Archiv Oktober 2014
Menden, den 29.10.2014
Was kümmert mich mein Geschwätz von Gestern
Diesen Spruch Konrad Adenauers hat die CDU in Menden verinnerlicht.
Am 16.07.2013 hatte die USF beantragt, die Eigenbetriebe der Stadt Menden an die Stadtwerke zu übertragen. Zu diesen Eigenbetrieben gehört auch der Mendener Baubetrieb (MBB).
Zum MBB speziell lautete der Antrag wie folgt:
"Die Aufgaben des MBB können von Privaten ausgeführt werden. Bei Beauftragung der Stadtwerke werden die einzelnen Leistungen nachgefragt und entsprechend abgerechnet. Das Betriebsgelände der Stadtwerke lässt es zu, den Betrieb MBB dort unterzubringen. Das Grundstück des MBB an der Westtangente kann vermarktet werden."
In der Sitzung des Rates am 24.09.2013 wir der Antrag wie folgt erläutert:
"RM Heinrich bittet darum, dass die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der unter anderem die Vor- und Nachteile der Verlagerung der Aufgaben an die Stadtwerke Menden GmbH und die Auswirkungen dargestellt werden. RM Heinrich führt weiter aus, dass heute lediglich die Verwaltung beauftragt werden sollte, eine Vorlage zu erstellen, die dann Im Haupt- und Finanzausschuss beraten und im Rat entschieden werden könnte."
In dieser Sitzung wurde der Antrag erwartungsgemäß abgelehnt, auch und gerade von der CDU, nachdem der Bürgermeister meinte vorab feststellen zu müssen, dass "der Antrag entgegen dem Beschlussvorschlag heute abzulehnen sei, da die Begründung des Antrages davon ausgehe, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung bereits aufgelöst sei. (Das kann aus keinem einzigen Wort interpretiert werden) Dies sei aber nicht der Fall …"
Am 23.09.2014 beantragt diese CDU, die den o.g. Antrag der USF aus 2013 abgelehnt hatte:
"Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Menden bittet um die Erstellung einer Vorlage zu folgendem Sachverhalt:
Aktuell unterhält die Stadt Menden den Eigenbetrieb MBB. Zeitnah stehen für diesen signifikante Entscheidungen in räumlicher als auch in personeller Hinsicht an.
Wir bitten die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Menden um die Prüfung folgender Sachverhalte:
a.) vollständige Verlagerung der Aufgaben des Eigenbetriebes auf die Stadtwerke
b.) sukzessiver Übergang des Eigenbetriebes
(bspw. zunächst Verlagerung des Standortes/Synergienutzung Personal/u.s.w.)
c.) teilweise Privatisierung.
Wenn man diesen Antrag liest, macht sich ein kaum zu unterdrückender Brechreiz breit.
Die gleiche Fraktion, die dies sowohl im Rat als auch für den Aufsichtsrat verhindert hat, kupfert jetzt diesen Antrag ab. Jetzt sind all` die Argumente, die gegen den Antrag der USF vorgebracht wurden, Makulatur.
Uns liegt das Schreiben zwar nicht vor, wir gehen aber davon aus, dass der Antrag auf schamviolettem Papier geschrieben wurde.
Menden, den 26.10.2014
Ach sieh mal an
Der gleiche Arne Poll (WP), der über den Antrag der FDP auf Leitplanken entlang des Radweges an der B 7 lästerte (siehe unten), bringt wenige Tage später den nachstehenden Artikel samt Foto.
Da lagen wir wohl nicht ganz so falsch.
Menden, den 19.10.2014
Wir haben es schon immer gewusst
A. Poll (WP) reiht sich wieder einmal ein in Phalanx der Verfasser dümmlicher Kommentare.
Die Forderung der FDP nach einer Leitplanke entlang des (Schienen-) Radweges B7 wird, wie nicht anders zu erwarten, ins Lächerliche gezogen.
Diese Oberlehrer sollten sich einmal den Höhenunterschied zwischen B7 und Radweg ab Obsthof anschauen und sich vorstellen, dass ein Fahrradfahrer einem Entgegenkommenden ausweicht, auf die Kante kommt, abrutscht und dann in den Autoverkehr der B 7 gerät.
Aber das kann diese Bagage ja auch wieder ins Lächerliche ziehen.
