwaltung zur Nordtangente

Vorlage v. 12.09.2023 B-Plan Nr. 250 „SO Freiflächen-PV-Anlage-Östlich Carl-Schmöle-Siedlung“

„Der Rat hat im Mai 2019 beschlossen, die Planung der Nordtangente bis auf Weiteres nicht wiederaufzunehmen.“

„Jedoch kann die im gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplan Hemer/Iserlohn/Menden getroffene, eher kritische Aussage (s.u.) hinsichtlich der verkehrlichen Bewertung der Nordtangente eine entscheidende Rolle bei der Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm der Bezirksregierung Arnsberg spielen.“

Vorlage Bauausschuss 03.05.2016.

„Die verkehrlichen Auswirkungen der Nordtangente sind zuletzt im aktuellen Verkehrsentwicklungsplan Hemer – Iserlohn – Menden 2016 untersucht worden. Der Gutachter zieht abschließend das Fazit: „Aufgrund der Mehrbelastung der Bismarckstraße, der begrenzten Entlastung der anderen Straßen sowie des Kostenaufwandes sind beide Varianten (der Nordtangente) aus Gutachtersicht eher kritisch.

Das ist die ganze Begründung für eine solch negative Aussage.

Der Interkommunale Verkehrsentwicklungsplan Hemer/Menden/Iserlohn vom April 2004 liest sich aber gänzlich anders:

Nordtangente Menden1. Bauabschnitt zwischen Unnaer Landstraße und Fröndenberger Straße • Entlastung östliche Märkische Straße / Hönnenwerth / Werler Straße / südliche Fröndenberger Straße • Entlastung Straßennetz in Bösperde und Holzen mittelfristig.

Nordtangente Menden2. Bauabschnitt zwischen Fröndenberger Straße und Werler Straße (B7) • Entlastung östliche Märkische Straße / Hönnenwerth / Werler Straße / südliche Fröndenberger Straße • Entlastung Franz-Kissing-Straße langfristig

Herausgeber: Stadt Hemer, Stadt Menden, Stadt Iserlohn

Inhaltliche Bearbeitung: Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Schiefbahner Straße 60,  41564 Kaarst

Was soll sich von 2004 bis 2016 verändert haben? Die Topographie ist die gleiche, die Straßen sind die gleichen. Warum die auf einmal gegenteilige Bewertung?

Der BUND schreibt zur Nodtangente:

BUND meldet Alternativplanung bei NRW- Auftragsverwaltung an: Regionale Netzlösung statt Neubau A 46 Hemer – Menden - Neheim Stand: 30.9.2013

S. 3:

„Um die Innenstadt weiter von Verkehr zwischen Iserlohn / Hemer und Wickede / Fröndenberg zu entlasten, könnte eine neue Ortsumfahrung statt Autobahn helfen. Hier könnte unter Einbeziehung der o.g. Verbindungsspange ab deren Anschluss an die B 515 folgende Möglichkeit geprüft werden: - Führung des verbleibenden Verkehrs (der nicht bereits zur AS Unna abließt) über die Provinzialstr. (B 515) bis zur Kreuzung B 515 / Bismarckstr. Für diesen Bereich müssten zusätzlich Beruhigungs- oder ggf. Lärmminderungsmaßnahmen eingeplant werden. - Bau einer neuen Straßenverbindung zwischen B 515 / Bismarckstr. und B 7 am / vorm Ortseingang an der Werler Straße inkl. Brücke über die Fröndenberger Str. (dies wurde zu früheren Zeiten schon als so genannte Nordtangente überlegt – inwieweit eine Umsetzung heute noch realisierbar ist, muss überprüft werden). Mit diesem Neubau würden Bräukerweg / Schmöle-Rondell / Werler Str. deutlich entlastet.“

Nicht in den Untersuchungen enthalten:

Die Auswirkungen einer möglichen Sperrung der Schützenstraße aus Richtung Lendringsen.

