Archiv September 2021
30.09.2021
Zu dem Bericht „Es ist schon erstaunlich, wie Interpretationen ausfallen“ (Archiv 18.09.2021)
kam nachstehender Post auf FB von Katrin Brenner:
„Sehr geehrter Herr Heinrich, Sie verdrehen Tatsachen, Fakten und Ursachen: nicht derjenige, der unredlich an den Pranger gestellt wird, muss für Fakten sorgen, sondern ein Ratsmitglied mit Ehre im Leib stellt keine böswilligen Behauptungen auf und lässt seinem Wiesoauchimmerprivatfrust freien Lauf.
Wir haben echt andere Probleme und manchmal ist es einfach Zeit, besonnen die Kresse (gemeint war wohl „Fresse“) zu halten.“
Wir halten die „Fresse“ nicht.
In der Sitzung des Ausschusses für Planen/Bauen, Tagesordnungspunkt 14. „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020/21“ besagte die Vorlage:
Beteiligte Gremien Ausschuss für Planen und Bauen, Sitzungsdatum 09.09.2021, Entscheidungsbefugnis Entscheidung.
Dazu stellte die USF/UWG fest, dass ein nach Beschlussvorschlag gefasster Beschluss des Ausschusses rechtswidrig sei.
Aus der Niederschrift:
AM Heinrich führt an, dass nach der Zuständigkeitsordnung der Rat der Stadt Menden entscheidungsbefugt sei und nicht der Ausschuss für Planen und Bauen. Ein in dieser Angelegenheit vom Ausschuss für Planen und Bauen gefasster Beschluss sei rechtswidrig.
Reaktion auf diesen Einwand – wie immer, keine. Die Frage der Rechtmäßigkeit schien für den Ausschuss keine Rolle zu spielen. Es wurde vorschlagsgemäß beschlossen.
Aber siehe da, in der darauffolgenden Ratssitzung stand die Vorlage für den Ausschuss für Planen/Bauen (s.o.) unter Punkt 20., gleicher Titel, gleiche Angabe der Entscheidungsbefugnis des Ausschusses für Planen/Bauen, als Beschlussvorschlag für den Rat auf der Tagesordnung.
Eine Erklärung, warum der Rat entscheiden soll, obwohl der Ausschuss für Planen/Bauen nach Meinung der Verwaltung doch schon rechtswirksam entschieden habe, gab es nicht. Gefragt hat auch keiner der Ratsmehrheit.
So ganz abwegig war der Einwand scheinbar nicht.
Jetzt hat alles seine Ordnung. Gehen wir zur Tagesordnung über.
E. Heinrich
19.09.2021
Es bleiben Fragen offen
Für die Aufgabengebiete Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing hatte die WSG bis 2018 ca. 3 in Vollzeit umgerechnete Stellen (ein weiterer 0,7 Anteil für das MTGZ bleibt bei dieser Berechnung außen vor, da die heutige WSG das MTGZ verkauft hat und die Verwaltung des MTGZ somit entfällt). Die WSG GmbH und die StadtmarketingGmbH erhalten von der Stadt Menden aus den Steuerzahlungen der Mendener fast 800.000 Euro (siehe Haushaltsplan).
Die Mitgesellschafter Sparkasse Märkisches Sauerland, Mendener Bank, Märkische Bank, SIHK
zu Hagen und IMW tragen finanziell nichts zu den jährlichen Ausgaben bei, sitzen im Aufsichtsrat und entscheiden mit über die Verwendung der Steuergelder! Warum zahlen die nicht im Verhältnis ihrer
Gesellschaftsanteile?
Ohne Berücksichtigung der durch das MTGZ anfallenden Personalkosten betrugen diese - kalkuliert auf Basis der veröffentlichten Jahresabschlüsse - ca. 200.000 Euro einschließlich der zu entrichtenden
Beiträge für die Sozialversicherung.
Bis 2018 betrug der Zuschuss 290.000 Euro, wovon die WSG Menden in den Vorjahren jedes Jahr ca. 20.000 Euro nicht ausschöpfte. Weitere ca. 50.000 Euro waren buchhalterische Ausgaben für die Räume
etc. im Rathaus und somit für die Stadt in der Auswirkung neutral.
Heute werden für die Anmietung von luxuriösen Büroräumen und eine Verdoppelung des Personals und die für zwei GmbHs statt einer GmbH entstehenden zusätzlichen Kosten fast 800.000 Euro aus dem
Stadtsäckel genommen.
