Archiv September 2019

28.09.2019

 

Polizei sucht "geeignetes Gebäude oder Grundstück in Innenstadtnähe

Es wäre schön, wenn die Stadt Menden Teile des Grundstücks des Mendener Baubetriebes (MBB) an der Westtangente anbieten würde.

Die USF hatte mit 26.03.212 einen entsprechenden Antrag (s. Archiv Sept. 19) gestellt, der naturgemäß abgelehnt wurde.

Da heißt es:

4. Die neu zu errichtenden Gebäude werden so platziert, dass neben einem effektiven Betriebsablauf auch mindestens 1/3 des Geländes freigezogen wird.

5. Dieser freigezogene Geländeteil wird einer neuen Nutzung zugeführt (z.B. Polizei).

Die Polizei hätte somit direkte Zufahrt auf die Westtangente und läge direkt neben der Feuerwache.

Das war u.E. ein durchaus konstruktiver Antrag der "Besserwisser und Dauernörgler" (so die SPD).

Bodo Richter

25.09.2019

 

Wie wär's, wenn man den Rat der Stadt Menden nach Hause schicken würde.

Wie sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende noch? Die Verwaltung wird schon wissen, was richtig ist.

So war es auch in Sachen "Erwerb der Werbegemeinschaft Menden Veranstaltungs- und Service GmbH".

Jedes Ratsmitglied hat Anspruch auf umfassende Information zu den einzelnen Tagesordnungspunkten.

Da in der Vorlage keinerlei Angaben über diesen Erwerb vorhanden waren, hatte der Vertreter der USF für die Ratssitzung um Beantwortung von Fragen, z.B. Mehraufwand für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Sitzungsgeld, Berufsgenossenschaft u.s.w., gebeten.

Es kam wie erwartet. Der BM teilte dem Rat mit, dass die Fragen im Protokoll beantwortet würden.

Aus dem erlauchten Kreis von CDU, Grünen und FDP kamen keine Einwände.

Das bedeutet zum einen,

- dass die Verwaltung davon ausgeht, dass dieser Rat ohne weitere Fragen dem Kauf einer Beteiligung, die keiner kennt, zustimmt.

- Zum anderen, dass die gestellten Fragen, eigentlich eine Selbstverständlich in diesem Zusammenhang, bei der Erstellung der Vorlage für diese Verwaltung keine Rolle gespielt haben, sonst hätte man sie ja gleich, wie beantragt, beantworten können.

- Und schließlich, dass es der Ratsmehrheit egal ist, welche Konsequenzen der Beschluss haben wird. Man stimmt dem Vorschlag zu, er kommt ja schließlich von der Verwaltung.

Wie schon unter dem 17.09.2019 dargestellt, hatte der Rat am 25.09.2018 beschlossen,  am 30.06.2019 ein neues Konzept für die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing zu verabschieden. Wohlgemerkt, für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, nicht für die WSG.

Das heißt also, ein neues Konzept, auch ohne WSG. Das bedeutet auch, dass ein Staus Quo besteht, bis das neue Konzept verabschiedet ist.

Der Vertreter der USF hat in der Ratssitzung kritisiert, dass der Aufsichtsrat entgegen dem Beschluss des Rates tätig wurde und dass der o.g. Erwerb erfolgt, bevor das neue Konzept überhaupt steht.

Die Antwort des Aufsichtsratsvorsitzenden der WSG, Maywald (CDU), zeigt, welche Bedeutung die CDU dem Rat beimisst:

"Zum Glück hat die WSG etwas anderes gemacht".

Wir wiederholen unsere schon mehrfach gestellt Frage mit der mehrfach gegebenen Antwort: Warum heißt die Ratssitzung "Ratssitzung"?

Weil die Ratsmitglieder raten können, warum sie da sitzen!

E. Heinrich

 

 

 

22.09.2019

 

Jetzt schon erst?

Die Vorwürfe gegenüber dem ISM stehen nicht erst seit gestern im Raum.

Und erst jetzt kommt eine Reaktion des Verwaltungsvorstandes.

Worin besteht die Reaktion?

Den Kritikern wird Diffamieren  und Anprangern vorgeworfen. Welche Wortwahl. Starker Tobak.

Welche Kritik von wem ist eine Diffamierung, welche ein Anprangern?

Wo war der erste Betriebsleiter, als in den entsprechenden Sitzungen der ISM kritisiert wurde? Er hätte sich gleich vor seine Leute stellen können.

Nachträglich in Schutz nehmen mit Vorwürfen an die Kritiker ist ein bisschen wenig.