Diese Sperrung der Schützenstraße würde die verkehrliche Belastung durch den Durchgangsverkehr über  

Schützenstraße/Wilhelmstraße/Schwitter Weg/Auf der Haar zur B7 unterbinden..

Diese im Gesamtkonzept beschlossene Sperrung wurde in Mendener Manier als Geschäft der laufenden Verwaltung aufgehoben.

Festzuhalten ist:

Auch in der Bauausschusssitzung am 02.11.2023 wurde nicht ein Wort zum Für und Wider der Nordtangente gewechselt. Keinerlei Abwägung der positiven oder negativen Auswirkungen.

Stattdessen verkündete der Baudezernent, dass für die Ratssitzung am 14.11.2023 eine Vorlage erarbeitet wurde (ohne Beschluss des Ausschusses oder des Rates, einfach so), die ein Ende der Nordtangente vorschlägt.

Auch wieder typisch, eine Entscheidung mit irreparablen Folgen, zwischen Suppe und Kartoffeln. 

Wir werden daher einer Aufhebung des Bebauungsplanes Nordtangente nicht zustimmen.

E. Heinrich

 

 

 

 

02.11.2023

 

Papier ist geduldig

Zur Übertragung der Stadtentwässerung an den Ruhrverband gab es folgende große Schlagzeile: „Verzicht auf historische Einnahme.“

Bürgermeister und Kämmerer: „Die Übertragung kann für uns auf Jahrzehnte hinaus einen gesunden Haushalt bedeuten und ist deshalb auch eine Riesenverantwortung.“

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

Aus dem kommunalen Beratungskonzept (Einsparkonzept Stadt Menden/Bezirksregierung) nur drei Beispiele:

Personalaufwendungen 2011  29 Mio. €

Einsparpotential  4.564.750 €

Personalkosten 2023: 38 Mio. €

Immobilienservice Menden:

Einsparpotential 480.000 €

Höhe der Kredite ca. 36,2 Mio. €

(weitere Zahlen sind zurzeit wg. der Internetpanne nicht abrufbar)

WSG:

Zuschuss an die WSG (damals plus MTGZ) innerhalb von 10 Jahren zurückfahren von derzeit 290.000 € auf höchstens 190.000 € im Jahre 2021.

Zuschuss 2022: 700.000 €

Einsparungen bis dato? Nicht einmal im Ansatz.

Buchungstechnisch steht ein Überschuss von 8 Mio. im Raum; aber auch nur buchungstechnisch. (der Prüfbericht des Jahresabschlusses 2022 ist aus gleichem Grund nicht verfügbar)

Wenn man bedenkt, dass ca. 35 Mio. € vom Land NRW innerhalb dieses Zeitraumes an die Stadtkasse aus dem Stärkungspakt gezahlt wurde und trotz der Erhöhung der Grundsteuer B und der um Millionen höheren jährlich eingegangenen Gewerbesteuer nicht mehr übrigbleibt, ist das mehr als dürftig.

Für die Zukunft sind ebenfalls keinerlei Einsparungen erkennbar, im Gegenteil.

Z.B.: Kosten für den neuen Standort der Bücherei ca. 500.000 € pro Jahr, Innenausbaukosten und Einrichtung (ca. 1,5 Mio. €) nicht eingerechnet.

Man könnte die Einnahmen aus dem Verkauf der Stadtentwässerung auch anders sehen:

Die Stadt Menden wäre zu diesem Zeitpunkt schuldenfrei. Fragt sich nur, für wie lange.

Da keinerlei Änderung der Haushaltspolitik erkennbar ist, spräche vieles dafür, dass alles weiter so läuft wie bisher.

Es gibt einen für alle Haushalte gültigen Grundsatz, für Privathaushalte, Firmen und Kommunen:

Wenn mehr ausgegeben wird als eingenommen, helfen nur noch Kredite.

Und da wären wir wieder.

E. Heinrich