Und die deutliche günstigere ehemalige GmbH hatte folgendes vorzuweisen
250.000 qm vermarktete Gewerbegrundstücke
Über 100 Mieter im MTGZ
Über 1000 Existenzgründungsberatungen
Über 100 Stadtmarketingprojekte
Die Frage der Verhältnismäßigkeit von Zuschuss und Ergebnis darf gestellt und muss beantwortet werden. Die neue WSG müsste nahezu das dreifache vorweisen.
Bodo Richter
18.09.2021
Es ist schon erstaunlich, wie Interpretationen ausfallen
Zur Stellungnahme vom 16.09.2021 kommt der nachfolgende Post des Geschäftsführers der WSG:
Tim Behrendt
Sehr geehrter Herr Richter, sehr geehrter Herr Heinrich. Wie ich Ihnen in der Sitzung selber bereits geantwortet habe: Die Förderrichtlinien geben die Vergabe nach extern so vor, das können wir nicht ändern. Bitte richten Sie ihre Beschwerde an das Ministerium für Kommunales des Landes NRW. Zu Ihren Aussagen „wieso bei Personalkosten der WSG von ca. 800.000 € die personellen Kapazitäten nicht ausreichend…“ möchte ich Sie des Anstands halber um ein Mindestmaß an Seriosität bitten. Die von Ihnen genannte Zahl ist um ein vielfaches (!) daneben und falsch dargestellt. Wenn Sie besser informiert sein möchten, rate ich Ihnen zu einem Blick in die öffentlich zugänglichen Wirtschaftspläne, einem Anruf/Termin bei mir, den ich Ihnen mehrfach angeboten habe. Ihre öffentlichen Anfeindungen, die sich insbesondere auf die gute Arbeit meiner Mitarbeiterinnen beziehen, empfinde ich als nicht tragbar und bitte Sie, derartig eklatante Falschaussagen, die sich auf die Gehälter meiner Mitarbeiter beziehen, zu unterlassen und zu revidieren.
Der Bericht ist von mir, Eugen Heinrich, steht auch drunter.
Ich zweifle nicht an, dass der Förderbescheid eine externe Vergabe vorschreibt, vielmehr bin ich Rechtsauffassung, dass die WSG extern ist. Die Stadt Menden hält nur 68% Anteil, 32 % sind somit nichtstädtisch (s. Bericht). Es bedarf also keiner Beschwerde beim Land. Das Zentrenmanagement kann m.E. an die WSG vergeben werden. Nichts anderes habe ich geschrieben.
Wenn die von mir genannte Zahl „um ein Vielfaches daneben und falsch dargestellt ist“, wäre es ein Leichtes gewesen, die „richtigen Zahlen“ zu nennen.
Zudem wäre es interessant zu erfahren, was es mit den um ein Vielfaches daneben und falsch dargestellten Kosten auf sich hat.
Ich gehe davon aus, dass darin auch Aufträge an fremde Büros etc. enthalten sind. Nehmen wir die Gemeinkosten dazu (es wird nichts produziert, also keine Stückkosten etc.), stellen diese Kosten untechnisch betrachtet Personalkosten dar.
Warten wir mal das Jahresergebnis ab.
Mir sind keine öffentliche Anfeindungen durch meine Person, bezogen auf die Mitarbeiterinnen der WSG bekannt. Ich brauche sie also nicht zu unterlassen und zu revidieren.
Zu einem mehrfach angebotenen Gesprächstermin: Die USF/UWG hatte per Ratsantrag Fragen bzgl. der bisherigen Ergebnisse der Tätigkeit der WSG gestellt. Der Rat hatte die Beantwortung der von der USF/UWG-Fraktion gestellten Fragen entsprechend beschlossen. Die Beantwortung siehe Archiv 08.08.2021.
E. Heinrich
17.09.2021
WP 15.09.2021: Verbummelte die Stadt Bürgerantrag?
Die SPD übt scharfe Kritik.
Dass ein Bürgerantrag „verbummelt“ wurde ist bedauerlich.
Dass aber ausgerechnet die SPD scharfe Kritik übt, ist ein Witz.
Als ihr damaliger Bürgermeister Volker Fleige Bürgeranträge selbstherrlich gar nicht erst auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses nahm, weil ihm die politische Richtung des Antragstellers nicht passte, kam von Seiten der SPD keine Kritik.
Nachdem die USF daraufhin feststellte, dass dieses Vorgehen des SPD-Bürgermeisters rechtswidrig war (das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in seinem Urteil diese Rechtsauffassung bestätigt) sah sich der jetzige Vorsitzende der SPD-Fraktion, Meisterjahn, gemüßigt, festzustellen, „Die USF reitet sich immer weiter in die braune Scheiße …, .“
Es kommt eben immer darauf an.