Wir hätten zudem erwartet, dass der erste Betriebsleiter Verantwortung übernimmt.

E. Heinrich

 

19.09.2019

 

Die Politik (?) verunsichert die Bürger

dass man mit der Unterschrift beim Bürgerbegehren dafür stimmt, dass die Stadt Menden 5,4 Mio. Euro für das Bürgersaalgebäude ausgibt, so auf Facebook zu lesen.

Die USF jedenfalls hat seit 2010 einen Generationentreff im jetzigen Bürgersaalgebäude vorgeschlagen (s. Archiv 19.11./25.11./20.12./2011).

So viel zu "die Politik".

Als die Kosten für das Bürgerbegehren mit 5,4 Mio. in der Presse genannt wurden, hat der Vertreter der USF folgende Anfrage an die Verwaltung gerichtet:

"Der Presse konnte ich entnehmen, dass die Sanierung vom ISM mit Kosten in Höhe von 5,4 Mio € veranschlagt wird. Ich möchte Sie bitten, mir den Text des dafür zugrundeliegenden Bürgerbegehrens und die einzelnen Positionen

mitzuteilen."
Dazu kam folgende Antwort:

" Grundlage ist die Variante 3 der Machbarkeitsstudie aus 2015. In der letzten Drucksache der Verwaltung, in welcher 10 verschiedene Entwicklungsvarianten verglichen wurden, ist sie als Variante 2b bezeichnet. Hierauf bezieht sich auch das Bürgerbegehren, für welches die Kostenschätzung aktualisiert wurde. In der Kostenschätzung wurde der aktuelle BKI (2017) für die Kostengruppen 300 + 400, sowie der aktuelle Baukistenindex (Februar 2019) angewandt."

Die Machbarkeitsstudie sagt dazu folgendes:

Umbau (!) Bürgerhaus

Anpassung Kostenberechnung der Machbarkeitsstudie aus 2015

Anpassung des Kostenansatzes nach BKI 2179 €/m² KG 300+400

Kostenansatz BKI aus 2015 1000 €/m² KG 300+400. Kostenansatz BKI aus 2017 (ISM) 2000 €/m² KG 300+400. Berechnungsformel: Kostenansatz alt x Index (neu) Index (alt) Kosten (alt aus 2017) 2000 €/m², Index (neu) Feb 19 114,3, Index (alt) Mai 17 104,9 Berechnung: 2000 x 114,3 104,9

Prozentuale Erhöhung: ca. 8,95 %

Variante 2 Variante 3

Gesamtfläche: 2.013 m² 2043 m², BKI 2019 2179 €/m² 2179 €/m², Kosten KG 300+400 4.386.327 € 4.451.697 €, KG 700 964.991,94 € 979.373,34 €

Ansatz 22 % der KG 300+400

Gesamtsumme 5.351.318,94 € 5.431.070,34 €

Alles klar? Wir haben es nicht verstanden.

Von den Angaben für die einzelnen Positionen keine Spur.

Die Machbarkeitsstudie fußt auf einem "Bürgerhaus", für das es kein Konzept gibt. Worauf beziehen sich also die Kosten für einen Umbau, von dem keiner weiß, worin er bestehen soll, da man nicht weiß, wofür er erfolgen soll?

Dem o.g. Betrag von 5,4 Mio. Euro stehen jedoch die Schätzungen aus Mai 2015 entgegen:

Bürgerhaus – Kosten verschiedener Szenarien

(Achtung: erste, sehr grobe Kostenschätzung – Betrachtungsraum 10 Jahre)

Szenarium 2 Ertüchtigung im Bestand Investiv

- Barrierefreiheit (zwei neue Aufzüge, Leitsysteme, Höhrschleifen) ca.

200.000,- € - Abriss Brücke ca. 7.000,- €

Summe 207.000,- €

Konsumtiv

 Sicherheitsrelevante Sanierungen

- Steuerung Aufzug: ca. 20.000,- € - Steuerung Lüftung: ca. 50.000,- €

- Brandschutzmaßnahmen: ca. 125.000,- €

Weitere Sanierungsmaßnahmen

- Sanier. Kantine (Bodenbelag, usw. ohne Küche): ca. 20.000,- € - Diverse Elektroarbeiten (u.a. komplette Beleuchtung, Tonanlage): ca. 125.000,- €

-Stillgelegte Anlagen erneuern (Leinwand etc.): ca. 15.000,- € -Streichen innen und außen: ca. 55.000,- €

insg. ca. 410.000,- €

Das ist "geringfügig" konkreter. Warum wurden nicht diese Zahlen als Kosten für das Bürgerbegehren genannt? Dann wäre es nichts mit der

"Verunsicherung der Politik".

