Archiv Oktober 2024

13.10.2024

 

IMW warnt vor Populismus Initiativkreis Mendener Wirtschaft übt deutliche Kritik an Menden Innovativ und FDP.

Zitat:

„-Besonders auffällig ist das Verhalten der Fraktion Menden Innovativ,

die sich wiederholt an solchen öffentlichen Kampagnen beteiligt.

-Es sei daran erinnert, dass diese Gruppierung ursprünglich über die Liste der SPD in den Stadtrat eingezogen ist, sich jedoch nach internen Konflikten abspaltete und nun als eigne Fraktion agiert. Ob dies politisch förderlich ist, muss kritisch hinterfragt werden.

-Auch die FDP-Fraktion scheint sich diesem Vorgehen anzuschließen, doch bleibt offen, was die tatsächlichen Beweggründe hinter dieser Offensive gegen den Kämmerer sind.

-Es macht den Anschein, dass es weniger um eine sachliche Diskussion geht, sondern vielmehr um persönliche Angriffe und das Schädigen des öffentlichen Ansehens von Uwe Siemonsmeier. Sollte dies der Fall sein, wäre es in keiner Weise akzeptabel.“

Das ist nichts anderes als Populismus in Reinkultur.

Zitat:

„Der Vorstand des Initiativkreises Mendener Wirtschaft (IMW) reagiert mit einem offenen Brief auf den Antrag der Fraktionen von Menden Innovativ und FDP, Uwe Siemonsmeier als 2. Beigeordneten und Kämmerer sofort abzuberufen. Der Antrag wurde von der Stadtverwaltung nicht angenommen, weil ihn nicht ausreichend viele Ratsmitglieder gestellt haben.“

Dazu:

Es gibt auch andere Rechtsauffassung.

Der vorgebrachte § 71 GO NRW regelt den Verfahrensablauf der Abwahl.

Der Ratsantrag auf Aufnahme in die Tagesordnung des Rates soll aber dieses Verfahren erst ermöglichen. Dafür gibt es keine Vorgaben für die Mindestanzahl von zustimmenden Ratsmitgliedern. Dazu ist der Bürgermeister gem.§ 3 (1) der Geschäftsordnung des Rates verpflichtet.

§ 3 Aufstellung der Tagesordnung

(1) Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin setzt die Tagesordnung fest. Er/ Sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm/ ihr in schriftlicher Form oder per E-Mail an ratsantrag@menden.de, spätestens am 14. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.

Das bedeutet: Wenn der Antrag auf der Tagesordnung ist und aufgerufen wird, erst dann entscheidet die gesetzliche Mehrheit des Rates (z.Zt. 31 RM) über die Behandlung. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist das Verfahren beendet. Wird die Zahl erreicht, ist nach einer Frist von sechs Wochen bei der zweiten Abstimmung die 2/3-Mehrheit erforderlich.

Zum Vorgehen des Bürgermeisterbüros: Wir gehen davon aus, dass die Rechtsauskunft von der Mitarbeiterin des Bürgermeisterbüros lediglich weitergeleitet, nicht aber erstellt wurde.

Dem Rat werden wieder einmal Rechte vorenthalten.

Es entbehrt nicht einer gewissen Eigenart, dass bei Fragen, die ein rechtskonformes Handeln des Bürgermeisters infrage stellen (z.B. Beschluss des Rates i.S. Bücherei) juristische Gutachten in Auftrag gegeben werden.

Aber im vorliegenden Fall reicht wieder einmal allein die Rechtsauffassung der Verwaltung. Es werden keine Kommentare oder obergerichtliche Entscheidungen angegeben. Man könnte dies auch pro domo nennen.

Der Oberlehrer i.S. Kommunalpolitik hat auch wieder zugeschlagen, in der ihm typischen Art.

„Dafür braucht es gut die Hälfte unserer 60 Ratsmitglieder. Die FDP hat alleine schon fünf, die MI noch vier dazu. Reicht dicke, woll?!“

„Vielleicht, Christian Feuring,, kommen sogar noch weitere Abtrünnige anderer Fraktionen in Ihr Sammelbecken dazu, und „Menden Innovativ“ wird stärkste Fraktion im Rat! Die stärkste, die nie ein Mendener gewählt hat, seid ihr ja schon.“

Einen Sachverhalt zu hinterfragen ist nicht. Objektiv ist es, die Meinung desjenigen zu übernehmen, dessen Handeln infrage gestellt wird.

E. Heinrich

 

12.10.2024

 

Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Gleiche

WP: Neuer CDU-Vorschlag zum Nordwall

Werbegemeinschaft: „Wohnraum oder Parkplätze? Diese Frage ist ein Schlag ins Gesicht der Händler in der Innenstadt.

IMW: „Die Nachricht, die wir am vergangenen Samstag, den 21. September, aus der Westfalenpost entnehmen mussten, hat uns zutiefst schockiert. Dort hieß es: „Menden braucht kein Parkhaus. Herr Schulte von der CDU stellte infrage, ob ein Parkhaus überhaupt notwendig sei.“

 

Aus der Vorlage vom 06.06.2020 für den Privatklub, genannt Arbeitskreis Nordwall, des vormaligen Geschäftsführers der WSG:

 

Entwicklungsmöglichkeiten – 1. Parken

Nutzung als öffentlicher Parkplatz oder auch als 2-geschossiges Parkdeck, was sich aufgrund der Hanglage anbietet:

Zufahrt auf oberes Parkdeck vom Nordwall aus

Zufahrt zum unteren Parkdeck von der Gartenstraße aus

+Der Bedarf an innenstadtnahen, öffentlichen Parkplätzen kann gedeckt und durch ein weiteres Parkdeck ggf. Erweitert werden (ca. 130 Stellplätze, mit Parkdeck ca. 200 Stellplätze)

+Der vorhandene provisorische Parkplatz ist sehr gut ausgelastet und zeigt den Bedarf an innerstädtischen Parkplätzen.

 

Wo waren die Kritikaster damals?

Warum ist heute der Weltuntergang was damals ohne Widerspruch war?

Lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf.

E. Heinrich