E. Heinrich
16.09.2021
Eine der typischen Reaktionen auf Facebook zum Bericht vom 15.09.2021
Christian Feuring (SPD)
1. Woher haben Sie die 800 TEUR?
2. Die Vergabe der Einführung des Zentrenmanagements (auch für Lendringsen) ist Bedingung des Förderprogramms.
3. Perspektivisch soll die WSG das Zentrenmanagement (nach Implementierung) weiterführen. (Hat S. Langbein explizit nach gefragt).
Anmerkung: vielleicht nennen Sie in Zukunft alle relevanten Fakten.
Zu 1. Nachtragshaushalt 2020/21 Seite 235.
Wir haben leider maßlos übertrieben, es sind „nur“ 775.000 Euro. Aber diese 25.000 € sind sonst für den Rat der Stadt Menden nur Peanuts.
Da es sich bei der WSG nicht um einen Produktionsbetrieb handelt, dürfte es sich bei dem größten Teil der Kosten um Personalkosten handeln.
Zu 2. Der Förderbescheid ging an die Stadt Menden, nicht an die WSG.
Wenn, wie der Geschäftsführer der WSG dem Ausschuss mitteilte, Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder in Bezug auf das Zentrenmanagement die Vergabe an einen Dritten ist, die WSG ist eine private Firma, also Dritter, zumal die Stadt Menden nicht alleiniger Gesellschafter ist, es sind auch private Gesellschafter beteiligt. Das mögliche Gegenargument „Inhouse Geschäft“ dürfte daher nach unserer Auffassung nicht greifen.
Zu 3. Warum soll die personelle Ausstattung der WSG nach der Implementierung durch einen Dritten ausreichen?
Zur Anmerkung: Wenn wir alle relevanten Informationen (der Förderbescheid z.B. ist nach unserem Kenntnisstand im Gegensatz zur Geschäftsführung der WSG den Ratsmitgliedern nicht bekannt) bekämen, würden wir auch gern alle relevanten Fakten nennen.
E. Heinrich
15.09.2021
Und wieder einmal: Stand doch in der Zeitung.
Tobias Schürmann (WP) in seinem Artikel „Kritik am Leerstandsmanagement“ :
„Eine externe Durchführung des Zentrenmanagements sehen wir nicht als zielführend an. Wir sehen das Zentrenmanagement bei der WSG“, erklärte Dr. Sven Langbein(SPD) nun im Bauausschuss dazu.
Kritik hagelte es zudem von Eugen Heinrich (USF), der ins selbe Horn stieß.
Dazu:
Zum einen ist Eugen Heinrich Mitglied der USF/UWG-Fraktion.
Zum anderen hat er nicht ins gleiche Horn gestoßen, im Gegenteil.
Der Bericht auf unserer HP vom 12.09.2021 ist der Inhalt der Wortmeldung.
Wenn der Vorgang zu kompliziert sein sollte, wäre es ratsam, nicht darüber zu schreiben.
Und schließlich wäre festzustellen gewesen, dass Dr. Sven Langbein (SPD) die Antwort des Geschäftsführers der WSG, Tim Behrendt, dass die personellen Kapazitäten der WSG es nicht zuließen, ein Zentrenmanagement zu betreiben ausreichte und er sich damit zufrieden gab.
Da fragt sich das unbedarfte Ratsmitglied, wieso bei Personalkosten der WSG von ca. 800.000 € die personellen Kapazitäten nicht ausreichen.
E. Heinrich
12.09.2021
Und wieder einmal kommt das allgemeine Mendener Landrecht zur Anwendung
Laut Vorlage der Verwaltung ist der Bauausschuss für den folgenden Beschluss entscheidungsbefugt:
1.Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt wie folgt:
a)Der Sachstandsbericht zum Anmietungsfonds für die Innenstadt von Menden wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis (!) lässt sich wie folgt zusammenfassen:
· 9 Mietverträge wurden bereits abgeschlossen, · 2 Mietverträge befinden sich aktuell in der Konkretisierung, · 15 Anfragen mussten bislang abgelehnt werden. Von den insgesamt zur Verfügung stehenden 443.232,00 € werden nach aktuellem Stand bislang 121.249,44 € verausgabt.