Zu den Schätzungen aus Mai 2015 ist noch zu sagen, dass die Abrisskosten Brücke und stillgelegte Anlagen erneuern (Leinwand etc.) mit 22.0000 Euro und zumindest der Anteil Tonanlage aus "diverse Elektroarbeiten" heraus zu rechnen sind. Blieben in Summa höchstens 595.000 Euro.

E. Heinrich

 

17.09.2019

 

Unglaublich, aber war. So geht das in Menden!

Die Geschäftsordnung des Rates bestimmt, dass die Einladung zur Ratssitzung .... spätestens 7 Tage vor der Ratssitzung versendet wird. Hier war das der 16.09.2019.

So viel vorab.

In der Ratssitzung am 24.09.2019 steht unter 18.2 die "Willensbildung zur Gesellschafterversammlung der WSG, hier der Erwerb  einer Beteiligung" auf der Tagesordnung.

Der Beschlussvorschlag dazu lautet: "Der Rat der Stadt Menden weist den gem. § 113 GO NRW bestellten Vertreter der Stadt Menden, Herrn Peter Schnurbus, in der Gesellschafterversammlung der WSG Menden an, gemäß dem Aufsichtsratsbeschluss der WSG vom 18.09.2019 zu stimmen, unter dem Vorbehalt, dass keine kommunalaufsichtsbehördlichen Bedenken vorliegen."

Welche Beteiligung erworben werden soll, davon kein einziges Wort in der gesamten Vorlage.

Die Frist für die Einladung ist nicht nur festgelegt, damit die Ratsmitglieder wissen, dass und wann eine Ratssitzung ansteht, sondern, dass sie sich mit den Inhalten der einzelnen Tagesordnungspunkte befassen können.

Fakt ist im vorliegenden Fall, dass die Ratsmitglieder nicht wissen, welche Beteiligung der Aufsichtsrat beschließen wird. Das wird ihnen erst in der Ratssitzung mitgeteilt. Zitat: "Der Beschluss (des Aufsichtsrates) mit weiteren Informationen zum Wesen des Beteiligungserwerbs wird in Ratssitzung am 24.09.2019 bekannt gegeben."

Dieses Vorgehen bedeutet nichts anderes, als dass die Ratsmitglieder

1. bis zur Ratssitzung nicht wissen, welchem Beteiligungserwerb sie zustimmen sollen, sie können sich also nicht beraten, und

2. gehindert werden, ihr Weisungsrecht gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern auszuüben. Denn der Rat hat sehr wohl das Recht, seine von ihm gewählten Aufsichtsratsmitglieder anzuweisen; er hätte sie z.B.  anweisen können, den Beteiligungserwerb abzulehnen. Das kann er aber nicht, da die Ratssitzung erst nach der Aufsichtsratssitzung stattfindet, und

3. die Frage einer Beteiligung völlig am Rat vorbei eingestielt wurde. Der Rat hat erst durch die Vorlage von der Absicht der Geschäftsführung erfahren. Der Rat ist nur notwendiges Übel. Das Hinterzimmer hat Hochkonjunktur.

Übersetzen wir das Ganze Mal ins richtige Leben:

Der Inhaber einer Firma bekommt von seinem Geschäftsführer die Mitteilung, dass seine Firma gedenkt, eine andere Firma zu erwerben. Welche, sagt der Geschäftsführer seiner Firma ihm nicht. Das soll der Firmeninhaber erst erfahren, wenn die Aufsichtsratsmitglieder seiner Firma den Erwerb beschlossen haben.

Noch Fragen?

E. Heinrich

 

 

15.09.2019

 

Wo war er denn

der Bürgermeisterkandidat der CDU?

WP 11.09.2019: Er will "vor allem die Stadtentwicklung vorantreiben."

Es hat ihn keiner gehindert, initiativ zu werden. Doch was kam? Nichts!

Seit 2010 liegt der Fachbereich Umwelt/Planen/Bauen in seinem Geschäftsbereich. Initiativen für eine positive Stadtentwicklung - Fehlanzeige.

Arlt: "Die Innenstadt muss noch mehr zu einem lebendigen Wohnzimmer werden."

Wie bitte? Noch mehr? Wo denn? Wer war denn federführend an der Pleite Kaufhaus Nordwall beteiligt? Wer hat sich denn dafür eingesetzt, die Laufzeit des Vertrages und mit der ITG immer wieder zu verlängern? Wer hat denn dadurch die Unsicherheit der Geschäftsinhaber und Eigentümer verstärkt?