Die USF hofft, dass dies nicht passiert, ist sich aber absolut sicher, dass es diese Schwätzer sind, die es dann als erste gewusst haben, dass so etwas passieren konnte.
Menden, den 15.10.2014
Anfrage an den Bürgermeister
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Presse war zu entnehmen, dass die Einrichtung von Kameras im Bereichs des Friedhofes, da öffentlicher Raum, aus Datenschutzgründen nicht zulässig sei.
Zweifellos ist auch ein Bürgersteig öffentlicher Raum. Es müssten daher für diesen Bereich die gleichen Kriterien gelten.
Für mich stellt sich daher die Frage, ob es zulässig ist, private Gebäude mit Kameras zu versehen, die auf den Bürgersteig gerichtet sind.
Wenn zudem das Gebäude, an dem die Kameras installiert sind, unmittelbar an den Bürgersteig grenzt, befinden sich diese Kameras im öffentlichen Raum.
Das wiederum wäre m.E. eine Sondernutzung.
Meine Frage diesbezüglich ist, ob in Menden derartige Fälle der Sondernutzung genehmigt worden sind.
Menden, den 11.10.2014
In Menden ticken die Uhren anders
Sie werden sich bestimmt erinnern.
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens für die USF erstattete die Verwaltung Anzeige wegen Wahlbetrugs. Ob direkt gegen die USF oder gegen Unbekannt, konnte die USF nicht feststellen, da ihr bei der Akteneinsicht nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden.
Der Grund für die Anzeige war, dass drei der Unterstützungsunterschriften angeblich nicht mit den Unterschriften beim Einwohnermeldeamt übereinstimmten.
Einen Grund für die angebliche Urkundenfälschung gab es nicht, da auch ohne die fraglichen Unterschriften genug andere Unterschriften vorlagen.
Und, obwohl das Zulassungsverfahren abgeschlossen war, sah sich die Verwaltung zur Anzeige gezwungen, da ansonsten der Untergang des Abendlandes zu befürchten war.
Am 12.08.2014 gab ein als Ratskandidat für einen Wahlbezirk gemeldeter Bewerber eine eidesstattliche Versicherung bei der Verwaltung ab, dass er das für die Bewerbung vorgeschriebene Formular weder selbst unterschrieben noch einen Dritten zur Unterschrift ermächtigt habe (falls das überhaupt geht).
Das würde eine Urkundenfälschung darstellen.
Und es geschah: Nichts.
Auf die Frage eines Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses in der entsprechenden Sitzung am 28.08.2014, was es denn mit dieser eidesstattlichen Versicherung auf sich habe, antwortete die Verwaltung, es gäbe keine eidesstattliche Versicherung (eine Kopie, vom Fachbereichsleiter 3, Herrn Bardtke, eingangsbestätigt, liegt uns vor).
Im Übrigen sei auch die Einspruchsfrist abgelaufen.
Was eine mögliche Urkundenfälschung mit der Einspruchsfrist für das Wahlergebnis zu tun hat mag sich vielleicht der Verwaltung erschließen, uns nicht.
Als die Verwaltung auf die eingangsbestätigte Kopie der eidesstattlichen Versicherung hingewiesen wurde, kam die Antwort, dass das Wahlamt nach § 27 Verwaltungsverfahrensgesetz eine eidesstattliche Versicherung weder verlangen noch annehmen darf.
Selbst wenn dies zutreffen sollte, ist aber Herr Bardtke nicht die Behörde "Wahlamt", sondern Fachbereichsleiter öffentliche Sicherheit und Ordnung und somit ist diese eidesstattliche Versicherung mit Eingang bei ihm als im Rathaus, sprich beim Bürgermeister, eingegangen anzusehen. Der genannte Paragraph ist also nicht anwendbar.
Dies wurde der Verwaltung mitgeteilt.
Weiterhin kam die Antwort, dass man der Meinung sei, die Unterschrift auf dem fraglichen Formular stimme mit der Unterschrift beim Einwohnermeldeamt überein. (die eidesstattliche Versicherung spielt für diese Verwaltung also keine Rolle!)
Die USF hat nach dieser Begründung die Verwaltung mit Schreiben vom 12.09.2014 darauf hingewiesen, dass auch die von der Verwaltung behauptete Übereinstimmung der Unterschriften eine Urkundenfälschung nicht ausschließe. Es sei z.B. durchaus möglich, dass dieses Formular von dem Betreffende zwar unterschrieben wurde, aber nicht wissentlich und willentlich als Bewerbungsformular. Dies würde den Tatbestand der Herstellung einer unechten Urkunde erfüllen.