Der vorgeschlagenen Anpassung der Bewertungskriterien für die Innenstadt von Menden wird zugestimmt. (was nicht passt, wird passend gemacht)
b) Die Programmbewilligung mit einer Förderung in Höhe von 304.999 € für Lendringsen wird zur Kenntnis genommen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt –nach inhaltlicher Vorbereitung durch das zukünftige Zentrenmanagement und in Abstimmung mit der WSG Menden GmbH - Mietverträge mit Vermietern und Mietinteressenten im Rahmen des Teilprojektes „Anmietung und Untervermietung von Leerständen“ in Lendringsen abzuschließen, die den Vorgaben der Bewertungskriterien für Lendringsen entsprechen.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Beauftragung eines externen Dienstleistungsunternehmens zum Aufbau und zur Entwicklung eines Zentrenmanagements in Menden und in Lendringsen durchzuführen. Über das Ergebnis wird dem Ausschuss für Planen und Bauen berichtet.
2. Kurzfassung der Begründung:
Die Stadt Menden hat Förderzusagen für das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020/21“ für die Innenstadt von Menden und für Lendringsen erhalten.
Von Bewertungskriterien für die Innenstadt, von Beauftragung der Verwaltung etc. (s.unter 1 c und d) keine Spur. Das ist Sache des Rates und nicht Sache des Bauausschusses. Der Beschluss ist also zu benstanden.
Und „über das Ergebnis wird dem Ausschuss für Planen und Bauen berichtet“. Das heißt, er ist völlig außen vor und nimmt bestenfalls noch zur Kenntnis.
Und der Rat darf sich schließlich über Berichte der WSG wie den vom Rat am 22.06.2021 von der WSG geforderten (s. Archiv 08.08.2021) freuen.
Von Beauftragung der Verwaltung zum Abschluss von Dienstleistungsverträgen etc. (s.o.) steht in der Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für Planen und Bauen kein Wort, das ist Sache des Rates. (der darüber nicht einmal beraten, geschweige denn entschieden hat)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Funktion als Rat (coronabedingt) beschlossen, dass die Zuständigkeit zur Abwicklung des Förderantrages beim Bauausschuss liegt.
Das ist bisher in keinster Weise geschehen.
Die o.g. Vermietungen beeinflussen in hohem Maße das zukünftige Innenstadtkonzept. Der Ausschuss war in keinem Fall an der Entscheidung über die Vermietungen beteiligt. Ein Innenstadtkonzept war bisher auf keiner Tagesordnung. Aber, wie sagte der Aufsichtsratsvorsitzenden der WSG, Maywald (CDU)?
„Wir sind auf einem sehr gute Wege. Und dann entscheidet nicht anschließend der Bauausschuss über die Zukunft der Stadt, sondern zuständiger Weise macht das der Rat.“
War wohl nichts. (s.o.)
Das Sagen hat scheinbar weder der Bauausschuss noch der Rat, sondern die WSG. (eine private Gesellschaft, politisch nicht legitimiert, mit Anteilseignern von Banken, dem IMW, die SIHK)
E. Heinrich
01.09.2021
Welche Gemeindeordnung gilt für Arne Poll?
Folgt man den Aussagen in seinem Kommentar zu Hämmer II, scheint in Menden das allgemeine Landrecht zu gelten, nicht die Gemeindeordnung.
Nach Poll verfügt der Baudezernent Bebauungspläne. (Baudezernent Frank Wagenbach muss sich erneut (?) den Vorwurf gefallen lassen, im Amt Parteipolitik zu machen.)
Worum geht es?
Am 11.12.2018 beschloss der Rat eine Veränderungssperre für den Bereich „Wälkesberg“. Auf Antrag der CDU sollte hier ein Naherholungsbereich ausgewiesen werden.
Am 26.02.2019 beschloss die Mehrheit des Rates den Bebauungsplan Hämmer II.
Die entsprechende Satzung wurde auch rechtskräftig. Dies setzt jedoch voraus, dass die Erschließung gesichert ist. Laut Bebauungsplan ist dies über die Hämmerstraße der Fall.
Von der nach dem Geschäftsführer der WSG unbedingt erforderlichen Anbindung an den Bräukerweg („aus Sicht der WSG ein Muss“), war keine Rede.
Für die nach Poll „seit Jahren geforderte Anbindung an den Bräukerweg“ wurde auf Antrag der CDU am 07.05.2020 der entsprechende Beschluss zur Prüfung gestellt.
Es liegen also für beide Bereiche, Wälkesberg und Hämmer II, Beschlüsse des Rates der Stadt Menden vor.
Aufgabe der Verwaltung ist es, diese Beschlüsse auszuführen.
Was daran „Parteipolitik“ sein soll, wird das Geheimnis des Kommentators bleiben.
E. Heinrich