Dazu passt die Aussage, "wenn wir nicht ein ödes Kaff im Sauerland sein wollen, dann brauchen wir Veränderung. Deswegen sind wir dankbar für jede Baustelle."

Das Ergebnis der Baustellen "Kaufhaus Nordwall und Erneuerung der Fußgängerzone" ist eine öde Innenstadt voller Leerstände.

Wie sieht es aus mit "Kitas und Schulen"?

Eine Fehlleistung jagt die andere. Aus einem notwendigen neuen Lehrerzimmer bei der Fusion HGG/Walram wurde ein Anbau für 2 Mio. Euro und wird ein Neubau für ca. 5 Mio. Euro. Der Baubeginn verschiebt sich auf frühestens 2022.

Wenn der designierte Bürgermeisterkandidat der CDU es als Mitglied des Verwaltungsvorstandes hat so weit kommen lassen, warum sollte er es als Bürgermeister besser machen?

Aber der Bürgermeister in spe war ja auch nicht unmaßgeblich am Industriemuseum, Kosten für Umbau und Einrichtung ca. 5 Mio. Euro und Folgekosten von ca. 400.000 Euro pro Jahr, beteiligt.

Das lässt hoffen

Bodo Richter

 

10.09.2019

 

Welche Überraschung.

Nachdem die CDU-Führung dem amtierenden Bürgermeister per Presse mitgeteilt hatte, dass sie ihn nicht als Kandidaten für die nächste BM-Wahl aufstellen würde, hat er gestern überraschenderweise seinen Verzicht auf eine erneute Kandidatur bekanntgegeben. Wer hätte das gedacht. Dass bisher noch keine Abstimmung der CDU-Mitglieder stattgefunden hat, zeigt, welche Bedeutung die CDU-Führung dem Votum ihrer Parteimitglieder beimisst.

Für die Kandidatenwahl wird`s dann wieder reichen.

Und der CDU-Vorstand hat ja auch einstimmig entschieden, "da es keinen besseren Kandidaten für das Bürgermeisteramt geben kann".

Deshalb die Aufforderung alle anderen Parteien: Schön mitmachen!

Dass ein Bürgermeisterkandidat "ein Bürgermeister für alle Mendener sein will", ist uns noch in guter Erinnerung, sollte allerdings keiner besonderen Betonung bedürfen, sondern eine Selbstverständlichkeit sein.

E. Heinrich

07.09.2019

 

"Stadtplanung" in Menden.

Ein Discounter wollte nach Bösperde. Wohin damit?

Vorschlag der Verwaltung:

Ins Grüne, auf das Grundstück gegenüber der Nikolaus-Groß-Schule, landwirtschaftliche Nutzfläche. Grüner geht`s nicht. Zentrenrelevante Sortimente dürfen ansonsten nicht ins Grüne, hier  war das kein Problem.

Grundschule direkt gegenüber einem Discounter, erhöhtes Verkehrsaufkommen, was soll`s.

Und jetzt wird eine Mehrfachturnhalle für Lendringsen geplant. Wohin damit?

Hinter die Wohnbebauung der Josef-Winckler-Straße, geplant für "Junges Wohnen", wieder landwirtschaftliche Nutzfläche. (s. Bürgerantrag dagegen im Hauptausschuss 10.09.19)

Erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Ziel- und Quellverkehr bei Sportveranstaltungen und die damit verbundenen Lärmbelästigungen spielen keine Rolle?

Scheinbar gilt in Sachen Stadtplanung das Motto: Wir brauchen ein Grundstück (für was auch immer), wo ist Platz?

Stadtbild, Umfeld, was ist das?

E. Heinrich

 

 

 

 

 

26.03.2012

Betr.: Mendener Baubetrieb (MBB)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die USF beantragt:

1. Der Rat der Stadt Menden legt die Aufgaben des MBB und deren Umfang verbindlich und

endgültig fest.

2. Die für eine effektive Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Räume werden

entsprechend festgestellt und festgelegt.

3. Die jetzt verstreut liegenden und einen effektiven Betriebsablauf behindernden (sowohl,

was die Qualität betrifft, als auch die Lage) Gebäude werden entfernt.

4. Die neu zu errichtenden Gebäude werden so platziert, dass neben einem effektiven

Betriebsablauf auch mindestens 1/3 des Geländes freigezogen wird.

5. Dieser frei gezogene Geländeteil wird einer neuen Nutzung geführt (z.B. Polizei).

6. In diesem Zusammenhang ist auch eine mögliche Verbindung von MBB,

Stadtentwässerung und Tiefbau zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Boo Richter