Die Antwort des Mitarbeiters der Verwaltung war, dass er sich bis zum 06.10.2014 in Urlaub befinde und danach zeitnah das Schreiben beantworte.
Das geschah dann auch mit Schreiben vom 08.10.2014.
Inhalt: Es gäbe keinerlei Anhaltspunkte, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln. (.s. o. "Herstellung einer unechten Urkunde") Es läge eine zweifelsfrei gültige Zustimmungserklärung vor. (Meinung der Verwaltung)
Eine Anzeige wegen des Verdachts der Wahlfälschung werde daher nicht gestellt.
Die gleiche Verwaltung, die sich gezwungen sah, gegen die USF Anzeige zu erstatten wegen Wahlbetrugs, weil sie der Meinung war, dass Urkundenfälschung vorliege, erstattet aber keine Anzeige, weil sie der Meinung ist, dass eine eidesstattliche Versicherung, die einen möglichen Wahlbetrug belegen könnte, nichts wert ist.
Das war`s.
Es reicht in Menden also aus, dass diese Verwaltung eine Meinung hat.
Menden, den 06.10.2014
Das Rumgeheule wird lauter,
so Arno Poll (WP) in der Überschrift zu "Goswins Spitzen".
Nur: Wie verträgt sich diese Überschrift mit der im Text folgenden Spitze gegen die USF?
"Seit sich die USF nach der Kommunalwahl selbst zerlegt hat, ist das Rumgeheule in der Stadt irgendwie weniger geworden."
Ja was denn nu!?
Zudem: Diese Spitze kommt ausgerechnet von einer Zeitung, die nach Meinung der USF durch ihre Art der Darstellung - nur ja nichts Positives schreiben und ja nicht denjenigen kritisieren, der Fehler macht, sondern den, der sie benennt, die USF - in nicht unerheblichem Maße zum Wahlergebnis beigetragen hat.
Und was hat die USF getan, das A. Poll als "Rumgeheule" bezeichnet?
Sie hat neben gestaltender Politik aufgezeigt, was sich dieser Bürgermeister mit Hilfe der Ratsmehrheit alles geleistet hat.
Sie hat weiterhin aufgezeigt, dass die Mehrheit des Rates samt ihrem Bürgermeister entgegen dem Sparpaket nicht einen einzigen Euro eingespart hat, im Gegenteil.
Die USF hat deutlich gemacht, dass es sich nur um Mehreinnahmen durch Steuererhöhungen, Gebührenerhöhungen (Steuererhöhung durch die kalte Küche), Sozialhilfe vom Land und schließlich geringere Kapitalkosten durch die niedrigsten Zinsen der Geschichte.
Und dies den Bürgern aufzuzeigen, wäre nach Meinung der USF die Aufgabe einer Zeitung.
Was aber macht die Westfalenpost?
Anstatt die Politik des Rates und des Bürgermeisters kritisch zu begleiten, kommt nichts anderes als Hofberichterstattung und so dummes Zeug, wie oben zitiert. Eben, wo wir schon mal beim Rumgeheule sind, mit den Wölfen heulen.
Bodo Richter
Menden, den 03.10.2014
Noch einen zum Stadtplaner
Menden wird in den nächsten Jahren von ca. 54.000 Einwohner auf ca. 46.000 Einwohner schrumpfen.
Menden ist von vorne bis hinten verbaut.
Jüngstes Beispiel: Das Einkaufzentrum am Ortseingang von Lendringsen.
Obwohl Grundstücke an der Josef-Winkler-Straße schon zur Verfügung stehen, obwohl der Schützenplatz in Lendringsen mit Wohnungen bebaut werden soll, obwohl der ehemalige Sportplatz Max-Becker-Kampfbahn als Wohnbaufläche überplant wird, befürwortet die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes, ca. 5.600 m², an der Hönnetalstraße/Steinhausen..
Der gleiche Bürgermeister hatte auch keine Probleme damit, dass an der Heidestraße, gegenüber der ehemaligen Hauptschule, ein Discounter mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.000 m² gebaut werden sollte.
Warum ein Stadtplaner, wenn so wie so nichts mehr zu retten ist!?
Menden ist nicht Paris. Und Fleige nicht Napoleon.